Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2011 zu einer europäischen Initiative zur Alzheimer-Krankheit und zu anderen Demenzerkrankungen (2010/2084(INI))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 168 des EG-Vertrags,
– unter Hinweis auf Artikel 35 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates über Maßnahmen zur Bekämpfung von neurodegenerativen Krankheiten, insbesondere Alzheimer, durch gemeinsame Programmplanung im Bereich der Forschung und auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Strategien im Bereich des Gesundheitswesens zur Bekämpfung altersbedingter neurodegenerativer Erkrankungen, insbesondere der Alzheimer-Krankheit,
– unter Hinweis auf die im Rahmen des von „Alzheimer Europe“ koordinierten und von der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz finanzierten EU-Projekts EuroCoDe (Europäische Zusammenarbeit im Bereich der Demenz) (2006/2008) gewonnenen Erkenntnisse und den Welt-Alzheimer-Bericht 2010, der von „Alzheimer's Disease International“ (ADI) im Zusammenhang mit dem Welt-Alzheimer-Tag am 21. September 2010 veröffentlicht wurde,
– unter Hinweis auf die Ergebnisse des von der Kommission finanzierten europäischen „Alzheimer Europe“-Projekts EuroCoDe (Europäische Zusammenarbeit im Bereich der Demenz),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine europäische Initiative zur Alzheimer-Krankheit und zu anderen Demenzerkrankungen (KOM(2009)0380),
– unter Hinweis auf das strategische Ziel der EU, Gesundheit in einem alternden Europa zu fördern, das auf der Grundlage des Weißbuchs der Kommission mit dem Titel „Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008-2013“ festgelegt wurde, in dem betont wurde, dass die Forschung bezüglich der Palliativversorgung und eines besseren Verständnisses neurodegenerativer Erkrankungen intensiviert werden muss,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. September 2010 zur Langzeitpflege von älteren Menschen(1),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2010 zur Rolle der Frauen in einer alternden Gesellschaft(2),
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0366/2010),
A. in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge 2010 weltweit 35,6 Millionen Menschen mit Demenz gleich welcher Art leben und sich diese Zahl voraussichtlich alle 20 Jahre verdoppeln wird, sodass 2030 schon 65,7 Millionen Menschen betroffen sein könnten (Jahresbericht 2010 von „Alzheimer's Disease International“), und in der Erwägung, dass die Zahl der an Alzheimer Erkrankten aufgrund der Schwierigkeiten bei der Frühdiagnose zu niedrig veranschlagt wird,
B. in der Erwägung, dass schätzungsweise 9,9 Millionen Menschen in Europa an Demenz leiden, die meisten davon an Alzheimer (Jahresbericht 2010 von „Alzheimer's Disease International“), dass neurodegenerative Erkrankungen Menschen aller Altersgruppen treffen können und zu den Hauptursachen für Behinderungen und Abhängigkeit bei alten Menschen zählen, wobei die Zahl der Menschen, die an diesen Krankheiten leiden, angesichts der zunehmenden Lebenserwartung und der fehlenden sozialen Kontakte von Rentnern bis 2020 voraussichtlich drastisch steigen wird, sowie in der Erwägung, dass sich die Zahl der Betroffenen beinahe verdreifacht, wenn die Zahl der nicht professionellen Pfleger von Demenzkranken mitberücksichtigt wird,
C. in der Erwägung, dass dem Alzheimer-Weltbericht 2009 zufolge über 28 % aller Menschen, die an Demenz leiden, in Europa leben, das damit nach Asien (35 %) weltweit den zweiten Platz einnimmt, und dass Westeuropa weltweit die Region mit der höchsten Quote an Demenzkranken (19 %) ist,
D. in der Erwägung, dass die Bevölkerung Europas immer stärker altert, wobei in den meisten europäischen Staaten Menschen über 80 die am schnellsten wachsende Altersgruppe bilden, in der Erwägung, dass sich das zahlenmäßige Verhältnis zwischen erwerbstätiger Bevölkerung und Rentnern verschlechtert und dass Demenz daher in den nächsten Jahrzehnten voraussichtlich eine der größten Herausforderungen für die Nachhaltigkeit der nationalen Sozial- und Gesundheitssysteme, einschließlich der nicht professionellen Pflege und Langzeit-Pflegeeinrichtungen, sein wird,
E. in der Erwägung, dass sich bestimmten Schätzungen zufolge (Jahrsbericht 2010 von „Alzheimer's Disease International“) die Kosten der unmittelbaren medizinischen und sozialen Pflege von Patienten mit Alzheimer in Europa auf 135,04 Milliarden USD belaufen,
F. in der Erwägung, dass eine frühzeitige Diagnose dazu beitragen kann, die Ausgaben für das Gesundheitswesen in ganz Europa in den Griff zu bekommen,
G. in der Erwägung, dass die Europäische Union zurzeit über keine hinreichend präzise bezifferten Angaben in Bezug auf Demenzerkrankungen, insbesondere neurodegenerative Erkrankungen, verfügt und dass die Schätzungen je nach Untersuchung um den Faktor 3 voneinander abweichen können, und in der Erwägung, dass deshalb europaweite epidemiologische Untersuchungen auf der Grundlage gemeinsamer und strenger Indikatoren unentbehrlich sind,
H. in der Erwägung, dass Demenz sowohl soziale als auch wirtschaftliche Auswirkungen hat und alle Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten belastet,
I. in der Erwägung, dass mit Blick auf die wirtschaftlichen und sozialen Folgen von Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen für die Gesellschaft rechtzeitig in die Forschung und in wirksame Konzepte für Pflege und Betreuung investiert werden muss,
