Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2011 zur Integration Serbiens in Europa
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Serbien, das derzeit von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament ratifiziert wird, und des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien, das am 1. Februar 2010 in Kraft getreten ist,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Oktober 2010, in denen die Kommission aufgefordert wird, eine Stellungnahme zu Serbiens Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union auszuarbeiten, sowie der Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Juni 2010,
– unter Hinweis auf die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 22. Juli 2010 über die Vereinbarkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo mit dem Völkerrecht und die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9. September 2010, in der der Inhalt des Gutachtens gewürdigt und die Bereitschaft der Europäischen Union begrüßt wurde, den Dialog zwischen Belgrad und Pristina zu unterstützen(1),
– in Kenntnis des Beschlusses 2008/213/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/56/EG(2),
– in Kenntnis des Fortschrittsberichts der Kommission 2010 zu Serbien(3) und der Mitteilung der Kommission vom 9. November 2010 mit dem Titel „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2010 – 2011“(4),
– in Kenntnis der gemeinsamen Erklärung der Interparlamentarischen Versammlung EU-Serbien vom 4./5. Oktober 2010,
– in Kenntnis des Rückübernahmeabkommens EU-Serbien vom 8. November 2007(5) und der Verordnung des Rates (EG) Nr. 1244/2009 vom 30. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind(6),
– unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 25. Oktober 2007 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Serbien(7) und seine Entschließung vom 26. November 2009 zum Strategiepapier 2009 der Kommission zur Erweiterung betreffend die Länder des westlichen Balkans, Island und die Türkei(8),
– in Kenntnis der Berichte des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ), die dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 18. Juni 2010 bzw. am 6. Dezember 2010 vorgelegt wurden,
– in Kenntnis der Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, Catherine Ashton, vom 8. September 2010 über die nächsten Schritte bei den Vereinten Nationen bezüglich des Gutachtens zum Kosovo,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass in den im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates vom 19./20. Juni 2003 in Thessaloniki veröffentlichten Schlussfolgerungen des Vorsitzes allen westlichen Balkanstaaten zugesagt wurde, dass sie der Europäischen Union beitreten würden, sobald sie die festgelegten Kriterien erfüllen, und dass diese Zusage in dem erneuerten Konsens über die Erweiterung, der auf der Tagung des Europäischen Rates vom 14./15. Dezember 2006 gebilligt wurde, und in den Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Oktober 2010 zu Serbien wiederholt wurde,
B. in der Erwägung, dass das Tempo der Integration der Länder des westlichen Balkans in die EU von Land zu Land variiert und von den Ergebnissen jedes einzelnen Landes vor allem im Hinblick auf die Entschlossenheit abhängt, alle Anforderungen zu erfüllen, allen Verpflichtungen nachzukommen, die Reformen durchzuführen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die eine Mitgliedschaft in der EU mit sich bringt,
C. in der Erwägung, dass ein konstruktives Konzept für die regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen Schlüsselelemente des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses darstellen und ausschlaggebend für die Umwandlung des westlichen Balkans in ein Gebiet dauerhafter Stabilität und nachhaltiger Entwicklung sind,
D. in der Erwägung, dass Serbien in der Lage ist, eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit und Stabilität in der Region zu spielen,
E. in der Erwägung, dass die EU selbst auf Grundsätzen wie Versöhnung, Kompromiss und friedliche Koexistenz beruht, dass die EU-Politik auf dem westlichen Balkan den gleichen Zielen folgt, um die Beziehungen zwischen den Völkern der Region zu verbessern, und dass die EU im Einklang mit dieser Politik alle Kriegsverbrechen verurteilt, die im ehemaligen Jugoslawien begangen wurden, und die Arbeit des IStGHJ und der lokalen Kriegsverbrechenkammern in ihrem Bemühen um Gerechtigkeit und Verantwortlichkeit unterstützt,
1. bekräftigt, dass die Zukunft Serbiens in der EU liegt, und ermutigt das Land, seine Anstrengungen zur Erreichung dieses Ziels fortzusetzen; beglückwünscht Serbien zu den im Reformprozess erzielten Fortschritten; begrüßt den Beschluss des Rates vom 14. Juni 2010, das Ratifizierungsverfahren für das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Serbien einzuleiten, sowie die Tatsache, dass 11 Mitgliedstaaten das Abkommen bereits ratifiziert haben; fordert die übrigen Mitgliedstaaten auf, das Ratifizierungsverfahren rasch durchzuführen;
2. begrüßt den am 22. Dezember 2009 übermittelten Antrag Serbiens auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union und den Beschluss des Ministerrates vom 25. Oktober 2010, die Kommission zur Prüfung des Antrags Serbiens aufzufordern; vertritt die Auffassung, dass der Beschluss des Rates ein positives Signal an Serbien sendet, und bestärkt das Land darin, die für die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien erforderlichen Reformen zu beschleunigen; unterstreicht, dass der Beschluss des Rates einen wichtigen Beitrag zur Stabilität des westlichen Balkans darstellt; fordert die Kommission auf, in dieser Frage gemäß dem Verfahren von Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union eine Stellungnahme auszuarbeiten;
3. begrüßt den Beschluss des Rates über die Visaliberalisierung, durch die es den serbischen Bürgerinnen und Bürgern seit dem 19. Dezember 2009 möglich ist, visumfrei in den Schengen-Raum einzureisen; begrüßt den Beschluss der serbischen Regierung, es EU-Bürgerinnen und Bürgern zu gestatten, mit ihrem Personalausweis nach Serbien einzureisen, und fordert weitere Initiativen zur Erleichterung der Kontakte zwischen den Menschen und der Mobilität der Menschen in den westlichen Balkanstaaten; fordert die serbischen staatlichen Stellen auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Möglichkeiten eines Missbrauchs der Visumfreiheit zu begrenzen, insbesondere um sicherzustellen, dass serbische Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Visumfreiheit ordnungsgemäß unterrichtet werden;
4. stellt mit Befriedigung fest, dass die IPA-Hilfe in Serbien gut funktioniert; ermutigt die Regierung und die EU, die Verwaltungsverfahren für die IPA-Finanzierung zu vereinfachen, um sie für kleinere und nicht zentralisierte Begünstigte besser zugänglich zu machen; betont, dass bei der bevorstehenden Überprüfung des Finanzrahmens der EU eine angemessene Höhe der Heranführungshilfe aufrechterhalten werden muss;
5. begrüßt die gemeinsame Entschließung der EU und Serbiens zu dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der einseitigen Erklärung der Unabhängigkeit des Kosovo mit dem Völkerrecht, das am 9. September 2010 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen durch Zuruf angenommen wurde; begrüßt die Bereitschaft der serbischen Regierung, innerhalb eines EU-Rahmens in einen erneuten Dialog mit dem Kosovo zu treten, und fordert, dass die Gespräche unverzüglich aufgenommen werden; fordert Serbien auf, in einen Dialog mit dem Kosovo zu treten, ohne weiter auf neue Verhandlungen über den Status des Kosovo zu verweisen; äußert seine Zuversicht, dass zum Nutzen aller Einwohner des Kosovo ein schrittweiser Ansatz verfolgt werden kann; betont, dass für den erfolgreichen Verlauf des Dialogs von beiden Seiten Engagement sowie Kompromissbereitschaft mit Blick auf ihre gemeinsame europäische Zukunft und ihr gemeinsames Interesse an der Herstellung dauerhaften Friedens sowie dauerhafter Stabilität in der Region und an der Verbesserung des Wohlergehens der Menschen erforderlich sind; betont, dass die Fähigkeit, diesen Prozess zu erleichtern, einen Prüfstein für die Glaubwürdigkeit und den politischen Weitblick der EU in der gesamten Region darstellt; weist darauf hin, dass gute nachbarschaftliche Beziehungen eine der wichtigsten Voraussetzungen für alle westlichen Balkanstaaten sind, um auf dem Weg zur Mitgliedschaft in der EU Fortschritte zu erzielen;
6. begrüßt die verbesserte Zusammenarbeit mit EULEX, unterstreicht jedoch, dass diesbezüglich weitere Anstrengungen erforderlich sind, insbesondere mit Blick auf die Verbesserung des Informationsaustausches; fordert die serbischen Staatsorgane auf, die Zusammenarbeit von EULEX mit den Kosovo-Serben im Zusammenhang mit ihren Bemühungen, im Norden des Kosovo Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen, zu unterstützen;
7. fordert die serbische Regierung nachdrücklich auf, serbische Parallelstrukturen im Kosovo abzubauen, die den Prozess der Dezentralisierung untergraben und die vollständige Integration der serbischen Gemeinschaft in die Institutionen des Kosovo verhindern; fordert in diesem Zusammenhang die serbischen Staatsorgane auf, eine konstruktive Rolle beim Aufbau und bei der Tätigkeit der kommunalen Einrichtungen in serbischen multiethnischen Gemeinden sowohl im Norden als auch südlich des Ibar zu übernehmen;
8. fordert die serbischen Behörden auf, eine konstruktive Haltung gegenüber den bevorstehenden Parlamentswahlen im Kosovo einzunehmen; weist darauf hin, dass stabile und multiethnische Institutionen im Kosovo im Interesse sowohl Serbiens als auch der anderen Nachbarländer liegen, und betrachtet in diesem Zusammenhang die Beteiligung der Kosovo-Serben am Wahlprozess als unverzichtbares Element, um eine Ausgrenzung der kosovo-serbischen Gemeinschaft zu verhindern;
9. nimmt die Bemühungen Serbiens und des Kosovo um das Auffinden von seit dem Konflikt der Jahre 1998/99 vermissten Personen im Rahmen der „Arbeitsgruppe zu Personen, die im Zusammenhang mit den Ereignissen im Kosovo vermisst werden“ zur Kenntnis; betont, wie wichtig die Lösung dieses Problems ist, um den Konflikt der Jahre 1998/99 hinter sich zu lassen; nimmt die schätzungsweise 1862 Fälle von Personen, die noch vermisst werden, zur Kenntnis und fordert sowohl Serbien als auch das Kosovo auf, sich gegenseitig, dem IKRK, der EULEX und anderen an der Suche nach diesen Personen beteiligten Stellen weitestgehend Hilfe zu leisten;
10. betont, dass der Ausbau der regionalen Zusammenarbeit nach wie vor einen Hauptschwerpunkt für die EU bildet und als Motor für Aussöhnung, gute Nachbarschaft und die Verstärkung der Kontakte zwischen den Menschen auf dem westlichen Balkan gedacht ist; fordert Serbien daher auf, einen konstruktiven Ansatz für eine integrativere regionale Zusammenarbeit zu verfolgen, der es gestattet, eine praktische und nachhaltige Lösung für die Vertretung des Kosovo in regionalen Foren zu finden; begrüßt in diesem Zusammenhang die Durchführung der Hochrangigen Tagung EU–Westliche Balkanstaaten am 2. Juni 2010 in Sarajewo;
11. erinnert daran, dass die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem IStGHJ eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass Serbien auf dem Weg zur Mitgliedschaft in der EU Fortschritte erzielt; stellt fest, dass Serbien den Amtshilfeersuchen des IStGHJ angemessen nachkommt, und fordert die serbische Regierung auf, weiterhin eng mit dem Gerichtshof zusammenzuarbeiten, einschließlich einer raschen Übergabe aller angeforderten Unterlagen und des zeitnahen Abschlusses aller vom IStGHJ zurückverwiesenen Fälle; weist jedoch auf die jüngste Einschätzung des Chefanklägers des IStGHJ hin, der zufolge die Bemühungen Serbiens, die beiden noch Flüchtigen festzunehmen, weiterhin als problematisch zu bezeichnen sind; betont, dass nur die Festnahme der Flüchtigen und ihre Auslieferung nach Den Haag als der überzeugendste Beweis für die vollständige Zusammenarbeit betrachtet werden kann, und fordert, dass mit Blick auf ihre Festnahme systematischere Schritte unternommen werden, damit das Mandat des Gerichtshofs endgültig erfüllt werden kann, und fordert nachdrücklich insbesondere eine Neubewertung des gegenwärtigen Konzepts im Einklang mit den Empfehlungen des IStGHJ; betont, dass Serbien den Status eines Bewerberlandes nur erlangen und/oder die Beitrittsverhandlungen mit der EU eröffnen kann, wenn der Ankläger des IStGHJ zu der Einschätzung gelangt, dass Serbien uneingeschränkt zusammengearbeitet hat;
12. begrüßt die vom serbischen Parlament angenommene Entschließung zu Srebrenica als einen bedeutenden Schritt hin zu einer Sensibilisierung für die Gräueltaten, die in der jüngeren Vergangenheit verübt wurden, sowie zur regionalen Aussöhnung; lobt die Entscheidung von Staatspräsident Tadić, an der Begehung des 15. Jahrestags des Völkermords von Srebrenica teilzunehmen, als einen weiteren Schritt in diese Richtung; begrüßt ebenso seine Reise nach Vukovar, wo er der Opfer des Massakers von Ovčara von 1991 gedachte und Worte der Entschuldigung gegenüber den Opfern äußerte, um der Entwicklung guter nachbarschaftlicher Beziehungen zwischen Serbien und Kroatien neue Impulse zu verleihen; begrüßt das Engagement und die Professionalität der Sonderstaatsanwaltschaft für Kriegsverbrechen, unter anderem die rasche Reaktion im Zusammenhang mit den Ermittlungen betreffend den Perućac-See;
13. nimmt die Reform des Justizwesens zur Kenntnis und fordert weitere energische Anstrengungen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter und zur Verbesserung der Effizienz der Arbeit der Gerichte; begrüßt die politische Entscheidung, das Verfahren zur Wiederernennung von Richtern einzuleiten, betont jedoch, dass dieses transparent durchgeführt werden sollte, wobei das Recht der nicht wieder ernannten Richter gewährleistet sein muss, diese Entscheidungen wirksam anzufechten, und warnt vor einer Politisierung dieses Prozesses; weist auf die Verzögerungen bei der Annahme der einschlägigen Rechtsvorschriften hin und fordert die Regierung auf, dem Parlament die verbleibenden Gesetzesentwürfe rasch zu übermitteln; fordert vollständige Transparenz in der Rechtspflege; fordert darüber hinaus, dass Gerichten, unter anderem dem Verfassungsgericht, Finanz- und Verwaltungsressourcen zugewiesen werden, damit ihre Funktionsweise verbessert und der Rückstau anhängiger Rechtssachen aufgelöst wird; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Rückgabe von Eigentum an die früheren Besitzer erheblichen Vorrang genießen sollte; betont, dass die Unschuldsvermutung ein zentraler rechtlicher Grundsatz zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit ist; fordert die Staatsorgane und insbesondere die Exekutive auf, diesen Grundsatz streng einzuhalten;
14. weist darauf hin, dass die Staatsorgane den Anstrengungen zur Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit größte Priorität einräumen sollten; begrüßt die Fortschritte bei der Bekämpfung der Korruption, die unter anderem durch Gerichtsverfahren, die jüngst großes Aufsehen erregten, und durch die Schaffung des geeigneten Rechtsrahmens sowie durch die Aufnahme der Tätigkeit der Korruptionsbekämpfungsbehörde im Januar 2010 zum Ausdruck gekommen sind, unterstreicht jedoch, dass Korruption im Land weiterhin weit verbreitet ist, und fordert daher, dass größere Anstrengungen unternommen werden, um sie auszurotten; nimmt insbesondere die Rolle des illegalen Handels und der negativen Folgen dieser und anderer gesetzwidriger Aktivitäten bei der Aufrechterhaltung krimineller Netze zur Kenntnis; weist auf die Praxis hin, zwei Ämter gleichzeitig auszuüben, die eine große Gefahr von Interessenkonflikten in sich birgt und gegen die vorrangig vorgegangen werden sollte; ist in diesem Zusammenhang besorgt über die jüngsten Änderungen des Gesetzes über die Korruptionsbekämpfungsbehörde, die in die entgegen gesetzte Richtung deuten, und nimmt zur Kenntnis, dass die Korruptionsbekämpfungsbehörde das Verfassungsgericht mit der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmungen befasst hat; fordert die Staatsorgane auf, der Korruptionsbekämpfungsbehörde die für ihre Tätigkeit erforderliche politische und administrative Unterstützung zukommen zu lassen, und unterstreicht die Notwendigkeit, die von der Korruptionsbekämpfungsbehörde gemeldeten Korruptionsfälle rasch zu untersuchen; fordert die Annahme von Änderungen zum Gesetz über die Parteienfinanzierung zur Gewährleistung umfassender Transparenz und eines wirkungsvollen Überwachungssystems für die Parteienfinanzierung; ermutigt die staatlichen Stellen, Rechtsvorschriften zu erlassen, die einen wirksamen Schutz von Informanten bewirken; betont, wie bedeutsam die Rückgabe von Eigentum als ein wichtiger Schritt mit Blick auf die Rechtspflege ist; unterstreicht die Bedeutung der strengen Einhaltung etablierter Verfahren, um das Vertrauen der Gesellschaft in die Unparteilichkeit der Rechtspflege zu stärken;
15. begrüßt die Fortschritte bei der Reformierung der öffentlichen Verwaltung; betont, dass weitere Anstrengungen in Bezug auf die Schaffung eines unabhängigen öffentlichen Dienstes unternommen werden sollten, und fordert dazu die Einführung eines leistungsorientierten Laufbahnsystems, einschließlich eines professionellen und transparenten Einstellungsprozesses und eines effizienten Personalmanagements, und weist in diesem Zusammenhang auf die schädliche Praxis hin, Personal auf eine Weise einzustellen, die nicht im Einklang mit dem Gesetz für öffentliche Bedienstete steht, oftmals auf der Grundlage politischer Beziehungen; verweist auf die Unterrepräsentierung von Angehörigen nationaler Minderheiten in der öffentlichen Verwaltung und in den Gerichten sowie in staatseigenen Unternehmen; weist auf die kontinuierliche Notwendigkeit des Kapazitätsaufbaus in der Verwaltung hin, sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene; fordert eine weitere Stärkung der Kapazitäten und der Koordinierung der öffentlichen Verwaltung auf dem Gebiet der EU-Integration und fordert die Kommission auf, die staatlichen Stellen diesbezüglich in Abstimmung mit anderen Gebern weiterhin zu unterstützen;
16. begrüßt die Fortschritte bei der Polizeireform und die zunehmende Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und EU-Staaten im Polizeibereich; begrüßt insbesondere die Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit mit Kroatien, Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina; begrüßt die Unterzeichnung eines Fahrplans für die Zusammenarbeit mit Europol mit Blick auf den Abschluss eines operativen Abkommens mit dieser EU-Strafverfolgungsbehörde; betont jedoch, dass verstärkte Bemühungen notwendig sind, um die Herausforderungen des Fahrplans zu bewältigen, vor allem in Bereichen des Schutzes von personenbezogenen Daten und Verschlusssachen, die auch Schlüsselelemente einer Kooperationsvereinbarung mit Eurojust darstellen;
17. weist auf die Fälle unangemessenen Verhaltens der Polizei hin, einschließlich Machtmissbrauch und Gewalt von Polizeibeamten gegen Bürgerinnen und Bürger, und fordert weitere energische Anstrengungen zur Bestrafung der Täter; begrüßt daher die Zusammenarbeit der Polizei mit unabhängigen Aufsichtsbehörden und die Umsetzung ihrer Erkenntnisse; betrachtet die Neutralität der Polizei und anderer Strafverfolgungsorgane beim Umgang mit Angehörigen aller Minderheiten als höchste Priorität und fordert die Behörden auf, das Sensibilitätstraining auf diesem Gebiet zu verbessern; begrüßt die Anstrengungen zur Erhöhung des Frauenanteils bei den Polizeikräften;
18. begrüßt die bisherigen Bemühungen um Beseitigung des durch die Tätigkeit der Sicherheitskräfte entstandenen Erbes aus der Vergangenheit; weist in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit einer weiteren Reformierung des Sicherheitssektors hin, insbesondere der Lustration, und einer verstärkten parlamentarischen Aufsicht und Kontrolle der Sicherheitsdienste; weist die Staatsorgane darauf hin, dass die Öffnung der Archive von Sicherheitsdiensten für die Öffentlichkeit für eine erfolgreiche regionale Aussöhnung erforderlich ist, insbesondere mit Blick auf die Grausamkeiten, die während des Zweiten Weltkrieges und danach verübt wurden; weist auf den unzureichenden Schutz der Rechte auf Privatsphäre hin und fordert in diesem Zusammenhang weitere Reformen;
19. begrüßt die verbesserte Koordinierung zwischen der Polizei und den Staatsanwälten, die zu Ergebnissen bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels geführt hat, die gemeinsame Herausforderungen für die EU und Serbien darstellen; nimmt die Unterzeichnung von Vereinbarungen über Zusammenarbeit mit lateinamerikanischen Ländern zur Kenntnis, die auf eine wirksamere Bekämpfung des überseeischen Drogenhandels abzielt; fordert, dass weitere Anstrengungen unternommen werden, um die internen polizeilichen und justiziellen Kapazitäten zu verbessern, und betont, dass der Drogenhandel von und über Serbien der EU weiterhin Anlass zur Sorge gibt;
20. erinnert daran, wie wichtig ein gut funktionierendes Parlament als eine zentrale Einrichtung innerhalb des demokratischen Systems ist, und begrüßt die verfahrenstechnischen Neuerungen infolge der Verabschiedung des neuen Gesetzes über die Nationalversammlung; fordert die sofortige Abschaffung der verfassungswidrigen Praktiken im Zusammenhang mit den „Blankomandaten“, die es den politischen Parteien ermöglichen, die Aktivitäten der Mitglieder des Parlaments zu kontrollieren; fordert ferner die Abschaffung der willkürlichen Zuteilung der Parlamentssitze; fordert die politischen Parteien auf, so bald wie möglich, auf jeden Fall aber vor Ablauf der aktuellen Wahlperiode des Parlaments, geeignete Bestimmungen einzuführen, die den europäischen demokratischen Standards entsprechen; begrüßt die Annahme der Geschäftsordnung des neuen Parlaments; fordert eine Stärkung der Kontrolle der Tätigkeiten der Regierung und würdigt die zu diesem Zweck förmlich in die Geschäftsordnung aufgenommenen öffentlichen Anhörungen; begrüßt, dass die Geschäftsordnung erstmals Bestimmungen über die Kontrolle unabhängiger Gremien enthält; äußert allerdings Bedenken hinsichtlich der möglichen Einmischung des Parlaments in die Arbeit dieser Gremien; fordert die Ausarbeitung neuer Bestimmungen im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission, die den Rechtsrahmen abgesteckt hat, damit diese Gremien ihre Arbeit unabhängig durchführen können;
21. würdigt die Arbeit des Bürgerbeauftragten zum Schutz der Rechte der Bürger im Hinblick auf das reibungslose Funktionieren der staatlichen Institutionen, einschließlich der Maßnahmen zur Unterstützung der Kinder- und Minderheitenrechte auf staatlicher Ebene und auf Provinzebene; fordert die Staatsorgane auf, diese Bemühungen zu erleichtern und angemessene Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen des Bürgerbeauftragten sicherzustellen; begrüßt die Einrichtung von drei lokalen Büros des Bürgerbeauftragten in den Städten Preševo, Bujanovac und Medvedja;
22. erinnert daran, dass starke und unabhängige Medien für die Demokratie äußerst wichtig sind, und fordert, dass Schritte unternommen werden, um ihre Unabhängigkeit von politischem oder sonstigem Einfluss zu gewährleisten; begrüßt die Bemühungen der serbischen Regierung zur Schaffung eines Rechtsrahmens, der die Redefreiheit gewährleistet, äußert sich jedoch besorgt über Versuche, den Mediensektor zu kontrollieren und sich in diesen Bereich einzumischen; ist besorgt über die Meinungsverschiedenheiten betreffend die Privatisierung der Tageszeitung „Večernje novosti“ und fordert die Regierung auf, die Gleichbehandlung aller ausländischen und inländischen Investoren sicherzustellen; verurteilt die gegen serbische Journalisten gerichteten Angriffe und Drohungen und fordert die staatlichen Stellen auf, diese Fälle umfassend zu untersuchen und die Täter vor Gericht zu stellen; weist auf die Konzentration von Eigentumsrechten und die mangelnde Transparenz im Mediensektor hin; weist auf Fälle von Veröffentlichung personenbezogener Daten hin und unterstreicht die Notwendigkeit der Selbstregulierung seitens der Journalisten und der Einhaltung des Ethik-Kodexes; weist darauf hin, dass die Zahl der Internetzugänge nach wie vor gering ist, erkennt die Bedeutung des Internets für die Freiheit der Medien an und fordert die Staatsorgane nachdrücklich auf, in diesem Bereich positive Schritte zu unternehmen;
23. betont, wie wichtig der Prozess der Dezentralisierung für ein besseres Funktionieren des Staates ist, im Rahmen dessen den Bürgerinnen und Bürgern der Staat nähergebracht wird und gleichzeitig ihrem Recht auf Autonomie der Provinzen und lokale Selbstverwaltung Rechnung getragen wird; begrüßt in diesem Zusammenhang die Annahme des Gesetzes über die nationalen Minderheitenräte, das die Befugnisse und die Wahl der nationalen Minderheitenräte im Einklang mit internationalen Standards regelt; erkennt die Fortschritte bei der Umsetzung der Verfassung vom November 2006 durch die Annahme des Statuts und des Gesetzes über die Befugnisse der Vojvodina an; fordert, dass der Prozess der Machtübertragung durch die Annahme des Gesetzes über die öffentlichen Einnahmen und des Gesetzes über das öffentliche Eigentum der Vojvodina und der Kommunen fortgesetzt wird, die es der Vojvodina ermöglichen werden, mit der Ausübung ihrer Befugnisse gemäß dem neuen Statut zu beginnen; fordert außerdem weitere politische Anstrengungen, um den Bestrebungen der albanischen Minderheit im Preševo-Tal in Bezug auf eine örtliche Verwaltung durch die rasche Bereitstellung angemessener Mittel im Einvernehmen mit der Koordinierungsstelle für die Gemeinden Preševo, Bujanovac und Medvedja Rechnung zu tragen; weist zugleich darauf hin, dass die Hauptverantwortung bei den Vertretern der albanischen Minderheit liegt, und fordert diese nachdrücklich auf, gegen schrille nationalistische und sezessionistische Rhetorik vorzugehen, die in krassem Gegensatz zu den europäischen Grundwerten steht; betont gleichermaßen, wie wichtig die Einbeziehung von Serben in diese Kommunalregierungen ist;
24. begrüßt die Bemühungen Serbiens auf dem Gebiet des Minderheitenschutzes; betont jedoch, dass der Zugang zu Informationen und Bildung in Minderheitensprachen noch verbesserungswürdig ist, insbesondere was die bosnische, die bulgarische, die bunjewakische und die rumänische Minderheit betrifft;
25. begrüßt die Bildung der Mehrheit der nationalen Minderheitenräte, durch die es den Minderheiten ermöglicht wird, Entscheidungen in den Bereichen Bildung, Kultur, Gebrauch von Minderheitensprachen und öffentliche Informationen zu treffen; weist auf die Bedeutung der vollständigen Umsetzung der Befugnisse dieser Minderheitenselbstverwaltungen sowie auf die Notwendigkeit angemessener finanzieller Zuschüsse hin, die im Gesetz über die nationalen Minderheitenräte zugesichert werden; nimmt die Beschwerden über Unregelmäßigkeiten bei den Vorbereitungen und den rechtlichen Anforderungen für die Einrichtung der Räte sowie die Beschwerden über Verstöße gegen die garantierten Befugnisse der nationalen Räte durch einige Ministerien und Kommunen zur Kenntnis und fordert die staatlichen Stellen auf, sie zu bearbeiten; äußert Bedenken in Bezug auf die Bildung des bosnischen nationalen Rats und fordert einen raschen Abschluss des Prozesses im Einklang mit den Vorschriften und eine legitime Vertretung der Bosnier in dem Rat; ist besorgt über die zunehmenden Spannungen in Sandžak, die unter anderem in jüngsten gewaltsamen Zwischenfällen zum Ausdruck kamen, und fordert nachdrücklich, dass politischer Streit im Dialog in demokratischen Institutionen gelöst wird;
26. begrüßt die Fortschritte bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, insbesondere die Annahme des Gleichstellungsgesetzes und des nationalen Aktionsplans zur Verbesserung der Stellung der Frauen und zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter; erinnert jedoch daran, dass die Umsetzung der betreffenden Maßnahmen noch aussteht und dass Frauen nach wie vor diskriminiert werden, vor allem auf dem Arbeitsmarkt; fordert daher die serbischen staatlichen Stellen auf, den neuen Rechtsrahmen für die Gleichstellung der Geschlechter rasch in die Praxis umzusetzen und die Fragen anzugehen, die im umfassenderen Sinne mit der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts zu tun haben, wie zum Beispiel die Zunahme der häuslichen Gewalt in Serbien;
27. fordert, dass weitere Schritte unternommen werden, um das Antidiskriminierungsgesetz vollständig umzusetzen, und begrüßt die Fortschritte auf diesem Gebiet, insbesondere die Schaffung des Amtes des Beauftragten für Chancengleichheit als einen wichtigen Schritt zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger Serbiens;
28. ruft in Erinnerung, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit europäische Grundwerte sind, und begrüßt die Tatsache, dass die Schwulen- und Lesbenparade in Belgrad am 10. Oktober 2010 stattfand; betrachtet diese Veranstaltung als einen Schritt von herausragender Bedeutung für die Schaffung einer offenen, toleranten und vielfältigen Gesellschaft und als ein Zeichen für das Engagement der Regierung, die EU-Toleranzstandards aufrechtzuerhalten und gefährdete Minderheiten in der Gesellschaft zu schützen; begrüßt die angemessenen Sicherheitsmaßnahmen, die zum Schutz der Teilnehmer an der Parade getroffen wurden;
29. bedauert allerdings die gewalttätigen Ausschreitungen, die mit der Parade einhergingen und die zu einer hohen Zahl Verletzter führten, hauptsächlich in den Reihen der Polizei; weist darauf hin, dass die beteiligten Extremisten indirekt von bestimmten politischen Parteien und prominenten religiösen Führern unterstützt wurden; fordert die serbischen Staatsorgane auf, die Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen, indem sie die Gewalttäter verfolgen, die die Parade gestört haben, und die extremistischen Organisationen, denen diese angehören, wirksam zu verbieten; stellt fest, dass diese Organisationen in der Vergangenheit, insbesondere am 17. Februar 2008 und bei einigen Sportveranstaltungen, für schwerwiegende Gewalttaten verantwortlich waren; nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass einige dieser Fälle derzeit vor dem Verfassungsgericht anhängig sind; fordert angemessene Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung aller Arten von Extremismus und Radikalismus in der Gesellschaft;
30. hebt hervor, dass viele Roma nach wie vor in extremer Armut leben, die sich besonders nachteilig auf die Lebenschancen junger Roma auswirkt; hebt außerdem hervor, dass sie auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden und nur 5 % von ihnen über einen festen Arbeitsplatz verfügen; fordert die staatlichen Stellen auf, dringend Maßnahmen in Bezug auf die Lage der Roma durch Ausstellung von Personalausweisen für alle zu ergreifen sowie ihren Zugang zu angemessenem Wohnraum, zum Arbeitsmarkt, zu Bildung und zum Gesundheitssystem zu verbessern; weist auf die ständige Diskriminierung sowie jüngste Fälle von gegen die Romabevölkerung gerichteter Gewalt und von gewaltsamer Umsiedlung von Roma durch serbische Behörden hin;
31. verweist darauf, dass Serbien das Land mit der höchsten Zahl von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen in Europa ist, betont deren schwierige Lage in Bezug auf Wohnraum und Armut und fordert die serbischen Staatsorgane auf, die nationale Flüchtlingsstrategie zu überprüfen; begrüßt die Initiativen Serbiens zur Wiederbelebung der regionalen Bemühungen um eine dauerhafte Lösung der Flüchtlingsproblematik und fordert die Unterzeichnerländer der Erklärung von Sarajevo auf, in diesem Bereich greifbarere Fortschritte zu erzielen; weist in diesem Zusammenhang auf die gemeinsame Zusage des serbischen und des kroatischen Präsidenten hin, das Schicksal der Vermissten zu untersuchen und Lösungen für Probleme zu finden, die im Zusammenhang mit den Flüchtlingen und Rückkehrern stehen; fordert die Kommission auf, ihren politischen Einfluss auf die Bewerberländer und die potenziellen Bewerberländer in der Region zu nutzen, um für eine Beseitigung der Hindernisse für die Rückführung der Flüchtlinge zu sorgen; weist ferner darauf hin, dass infolge von Rückübernahmeabkommen mit EU-Staaten bis zu 150 000 Rückkehrer zu erwarten sind und dass deren erfolgreiche Wiedereingliederung gründliche Vorbereitungen erfordern wird, insbesondere auf der Ebene der lokalen staatlichen Stellen; betont die wichtige Rolle, die die Organisationen der Zivilgesellschaft in diesem Prozess spielen;
