Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2011 zu einer EU-Strategie für den Schwarzmeerraum (2010/2087(INI))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die Schwarzmeersynergie – Eine neue Initiative der regionalen Zusammenarbeit“ (KOM(2007)0160),
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zur Initiative Schwarzmeersynergie vom 14. Mai 2007,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2008 zu einem neuen Ansatz in der Politik für die Schwarzmeerregion(1),
– in Kenntnis der Gemeinsamen Erklärung der Außenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des weiteren Schwarzmeerraums, die am 14. Februar 2008 in Kiew angenommen wurde,
– in Kenntnis des Berichts der Kommission über das erste Umsetzungsjahr der Schwarzmeersynergie, der am 19. Juni 2008 angenommen wurde (KOM(2008)0391),
– in Kenntnis der Gemeinsamen Erklärung, mit der die Umweltpartnerschaft der Initiative Schwarzmeersynergie ins Leben gerufen wurde (Brüssel, 16. März 2010),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik“ (KOM(2006)0726) und der Absicht der Kommission, im Jahr 2011 eine Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) vorzulegen,
– unter Hinweis auf die Beitrittspartnerschaft mit der Türkei,
– unter Hinweis auf die mit Armenien, Aserbaidschan, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine abgeschlossenen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen und die laufenden Verhandlungen über neue Assoziierungsabkommen sowie auf die entsprechenden ENP-Aktionspläne,
– unter Hinweis auf die ENP-Fortschrittsberichte über Armenien, Aserbaidschan, die Republik Moldau, Georgien und die Ukraine, die die Kommission am 12. Mai 2010 angenommen hat,
– unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der Russischen Föderation sowie auf die laufenden Verhandlungen über ein neues Abkommen EU-Russland,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. Dezember 2008 an das Europäische Parlament und den Rat über die „Östliche Partnerschaft“ (KOM(2008)0823),
– in Kenntnis der am 7. Mai 2009 auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Prag abgegebenen Gemeinsamen Erklärung,
– unter Hinweis auf die jüngsten Fortschritte beim Dialog über Visaerleichterungen mit Ländern der Region,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zur Stärkung der europäischen Nachbarschaftspolitik(2),
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Republik Moldau, zur Russischen Föderation, zur Türkei, zur Ukraine und zu den Ländern des Südkaukasus sowie zur Integrierten Meerespolitik,
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0378/2010),
A. in der Erwägung, dass der Schwarzmeerraum eine strategische Brücke darstellt, die Europa mit der Region des Kaspischen Meeres, Zentralasien und dem Nahen Osten sowie im weiteren Sinne mit Südostasien und China verbindet, und durch enge Bindungen und ein erhebliches Potenzial, aber auch durch Unterschiede und Rivalitäten gekennzeichnet ist; in der Erwägung, dass die Region die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Griechenland und Rumänien, das Beitrittsland Türkei und die ENP-Partner Armenien, Aserbaidschan, Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine sowie die Russische Föderation als einen strategischen Partner umfasst,
B. in der Erwägung, dass der Schwarzmeerraum für die EU von strategischer Bedeutung ist; in der Erwägung, dass das Schwarze Meer zum Teil innerhalb der EU liegt und geografisch in erster Linie ein europäisches Meer ist, was gemeinsame Herausforderungen und Möglichkeiten für die EU und die Länder der Region bedeutet und zur Folge hat, dass gemeinsam sichergestellt werden muss, dass der Schwarzmeerraum zu einer Region des Friedens, der Demokratie, der Sicherheit, der Stabilität, der regionalen Zusammenarbeit und des nachhaltigen Wohlstands wird; in der Erwägung, dass für den Schwarzmeerraum ein mehr auf Kohäsion ausgerichteter, nachhaltigerer und strategischerer Ansatz notwendig ist,
C. in der Erwägung, dass der Schwarzmeerraum ein aus gesellschaftlicher, kultureller und religiöser Sicht reiches Umfeld aufweist, in dem der kultur- und religionsübergreifende Dialog eine zentrale Rolle spielen sollte,
D. in der Erwägung, dass ein positiver Aspekt der Schwarzmeersynergie darin besteht, dass der Schwarzmeerraum als für die EU von strategischer Bedeutung anerkannt wurde, ebenso wie die Notwendigkeit eines verstärkten Engagements der EU in der Region; in der Erwägung, dass die Ergebnisse der Schwarzmeersynergie bisher eher bescheiden ausgefallen sind und dass kein klares und umfassendes Bild über die derzeitigen Ergebnisse der Umsetzung der Schwarzmeersynergie vorliegt, was die EU der Kritik aussetzt, dass es ihr an einer strategischen Vision für die Region fehlt und dass sie bei der Umsetzung nicht einheitlich vorgeht,
E. in der Erwägung, dass bisher kein Aktionsplan mit konkreten Zielen und Benchmarks erarbeitet wurde und Mechanismen zur Berichterstattung, Überwachung, Evaluierung und für das Follow-up, wie sie das Parlament in seiner allerersten Entschließung zum Schwarzmeerraum gefordert hat, fehlen,
F. in der Erwägung, dass nur ein Fortschrittsbericht veröffentlicht wurde (im Jahr 2008), auf den keine regelmäßigen Berichterstattungsmechanismen folgten; in der Erwägung, dass nur wenige Projekte durchgeführt wurden und dass bis dato nur eine Umweltpartnerschaft ins Leben gerufen wurde,
G. in der Erwägung, dass seit 2008 keine Ministerkonferenz stattgefunden hat, was ein Schlaglicht auf den Mangel an Sichtbarkeit, strategischer Vision und politischer Führung in Bezug auf die Schwarzmeersynergie wirft,
H. in der Erwägung, dass die bisherigen Anstrengungen zwar lobenswert sind, aber durch eine schlechte Organisation der Verwaltung, durch fehlendes institutionelles und politisches Engagement sowie einen Mangel an Humanressourcen und Mittelzuweisungen gravierend behindert wurden,
I. in der Erwägung, dass seit 2008 viele Entwicklungen im Schwarzmeerraum stattgefunden haben; ferner in der Erwägung, dass bei der regionalen Zusammenarbeit in einigen technischen Bereichen wie Umwelt, Bildung, Forschung und Technologie sowie bei der Angleichung der Rechtsvorschriften offenbar Fortschritte verzeichnet werden, dass einige Herausforderungen wie langwierige Konflikte im Kaukasus und in Transnistrien, Sicherheit auf See und Such- und Rettungsoperationen, Militarisierung, vertriebene Bevölkerungsgruppen und die Verschlechterung der Lage der Demokratie aber weiterhin bestehen und sich sogar noch verschärft haben,
J. in der Erwägung, dass die Europäische Union durch die Mission der französischen Ratspräsidentschaft sowie durch die Maßnahmen ihrer Mitgliedstaaten ihr Engagement bei der Deeskalation und der Lösung des Konflikts in Georgien bewiesen hat,
K. in der Erwägung, dass der Schwarzmeerraum von geostrategischer Bedeutung für die Energiesicherheit der EU ist, insbesondere was die Diversifizierung der Energieversorgung betrifft,
L. in der Erwägung, dass andere Initiativen der EU, die Länder im Schwarzmeerraum betreffen, nicht als Konkurrenz zur Schwarzmeersynergie, sondern als Ergänzung zu ihr angesehen werden sollten,
M. in der Erwägung, dass die Kommission ersucht wurde, eine EU-Strategie für den Donauraum zu entwickeln, die dessen enger Verflechtung mit dem Schwarzmeerraum Rechnung tragen sollte,
1. vertritt die Ansicht, dass – angesichts der strategischen Bedeutung des Schwarzmeerraums für die EU und der eher begrenzten Ergebnisse der Schwarzmeersynergie – eine Strategie entwickelt werden sollte, um die Kohärenz und Sichtbarkeit der Maßnahmen der EU in der Region zu erhöhen, und dass die Schwarzmeerstrategie der EU ein integraler Bestandteil der weiteren außen- und sicherheitspolitischen Vision der EU sein sollte;
2. fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, gleichzeitig mit der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik eine Strategie für den Schwarzmeerraum zu erarbeiten und damit einen integrierten und umfassenden Ansatz der EU festzulegen, der die Herausforderungen und Chancen der Region aufzeigt und einen detaillierten Aktionsplan, klare Ziele, Leitinitiativen und Benchmarks umfasst; ist der Ansicht, dass die Strategie eine wirksame Koordinierung der Tätigkeiten und eine Aufteilung der Aufgaben sicherstellen wird;
3. wiederholt erneut seine Forderung an die Kommission und den EAD, die Umsetzung der Strategie durch die Schaffung konkreter Überwachungs-, Evaluierungs-, Follow-up- und Berichterstattungsmechanismen regelmäßig zu überprüfen; drängt darauf, dass die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments in den wichtigsten Phasen dieses Prozesses konsultiert werden;
4. weist darauf hin, dass die Kohärenz zwischen den Maßnahmen auf EU-Ebene und den nationalen Strategien der EU-Mitgliedstaaten im Schwarzmeerraum sichergestellt werden muss;
5. betont, dass die Mitgliedstaaten der EU sich auf klare Prioritäten einigen müssen, damit in der Folge ein realistischer und finanziell tragfähiger Aktionsplan – gemeinsam mit einem entsprechenden System zur Bewertung seiner Wirksamkeit – erstellt werden kann;
6. betont, dass für die Erreichung der Ziele der neuen Strategie angemessene Humanressourcen vorgesehen werden müssen, insbesondere indem in der Organisationsstruktur und bei der personellen Ausstattung des EAD dieser Strategie ausdrücklich Rechnung getragen wird;
7. begrüßt die Aufstellung des Gemeinsamen Operationellen Programms für die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum im Rahmen des ENPI und vertritt die Ansicht, dass die große Zahl der eingegangenen Anträge das große Interesse an gemeinsamen Kooperationsvorhaben im Schwarzmeerraum widerspiegelt; begrüßt die Billigung von 16 neuen Vorhaben durch den Gemeinsamen Monitoring-Ausschuss im November 2010; vertritt jedoch die Auffassung, dass die schwerfällige Arbeitsweise dieses Programms die Mängel der gegenwärtigen Finanzierungsmechanismen aufzeigt; weist insbesondere auf die rechtlichen Schwierigkeiten hin, die sich aus der Tatsache ergeben, dass Teilnehmer im Rahmen verschiedener Finanzinstrumente Mittel erhalten, und ersucht die Kommission, mögliche Lösungen zur Überwindung derartiger Schwierigkeiten zu entwickeln; ist der Auffassung, dass Investitionsvorhaben auch unter dieses Programm fallen könnten;
8. fordert, dass ein Gemeinsames Operationelles Programm für den Schwarzmeerraum für den nächsten Programmplanungszeitraum erstellt wird, damit alle Ziele, die im Strategiepapier 2007-2013 für die Programme zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI-CBC) vorgesehen sind, in vollem Umfang angegangen und weitergeführt werden; betont, dass einheitliche Bestimmungen für Anträge erarbeitet werden sollten, damit sich jede juristische Person in jedem Staat, der an dem Programm teilnimmt, als federführender Antragsteller bewerben kann; ist der Ansicht, dass alle am Gemeinsamen Operationellen Programm für den Schwarzmeerraum beteiligten Länder in den nächsten Programmplanungszeitraum eingebunden und zu ihrer aktiven Teilnahme ermutigt werden sollten;
9. ist daher überzeugt davon, dass der Erfolg der Strategie von der Bereitstellung angemessener und identifizierbarer Finanzmittel abhängt; fordert die Schaffung einer spezifischen Haushaltslinie für die Schwarzmeerstrategie sowie die Entwicklung wirksamer Auszahlungsmethoden, die auf die Besonderheiten der Region zugeschnitten sind, sowie Kontrollen des Mitteleinsatzes; ruft dazu auf, kleinere Entwicklungsvorhaben vorrangig zu finanzieren; fordert die Kommission und die Regionen auf, People-to-People-Projekte im Rahmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zu fördern und das Finanzinstrument des Fonds für Kleinprojekte bereitzustellen und zu stärken;
10. betont die Bedeutung eines projektorientierten Ansatzes mit Blick auf die Einbeziehung von Kommunalverwaltungen, Wirtschaftskreisen, NRO und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft, was die Gestaltung, gemeinsame Verantwortung und Durchführung der Maßnahmen der Schwarzmeerstrategie betrifft; hebt hervor, wie wichtig die Überwachung der Maßnahmen der Schwarzmeerstrategie mittels Festlegung von Benchmarks oder anderer geeigneter Indikatoren ist;
11. ermutigt zur Entwicklung von Synergieeffekten zwischen den verschiedenen Politikbereichen der Union, die bei der Strategie zum Tragen kommen, insbesondere zwischen den Strukturfonds, dem Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung und den Transeuropäischen Verkehrsnetzen, um die Nachhaltigkeit der finanzierten Maßnahmen sicherzustellen; ist der Auffassung, dass Möglichkeiten, die durch eine Initiative zur wirtschaftlichen Entwicklung geschaffen werden, durch eine andere ergänzende Initiative aufgegriffen werden können;
12. erachtet Partizipation und regionale Eigenverantwortung als wichtige Grundsätze des Ansatzes der EU gegenüber der Region und sieht die Türkei und Russland als Partner an, die idealiter in angemessener Weise in die regionale Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum einbezogen werden sollten; vertritt die Ansicht, dass die zweifache Funktion, die Bulgarien, Rumänien und Griechenland als Anrainerstaaten und als EU-Mitgliedstaaten erfüllen, für den Erfolg der EU-Politik im Schwarzmeerraum von ausschlaggebender Bedeutung ist;
13. ist der Ansicht, dass zur Sicherstellung der Sichtbarkeit, strategischen Führung und hochrangigen Koordination regelmäßig Ministertreffen zwischen der EU und dem weiteren Schwarzmeerraum abgehalten werden sollten, an denen alle Akteure und Staaten in der Region beteiligt werden sollten, einschließlich der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum (BSEC), der Kommission für den Schutz des Schwarzen Meeres vor Verschmutzung, der EBWE und der EIB; ist überzeugt, dass ein institutioneller Dialog, der die EU und die BSEC zusammenbringt, einen Schritt hin zur Schaffung einer echten Partnerschaft in der Region darstellen könnte; stellt aber fest, dass die BSEC derzeit offenbar mit strukturellen Problemen zu kämpfen hat und einer Verjüngung und Reform bedarf, um zu einem wirksamen regionalen Partner zu werden;
14. bedauert, dass das Schwarzmeerforum für Dialog und Partnerschaft durch regionale Spannungen beeinträchtigt und deshalb bislang nicht realisiert wurde; ist der Überzeugung, dass ein solches Forum zur Entwicklung von Konzepten und zur Förderung des Dialogs zwischen den regionalen Akteuren beitragen könnte;
15. vertritt die Ansicht, dass die Schwarzmeerstrategie auf allen Ebenen der regionalen Zusammenarbeit entwickelt werden sollte; begrüßt die parlamentarische Zusammenarbeit zwischen der EU und den Anrainerstaaten des Schwarzmeerraums;
16. erkennt an, wie wichtig regionale und lokale Behörden und die beteiligten Kreise für die Planung und Umsetzung der Strategie sind, da sie enge Verbindungen zu dem jeweiligen Gebiet und den Menschen vor Ort unterhalten; fordert daher, dass deren Bedürfnisse festgestellt und sie umfassend in die Strategie einbezogen werden;
17. begrüßt die Einrichtung eines Forums für die Zivilgesellschaft im Schwarzmeerraum und ermuntert zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Kommunalverwaltungen, Zivilgesellschaft und Unternehmen; fordert die Kommission auf, die Zivilgesellschaft, auch zivilgesellschaftliche Netzwerke, verstärkt zu unterstützen; unterstreicht die Bedeutung, die dem nicht-staatlichen Bereich im Hinblick auf die Sicherstellung einer wirksamen Durchführung der Maßnahmen der Schwarzmeerstrategie und des Erfolgs der vertrauensbildenden Maßnahmen zukommt;
18. hebt den ergänzenden Charakter der Schwarzmeersynergie und der Östlichen Partnerschaft hervor und fordert die Kommission auf, die unterschiedlichen Ansätze der beiden Initiativen positiv zu nutzen und auf allen Ebenen zu klären, wie diese beträchtliche Komplementarität ausgeschöpft werden sollte; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, sicherzustellen, dass der EAD die einzelnen Initiativen und Instrumente der EU im weiteren Schwarzmeerraum wirksam koordiniert;
19. begrüßt die Entwicklung der EU-Strategie für den Donauraum, die bis Jahresende abgeschlossen sein soll, und fordert ihre Genehmigung und den Beginn ihrer Durchführung in der ersten Hälfte des Jahres 2011; unterstreicht, wie wichtig es ist, die EU-Strategie für den Donauraum auf den Schwarzmeerraum auszuweiten; weist darauf hin, dass die nachhaltige Entwicklung des Donauraums die geostrategische Bedeutung des Schwarzmeerraumes noch erhöhen wird; erkennt deshalb zwar den eigenständigen Charakter der Regionen und den unterschiedlichen geografischen Schwerpunkt der beiden Strategien an, vertritt aber die Ansicht, dass sie einander ergänzen und gegenseitig verstärken sollten;
20. betont, dass das von der EU und den Mitgliedstaaten mit der EU-Strategie für den Schwarzmeerraum verfolgte Hauptziel die Schaffung eines Raums des Friedens, der Demokratie, des Wohlstands und der Stabilität, der sich auf die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten gründet, sein sollte; ist der Ansicht, dass eine verantwortungsvolle Staatsführung, Rechtstaatlichkeit, die Förderung der Achtung der Menschenrechte, die Steuerung der Migration, Energie, Verkehr, Umwelt und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Bereiche für prioritäre Maßnahmen darstellen sollten;
Sicherheit und verantwortungsvolle Staatsführung
21. weist erneut darauf hin, dass der Schwarzmeerraum aktive Maßnahmen und langfristige Lösungen braucht, um die großen regionalen und transnationalen Herausforderungen zu bewältigen, wie langwierige Konflikte, vertriebene Bevölkerungsgruppen, bilaterale Streitigkeiten, geschlossene Grenzen und strategische Rivalitäten, die zu Militarisierung und Verbreitung von Waffen, schwachen Institutionen und einer schwachen Staatsführung, einer Verschlechterung der Lage der Demokratie, grenzüberschreitender Kriminalität und illegalem Handel, Grenzschutz und Kontrolle des Güter- und Personenverkehrs sowie einer schlechten Sicherheit und Gefahrenabwehr im maritimen Bereich führen;
22. betont, wie wichtig es ist, gut nachbarschaftliche Beziehungen zwischen den Schwarzmeeranrainerstaaten als eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit herzustellen, zu fördern und weiterzuentwickeln, und hält es für inakzeptabel, dass die Region nach wie vor mit dem Problem geschlossener Grenzen zwischen Nachbarn konfrontiert ist;
23. ist der Auffassung, dass die EU eine aktivere Rolle bei der Gestaltung des Sicherheitsumfelds im Schwarzmeerraum spielen kann und sollte; fordert, dass sich die EU im regionalen strategischen Dialog stärker engagiert und mit ihren strategischen Partnern in den Bereichen Sicherheit sowie Verhütung und Beilegung von Konflikten im Einklang mit dem Völkerrecht zusammenarbeitet; betont, dass die umfassende Entwicklung der Schwarzmeerstrategie auch im Zusammenhang mit konkreten Forschritten im Hinblick auf die friedliche Beilegung ungelöster Konflikte steht; fordert die EU daher auf, sich bei den Verhandlungen und Friedensprozessen unmittelbarer zu engagieren und eine Führungsrolle zu übernehmen, um vertrauensbildende Maßnahmen und Hilfsprogramme zu fördern, damit die Grundlage für dauerhafte und umfassende Lösungen geschaffen wird und die Folgen der Konflikte für die örtliche Bevölkerung gemildert werden; lobt die Arbeit der EUBAM und der EUMM;
24. fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Intensivierung ihrer Bemühungen auf, Russland zur Einhaltung des Sechs-Punkte-Plans von Präsident Sarkozy zur Stabilisierung und Beilegung des Konflikts in Georgien zu bewegen;
25. weist darauf hin, dass die Überwachungssysteme gestärkt werden müssen, und ersucht die EU, ein Frühwarnsystem als ein Instrument zur Verhütung von Konflikten und zur Vertrauensbildung im Schwarzmeerraum zu entwickeln, um eine Destabilisierung und eine Eskalation von Konflikten zu vermeiden; fordert, sich auf konkrete Fälle zu konzentrieren, anstatt allgemein seine Besorgnis zum Ausdruck zu bringen; fordert die Prüfung vertrauensbildender Maßnahmen, wie die Offenlegung von Waffenverkäufen und der militärischen Aktivitäten der Marine; ist besonders besorgt über die Verlängerung der Hafenvereinbarung für die russische Schwarzmeerflotte auf der Krim und ihre möglichen Auswirkungen auf die Stabilität in der Region;
26. fordert die EU auf, Maßnahmen zur Schaffung eines regionalen Rechtsrahmens sowie von Mechanismen zu ergreifen, um die Verbreitung von Waffen im Schwarzmeerraum zu bekämpfen;
27. fordert, dass das Problem der grenzüberschreitenden Kriminalität und des illegalen Handels, insbesondere des illegalen Drogen- und Menschenhandels, und der illegalen Migration im Rahmen der Schwarzmeerstrategie angegangen wird, und fordert auch, dass die Zusammenarbeit im Bereich Grenzschutz und Kontrolle des Güter- und Personenverkehrs weiter verbessert wird;
28. betont, wie wichtig es ist, die Steuerung der Migrationsströme in den und aus dem Schwarzmeerraum zu verbessern, indem die politische, wirtschaftliche und soziale Integration der Migranten – basierend auf den Grundsätzen des Gesamtansatzes der EU zur Migrationsfrage – gestärkt wird;
29. nimmt die Zunahme der Unfälle auf See in den letzten Jahren zur Kenntnis, die Menschenleben gefordert und zu einer Schädigung der Umwelt geführt sowie das Unvermögen der Anrainerstaaten aufgezeigt haben, koordinierte und erfolgreiche Rettungsmaßnahmen durchzuführen; fordert die EU in diesem Zusammenhang auf, sich der Integrierten Meerespolitik zu bedienen, um die Such- und Rettungsdienste und die Unfallverhütung im Schwarzmeerraum zu koordinieren; fordert die Ausarbeitung einer Strategie zur Überwachung des Schwarzen Meeres;
30. ist der Ansicht, dass eine Sicherheitsstrategie für den Schwarzmeerraum auch die Ziele der Verbesserung der Staatsführung, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der staatlichen Fähigkeiten beinhalten sollte; fordert die Kommission und den EAD auf, ein Mainstreaming der Initiativen im Hinblick auf den Aufbau von Institutionen und eine demokratische Staatsführung – die für jeden Staat, der sich erfolgreich entwickeln möchte, unerlässlich sind – durchzuführen; unterstreicht, dass das Ziel, die Staatsführung, Rechtstaatlichkeit und die staatlichen Strukturen in den ehemaligen Sowjetrepubliken der Region zu verbessern, an sich schon eine Sicherheitsstrategie darstellt, da ein völliger oder teilweiser Staatszerfall und politische Stagnation ein Umfeld schaffen, das Einmischung von außen und transnationale Bedrohungen begünstigt;
31. betont, dass die Strategie der EU für den Schwarzmeerraum der Verteidigung der Menschenrechte und der Verbesserung der Demokratie in der gesamten Region einen hohen Stellenwert beimessen muss und die Förderung einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen ihren Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsverteidigern beinhalten sollte;
32. stellt fest, dass die Verbesserung der Achtung der Menschenrechte und der Demokratie auf der ganzen Welt zu den Prioritäten der EU zählt; weist darauf hin, dass es im besetzten Südossetien und Abchasien tagtäglich zu Menschenrechtsverletzungen kommt; fordert die EU und insbesondere den EAD deshalb auf, aktiv auf alle Arten von Menschenrechtsverletzungen im Schwarzmeerraum zu reagieren;
33. betont die wichtige Rolle, die die OSZE in der Region spielt, und erachtet es für wesentlich, dass die EU mit der OSZE in den Bereichen Aufbau von Institutionen, Rechtstaatlichkeit, Wahlbeobachtung, Freiheit der Medien sowie Demokratie und Menschenrechte zusammenarbeitet;
Energie, Verkehr und Umwelt
34. erachtet den Schwarzmeerraum einerseits als von strategischer Bedeutung für die Energiesicherheit und die Diversifizierung der Energieversorgung der EU und weist in diesem Zusammenhang erneut auf die dringende Notwendigkeit hin, eine kohärente Strategie für den Schwarzmeerraum zu entwickeln; ist andererseits der Ansicht, dass die Zusammenarbeit in den Bereichen Energie, Verkehr und Umwelt von entscheidender Bedeutung für eine harmonische und nachhaltige Entwicklung der Region ist; begrüßt die Schaffung der Umweltpartnerschaft und sieht dem Beginn der beiden anderen Partnerschaften in den Bereichen Verkehr und Energie erwartungsvoll entgegen; fordert ihre rasche und wirksame Durchführung; ist der Ansicht, dass die Entwicklung eines gemeinsamen Rechtsrahmens auf regionaler Ebene im Hinblick auf eine wirksamere Zusammenarbeit und die Schaffung von Synergien in diesen Bereichen von großem Nutzen wäre; vertritt die Auffassung, dass die Einrichtung und Unterstützung fachlicher und institutioneller Netze die Fähigkeit zu kooperativer und wirksamer Beschlussfassung verbessern könnte;
35. unterstreicht die Notwendigkeit, die multilaterale Energiekooperation im Schwarzmeerraum zu stärken, für die die WTO und der Vertrag über die Energiecharta die Hauptprinzipien liefern; unterstützt die vollständige Markt- und Regulierungsintegration auf der Grundlage des Energie- und Umweltrechts der EU und tritt für die Beteiligung von Ländern des größeren Schwarzmeerraums an dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft sowie für EU-, EIB- und EBWE-Hilfe für die Modernisierung der Energieinfrastruktur im Schwarzmeerraum ein;
36. betont, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Strategie gegenüber dem Schwarzmeerraum verfolgen, um die langfristigen Ziele der EU im Bereich der Sicherheit der Energieversorgung und der Stabilität in ihrer Nachbarschaft zu erreichen;
37. weist auf die Notwendigkeit energischerer Maßnahmen der Kommission zur Unterstützung von Initiativen für eine Diversifizierung der Gasversorgungsquellen sowie der Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens zur Förderung eines transparenten, wettbewerbsfähigen und regelgestützten Gasmarkts hin; fordert die EU gleichzeitig auf, die Zusammenarbeit mit den Staaten im Schwarzmeerraum aktiv auszubauen und ihnen bessere Möglichkeiten zur Unterstützung von Energieprojekten, die für die EU von Interesse sind, zu bieten; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beitritt der Republik Moldau und der Ukraine zur Energiegemeinschaft;
38. betont, wie dringend notwendig die Einrichtung der Parlamentarischen Versammlung Euronest ist, die zur Erreichung der Ziele der Östlichen Partnerschaft beitragen und so eine positive Wirkung auf die mit der Energiesicherheit im Zusammenhang stehenden Themen haben wird;
39. weist erneut auf das Ziel der EU hin, Versorgungswege und -quellen zu diversifizieren und eine gemeinsame Energiepolitik der EU auszuarbeiten; verweist auf die Bedeutung der Vorhaben des südlichen Korridors, insbesondere auf die grundlegende Bedeutung des unter strategischen Gesichtspunkten vorrangigen Nabucco-Projekts der EU und dessen rasche Verwirklichung für die Energieversorgungssicherheit Europas; nimmt das Vorhaben South Stream zur Kenntnis; betont darüber hinaus, wie wichtig die Beförderung von verflüssigtem Erdgas (LNG) nach Europa – in Form des AGRI-Projekts – sowie der Bau von Flüssiggasterminals in Schwarzmeerhäfen und der paneuropäischen Ölpipeline von Constanta nach Triest sind;
40. fordert die Kommission nachdrücklich auf, bis Ende 2011 Vereinbarungen mit den potentiellen Lieferländern für die Nabucco-Pipeline abzuschließen;
41. ist der Ansicht, dass in dem Energieinfrastrukturpaket, das demnächst von der Kommission vorgelegt werden soll, den im Schwarzmeerraum geplanten Energievorhaben ein großer Stellenwert zukommen muss; macht darauf aufmerksam, dass durch die Transitwege, von denen die Staaten der Region durchzogen sind, die Versorgungssicherheit der EU erheblich verbessert werden kann;
42. betont das Potenzial erneuerbarer Energiequellen im Schwarzmeerraum, das einen bedeutenden Beitrag zu einer sicheren Energiezukunft auf globaler Ebene und zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum leisten könnte, und fordert die Kommission und die Schwarzmeeranrainerstaaten auf, dieses Potenzial auszuschöpfen;
43. fordert, dass die Partnerschaft EU-Schwarzmeerraum den Wissens- und Technologietransfer in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und technische Unterstützung für das Netzdesign umfasst, und betont, dass Energieeinsparungen der Schlüssel zur Erhöhung der Versorgungssicherheit sind; unterstützt die Forschung im Bereich alternativer Energiequellen und insbesondere erneuerbarer Energiequellen, Energieeffizienz und Energieeinsparung, die unverzichtbare Voraussetzungen sind, um die Herausforderungen des Klimawandels zu meistern und zu den weltweiten Bemühungen um die Verringerung der Treibhausgasemissionen beizutragen;
44. unterstützt die weitere Entwicklung von Initiativen im Rahmen der Programme TRACECA und INOGATE; fordert die EU auf, ihre Unterstützung von Infrastrukturprojekten in der Region – direkt und durch die Koordinierung mit anderen Gebern und Investoren – weiter zu verstärken;
45. vertritt die Ansicht, dass der Ausbau der EU-Schwarzmeerhäfen und der EU-Häfen im Mündungsgebiet der Donau, einschließlich Öl- und Gasterminals, und die intermodale Verkehrinfrastruktur von entscheidender Bedeutung für den internationalen Handel und den Transport von Kohlenwasserstoffen in der Region sind; hält es für erforderlich, die Infrastruktur im Schwarzmeerraum zu modernisieren und Verknüpfungen mit den europäischen Verkehrskorridoren herzustellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Abschluss der als vorrangig eingestuften transeuropäischen Verkehrsvorhaben auf den Verkehrsachsen 7, 18, 21 und 22 zu beschleunigen, die in Anhang II der Entscheidung Nr. 884/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes genannt werden, und ihre schrittweise Einbindung in den TRACECA-Korridor, die Zentralachse, die Südostachse und in die für den internationalen Transport festgelegten Seewege gemäß der Mitteilung „Ausdehnung der wichtigsten transeuropäischen Verkehrsachsen auf die Nachbarländer – Leitlinien für den Verkehr in Europa und den Nachbarregionen“ (KOM(2007)0032) der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament, sowie der gesamteuropäischen Verkehrskorridore 8 und 9;
46. ersucht die Schwarzmeeranrainerstaaten, eine Vereinbarung über die Einrichtung von Seeverkehrskorridoren im Schwarzen Meer zu schließen, und fordert die Kommission auf, aus der Haushaltslinie TEN-V eine Finanzierungshilfe für die Seekorridore im Schwarzen Meer zu gewähren, ähnlich wie für die Seekorridore in der Ostsee, der Nordsee und im Mittelmeer;
47. begrüßt die Maßnahmen, die zur Ausweitung des Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraums auf die Schwarzmeerländer ergriffen wurden; fordert die Kommission auf, den Dialog mit der Republik Moldau über die Liberalisierung ihres Luftverkehrssektors fortzusetzen und rasch Verhandlungen über den Beitritt der Republik Moldau zum Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraum aufzunehmen;
48. betont die Bedeutung des Schwarzen Meeres als natürliche Ressource und bringt seine große Besorgnis über die Umweltsituation in dieser Region zum Ausdruck; hebt hervor, dass ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Umweltschutz geschaffen werden muss, und betont, wie wichtig ein gemeinsamer Ansatz zur Bewältigung dieser Herausforderung ist; unterstreicht daher die Notwendigkeit einer umfassenden Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Schwarzen Meeres vor Verschmutzung;
49. fordert die Kommission auf, bei der Förderung von Infrastrukturvorhaben, denen eine positive Umweltverträglichkeitsprüfung zugrunde liegen sollte, den Erfordernissen der Energieeffizienz und des Umwelt- und Klimaschutzes Priorität einzuräumen; weist erneut auf die Herausforderungen hin, die sich aus den Folgen des Klimawandels für den Schwarzmeerraum ergeben, und fordert daher eindringlich eine verstärkte Zusammenarbeit der Schwarzmeeranrainerstaaten, insbesondere im Bereich der Notfallverhütung;
50. fordert die EU auf, den Schwarzmeerraum in die Integrierte Meerespolitik und insbesondere in die Gemeinsame Fischereipolitik einzubeziehen und ihn dabei mit den anderen europäischen Meeresräumen gleichzustellen; weist darauf hin, dass die EU alle erforderlichen diplomatischen Anstrengungen unternehmen sollte, um die Schwarzmeeranrainerstaaten, die keine EU-Mitgliedstaaten sind, davon zu überzeugen, die Grundsätze der Gemeinsamen Fischereipolitik so genau wie möglich einzuhalten; unterstreicht, wie wichtig es ist, ein eigenes Gremium für die Bewirtschaftung der gemeinsamen Bestände im Schwarzen Meer zu schaffen und den Mechanismus mehrjähriger Bewirtschaftungspläne anzuwenden;
Wirtschaftliche, soziale und menschliche Entwicklung
51. ist der Ansicht, dass die wirtschaftliche, soziale und menschliche Entwicklung der Region insgesamt gefördert werden sollte; misst der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Region besondere Bedeutung zu; weist darauf hin, dass die Region über einen außerordentlichen Reichtum an Bodenschätzen verfügt, der ein rasches Wirtschaftswachstum bewirken könnte; betont, dass eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung dieser Ressourcen für die Erleichterung dieser Entwicklung unerlässlich ist;
52. betont, dass eine weitere Liberalisierung des Handels und die Intensivierung des Handels innerhalb der Region für die wirtschaftliche Entwicklung der Region wesentlich sind; betont, wie wichtig die Schaffung eines Raums mit wirtschaftlichen Möglichkeiten und Wohlstand im Schwarzmeerraum für die Bevölkerung vor Ort und ihre Handelspartner ist; unterstreicht die Notwendigkeit, Betrug und Korruption zu bekämpfen, um die Region für Investoren attraktiver zu machen; betont, wie wichtig die Zusammenarbeit in den Bereichen Tourismus, Häfen und Entwicklung der Küsten ist; unterstützt die Integrierte Meerespolitik der EU, die auf die sozioökonomische Entwicklung der maritimen Regionen abzielt, bedauert aber, dass die Schwarzmeerdimension nur wenig entwickelt ist; begrüßt die Ergebnisse, die bei der Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Forschung und Technologie erzielt wurden; spricht sich ferner dafür aus, die soziale Entwicklung und eine starke Zivilgesellschaft als Ziel zu verfolgen; unterstreicht, dass die EU ihren Dialog über Visaerleichterungen mit den Ländern der Region weiterführen sollte;
53. ist überzeugt davon, dass die EU eine wichtigere Rolle im Schwarzmeerraum spielen sollte, indem sie den Ländern der Region größere Aussichten auf eine umfassendere Einbindung in die EU-Politik bietet; betont, dass die Möglichkeiten für eine Liberalisierung des Handels und die Schaffung eines Freihandelsraums gemäß den Grundsätzen der WTO gründlich geprüft, genau untersucht und gefördert werden sollten,
54. verweist auf die seit langem bestehende strategische Partnerschaft EU-Russland und das gemeinsame Interesse der beiden Länder an der Stärkung des bilateralen Handels und der bilateralen Investitionen, an der Vereinfachung und Liberalisierung des Handels in einer globalen Wirtschaft sowie an der Stärkung und Entwicklung des Wettbewerbs, auch im Schwarzmeerraum;
55. erkennt an, dass die weltweite Finanzkrise den Schwarzmeerraum hart getroffen und ein Wachstum von jährlich 6% sowie den für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Schwarzmeeranrainerstaaten benötigten Zufluss von ausländischem Kapital jäh unterbrochen hat und dabei das Finanzsystem der Region außerordentlich unter Druck gesetzt hat; weist mit Nachdruck darauf hin, dass dieses Problem angegangen werden muss, indem die Finanz- und Bankenvorschriften verschärft und die haushaltspolitische Glaubwürdigkeit und Transparenz verbessert, Steuerbetrug, Steuerflucht und Korruption stärker bekämpft, die regionale Zusammenarbeit vertieft und die Koordinierung zwischen den regionalen Organisationen wie der BSEC verbessert werden;
56. ermutigt dazu, im Rahmen dieser Strategie ein integriertes Konzept zu entwickeln und die anerkannten Grundsätze der EU-Kohäsions- und Nachbarschaftspolitik zu nutzen, was zu effektiven Ergebnissen beitragen und gleichzeitig den Aufbau von Kapazitäten für Regionen mit Entwicklungsrückstand erleichtern wird; ist insbesondere der Auffassung, dass die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Regionen verstärkt werden sollte, damit gemeinsame Probleme durch abgestimmte Maßnahmen gelöst werden; weist darauf hin, dass der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) einen geeigneten Rahmen für die Zusammenarbeit bietet, um eine strukturierte Verwaltung auf mehreren Ebenen sicherzustellen; fordert die Kommission auf, über eine bessere Koordinierung der verschiedenen europäischen Instrumente nachzudenken, die eine grenzübergreifende Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Europäischen Union ermöglichen;
57. weist darauf hin, dass der Austausch bewährter Verfahren zwischen den Regionen von herausragender Bedeutung für alle Bereiche der Zusammenarbeit ist, weil Regionen mit einer langen Erfahrung bei der Entwicklung und Durchführung von Vorhaben andere Regionen bei der Verbesserung ihrer Leistungen unterstützen könnten;
58. hält die Verbesserung der Verwaltungskapazitäten aller örtlichen und regionalen Beteiligten im Schwarzmeerraum für außerordentlich wichtig, um eine effiziente Durchführung und wirtschaftliche Haushaltsführung der EU-Vorhaben, eine größere Transparenz und Rechenschaftspflicht sowie eine ausgewogene territoriale Entwicklung im ganzen Gebiet zu gewährleisten;
59. unterstreicht, wie wichtig Visaerleichterungen und die Mobilität der Menschen in der Region sind, und fordert die Kommission dringend auf, die Ausarbeitung von Regelungen zur bevorzugten Ausstellung von Visa für Unternehmen, Wissenschaftler, Jugendliche, Bedienstete von Kommunalbehörden und andere Gruppen zu prüfen, um die Kontakte innerhalb der gesamten Region, insbesondere mit Blick auf die Vertrauensbildung, zu intensivieren; ermuntert zur Entwicklung gemeinsamer Vorhaben – unter der Schirmherrschaft der EU – im Zusammenhang mit der Förderung des kulturellen Erbes und des Tourismus in der Region;
60. vertritt ferner die Ansicht, dass Programme zur Förderung des kultur- und religionsübergreifenden Dialogs nachhaltig vorangetrieben werden müssen, um die Zusammenarbeit in der Region zu fördern; ist der Ansicht, dass gemeinsame Initiativen in den Bereichen Bildung und Medien dringend gebraucht werden, um gehaltvolle Kontakte zwischen den Menschen und meinungsbildenden Akteuren in der Region herzustellen und zu vertiefen; ist ferner der Auffassung, dass Initiativen, wie das Netz der Schwarzmeer-Universitäten, ein gutes Beispiel dafür sind, wie die akademische Interaktion zu positiven Synergien in der Region führen kann; fordert die Stärkung von akademischen und Studentennetzwerken, elektronischen Infrastrukturen und gemeinsamen Forschungsprojekten; begrüßt die Initiative zur Einrichtung und Förderung eines Schwarzmeer-Kollegs, um die Schaffung einer regionalen Elite zu unterstützen, die die Zusammenarbeit als eine natürliche Methode zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen ansieht;
61. erkennt die Ergebnisse des Projekts „Black Sea Interconnection“ bei der Einrichtung eines regionalen Forschungs- und Bildungsnetzes im größeren Schwarzmeerraum und seine Verbindung zu GEANT an und fordert die Kommission auf, weiterhin Forschungsprojekte im Schwarzmeerraum zu unterstützen, wie etwa HP-SEE, SEE-GRID, SCENE, CAREN und BSRN;
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62. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und allen Schwarzmeeranrainerstaaten zu übermitteln.