Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2010 zur Zukunft der strategischen Partnerschaft Afrika-Europäische Union nach dem dritten Gipfeltreffen EU-Afrika
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die von den Staats- bzw. Regierungschefs am 30. November 2010 in Tripolis abgegebene Erklärung,
– unter Hinweis auf die Erklärung, die bei dem parlamentarischen Treffen zwischen dem Panafrikanischen Parlament und dem Europäischen Parlament am 27. November 2010 im Vorfeld des Gipfeltreffens abgegeben wurde,
– unter Hinweis auf die Artikel 177 und 181 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Partnerschaft zwischen Afrika und der Europäischen Union auf dem gegenseitigen Interesse beruht, ihr jeweiliges Potenzial gemeinsam zur Geltung zu bringen,
B. in der Erwägung, dass die Erklärung von Tripolis den Willen der Staats- und Regierungschefs zum Ausdruck bringt, die vor drei Jahren eingegangene strategische Partnerschaft zwischen den beiden Kontinenten zu festigen, um gemeinsamen Herausforderungen gemeinsam zu begegnen und das nachhaltige Wirtschaftswachstum zum Vorteil aller Menschen in Afrika und in Europa zu fördern,
C. in der Erwägung, dass die Europäische Union mehr als die Hälfte der Entwicklungshilfe aufbringt und nach wie vor der wichtigste Handelspartner Afrikas ist,
D. in der Erwägung, dass Afrika seine Partnerschaften diversifiziert, insbesondere die mit großen Ländern in Asien und Lateinamerika,
1. begrüßt die Annahme des strategischen Aktionsplans 2010-2013 und der darin vorgesehenen Partnerschaften und hofft, dass der Aktionsplan einen zusätzlichen Nutzen zum Abkommen von Cotonou und zur Union für den Mittelmeerraum schaffen wird und damit Ausdruck des ehrgeizigen Bemühens um die Beziehungen zwischen den beiden Kontinenten ist;
2. betont, dass die Grundprinzipien der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU so konzipiert sein müssen, dass die nachhaltigen Bedürfnisse der Entwicklungsländer unterstützt werden, die Armut bekämpft wird und ein angemessenes Einkommen, menschenwürdige Lebensbedingungen und die Erfüllung der grundlegenden Menschenrechte, einschließlich sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Rechte, gewährleistet werden;
3. wünscht, dass Lehren aus den Schwierigkeiten gezogen werden, die sich bei der Anwendung des ersten Aktionsplans 2008-2010 ergeben haben, und verleiht der Hoffnung Ausdruck, dass den in der Schlusserklärung der Staats- und Regierungschefs aufgeführten grundsätzlichen Absichtserklärungen auch Taten folgen;
4. nimmt mit Interesse zur Kenntnis, dass es sowohl dem Privatsektor als auch der Zivilgesellschaft, insbesondere jenen des afrikanischen Kontinents, gestattet werden könnte, einen weitaus effektiveren Beitrag zu der Strategie zu leisten, als dies bislang der Fall gewesen ist;
Partnerschaft 1: Frieden und Sicherheit
5. erkennt auch die wichtige Dimension der regionalen Integration für Wachstum und Entwicklung an und betont insbesondere die in der Erklärung von Tripolis enthaltene Verpflichtung, die Friedens- und Sicherheitsarchitektur Afrikas in enger Zusammenarbeit mit den regionalen Organisationen umfassend zum Einsatz zu bringen;
6. begrüßt die Fortschritte, die bei der Umsetzung einer Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur zur Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen Frieden und Sicherheit auf dem afrikanischen Kontinent erzielt wurden; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, die friedensunterstützenden Einsätze in Afrika nachhaltig und in einer vorhersehbaren Weise zu finanzieren, die Notwendigkeit, lokale Kapazitäten für die Reaktionsfähigkeit aufzubauen, und die Entschlossenheit, die Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten zu schützen;
7. ist der Auffassung, dass Konfliktverhütung eine wesentliche Voraussetzung für dauerhaften Frieden ist und dass die strukturellen Ursachen von Konflikten durch Einführung einer nachhaltigen Entwicklungspolitik angegangen werden sollten, um die Grundbedürfnisse der afrikanischen Bevölkerung zu decken, die Arbeitslosigkeit sowie soziale und wirtschaftliche Ungerechtigkeiten zu bekämpfen;
8. ist der Ansicht, dass mit der Annahme des neuen US-amerikanischen Gesetzes über Konfliktmineralien („Conflict Minerals Law“) ein großer Schritt vorwärts bei der Bekämpfung der illegalen Ausbeutung von Mineralien in Afrika gemacht wurde, die den Nährboden für Bürgerkriege und Konflikte darstellt; vertritt die Auffassung, dass die Kommission und der Rat ähnliche Vorschläge vorlegen sollten, um die Rückverfolgbarkeit von in den EU-Markt eingeführten Mineralien zu gewährleisten und der Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft Rechnung zu tragen;
Partnerschaft 2: Demokratische Staatsführung und Menschenrechte
9. fordert die Europäische Union und die Afrikanische Union auf, wichtige Fragen von gemeinsamem Interesse gemeinsam anzugehen, wie etwa die Reaktion auf politische Krisen und die Unterstützung für die wirtschaftspolitische Steuerung, damit über die neu geschaffene Plattform für den Dialog über Staatsführung und Menschenrechte gemeinsame Prioritäten im Bereich der Staatsführung erarbeitet werden können;
10. begrüßt das gemeinsame Bekenntnis Afrikas und der EU zu Grundprinzipien, die die Achtung der Menschenrechte, demokratische Grundsätze, die Rechtsstaatlichkeit und die Verurteilung aller Formen des Terrorismus einschließen;
11. nimmt zur Kenntnis, dass die Staats- und Regierungschefs in ihrer Erklärung festgestellt haben, dass sie sich mit Blick auf den Schutz der Menschenrechte auf den beiden Kontinenten vereint haben; besteht auf dem Grundsatz der weltweiten Gültigkeit dieser Rechte, dem insbesondere die im Rahmen der Partnerschaft für demokratische Staatsführung und Menschenrechte vorgesehenen Maßnahmen entsprechen müssen;
12. bedauert nachdrücklich, dass vor dem Hintergrund unseres wiederholten Bekenntnisses zur demokratischen Staatsführung und zu den Menschenrechten Robert Mugabe zum dritten Gipfeltreffen EU-Afrika eingeladen wurde und aktiv daran teilgenommen hat; fordert alle Akteure auf, in Zukunft entschlossener aufzutreten, um eine klare Botschaft auszusenden, dass wir uns der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie zutiefst verpflichtet fühlen;
13. fordert mit Nachdruck, dass es bei der Durchführung der im Rahmen der verschiedenen Partnerschaften vorgesehenen Maßnahmen keinerlei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung und auch keine Diskriminierung der Menschen, die mit dem HIV/Aids-Virus leben müssen, geben darf;
14. appelliert - wie das Panafrikanische Parlament – an alle Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union, die Afrikanische Charta für Demokratie, Wahlen und Staatsführung zu ratifizieren;
15. unterstützt die an die afrikanischen Staats- und Regierungschefs gerichtete Forderung des Präsidenten des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy, den Internationalen Strafgerichtshof zu unterstützen und sich dem Grundsatz des Kampfes gegen die Straffreiheit uneingeschränkt anzuschließen;
16. fordert die Europäische Union und die Afrikanische Union auf, sich zur Zusammenarbeit zu verpflichten, damit ein besseres Zusammenwirken von Afrika und Europa in den einschlägigen internationalen Foren, insbesondere in den Vereinten Nationen, erreicht wird;
Partnerschaft 3: Handel, regionale Integration und Infrastruktur
17. begrüßt die zwischen der Europäischen Union und der Afrikanischen Union geschlossene Vereinbarung über die Einleitung eines Dialogs mit dem Ziel, Lösungen für ihre gemeinsamen Anliegen betreffend die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zu finden; erkennt an, dass die regionale Integration, der Handel und Investitionen von herausragender Bedeutung für die wirtschaftliche Stabilität und das nachhaltige Wachstum sind;
18. fordert die Europäische Union und die Afrikanische Union auf, bei der nachhaltigen Gewinnung von Rohstoffen zusammenzuarbeiten und dabei den Schwerpunkt insbesondere auf den Aufbau von Kapazitäten, Governance, die Entwicklung von Infrastrukturen, Investitionen, Wissen und Fähigkeiten im Bereich Geologie sowie Transparenz der Verträge über Bergbautätigkeiten zu legen; fordert in diesem Zusammenhang, dass eine umwelt- und sozialverträgliche Rohstoffpolitik eingeführt wird, die auch der örtlichen Bevölkerung zugute kommt;
19. fordert alle Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union nachdrücklich auf, die Schaffung von rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen zu erleichtern, die geeignet sind, einerseits das Wirtschaftswachstum anzukurbeln und ausländische Direktinvestitionen anzuziehen und andererseits die Korruption auszurotten und den bürokratischen Aufwand und Missstände in der Verwaltungstätigkeit zu verringern;
20. fordert die politischen Führungspersönlichkeiten in Afrika und der EU auf, die in der Erklärung von Tripolis enthaltene Verpflichtung zu erfüllen und die Strategie als Instrument zur Förderung des innerafrikanischen Handels zu nutzen und hierfür auch verbesserte Unterstützungspakete für die regionalen Wirtschaftsgemeinschaften und zur Verbesserung der Infrastruktur in ganz Afrika einzusetzen;
Partnerschaft 4: Millenniums-Entwicklungsziele
21. stellt fest, dass die Staaten der Europäischen Union ihre Verpflichtung, bis 2015 einen Anteil von 0,7 % ihres BIP für öffentliche Entwicklungshilfe aufzubringen, erneuert haben, was von wesentlicher Bedeutung für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele bis 2015 ist;
22. wird insbesondere darauf achten, dass die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele im Mittelpunkt der Umsetzung aller Partnerschaften steht;
23. weist darauf hin, dass gezielte Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit von Müttern, Neugeborenen und Kindern, Genderpolitik, Bildung, Bodenpolitik und nachhaltige Entwicklung, Zugang zu Wasser und Abwasserbeseitigung und zugunsten von Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung sind, damit die Millenniums-Entwicklungsziele erreicht werden; ermutigt zur Fortsetzung der Programme in den Bereichen Bildung und Gesundheit;
24. betont, wie wichtig es ist, die Ernährungssicherheit überall in Afrika zu gewährleisten, und unterstreicht die Notwendigkeit, den Landwirtschafts- und Fischereisektor in Afrika in nachhaltiger Weise zu stärken, insbesondere in Bezug auf Kleinbauern und Fischer;
25. weist auf die wichtige Rolle der Landwirtschaft in den Volkswirtschaften Afrikas hin; unterstreicht in diesem Sinne, dass die Harmonisierung der gesundheits- und pflanzenschutzrechtlichen Normen sowie der Ausbau von Kapazitäten für die afrikanische Landwirtschaft von zentraler Bedeutung sind;
26. bedauert, dass der gegenwärtig zu beobachtende Landerwerb in Afrika durch von Regierungen unterstützte ausländische Investoren, der – sollte ihm nicht angemessen begegnet werden – die lokale Ernährungssicherheit zu untergraben und ernste und weitreichende Folgen nach sich zu ziehen droht, auf dem Gipfel nicht thematisiert wurde;
27. ist davon überzeugt, dass die Staats- und Regierungschefs Afrikas und der EU ihr echtes Engagement unter Beweis stellen sollten, indem sie einen Mechanismus einrichten, der der illegalen Kapitalflucht und der Steuerhinterziehung einen Riegel vorschiebt, die lückenlose Transparenz und ein nach Ländern aufgeschlüsseltes Berichtssystem fördern und den internationalen Druck auf alle Rechtsordnungen erhöhen, die die Steuervermeidung oder Steuerhinterziehung in Afrika ermöglichen könnten;
Partnerschaft 5: Energie
28. ist der Überzeugung, dass die erneuerbare Energie von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Afrikas ist, und unterstreicht die Forderung von Präsident Barroso nach einer grünen Revolution im afrikanischen Energiesektor;
29. begrüßt das Programm über die Zusammenarbeit zwischen Afrika und der Europäischen Union im Bereich erneuerbarer Energieträger und die bei der Hochrangigen Tagung zu Energie im September 2010 in Wien vereinbarten politischen Zielsetzungen für 2020 wie die, den Zugang von weiteren einhundert Millionen afrikanischen Bürgerinnen und Bürgern zu modernen und nachhaltigen Energiedienstleistungen herzustellen, die Kapazitäten der grenzüberschreitenden Stromleitungen innerhalb Afrikas zu verdoppeln, die Nutzung von Erdgas in Afrika zu verdoppeln, die Nutzung erneuerbarer Energieträger in Afrika zu erhöhen und die Energieeffizienz in allen Wirtschaftsbereichen auf dem Kontinent zu verbessern;
Partnerschaft 6: Klimawandel
30. fordert die Europäische Union und die Afrikanische Union auf, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um die Emissionen zu verringern, die durch Entwaldung und Waldschädigung entstehen;
