Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. März 2011 zur innovativen Finanzierung auf globaler und europäischer Ebene (2010/2105(INI))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010 und vom 11. Dezember 2009,
– in Kenntnis des Protokolls der Sitzung des ECOFIN-Rates vom 19. Oktober 2010 und des darin zitierten Berichts des Europäischen Rates,
– in Kenntnis des Arbeitsprogramms des belgischen Vorsitzes, insbesondere der Vorschläge zu innovativer Finanzierung,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2010 zu dem Thema „Steuern auf Finanzgeschäfte – praktische Umsetzung“(1),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2010 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise(2),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. September 2010 zu den Europäischen Aufsichtsbehörden(3) und insbesondere auf seine Entschließungen vom 22. September 2010 zur Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung(4), zur Europäischen Bankenaufsichtsbehörde(5), zur Europäischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde(6) sowie zur gemeinschaftlichen Finanzaufsicht auf Makroebene und zur Einsetzung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken(7),
– in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission über innovative Finanzierung auf globaler und europäischer Ebene (SEK(2010)0409) und der Mitteilung der Kommission über die Besteuerung des Finanzsektors (KOM(2010)0549/5) mit dem dazugehörigen Arbeitsdokument (SEK(2010)1166),
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (KOM(2010)0484),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über Bankenrettungsfonds (KOM(2010)0254),
– in Kenntnis der am 15. November 2008 in Washington abgegebenen G20-Erklärung, der am 2. April 2009 in London abgegebenen G20-Erklärung und der Erklärung der Staats- und Regierungschefs beim G20-Gipfel vom 25. September 2009 in Pittsburgh,
– in Kenntnis des Berichts des IWF von 2010 an die G20 über die Besteuerung des Finanzsektors,
– in Kenntnis des vom Gewerkschaftlichen Beratungsausschuss bei der OECD erstellten Dokuments vom 15. Februar 2010 mit dem Titel „The parameters of a financial transaction tax and the OECD global public good resource gap, 2010-2020“,
– in Kenntnis des OECD-Berichts von 2010 mit dem Titel „The elephant in the room: the need to deal with what banks do“,
– in Kenntnis der Studie des Österreichischen Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) vom März 2008 mit dem Titel „A General Financial Transaction Tax: Motives, Revenues, Feasibility and Effects“,
– in Kenntnis des von der Stiftung für Progressive Europäische Studien erstellten Dokuments vom März 2010 mit dem Titel „Financial Transaction Taxes: Necessary, Feasible and Desirable“,
– in Kenntnis der Studie des Centre for Economic Policy Research vom Dezember 2008 mit dem Titel „Benefits of a Financial Transactions Tax“,
– in Kenntnis des Berichts der Kommission – Anzeiger für staatliche Beihilfen – Bericht über aktuelle Entwicklungen bei den Krisenbeihilfen für den Finanzsektor (KOM(2010)0255),
– in Kenntnis der Studie von Notre Europe mit dem Titel „An ever less carbonated Union? Towards a better European Taxation against climate change“,
– in Kenntnis des Schlussdokuments der Plenartagung auf hoher Ebene der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom September 2010 mit dem Titel „Keeping the promise: united to achieve the Millennium Development Goals“,
– in Kenntnis der bei der Siebten Plenartagung der Leitenden Gruppe für innovative Entwicklungsfinanzierung im Januar 2010 in Santiago abgegebenen Erklärung,
– in Kenntnis des Berichts des Sachverständigenausschusses der Taskforce on International Financial Transactions for Development von 2010 mit dem Titel „Globalising Solidarity: The Case for Financial Levies“,
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0036/2011),
A. in der Erwägung, dass die beispiellose globale Finanz- und Wirtschaftskrise von 2007 erhebliche Lücken des Regelungs- und Aufsichtsrahmens des globalen Finanzsystems aufgezeigt hat, die als Kombination von ungeregelten Finanzmärkten, zu komplexen Produkten und nicht transparenter Rechtsprechung beschrieben werden können, sowie in der Erwägung, dass Europa transparentere und effizientere Finanzmärkte benötigt,
B. in der Erwägung, dass freie Märkte die Grundlage zur Schaffung von Wohlstand weltweit sind, und in der Erwägung, dass Marktwirtschaften und freier Handel Wohlstand schaffen und Menschen aus der Armut befreien,
C. in der Erwägung, dass die spektakuläre Zunahme von Finanztransaktionen in der weltweiten Wirtschaft in den letzten zehn Jahren – das Volumen erreichte 2007 insbesondere infolge des Booms im Derivatenmarkt ein Niveau, das 73,5 mal höher war als das globale BIP – deutlich macht, dass immer weniger ein Zusammenhang zwischen Finanztransaktionen und den Erfordernissen der Realwirtschaft besteht,
D. in der Erwägung, dass der Finanzsektor in erheblichem Maße von Handelsgepflogenheiten wie etwa Hochfrequenzhandel (HFT) abhängt, die im Wesentlichen auf kurzfristige Gewinne ausgerichtet sind und bei denen der Verschuldungsgrad sehr hoch ist, was einer der Hauptgründe der Krise war, in der Erwägung, dass dies zu einer übermäßigen Volatilität der Preise und zu dauerhaften Abweichungen der Aktienkurse und Rohstoffpreise vom Referenzniveau geführt hat,
E. in der Erwägung, dass es für die Weltwirtschaft eine entscheidende Voraussetzung ist, dass sich Unternehmen, Regierungen und Einzelpersonen gegenseitig Kredite gewähren, in der Erwägung, dass die Finanzkrise Beispiele für folgenschwere Eigenheiten des internationalen Kapitalmarktes an den Tag gebracht hat, sowie in der Erwägung, dass daher ein Gleichgewicht zwischen den notwendigen Schritten zur Wahrung der Finanzstabilität und der notwendigen Aufrechterhaltung der Fähigkeit der Banken, der Wirtschaft Kredite zu gewähren, gefunden werden muss,
F. in der Erwägung, dass bei den G20-Gipfeln in Washington 2008 und in Pittsburgh 2009 ein Übereinkommen erzielt wurde, wonach Reformen zur Stärkung der Finanzmärkte, der Aufsichtssysteme und der Überwachung durchgeführt werden sollen und die Finanzinstitutionen einen gerechten Teil der Verantwortung für die finanziellen Turbulenzen übernehmen müssen,
G. in der Erwägung, dass der Großteil der Kosten von den Steuerzahlern getragen wurde, deren Geld die Regierungen in vielen Teilen der Welt zur Rettung von Banken und anderen Finanzinstitutionen aufgewendet haben, in der Erwägung, dass immer mehr Forderungen laut werden, dass die Finanzinstitutionen und ihre Akteure, die jahrelang von übermäßig hohen Eigenkapitalrenditen und Bonuszahlungen profitiert und den größten Teil der weltweiten Unternehmensgewinne verzeichnet haben, einen gerechten Anteil an diesen Kosten übernehmen,
H. in der Erwägung, dass insbesondere in der EU die Kosten der staatlichen Rettungsmaßnahmen die Haushalts- und Schuldenkrise verschärft und beschleunigt haben, die die öffentlichen Haushalte in unvorhergesehener Weise belastet und die Arbeitsplatzschaffung, die Leistungen des Wohlfahrtstaates sowie die Erreichung der Klima- und Umweltschutzziele ernsthaft bedroht,
I. in der Erwägung, dass kurzfristige Termingeschäfte und Spekulation auf dem Markt für europäische Regierungsanleihen in der Haushaltsdefizit-Krise in den Jahren 2009 und 2010 in der Eurozone ein wesentlicher erschwerender Faktor waren, was die engen Zusammenhänge zwischen einem ineffizienten Finanzsektor und Problemen bei der Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in Zeiten übermäßiger Haushaltsdefizite und steigender öffentlicher und privater Verschuldung verdeutlicht hat,
J. in der Erwägung, dass das Versagen des Stabilitäts- und Wachstumspakts in seiner derzeitigen Form und die Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit die aktuelle Debatte über die wirtschaftspolitische Steuerung in Europa ausgelöst haben, die als wesentlichen Bestandteil Maßnahmen zur Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, insbesondere seines präventiven Teils, zur sofortigen Einleitung unerlässlicher Strukturreformen sowie zur Koordinierung der Steuerpolitik und der Bekämpfung von Steuerumgehung, -betrug und -hinterziehung umfassen sollte, um Steuergerechtigkeit sicherzustellen und die Steuerlast schrittweise von der Arbeit auf das Kapital und auf Tätigkeiten mit starken negativen externen Effekten zu verlagern,
K. in der Erwägung, dass die Krise verdeutlicht hat, dass neue, faire und nachhaltige Einnahmequellen auf breiter Basis erschlossen und die bestehenden Rechtsvorschriften gegen Steuerumgehung durchgesetzt und effizienter gestaltet werden müssen, damit die Haushaltskonsolidierung tatsächlich mit einer langfristigen Erholung der Wirtschaft und der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sowie mit Arbeitsplatzschaffung und sozialer Integration, also den wesentlichen Prioritäten der Agenda 2020 der EU, einhergeht,
L. in der Erwägung, dass die erheblichen Haushaltszwänge infolge der jüngsten Krise mit dem Zeitpunkt zusammenfallen, zu dem die EU äußerst wichtige Verpflichtungen auf globaler Ebene eingegangen ist, vor allem im Zusammenhang mit den Klimaschutzzielen, den Millennium-Entwicklungszielen und der Entwicklungshilfe, insbesondere für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels und deren Begrenzung in Entwicklungsländern,
M. in der Erwägung, dass der Europäische Rat am 17. Juni 2010 erklärt hat, dass die EU bei den Bemühungen um einen globalen Ansatz in Bezug auf die Einführung eines Systems von Abgaben und Steuern für Finanzinstitutionen eine führende Rolle einnehmen sollte, und gleichzeitig gefordert hat, dass die Einführung einer weltweiten Finanztransaktionssteuer geprüft und weiterentwickelt wird,
N. in der Erwägung, dass es die Kommission bereits ersucht hat, eine Folgenabschätzung durchzuführen und eine Bewertung der Vorteile einer Finanztransaktionssteuer vorzulegen, sowie in der Erwägung, dass es diese Bewertung abwarten sollte, bevor es tätig wird,
1. nimmt die bislang von der Kommission durchgeführten Arbeiten zur Kenntnis, mit denen sie der Forderung des Parlaments in seiner Entschließung vom 10. März 2010 nach einer Durchführbarkeitsstudie über eine weltweite bzw. unionsweite Finanztransaktionssteuer nachgekommen ist; betont, dass eine umfassende Folgenabschätzung durchgeführt werden muss, und fordert, dass die Ergebnisse der Folgenabschätzung und mögliche konkrete Vorschläge, wie in der Mitteilung der Kommission über die Besteuerung des Finanzsektors angekündigt, bis zum Sommer 2011 vorgelegt werden; betont, dass eine ausgewogene und detaillierte Durchführbarkeitsstudie über eine EU-Finanztransaktionssteuer die Grundlage für die Einführung einer solchen Steuer bilden sollte;
2. betont, dass eine Anhebung der Steuersätze und die Ausweitung bestehender Besteuerungsinstrumente sowie Kürzungen der öffentlichen Ausgaben angesichts der bevorstehenden Herausforderungen auf europäischer und globaler Ebene weder eine ausreichende noch eine langfristig tragbare Lösung darstellen können; betont, dass einer der Schwerpunkte bei der Bewältigung dieser Herausforderungen und der Erörterung neuer Finanzierungssysteme auf der Einleitung von Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftswachstums liegen muss;
