Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2010 zur Mitteilung der Kommission über das Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über das Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 (KOM(2010)0623),
– unter Hinweis auf die jüngste Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission, insbesondere auf Anhang 4,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dass der Dialog zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission rechtzeitig stattfindet, damit sich die Bemühungen darauf konzentrieren können, die wichtigsten strategischen Ziele der EU für das nächste Jahr und die kommenden Jahre festzulegen,
B. in der Erwägung, dass die politischen Prioritäten und die verfügbaren Finanzmittel aufeinander abgestimmt werden sollten,
C. in der Erwägung, dass die europäische Politik und das europäische Vorgehen zusammen mit dem der Mitgliedstaaten gemäß dem Subsidiaritätsprinzip wirklichen Einfluss darauf nehmen können und müssen, die Bürger dabei zu unterstützen, sich rechtzeitig auf eine sich rasch wandelnde Gesellschaft einzustellen und darauf zu reagieren,
D. in der Erwägung, dass das Jahr 2011 für das künftige Gelingen der Europäischen Union von grundlegender Bedeutung sein und für die Europäische Kommission und die Europäische Union als Ganzes eine große Herausforderung darstellen wird,
E. in der Erwägung, dass sich die Finanzkrise immer noch in beträchtlichem Maße auf die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten auswirkt und wesentliche Anpassungen sowohl auf einzelstaatlicher Ebene als auch auf EU-Ebene vorgenommen werden müssen; in der Erwägung, dass es für eine vollständige wirtschaftliche Erholung einer gemeinsamen europäischen Strategie für ein tragfähiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen bedarf, die von den dafür erforderlichen Befugnissen und Ressourcen gestützt wird,
1. stellt fest, dass dieses Arbeitsprogramm das erste ist, das im Rahmen des neuen Programmplanungszyklus angenommen wird, und unterstreicht, dass der mit der Kommission entstandene Dialog vertieft werden muss, um die offensichtliche Verknüpfung zwischen den politischen Prioritäten und den für ihre Finanzierung auf EU-Ebene verfügbaren Haushaltsmitteln zu verbessern;
2. fordert die Kommission auf, sich zu einer realistischen und operationellen Programmplanung zu verpflichten, die effektiv sein und in die Realität übertragen und besser als in der Vergangenheit umgesetzt werden muss; fordert in Bezug auf wichtige Vorschläge, die vorgelegt werden sollen, einen eindeutigeren Zeitplan;
3. fordert die Kommission auf, den Besitzstand möglichst bald nach einem eindeutigen Zeitplan den Vorschriften der Artikel 290 und 291 AEUV anzupassen;
Einführung
4. fordert die Kommission auf, ihre Rechtsbefugnisse und politische Autorität in vollem Maße auszuschöpfen; stellt fest, dass die Europäische Union nicht wirksam funktionieren kann, solange die Kommission nicht die allgemeinen Interessen der Union und ihrer Bürgerinnen und Bürger feststellt, formuliert und fördert sowie wirksam ihrer Pflicht nachkommt, die Anwendung der Verträge und des EU-Rechts zu überwachen;
5. stellt fest, dass die bislang unternommenen Anstrengungen, die Finanzkrise zu bewältigen und die wirtschaftliche Erholung in Europa zu unterstützen, bei Weitem noch nicht ausreichen; stellt mit Bedauern fest, dass das Arbeitsprogramm keine zusätzlichen Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen enthält; fordert die Kommission daher auf, detaillierte Antworten vorzulegen und aufzuzeigen, wie diesen Herausforderungen auf der Grundlage ihrer Initiativen und Vorschläge begegnet werden kann;
6. ist überzeugt, dass sich die EU unverzüglich mit einer Strukturreform befassen muss, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und das Wachstum wieder anzukurbeln; erachtet die Modernisierung der Infrastruktur (einschließlich Breitbandtechnik), verstärkte Anstrengungen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation, eine Politik, die ausreichende, wirtschaftliche und saubere Energie gewährleistet, Innovationen und die Entwicklung neuer Technologien und die Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung als zentrale Säulen der Strategie;
7. begrüßt, dass der Reform des europäischen wirtschaftspolitischen Handelns Vorrang eingeräumt wird; weist mahnend darauf hin, dass die Zukunft des Euro in Gefahr gerät, sollte es der EU nicht gelingen, insbesondere in der Eurozone eine glaubwürdige wirtschaftspolitische Steuerung zu entwickeln, die eine solide Finanzpolitik und eine Neubelebung des Wachstums gewährleistet; fordert mit Nachdruck, dass diese Reform dem in seiner Entschließung vom 20. Oktober 2010 festgelegten Standpunkt uneingeschränkt Rechnung tragen und der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Ziele der Union gemäß Artikel 3 des Vertrags von Lissabon dienen muss;
8. weist darauf hin, dass das Parlament und der Rat als die beiden Teile der Haushaltsbehörde gleichermaßen bei jeder Inanspruchnahme des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus beteiligt werden sollten; fordert umgehende Vorschläge, um die Mechanismen zur Bewältigung der Krise zu einer ständigen Einrichtung zu machen (z. B. einen Europäischen Währungsfonds), die Strategie Europa 2020 vollständig in einen langfristigen makroökonomischen Rahmen zu integrieren, erste Maßnahmen zur gegenseitigen Ausgabe staatlicher Schuldtitel und zur Einführung von Eurobonds zu ergreifen, wie dies in den vorangehenden Berichten des Parlaments beschrieben wird, und eine gemeinsame externe Vertretung des Euroraums zu gewährleisten; bevorzugt statt einer tiefgreifenden lediglich eine geringfügige Änderung des Vertrags, die eine Rechtsgrundlage für einen solchen Mechanismus bietet;
9. fordert mit Nachdruck, dass die Kommission umgehend Vorschläge zur Überprüfung des geltenden Finanzrahmens vorlegt; weist darauf hin, dass der neue mehrjährige Finanzrahmen für die Zeit nach 2013 der Erweiterung dieser Zuständigkeiten Rechnung tragen muss; fordert die Kommission auf, einen ehrgeizigen Vorschlag für Investitionsvorhaben vorzulegen, um die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen, Arbeitsplätze zu schaffen, das Wachstum zu fördern und die Sicherheit für die europäischen Bürgerinnen und Bürger zu garantieren; vertritt die Auffassung, dass der Flexibilität in diesem Rahmen eine zentrale Bedeutung zukommt und dass der EU-Haushalt die Mobilisierung alternativer Finanzquellen ermöglichen sollte (Zweckbindung, projektspezifische Anleihen usw.);
10. weist darauf hin, dass die Annahme der Verordnung über den mehrjährigen Finanzrahmen der Zustimmung des Europäischen Parlaments bedarf; fordert die Kommission daher auf, unverzüglich eine interinstitutionelle Vereinbarung über die Bedeutung des Parlaments in der Vorbereitungs- und Verhandlungsphase über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen anzunehmen;
11. fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Juni 2011, nach der Annahme des Standpunkts des Parlaments zum neuen mehrjährigen Finanzrahmen, mutige und innovative Vorschläge für eine umfassende Überarbeitung des Systems der Eigenmittel auf den Weg zu bringen und ein System zu schaffen, das hinsichtlich der steuerlichen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger der EU fair, klar, transparent und neutral ist; ist fest davon überzeugt, dass der neue mehrjährige Finanzrahmen und die Frage der Eigenmittel gemeinsam betrachtet werden müssen und die entsprechenden Beschlüsse im Rahmen einer offenen interinstitutionellen Debatte unter intensiver Mitwirkung der nationalen Parlamente gleichzeitig gefasst werden sollten und nicht weiter vertagt werden dürfen;
12. betont, dass die Kohäsionspolitik eines der wichtigsten Instrumente der EU zur Bewältigung der Wirtschaftskrise darstellt, da sie Investitionen in die Realwirtschaft fördert; begrüßt in diesem Zusammenhang die erste Bewertung der Umsetzung der auf die Kohäsionspolitik bezogenen Maßnahmen innerhalb des europäischen Konjunkturprogramms durch die Kommission, worin die Schlüsselrolle unterstrichen wird, die diesem Politikbereich bei der Bewältigung der Auswirkungen der Krise zukommt; betont, dass die Kohäsionspolitik unbestreitbar mit allen drei großen Prioritäten der Strategie Europa 2020 verknüpft ist, weil sie die Verwirklichung eines höheren intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums erleichtert und gleichzeitig eine harmonische Entwicklung in allen 271 Regionen der Union fördert;
