Beschluss des Europäischen Parlaments vom 8. März 2011 zur Ernennung von Harald Wögerbauer zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0029/2011 – 2011/0801(NLE))
(Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0029/2011),
– nach Anhörung des vom Rat vorgeschlagenen Kandidaten für die Ausübung der Aufgaben eines Mitglieds des Rechnungshofs durch den Haushaltskontrollausschuss in dessen Sitzung vom 3. März 2011,
– gestützt auf Artikel 108 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0048/2011),
A. in der Erwägung, dass Harald Wögerbauer die Bedingungen gemäß Artikel 286 Absatz 1 des des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Unions erfüllt,
1. gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Harald Wögerbauer zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.