3. betont, dass ein gut funktionierender Binnenmarkt das wertvollste Instrument der EU in einer globalen und wettbewerbsbasierten Welt und die Hauptantriebskraft für das europäische Wachstum ist; betont, dass das Hauptaugenmerk auf der Stärkung des Binnenmarkts und der Erschließung von Möglichkeiten einer intelligenteren Nutzung einzelstaatlicher und europäischer Ressourcen mithilfe einer ganzheitlichen Perspektive der Haushaltsreform liegen muss, die sowohl die Ausgaben- als auch die Einnahmenseite des Haushalts umfasst; weist darauf hin, dass die Ausgaben auf ergebnisorientierte Weise eingesetzt werden müssen und die neuen Finanzierungsinstrumente des EU-Haushalts durchdacht, integriert und flexibel sein müssen;
4. betont dass die Beseitigung der bestehenden Schranken innerhalb des Binnenmarkts der beste Weg zur Stärkung erfolgreicher Maßnahmen für ein reales Wachstum ist; weist darauf hin, dass aus Studien hervorgeht, dass durch eine Beseitigung aller Schranken für die vier Freiheiten jährlich zwischen 200 und 300 Millionen EUR eingespart werden könnten;
5. hebt hervor, dass der Binnenmarkt wiederangekurbelt werden muss, und weist darauf hin, dass die EU gemeinsame Vorschriften ausarbeiten und wirksam umsetzen muss, damit der Binnenmarkt als Katalysator für das strukturelle Wachstum wirken kann; betont, dass die Bemühungen auf Europas 20 Millionen Unternehmen, insbesondere die von Unternehmern und anderen kreativen Köpfen geführten kleinen und mittleren Unternehmen – die Antriebskraft der europäischen Wirtschaft – konzentriert sein müssen;
6. hebt hervor, dass einer der größten Vorteile der Europäischen Union ihre Größe ist und dieser Vorteil so gut wie möglich genutzt werden muss, indem sie das Potenzial des Binnenmarkts ausschöpft und die im EU-Haushalt vorhandenen Mittel dazu verwendet, die Rolle des öffentlichen Sektors als Wachstumskatalysator zu stärken;
7. betont, dass die Kommission einen gemeinsamen strategischen Rahmen beschließen sollte, mit dem sie eine umfassende Investitionsstrategie darlegt, in der die Ziele und Vorsätze der Strategie Europa 2020 zu Investitionsprioritäten ausformuliert werden und der Investitionsbedarf in Bezug auf die Kernziele und Leitinitiativen sowie die notwendigen Reformen ausgemacht werden, mit denen die Wirkung der Kohäsionsinvestitionen optimiert werden könnte;
8. betont, dass der größte Vorteil innovativer Finanzierungsinstrumente ist, dass sie eine doppelte Dividende bringen können, da sie zur Erreichung wichtiger politischer Ziele wie etwa Finanzmarktstabilität und Transparenz beitragen und gleichzeitig ein erhebliches Einnahmenpotenzial aufweisen; betont in diesem Zusammenhang, dass die Auswirkungen dieser Instrumente auf die negative Außenwirkung des Finanzsektors ebenfalls berücksichtigt werden sollten;
Besteuerung des Finanzsektors
9. weist darauf hin, dass der durch Steuerhinterziehung und Steuerbetrug entstandene finanzielle Schaden in Europa auf 200 bis 250 Milliarden Euro im Jahr geschätzt wird; ist daher der Ansicht, dass eine Verringerung des Steuerbetrugs ohne Steuererhöhungen zu einer Senkung der öffentlichen Defizite beitragen könnte; weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass innovative Finanzierungsinstrumente die Bemühungen zur Bekämpfung der Steuerumgehung und des Steuerbetrugs sowie anderer Formen der unrechtmäßigen Kapitalflucht, die erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt haben, auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU sowie auf internationaler Ebene stärken sollten;
10. betont, dass die EU nach der Krise ihre Bürger davon überzeugen muss, dass sie den Willen und die Instrumente hat, um eine ausgewogene Kombination aus Haushaltskonsolidierungsstrategie und Stimulierungsmaßnahmen fortzuführen, damit eine langfristige wirtschaftliche Erholung gesichert ist;
11. ist der Ansicht, dass zwar bedeutende Fortschritte bei der Regulierung und der Aufsicht gemacht wurden, doch die Steuerpolitik im Ansatz der EU in Bezug auf den Finanzsektor noch immer fehlt;
12. stellt mit Befriedigung fest, dass die Kommission selbst anerkannt hat, dass der Finanzsektor zu gering besteuert ist, was insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass die meisten Finanzdienstleistungen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, und fordert innovative Finanzierungsmaßnahmen, um die Einnahmen aus diesem Sektor zu erhöhen und zu einer Verlagerung der Steuerlast von den Arbeitnehmern beizutragen;
13. ist der Ansicht, dass die Einführung einer Finanztransaktionssteuer einen Beitrag dazu leisten könnte, die äußerst schädlichen Handelsgepflogenheiten in Finanzmärkten wie etwa manche kurzfristige Termingeschäfte und automatisierte HFT in den Griff zu bekommen und der Spekulation Grenzen zu setzen; betont, dass eine Finanztransaktionssteuer daher das Potenzial hätte, das effiziente Funktionieren des Markts zu verbessern, die Transparenz zu erhöhen, übermäßige Preisvolatilität zu verringern und Anreize für den Finanzsektor zu schaffen, langfristige Investitionen mit einem Mehrwert für die Realwirtschaft zu tätigen;
14. weist nachdrücklich auf aktuelle Einnahmenschätzungen aus einer Finanztransaktionssteuer mit einem geringen Steuersatz hin, die mit ihrer großen Besteuerungsgrundlage in der EU jährlich fast 200 Milliarden Euro und weltweit 650 Milliarden Dollar einbringen könnte; ist der Ansicht, dass dies ein wesentlicher Beitrag des Finanzsektors zu den Kosten der Krise und zur langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sein könnte;
15. weist auf die Entwicklung der Debatte über die Finanztransaktionssteuer und die unterschiedliche Bewertung der Durchführbarkeit, der Effizienz und der Wirksamkeit einer derartigen Steuer sowie auf die beginnende Diskussion über eine Finanzaktivitätssteuer hin, stellt jedoch fest, dass die G20 bisher nicht in der Lage waren, eine echte gemeinsame Initiative in dieser Angelegenheit auf den Weg zu bringen; fordert die Staats- und Regierungschefs der G20 auf, die Verhandlungen zur Vereinbarung gemeinsamer Mindestelemente für eine weltweite Finanztransaktionssteuer zu beschleunigen und Leitlinien für die gewünschte zukünftige Rolle der verschiedenen Steuern vorzulegen;
16. befürwortet die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, die die Funktionsweise des Marktes durch eine Reduzierung der Spekulationsgeschäfte verbessern und dazu beitragen würde, globale Kollektivgüter zu finanzieren und die öffentlichen Defizite zu verringern; ist der Ansicht, dass die Einführung einer Steuer auf Finanztransaktionen auf möglichst breiter Grundlage erfolgen und dass die EU die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf globaler Ebene fördern sollte; stellt fest, dass die EU, wenn ihr dies nicht gelingt, als ersten Schritt eine Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene einführen sollte; fordert die Kommission auf, rasch eine Durchführbarkeitsstudie zu erstellen, die davon ausgeht, dass weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen bestehen müssen, sowie konkrete Legislativvorschläge vorzulegen;
17. weist darauf hin, dass Erfahrungen aus der Einführung sektoraler Transaktionssteuern auf der Ebene der Mitgliedstaaten bei der Prüfung der Möglichkeiten für eine Besteuerung des Finanzsektors auf globaler Ebene und auf Ebene der EU berücksichtigt werden sollten;
18. betont zudem, dass die Verlagerung rein spekulativer Transaktionen in andere Staaten wenig schädliche Auswirkungen, aber das Potenzial hätte, zu einem effizienteren Markt beizutragen; betont darüber hinaus, dass nicht alle als Spekulation geltenden Maßnahmen zu verurteilen sind, da bestimmte Arten von Risiken die Stabilität der Finanzmärkte in der EU verbessern können;
19. betont, dass in dem zentralisierten europäischen Markt zentrale Clearing- und Abwicklungsdienstleistungen die Einführung einer EU-Finanztransaktionssteuer erleichtern könnten, indem sie sie verwaltungstechnisch kostengünstig und einfach umsetzbar machen; weist jedoch darauf hin, dass bei der Konzipierung der technischen Aspekte der Finanztransaktionssteuer der Tatsache Rechnung zu tragen ist, dass die Finanzindustrie global vernetzt ist;
20. nimmt die jüngste Mitteilung der Kommission als ersten Schritt zur Bewältigung dieses Problems zur Kenntnis; ist der Ansicht, dass die Beweislast für mögliche Vor- und/oder Nachteile der Einführung einer unionsweiten Finanztransaktionssteuer bei der Kommission und ihrer Folgenabschätzung liegt;
21. stellt fest, dass in der jüngsten Mitteilung der Kommission eine Folgenabschätzung für verschiedene Optionen der Besteuerung des Finanzsektors angekündigt wird, und fordert die Kommission auf, in ihrer Durchführbarkeitsstudie auch auf die geographische Asymmetrie der Transaktionen und Einnahmen sowie auf die Möglichkeit eines je nach Aktiva-Kategorie, Steuerinzidenz, Art der beteiligten Akteure oder Kurzfristigkeit bzw. spekulativer Natur der Transaktion abgestuften oder differenzierten Steuersatzes einzugehen; fordert die Kommission auf, sich auf alle vorliegenden Forschungsergebnisse zu stützen;
22. fordert die Kommission auf, in ihrer Durchführbarkeitsstudie die verschiedenen Optionen für eine EU-Finanztransaktionssteuer und ihre jeweiligen Auswirkungen einschließlich der Vorteile eines Rückgangs spekulativer Finanztransaktionen, die derzeit erhebliche Marktverzerrungen auslösen, für Wirtschaft und Gesellschaft zu untersuchen;
23. betont, dass eine EU-weite Finanztransaktionssteuer eine möglichst breite Grundlage haben sollte, um gleiche Wettbewerbsbedingungen in den Finanzmärkten zu gewährleisten und eine Verlagerung der Transaktionen auf weniger transparente Geschäfte zu verhindern; ist daher der Ansicht, dass die Kommission in ihrer Durchführbarkeitsstudie alle Transaktionen mit finanziellen Vermögenswerten prüfen sollte, wie z. B. börsengehandelte Kassa- und Derivatgeschäfte sowie abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC-Derivate); weist darauf hin, dass eine Staffelung der Finanztransaktionssteuer unter Anwendung differenzierter Sätze für die verschiedenen Handelsplätze die Marktstabilität insofern weiter fördern könnte, als positive Anreize für die Finanzakteure geschaffen würden, von OTC-Instrumenten abzurücken und ihre Geschäfte an transparenteren und gut regulierten Plätzen abzuwickeln;
24. begrüßt in diesem Zusammenhang die jüngsten Vorschläge der Kommission zu OTC-Derivaten und Leerverkäufen, die ausdrücklich zentrale Clearing- und Transaktionsregister für alle Transaktionen mit OTC-Derivaten vorschreiben und somit die Umsetzung dieser EU-weiten Finanztransaktionssteuer auf breiter Basis technisch möglich machen;
25. besteht auf einer Prüfung der Frage, von wem die Steuer letzten Endes gezahlt wird, da Steuern in der Regel die Verbraucher belasten, was in diesem Fall die privaten Anleger wären; hält umfassende Vorschriften für Ausnahmeregelungen und Schwellenwerte für wichtig, damit dies verhindert wird;
26. begrüßt die jüngsten Vorschläge des IWF, die auch von der Kommission befürwortet wurden, eine Abgabe für Bankguthaben einzuführen, so dass jedes Land zwischen 2 und 4 % des BIP zur Finanzierung künftiger Krisenrettungsmechanismen abschöpfen kann; ist der Ansicht, dass die Bankenabgaben in einem Verhältnis zur systemischen Bedeutung des jeweiligen Kreditinstituts und zum Risiko der jeweiligen Transaktion stehen sollten;
27. stellt fest, dass Bankenabgaben, eine Finanzaktivitätssteuer und eine Finanztransaktionssteuer unterschiedlichen wirtschaftlichen Zielsetzungen dienen und ein unterschiedliches einnahmenseitiges Potenzial haben; betont, dass Bankenabgaben aufgrund der Tatsache, dass sie auf Bilanzposten basieren, weder die Spekulation einschränken noch das Schattenbanksystem weiter regulieren können; unterstreicht in diesem Zusammenhang ferner die Bedeutung von Finanzaufsichtsmechanismen und Transparenz zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Stabilität des Finanzsystems;
28. nimmt den Vorschlag des IWF und die kürzlich von der Kommission abgegebene Zusage, eine umfassende Abschätzung seiner potenziellen Auswirkungen durchzuführen, zur Kenntnis; betont, dass eine Finanzaktivitätssteuer ein hauptsächlich einnahmenorientiertes Besteuerungsinstrument darstellt, das unmittelbar auf den Finanzsektor zielt und das die Besteuerung von ökonomischen Renten und Gewinnen infolge einer übermäßigen Risikobereitschaft ermöglicht und somit eine Lösung für die derzeitige MwSt.-Befreiung des Finanzsektors darstellen könnte;
29. ist sich bewusst, dass sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene verschiedene Optionen für die Nutzung der zusätzlichen Einnahmen aus der Besteuerung des Finanzsektors bestehen; betont, dass die Frage nach der Verwendung der durch eine Finanztransaktionssteuer erzielten Einnahmen gelöst werden sollte und dass man, um den Steuerzahlern ein angemessenes Bild von den Gründen für eine zusätzliche Besteuerung des Finanzsektors zu vermitteln, die Bewertung dieser Optionen und die Festlegung einer für sie geltenden Rangfolge als entscheidendes Element in der Gesamtdebatte über innovative Finanzierungsquellen betrachten sollte; betont, dass die durch eine weltweite Finanztransaktionssteuer erzielten Einnahmen aufgrund ihres globalen Charakters zur Finanzierung weltweiter politischer Ziele, wie Entwicklung und Armutsbekämpfung in Entwicklungsländern und Bekämpfung des Klimawandels, genutzt werden sollten; nimmt das Ziel der Kommission zur Kenntnis, das Volumen des EU-Haushalts durch innovative Finanzinstrumente zu erhöhen; ist überzeugt davon, dass ein Teil dieser Einnahmen für die Finanzierung von Projekten und Maßnahmen der EU bestimmt werden könnte, um so den europäischen Mehrwert der zuvor genannten innovativen Finanzierungsinstrumente sicherzustellen; weist darauf hin, dass die Kommission in ihrer jüngsten Mitteilung über eine Überprüfung des EU-Haushaltsplans die Besteuerung des Finanzsektors auf Ebene der EU als mögliche Quelle von Eigenmitteln betrachtet; fordert eine breite Diskussion der EU-Organe, der nationalen Parlamente, der EU-Akteure und der Vertreter der Zivilgesellschaft über die Optionen für diese Maßnahmen, die Festlegung des Anteils, der auf Ebene der EU bzw. der Mitgliedstaaten zugewiesen wird, und die verschiedenen Möglichkeiten zur Erreichung dieses Ziels; stellt im Hinblick auf die Verwaltung des Anteils der auf nationaler Ebene zugewiesenen Einnahmen fest, dass alle möglichen Optionen bewertet werden sollten, einschließlich der Zuweisung von Einnahmen für die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen;
30. betont, dass die mögliche Einführung dieser neuen Besteuerungsinstrumente im Finanzsektor vor dem Hintergrund der bestehenden steuerlichen Rahmenbedingungen dieses Sektors analysiert werden sollte, wobei auch die Sekundärwirkungen einzubeziehen sind und besonderes Augenmerk darauf gelegt werden sollte, Synergien zwischen alten und neuen Steuern zu ermitteln;
31. nimmt das Ziel der Kommission zur Kenntnis, das Volumen des EU-Haushalts durch den Einsatz innovativer Finanzinstrumente zu erhöhen, und erkennt die potenziellen Vorteile der Bereitstellung öffentlicher Mittel als Hebel für die Bereitstellung von Privatkapital an; ist sich jedoch darüber im Klaren, dass der Rückgriff auf Zweckgesellschaften für die Finanzierung von Projekten zu einer Zunahme der Eventualverbindlichkeiten führen kann; ist daher der Ansicht, dass mit derartigen Maßnahmen eine vollkommen transparente Offenlegung mit angemessenen Investitionsleitlinien, einem Risikomanagement, Risikogrenzen und Kontroll- und Überwachungsverfahren einhergehen sollte, wobei deren Einführung generell so zu erfolgen hat, dass die demokratische Rechenschaftspflicht gewahrt wird;
Eurobonds und europäische Projektanleihen
32. stellt fest, dass Eurobonds zunehmend als gemeinsames Instrument der Schuldenpolitik angeführt werden; nimmt alle in jüngster Zeit zu diesem Zweck vorgelegten Vorschläge und Initiativen zur Kenntnis; fordert den Europäischen Rat und die Kommission auf, unverzüglich auf die in der Entschließung des Parlaments vom 16. Dezember 2010 zur Schaffung eines ständigen Krisenmechanismus(8) enthaltene Forderung nach dem notwendigen politischen Signal für eine Untersuchung der Kommission bezüglich eines künftigen Eurobondsystems einzugehen und klarzustellen, unter welchen Bedingungen ein solches System allen teilnehmenden Mitgliedstaaten und der gesamten Eurozone zugute kommen würde;
33. befürwortet die Ausgabe gemeinsamer europäischer Projektanleihen zur Finanzierung der erheblichen Infrastrukturerfordernisse in Europa sowie der Strukturprojekte im Rahmen der Agenda EU 2020 und im Hinblick auf geplante neue EU-Strategien wie die neue Strategie zur Entwicklung der Energieinfrastruktur und anderer Großprojekte; ist der Ansicht, dass EU-Projektanleihen die erforderlichen Investitionen gewährleisten und genügend Vertrauen schaffen würden, sodass wichtige Investitionsvorhaben die Unterstützung gewinnen könnten, die sie benötigen, und dass sie zu einem wichtigen Mechanismus zur Maximierung der Hebelwirkung öffentlicher Unterstützung werden könnten; weist darauf hin, dass Europa nur dann auf eine tragfähige Basis gestellt werden kann, wenn diese Projekte einen Beitrag zum ökologischen Wandel unserer Volkswirtschaften leisten, indem sie den Weg für eine kohlenstofffreie Wirtschaft ebnen;
34. betont, dass der EU-Haushalt stärker als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Investitionen genutzt werden sollte; betont, dass Projekte mit langfristigem wirtschaftlichem Potenzial durchgehend so konzipiert sein sollten, dass die EU-Fördermittel im Rahmen einer Partnerschaft mit dem privaten Bankensektor verwendet werden, insbesondere im Rahmen der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE);
35. fordert die Kommission und die Europäische Zentralbank auf zu untersuchen, welche Auswirkungen die Finanzierung kritischer Infrastrukturprojekte mit Hilfe von EU-Projektanleihen oder Eurobonds unter dem Aspekt des moralischen Risikos für die Mitgliedstaaten hat, insbesondere wenn diese Infrastrukturprojekte transnational ausgerichtet sind;
CO2-Abgabe
36. betont, dass das derzeitige Besteuerungsmodell das Verursacherprinzip umfassend umsetzen sollte, indem geeignete innovative Finanzierungsinstrumente dazu genutzt werden, die Steuerlast allmählich auf Tätigkeiten zu verlagern, die die Umwelt belasten, erhebliche Treibhausgasemissionen verursachen oder einen beträchtlichen Ressourceneinsatz erfordern;
37. befürwortet daher eine Stärkung des Emissionshandelssystems und eine umfassende Überarbeitung der Energiesteuer-Richtlinie dahingehend, dass CO2-Emissionen und der Energieinhalt zu grundlegenden Kriterien für die Besteuerung von Energieprodukten werden;
38. betont, dass beide Instrumente eine ausgeprägte doppelte Dividende aufweisen und einerseits erhebliche Anreize für eine Verlagerung auf kohlenstofffreie, nachhaltige und erneuerbare Energiequellen und andererseits beträchtliche zusätzliche Einnahmen bieten; weist jedoch darauf hin, dass das Hauptmotiv für die Einführung einer CO2-Abgabe in der Veränderung des Verhaltens und der Produktionsstrukturen besteht, da die zu erwartenden Einnahmen infolge der Umstellung der Produktionsstrukturen auf nachhaltige und erneuerbare Energiequellen zurückgehen werden;
39. steht auf dem Standpunkt, dass im Rahmen der Einführung einer CO2-Abgabe und der Überarbeitung der Energiesteuer-Richtlinie für alle Mitgliedstaaten verbindliche Mindestanforderungen festgelegt werden sollten, wobei es den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen bleiben sollte, nach eigenem Ermessen darüber hinausgehende Anforderungen festzulegen;
40. betont, dass angemessene Übergangsfristen festgelegt werden sollten, um die Verlagerung von CO2-Emissionsquellen zu vermeiden und zu verhindern, dass ein Großteil der Belastung auf Verbraucher mit geringem Einkommen abgewälzt wird; hält es darüber hinaus für sinnvoll, spezielle gezielte Maßnahmen zugunsten von Haushalten mit geringem Einkommen vorzusehen und die Investitionen in öffentliche Infrastrukturen und in die Energieeffizienz der privaten Haushalte zu erhöhen;
41. vertritt jedoch die Auffassung, dass der Umfang einer globalen Einigung auf der Ebene der G20 oder innerhalb der WTO vor der Einführung einer solchen Abgabe auf ausländische Einfuhren in die EU genau geprüft werden sollte, um einerseits zu verhindern, dass es durch diesen steuerlichen Grenzausgleich zu einer Verknappung von Rohstoffen kommt, und zum anderen zu vermeiden, dass dadurch Vergeltungsmaßnahmen von Drittländern gegenüber EU-Exporten ausgelöst werden;
42. weist angesichts des wachsenden Energiebedarfs in den Schwellenländern darauf hin, dass die EU unbedingt in angemessener Weise Investitionen im Bereich der Energieversorgung und der Energieeffizienz tätigen muss, wodurch ihre Energieinfrastruktur gestärkt und ihre Anfälligkeit gegenüber Marktfluktuationen, die negative Auswirkungen auf die Wirtschaft der EU und ihre 2020-Ziele haben könnten, so weit wie möglich vermindert wird;
43. fordert die Mitgliedstaaten auf zu erwägen, Einnahmen aus der Besteuerung zur Bekämpfung des Klimawandels für die Finanzierung von Forschung und Entwicklung und von Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zur Bekämpfung der Erderwärmung, zur Schaffung von Anreizen für eine Erhöhung der Energieeffizienz, zur Bewältigung des Problems der Energiearmut und zur Verbesserung der Energieinfrastruktur in der EU und in den Entwicklungsländern zu verwenden; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass gemäß der EHS-Richtlinie mindestens 50 % der Einnahmen aus der Versteigerung von CO2-Emissionszertifikaten im Rahmen des Emissionshandelssystems der EU für Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel unter anderem auch in den Entwicklungsländern eingesetzt werden sollten;
44. stellt fest, dass revolvierende Finanzinstrumente zur Steigerung der Energieeffizienz einen innovativen Ansatz für die Finanzierung von Klimaschutzprojekten darstellen; begrüßt die Einrichtung einer spezifischen Finanzierungsfazilität, die auch für private Investoren (im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften) attraktiv sein könnte, in deren Rahmen nicht gebundene Mittel im Rahmen der Verordnung über das europäische Energieprogramm zur Konjunkturbelebung (EEPR) zur Unterstützung von Initiativen im Bereich der Energieeffizienzsteigerung und der erneuerbaren Energien verwendet werden können; fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit dieses Instruments eingehend zu prüfen, ebenso wie die Möglichkeit, künftig mit nicht ausgegebenen EU-Haushaltsmitteln in ähnlicher Weise zu verfahren, auch im Rahmen von Initiativen im Energiebereich;
45. weist auf die Bedeutung der Energieeffizienz hin und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, die Strukturfonds zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden, vor allem Wohnungen, sinnvoll zu nutzen; fordert die effiziente Nutzung der Mittel der EIB und anderer öffentlicher Finanzierungseinrichtungen sowie die Koordinierung der EU-Fonds, der nationalen Fonds und anderer Formen der Unterstützung, die die Investitionen in Energieeffizienz im Interesse der Verwirklichung der Ziele der EU fördern könnten;
46. erinnert die Mitgliedstaaten an die Möglichkeit, bei allen Renovierungsarbeiten in Wohnungen, die zu einer Erhöhung der Energieeffizienz beitragen, niedrigere Mehrwertsteuersätze anzuwenden;
47. ist außerdem der Auffassung, dass ein sparsames Umgehen mit Ressourcen und Innovationen im Bereich der grünen Technologien wichtige Faktoren für die Wettbewerbsfähigkeit sind;
48. betont, dass im Zuge der Entwicklung und letztlich der Einführung neuer, innovativer Steuern eine umfassende grenz- und sektorübergreifende Bewertung der verschiedenen Arten bestehender und geplanter Finanzierungen, Steuern und Subventionen für Tätigkeiten im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes vorgenommen werden muss – also ein so genannter „De-Larosière-Prozess für die Umweltfinanzierung“, um diese neuen Instrumente gezielter einzusetzen und mögliche Überschneidungen und/oder kollidierende Maßnahmen zu vermeiden;
49. räumt ein, dass eine CO2-Abgabe ein Instrument zur Emissionsverringerung und keine langfristige Einnahmequelle wäre, da diese Quelle letztlich versiegen würde, wenn dieses Instrument wirksam wird;
Entwicklungsfinanzierung
50. fordert eine erneute Bestätigung der Zusage, dass 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der Mitgliedstaaten in die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) fließen sollen; bedauert, dass zwar alle EU-Mitgliedstaaten dieses Ziel von 0,7 % des BNE anerkannt haben, aber nur Schweden, Luxemburg, Dänemark und die Niederlande dieses Ziel im Jahr 2008 erreicht oder überschritten haben;
51. weist darauf hin, dass die Europäische Union als Ganzes, einschließlich ihrer Mitgliedstaaten, trotz der globalen Krise weiterhin der führende Entwicklungshilfegeber ist, wobei auf sie 56 % der gesamten weltweiten Entwicklungshilfe – 49 Mrd. EUR im Jahr 2009 – entfallen, was durch die kollektiven Zusagen der EU-Regierungen bestätigt wird, dass die ODA bis 2010 0,56 % und bis 2015 0,70 % des BNE betragen soll;
52. betont, dass eine wirtschaftliche Haushaltsführung für die gesamte von der EU geleistete Entwicklungs- und humanitäre Hilfe vor allem deshalb äußerst wichtig ist, weil die an der Beschlussfassung für diese Hilfe und an ihrer Durchführung beteiligten EU-Organe gegenüber den europäischen Bürgern und Steuerzahlern uneingeschränkt rechenschaftspflichtig sind;
53. betont, dass eine innovative Entwicklungsfinanzierung die herkömmlichen Entwicklungshilfemechanismen ergänzen und somit dabei unterstützen kann, ihre Ziele rechtzeitig zu erreichen; weist darauf hin, dass die innovativen Finanzierungsinstrumente noch zu den 0,7 % des BIP hinzukommen sollten, die von den Vereinten Nationen als Zielwert für die für die Entwicklungszusammenarbeit vorzusehenden Mittel festgelegt wurden; betont, dass eine innovative Entwicklungsfinanzierung über verschiedene Finanzierungsquellen verfügen sollte, um das maximale Einnahmenpotenzial auszuschöpfen, dass sie jedoch auch auf die jeweiligen Prioritäten des betroffenen Landes zugeschnitten sein und eine starke nationale Verantwortung vorsehen sollte; betont aber auch, dass die Entwicklungsländer selbst ihre Anstrengungen auf dem Gebiet der Steuern, insbesondere in den Bereichen Steuererhebung und Bekämpfung der Steuerhinterziehung, die für eine solide Finanzpolitik von entscheidender Bedeutung sind, verstärken müssen;
54. betont, dass eine effektive, qualitativ hochwertige Entwicklungshilfe besondere Anstrengungen bei der Koordinierung der Geber und der logistischen Arrangements erfordert; ist der Ansicht, dass eine Lösung des Problems der Zersplitterung der europäischen Entwicklungshilfe, die zu Effizienzverlusten mit finanziellen wie auch politischen Folgen führt, den Mitgliedstaaten Effizienzgewinne von schätzungsweise bis zu 6 Mrd. EUR jährlich bescheren und darüber hinaus den Verwaltungen der Partnerländer die Arbeit erleichtern würde;
55. erinnert daran, dass 300 Milliarden US-Dollar erforderlich sein werden, um die Millennium-Entwicklungsziele (MEZ) bis 2015 zu verwirklichen; bedauert, dass der Großteil der Industrienationen trotz ihrer jüngsten Erklärung auf dem hochrangigen Gipfeltreffen der Vereinten Nationen zu den MEZ im September 2010 ihren Verpflichtungen von 2005, die Mittel für Entwicklungshilfe aufzustocken, noch nicht nachgekommen ist, und weist darauf hin, dass nun sehr viel gezieltere Anstrengungen unternommen werden müssen; betont, dass es nicht akzeptabel ist, dass innovative Finanzierungsmechanismen (IFM) von manchen Ländern als eine Ermutigung angesehen werden könnten, auf öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) zu verzichten; betont, dass ODA-Verpflichtungen und innovative Finanzierungsmechanismen im Kampf gegen Armut als entscheidend und komplementär zu betrachten sind;
56. betont, dass öffentliche Aufsicht und Transparenz eine unabdingbare Voraussetzung für die Einführung innovativer Finanzsysteme sind, wobei die Lehren aus der jüngsten Finanz- und Nahrungsmittelkrise zu berücksichtigen sind;
57. betont, dass es dringend notwendig ist, die Abstimmung innerhalb der EU bei Maßnahmen zur Schaffung von Wohlstand in lokalen Märkten zu verbessern, und dass die Förderung der innovativen Finanzierung für die Entwicklung sich nicht nur auf eine Anhebung der Steuern konzentrieren, sondern auch andere Wege beschreiten sollte, z. B. die Steigerung inländischer Einnahmen, was am besten durch die Anerkennung und den Schutz von Eigentumsrechten, Landvermessung und eine Verbesserung des Geschäfts- und Investitionsumfelds in Entwicklungsländern erreicht wird;
58. weist darauf hin, dass die wichtigsten pandemischen Krankheiten – Aids, Tuberkulose und Malaria –, unter denen die Entwicklungsländer, insbesondere die afrikanischen Länder südlich der Sahara, leiden, das Erreichen der MEZ behindern; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Solidaritätsabgabe auf Flugtickets ein wichtiges Finanzinstrument zur Bekämpfung von Gesundheitsproblemen ist und weiterentwickelt werden muss; fordert insbesondere, dass die Kommission weitere Finanzierungsmechanismen prüft, um weltweite Gesundheitsprobleme zu bekämpfen und den Zugang zu Arzneimitteln in armen Ländern zu erleichtern;
59. macht darauf aufmerksam, dass die Auswirkungen des Klimawandels vor allem in den Entwicklungsländern spürbar sein werden, und ist der Meinung, dass die Finanzhilfen, die auf die Minderung der Folgen des Klimawandels und auf eine Abnahme der Energiearmut abzielen, zur Verwirklichung der MEZ beitragen werden;
60. ist erfreut darüber, dass in der am 22. September 2010 angenommenen Abschlusserklärung des MEZ-Gipfels der Vereinten Nationen zum ersten Mal ausdrücklich auf die Rolle innovativer Finanzierung für die Verwirklichung der MEZ verwiesen wird;
61. betont, wie erfolgreich die bisher eingerichteten IFM sind, insbesondere die Internationale Fazilität für den Kauf von Medikamenten (UNITAID), die Internationale Finanzierungsfazilität für Impfungen (IFFIm) und die Vorabnahmeverpflichtung (AMC) für den Impfstoff gegen Pneumokokken, und dass mit ihrer Hilfe bis heute über zwei Milliarden Dollar aufgebracht werden konnten; stellt fest, dass sich auch andere IFM, wie Entschuldungsvereinbarungen im Tausch gegen Naturschutz- oder Gesundheitsmaßnahmen oder die Besteuerung von Bunkeröl, als effizient erwiesen haben;
62. erinnert daran, dass sich anlässlich des MEZ-Gipfels der Vereinten Nationen vom September 2010 mehrere europäische Staats- und Regierungschefs nachdrücklich für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ausgesprochen haben, und erwartet nun von diesen Staats- und Regierungschefs, dass sie ihren klaren Worten eindeutige Taten folgen lassen;
63. fordert diejenigen Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, der 2006 eingerichteten Leitenden Gruppe für innovative Entwicklungsfinanzierungsmechanismen beizutreten und an sämtlichen bereits bestehenden Mechanismen teilzunehmen, insbesondere an der Solidaritätsabgabe auf Flugtickets;
64. drängt die Kommission, die Einführung innovativer Mechanismen zur Entwicklungsfinanzierung auf der Ebene der EU vorzuschlagen;
65. fordert die Organe und Regierungen der EU auf, genau zu prüfen, ob es möglich wäre, eine weltweite Lotterie zur Finanzierung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Hungers zu schaffen, wie dies vom Welternährungsprogramm in Anlehnung an das Nahrungsmittelprojekt vorgeschlagen wird;
66. ist der Ansicht, dass das Ziel, die Armut über ODA zu beseitigen, scheitern wird, wenn die G20, die EU und die Finanzinstitutionen keine entschiedene Haltung gegenüber korrupten Regierungen in den Empfängerländern einnehmen; betont daher, dass die Hilfe der EU für die Stärkung der Steuerbehörden, der Justiz und der Antikorruptionsbehörden in den Entwicklungsländern intensiviert werden muss; fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, Bestechung zu bekämpfen, die von in Entwicklungsländern tätigen Unternehmen mit Sitz in ihrem Hoheitsgebiet begangen wird;
67. gibt zu bedenken, dass Schätzungen zufolge in den Entwicklungsländern jährlich 800 Milliarden EUR, d. h. das Zehnfache der ODA, auf illegalen Wegen, z. B. durch rechtwidrige Kapitalbewegungen und Steuerhinterziehung, verschwinden und dass sich eine Vermeidung und die Einschränkung dieser Verluste als ausschlaggebend für die Verwirklichung der MEZ erweisen könnte; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Bekämpfung von Steueroasen, Korruption und schädlichen Steuerstrukturen zu einer obersten Priorität auf der Agenda aller internationalen Foren zu machen, damit die Entwicklungsländer ihre inländischen Einnahmen erhöhen können;
68. weist auf die kollektive Verantwortung der G20 hin, die Auswirkungen der Krise auf die Entwicklungsländer zu mindern, die stark unter deren Nebeneffekten leiden;
69. fordert, dass zur Verwirklichung von Transparenz bei der ODA das Verantwortungsgefühl durch die Verstärkung nationaler Kontrollmechanismen und der parlamentarischen Kontrolle von Hilfszahlungen gefördert werden sollte; fordert die EU und die G20 auf, ihren Plan weiterzuverfolgen, den Steueroasen und dem Steuergeheimnis ein Ende zu bereiten, indem sie sich für eine Berichterstattung nach Ländern einsetzen;
70. fordert den Rat und die Kommission auf, die Einführung von innovativen Instrumenten zur Entwicklungsfinanzierung, wie eine internationale Finanztransaktionssteuer, Verkehrsabgaben, Maßnahmen gegen illegale Kapitalbewegungen und die Senkung von Überweisungskosten, zu unterstützen und darauf hinzuarbeiten;
71. stellt fest, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise viele Entwicklungsländer in eine neue Schuldenkrise stürzen wird, und ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich erneut darum zu bemühen, die Schuldenlast der Entwicklungsländer zu verringern;
72. erinnert daran, dass die Entwicklungsländer am schlechtesten für die Bewältigung der Folgen des Klimawandels gerüstet sind und im Allgemeinen wahrscheinlich am stärksten davon bedroht sind; fordert, dass die EU ihrer finanziellen Zusage nachkommt, die sie im Rahmen der Vereinbarung von Kopenhagen und im Kontext der Globalen Allianz gegen den Klimawandel gemacht hat; verlangt, dass die EU maßgeblich daran mitwirkt, dass die Industrienationen eine gemeinsame Initiative ergreifen, um stärker und konkreter zur Förderung des Entwicklungsprozesses der Dritten Welt beizutragen, wofür sie eine historische Verantwortung tragen;
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73. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Sonderausschuss des Europäischen Parlaments zu den politischen Herausforderungen, der Kommission, dem Europäischen Rat, der EIB, der EZB, dem IWF und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.