Wiederherstellung von Wachstum für Beschäftigung: Beschleunigung bis 2020
13. verweist auf die Einführung eines „Europäischen Semesters“; vertritt die Auffassung, dass die Ausschüsse des Parlaments eine wichtigere Rolle spielen und sich mit ihrer Sachkompetenz verstärkt einbringen müssen, indem sie Jahresabschlussberichte zu den Fortschritten beim Erreichen von wichtigen Zielstellungen vorlegen, denen sich (gemeinsame) Entschließungen der Fraktionen anschließen;
14. bedauert, dass in den Vorschlägen für ein Europäisches Semester und im Paket zum wirtschaftspolitischen Handeln kaum Möglichkeiten für eine europäische demokratische Kontrolle vorgesehen sind, und besteht in beiden Fällen auf eine umfassende Beteiligung des Parlaments;
Finanzordnung: Vollendung der Reform
15. fordert die Kommission auf, so rasch wie möglich Vorschläge für eine Neufassung der Marktmissbrauch-Richtlinie und der Richtlinie über den Markt für Finanzinstrumente vorzulegen; weist darauf hin, dass die Kommission den möglichen kumulativen Effekt der von ihr vorgelegten Vorschläge im Auge behalten muss, damit sichergestellt wird, dass diese Vorschläge die Stabilität, Transparenz und Verantwortung des Finanzsektors sowie dessen Fähigkeit stärken, Wachstum und Arbeitsplätze in der Realwirtschaft zu schaffen;
16. fordert, dass die legislative Initiative zur Krisenlösung im Bankensektor mit den Vorschriften im Bereich Wettbewerbspolitik abgestimmt wird, um so einen umfassenden Rahmen zur Krisenbewältigung zu schaffen, der sich auf private und öffentliche Akteure erstreckt und die Steuerzahler schützt; vertritt die Auffassung, dass bei der Überarbeitung der Verordnung über Ratingagenturen für mehr Wettbewerb in diesem Sektor geachtet werden sollte, und fordert die Kommission auf, der jüngsten Forderung des Parlaments nachzukommen, Möglichkeiten zur Einrichtung einer unabhängigen europäischen Ratingagentur und zur umfassenden Beteiligung unabhängiger öffentlicher Einrichtungen an der Erstellung von Ratings zu prüfen;
Intelligentes Wachstum
17. fordert die Kommission auf, einen umfassenden Aktionsplan mit Zeitplänen und Zielen vorzulegen, um im Interesse einer offenen und erfolgreichen digitalen Gesellschaft einen Binnenmarkt für Online-Inhalte und -Dienste zu liefern und die digitale Kluft zu überwinden;
18. betont, dass die digitale Agenda und Investitionen in IKT entscheidend für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Europas sind, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Markteinführung der Netzwerke der nächsten Generation voranzutreiben und den Zugang zu diesen durch eine weitere Liberalisierung des Kommunikations-Binnenmarktes zu verbessern, um so in der EU Innovationen anzuschieben;
19. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, nach der Halbzeitüberprüfung Wissen und Innovation im Rahmen des achten Forschungsrahmenprogramms zu fördern, und weist darauf hin, wie wichtig es für das Parlament ist, vor der Annahme des achten Forschungsrahmenprogramms im Jahr 2012 seine eigenen Prioritäten zu äußern;
20. begrüßt die ehrgeizigen Vorhaben der Kommission im Hinblick auf die Innovationsunion und insbesondere die Überprüfung der staatlichen Förderung für die Rahmen für Forschung, Entwicklung und Innovationen, wodurch die Bedeutung der EIB und von Risikokapital gestärkt wird; anerkennt ebenfalls die mögliche Bedeutung der öffentlichen Auftragsvergabe bei der Schaffung von Innovationsanreizen;
21. fordert die Kommission auf, in ihren Programmen für Forschung und Entwicklung Bürokratie abzubauen und die Beteiligung innovativer Unternehmen an den Projekten auszuweiten; vertritt die Auffassung, dass die Kommission öffentlich-private Partnerschaften weiter unterstützen sollte, um Forschung, Entwicklung und Innovationen in Europa zu fördern;
22. betont die Bedeutung, die den neuen Mehrjahresprogrammen nach 2013 in den Bereichen Bildung, Kultur, audiovisuelle Medien, Jugend und Bürgerschaft beizumessen ist, die voraussichtlich 2011 vorgelegt werden; fordert, dass Aktionen und Maßnahmen, die im Rahmen dieser Programme durchgeführt werden, den Bedürfnissen der europäischen Bürger entsprechen und sich auf einen angemessenen und effizienten Haushaltsrahmen stützen; ist der Auffassung, dass die Initiative „Jugend in Bewegung“ die Bedeutung dieser Programme unterstreicht;
