Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments für das Programm Lebenslanges Lernen, das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und für Palästina
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2010 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments (KOM(2010)0760 – C7-0398/2010 – 2010/2293(BUD))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0760 – C7-0398/2010),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(1) (IIV vom 17. Mai 2006), insbesondere auf Nummer 27,
– unter Hinweis auf seine erste Lesung vom 20. Oktober 2010 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2011(2),
– unter Hinweis auf die Ergebnisse der Konzertierung vom 15. November 2010,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0367/2010),
A. in der Erwägung, dass die Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens, insbesondere für Teilrubrik 1a und Rubrik 4, die Finanzierung der EU-Prioritäten nicht gestatten, ohne dass die bestehenden Instrumente und Maßnahmen gefährdet werden,
B. in der Erwägung, dass die beiden Teile der Haushaltsbehörde im Rahmen der Vermittlung unter der Voraussetzung, dass eine globale Einigung über alle ausstehenden Fragen erzielt werden könne, vereinbarten, das Flexibilitätsinstrument zu mobilisieren, um die Mittelaufstockungen für die ermittelten Prioritäten in diesen beiden Rubriken zu bewerkstelligen,
1. stellt fest, dass die Obergrenzen der Teilrubrik 1a und der Rubrik 4 trotz begrenzter Erhöhungen der Verpflichtungsermächtigungen für eine beschränkte Zahl von Haushaltslinien keine angemessene Finanzierung der von Parlament und Rat befürworteten ausgewählten Prioritäten gestatten;
2. begrüßt daher die im Vermittlungsverfahren erzielte Einigung über die Nutzung des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung des Programms Lebenslanges Lernen sowie des Programms Wettbewerb und Innovation im Rahmen der Teilrubrik 1a und die Finanzierung der Finanzhilfe für Palästina, den Friedensprozess und das UNRWA im Rahmen der Rubrik 4 in Höhe eines Gesamtbetrags von 105 Mio. EUR;
3. weist darauf hin, dass diese Programme für die Zukunft der Union entscheidend sind, da sie eindeutig als Motor für die Wirtschaftstätigkeit und für die Rolle der Union als globaler Akteur fungieren;
4. bekräftigt, dass die in Nummer 27 der IIV vom 17. Mai 2006 vorgesehene Inanspruchnahme dieses Instruments einmal mehr unterstreicht, dass für den EU-Haushaltsplan eine immer größere Flexibilität notwendig ist;
5. billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;
6. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit ihrer Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(1), insbesondere auf Nummer 27 Absatz 5,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in der Erwägung, dass die beiden Teile der Haushaltsbehörde nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Teilrubrik 1a und der Rubrik 4 im Zuge der Vermittlung vom 11. November 2010 übereingekommen, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen, um die im Haushaltsplan 2011 veranschlagten Mittel über die Obergrenze der Teilrubrik 1a und der Rubrik 4 hinaus aufzustocken, und zwar um
–
18 Mio. EUR für das Programm „Lebenslanges Lernen“ unter Teilrubrik 1a,
–
16 Mio. EUR für das Programm „Wettbewerb und Innovation“ unter Teilrubrik 1a,
–
71 Mio. EUR. für Palästina unter Rubrik 4,
HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um in Teilrubrik 1a Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 34 Mio. EUR und in Rubrik 4 Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 71 Mio. EUR einzustellen.
Mit diesen Mitteln soll die Finanzierung für folgende Maßnahmen ergänzt werden:
–
18 Mio. EUR für das Programm „Lebenslanges Lernen“ unter Teilrubrik 1a,
–
16 Mio. EUR für das Programm „Wettbewerb und Innovation“ unter Teilrubrik 1a,
–
71 Mio. EUR. für Palästina unter Rubrik 4.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
am.....
Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates