Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2011 zur Lage in Haiti ein Jahr nach dem Erdbeben: humanitäre Hilfe und Wiederaufbau
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die internationale Geberkonferenz zum Thema „Eine neue Zukunft für Haiti“ vom 31. März 2010 in New York und den Bericht über die Reise einer Delegation seines Entwicklungsausschusses nach New York,
– unter Hinweis auf den Aktionsplan für den Wiederaufbau und die nationale Entwicklung Haitis – die großen Zukunftsaufgaben – vom März 2010,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der außerordentlichen Tagung des Rates der Außenminister vom 18. Januar 2010 in Brüssel,
– unter Hinweis auf die am 19. Januar 2010 abgegebene Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zum Erdbeben in Haiti,
– in Kenntnis des Ergebnisses der vorbereitenden Ministerkonferenz vom 25. Januar 2010 in Montreal,
– unter Hinweis auf den im Dezember 2007 von den drei europäischen Organen unterzeichneten Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Februar 2010 zu dem jüngsten Erdbeben in Haiti(1),
– unter Hinweis auf den Bericht über die Reise einer Delegation seines Entwicklungsausschusses nach Haiti (25.–27. Juni 2010),
– unter Hinweis auf den Bericht der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zur Erkundungsmission in Haiti und in der Dominikanischen Republik vom 30. August 2010,
– unter Hinweis auf das gemeinsame Dokument von Catherine Ashton, Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, und Kristalina Georgieva, Mitglied der Kommission, über die Lehren, die aus der Reaktion der Europäischen Union auf die Katastrophe in Haiti zu ziehen sind, vom Juni 2010,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zur Europäischen Notfallabwehrkapazität vom 26. Oktober 2010 (KOM(2010)0600),
– unter Hinweis auf die Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Haiti (MINUSTHA),
– unter Hinweis auf den Bericht von Michel Barnier vom Mai 2006 „Für eine europäische Katastrophenschutztruppe: Europe Aid“,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass das Erdbeben der Stärke 7,3 auf der Richterskala, das Haiti am 12. Januar 2010 erschüttert hatte, 222 750 Todesopfer gefordert, drei Millionen Menschen in Mitleidenschaft gezogen und ca. 1,7 Millionen Menschen vertrieben hat, wovon eine Million nach wie vor in Notunterkünften, die eigentlich nur vorübergehenden Charakter haben sollten, untergebracht sind, und dass die Menschenrechtsorganisationen die „entsetzlichen“ Lebensbedingungen in den Lagern und vor allem „die Gefahren von Vergewaltigungen und sexueller Gewalt“, denen die Frauen ausgesetzt sind, anprangern,
B. in der Erwägung, dass in einem Land, in dem 60 % der Bevölkerung in ländlichen Gebieten und 80 % der Menschen in absoluter Armut leben, die Nahrungsmittelversorgung von 2,5 bis 3,3 Millionen Menschen zurzeit nicht gesichert ist,
C. in der Erwägung, dass ein Jahr nach dem Erdbeben die Lage in Haiti weiterhin chaotisch ist und dass in dem Land nach wie vor eine Notstandssituation herrscht und der Wiederaufbau nur schwer in Gang kommt,
D. in der Erwägung, dass jahrzehntelange Armut, Umweltzerstörung, Gefährdung durch verschiedenste Naturkatastrophen, Gewalt, politische Instabilität und Diktatur dieses Land zum ärmsten Amerikas gemacht haben, wo bereits vor der Katastrophe die Mehrheit der 12 Millionen Einwohner Haitis mit weniger als zwei Dollar am Tag überleben mussten, und dass die von dem Erdbeben verursachten Schäden das Unvermögen des Staates, grundlegende öffentliche Dienstleistungen zu erbringen und damit aktiv auf die Hilfs- und Wiederaufbaubemühungen zu reagieren, noch vergrößert haben,
E. in der Erwägung, dass bis heute von den zehn Milliarden Dollar (für zwei Fälligkeiten: 18 Monate und drei Jahre), die auf der Internationalen Geberkonferenz für den Wiederaufbau Haitis vom 31. März 2010 in New York versprochen worden waren, 1,2 Mrd. tatsächlich ausbezahlt wurden,
F. in der Erwägung, dass die jüngste Tragödie in Haiti gezeigt hat, dass die Instrumente der EU, um auf Katastrophen zu reagieren (humanitäre Hilfe und der EU-Katastrophenschutzmechanismus) im Hinblick auf Wirksamkeit, Schnelligkeit, Koordinierung und Sichtbarkeit verbessert werden müssen,
G. in der Erwägung, dass auf Vorschlag Haitis eine Interimskommission für den Wiederaufbau Haitis (CIRH) geschaffen wurde, um für die Koordinierung und den wirksamen Einsatz der Ressourcen Sorge zu tragen und um den Aktionsplan für die Entwicklung Haitis umzusetzen, und die Europäische Kommission als wichtigste Geberin in der CIRH vertreten ist und dort Stimmrecht besitzt,
H. in der Erwägung, dass die Beseitigung der Trümmer eine der größten Herausforderungen für den Wiederaufbau des Landes darstellt – ein winziger Teil wurde bisher beseitigt – , und dass, falls in der derzeitigen Geschwindigkeit weitergearbeitet wird, sechs Jahre notwendig sein werden, um die Millionen Kubikmeter Trümmer zu beseitigen,
I. in der Erwägung, dass die Choleraepidemie, die am 19. Oktober 2010 ausgebrochen ist, bis jetzt mehr als 3 000 Todesopfer gefordert hat und dass mehr als 150 000 Menschen an Cholera erkrankt sind, dass die Ausbreitung der Epidemie die offensichtlichen strukturellen Mängel des haitianischen Staates und die Grenzen des Systems der internationalen Hilfe und der Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Haiti (MINUSTAH) vor Augen führt und dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der Cholera insbesondere von der derzeitigen politischen Krise nach den Wahlen beeinträchtigt werden,
J. in der Erwägung, dass die VN von den 174 Mio. Dollar nur 44 Mio. Dollar für die Bekämpfung der Choleraepidemie erhalten haben,
K. in der Erwägung, dass die WHO für die nächsten 12 Monate 400 000 neue Cholerafälle vorhersagt, falls die Epidemie nicht eingedämmt wird,
L. in der Erwägung, dass die Wahlen vom 28. November 2010, deren Ergebnis Anfang Dezember bekanntgegeben wurde, zu gewalttätigen Demonstrationen in Haiti und zu zahlreichen Vorwürfen hinsichtlich Wahlbetrugs geführt haben und dass die internationale Gemeinschaft zu einem transparenten und ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen beitragen sollte, um die Integrität der Wahlen zu gewährleisten, die für den Wiederaufbau des Landes unerlässlich ist, und dass der Schutz er Zivilbevölkerung vorrangig ist,
1. versichert den Einwohnern Haitis, die Opfer des Erdbebens und der Cholera sind, erneut seiner Solidarität und unterstreicht, dass die Wiederaufbaubemühungen in Absprache und unter Einbeziehung der Menschen auf Haiti erfolgen müssen;
2. besteht auf einem starken und langfristigen Engagement seitens der internationalen Gemeinschaft, einschließlich der EU, zur Einhaltung aller während der internationalen Geberkonferenz in New York gegebenen Zusagen und auf einer unverzüglichen Abwicklung; betont ferner, dass jegliche humanitäre Hilfe und Wiederaufbauhilfe der Union nur in Form von Zuwendungen, nicht jedoch von Krediten, die neue Schulden nach sich ziehen, gewährt wird;
3. erinnert an die starke Mobilisierung der internationalen Gemeinschaft nach dem verheerenden Erdbeben in Haiti und deren echten politischen Willen, bei ihrem Beitrag zum Wiederaufbau Haitis die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen und ein für allemal die tieferen Ursachen der Armut in Haiti zu bekämpfen;
4. bedauert das Ausmaß der Katastrophe in Haiti, deren Folgen ein Jahr danach immer noch weithin sichtbar sind; begrüßt die Höhe der humanitären Hilfe der Kommission zugunsten Haitis, die sich auf 120 Millionen Euro beläuft (davon 12 Millionen Euro für die Bekämpfung der Cholera), und die der Mitgliedstaaten der Union in Höhe von ca. 200 Millionen Euro sowie das Engagement des für internationale Zusammenarbeit, humanitäre Hilfe und Krisenreaktion zuständigen Kommissionsmitglieds und der GD ECHO und ihrer Sachverständigen;
5. betont, dass durch die Einrichtung von Clustern eine Vor-Ort-Koordinierung der humanitären Einsätze möglich geworden ist, dass diese Methode jedoch angesichts der großen Vielfalt der Akteure im humanitären Bereich und der durch die städtischen Ballungsräume bedingten Komplexität der Notlage an ihre Grenzen gestoßen ist;
6. begrüßt die Bemühungen und die Arbeit der humanitären Organisationen (Rotes Kreuz, nichtstaatliche Organisationen, Vereinte Nationen) und der Mitgliedstaaten und weist nachdrücklich darauf hin, dass die nicht sichtbaren Folgen der humanitären Einsätze kommuniziert werden müssen, und darauf, dass die Lage insbesondere durch die Versorgung der Verletzten, die Versorgung mit Trinkwasser und Lebensmitteln sowie die Bereitstellung von Notunterkünften unter Kontrolle gebracht werden konnte;
7. stellt fest, dass die Choleraepidemie die nahezu völlige Machtlosigkeit des haitianischen Staates gegenüber einer Krankheit, der leicht vorgebeugt und die leicht geheilt werden kann, sowie die Grenzen des Systems der internationalen Hilfe aufgezeigt hat, und dies in einem Land, dem humanitäre Unterstützung größten Ausmaßes zuteil wird (12 000 nichtstaatliche Organisationen); betont, dass die Akteure im humanitären Bereich nicht weiterhin die Defizite des haitianischen Staates ausgleichen oder diesen ersetzen müssen und können und dass endlich Maßnahmen für eine langfristige Entwicklung ergriffen werden müssen, insbesondere was den Zugang zu Gesundheitsfürsorge und Trinkwasser sowie die Abwasserentsorgung betrifft;
8. begrüßt es, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten auf der internationalen Geberkonferenz für den Wiederaufbau Haitis gemeinsam 1,2 Milliarden Euro – davon 460 Millionen Euro an nichthumanitärer Hilfe der Kommission – zugesagt haben; wiederholt seine Forderung, dass die Europäische Union als wichtigste Geldgeberin eine führende politische Rolle bei den Wiederaufbaubemühungen spielen sollte;
9. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen ihres gemeinsamen Ansatzes bei der Ressourcenplanung für den Wiederaufbau Haitis und der Halbzeitüberprüfung im Hinblick auf die Verplanung der noch ausstehenden Mittel der Kommission – nämlich 169 der 460 Millionen Euro, die in New York zugesagt wurden – die örtliche Lebensmittelerzeugung und die Lebensmittelsicherheit in die Wiederaufbaubemühungen in Haiti einzubeziehen, und zwar durch die Entwicklung der Infrastrukturen auf dem Lande und die Unterstützung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe; fordert die Umsetzung des neuen Politikrahmens für Nahrungsmittelsicherheit, den die Kommission im März 2010 angekündigt hat;
10. bedauert, dass die Interimskommission für den Wiederaufbau Haitis, die eine Schlüsselrolle bei der Koordinierung des Wiederaufbaus spielen soll, ihre Arbeiten mit Verspätung aufgenommen hat; bedauert ferner den Mangel an Informationen hinsichtlich der Funktionsweise und Effizienz dieser Kommission und fordert die Europäische Kommission, die in der CIRH vertreten ist, dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchführung des Mandats der CIRH zu beschleunigen, ihre Arbeitsweise zu überprüfen und dem Europäischen Parlament einen Bericht über die Tätigkeiten der CIRH und den Einsatz der Ressourcen sowie darüber, wie viele der auf der Konferenz von New York zugesagten Mittel tatsächlich in den Wiederaufbau investiert wurden, vorzulegen;
11. erkennt an, dass die CIRH, eine zentrale Struktur für die Verwaltung des Wiederaufbaus, nur wirksam funktionieren kann, wenn die staatlichen Kapazitäten Haitis wiederhergestellt werden und die haitianische Führung im Anschluss an eine transparente und ordnungsgemäße Wahl neu bestimmt wird und wenn ein echter politischer Wille vorhanden ist, diejenigen Entscheidungen zu treffen, die erforderlich sind, um diese gewaltige Aufgabe in Angriff zu nehmen;
12. fordert die Regierung Haitis nachdrücklich auf, den Verpflichtungen aus dem Nationalen Wiederaufbauplan nachzukommen und umzusetzen, um die staatliche Autorität zu festigen, lokales Regieren effektiver zu machen, die Kapazitäten lokaler und nationaler Einrichtungen aufzubauen sowie das Konzept der politischen, wirtschaftlichen und institutionellen Dezentralisierung einzubeziehen;
13. ist der Ansicht, dass die lokalen Behörden wie auch die Vertreter der Zivilgesellschaft besser unterstützt und in den Entscheidungsprozess eingebunden werden sollten;
14. bedauert die Tatsache, dass der haitianischen Bevölkerung nur Schaufeln, Hacken und Schubkarren zur Verfügung stehen, um die Tonnen von Trümmern zu beseitigen, welche die Hauptstadt lahmlegen, was angesichts des Ausmaßes der Notlage lächerlich erscheint; betont, dass die Beseitigung der Trümmer von entscheidender Bedeutung für den Wiederaufbau Haitis ist, und bedauert, dass praktisch keinerlei Mittel für die Beseitigung der Trümmer freigemacht wurden, und fordert die Kommission auf, finanzielle Hilfe und technische Unterstützung für die Trümmerbeseitigung bereitzustellen;
15. fordert die Vereinten Nationen auf, das Mandat von MINUSTAH zu überprüfen, wobei ein Schwerpunkt auf Sicherheitsproblemen liegen soll, und hat Bedenken hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bezüglich der letzten Ereignisse, Choleraepidemie und laufende Wahlen;
16. bedauert die schwere Wohnungskrise in Haiti; betont, dass die Umsiedlung der Obdachlosen, die größtenteils in Notunterkünften in der Hauptstadt Port-au-Prince untergebracht sind, daran scheitert, dass nicht genügend Grundstücke zur Verfügung stehen, es kein Grundbuchsystem gibt und zahlreiche Landflächen von Menschen, die ihre Wohnung verloren haben, in Besitz genommen wurden, und appelliert an den politischen Willen der haitianischen Regierung, voluntaristische Maßnahmen zu ergreifen, wozu insbesondere Enteignungen gehören;
17. bringt seine zunehmende Besorgnis angesichts der Lage der schutzbedürftigsten Menschen, vor allem der Frauen und Kinder, zum Ausdruck, die nach dem Erdbeben, von dem mehr als 800 000 Kinder in schwerwiegender Weise betroffen waren, von Gewalt, sexuellem Missbrauch, Menschenhandel, Ausbeutung und Aussetzung bedroht sind, und fordert die Europäische Union (Kommission) auf, sich entschieden dafür einzusetzen, ein schützendes und sicheres Umfeld für die Kinder wiederherzustellen, um den Prozess der Schaffung eines Systems der sozialen Absicherung in Haiti zu unterstützen und die Reform des Bildungswesens zu fördern; und fordert, dass die Lebens- und Sicherheitsbedingungen in den Lagern verbessert werden;
18. fordert die Europäische Union auf, mit der Regierung Haitis zusammenzuarbeiten, um umfassende Rechtsvorschriften zum Schutz der Rechte von Kindern auszuarbeiten und die Verpflichtungen, die sich aus zahlreichen von Haiti ratifizierten internationalen Instrumenten im Bereich der Rechte des Kindes, der Menschenrechte, der Abschaffung der Sklaverei und des Schutzes der Rechte des Kindes ergeben, in nationales Recht umzusetzen;
19. hält es für äußerst wichtig, dass die Kommission die Durchführung des Prozesses der Identifizierung, Erfassung und Suche nach den Familien derjenigen Kinder, die von ihren Familien getrennt sind, unterstützt und an den Grenzen besondere Wachsamkeit walten lässt, um Kinderhandel und die illegale Adoption von Kindern zu verhindern;
20. betont, wie wichtig es ist, unverzüglich die Kapazitäten des haitianisches Staates aufzubauen, Demokratie und eine gute Regierungsführung, die für den Wiederaufbau des Landes unerlässlich sind, zu gewährleisten und dafür Sorge zu tragen, dass die Zivilgesellschaft und die Bevölkerung Haitis einbezogen werden;
21. äußert sich tief besorgt angesichts der derzeitigen politischen Krise infolge der heftig umstrittenen Ergebnisse der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, die von den ausländischen Wahlbeobachtungsmissionen zurückhaltend bestätigt wurden und in Bezug auf die derzeit eine erneute Auszählung der Stimmen durch Sachverständige der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) erfolgt, die in ihrem am Donnerstag, 13. Januar 2011, vorgelegten Bericht empfohlen haben, aufgrund des festgestellten Betrugs den Kandidaten der Machthaber, Jude Célestin, zugunsten von Michel Martelly zurückzuziehen,
22. fordert die Europäische Union auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen und sich nach Kräften für eine ordnungsgemäße und transparente Durchführung der Wahlen und einen reibungslosen Ablauf des auf Februar vertagten zweiten Wahlgangs einzusetzen, um zu verhindern, dass sich die Krise in Haiti noch ausweitet; ist der Auffassung, dass nur ein gewählter und rechtmäßiger Präsident sowie rechtmäßige Abgeordnete die notwendigen Entscheidungen treffen können und dass der Wiederaufbau Stabilität und politischen Willen erfordert;
23. fordert die internationale Gemeinschaft und die Europäische Union inständig auf, eng mit der künftigen haitianischen Regierung zusammenzuarbeiten und sie bei der Organisation ihrer Institutionen und staatlichen Kapazitäten, auf dem Weg zu einem neuen Gleichgewicht auf allen Ebenen und zu einer voll funktionsfähigen Demokratie sowie während des gesamten Wiederaufbauprozesses zu begleiten;
24. unterstreicht den hohen Stellenwert der Überweisungen aus der haitianischen Diaspora, da das Kapital direkt in die Hände der haitianischen Bevölkerung gelangt, die solche Gelder rasch für den dringendsten Bedarf verwenden kann; fordert die Mitgliedstaaten und die haitianische Regierung auf, die Auszahlung der Überweisungen zu erleichtern und auf eine Senkung ihrer Kosten hinzuwirken;
25. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Wiederaufbau und die Rehabilitation Haitis auch in Zukunft ganz oben auf ihre Agenda zu setzen; betont, dass es jetzt an der Zeit ist, Haiti zu helfen, zu einem wirtschaftlich und politisch stabilen und sich selbstversorgenden Land zu werden, und fordert die internationale Gemeinschaft auf, dies als Chance zu nutzen, die grundlegenden Ursachen der Armut in Haiti für immer zu beseitigen;
26. fordert die Kommission auf, im Geiste des Europäischen Konsenses über die humanitäre Hilfe erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um in Zusammenarbeit mit der Regierung, den lokalen Behörden und der Zivilgesellschaft die Vorbereitung auf den Katastrophenfall und die Katastrophenvorsorge in die Notfallphase und die langfristige Entwicklung einzubeziehen;
27. fordert die Kommission nachdrücklich auf, möglichst bald Vorschläge zur Einsetzung einer europäischen Katastrophenschutztruppe vorzulegen, die auf dem EU-Katastrophenschutzmechanismus beruht;
28. stellt fest, dass in Haiti seit Jahrzehnten humanitäre Hilfe geleistet wird und dass sich gerade in dieser Krise zeigt, wie wichtig die Verknüpfung von Notfallhilfe, Wiederaufbau und Entwicklung ist; betont, dass es für die UNO entscheidend ist, alle zivilen und militärischen Operationen im Hinblick auf die Wiederherstellung der Sicherheit und die humanitäre Hilfe wie auch hinsichtlich Wiederaufbau und Entwicklung wie bisher weiter zu koordinieren;
29. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Mitgliedstaaten, dem Präsidenten und der Regierung Haitis, dem Untergeneralsekretär für humanitäre Angelegenheiten und Nothilfekoordinator der Vereinten Nationen sowie der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds zu übermitteln.