J. in der Erwägung, dass in erster Linie die Mitgliedstaaten die Forschung in diesem Bereich finanzieren, wobei relativ wenig staatenübergreifende Koordinierung betrieben wird, was Fragmentierung und eine nur begrenzte gemeinsame Nutzung von Wissen und bewährten Verfahren in den Mitgliedstaaten bedingt, sowie in der Erwägung, dass bei Alzheimer verglichen mit anderen wichtigen Krankheiten ein Forschungsrückstand besteht,
K. in der Erwägung, dass aus aktuellen Erkenntnissen von „Alzheimer Europe“ hervorgeht, dass Alzheimer in der EU zu spät diagnostiziert wird und zwischen den Mitgliedstaaten viele Unterschiede bestehen, was die Prävention, den Zugang zu Therapien und die Bereitstellung geeigneter Dienste betrifft,
L. in der Erwägung, dass in der derzeitigen Forschung davon ausgegangen wird, dass die Ernährungsweise möglicherweise ursächlich an der Entstehung von Alzheimer beteiligt ist und daher die Prävention von Demenzerkrankungen Priorität genießen sollte, wobei die Maßnahmen den Gegebenheiten anzupassen sind, und dass präventiven Faktoren, wie gesunder Ernährung, mehr Bewegung und geistiger Aktivität, und der Überwachung kardiovaskulärer Risikofaktoren, wie Diabetes, erhöhte Cholesterinwerte, Bluthochdruck und Rauchen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte,
M. in der Erwägung, dass sich zunehmend die Erkenntnis durchsetzt, dass neurodegenerative Erkrankungen so weit reichende Auswirkungen auf die europäische Bevölkerung haben werden, dass sie von keinem Mitgliedstaat allein bewältigt werden können, und dass daher zur Bekämpfung neurodegenerativer Erkrankungen, insbesondere der Alzheimer-Krankheit, die zu einer großen Herausforderung für die europäische Gesellschaft geworden ist, die Zusammenarbeit und die Koordinierung der innovativen, fachgebietsübergreifenden klinischen Forschungsanstrengungen in den Mitgliedstaaten und in der EU, die sich den Ursachen, der Prävention und der Therapie von Alzheimer widmen, sowie der Informationsaustausch erheblich verstärkt werden müssen und wesentlich mehr in diesen Bereich investiert werden muss,
N. in der Erwägung, dass diese europäische Initiative die bereits bestehenden nationalen Pläne zur Bekämpfung der Alzheimer-Krankheit und anderer Formen von Demenzerkrankungen nicht ersetzen soll, sondern dass sie dazu eingesetzt werden muss, die europäischen Forschungsbemühungen in diesem Bereich besser zu koordinieren,
O. in der Erwägung, dass Demenz nicht nur eine verheerende Funktionsstörung für die Patienten selbst ist, sondern – falls es keine angemessenen hochwertigen Dienste gibt – angesichts der emotionalen, körperlichen und finanziellen Schwierigkeiten für die Angehörigen und Freunde der an einer Demenzerkrankung leidenden Menschen auch zu einer schweren Belastung für die Angehörigen und Pfleger der Patienten werden kann, und in der Erwägung, dass in jeder Familie, in der ein Mitglied an Alzheimer erkrankt ist, durchschnittlich drei Personen direkt mit dieser Belastung konfrontiert sind, was bedeutet, dass schätzungsweise 19 Millionen Europäer unmittelbar durch Demenzerkrankungen belastet sind,
P. in der Erwägung, dass es einen Mangel an stationären Pflegekräften von Alzheimer-Patienten sowie an Fachkräften im Gesundheits- und Sozialdienst zur Pflege von Alzheimer-Patienten gibt, der sich weiter verschärfen wird, und in der Erwägung, dass es nach heutigem Erkenntnisstand am besten ist, diesen Patienten dabei zu helfen, in ihrem gewohnten Umfeld zuhause zu bleiben,
Q. in der Erwägung, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Pflege von Demenzkranken und auf die Begleitung ihrer Pflegepersonen ein dreifaches Ziel verfolgen müssen: Gewährleistung einer hochwertigen Betreuung der Kranken, Sicherstellung einer Erholungszeit für die Pflegepersonen, die ihren Bedürfnissen gerecht wird, und Vorkehrungen dafür, dass die Erkrankten zuhause bleiben oder hochwertige innovative Unterbringungsstrukturen in Anspruch nehmen können,
R. in der Erwägung, dass die modernen Dienste der Telemedizin eine sehr wirksame Hilfe für Alzheimer-Patienten und ihre Pflegekräfte darstellen und somit dazu beitragen, dass die Patienten ein besseres Leben in ihrem gewohnten Umfeld führen können, was eine gute Alternative zur stationären Pflege ist,
S. in der Erwägung, dass die Alzheimer-Krankheit stigmatisiert wird und die Haltung der Öffentlichkeit zu dieser Krankheit und den davon betroffenen Personen zu einer Isolierung der Kranken und ihrer Angehörigen führt, in der Erwägung, dass im Allgemeinen noch falsch an das Problem herangegangen wird, was soziale Ausgrenzung der Betroffenen und ihrer Angehörigen bewirkt, in der Erwägung, dass daher ein stärkeres Bewusstsein für das Stigma, die Vorurteile und die Diskriminierung, die mit Demenzerkrankungen verbunden sind, entwickelt werden muss, und dass auch erforscht werden muss, wie soziale Ausgrenzung verhindert und erreicht werden kann, dass Demenzkranke aktiv am Leben der Gesellschaft teilnehmen, damit die Würde der Betroffenen gewahrt bleibt und ihnen bei allen Maßnahmen Achtung entgegengebracht wird,
T. in der Erwägung, dass die Lebensqualität der Patienten oft von der Gefühlslage ihrer Angehörigen abhängt,
U. in der Erwägung, dass Hilfegruppen einen geeigneten Rahmen für gemeinsame Überlegungen bieten, wobei die „bewusste Verantwortung“ der Angehörigen der Patienten gefördert und gemeinsam getragen werden soll,
