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Verfahren : 2010/0057(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0002/2011

Eingereichte Texte :

A7-0002/2011

Aussprachen :

PV 02/02/2011 - 18
CRE 02/02/2011 - 18

Abstimmungen :

PV 03/02/2011 - 8.6
PV 03/02/2011 - 8.7
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0035

Angenommene Texte
PDF 200kWORD 31k
Donnerstag, 3. Februar 2011 - Brüssel
Abkommen über den Bananenhandel ***
P7_TA(2011)0035A7-0002/2011

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2011 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Genfer Übereinkommens über den Bananenhandel zwischen der Europäischen Union und Brasilien,Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Peru und Venezuela und eines Abkommens über den Bananenhandel zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika (07782/2010 – C7-0148/2010 – 2010/0057(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (07782/2010),

–  in Kenntnis des Entwurfs eines Genfer Übereinkommens über den Bananenhandel (07968/2010) sowie des Entwurfs eines Abkommens über den Bananenhandel zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika (07970/2010),

–  in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0148/2010),

–  gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A7-0002/2011),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss der Abkommen;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Brasilien, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Peru sowie Venezuela und den Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.

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