32. begrüßt die Reformen im Militärbereich, insbesondere die der Professionalisierung der serbischen Streitkräfte geltenden Reformen, die am 1. Januar 2011 in Kraft traten, als einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Streitkräfte und zur weiteren Stärkung der zivilen Kontrolle des Militärs;
33. betont die wichtige Rolle, die die Zivilgesellschaft bei der Festlegung der politischen Prioritäten spielt; betont die Bedeutung des Dialogs mit den Organisationen der Zivilgesellschaft und unterstreicht, dass die Akteure der Zivilgesellschaft dank ihrem Beitrag zur verstärkten regionalen Zusammenarbeit bei gesellschaftlichen und politischen Aspekten eine maßgebliche Rolle spielen; begrüßt die Tatsache, dass das neue Gesetz über Vereinigungen, das 2009 verabschiedet wurde, den Rechtsstatus von NRO klargestellt hat, und dass Verbesserungen bei der Zusammenarbeit zwischen der serbischen Verwaltung und der Zivilgesellschaft erzielt wurden; erkennt die Bemühungen der Regierung zur Konsultation der Zivilgesellschaft an; fordert die staatlichen Stellen auf, weitere Schritte zu unternehmen, um die Beteiligung von Akteuren der Zivilgesellschaft am politischen Entscheidungsprozess und an der Überwachung der Tätigkeit der staatlichen Stellen zu formalisieren und zu verstärken; unterstreicht, dass Menschen, die sich für die Verteidigung der Bürgerrechte einsetzen, insbesondere LGBT-Aktivisten, Personen, die sich mit Kriegsverbrechen befassen, sowie Personen, die eine Verbesserung der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo anstreben, unterstützt und geschützt werden müssen;
34. bekundet in dieser Hinsicht seine Unterstützung für die RECOM-Initiative (Regionalkommission für Wahrheitsfindung und Aufrichtigkeit in Bezug auf Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen die Menschenrechte im ehemaligen Jugoslawien), um den Sensibilisierungs- und Aussöhnungsprozess in den westlichen Balkanstaaten weiter voranzutreiben, und fordert von den staatlichen Stellen in Serbien und anderen betroffenen Ländern Unterstützung für diesen Prozess;
35. betont, wie außerordentlich wichtig das Bildungssystem für die Jugend des Landes und die künftigen Wirtschaftsaussichten ist; unterstreicht, dass moderne und hohe Bildungsstandards, die Generationen hochqualifizierter Arbeitnehmer hervorbringen, zu den wichtigsten Voraussetzungen sozialer und wirtschaftlicher Entwicklung gehören; bedauert die in dem Land herrschende hohe Arbeitslosigkeit, insbesondere unter den Jugendlichen, und den geringen Anteil an Universitätsabsolventen; fordert die staatlichen Stellen auf, die Bestimmungen des Bologna-Prozesses vollständig umzusetzen und das serbische Bildungssystem mit den europäischen Standards in Einklang zu bringen; begrüßt die Fortschritte im Bereich Wissenschaft und Forschung, weist jedoch darauf hin, dass für den Beitritt Serbiens zum Europäischen Forschungsraum weitere Anstrengungen erforderlich sind; fordert die staatlichen Stellen ferner auf, die Investitionen in die nationalen Forschungskapazitäten zu erhöhen, damit die Forschungsstandards und -kapazitäten nicht hinter denen Europas zurückbleiben;
36. erkennt den erweiterten allgemeinen Tarifvertrag an, den die serbische Regierung mit den Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband im November 2008 geschlossen hat; ermutigt die serbische Regierung, die derzeitige Aussetzung des Vertrags zu beenden; betont, dass die Gewerkschaftsrechte trotz der verfassungsrechtlichen Garantien nach wie vor beschränkt sind, und fordert Serbien auf, die Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte zu verbessern; ist besorgt über die Tatsache, dass der soziale Dialog weiterhin schwach ausgeprägt ist und die Anhörung der Sozialpartner unregelmäßig erfolgt; erkennt an, dass der Wirtschafts- und Sozialrat häufiger getagt hat und alle Fachgremien arbeitsfähig sind, ist jedoch besorgt darüber, dass die Kapazitäten dieser Einrichtung nach wie vor schwach sind; fordert weitere Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschafts- und Sozialrats, um sicherzustellen, dass dieser bei der Stärkung des sozialen Dialogs eine tatkräftigere Rolle spielen und eine aktivere beratende Funktion bei der Gesetzgebung wahrnehmen kann;
37. weist auf die schwierige Lage im Strafvollzugssystem hin und fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um Abhilfe für überfüllte Strafvollzugsanstalten zu schaffen, die unzumutbaren Haftbedingungen zu verbessern und angemessene Wiedereingliederungsprogramme und Schulungsmaßnahmen für Häftlinge vorzusehen;
38. betont die nachteiligen Folgen der Finanzkrise für das Land; nimmt die jüngste Überarbeitung des Standby-Abkommens mit dem IWF zur Kenntnis, die mit einer positiven Bewertung der makroökonomischen Maßnahmen des Landes einherging, und begrüßt die Einrichtung des Investitionsrahmens für den westlichen Balkan zur Förderung der Integration und der wirtschaftlichen Erholung der Region durch Bereitstellung von Darlehen für vorrangige Infrastrukturprojekte; fordert die Ausweitung dieses Rahmens auf die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und legt Serbien nahe, diese neuen finanziellen Ressourcen sowie die Möglichkeiten der IPA-Hilfe auch dafür zu nutzen, die am stärksten gefährdeten Gruppen in der Gesellschaft wirksamer vor den Auswirkungen der Krise zu schützen;