Nachhaltiges Wachstum
23. betont die strategische Bedeutung der Leitinitiative zum Thema Ressourceneffizienz und fordert die Kommission auf, rasch die Arbeit an einem ehrgeizigen Vorschlag zur Erreichung bindender Ziele und konkreter Richtwerte im Rahmen des Europäisches Semesters (Europa 2020) für die politische Koordinierung aufzunehmen; fordert die Kommission auf, Rechtsvorschriften auf den Weg zu bringen, um die Emissionen in der EU weiter zu reduzieren;
24. ist der Auffassung, dass der ordnungsgemäßen und funktionalen Umsetzung der bestehenden Rechtsetzungsinstrumente, beispielsweise des dritten Energiepakets, Vorrang eingeräumt werden sollte, und unterstützt uneingeschränkt die Initiativen für die Strategie bis 2050 in Bezug auf intelligente Stromnetze und Versorgungssicherheit;
25. unterstreicht, dass für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum eine Energieversorgung ohne Unterbrechungen, die Einhaltung bestehender Verträge, faire Marktpreise und das Verhindern von Abhängigkeiten von einer zu kleinen Anzahl von Erzeugern wichtige Voraussetzungen sind;
26. vertritt die Auffassung, dass der Mitteilung zu einer neuen Industriepolitik für Europa wirksame Maßnahmen folgen sollten, insbesondere um den angestrebten Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß zu verwirklichen und das angestrebte EU-Ziel einer Steigerung der Energieeffizienz um 20 % zu erreichen;
27. unterstreicht, dass die Eindämmung des Klimawandels und die notwendige Anpassung ebenfalls von zentraler Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und der KMU sind;
28. begrüßt die obersten Prioritäten hinsichtlich der Veröffentlichung des Weißbuchs und fordert die Kommission auf, die Vorbereitung der Überprüfung der TEN-V-Leitlinien und ihrer modernisierten Finanzierungsmechanismen gemäß der Strategie Europa 2020 und die Überprüfung des EU-Haushalts zu beschleunigen;
29. verlangt von vornherein, dass der Prozess der GAP-Reform in eine starke, faire, wirklich gemeinsame und multifunktionale Politik mündet, die die Erwartungen von Verbrauchern und Erzeugern erfüllt und tatsächlich „öffentliches Gut“, insbesondere Ernährungssicherheit, hervorbringt und die Nahrungsmittelselbstversorgung der EU gewährleistet;
30. weist darauf hin, dass es in seiner Entschließung vom 8. Juli 2010 zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 verlangt hat, dass die im Haushalt 2013 für die GAP eingesetzten Beträge im nächsten Finanzplanungszeitraum mindestens beibehalten werden;
31. fordert, dass Agrarimporte aus Drittstaaten in die EU nur dann zugelassen werden, wenn bei ihrer Erzeugung die europäischen Normen für Verbraucherschutz, Tierschutz, Umweltschutz und die Sozialmindestnormen eingehalten wurden; fordert nachdrücklich, dass bilaterale oder multilaterale Handelsabkommen nicht zu Lasten der landwirtschaftlichen Erzeuger in der EU geschlossen werden;
32. fordert die Kommission in Erwägung der Feststellungen im Bericht des Rechnungshofs über die Reform des Zuckermarktes auf, ihre Verfahren für die Folgenabschätzung zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass bei der Ausarbeitung aller Bewertungen, die für die Abschätzung der Folgen künftiger bilateraler Handelsabkommen für Schlüsselbereiche der EU-Wirtschaft ausschlaggebend sind, die besten und aktuellsten Informationen herangezogen werden;
33. begrüßt die anstehenden Vorschläge der Kommission zur Durchführung der integrierten Meerespolitik, etwa den Vorschlag über den Rahmen für die maritime Raumplanung und die Mitteilung für nachhaltiges Wachstum in Küstenregionen und maritimen Sektoren sowie die Mitteilung über die Integration der Meeresüberwachung; weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass die Finanzierung der Umsetzung der IMP im Rahmen des Haushaltsplans der Gemeinschaft dadurch gewährleistet sein muss, dass alle Sektoren, die von dieser Politik betroffen sind, einen anteiligen Beitrag leisten;
