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Verfahren : 2011/2513(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0165/2011

Eingereichte Texte :

B7-0165/2011

Aussprachen :

PV 07/03/2011 - 20
CRE 07/03/2011 - 20

Abstimmungen :

PV 09/03/2011 - 8.4
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0089

Angenommene Texte
PDF 123kWORD 39k
Mittwoch, 9. März 2011 - Straßburg
EU-Strategie für die Atlantikregion
P7_TA(2011)0089B7-0165/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2011 zur europäischen Strategie für den atlantischen Raum

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 225 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Juni 2010, in denen die Kommission ersucht wurde, bis Juni 2011 eine europäische Strategie für den atlantischen Raum auszuarbeiten,

–  in Kenntnis der von der Kommission durchgeführten Konsultation der Öffentlichkeit mit Blick auf die Veröffentlichung einer Mitteilung über die europäische Strategie für den atlantischen Raum,

–  unter Hinweis auf die EU-Strategie für den Ostseeraum und die EU-Strategie für den Donauraum,

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Fünften Kohäsionsberichtes,

–  gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union und in Titel XVIII des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union der territoriale Zusammenhalt als Ziel der Europäischen Union verankert ist,

B.  in der Erwägung, dass fünf EU-Mitgliedstaaten mit ihrer Küste an den Atlantik angrenzen: Frankreich, Irland, Portugal, Spanien und das Vereinigte Königreich,

C.  in der Erwägung, dass der atlantische Raum folgende eigene Besonderheiten aufweist:

   dank des Seeverkehrs, der Fischerei, der Meeresenergie, usw. ist er ein dynamisches Meeresgebiet,
   die Umwelt in diesem Gebiet ist gefährdet und muss vor den Folgen des Klimawandels (Küstenerosion, extreme Witterungsunbilden) geschützt werden,
   seine Lage am Rande der Europäischen Union bereitet Probleme in Bezug auf die Zugänglichkeit und Anbindung, und es gibt nur wenige Großstädte,

D.  in der Erwägung, dass diese Besonderheiten länderübergreifend sind und für sie auf europäischer Ebene politische Antworten gefunden werden müssen,

E.  in der Erwägung, dass der Rat die Kommission im Juni 2010 ersucht hat, bis Juni 2011 eine Strategie für den atlantischen Raum auszuarbeiten, und dass die Veröffentlichung einer entsprechenden Mitteilung der Kommission für 2011 vorgesehen ist,

1.  fordert die Kommission auf, die EU-Strategie für den atlantischen Raum so rasch wie möglich als eine integrierte Strategie, die maritime und territoriale Fragen behandelt, zu konzipieren;

2.  ist der Auffassung, dass diese Strategie im Rahmen des kohäsionspolitischen Ziels der territorialen Zusammenarbeit (Ziel 3) festgelegt werden, sich auf einen integrierten, bereichsübergreifenden und territorialen Ansatz stützen und auf eine bessere Abstimmung der politischen Maßnahmen zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen eines bestimmten Gebiets abzielen sollte, wobei der Schwerpunkt auf den relevanten Fragen zu liegen hätte; ist davon überzeugt, dass die Europäische territoriale Zusammenarbeit über eine größere Beteiligung der Zivilgesellschaft am Entscheidungsprozess und durch die Durchführung konkreter Maßnahmen in hohem Maße zur Intensivierung des Integrationsprozesses innerhalb des atlantischen Raumes beitragen kann;

3.  betont, dass der wichtigste zusätzliche Nutzen der EU-Strategien für Makroregionen in der Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen, in der Koordinierung und in besseren strategischen Investitionen der verfügbaren Mittel gesehen wird und nicht in der Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen; hebt hervor, dass in den Schlussfolgerungen des schwedischen Ratsvorsitzes neue Institutionen, Rechtsvorschriften und Haushaltsmittel abgelehnt werden;

4.  fordert, dass diese Strategie allen EU-Regionen entlang der Atlantikküste, einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage Makronesiens, offenstehen muss;

5.  ist der Auffassung, dass die externe Dimension dieser Strategie aufgrund der geostrategischen Lage der einzelnen Regionen des atlantischen Raumes, insbesondere in den Bereichen Meeressicherheit und –überwachung und auf dem Gebiet der internationalen Handelsbeziehungen, verstärkt werden könnte; ist der Ansicht, dass Initiativen für die internationale Zusammenarbeit und die dreiseitige Zusammenarbeit ebenfalls behandelt werden müssen;

6.  vertritt die Ansicht, dass mit dieser Strategie eine bessere Koordinierung von Zielen und Mitteln umgesetzt werden sollte, wobei enge Verbindungen zur EU-Strategie 2020 und zur EU-Politik nach 2013 hergestellt werden sollten; weist in dieser Hinsicht darauf hin, dass diese Strategie darauf abzielt, EU-Mittel besser einzusetzen, und nicht darauf, die Ausgaben zu erhöhen;

7.  fordert, dass diese Strategie mit der Regionalpolitik und der integrierten Meerespolitik der EU gut verzahnt wird, und vertritt die Auffassung, dass sie auch Synergien mit anderen EU-Politikbereichen wie den transeuropäischen Verkehrsnetzen, der Gemeinsamen Fischereipolitik, Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz, dem Forschungs- und Entwicklungsrahmenprogramm, der Energiepolitik, usw. bewirken sollte;

8.  ist der Ansicht, dass die territoriale Dimension dieser Strategie von wesentlicher Bedeutung ist und einen Beitrag zum territorialen Zusammenhalt der EU leisten wird; vertritt die Auffassung, dass die territoriale Dimension sich insbesondere mit dem Aufbau und der Verknüpfung von Verkehrs- und Energienetzen und der Entwicklung der Meeresenergie, der Entwicklung städtischer und ländlicher Gebiete und der Intensivierung der Land-See-Verbindungen und der See-Binnenwasserstraßen-Verbindungen auseinandersetzen muss;

9.  hält es für wichtig, die Zugänglichkeit maritimer Regionen des atlantischen Raumes zu verbessern und den Verkehr von Personen, Waren und Dienstleistungen in diesen Regionen zu erhöhen, damit die Ziele des Binnenmarktes und die Ziele der Kohäsionspolitik, insbesondere der Ausbau des Kurzstreckenseeverkehrs und der Hochgeschwindigkeits-Seewege, erreicht werden;

10.  weist darauf hin, dass die maritime Dimension eine Priorität dieser Strategie ist, zumal das Konzept auf das gesamte jeweilige Meeresbecken ausgerichtet ist;

11.  empfiehlt der Kommission nachdrücklich, die Planung und die Einrichtung von Seeverkehrswegen im atlantischen Raum, etwa zwischen Gijon-Nantes, als innovative Möglichkeit zu fördern und zu unterstützen, die transeuropäischen Verkehrsnetze zu verbessern und zu diversifizieren, die internationalen Handelsbeziehungen zu intensivieren, die Wirtschaftstätigkeit von Häfen anzuregen und den Fremdenverkehr anzukurbeln und einen Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen zu leisten;

12.  ist der Ansicht, dass diese Strategie auf die folgenden Themen von gemeinsamem Interesse eingehen müsste: Meeresenergie, Umwelt- und Klimawandel, auch die Verhütung und die Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, Verkehr und Zugänglichkeit, Sicherheit und Überwachung, Forschung, Innovation, Kreativwirtschaft, Kultur, Freizeit und Fremdenverkehr, Dienstleistungen und Ausbildung in Berufen auf See, und Fischer- und Meeresfrüchtesektor;

13.  ist der Ansicht, dass diese Strategie Synergien zwischen den einschlägigen Politikbereichen auf EU-Ebene, auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene generieren muss, und hält daher ein auf mehreren Verwaltungsebenen ansetzendes neues Vorgehen auf der Grundlage einer engeren Einbindung der nationalen, regionalen, lokalen Stellen sowie der EU-Stellen für erforderlich;

14.  wünscht, dass diese Strategie nach einem Bottom-up-Ansatz ausgehend von lokalen Gebietskörperschaften und unter Einbeziehung aller Akteure zur Anwendung kommt; pocht darauf, dass regionale und lokale Gebietskörperschaften, Mitgliedstaaten, die Europäische Union, private Akteure und Organisationen der Zivilgesellschaft (einschließlich betroffener interregionaler Netze und Organisationen) in die Konzeption und Durchführung dieser Strategie einbezogen werden müssen;

15.  besteht darauf, dass die Zusammenarbeit im Rahmen dieser Strategie in erster Linie auf den Bedürfnissen der beteiligten Akteure beruhen sollte, und vertritt daher die Auffassung, dass über die behandelten Prioritäten einvernehmlich entschieden werden muss;

16.  ist der Ansicht, dass der Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) ein interessantes Instrument zur Erleichterung der Zusammenarbeit im Rahmen einer EU-Strategie für den atlantischen Raum sein könnte;

17.  ist der Auffassung, dass diese Strategie von 2014 an umgesetzt und mit dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen koordiniert werden sowie mit einem Aktionsplan einhergehen sollte, der auf EU-Ebene festgelegt wird und eine Liste von Strukturvorhaben beinhaltet;

18.  vertritt die Meinung, dass für die interne und externe Dimension dieser Strategie eine Zuweisung bestehender Gemeinschaftsmittel an den atlantischen Raum auf der Grundlage gemeinsamer Prioritäten erfolgen muss;

19.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, vereinfachte Vorschriften festzulegen, um die Umsetzung dieser Strategie zu erleichtern und den Verwaltungsaufwand zu verringern;

20.  fordert die Kommission auf, bei der Festlegung der Prioritäten für die Entwicklung der EU-Strategie für den atlantischen Raum eng mit dem Europäischen Parlament zusammenzuarbeiten, und fordert die Kommission auf, das Parlament regelmäßig über den Stand der Durchführung dieser Strategie zu unterrichten und es dazu zu konsultieren;

21.  wird seine Ansichten zu der künftigen Mitteilung der Kommission in einem Initiativbericht zum Ausdruck bringen;

22.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Ausschuss der Regionen und den anderen betroffenen Organen und Institutionen zu übermitteln.

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