39. erinnert daran, dass das Bestehen von Monopolen die Entwicklung einer voll funktionsfähigen Marktwirtschaft erheblich behindert; fordert die Regierung daher auf, entschlossene Maßnahmen zu ihrer Beseitigung zu ergreifen, um eine wirksame Wettbewerbspolitik sicherzustellen; betont, dass die Hindernisse, die es kleinen und mittleren Unternehmen erschweren, in der Wirtschaft Fuß zu fassen, nach wie vor erheblich größer sind, als dies wünschenswert wäre; begrüßt die Einrichtung von Regulierungsstellen in mehreren Bereichen und erwartet, dass die staatlichen Stellen die Unabhängigkeit dieser Gremien sicherstellen, um zu vermeiden, dass diese „vereinnahmt“ werden;
40. stellt darüber hinaus fest, dass die nationale Statistik und die Wirtschaftsstatistik des Landes einer weiteren Verbesserung bedürfen, und fordert die staatlichen Stellen auf, deren Niveau anzuheben;
41. fordert die serbischen staatlichen Stellen und politischen Bewegungen auf, sich entschlossener für eine Beschäftigungspolitik und sozialen Zusammenhalt einzusetzen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die der Entwicklung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, freier Marktwirtschaft und Achtung der Menschenrechte zuträglich sind;
42. fordert weitere Anstrengungen zur Entwicklung eines nachhaltigen öffentlichen Verkehrsnetzes in Serbien und im gesamten westlichen Balkan sowie zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur einschließlich des schnellen Abschlusses des Korridors X sowie des ebenso bedeutsamen Schienen- und Binnenschifffahrtsverkehrs; betont, wie wichtig ein integriertes Verkehrssystem sowohl für die wirtschaftliche Entwicklung der serbischen Regionen als auch für den Ausbau des regionalen Handels ist; äußert besonderes Interesse an der Entwicklung der Donaustrategie, die darauf gerichtet ist, die Anbindungs- und Kommunikationssysteme zu verbessern (und die sich insbesondere auf Verkehrs- und Energiefragen sowie auf die Informationsgesellschaft erstreckt), die Umwelt zu schützen, Naturgefahren vorzubeugen und die sozioökonomische Entwicklung zu stärken;
43. bedauert in diesem Zusammenhang die schlechten Rahmenbedingungen im öffentlichen Verkehr, insbesondere im Eisenbahnverkehr; fordert die serbische Regierung auf, die IPA-Mittel voll auszuschöpfen, um das Eisenbahnnetz auszubauen, zu verbessern und zu modernisieren und die Verbindungen mit den angrenzenden Ländern für den Personen- und Güterverkehr zu verbessern;
44. äußert sich anerkennend über die guten Fortschritte Serbiens auf dem Gebiet des Umweltschutzes; ermutigt jedoch zu verstärkten Anstrengungen im Bereich erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz und weist darauf hin, dass die Umsetzung der wichtigsten Bestandteile des Besitzstands bei den erneuerbaren Energiequellen noch aussteht und dass ein Rechtsrahmen für die Energieeffizienz noch erlassen werden muss;
45. begrüßt, dass die Agentur für chemische Stoffe ein Regelwerk angenommen hat, mit dem die Herstellung von chemischen Stoffen, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen, begrenzt oder verboten wird und der Chemiesektor in Einklang mit den Rechtsvorschriften der EU gebracht wird; bedauert jedoch, dass sich die Anwendung einiger Vorschriften, die moderne Technologie und damit verbundene Investitionen erfordern, verzögert hat, da sie nach Aussagen von Branchenvertretern zu finanziellen Verlusten führen und die Geschäftstätigkeit der Branche in Serbien erheblich stören würde; fordert die rasche und vollständige Umsetzung des grünen Gesetzgebungspakets von 2009;
46. begrüßt die Abkommen mit Montenegro und Kroatien, welche die Auslieferung der Bürger dieser Staaten ermöglichen, die im Verdacht stehen, an Straftaten beteiligt gewesen zu sein, die der organisierten Kriminalität zuzurechnen sind, sowie die vorgesehenen Gespräche über die Festlegung der Grenzen zwischen Serbien und Kroatien; ermutigt die serbische Regierung, ähnliche Abkommen mit anderen Nachbarstaaten abzuschließen, und begrüßt die in dieser Hinsicht von Serbien und Montenegro ergriffenen Schritte; ermutigt Serbien, mit den benachbarten Ländern weiterhin Erkenntnisse und Beweismaterial zu grenzübergreifenden kriminellen Netzen auszutauschen, insbesondere zu Netzen, die am Drogenhandel beteiligt sind, um die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität auf dem Balkan wirksam zu bekämpfen;
47. unterstreicht die wichtige Rolle Serbiens für die Stabilität des gesamten westlichen Balkans und insbesondere für die Stabilität und den Zusammenhalt von Bosnien und Herzegowina; fordert die serbischen Staatsorgane in diesem Zusammenhang auf, alle erforderlichen Verfassungsänderungen aktiv zu unterstützen, die die staatlichen Institutionen von Bosnien und Herzegowina in die Lage versetzen würden, die ehrgeizigen Reformen im Prozess der europäischen Integration durchzuführen; fordert Belgrad insbesondere auf, die Konsolidierung, Straffung und Stärkung der bosnischen staatlichen Institutionen zu unterstützen;
48. fordert die serbischen staatlichen Stellen auf, die Annäherung an die EU-Rechtsvorschriften und Standards im Umweltbereich fortzusetzen und die verabschiedeten Rechtsvorschriften anzuwenden und durchzusetzen;
49. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament Serbiens zu übermitteln.