V. in der Erwägung, dass Alzheimer oder andere Demenzkrankheiten nicht als „normales“ Problem dargestellt werden dürfen, mit dem die Bürger im Alterungsprozess konfrontiert sind, ohne eine angemessene Behandlung, medizinische Betreuung und fachgerechte Pflege in Anspruch nehmen zu können,
W. in der Erwägung, dass das gesellschaftliche Bewusstsein und die wissenschaftlichen Kenntnisse über Alzheimer zwar stark zugenommen haben, wobei die wichtigste Erkenntnis darin bestand, dass sich die Krankheit nicht erst in Form der klinischen Demenz, sondern bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Einsetzen von Symptomen der Prä-Demenz manifestiert, die Behandlungsmöglichkeiten aber nach wie vor auf symptomatische Arzneimittel beschränkt sind, in der Erwägung, dass es derzeit erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und selbst innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten sowie Schwachstellen im Bereich der Ausbildung und Qualifizierung des Personals und bei der Verfügbarkeit medizinischer Ausrüstungen zur Durchführung der Diagnose und für die Forschung gibt, und in der Erwägung, dass die Diagnose Alzheimer oft erst Jahre nach Ausbruch der Krankheit gestellt wird, sodass eine Therapie, mit der das Fortschreiten der Erkrankung aufgehalten werden könnte, erst verzögert begonnen wird,
X. in der Erwägung, dass aktuelle Fortschritte beim Einsatz zuverlässiger Biomarker für die Alzheimer-Krankheit die Ausarbeitung neuer Kriterien zur Definition der Alzheimer-Krankheit als klinische Größe angestoßen haben, wonach die Krankheit nicht nur das Stadium umfasst, in dem Gedächtnis und Wahrnehmung betroffen sind, sondern auch ein früheres Stadium,
Y. in der Erwägung, dass die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzerkrankungen nicht nur ältere Menschen betreffen, sondern auch jüngere Bevölkerungsschichten betreffen können und dass deshalb der Zugang zur Diagnose, die Forschung und die Pflegedienste sowie die Begleitung und Unterbringung für jüngere Erkrankte verbessert werden müssen,
Z. in der Erwägung, dass eine stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der einschlägigen Berufsgruppen für die Alzheimer-Krankheit sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene dazu beitragen sollte, dass die Menschen die ersten Anzeichen der Krankheit erkennen, die Krankheit in einem frühen Stadium diagnostiziert wird, frühzeitig eine Therapie begonnen wird und entsprechende Dienste in Anspruch genommen werden,
AA. in der Erwägung, dass die Ausarbeitung geeigneter Therapiemaßnahmen, mit denen das Fortschreiten der Krankheit verlangsamt und der endgültige Ausbruch einer schweren Alzheimer-Krankheit – der Form der Krankheit, die mit den schwersten Beeinträchtigungen einhergeht – hinausgezögert wird, vorangebracht werden könnte, indem der Schwerpunkt auf das Stadium der Prä-Demenz gelegt wird,
AB. in der Erwägung, dass die Entwicklung wirksamer, den Krankheitsverlauf beeinflussender Wirkstoffe (im Gegensatz zu rein symptomatisch wirkenden Stoffen) für Alzheimer-Patienten sehr wichtig ist und dass dem in diesem Bereich bestehenden dringenden Bedarf bisher noch nicht entsprochen worden ist,
AC. in der Erwägung, dass die Diagnose der Alzheimer-Krankheit, die für annähernd 70 % aller Demenzfälle gilt, der Unterschiedlichkeit der festgestellten Hirnschäden und dem Umstand, dass jüngere und ältere Erkrankte unterschiedliche pathologische und klinische Krankheitsbilder aufweisen, nicht vollständig Rechnung trägt,
1. fordert den Rat auf, Demenz zu einer gesundheitspolitischen Priorität der EU zu erklären, und drängt die Mitgliedstaaten, spezifische nationale Pläne und Strategien für die Alzheimer-Krankheit aufzustellen, um den Folgen von Demenzerkrankungen für die Gesellschaft und das Gesundheitswesen Rechnung zu tragen und Dienstleistungen und Unterstützung für Menschen mit Demenzerkrankungen und ihre Familien bereitzustellen, wie es in manchen Mitgliedstaaten der Fall ist, wo der im Jahre 2008 auf den Weg gebrachte Plan „Alzheimer und verwandte Krankheiten“ es ermöglichte, die medizinische und soziale Betreuung, die klinische Forschung und die Grundlagenforschung zu diesen Krankheiten auf nationaler Ebene zu strukturieren;
2. begrüßt die Initiative, die die EU im Interesse einer gemeinsamen Programmplanung der Mitgliedstaaten ergriffen hat, um die Forschung im Bereich Alzheimer und andere neurodegenerative Erkrankungen voranzutreiben, und fordert die Kommission auf, weitere Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um den Herausforderungen zu begegnen, die sich bei der Behandlung von Alzheimer und anderen neurodegenerativen Erkrankungen in medizinischer, gesellschaftlicher und technischer Hinsicht sowie mit Blick auf das Umfeld der Patienten stellen;
3. fordert den Rat und die Kommission auf, der Demenz als Krankheitsbild bei der Vorbereitung künftiger Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsvorsorge Rechnung zu tragen, insbesondere was Maßnahmen im Zusammenhang mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychischer Gesundheit und körperlicher Aktivität, gesundheitsbezogener Ausbildung und neuen Technologien betrifft;
4. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Unionsbürger über Lebensweisen aufzuklären, durch die der Ausbruch von Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen verzögert oder verhindert werden kann, indem das Motto „gesund leben für ein gesundes Gehirn“ gefördert wird;
5. empfiehlt, dass der Rat und die Kommission in Ergänzung zum Welttag gegen die Alzheimer-Krankheit am 21. September die Einführung eines Europäischen Jahres der psychischen Gesundheit in Erwägung ziehen, um altersbedingte Erkrankungen des Gehirns und Maßnahmen zur Feststellung und Diagnostizierung frühzeitiger Symptome solcher Erkrankungen sowie Informationskampagnen über die Verhütung und Behandlung von Schlaganfällen stärker ins Bewusstsein zu rücken; vertritt die Ansicht, dass dieses Europäische Jahr auch als Chance wahrgenommen werden sollte, den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Ländern Europas voranzubringen;
6. weist darauf hin, dass a) die Überalterung der Bevölkerung und b) der durch den Anstieg der Ausgaben für diese alternde Bevölkerung bedingte steigende Druck auf die öffentlichen Finanzen und die privatwirtschaftliche Produktivität die Mitgliedstaaten vor ein strukturelles Problem stellen werden; vertritt aus diesem Grund die Auffassung, dass die Europäische Union die Politik der entschiedenen Förderung des Vorsorgegrundsatzes (sowohl in medizinischer Hinsicht als auch im Sinn der Förderung eines gesünderen Lebensstils) zum festen Bestandteil ihrer langfristigen Strategie erklären sollte; ist der Ansicht, dass Gesundheitsindikatoren zu einer erheblichen Verbesserung der Wirtschaftsindikatoren beitragen werden;
7. fordert den Rat und die Kommission auf, die Rolle der Patientenvereinigungen im Bereich der neurodegenerativen Erkrankungen zu würdigen und diese Vereinigungen in die Informations- und Verhütungskampagnen sowie in die Maßnahmen zur Unterstützung von Demenzkranken, ebenso aber auch in die Vorbereitung der Forschungsprogramme einzubinden;
8. regt an, dass die Kommission in Erwägung ziehen sollte, einen „Tag der Pflege und Fürsorge“ einzuführen, um die Öffentlichkeit verstärkt für die wichtige Rolle professioneller und nicht professioneller Pfleger und Betreuer in ganz Europa zu sensibilisieren und diese Arbeit zu würdigen;
9. unterstreicht, dass es in jeder Hinsicht immer dringlicher wird, wirksame Maßnahmen zu erforschen, die den Ausbruch von Alzheimer verhindern oder das Fortschreiten dieser Krankheit aufhalten;
10. fordert den Rat und die Kommission auf, die Maßnahmen zur Aufklärung der Bürger über Demenz zu verbessern, damit die frühen Symptome von Demenz rechtzeitig erkannt, diagnostiziert und entsprechend behandelt werden können und die notwendige Unterstützung gewährt werden kann;
11. betont, dass Prävention grundsätzlich Vorrang hat und die frühzeitige Diagnose wesentlich für wirksame Maßnahmen ist; betont, dass im Hinblick auf die Unterstützung der Forschung, der Therapie und der entsprechenden Maßnahmen, insbesondere während der beschwerdefreien Phasen und vor dem Auftreten der Invalidität, die epidemiologischen und klinischen Daten verbessert werden müssen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen;
12. stellt fest, dass es derzeit keine speziellen Maßnahmen zur Verhütung der Alzheimer-Krankheit gibt, und fordert deshalb die Einführung einer entsprechenden Politik auch auf europäischer Ebene, die auf einem Umfeld, das die körperliche und intellektuelle Tätigkeit der Patienten begünstigt, auf einer Ernährung, die den Empfehlungen der Europäischen Aktionsplattform für Lebensmittel, körperliche Betätigung und Gesundheit gerecht wird, sowie auf der Förderung aller Maßnahmen zur Verringerung des aktiven und passiven Rauchens beruhen sollte;
13. bekundet seine Überzeugung, dass die von der Internationalen Arbeitsgruppe zu den neuen Kriterien für die Alzheimer-Krankheit kürzlich vorgeschlagenen Tests zur Früherkennung, die Forschung zu den Risikofaktoren und die Festlegung von Kriterien für die Früherkennung von zentraler Bedeutung sind;
14. legt allen Mitgliedstaaten nahe, sich aktiv um die Festlegung, Entwicklung und Durchführung gemeinsamer Protokolle für die frühzeitige Diagnose, die Festlegung von Biomarken, damit alsbald neue Therapien zur Behandlung von Demenz und Prä-Demenz zur Anwendung gelangen können, und die Festlegung einer gemeinsamen Forschungsagenda im Bereich der neurodegenerativen Krankheiten und des Austauschs bewährter Praxis im Bereich der Erforschung neurodegenerativer Krankheiten zu bemühen und so die bestehenden Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten und innerhalb der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Diagnose und Behandlung zu verringern; betont, dass die operationellen Standardverfahren für die Bewertung von Krankheitsmarkern eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung von Arzneimitteln und einer wirkungsvolleren technologie-gestützten Pflege von Patienten mit Alzheimer spielen werden;
15. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass nicht nur die Patienten, bei denen eine schwere Alzheimer-Krankheit diagnostiziert wurde, sondern alle an der Krankheit leidenden Patienten Medikamente erhalten, die das Fortschreiten der Krankheit aufhalten;
16. legt der Kommission nahe, Leitlinien für die Entwicklung und Durchführung einer gemeinsamen Früherkennung auf der Grundlage einer fachgebietsübergreifenden Bewertung des Gedächtniszustands des Patienten und eines geeigneten Melde- und Informationssystems auszuarbeiten, damit den Kranken und ihren Angehörigen der bestmögliche Rahmen für die Auseinandersetzung mit dem aufgetretenen Krankheitsbild zur Verfügung steht;
17. legt den Mitgliedstaaten nahe, in ihrem gesamten Hoheitsgebiet Fachzentren einzurichten und für eine ausreichende medizinische Ausrüstung Sorge zu tragen (vor allem bei der Kernspintomographie, deren Beitrag für die Erforschung von Demenzerkrankungen unbestritten ist);
18. fordert den Rat und die Kommission auf, die rasche Ausbreitung von Demenzerkrankungen und Alzheimer und ihre Folgen bei der Ausarbeitung von Forschungsaktionsplänen zu berücksichtigen;
19. legt den Mitgliedstaaten nahe, den Zugang zu den für die Demenz- und Alzheimerforschung, einschließlich der Forschung im Bereich Prävention, bereitgestellten Fördermitteln durch Maßnahmen zu vereinfachen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Erkrankung auf die Gesellschaft stehen;
20. betont, wie wichtig ein fachgebietsübergreifender Ansatz ist, wenn es darum geht, wie Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich der Forschung auf europäischer Ebene die Kenntnisse über neurodegenerative Erkrankungen sowie deren Diagnostizierung, Behandlung und Prävention verbessern können, und welche herausragende Rolle dabei die sozialwissenschaftliche Forschung über die Bedürfnisse von Patienten, Angehörigen und Pflegepersonen spielt; betrachtet Forschungsvorhaben, die auf die Validierung neuer Diagnosekriterien, die Entwicklung von Früherkennungstests und das Aufzeigen von Risikofaktoren für den Übergang der Krankheit von der Prä-Demenz zu einem fortgeschritteneren Stadium ausgerichtet sind, als wesentlich; empfiehlt die Einbeziehung von Vertretern der Patienten, der Pflegeorganisationen und der Anbieter von Gesundheitsdiensten; erwartet deshalb einen deutlichen Mehrwert von der Durchführung groß angelegter epidemiologischer und klinischer Studien in staatenübergreifender Zusammenarbeit;
21. würdigt den derzeitigen Umfang der Unterstützung durch die Europäischen Union, die sich auf einen Betrag von insgesamt 159 Millionen EUR für 34 Projekte zu neurodegenerativen Erkrankungen beläuft; hält es jedoch im Rahmen des künftigen 8. Forschungs-Rahmenprogramms für unentbehrlich, der Fragmentiertheit der Forschung insbesondere im Bereich der Alzheimer-Krankheit entgegenzuwirken und Projekte in den noch nicht hinlänglich erforschten Bereichen der arzneimittelfreien Therapie, der Verhaltenstherapie und der kognitiven Therapie aufzunehmen;
22. hält Tests für die Frühdiagnose, die Erforschung von Risikofaktoren und Kriterien für die Frühdiagnose für entscheidende Elemente; erwartet deshalb einen deutlichen Mehrwert von der Durchführung groß angelegter epidemiologischer und klinischer Studien in staatenübergreifender Zusammenarbeit; hält das Europäische Gesundheitserhebungssystem, durch das auf der Grundlage kognitiver Tests Angaben zu der Anzahl der Menschen mit kognitiven Defiziten im Frühstadium gemacht werden können, für ebenso wichtig;
23. fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, den besonderen Bedürfnissen von Frauen im Rahmen der medizinischen und soziologischen Forschung sowie in der Gesundheits-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik Rechnung zu tragen, da doppelt so viele Frauen an der Krankheit leiden und Frauen unverhältnismäßig häufig die Pflege und Betreuung von Patienten übernehmen;
24. fordert die Mitgliedstaaten auf, langfristige Strategien und Aktionspläne im Bereich der Pflege und Prävention zu entwickeln, um bestimmte soziale und demografische Tendenzen rechtzeitig erkennen und ihnen vorbeugen zu können, und sich darauf zu konzentrieren, Angehörige von Patienten zu unterstützen, wenn sie diese pflegen, und so schutzbedürftigen Demenzkranken sozialen Schutz zu bieten;
25. weist auf die Bedeutung der Vorbeugung gegen Alzheimer durch die Förderung einer gesünderen Lebensweise – unter anderem in Form von geistiger Aktivität, sozialen Kontakten, gesunder Ernährung und Bewegung – hin;
26. fordert die Mitgliedstaaten auf, einen Aktionsplan für die strategische Forschung auszuarbeiten, in dem sie die mittel- bis langfristigen Erfordernisse und Ziele für die Forschung auf dem Gebiet der neurodegenerativen Erkrankungen, auch im Bereich der Pflege und insbesondere bezogen auf die Alzheimer-Krankheit, festlegen; weist darauf hin, dass diese Aktionspläne darauf abzielen sollten, das Potenzial der jungen Forscher zu stärken und innovative Forschungsansätze im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften zu unterstützen; empfiehlt, den Aufbau von Spitzenforschungsstätten für bestimmte Forschungsgebiete voranzutreiben und dabei Vertreter der Patientenverbände, der Organisationen der Pfleger sowie staatlicher und privater Anbieter gesundheitlicher Dienste einzubeziehen;
27. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit der Kommission zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung des gemeinsamen Forschungsplans unterstützen könnte;
28. fordert die Mitgliedstaaten auf, Aktionspläne auszuarbeiten, um das Wohlbefinden und die Lebensqualität von Patienten, die an Alzheimer oder anderen Demenzerkrankungen leiden, und deren Angehörigen zu fördern;
29. fordert die EU-Institutionen auf, die von „Alzheimer Europe“ geleitete wissenschaftliche Beobachtungsstelle für Demenzerkrankungen möglichst weitgehend zu unterstützen, da sie eine geeignete Plattform bietet, um bewährte Verfahren sowie Forschungsergebnisse bei den Patienten und ihren Pflegern bekannt zu machen;
30. betont, wie wichtig die Erforschung der Zusammenhänge, aber auch der Unterschiede zwischen Alterungsprozess und Demenz sowie zwischen Demenz und Depression bei älteren Menschen und der geschlechtsspezifischen Unterschiede in Bezug auf die einzelnen Demenzarten ist; legt den Mitgliedstaaten zudem nahe, spezifische Gesundheitsleistungen und Forschungsprogramme zu fördern, in denen den Wahlmöglichkeiten und Zukunftsperspektiven der Patienten besonderes Gewicht beigemessen wird, und Empfehlungen zu formulieren, die auf den Grundsätzen der menschlichen Würde und der sozialen Integration basieren und so dazu beitragen, dass die Erkrankten ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben führen können;
