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Verfahren : 2010/0217(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0371/2010

Eingereichte Texte :

A7-0371/2010

Aussprachen :

PV 17/01/2011 - 14
PV 17/01/2011 - 16
CRE 17/01/2011 - 14
CRE 17/01/2011 - 16

Abstimmungen :

PV 19/01/2011 - 6.3
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0009

Angenommene Texte
PDF 198kWORD 30k
Mittwoch, 19. Januar 2011 - Straßburg
Abkommen EU/Kamerun über das Recht im Forstsektor ***
P7_TA(2011)0009A7-0371/2010

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2011 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kamerun über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (12796/2010 – C7-0339/2010 – 2010/0217(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (12796/2010),

–  in Kenntnis des Entwurfs eines freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kamerun über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (13187/2010),

–  in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 207 Absatz 3 Unterabsatz 1 und Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0339/2010),

–  gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A7-0371/2010),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Kamerun zu übermitteln.

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