Integratives Wachstum
34. ist der Ansicht, dass ein integratives Wachstum nur auf der Gleichbehandlung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen aufbauen kann; vertritt die Auffassung, dass das Arbeitsprogramm der Kommission Vorschläge enthalten sollte, um diese Prinzipien zu gewährleisten, und fordert mit Nachdruck, dass im Legislativvorschlag zur Umsetzung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern, wie in der Mitteilung zur Binnenmarktinitiative vorgesehen, die Ausübung der sozialen Grundrechte geklärt wird;
35. fordert die Vorlage eines Vorschlags der Kommission über die finanzielle Beteiligung der Arbeitnehmer an Unternehmenserträgen;
36. fordert die Kommission auf, in ihren Berichten über „Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ und die „Plattform zur Bekämpfung der Armut“ die spezifischen Probleme von Frauen zu berücksichtigen und insbesondere die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz als Mittel zur Bekämpfung von Armut zu fördern und Anreize für Frauen zu schaffen, eine unternehmerische Tätigkeit aufzunehmen, indem Maßnahmen zum Austausch bewährter Praktiken fortgesetzt werden;
37. ist fest davon überzeugt, dass die Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern eine echte Herausforderung bleibt, die gemeistert werden muss, und bekräftigt die in seiner Entschließung von 2008 an die Kommission gerichteten Forderungen, dem Parlament einen Legislativvorschlag über die Überarbeitung der geltenden Rechtsvorschriften für die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Arbeitsentgelts für Frauen und Männer zu unterbreiten und dabei die seiner Entschließung von 2008 als Anhang beigefügten Empfehlungen zu berücksichtigen;
38. fordert die Kommission auf, die Standpunkte der Sozialpartner zum Thema Renten zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass im Weißbuch sowohl den Erwartungen der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber Rechnung getragen und dabei der erste Pfeiler gestärkt wird;
39. begrüßt zwar die Überarbeitung des EURES-Portals für berufliche Mobilität, die darauf abzielt, jungen Arbeitskräften einen besseren Zugang zu Berufsinformationen und zur Berufsberatung zu gewähren, bedauert jedoch, dass der entsprechende Vorschlag auf 2012 vertagt wurde, obgleich er für junge Menschen bereits jetzt erforderlich wäre;
40. fordert mehr Effektivität und Nutzen bezüglich der beiden wichtigsten EU-Ausbildungsagenturen – Cedefop - Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung und ETF - Europäische Stiftung für Berufsbildung;
Erschließung des Wachstumspotenzials des Binnenmarkts
41. unterstützt nachdrücklich eine stärkere Marktintegration, die auf die bestehenden gravierenden Defizite abzielt, auf die Professor Monti hingewiesen hat, und die das Vertrauen der europäischen Bürger, Arbeitnehmer, Kleinunternehmer und Verbraucher stärken würde; begrüßt die Veröffentlichung der Binnenmarktakte, ist jedoch der Ansicht, dass die Vorschläge ehrgeiziger und konkreter sein sollten; fordert die Kommission auf, so bald wie möglich klare Prioritäten festzulegen und Legislativvorschläge zu unterbreiten;
42. fordert die Modernisierung des EU-Rechtsrahmens für die öffentliche Auftragsvergabe durch die Harmonisierung der Richtlinien und des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen und fordert einen eindeutigeren Zeitplan für das nächste Jahr;
43. fordert die Kommission auf, eine kohärente Herangehensweise sicherzustellen, in deren Rahmen sowohl das Rechtsinstrument zum europäischen Vertragsrecht als auch die Richtlinie über Verbraucherrechte berücksichtigt werden; hält es für entscheidend, dass die Kommission dringend bereits 2011 und nicht erst, wie vorgeschlagen, 2014 eine klare und integrierte politische Strategie für Verbraucher auf den Weg bringt;
44. unterstützt die Überarbeitung der Pauschalreisenrichtlinie und die Überprüfung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit mit dem Schwerpunkt Marktüberwachung;