31. fordert die Mitgliedstaaten auf, in angemessenem Umfang Mittel für die Gesundheitsversorgung von Alzheimer-Patienten, den Austausch von Informationen und die Vernetzung der in diesem Bereich erzielten Ergebnisse bereitzustellen;
32. weist darauf hin, dass es ambulante Pflegedienste für die Patienten und ältere Menschen geben muss, und dass nicht gewinnorientierte und gemeinnützige Organisationen ganz erheblich an der Betreuung von Patienten beteiligt sind, die an Alzheimer und anderen altersbedingten Erkrankungen leiden; fordert die Mitgliedstaaten auf, Formen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit diesen Organisationen zu entwickeln und sie bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die von den Angehörigen der Patienten geleistete nicht professionelle Pflege gebührend zu würdigen und anzuerkennen;
33. erachtet Maßnahmen für erforderlich, die nach Ausbruch der Alzheimer-Krankheit über eine medikamentöse Therapie hinausgehen, aber auch Präventivmaßnahmen – unter anderem im Bereich der Ernährung –, mit denen die Wahrscheinlichkeit, an Alzheimer zu erkranken, gesenkt werden kann; fordert, dass der Zusammenhang zwischen Ernährungsweise und Alzheimer eingehend erforscht wird, und dass für die Allgemeinheit in einschlägigen Sensibilisierungskampagnen Empfehlungen formuliert und verbreitet werden, die die Vorbeugung gegen die Krankheit, auch über die Ernährung, betreffen;
34. betont, dass zum Verständnis der psychischen und gesellschaftlichen Aspekte der Demenz Forschung in den Bereichen Gesundheitsökonomie, Sozialwissenschaften und Geisteswissenschaften betrieben werden muss und auch nicht medikamentöse Ansätze gefunden werden müssen;
35. stellt fest, dass die Diagnose früher Symptome von Gedächtnisstörungen in der betrieblichen Gesundheitsfürsorge als Schwerpunkt behandelt werden muss;
36. legt der Kommission, dem Rat und den Mitgliedstaaten nahe, die Ausarbeitung von Sicherheitsnormen für Einrichtungen, die auf die Pflege älterer Menschen spezialisiert sind, für die Gemeinschaften, denen sie angehören, und für die häusliche Pflege in Erwägung zu ziehen;
37. fordert die Mitgliedstaaten auf, in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und gemeinsam mit Forschungsgesellschaften gemeinsame Leitlinien für die Aus- und Weiterbildung von Personal, das in irgendeiner Funktion mit Alzheimer-Patienten arbeitet (medizinische und paramedizinische Berufe), und für die Aus- und Weiterbildung und die Begleitung von Angehörigen und nicht professionellen Pflegepersonen auszuarbeiten, um die sachkundige und effiziente Nutzung der bestehenden Ressourcen zu gewährleisten; weist darauf hin, dass der Bedarf an Personal, das für die Arbeit mit Demenzkranken qualifiziert ist, rasant steigt;
38. fordert die Mitgliedstaaten auf, auch die im Rahmen der Strategie EU 2020 vorgesehenen Maßnahmen „Agenda für neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ und „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen“ gebotenen Möglichkeiten zu berücksichtigen, wenn es gilt, die künftigen Beschäftigungskapazitäten für die Betreuung von an Alzheimer oder anderen Demenzformen leidenden Menschen auszubauen; weist darauf hin, dass die Schaffung neuer Stellen mit konkreten Qualifikationsprofilen in ganz Europa gefördert werden muss, damit die immer hilfsbedürftigere alternde Bevölkerung versorgt werden kann;
39. fordert die Kommission auf, Finanzierungsquellen für die Leitinitiative „Innovationsunion“ im Rahmen der Strategie Europa 2020 und die als Pilotprojekt definierte Partnerschaft „Aktives und gesundes Altern“ (Start: Anfang 2011) aufzuzeigen, damit das Problem der Demenzerkrankungen in Europa angegangen werden kann;
40. betont, dass die aktuellen Fortschritte bei der Erforschung bildgebender Verfahren und biologischer Marker den Weg zur Entdeckung der lautlosen molekularen Prozesse und der Vorzeichen der Alzheimer-Krankheit eröffnen, etwa durch ein zur Zeit untersuchtes Kennzeichnungsmittel, das es ermöglicht, im Gehirn die Amyloid-Ablagerungen, eine von zwei mit dieser Krankheit verbundenen Schädigungen, sichtbar zu machen;
41. würdigt den wesentlichen Beitrag, den Angehörige, Pfleger und das soziale Umfeld leisten, um den Patienten ein möglichst normales Leben zu ermöglichen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Familienangehörige, Pfleger und das soziale Umfeld dabei zu unterstützen;
42. weist nachdrücklich darauf hin, wie wichtig psychologische Unterstützung für die Patienten und ihre Angehörigen ist; unterstreicht die Bedeutung einer Verknüpfung des psychosozialen Ansatzes zum Thema des Alterns mit den Ergebnissen der medizinischen und biomedizinischen Forschung; verweist auf den Bedarf an Forschung in den Bereichen Gesundheitsökonomie, Sozialhumanismus und nichtpharmazeutische Behandlungsansätze im Hinblick auf das Verständnis der psychologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte von Demenz und die Förderung der Anwendung bestehender Technologien (netzgestützte Gesundheitsfürsorge, IKT, unterstützende Technologien usw.);
43. empfiehlt der Kommission zu prüfen, wie die Maßnahmen der EU zur Wahrung der Rechte von Demenzkranken, auch in Bezug auf Vorausverfügungen (Patientenverfügungen) und die Ausstellung von Betreuungsverfügungen, erweitert werden können;
44. fordert die Mitgliedstaaten auf zu prüfen, ob im Rahmen der Aktionspläne vorgesehen werden sollte, den Einsatz von Antipsychotika bei Alzheimer-Patienten zu verringern, da es zurzeit zwar üblich ist, diese Medikamente gegen Demenzsymptome zu verabreichen, ihr Nutzen jedoch nachweislich begrenzt ist, und jedes Jahr zu viele Todesfälle auf die Verabreichung dieser Medikamente zurückzuführen sind;
45. betont, dass die menschliche Würde von Alzheimer-Patienten gewahrt werden muss, und dass gegen das mit der Krankheit verbundene Stigma und die entsprechende Diskriminierung vorgegangen werden muss;
46. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Verbreitung von Informationen über und den Markteintritt von innovativen Therapien und Diagnoseverfahren, mit denen derzeit noch bestehende Lücken in der Betreuung von Alzheimer-Patienten geschlossen werden können, mit neuen, politisch verankerten Anreizen zu fördern;
47. legt den Mitgliedstaaten nahe, nach dem wesentlichen Grundsatz der Maximierung der Abdeckung und der Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs und der Gleichheit medizinische und soziale Betreuungsdienste zu entwickeln, die bei der Erbringung der Dienste in den Städten und Gemeinden und den Privathaushalten einen integrativen Ansatz verfolgen und Menschen mit Demenzerkrankungen unabhängig von ihrem Alter, ihrem Geschlecht, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihren finanziellen Mitteln, ihren Behinderungen und ihrem Wohnsitz in der Stadt oder auf dem Land zugute kommen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich mit diesen Faktoren zu befassen, die sich ungleich auf die Gesundheit der Bevölkerung auswirken, obwohl dies vermeidbar wäre; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Erfassung der Daten zu Ungleichheiten in der Gesundheitsfürsorge weiter auszubauen;
48. appelliert an die Mitgliedstaaten, der Prävention die nötige Aufmerksamkeit zu widmen, da der Ausbruch der Demenz durch Präventionsmaßnahmen hinausgezögert werden kann, und dafür zu sorgen, dass die Patienten Zugang zu erschwinglichen, hochwertigen Betreuungsangeboten haben; weist die Mitgliedstaaten darauf hin, dass solche Dienstleistungen in Zeiten der Haushaltskonsolidierung in Europa geschützt werden müssen;
49. fordert die Mitgliedstaaten auf, ein europäisches Netz miteinander verbundener Referenzzentren aufzubauen, die ein Höchstmaß an Fachwissen über die Diagnose und die Therapie von Demenz und Alzheimer sowie über die Betreuung der Betroffenen besitzen und über die Informationen und Daten zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht und entsprechend ausgewertet werden können;
50. legt den Mitgliedstaaten nahe, personalisierte Verfahren für fachgebietsübergreifende Behandlung und Betreuung unter Beteiligung verschiedener Berufsgruppen zu entwickeln, die nach der Mitteilung der Diagnose von einem einzigen Ansprechpartner koordiniert werden, um die Behandlung zuhause durch eine verstärkte Inanspruchnahme verschiedener Dienstleister, die auf Unterstützung und Betreuung zuhause, Domotik und neue Informations- und Kommunikationstechnologien spezialisiert sind, zu erleichtern;
51. fordert die Mitgliedstaaten auf, vielfältige innovative und hochwertige Erholungsstrukturen für die Betreuungspersonen, wie etwa zeitweilige Unterkünfte und Aufnahmeeinrichtungen, zu entwickeln und die Überwachung des Gesundheitszustands der Betreuungspersonen beispielsweise dadurch zu gewährleisten, dass ihnen eine angemessene medizinische Behandlung und psychologische oder soziale Unterstützung angeboten wird;
52. fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, die Forschung zu intensivieren, den Zugang zur Diagnose zu verbessern und die Dienstleistungen der Betreuung und der Begleitung an die Bedürfnisse jüngerer Kranker anzupassen;
53. legt den Mitgliedstaaten nahe, neue Behandlungen, deren therapeutische Wirksamkeit überprüft und festgestellt worden ist, den Patienten so schnell wie möglich zugänglich zu machen, sobald diese zur Verfügung stehen;
54. fordert die Mitgliedstaaten auf, in der Öffentlichkeit und den einschlägigen Berufsgruppen das Bewusstsein für Demenzerkrankungen zu stärken – d. h. bei den qualifizierten Fachkräften sowie bei den angehenden Pflegern, den gesundheitspolitischen Entscheidungsträgern und den Medien –, damit die Symptome der Alzheimer-Krankheit besser erkannt werden und die Krankheit sowie die Anforderungen an die Pflege der Kranken besser verstanden werden; weist darauf hin, dass sich die Sensibilisierung auf verschiedene Aspekte, wie Diagnose, Therapie und geeignete Hilfsangebote, erstrecken muss;
55. weist die Kommission auf den Bericht Bowis aus dem Jahr 2006 hin, in dem die Arbeitgeber aufgefordert werden, Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz als wichtigen Teil ihrer Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit psychischen Störungen sich so gut wie möglich in die Arbeitswelt eingliedern können, und stellt fest, dass diese Maßnahmen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften für Gesundheit und Sicherheit veröffentlicht und überwacht werden sollten; erinnert die Kommission daran, dass das Parlament noch immer auf die Veröffentlichung dieser Maßnahmen wartet;