31. weist auf die Verpflichtung der Europäischen Union hin, im Zeitraum 2010-2012 Mittel in Höhe von 7,2 Milliarden Euro für dringende Vorhaben und Initiativen im Bereich des Klimawandels aufzubringen, wobei ein erheblicher Teil dieses Betrags für Afrika bereitgestellt wird;
32. betont, dass die Ärmsten der Welt als erste und am stärksten vom Klimawandel betroffen sind, und fordert alle Akteure auf, die Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, sich an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen und im Hinblick auf die Beseitigung der Armut ein Wachstum zu verwirklichen, das geringe CO2-Emissionen verursacht;
33. stellt fest, dass Fortschritte im Bereich eines weltweiten Klimaübereinkommens von entscheidender Bedeutung für die Bekämpfung der Armut sind, und betont in diesem Zusammenhang das enorme Potenzial der natürlichen Ressourcen - Sonne, Wind, Flüsse, Gezeiten, die in afrikanischen Ländern oft reichlich vorhanden sind;
Partnerschaft 7: Migration, Mobilität und Beschäftigung
34. stellt fest, dass Migration durchaus positive Auswirkungen hat, und besteht darauf, dass eine gemeinsame Strategie mit einem Zeitplan und gezielten Vorhaben erforderlich ist, um die negativen Folgen der illegalen Migration zu verringern;
35. weist auf die Verpflichtung aller Partner hin, mehr und bessere Arbeitsplätze durch die Förderung eines nachhaltigen und integrativen Wachstums zu schaffen;
36. begrüßt den Ausbau bestehender Programme im Hinblick auf die Mobilität von Studierenden und Akademikern in Verbindung mit Initiativen wie der Panafrikanischen Universität und auf die Harmonisierung von Strukturen und Programmen im Bildungssektor gerichteten Initiativen („Tuning Educational Structures and Programmes“);
37. ist der Ansicht, dass die Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte (brain drain) ein großes Problem für Afrika ist und dass starke Anreize für Fachkräfte, die ihr Land verlassen haben, geschaffen werden sollten, damit diese zurückkehren und ihre Ausbildung ihrem Herkunftsland zugute kommt;
Partnerschaft 8: Wissenschaft, Informationsgesellschaft und Raumfahrt
38. begrüßt, dass ein hochrangiger politischer Dialog über Wissenschaft und Technologie auf der Ebene hoher Beamter und auf Ministerebene eingeleitet wurde, um den Rahmen für die Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft und Technologie zu stärken, damit in Afrika ein schnelleres Wirtschaftswachstum und eine soziale Entwicklung, an denen alle teilhaben, angestoßen werden;
Allgemeine Bemerkungen
39. stellt fest, dass der Sudan, dessen Regierung sich nicht durch die Erklärung der Staats- und Regierungschefs von Tripolis verpflichtet fühlt, nicht vertreten war, und wünscht, dass entsprechend dieser Erklärung alle Elemente des Friedensabkommens aus dem Jahre 2005, somit auch das für Januar 2011 geplante Referendum, das es den im Süden lebenden Sudanesen erlauben soll, über ihr Schicksal zu entscheiden, umgesetzt werden;
40. bedauert es, dass einige Staats- und Regierungschefs aus den wichtigsten Mitgliedstaaten der Europäischen Union an einer Teilnahme am Gipfeltreffen EU-Afrika verhindert waren;
41. bedauert es, dass die gemeinsame Afrika-EU-Strategie nicht mit einem Finanzierungsplan einhergeht, und fordert erneut die Eingliederung des EEF in den Haushalt der Europäischen Union, damit eine parlamentarische Kontrolle der Umsetzung der verschiedenen EU-Finanzinstrumente, die für die Verwirklichung der unterschiedlichen Partnerschaften in Anspruch genommen werden, sichergestellt wird;
42. wünscht eine stärkere Einbindung der Instanzen auf Ministerebene in die Umsetzung der Strategie;
43. fordert, dass es dem Panafrikanischen Parlament und dem Europäischen Parlament ermöglicht wird, ihre Rolle der Überwachung der Anwendung des strategischen Aktionsplans wahrzunehmen;
44. wünscht, dass die nationalen Parlamente aller Länder Afrikas und der Europäischen Union den strategischen Plan prüfen und darüber beraten;
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45. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat der Europäischen Union und dem Exekutivrat der Afrikanischen Union, der Europäischen Kommission und der Kommission der Afrikanischen Union, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU sowie dem Panafrikanischen Parlament (PAP) zu übermitteln.