45. betont die Notwendigkeit, einen wirksamen Rechtsrahmen für Produktsicherheit in der EU zu schaffen; unterstützt die Überprüfung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit, für die ein eindeutigerer Zeitplan erforderlich ist, der in Übereinstimmung mit dem neuen Rechtsrahmen festgelegt werden muss, und fordert die Kommission auf, das System der EC-Kennzeichnung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass das CE-Zeichen von den Verbrauchern als ein Sicherheitssiegel angesehen werden kann;
46. weist darauf hin, dass zivilrechtliche Initiativen für die Wiederbelebung des Binnenmarktes von entscheidender Bedeutung sind; unterstützt die Aktionen der Kommission, die die Ziviljustiz betreffen, wobei gefordert wird, dass in den zivilrechtlichen Instrumenten die Verwendung des elektronischen Rechtsverkehrs erleichtert wird;
47. fordert eine abschließende Lösung der Probleme im Zusammenhang mit der Schaffung eines Europäischen Patents, und fordert die Kommission auf, gegebenenfalls einen Vorschlag für die verstärkte Zusammenarbeit vorzulegen;
48. bedauert zutiefst die fehlende Gesetzesinitiative zur Kabotage und den Aufschub des Eisenbahnmarktzugangs, einschließlich der Öffnung des Marktes für einheimische Fahrgäste, auf 2012; bekräftigt die feste Überzeugung des Parlaments, dass eine umfassende Fahr- und Fluggastrechtepolitik in Europa erhalten und ausgebaut werden muss;
Fortsetzung der Agenda für Bürgernähe: Freiheit, Sicherheit und Recht
49. erklärt sich zutiefst besorgt darüber, dass es keine konkreten Vorschläge zu den Grundrechten oder zu der horizontalen Richtlinie zur Bekämpfung von Diskriminierung gibt, und dass das Thema des Diskriminierungsverbots nicht einmal erwähnt wird; fordert die Kommission auf, sich unverzüglich dafür einzusetzen, dass die Blockade der Richtlinie zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgehoben wird;
50. fordert die Vorlage eines Vorschlags für eine Mitteilung über stärkere Solidarität innerhalb der EU in Asylfragen; bedauert aber angesichts der Tatsache, dass die Union bis 2012 eine gemeinsame Asylpolitik haben soll, das Fehlen entsprechender Legislativvorschläge;
51. fordert Vorschläge zum Thema Migration; erinnert daran, dass das ordnungsgemäße Funktionieren des vorgeschlagenen Einreise-/Ausreisesystems vom Erfolg von VIS und SIS II abhängen wird, obwohl SIS II noch nicht in vollem Umfang einsatzfähig ist;
52. unterstreicht, dass es nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon einer ehrgeizigen Grundrechtepolitik bedarf und dass die in der Charta verankerten Grundrechte möglichst große Wirkung haben müssen; fordert die Kommission auf, die Vereinbarkeit jeder Rechtssetzungsinitiative mit den Grundrechten zu gewährleisten sowie zu garantieren, dass sich die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EU-Rechts an die Charta halten; fordert, dass die Möglichkeiten zur Überwachung, Verhinderung und Sanktionierung von Verletzungen der Charta der Grundrechte gestärkt werden;
53. betont, dass beim Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität die Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger der EU vollständig gewahrt werden müssen und dass der Datenschutz und das Recht auf das Einlegen von Rechtsmitteln wesentliche Bestandteile bei der Schaffung einer glaubwürdigen und effizienten Sicherheitspolitik sind; ist der Auffassung, dass die zunehmende Zahl von Verbrechen mehr gemeinschaftliche Pläne im Bereich der organisierten Kriminalität sowie der Computer- und Netzsicherheit erfordert;
54. begrüßt den Vorschlag zu den Rechten von Opfern von Verbrechen und vor allem zu dem Recht auf Rechtsbeistand und -hilfe, bedauert jedoch, dass dies die einzige vorgesehene Maßnahme ist; fordert einen klaren Zeitplan für die übrigen im Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte vorgesehenen Maßnahmen;
55. begrüßt die Schaffung eines neuen umfassenden Rechtsrahmens für den Schutz personenbezogener Daten in der EU im Jahr 2011; betont, dass es alle Vorschläge prüfen wird, einschließlich der Vorschläge über den EU-Austausch von Fluggastdaten und das EU-Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus, um deren Vereinbarkeit mit den Grundrechten sicherzustellen;
56. begrüßt die Vorschläge zum Zivilrecht, fordert die Kommission jedoch auf, eine Beschleunigung der Überarbeitung des gemeinschaftlichen Besitzstands in den Bereichen Zivil- und Strafrecht zu prüfen und dem Parlament Bericht zu erstatten, um gemeinsame Normen für EU-Bürger in allen Mitgliedstaaten zu schaffen;
57. unterstützt Initiativen zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf u. a. durch Maßnahmen betreffend einen Mindestelternurlaub und die Förderung flexibler Arbeitszeitmodelle für Frauen und Männer sowie Hilfe für Menschen mit Betreuungsverantwortung, damit diese ihre Beschäftigung mit Betreuungsleistungen vereinbaren können;
58. bedauert es, dass die Kommission, bisher keine Legislativvorschläge in den Bereichen der „Lissabonnisierung“ des gegenwärtigen gemeinschaftlichen Besitzstands in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die eine Priorität im Bereich Freiheiten, Justiz und Inneres ist, vorgelegt hat;
59. ist der Ansicht, dass nach der Annahme des Vertrags von Lissabon der Rechtsrahmen von Europol und Eurojust überprüft werden muss; bedauert, dass diese Überprüfung erst für 2012–2013 vorgeschlagen wird; besteht darauf, dass die JI-Agenturen effizient arbeiten und vor allem rechenschaftspflichtig sein müssen;
Europa in der Welt: Verstärkung unserer Präsenz auf der internationalen Bühne
60. weist darauf hin, dass die Förderung der Menschenrechte in der Welt ein zentrales Anliegen der Europäischen Union ist und dass die verbesserten Handelsbeziehungen und die verstärkte Entwicklungshilfe zu Fortschritten auf diesem Gebiet beitragen können;
61. fordert die Kommission auf, die Dynamik des Erweiterungsprozesses aufrechtzuerhalten;
62. betont, dass zu den folgenden Themen neue Initiativen begrüßt würden:
–
Rolle der EU bei der Terrorismusbekämpfung, um die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen einzudämmen,
–
Ausbau der europäischen Verteidigungsindustrie und auf lange Sicht (bis 2020) europäische verteidigungspolische Ambitionen,
–
Abrüstung und Weltordnungspolitik,
–
Strategie gegenüber den BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien und China),
–
Überprüfung der Union für den Mittelmeerraum in Anbetracht des derzeitigen Stillstands,
–
Neubelebung des Transatlantischen Wirtschaftsrats und möglicherweise auch eine Überprüfung der gemeinsamen strategischen Sicherheit im Anschluss an das neue strategische Konzept der NATO;
63. vertritt die Auffassung, dass die EU zur effektiven Vermittlung ihrer Werte und Prinzipien und zur Festigung der politischen Stabilität und wirtschaftlichen Entwicklung in ihrer Nachbarschaft die jungen Demokratien in Europa unterstützen und die Beziehungen mit ihren Partnern vertiefen muss; fordert die Kommission auf, die Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik abzuschließen, die darauf abzielt, einen engeren Zusammenhang zwischen politischen Zielen und Finanzinstrumenten sicherzustellen; ist der Ansicht, dass der als Voraussetzung auferlegten Achtung von Menschenrechten und Demokratie in den Beziehungen mit Nachbarstaaten mehr Gewicht zukommen sollte;
64. fordert die Kommission auf, der Ernährungssicherheit in ganz Afrika höhere Priorität beizumessen; unterstreicht die Notwendigkeit, den Agrarsektor in Afrika auf nachhaltige Weise zu stärken; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, in Afrika für Arme einen leichteren Zugang zu Kredit- und Finanzdienstleistungen sicherzustellen; fordert die Kommission ferner auf, Maßnahmen zur Förderung des innerafrikanischen Handels voranzutreiben, einschließlich verbesserter Unterstützungspakete für die regionalen Wirtschaftsgemeinschaften und für die Verbesserung der Infrastruktur in ganz Afrika;
65. fordert die Kommission auf, bis 2015 jährlich einen Bericht über die Fortschritte der EU bei der Verwirklichung der Milleniums-Entwicklungsziele vorzulegen und Maßnahmen einzuführen, mit denen die Erfüllung der Zusage, 0,7 % ihres BIP für die ODA zur Verfügung zu stellen, durch die Mitgliedstaaten gewährleistet werden soll, und solche Zusagen zu überwachen;
66. betont, dass Entwicklungsfragen im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) wieder verstärkte Aufmerksamkeit zukommen sollte;
67. fordert die Kommission auf, in den laufenden WTO-Verhandlungen auf spürbare Fortschritte zu drängen, um die Doha-Runde so schnell wie möglich abzuschließen; besteht darauf, dass die Stärkung der bestehenden bilateralen und regionalen Freihandelsabkommen und der Abschluss neuer Abkommen wichtig ist, dass dies aber als ergänzende Strategie und nicht als Alternative zum multilateralen Rahmen betrachtet werden sollte;
68. erinnert daran, dass Multilateralismus die oberste Priorität der EU bleiben muss, und fordert, dass im Rahmen gegenwärtiger und künftiger Handelsverhandlungen der Grundsatz der differenzierten Sonderbehandlung von Entwicklungsländern berücksichtigt wird; ist zutiefst davon überzeugt, dass ein effektiver und reformierter multilateraler Handelsrahmen erforderlich ist, um ein ausgewogeneres und gerechteres Wirtschaftssystem als Teil einer neuen Weltordnungspolitik (Global Governance) im Dienst der Entwicklung und der Beseitigung der Armut zu verwirklichen;
69. unterstreicht, dass Einfuhren aus Drittländern in der EU nur in Verkehr gebracht werden sollten, wenn sie den europäischen Verbraucherschutzvorschriften genügen; ist der Ansicht, dass die Kommission in internationalen Verhandlungen darauf bestehen sollte, dass unsere Handelspartner die europäischen Umwelt-, Sozial- und Arbeitsstandards einhalten;
70. fordert die Aufnahme einer Bestimmung über die soziale Verantwortung von Unternehmen in von der EU unterzeichnete internationale Handelsabkommen, die die Berichterstattung durch und Transparenz von Kapitalgesellschaften eine Sorgfaltspflicht für Unternehmen und Gruppen von Unternehmen, Untersuchungen im Falle von nachgewiesenen Verstößen gegen Verpflichtungen in Bezug auf die soziale Verantwortung von Unternehmen und einen besseren Zugang zu Gerichten für die Opfer der Tätigkeiten von Unternehmen umfasst;
71. fordert die Kommission auf, eine Legislativinitiative nach dem Muster des neuen US-amerikanischen Gesetzes über „Konfliktmineralien“ vorzulegen, um Transparenz und eine verantwortungsvolle Regierungsführung im Bergbau in Entwicklungsländern zu fördern; fordert die Kommission auf, den Kampf gegen die Korruption in diesen Ländern zu intensivieren, da diese die Achtung der Menschenrechte und eine verantwortungsvolle Regierungsführung schwächt;
Ergebnisorientiertes Denken: Optimale Nutzung der EU-Politik
72. fordert die Kommission auf, schnell Vorschläge zur Überarbeitung der OLAF-Verordnungen vorzulegen;
73. betont, dass die Kommission offener zu einer positiven Haltung in Bezug auf die von den Finanzministern unterzeichneten Nationalen Verwaltungserklärungen beitragen sollte; betont, dass die Kommission die Mitgliedstaaten dazu auffordern sollte, Nationale Verwaltungserklärungen abzugeben; fordert die Einführung umfassender benutzerfreundlicher Online-Datenbanken;
74. fordert deshalb systematische, regelmäßige und unabhängige Bewertungen der EU-Programme in den Bereichen interne Politikbereiche und Entwicklungshilfe, damit sichergestellt wird, dass die gesteckten Ziele kosteneffektiv erreicht werden,
–
dass die vom Parlament in seinen Entschließungen zur Entlastung vorgebrachten Bemerkungen Berücksichtigung finden,
–
dass ein stärker strategisch geprägter horizontaler Blick über sämtliche Erkenntnisse aus den verschiedenen Evaluierungen und auf die Leistung der Kommission ermöglicht wird;
75. ist fest davon überzeugt, dass eine korrekte und rechtzeitige Umsetzung und Anwendung europäischer Richtlinien besonders wichtig ist, um das Misstrauen der Bürger gegenüber EU-Maßnahmen aus der Welt zu schaffen; ist der Ansicht, dass dies eine effiziente Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten erfordert;
76. fordert eine Vereinfachung des EU-Rechts und unterstreicht, dass Folgenabschätzungen vor der Rechtsetzung objektiv und hinsichtlich der Umsetzung effizient eingesetzt werden müssen; unterstützt nachdrücklich die ständigen Bemühungen der Kommission um das Vorhaben der intelligenten Rechtsetzung;
77. begrüßt es, dass die Kommission in den Folgenabschätzungen stärker auf Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit achten wird, und unterstreicht, wie wichtig es ist, die Gesamtwirkung von Rechtsvorschriften in Kombination miteinander auf die Wettbewerbsfähigkeit auszuwerten („Eignungstests“);
o o o
78. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.