56. verweist auf das Ausmaß der Behandlungskosten, die Alzheimer und andere Demenzerkrankungen verursachen, und die Notwendigkeit, praktikable Lösungen zu finden, die folgende Faktoren berücksichtigen sollten: unmittelbare Behandlungskosten (Kosten des Gesundheitssystems: Kosten für die Spezialisierung, Arzneimittel, ärztliche Untersuchungen und regelmäßige Kontrollen); unmittelbare soziale Kosten (Kosten für reguläre Dienste außerhalb des Gesundheitssystems: Gemeindedienste, häusliche Pflege, Lebensmittelversorgung, Transport, Einweisung der Patienten in Heime, die auf die Pflege von Senioren spezialisiert sind, in denen sie auch ärztlich betreut werden können); indirekte Kosten (Kosten im Zusammenhang mit der sinkenden Produktivität bei weiterer Berufstätigkeit und mit Produktivitätsverlusten infolge des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand, etwaigen Beurlaubungen aus gesundheitlichen Gründen bzw. Sterbefällen);
57. fordert die Mitgliedstaaten auf, Informationskampagnen für die Allgemeinheit und für bestimmte Zielgruppen wie etwa Schulkinder, Angehörige der Gesundheitsberufe und Sozialarbeiter durchzuführen und dazu Erfahrungen in Bezug auf die Unterstützung von Angehörigen und nicht professionellen Pflegepersonen, Patientenorganisationen und nichtstaatlichen Organisationen zu vergleichen und auszutauschen, indem die Veröffentlichung und Verteilung von Informationsbroschüren – auch über das Internet – über die Aus- und Weiterbildung von freiwilligen Helfern sowie Rechtsberatern, psychologischen Betreuern und Pflegehelfern sowie die Organisation der entsprechenden Hilfsdienste sowohl zuhause als auch in Tagespflegestätten gefördert wird und Vereinigungen im Zusammenhang mit Alzheimer unterstützt bzw. eingerichtet werden, sodass die Betroffenen ihre Erfahrungen austauschen können; unterstreicht, dass es in allen Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen hauptsächlich darum gehen muss, dass die Symptome der Demenz erkannt werden;
58. fordert die Mitgliedstaaten auf, denjenigen Bevölkerungsgruppen, bei denen das Risiko, an Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz zu erkranken, nach wissenschaftlichen Erkenntnissen besonders hoch ist, die freiwillige Teilnahme an kostenlosen Untersuchungen zur Überprüfung des Gedächtnisses zu ermöglichen;
59. legt den Mitgliedstaaten und der Kommission nahe, die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Patienten und einen ethischen Ansatz gegenüber den Patienten zu unterstützen, um die Achtung der menschlichen Würde zu gewährleisten; fordert sie auf, die rechtliche Stellung der an neurodegenerativen Erkrankungen Leidenden zu prüfen, um einen Rechtsrahmen im Hinblick auf den Freiheitsverlust und den rechtlichen Schutz von Kranken zu schaffen;
60. fordert, dass Alzheimer-Vereinigungen als wichtigste Partner einbezogen werden, wenn es darum geht, 1) Empfehlungen und bewährte Verfahren für die Prävention festzulegen und in der Bevölkerung bekannt zu machen, 2) dringend benötigte Informationen zur Verfügung zu stellen und Demenzpatienten und ihren Pflegern Hilfe zu bieten, 3) sich bei Entscheidungsträgern für die Bedürfnisse von Demenzpatienten und ihren Pflegern einzusetzen und 4) Partnerschaften zwischen Medizinern im Interesse eines gesamtheitlichen Ansatzes zu fördern; weist darauf hin, dass die EU-Institutionen in diesem Zusammenhang prüfen sollten, inwieweit europäische Alzheimer-Vereinigungen mit Mitteln aus dem Europäischen Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit dauerhaft unterstützt werden können, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Alzheimer-Vereinigungen auf nationaler Ebene zu unterstützen;
61. fordert die Mitgliedstaaten auf, Hilfegruppen für das medizinische Personal in Pflegeeinrichtungen, für die Angehörigen von stationären Patienten, für Angehörige, die Kranken zuhause Hilfe leisten, und für das medizinische Personal einzurichten, das in ambulanten Pflegediensten tätig ist;
62. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament die Unabhängigkeit, Würde und soziale Einbindung von Demenzkranken mit Hilfe des Aktionsplans im Gesundheitsbereich zu fördern und Informationen über bewährte Verfahren zur Wahrung der Rechte von Schutzbedürftigen und zur Bekämpfung der Misshandlungen von Demenzkranken bereitzustellen;
63. fordert die Kommission und den Rat auf, bei der Umsetzung von Forschungsprojekten die Entwicklung von institutionellen Partnerschaften und Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen zu fördern, um auf diese Weise Kapazitäten, Ressourcen und Erfahrungen aus dem privaten und öffentlichen Sektor nutzbar zu machen, damit die Folgen von Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen wirksam bekämpft werden können;
64. weist darauf hin, dass noch erhebliche Fortschritte beim Zugang zu Therapieversuchen für von Alzheimer und verwandten Krankheiten betroffene Patienten gemacht werden müssen, um die Wirksamkeit der neuen Moleküle zu gewährleisten; betont, dass diese Fragestellung bei der nächsten Überarbeitung der EU-Richtlinie 2001/20/EG über die klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln berücksichtigt werden sollte;
65. fordert die Mitgliedstaaten angesichts der zerstörerischen Auswirkungen der Alzheimer-Krankheit auf das Gedächtnis und die geistigen Fähigkeiten auf, innerstaatliche Strategien auszuarbeiten, mit denen dafür gesorgt wird, dass die für die finanzielle Unterstützung der Betroffenen zuständigen Stellen auch überwachen, dass diese Unterstützung ausschließlich für die Betroffenen verwendet wird;
66. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.