Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2011 zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf die Annahme einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (11038/2/2010 – C7-0266/2010 – 2008/0142(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Standpunkts des Rates in erster Lesung (11038/2/2010 – C7-0266/2010),
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0414),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0257/2008),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“ (KOM(2009)0665),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung(1),
– in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 4. Dezember 2008(2),
– in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 12. Februar 2009(3),
– in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 21. Dezember 2010 gemachten Zusage, den Standpunkt des Parlaments in zweiter Lesung gemäß Artikel 294 Absatz 8 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,
– gestützt auf Artikel 66 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit für die zweite Lesung (A7-0307/2010),
1. legt den folgenden Standpunkt in zweiter Lesung fest;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in zweiter Lesung am 19. Januar 2011 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2011/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung