Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Januar 2011 zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (10753/3/2010 – C7-0267/2010 – 2008/0098(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Standpunkts des Rates in erster Lesung (10753/3/2010 – C7-0267/2010),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0311) und auf den geänderten Vorschlag (KOM(2009)0579),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 des EG-Vertrags, auf dessen Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0203/2008),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“ (KOM(2009)0665),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung(1),
– in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 25. Februar 2009(2),
– in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 8. Dezember 2010 gemachten Zusage, den Standpunkt des Parlaments in zweiter Lesung gemäß Artikel 294 Absatz 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,
– gestützt auf Artikel 66 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz für die zweite Lesung (A7-0343/2010),
1. legt den folgenden Standpunkt in zweiter Lesung fest;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in zweiter Lesung am 18. Januar 2011 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates