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Verfahren : 2010/2095(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0022/2011

Eingereichte Texte :

A7-0022/2011

Aussprachen :

PV 08/03/2011 - 18
CRE 08/03/2011 - 18

Abstimmungen :

PV 09/03/2011 - 10.4
CRE 09/03/2011 - 10.4
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0093

Angenommene Texte
PDF 241kWORD 156k
Mittwoch, 9. März 2011 - Straßburg
Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
P7_TA(2011)0093A7-0022/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2011 zu einer Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung (2010/2095(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf Titel XVII des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 173 (ehem. Artikel 157 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft), in dem es um die Industriepolitik der Union geht und insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union erwähnt wird,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2010 „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung – Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit“ (KOM(2010)0614),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Juni 2010 zum Thema „EU 2020“(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 2010 zur Innovationspolitik der Gemeinschaft in einer Welt im Wandel(2),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. September 2009 „An die Zukunft denken: Entwicklung einer gemeinsamen EU-Strategie für Schlüsseltechnologien“ (KOM(2009)0512),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2008 „Halbzeitbewertung der Industriepolitik: ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“(3),

–  unter Hinweis auf die informelle Tagung des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ vom 14. und 15. Juli 2010,

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen der 2999. Tagung des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ vom 1. und 2. März 2010,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. November 2008 „Die Rohstoffinitiative – Sicherung der Versorgung Europas mit den für Wachstum und Beschäftigung notwendigen Gütern“ (KOM(2008)0699),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010)2020),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2010 „Leitinitiative der Strategie Europa 2020 – Innovationsunion“ (KOM(2010)0546),

–  in Kenntnis des Kommissionsdokuments vom 26. April 2010 der GD Unternehmen und Industrie „Verarbeitendes Gewerbe in der EU: Herausforderungen und Möglichkeiten für die kommenden Jahre“,

–  unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommission „Bericht über die Umsetzung des Small Business Act“ (KOM(2009)0680),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Juli 2008 über den Aktionsplan für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und für eine nachhaltige Industriepolitik (KOM(2008)0397),

–  unter Hinweis auf den im Auftrag der Kommission erstellten Bericht „Promoting innovative Business Models with Environmental Benefits“ vom November 2008,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. Juli 2007 „Halbzeitbewertung der Industriepolitik: Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“ (KOM(2007)0374),

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0022/2011),

A.  in der Erwägung, dass die weltweite Wirtschaftskrise die europäische Industrie beeinträchtigt und die Herausforderungen der Globalisierung, des Klimawandels, der Überbeanspruchung der Ressourcen, des demographischen Wandels und des Wandels hin zu einer auf Wissen und Effizienz basierenden Wirtschaft noch weiter verschärft hat, die sich maßgeblich auf die industrielle Entwicklung, den Arbeitsmarkt und die Zukunftsaussichten auswirken,

B.  in der Erwägung, dass die EU zur Überwindung der Auswirkungen der Krise und zur Bewältigung dieser Herausforderungen einen industriepolitischen Ansatz verfolgen muss, bei dem Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und menschenwürdige Arbeit miteinander verbunden werden und mit dem gleichzeitig die Wirtschaft angekurbelt, die Beschäftigung gefördert, die Umweltschäden verringert und die Lebensqualität verbessert wird,

C.  in der Erwägung, dass Industriepolitik in Europa nur erfolgreich sein kann, wenn sie sowohl in eine neue Struktur des Finanzsektors eingebettet ist, die Investitionen fördert und Spekulationen verhindert, als auch in eine makroökonomische Politik, die die Steuer-, Wirtschafts- und Haushaltspolitik in der EU auf Nachhaltigkeit in Wachstum und Beschäftigung ausrichtet,

D.  in der Erwägung, dass sich verschiedene europäische Industriezweige in einer dauerhaften Krise befinden, die auf unlautere Wettbewerbspraktiken von Drittländern, insbesondere im Bereich der Arbeitsbeziehungen, der Umwelt und des Schutzes des geistigen und gewerblichen Eigentums, zurückzuführen ist,

E.  in der Erwägung, dass die europäische Industrie zunehmend in einem weltweiten Wettbewerb mit Industrieländern und Schwellenländern wie China, Indien und Brasilien um den Zugang zu Ressourcen, technologische Innovationen, Fachkräfte und gezielte und ehrgeizige industriepolitische und innovationsfördernde Maßnahmen steht,

F.  in der Erwägung, dass es nur dann gelingt, die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu verbessern und so ihre weltweite Führungsposition aufrechtzuerhalten, wenn die EU eine Strategie verfolgt, die gezielt Folgendes fördert:

   leistungsfähige, gut ausgebildete Humanressourcen mit einem hohem Kreativitätspotenzial und einem aktiven Engagement für Innovationen und Entwicklung,
   neue und innovative wertschöpfende Technologien/Verfahren/Lösungen,
   von Forschung und Entwicklung, die auf die Anforderungen eines nachhaltigen Wachstums ausgerichtet sind,
   eine gut organisierte Lieferkette für die Erzeugung hochwertiger Güter bzw. die Erbringung hochwertiger Dienstleistungen,
   ein effizient organisiertes Produktions- und Managementsystem,
   eine insgesamt höhere Ressourceneffizienz, die einen verringerten CO2-Ausstoß nach sich zieht,
   kosteneffiziente und nachhaltige Verkehrsträger,
   eine intelligente und leistungsstarke Logistik und hochwertige Infrastruktur,
   einen starken und voll funktionsfähigen Binnenmarkt,
   gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Handelsbeziehungen zu Drittstaaten.
  

G.  in der Erwägung, dass die internationale Führungsposition der europäischen Industrie durch die sich ausdehnende industrielle Basis in Schwellenländern zunehmend in Frage gestellt wird und die größten Wettbewerber, wie die USA, Japan und China, eine aktive und starke Industriepolitik verfolgen, die durch breite Investitionen in fortschrittliche Produkte und Dienstleistungen gestützt wird, weshalb es für den Erhalt und den Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie von höchster Wichtigkeit ist, dass sie weiterhin als Motor für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in Europa fungiert,

H.  in der Erwägung, dass industrieller Fortschritt durch eine Verknüpfung von angemessenen Rahmenbedingungen, intelligenter, vorausschauender und zielgerichteter Regulierung und einer Förderung des Marktes auf der Grundlage genauer Prognosen von Marktentwicklungen gefördert werden kann, wodurch der globale Trend hin zu sauberen, nachhaltigen und innovativen Formen von Produktion, Verteilung und Verbrauch unterstützt wird,

I.  in der Erwägung, dass generell Investitionen in Industrie und Dienstleistungssektor die makroökonomische Priorität der EU bilden müssen, insbesondere in den gegenwärtigen Krisenzeiten, in denen die Ausgaben für Investitionen (vor allem in Kapazitäten, weniger in die Produktivität) zuerst gestrichen werden, sowie in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten, die Union und die Gebietskörperschaften sich Ziele im Bereich der öffentlichen Investitionen (d. h. hinsichtlich des Anteils der Investitionsausgaben an den gesamten öffentlichen Ausgaben) setzen müssen, und zwar auch im Rahmen ihrer Sparprogramme,

J.  in der Erwägung, dass eine ehrgeizige europäische Industriepolitik auf einem starken Binnenmarkt beruhen muss, und zwar sowohl innerhalb der Grenzen der Europäischen Union als auch hinsichtlich seiner Außendimension, sowie in der Erwägung, dass es in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung ist, mit allen zur Verfügung stehenden industriepolitischen Instrumenten (etwa FuE-Politik, Regionalpolitik, Wettbewerbspolitik, Annäherung der Rechtsvorschriften und Handelspolitik) auf die Chancen und die Herausforderungen der Globalisierung durch den Einsatz aller zu reagieren,

K.  in der Erwägung, dass die De-Industrialisierung in Europa de facto schon stattgefunden hat, was angesichts der zunehmenden Globalisierung und des scharfen Wettbewerbs mit sich rasch entwickelnden Ländern die technologische und wirtschaftliche Stellung Europas gefährdet,

L.  in der Erwägung, dass der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen drastisch verringert und der sie betreffende Regelungsrahmen unter Berücksichtigung der Grundsätze der besseren Rechtsetzung vereinfacht werden muss,

M.  in der Erwägung, dass die weltweite Nachfrage nach Rohstoffen und Ressourcen ständig ansteigt, was Befürchtungen hinsichtlich möglicher Versorgungsengpässe hervorruft,

N.  in der Erwägung, dass nach Auskünften des deutschen Statistischen Bundesamts bis zu 45 % der Stückkosten Materialkosten sind und dass ein besonnener Einsatz von Rohstoffen und eine effiziente Energienutzung daher entscheidende Bedeutung für die europäische Industrie haben,

O.  in der Erwägung, dass die EU trotz der guten Leistungen einiger Mitgliedstaaten Marktanteile verloren hat und dass Europa im High-Tech-Bereich – und insbesondere bei den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, bei denen 13 % der Wertschöpfung in den Vereinigten Staaten und nur 5 % in der EU anfallen – nicht den Platz einnimmt, der ihm eigentlich gebührt, sowie in der Erwägung, dass in Europa die Produktivität im Verarbeitungssektor rückläufig ist,

P.  in der Erwägung, dass in der verarbeitenden Industrie die größten Produktivitätssteigerungen sowohl innerhalb dieser Bereiche als auch in allen anderen Wirtschaftssektoren stattfinden, da die industrielle Innovation insbesondere angesichts der demografischen Perspektiven der Union einen der wichtigsten Faktoren für die Entwicklung neuer Dienstleistungen und damit für langfristiges Wachstum darstellt,

Q.  in der Erwägung, dass die Industrie ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Wirtschaft ist, da auf sie – wenn man die mit ihr verbundenen Dienstleistungen berücksichtigt – 37 % des europäischen Bruttoinlandsprodukts, 80 % der Ausgaben im Bereich FuE und 75 % der europäischen Exporte entfallen,

R.  in der Erwägung, dass die traditionellen europäischen Industrien nach wie vor von großer Bedeutung sind und dass deren Know-how sinnvoll genutzt werden sollte,

S.  in der Erwägung, dass die globalen Konkurrenten Europas wie die Vereinigten Staaten und Asien eine initiativ konzipierte Industriepolitik betreiben, die von umfangreichen Investitionen in FuE zugunsten der Schlüsselsektoren geprägt ist,

Neuer Ansatz für eine nachhaltige Industriepolitik

1.  begrüßt, dass die Kommission nun endlich mit der Strategie Europa 2020 und der Mitteilung zu einer integrierten Industriepolitik der EU die Bedeutung eines florierenden industriellen und insbesondere verarbeitenden Sektors für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in Europa anerkennt und sich eine integrierte Industriepolitik zu eigen macht, die auf den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft beruht;

2.  nimmt den Vorschlag der Kommission für eine integrierte Industriepolitik zur Kenntnis und stellt fest, dass darin die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie im Mittelpunkt steht; betont in diesem Zusammenhang, dass angesichts der weltweiten Herausforderungen Energie- und Ressourceneffizienz die Grundlage für die industrielle Umstrukturierung in Europa bilden müssen, falls die europäische Industrie ihre Wettbewerbsfähigkeit in Zukunft erhalten möchte;

3.  betont, dass die von der Kommission jeweils vorgeschlagenen Maßnahmen für die Verbraucher erschwinglich bleiben müssen, insbesondere in einer Zeit, in der sich die europäische Wirtschaft, vor allem in den neuen Mitgliedstaaten, immer noch von der seit Jahrzehnten schwersten Krise erholt;

4.  betont, dass die nachhaltige Entwicklung – wie auf der Konferenz von Johannesburg 2002 festgelegt – auf den Pfeilern Wirtschaft, Soziales und Umweltschutz beruhen muss und die Industriepolitik sich auf eine ausgewogene Kombination dieser drei Faktoren zu stützen hat, damit der wettbewerbsfähigste Wirtschaftsraum entsteht;

5.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine ehrgeizige, ökoeffiziente und umweltfreundliche Industriestrategie der EU auszuarbeiten, damit die Produktionskapazitäten EU-weit wieder aufgebaut und hochqualifizierte und gut bezahlte Arbeitsplätze in der EU geschaffen werden;

6.  hält langfristig berechenbare und stabile Regelungen für die Investitionsplanung der Industrie für unerlässlich; fordert die Kommission daher auf, mit Parlament und Rat eine umfassende Zielvorstellung für die europäische Industrie im Jahr 2020 zu entwickeln, die die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Industrie im Blick hat und Leitlinien etwa für Energie- und Ressourceneffizienz festlegt, damit Wachstum und Beschäftigung ansteigen und damit der Wohlstand in Europa generieren; bedauert in diesem Zusammenhang, dass in der Mitteilung der Kommission konkrete Vorschläge fehlen;

7.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Zusammenhang mit den derzeit beabsichtigten Änderungen der europäischen Verträge dafür Sorge zu tragen, dass im Hinblick auf die Ziele der Europäischen Zentralbank die Beschäftigung den gleichen Stellenwert hat wie die Bekämpfung der Inflation;

8.  betont, dass es ohne eine solide und starke industrielle Basis keine Entwicklung geben kann; weist darauf hin, dass die Entwicklung dazu beitragen kann, dass mehr Arbeitsplätze geschaffen werden und die Bürger ihren Lebensstandard aufrechterhalten können;

9.  fordert die öffentlichen Verwaltungen auf, den Verwaltungsaufwand zu verringern, Doppelarbeit bei den Formalitäten zu vermeiden und die Transparenz in Bezug auf die Bearbeitungsfristen zu erhöhen;

10.  unterstreicht, dass dies nur mit einer wissensorientierten Industrie mit starker industrieller Basis möglich sein wird;

11.  unterstreicht, dass der Erfolg einer neuen nachhaltigen Industriepolitik nur in einem integrierten, sektortübergreifenden Ansatz liegen kann, der praxisnahe horizontale und sektorale Initiativen auf der Grundlage einer objektiven wirtschaftswissenschaftlichen Argumentation beinhaltet, die Maßnahmen zu gemeinsamen Themen mit deutlichen Auswirkungen auf zahlreiche Sektoren sowie mit greifbaren Ergebnissen für Wirtschaft und Verbraucher auf europäischer, nationalstaatlicher und regionaler Ebene vorsieht;

12.  weist auf die Bedeutung hin, die bestimmte Sektoren, wie Energie und Transport, innerhalb des Kostengefüges der europäischen Industrie haben; hält es für notwendig, dass die Wettbewerbsfähigkeit dieser Sektoren durch deren Liberalisierung weiter verbessert wird; hält es für unbedingt notwendig, den Umfang des öffentlichen Kapitals in Unternehmen, die auf liberalisierten Märkten tätig sind, zu begrenzen und Maßnahmen zur Herstellung des freien Dienstleistungsverkehrs bei allen Verkehrsträgern einzuführen;

13.  ist der Ansicht, dass makroökonomische Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, unter denen die europäische Industrie aufblühen kann, wobei jedoch der Knappheit und Überbeanspruchung der Ressourcen gebührend Rechnung zu tragen ist; fordert in diesem Zusammenhang, dass Europa nicht nur die heutige Wettbewerbsfähigkeit fördert, sondern vor allem alles dafür tut, auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben;

14.  ist der Ansicht, dass im Rahmen der EU-Industriestrategie ermittelt werden sollte, welche Investitionsbereiche strategisch wichtig sind, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Prioritäten in der künftigen Finanziellen Vorausschau, den jährlichen Haushaltsplänen und den Politikbereichen der EU zu berücksichtigen;

15.  hält es für wichtig, dass eine integrierte Industriepolitik verfolgt wird, in deren Rahmen sich die europäischen Initiativen in allen Bereichen ergänzen und auf keinen Fall in Widerspruch zu dem gemeinsamen Ziel der Entwicklung stehen;

16.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die Vollendung des Binnenmarktes zügig zu betreiben, weil dies Voraussetzung für eine wettbewerbsfähige Industrie und für Innovationen ist;

17.  betont, dass fairer Wettbewerb und offene Märkte für das Entstehen neuer und dynamischer Industrieunternehmen äußerst wichtig sind;

18.  ist davon überzeugt, dass nicht nur der öffentliche Sektor, sondern hauptsächlich der Privatsektor eine wesentliche Rolle bei den Investitionen in die Umstrukturierung bestehender und den Aufbau neuer Industriesektoren spielen und stark zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Übergang zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß beitragen dürfte; hält es daher für dringend geboten, geeignete Rahmenbedingungen festzulegen, damit diese privaten Investitionen gefördert werden;

19.  betont, dass der neue integrierte Ansatz einer sehr gut funktionierenden Zusammenarbeit innerhalb der Kommission sowie einer Abstimmung ihrer jeweiligen Politikbereiche bedarf; fordert die Kommission auf, zu diesem Zweck eine ständige Task Force „Industriepolitik“ einzurichten, deren Aufgabe es ist, Richtung und Maßnahmen im Rahmen der gegenwärtigen neuen und integrierten europäischen Strategie der Industriepolitik zu koordinieren und zu justieren sowie ihre Umsetzung zu überwachen;

20.  fordert die Kommission auf, bei dem Folgenabschätzungsverfahren (Prüfung der Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit) und bei der ex-Ante/ex-Post-Bewertung („Eignungsprüfung“) die Wettbewerbsfähigkeit in all ihren Aspekten stärker in den Mittelpunkt zu rücken und diesen wesentlichen Teil der intelligenten Regulierung in allen Diensten der Kommission möglichst rasch umzusetzen; betont, dass Nachhaltigkeit eine wesentliche Voraussetzung für dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit und für eine ressourceneffiziente Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen ist;

21.  betont, dass die Europäische Union die weltweit wettbewerbsfähigste Industrie schaffen könnte, indem unter anderem

   neue Qualitäts- und Effizienzstandards festgelegt werden,
   die für die Marktreife neuer Produkte erforderliche Zeitspanne durch den Einsatz moderner IKT-Instrumente, -Methoden und -Verfahren in den Bereichen Analyse, Gestaltung, Herstellung und Wartung verkürzt wird,
   die Entwicklung von KMU und des Ausrüstungssektors innerhalb der Lieferkette gefördert wird;
   Synergien zwischen der zivilen und der militärischen Forschung energischer angestrebt werden;

22.  unterstützt die Initiative der Kommission unter Punkt 3 ihrer Mitteilung, eine konsistente Überprüfung der zukünftigen Gesetzgebung auf industriepolitische Implikationen und eine Beurteilung der Umsetzung dieser Gesetzgebung durchzuführen, und betont, dass neben der Einbeziehung der Sozialpartner auch und eine größtmögliche Transparenz gewährleistet werden muss;

23.  hebt hervor, dass eine neue nachhaltige Industriepolitik nur wirken kann, wenn sie in enger Abstimmung mit der Industriepolitik der Mitgliedstaaten erfolgt, und fordert deshalb die Kommission auf, im Jahr 2011 die nach dem Vertrag von Lissabon (Artikel 173 Absatz 2) möglichen Initiativen in Form von Leitlinien, Indikatoren, Austausch und Verbreitung der besten verfügbaren Verfahren und Technologien, Überwachungsmöglichkeiten und Bewertungsverfahren zu ergreifen;

24.  fordert die Kommission auf, zusammen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat einen neuen Rahmen zu entwickeln, mit dem Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten und darin bestärkt werden, bei der Festlegung und Verwirklichung ihrer industriepolitischen Prioritäten effizienter zusammenzuarbeiten; ist der Ansicht, dass dies die Wettbewerbsfähigkeit von in Europa hergestellten Produkten stärken und die Reaktionen auf die sich ändernden Bedingungen auf dem Weltmarkt verbessern wird;

25.  ist überzeugt, dass der Erfolg einer neuen nachhaltigen Industriepolitik davon abhängt, dass alle Interessenträger, darunter auch die Sozialpartner, Gebietskörperschaften und Vertreter von KMU und der Zivilgesellschaft, eingebunden werden; fordert die Kommission auf, ein klares Partnerschaftsprinzip in allen Bereichen und Maßnahmen zu verankern, wozu auch eine laufende gemeinsame Antizipierung und Bewertung der zu erwartenden Entwicklungen und damit eine Überprüfung der Strategien/Maßnahmen/Programme gehören;

26.  ist der Ansicht, dass die Ziele, die mit einer „europäischen Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung“ verfolgt werden, nur in dem Maße erreicht werden können, wie die politischen Maßnahmen der Gemeinschaft darauf ausgerichtet sind, den Herausforderungen, mit denen die europäischen Regionen und ihre jeweiligen lokalen Industrieunternehmen gegenwärtig und in den kommenden Jahren konfrontiert werden, zu begegnen und die jeweiligen politischen Maßnahmen der EU zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit der KMU als Hauptakteure der europäischen Industrie beitragen; betont in diesem Zusammenhang, dass die Auswirkungen des wirtschaftlichen, demografischen und klimatischen Wandels sowie der Entwicklungen im Energiebereich auf der regionalen Ebene weiter untersucht werden müssen, wobei die potenziellen regionalen Unterschiede, die durch diese Herausforderungen entstehen werden, berücksichtigt werden müssen, da sie das homogene Wachstum der Industrie in der EU gefährden; betont, dass die Regionen die treibende Kraft sind, wenn es darum geht, einen ökologischen Wandel in der Industrie und den Ausbau erneuerbarer Energiequellen zu fördern;

27.  stellt fest, dass ein wesentlicher Bestandteil der Industriepolitik der Schutz der Industrie der Union vor den unlauteren Wettbewerbspraktiken von Drittländern sein muss;

28.  fordert die Kommission auf, zügig einen konkreten Zeitplan zur Überwachung der Umsetzung dieser Strategie zu erarbeiten und jährlich einen Fortschrittsbericht vorzulegen; hält es zudem für geboten, dass die Kommission die Wirksamkeit dieser Leitlinien und Initiativen alljährlich neu bewerten sollte, um die bei der Überwachung aufgetretenen Probleme zu ermitteln und zusätzliche Ziele festzulegen, damit die europäische Industriepolitik stets auf der Höhe der Zeit bleibt;

29.  weist darauf hin, dass die Internationalisierung ein Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ist, und fordert daher die Kommission auf, ihre Bemühungen um eine optimale Nutzung des Wissens, das in der Gesamtheit der Netzwerke für die Unterstützung von Unternehmen vorhanden ist, zu verstärken, damit es den Unternehmen zur Verfügung gestellt werden kann, die sich in der Phase der Internationalisierung befinden;

30.  betont, dass auf der Grundlage europaweiter Strukturen und Infrastrukturen, mit denen Quellen und Ressourcen verbunden werden sollen, ein europäisches Industriemodell möglich sein wird, das im Wettbewerb auf dem Weltmarkt bestehen kann;

Finanzierung

31.  fordert eine anspruchsvolle Finanzierung der Industriepolitik und der Infrastrukturen – insbesondere der Infrastrukturen für Forschung, Energie, Telekommunikation und Transport (TEN) –, das heißt der Gesamtheit der „öffentlichen Güter“, die das Umfeld der Unternehmen ausmachen; hält es hierfür für unverzichtbar, europäische Schuldverschreibungen – Eurobonds oder projektbezogene Anleihen – herauszugeben, um es der Union zu ermöglichen, Innovationen, Infrastrukturen und Reindustrialisierung zu finanzieren;

Innovation

32.  betont, dass Innovationen die Hauptantriebskraft der Industriepolitik wie auch des Wachstums sind und dass alle Initiativen zur Förderung von Innovationen

   sich auf eine umfassende Definition von Innovation stützen und u. a. Produkte, Produktionssysteme, Dienstleistungen, Qualifizierung, Abläufe, Organisation, Qualität, Management, Verbreitung und Schutz umfassen sollten,
   die in Drittländern verfolgte Politik berücksichtigen und einige unserer internen Maßnahmen anpassen müssen, wie etwa diejenigen, die einen Rahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation setzen;
   insbesondere die Gestaltung, Herstellung und Zusammensetzung von Produkten und Dienstleistungen entlang der gesamten Prozess- und Wertschöpfungskette – von den Beihilfen für Innovation bis zu den Phasen vor dem Inverkehrbringen des Produkts – umfassen müssen,
   technologieneutral sein müssen,
   vor allem darauf abzielen müssen, ein geeignetes Umfeld zu schaffen, damit Unternehmen in Forschung und Entwicklung sowie in Innovationen investieren, indem effiziente Finanzierungssysteme eingerichtet werden und die Zusammenarbeit der Akteure in und zwischen den verschiedenen Industriebranchen und im Rahmen der Wertschöpfungsketten sowie von Forschungsinstituten und Universitäten ausgebaut wird,
   die Rolle der Produktion in der Innovationsphase in den Mittelpunkt gerückt werden muss, da Fachwissen nicht länger in Europa gewonnen werden kann, wenn die gesamte Industrieproduktion in andere Teile der Welt verlagert wird, und schließlich ebenfalls verlagert wird, weil die auf dem Reißbrett entstehenden Ideen nicht unmittelbar in der Praxis erprobt werden können,
   die Kreativität und die von den Beschäftigten ausgehenden Innovationen in öffentlichen und privaten Organisationen fördern müssen;

33.  betont, dass zwischen Forschung und Innovation eindeutiger unterschieden werden muss, weil es sich um Tätigkeiten handelt, die zwar eng miteinander verbunden sind, jedoch unterschiedliche Ziele, Mittel, Interventionsinstrumente und Arbeitsmethoden haben, wobei die Forschung, die von Unternehmen zu Zwecken ihres Wachstums durchgeführt wird, zu neuen Erkenntnissen führen und explorativ, unabhängig und risikobewusst sein sollte, wohingegen die Innovationstätigkeit die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren zum Ziel hat, die sich direkt auf den Markt, die Gesellschaft und das Unternehmen selbst auswirken;

34.  ist der Ansicht, dass insbesondere die Festlegung von Benchmarks und Standards sich als starke Antriebskraft für die Förderung von Innovationen und die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit in verschiedenen Industriesektoren erwiesen hat; fordert die Stärkung des europäischen Normungssystems durch Maßnahmen, mit denen die Vereinfachung, Transparenz, Kostensenkung und Einbindung der Interessenträger gefördert werden;

35.  betont, dass eine bessere Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten und eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen über Unternehmenscluster, Netzwerke und Kompetenzzentren erforderlich sind;

36.  weist darauf hin, dass die Wettbewerbsfähigkeit der EU in sehr hohem Maße von ihrer Innovationsfähigkeit, ihren Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen und der Vernetzung von Innovationen mit dem Produktionsprozess abhängt;

37.  fordert, dass die Forschungsausgaben für die nächste Förderperiode nach 2013 (FRP 8) deutlich aufgestockt werden (EU Ziel: 3% des BIP in Forschung und Entwicklung, öffentliche Gelder in Höhe von 1 % des BIP), damit die europäische Industrie Technologieführer und global wettbewerbsfähig bleibt und dadurch private Investitionen wirksam eingesetzt werden; weist darauf hin, dass neben einer Forschung, die deutlich auf Innovationsprozesse, Unternehmensführung, Organisation und die Einbeziehung der Beschäftigten in Innovationsbemühungen ausgerichtet ist, auch Forschung über Grundlagentechnologien nötig ist; betont zudem, dass Verwaltungsverfahren und Verfahren für den Zugang zur Finanzierung vereinfacht werden müssen;

38.  weist darauf hin, dass die Zunahme der Unterschiede zwischen den Regionen hinsichtlich ihres Forschungs- und Entwicklungspotenzials eine Herausforderung ist, die nicht nur im Rahmen der Kohäsionspolitik, sondern auch über die Schiene der Forschungs- und Innovationspolitik angegangen werden muss; fordert in diesem Zusammenhang eine Umverteilung der Mittel innerhalb bestimmter Programme, um zusätzlich zur Forschungsförderung Innovation zu unterstützen und so die Umsetzung der Forschungsergebnisse in marktorientierte Lösungen für die Gesellschaft zu fördern;

39.  weist darauf hin, dass es einer erheblichen Erhöhung privater und öffentlicher Investitionen in Forschung und Entwicklung bedarf, damit die EU-Industrie im Technologiebereich weiter eine führende Rolle spielt und ihre weltweite Wettbewerbsfähigkeit in Bereichen wie erneuerbare Energien und Verkehrseffizienz beibehält; stellt fest, dass für die Förderung von mehr privaten Investitionen in Forschung und Entwicklung funktionierende Märkte und ein stabiles Investitionsumfeld erforderlich sind; ist der Ansicht, dass die öffentlichen Fördermittel für Forschung und Entwicklung aufgestockt werden müssen, damit private Investitionen in Gang gesetzt werden und Zusammenarbeit angestoßen wird, und dass die Vereinfachung der Verfahren für die öffentliche Finanzierung, insbesondere bei den Rahmenprogrammen der EU, eine Voraussetzung für eine stärkere Beteiligung der Industrie ist;

40.  weist allerdings darauf hin, dass in Europa nur dann das Investitionsvolumen erreicht werden kann, das erforderlich ist, damit Innovationen zum Motor für das Wirtschaftswachstum werden, wenn der Privatsektor seine Investitionen in Forschung und Entwicklung aufstockt; fordert die Kommission daher auf, zu untersuchen, aufgrund welcher Hindernisse die europäischen Unternehmen nicht in gleichem Maße investieren wie Unternehmen in anderen Ländern, z. B. in den USA, und erforderlichenfalls angemessene legislative und nichtlegislative Maßnahmen zu ergreifen;

41.  ist der Auffassung, dass die gemeinsamen Technologieinitiativen (wie etwa CleanSky) ausgesprochen sinnvoll sind, um Finanzierungen sowohl staatlicherseits als auch seitens der Union und des Privatsektors im Umfeld von innovativen Projekten zu mobilisieren, die starke Folgewirkungen haben; fordert, dass die Finanzierung der bestehenden Projekte sichergestellt wird, damit sie zu Ende geführt werden können, und hält es für unverzichtbar, dass neue Projekte in vielversprechenden Branchen (Biotechnologie, Nanotechnologie, Raumfahrt, erneuerbare Energien, innovative Verkehrsmittel, innovative Materialien usw.) entwickelt werden;

42.  fordert die konsequente Nutzung und Stärkung vorhandener wissenschaftlicher und technologischer Kompetenzen in den Mitgliedstaaten, insbesondere im Bereich der Schlüsseltechnologien (KET);

43.  begrüßt die Einsetzung einer hochrangigen Sachverständigengruppe zur Erarbeitung einer gemeinsamen längerfristigen Strategie und eines Aktionsplans für Schlüsseltechnologien, um das Potential der KET voll zu nutzen;

44.  misst dem Erfolg der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF) als einer wichtigen Form der Finanzierung von Forschung und Entwicklung sowie den Innovationstätigkeiten durch die Europäische Investitionsbank große Bedeutung bei; ermutigt die Kommission nachdrücklich, deutlich mehr Mittel – auch aus für Innovationen bestimmte Umlauffonds aus EFRE-Mitteln – bereitzustellen sowie private Direktinvestitionen und innovative Finanzierungsmechanismen für innovative Projekte mit hohem Risiko oder auch unter Beteiligung von geeigneten KMU zu fördern; hält es auch für wichtig, dass durch eine Verringerung des Verwaltungsaufwands der Zugang zu Innovationsprogrammen für KMU verbessert wird;

45.  äußert sich besorgt darüber, dass die Unternehmen die Strukturfonds so wenig für die Finanzierung innovativer Projekte nutzen; ist der Ansicht, dass sich die Verwaltungsbehörden darauf konzentrieren sollten, den Bekanntheitsgrad der vorhandenen Programme bei den Unternehmen zu erhöhen und diese beim Anschub von Projekten umfassend zu unterstützen;

46.  fordert die Kommission auf, eine Bestandsaufnahme bewährter Verfahren, bestehender und geplanter Finanzierungsmechanismen, steuerlicher Maßnahmen und finanzieller Anreize zur Förderung von Innovation zu erstellen, und fordert eine jährliche Aktualisierung und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen;

47.  fordert, das die Möglichkeit der Einführung neuer alternativer Mechanismen untersucht wird, um einen Ausgleich für die mangelnde Kapitaldecke europäischer Unternehmen und insbesondere von KMU zu schaffen; ist der Auffassung, dass diese Mechanismen

   sich auf öffentlich-private Partnerschaften stützen müssen, bei denen die Risiken zwischen privaten und öffentlichen Investoren aufgeteilt sind,
   so beschaffen sein müssen, dass sie die Hebelwirkung der öffentlichen Investitionen optimieren und so zu bedeutenden privaten Investitionen führen,
   die besonderen Bedürfnisse von innovativen KMU berücksichtigen müssen, denen die Kapitalausstattung oder die Vermögenswerte fehlen, die ihnen eine Finanzierung durch die Aufnahme von Krediten ermöglichen würden,
   die Vermarktung der Ergebnisse der europäischen Forschung begünstigen und den Technologietransfer hin zu KMU fördern müssen, und
   die Tätigkeit der Europäischen Investitionsbank unterstützen müssen;
  

doch sie müssen aus den folgenden Instrumenten bestehen:

   einem Europäischen Fonds für die Finanzierung von Innovationen, dessen Aufgabe darin bestünde, in den Phasen der Unternehmensgründung und -entwicklung über ein Instrument des Risikokapitals zu investieren,
   einem Europäischen Patentfonds, durch den der Technologietransfer zwischen den Forschungszentren und den Unternehmen, insbesondere den innovativen KMU, gefördert würde,
   Darlehen zu Bedingungen, die günstiger als diejenigen sind, die auf dem Markt angeboten werden;

48.  ist sich des Problems bewusst, dass es in der EU in Branchen mit einer hohen FuE-Intensität, wie insbesondere Biotechnologie und Internet, nur wenige junge Unternehmen gibt, die mit ihren Innovationen Spitzenpositionen erreichen; betont daher, dass die Entwicklung dieser Unternehmen gefördert werden muss, indem die Beseitigung der besonderen Hindernisse, mit denen sie in den neuen Sektoren konfrontiert sind, in Angriff genommen und die sich herausbildenden Märkte für innovative Produkte genau beobachtet werden und die Zusammensetzung der politischen Instrumente an ihre besonderen Bedürfnisse angepasst wird;

49.  fordert die Kommission auf, ein geeignetes Umfeld für Unternehmen zu schaffen, die sich in der Gründungs- oder Ausgründungsphase befinden, indem eigene zu diesem Zweck geschaffene Stellen junge Unternehmen in die Lage versetzen, die herkömmlichen Hindernisse zu überwinden, die der Aufnahme neuer Produktionstätigkeiten im Wege stehen (infrastrukturelle Hindernisse, Zugang zu Wissen, Kosten für Dienstleistungen, Verwaltung der Rechte am geistigen Eigentum);

50.  fordert schließlich, dass die Europäische Union auf die Fragmentierung des europäischen Marktes für Risikokapital dadurch reagiert, dass sie ein EU-weites System zur Einrichtung europäischer Fonds vorschlägt;

51.  betont, dass Investitionen in Forschung und Entwicklung und Innovationstätigkeiten durch nationale steuerliche Anreize und den Zugang zu spezialisierten Finanzierungsformen, z. B. der Finanzierung durch Risikokapital, erreicht werden können;

52.  fordert die weitere Förderung von Technologien für nachhaltige Entwicklung, wie es im ETAP-Aktionsplan mit der Vernetzung forschungs-, umwelt- und wirtschaftspolitischer Strategien begonnen wurde, und fordert einen ehrgeizigen ETAP-Folgeplan, bei dem die Forschungs-, Bildungs- und Fortbildungseinrichtungen und die Industrie ihre Anstrengungen bündeln sollten, und fordert die Zuweisung hinreichender finanzieller Mittel für seine Umsetzung; betont, dass die Mittel für den Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) aufgestockt werden müssen;

53.  fordert die Industrie auf, sich im Bereich der Öko-Innovationen zu engagieren, um ihr Beschäftigungspotenzial zu stärken; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass es für den Erfolg einer Strategie, die darauf abzielt, ressourceneffiziente Volkswirtschaften und nachhaltige Industrien zu entwickeln, von ausschlaggebender Bedeutung ist, die Unternehmer auf neue Geschäftsmöglichkeiten aufmerksam zu machen;

54.  schlägt vor, sich auch über andere Formen der Finanzierung Gedanken zu machen, die die Entwicklung innovativer Technologien dadurch unterstützen, dass sie unterschiedliche Akteure auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene zusammenbringen, und die Inanspruchnahme verschiedener Instrumente, wie etwa öffentlich-private Partnerschaften, Risikokapital usw., in Erwägung zu ziehen;

55.  verlangt, der Förderung von Innovationen, die auf wirkungsvollen und nachhaltigen Ressourceneinsatz abzielen besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

56.  erinnert daran, dass die öffentliche Auftragsvergabe in der EU mit jährlich 17 % des BIP das eine wichtige Rolle für den europäischen Binnenmarkt und die Förderung von Innovationen spielt; weist darauf hin, dass Konkurrenten wie China und die USA ehrgeizige Zielvorgaben für die Beschaffung innovativer und ökologischer Produkte gesetzt haben; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die nationalen und EU-Vorschriften über die Auftragsvergabe im Einklang mit den Vorschriften bezüglich Transparenz, Fairness und Nichtdiskriminierung zu vereinfachen und zu verbessern; fordert die Kommission auf, Informationen darüber bereitzustellen, ob gemäß den geltenden EU-Vorschriften über die Auftragsvergabe im Einklang mit der Strategie Europa 2020 Kriterien bezüglich Innovationen und Nachhaltigkeit in die Ausschreibungen aufgenommen werden können, und die Inanspruchnahme dieser Möglichkeiten zu fördern; hält ferner für unbedingt notwendig, sicherzustellen, dass die Gegenseitigkeit beim Zugang zu ausländischen Märkten des öffentlichen Beschaffungswesens gewährleistet ist, damit die europäischen Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen antreten können;

57.  weist darauf hin, dass die vorkommerzielle öffentliche Auftragsvergabe neuen Märkten für innovative und grüne Technologien entscheidende Impulse geben und gleichzeitig zur Verbesserung der Qualität und der Effizienz öffentlicher Dienste beitragen kann; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die öffentlichen Stellen besser über bestehende Möglichkeiten im Bereich der vorkommerziellen Auftragsvergabe zu informieren;

58.  vertritt die Auffassung, dass die Bedeutung der öffentlichen Auftragsvergabe für die Förderung einer innovativen Industriestruktur nicht unterschätzt werden sollte; fordert die EU-Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, das Potenzial der vorkommerziellen Auftragsvergabe als Triebfeder der Innovation und als Weg zur besseren Beteiligung von KMU an öffentlichen Aufträgen voll auszuschöpfen, damit Leitmärkte für die europäische Geschäftswelt erkannt und wirksam gefördert werden;

59.  fordert die Kommission auf, verstärkt Maßnahmen gegen den oft ohne Gegenleistung erfolgenden Wissenstransfer aus der EU in alle Welt, insbesondere nach China, zu ergreifen;

Ressourcen

60.  vertritt die Auffassung, dass das Wirtschaftswachstum von einem erhöhten Ressourceneinsatz abgekoppelt werden kann und sollte;

61.  ist der Überzeugung, dass die deutliche Steigerung der Ressourceneffizienz für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für Materialien die globale Wettbewerbsposition der europäischen Industrie stärkt, und fordert daher die Kommission auf, aufbauend auf ihrer Mitteilung zur Ressourcenstrategie (KOM (2005)0670) einen Vorschlag für eine ehrgeizige EU-Politik der Ressourceneffizienz vorzulegen, die als Schwerpunkt durch einen Aktionsplan oder, falls erforderlich, eine Richtlinie zur Ressourceneffizienz vorangetrieben werden soll; stellt fest, dass dazu Folgendes gehört:

   die Ausarbeitung einer eindeutigen Definition der Ressourcen unter Berücksichtigung all ihrer Aspekte,
   die Entwicklung klarer Indikatoren „von der Wiege bis zur Wiege“ zur Überprüfung der Steigerung der Ressourcenproduktivität sowie gegebenenfalls die Weiterentwicklung von entsprechenden Normen, Leitlinien und die Entwicklung neuer Ansätze als Prototypen,
   die Ermittlung von Zielvorgaben und Instrumenten, durch die sich in der EU die Ressourcenproduktivität, die Haltbarkeit sowie die Wiederverwendung, das Recycling, die Wiederaufarbeitung (Remanufacturing) und die Entwicklung geschlossener Produktionssysteme in der Industrie verbessern;
   die Förderung von FuE im Hinblick auf die Verbesserung der Wiederverwertbarkeit von Produkten und den darin enthaltenen Werkstoffen sowie Förderung von FuE zur Konzipierung geschlossener industrieller Verfahren mit möglichst geringen Werkstoffabfallmengen und Energieströmen,
   die modellhafte Entwicklung von neuen Ansätzen wie z. B. Ressourcen-Contracting,
   die Verbreitung bewährter Verfahren und die Förderung von Netzwerken für ressourceneffizienz, insbesondere in Bezug auf die Lieferketten und die KMU, sowie von Materialeffizienzagenturen,
   die Entwicklung eines KMU-freundlichen Standards für einen Unternehmensnachhaltigkeitsbericht, der den „ökologischen Rucksack“ analysiert und damit zu Kosteneinsparungen führt und so Unternehmen wettbewerbsfähiger macht, und eine Zusammenfassung, Vereinheitlichung und Förderung freiwilliger Umweltmanagement-Systeme wie ISO 14001 oder EMAS;
   Einbeziehung und Beachtung einzelstaatlicher Initiativen auf dem Gebiet der Rohstoffe;

62.  betont, dass die Verfügbarkeit von Rohstoffen, insbesondere von strategischen Ressourcen und seltenen Erden, von zentraler Bedeutung für die Entwicklungsmöglichkeiten der europäischen Industrie ist, und fordert deshalb die Kommission auf, noch bis zur Jahresmitte 2011 eine ehrgeizige umfassende Rohstoffstrategie vorzulegen, die nicht auf „kritische Rohstoffe“ im Sinn der Definition der Kommission beschränkt sein darf und Folgendes umfassen sollte:

   regelmäßige Bewertungen der Auswirkungen des erwarteten Bedarfs an Rohstoffen und seltenen Erden (unter Einbeziehung möglicher Engpässe, Preissteigerungen usw.), der entsprechenden Krisenanfälligkeit und Versorgungsrisiken sowie der Folgen für die EU-Wirtschaft im Allgemeinen und die Unternehmen im Besonderen, wobei die Liste der zu erfassenden Rohstoffe und seltenen Erden regelmäßig zu aktualisieren ist,
   Überwachung der Förderprognosen aus Drittstaaten und der Bedingungen für das Funktionieren der Rohstoffweltmärkte,
   Intensivierung der Wiedergewinnung von Rohstoffen durch die Festlegung und Umsetzung ehrgeiziger, jedoch gleichzeitig realistischer Recyclingregelungen, -pläne, -normen und -anreize, korrekte Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie und der Regelungen zu Verwertung und Ausfuhr von möglicherweise rohstoffhaltigen Abfällen sowie angemessene Forschungsförderung (die Kommission sollte beispielsweise prüfen, wie die Herstellerhaftung zur Erreichung dieses Ziels herangezogen werden können),
   verstärkte Forschung zur Substitution von seltenen Rohstoffen, eine Berücksichtigung der Ressourcen, die als „seltene Rohstoffe“ eingestuft sind, und die Erarbeitung einer Versorgungsstrategie für diese Ressourcen,
   eine optimale Nutzung der in der EU vorhandenen Rohstoffe und die Verbesserung ihrer Zugänglichkeit, wozu u. a. rasch ein europäisches Geo-Informationssystem und eine gemeinsame Datenbank mit einer Übersicht über die Rohstoffe, Mineralien und wiederverwendbaren natürlichen Ressourcen in der EU erforderlich ist,
   die Sicherstellung eines angemessenen Zugangs zu Rohstoffen und seltenen Erden durch freie und faire Handelsabkommen und strategische Partnerschaften und durch den Abschluss neuer Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Drittländern für eine angemessene Versorgung, allerdings nur, wenn dies mit den Entwicklungszielen der WPA vollständig übereinstimmt,
   Intensivierung des bilaterale Dialogs mit Partnern wie Japan und den USA über den Zugang zu Rohstoffen, aber auch mit wichtigen Rohstofflieferländern wie China und Russland,
   gegebenenfalls Bemühungen um eine Streitbeilegungsregelung auf der Ebene der WTO für Rohstoffe, die von strategischer Bedeutung für die europäische Industrie sind,
   einen regelmäßigen und offensiveren Dialog mit afrikanischen Staaten über Rohstoffe und seltene Erden,
   die Einleitung von Konsultationen mit Drittländern, deren Politik Verzerrungen auf den internationalen Rohstoffmärkten verursacht, um diskriminierenden politischen Maßnahmen entgegenzuwirken, die der Marktwirtschaft schaden,
   eine Verbesserung des Zugangs zu erneuerbaren Rohstoffen, die der Industrie als Grundstoffe dienen, und die Beseitigung von Ungleichbehandlungen im europäischen Recht, die eine breitere Verwendung dieser Stoffe verhindern,
   Maßnahmen zur Einschränkung der sich verschärfenden Marktdominanz nationaler Oligopole und Monopole sowie von supranationalen Konzernen im Bereich der Gewinnung von fossilen und energetischen Rohstoffen, der Erzeugung von Halbfertigprodukten und des Handels mit diesen;
   Berücksichtigung des Einsatzes von Biomasse nicht nur als erneuerbare Energiequelle, sondern auch als Industrierohstoff, sowie Propagierung von Nachhaltigkeitskriterien und Unterbindung von marktverzerrenden Maßnahmen,
   einen Notfallplan für den Fall, dass entscheidende Rohstoffe aus verschiedensten Gründen plötzlich nicht mehr geliefert werden können,
   Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen, die vor Ort gewonnene, unter anderem aus Land- und Forstwirtschaft stammende Rohstoffe verarbeiten,

63.  vertritt die Auffassung, dass Industriepolitik in erster Linie eine Neuaustarierung energiepolitischer Maßnahmen zugunsten einer vom Bedarf bestimmten Politik erreichen, den Verbrauchern Entscheidungsmöglichkeiten verschaffen und das Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch abkoppeln muss; stellt fest, dass sich insbesondere die Branchen Verkehr und Bau aktiv um Energieeinsparungen bemühen und eine Diversifizierung in Richtung nachhaltiger, nicht umweltbelastender und unbedenklicher Energiequellen herbeiführen müssen; stellt ferner fest, dass Industriepolitik dazu beitragen sollte, Marktverhältnisse zu schaffen, die Anreize für mehr Energieeinsparung bieten und höhere Investitionen in Energieeffizienz fördern, damit ein breites Spektrum an erneuerbaren Energiequellen genutzt wird und führende Technologien für eine auf Energiespeicherung beruhende Mobilität (besonders im öffentlichen Verkehr) zum Einsatz kommt;

64.  ist überzeugt, dass die Industrie aus Gründen der Investitionssicherheit einer ehrgeizigen, jedoch auch realistischen langfristig ausgerichteten Energiepolitik bedarf, die wettbewerbsfähige Energiepreise und die Versorgungssicherheit für die EU gewährleistet, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringert, Effizienz und Einsparungen bei Erzeugung und Verbrauch fördert, eine Produktion mit möglichst wenigen schädlichen Emissionen ermöglicht und Energiearmut und die Verlagerung von CO2-Emissionen verhindert; stellt fest, dass Rechtssicherheit, stabile Rahmenbedingungen, angemessene Investitionen und eine weitere Harmonisierung des Energiebinnenmarkts eine wichtige Rolle bei der Verringerung der CO2-Emissionen bei Erzeugung und Versorgung sowie bei der Senkung der Kosten für die Industrie spielen; betont, dass deshalb die Infrastruktur für ein transeuropäisches Energienetz, in das auch Wärmenetze sowie die Infrastruktur der digitalen Netze und der Verkehrsnetze einbezogen werden, frühzeitig und kostengünstig zu erneuern und auszubauen ist und intelligente Netze sowie die Verwendung von intelligenten Stromzählern gefördert werden müssen, was insbesondere mit Unterstützung durch Mittel der Europäischen Investitionsbank geschehen soll;

65.  hält es für wichtig, dass die europäische Automobilindustrie in Bezug auf die Weiterentwicklung und Herstellung von Elektrofahrzeugen in eine Spitzenposition vorrückt; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, spätestens bis Mitte 2011 die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Elektrofahrzeugen – vor allem hinsichtlich einer Normung der Infrastrukturen und Ladetechnologien, mit denen für Interoperabilität und Infrastruktursicherheit gesorgt wird – zu schaffen; fordert die Kommission außerdem auf, harmonisierte Anforderungen an die Zulassung von Elektrofahrzeugen festzulegen, insbesondere im Hinblick auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer und der Endnutzer;

66.  weist auf das riesige Beschäftigungspotenzial und die Kostenvorteile hin, die sich durch Verbesserungen der Energieeffizienz voraussichtlich ergeben; stellt fest, dass deshalb in allen Wirtschaftszweigen Initiativen von Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung wie etwa die Einführung von Zielvorgaben, Normen und Leistungsvergleichmechanismen begleitet werden müssen;

67.  fordert Innovationen im Gesundheits- und Sozialwesen, damit in den nächsten Jahrzehnten nicht ein die Unternehmen belastender Mangel an Arbeitskräften und Anstieg der Arbeitskosten auftritt;

68.  weist auf die Energieeinsparpotenziale durch intelligente Technologien hin;

69.  ist der Überzeugung, dass Maßnahmen für eine Verbesserung der Nachhaltigkeit von Verkehrssystemen und -infrastruktur durch die Förderung von effizienteren Technologien, Interoperabilität und innovativen Mobilitätslösungen sowie eine Politik der Beschaffung vor Ort nötig sind, damit Lieferketten mit nachhaltigeren Logistiksystemen und geringeren Betriebskosten funktionieren können;

70.  ist der Überzeugung, dass moderne IKT ein großes Potenzial für Innovationen zur Verbesserung von Nachhaltigkeit und Öko-Effizienz eröffnen, etwa durch die Integration von Technologien mit denen die vorhandenen Strukturen mit zusätzlichen „Intelligenz-Schichten“ ausgestattet werden, um so bei der Wasserversorgung oder bei Beförderungssystemen größere Effizienz zu erreichen; betont, dass die IKT-Normen offen für derartige Problemlösungen sein müssen; fordert deshalb die Kommission auf, offene Normen zu verlangen, und fordert die beteiligten Kreise auf, die Entwicklung geeigneter offener Normen zwecks Förderung der Ressourceneffizienz voranzutreiben;

71.  weist darauf hin, dass ausreichend technisches und qualifiziertes Personal benötigt wird; glaubt deshalb, dass mehr Investitionen im Bereich der Bildung und Fortbildung notwendig sind; fordert, dass alle erforderlichen Anstrengungen unternommen werden, um Qualifikationslücken auf allen Ebenen zu überwinden, die Qualifizierung der Arbeitskräfte zu fördern und die Industrie für junge Akademiker wieder attraktiv zu machen; weist darauf hin, dass u. a. dazu Folgendes gehört:

   ein institutionalisierter Dialog zwischen den zuständigen Behörden, Unternehmensvertretern und Sozialpartnern, damit die Lehrpläne unter den Aspekten Unternehmergeist und unternehmerisches Denken überarbeitet und erfolgreiche Wege für den Übergang von der Schule zum Arbeitsmarkt geschaffen werden können, und zwar insbesondere durch die Förderung von Programmen der individuellen Mobilität, wie „Erasmus für Jungunternehmer“ und „Erasmus für Auszubildende“,
   die europaweite Stärkung des berufspraktischen Lernens für eine bessere Koppelung der Berufsbildungssysteme mit dem Arbeitsmarkt sowie eine europaweite Attraktivitätssteigerung der beruflichen Ausbildung mit Durchlässigkeit zur Hochschule für Absolventen der beruflichen Bildung,
   das Recht auf lebenslanges Lernen für alle Bürger, die in ihrem Berufsleben Umschulungsmaßnahmen nutzen können müssen, als entscheidende Voraussetzung für Gleichstellung, Solidarität, aber auch Wettbewerbsfähigkeit in Zeiten wirtschaftlicher Belastungen,
   innovationsbezogene Ansätze bei der Ausbildung junger Studenten als künftige Arbeitnehmer, die die prognostizierten technologischen Entwicklungen bewältigen können, sowie engere Beziehungen zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Industrie,
   Verbesserung der Qualität und des Zugangs zu Bildung und Ausbildung auf allen Ebenen, insbesondere in den STEM-Bereichen (science, technology, enginineering and mathematics), durch abgestimmte Initiativen und den Austausch von bewährten Verfahren in Bildung und Ausbildung sowie durch innovative Maßnahmen, durch die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreicht sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern und die soziale Gerechtigkeit gefördert werden sollen,
   koordinierte Maßnahmen zur besseren Vermittlung und Darstellung der wirtschaftlichen Bedeutung europäischer Industriezweige in der Öffentlichkeit und der Notwendigkeit ihrer innovativen Umgestaltung im Rahmen einer ressourceneffizienten Wirtschaft mit geringen CO2-Emisssionen,
   weitere abgestimmte und zielgenaue Weiterqualifizierungen unter stärkerer diesbezüglicher Nutzung des Europäischen Sozialfonds, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer nutzbringend sind,
   Einführung eines europäischen Leistungsvergleichs bei Arbeitsplätzen und Fachkenntnissen um festzustellen, wie es um das Niveau der Berufszweige und Unternehmen bestellt ist, und so abbilden zu können, welche Industrieregionen auf EU-Ebene am höchsten entwickelt sind,
   Einrichtung von Beobachtungsstellen für die industriellen Berufe auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene zur Ermittlung der Zukunftsberufe und des künftigen Bedarfs an beruflichen Kompetenzen,
   Öffnung, Modernisierung und finanzielle Stärkung der Hochschulen für lebensbegleitende Weiterqualifizierungen und Umschulungen im Fachkräftebereich (Ingenieure, Informatiker, Techniker) bzw. verstärkte Zusammenarbeit zwischen naturwissenschaftlichen Hochschulen und denjenigen Hochschulen für angewandte Naturwissenschaften und Bildungseinrichtungen, die stärker auf berufliche Bildung ausgerichtet sind,
   Schaffung – in Zusammenarbeit mit Berufsbildungseinrichtungen und den Sozialpartnern – von Systemen der berufsbezogenen Ausbildung und Programmen für die lebensbegleitende (Weiter)bildung sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber,
   mehr Mobilität und Flexibilität in der beruflichen und allgemeinen Bildung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der KMU,
   Untersuchungen zu dem neuen Bedarf, der im Bereich der Beschäftigung und der Qualifikation durch die Entwicklung der Berufe in ökologisch ausgerichteten Wirtschaftsbereichen entstanden ist, um diesem Bedarf durch eine geeignete Berufsbildung gerecht zu werden,
   Impulse für die Schaffung von Synergien, die eine stärkere Ausrichtung der Hochschulen auf die Unternehmenskultur und stärker wissensorientierte Unternehmen fördern,
   Initiativmaßnahmen als Anreiz für Ingenieure und Wissenschaftler aus Drittländern, in die EU zu kommen,
   Schaffung von Anreizen für Hochschuleinrichtungen Bildung zur entsprechenden Anpassung der Lehrpläne,

72.  betont, dass der Zugang junger Menschen zum Arbeitsmarkt dadurch gefördert werden muss, dass Praktika gerecht entlohnt werden und Lehrlingsausbildungen hohen Ansprüchen genügen;

73.  betrachtet es für die wirtschaftliche, soziale und ökologische Zukunft der EU als überaus wichtig, dass jungen Menschen bewusst gemacht wird, dass eine spätere Beschäftigung in der Industrie ein hohes Niveau an allgemeiner und berufsspezifischer Bildung voraussetzt;

74.  betont, dass die vergleichsweise geringe Bereitschaft zu selbständiger Unternehmertätigkeit durch die Schaffung eines existenzgründerfreundlichen Umfeldes, mehr integrierte Fördersysteme wie z.B. ENTRE:DI und durch gezielte Programme wie z.B. Erasmus für Jungunternehmer überwunden werden kann;

75.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, neue Finanzierungsquellen für wichtige europäische Infrastrukturvorhaben zu erschließen, und befürwortet den Aufbau eines Projekts für EU-Anleihen (Eurobonds) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank;

Fairer Wettbewerb

76.  ist davon überzeugt, dass die Instrumente des Binnenmarktes in den Dienst der europäischen Industriepolitik gestellt werden müssen, um die Entstehung großer europäischer Marktführer zu fördern, die in ihren Branchen weltweit Maßstäbe setzen, wie Galileo oder SESAR; fordert, dass die EU ihren Unternehmen keine Beschränkungen auferlegt, die sie im Vergleich zu denjenigen in Drittländern zu sehr belasten;

77.  betont, dass die EU die gegenseitige Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte im Rahmen der Aushandlung bilateraler und multilateraler Abkommen mit Drittländern für ihre Unternehmen sicherstellen und gleichzeitig die Wirksamkeit der Handelsschutzinstrumente, die von KMU zur Bekämpfung von Währungs-, Sozial- und Umweltdumping, Marken- und Produktpiraterie oder illegaler Vervielfältigung in Anspruch genommen werden, verbessern muss;

78.  fordert, dass die EU – wie Kanada, die Vereinigten Staaten, China oder Japan – die Angabe des Ursprungslands für bestimmte aus Drittländern eingeführte Erzeugnisse vorschreibt, damit für sie die gleichen Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit in den Bereichen Qualität und Sicherheit gelten wie für Erzeugnisse aus der EU;

79.  ist der Ansicht, dass zur Stärkung der europäischen Industrie und insbesondere zur Verbesserung der weltweiten Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen eine europäische Regelung für ein Ursprungskennzeichen („made in“) erforderlich ist, zumal anhand einer solchen Kennzeichnung die Bürger und Verbraucher ihre Kaufentscheidung bewusst treffen könnten und so Ansätze dafür geschaffen würden, die Produktion innerhalb der Europäischen Union, die bei den meisten Verbrauchern einen guten Ruf hinsichtlich der Produktqualität und der Produktionsstandards genießt, zu halten;

80.  vertritt die Auffassung, dass ein multilaterales Klimaabkommen das beste Instrument für eine Verringerung der negativen Auswirkungen von CO2-Emissionen auf die Umwelt wäre, geht allerdings davon aus, dass ein derartiges Abkommen in nächster Zukunft möglicherweise nicht zustande kommen wird, weshalb die EU weiter prüfen sollte, ob neben der Versteigerung von CO2-Emissionsrechten im Rahmen des Handels mit Treibhausgasemissionszertifikaten innerhalb der EU für jene Industriezweige, die zur Zeit von der Verlagerung von CO2-Emissionen betroffen sind, andere umweltpolitische Instrumente angemessen wären, und zwar insbesondere ein mit den WTO-Regeln übereinstimmender Mechanismus zur Einbeziehung der Kosten von CO2-Emissionen, da dieser es ermöglichen würde, das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen in Drittstaaten zu bekämpfen;

81.  besteht darauf, dass die EU das Gebaren der Wirtschaft in Drittländern untersucht, bevor sie eigene Maßnahmen konzipiert, und fordert insbesondere die Kommission auf, die Wettbewerbssituation der europäischen Unternehmen auf internationaler Ebene als Kriterium bei der Kontrolle staatlicher Beihilfen zu bewerten;

Nachhaltige Industriekultur

82.  hebt hervor, wie wichtig die Schaffung eines geeigneten Rahmens ist, damit Industriebetriebe in Europa bleiben und ihre weltweite Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessern; ist deshalb der Auffassung, dass die EU-Politik auf soliden Folgenabschätzungen beruhen sollte, in denen sämtliche Aspekte der wirtschaftlichen, gesamtgesellschaftlichen und ökologischen Vorteile von EU-Maßnahmen analysiert werden;

83.  fordert Initiativen der EU, in denen festgestellt wird, welche Faktoren in den einzelnen Sektoren Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit bewirken, und in welchem Sektor es möglicherweise stärkerer, abgestimmter, technologieneutraler und marktwirtschaftlicher Maßnahmen und Instrumente der EU bedarf, die umfassend umgesetzt werden sollten; betont, dass hierzu produktbezogene Regelungen wie die Ökodesign-Richtlinie in kosteneffizienter Weise weiter entwickelt, die Energiekennzeichnungsrichtlinie vollständig umgesetzt und Förderinitiativen für die Industrie wie z. B. die Europäische Initiative für umweltgerechte Kraftfahrzeuge platziert werden sollten; fordert in diesem Zusammenhang eine langfristige Kampagne zu nachhaltigem Konsum, um Sensibilität und Verhaltensänderung und damit neue innovative Produkte und Konzepte zu unterstützen;

84.  vertritt die Ansicht, dass die internationale Stellung der europäischen Industrie erhalten und gestärkt werden muss, zumal sich für die Industrie neue Chancen aus den Verpflichtungen der EU zu Investitionen in Bereichen wie Klimawandel und Energie ergeben, die neue Beschäftigungsmöglichkeiten in Hochqualifikationsbereichen eröffnen werden;

85.  fordert die Kommission auf, diese Industriepolitik deutlich in die Konzipierung des Fahrplans für eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen bis 2050, den SET-Plan für industriepolitische Initiativen und die Vision 2050 in den Plan für ein ressourceneffizientes Europa einzubeziehen;

86.  fordert, dass die Finanzierung quasi marktreifer Innovationen etwa durch das derzeitige Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) aufrechterhalten und erhöht wird;

87.  betont die Notwendigkeit einer systematischen Prüfung der Qualität neuer Rechtsvorschriften nach folgenden Kriterien:

   wissenschaftliche Begutachtung: Qualität der Belege und der Auslegungen,
   Konsultation: Befragung von „Anwendern“ nach ihren Erfahrungen mit bisherigen Rechtsvorschriften,
   internationaler Vergleich: Vergleiche mit Rechtsvorschriften in wichtigen konkurrierenden Staaten,
   Konsistenz zwischen dem vorgeschlagenen Rechtsakt und verwandten EU-Rechtsvorschriften,
   Grad der erreichten Vereinfachung (einschließlich freiwilliger Alternativen);

88.  weist darauf hin, dass der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) inzwischen maßgeblich dazu beiträgt, das Gemeinwesen beim Übergang von nicht wettbewerbsfähigen Industrien zu nachhaltigen Industrien zu unterstützen; betont, dass der EGF beibehalten und nötigenfalls ausgedehnt werden sollte;

89.   fordert verstärkte Bemühungen, damit die derzeitigen Schwierigkeiten überwunden werden und die Erarbeitung eines einheitlichen Gemeinschaftspatents, durch das ein kostengünstiger, wirksamer und hochwertiger Rechtsschutz gewährleistet wird, zügig angegangen werden kann, ein harmonisiertes europäisches System der Streitbeilegung in Patentsachen geschaffen, die Rechtssicherheit verbessert wird und Produktfälschungen bekämpft und dabei die Verwaltungslasten vor allem für KMU auf ein Mindestmaß beschränkt werden; begrüßt die starke Unterstützung des Rats für den Beschluss der Kommission, 2011 das Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit in Bezug auf ein gemeinsames EU-Patent einzuleiten; fordert zudem eine Reform der Normung (insbesondere im IKT-Bereich), die für eine offene und transparente Entwicklung der Normen auf der Grundlage des Prinzips der Interoperabilität sorgen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie sichern soll; ist der Auffassung, dass eine Förderung der internationalen Normung die Technologieführerschaft Europas sicherstellen wird;

90.  weist darauf hin, dass die Vollendung des Binnenmarkts für die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der europäischen Industrie entscheidend ist; hebt hervor, dass die europäischen Industrien einen adäquaten Rahmen für die Schaffung und Entwicklung eines europaweiten Angebots an Gütern und Dienstleistungen benötigen, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Vorschläge, die in der Binnenmarktakte enthalten sind; fordert die Kommission auf, im Rahmen der Binnenmarktakte die Möglichkeiten für eine effizienzsteigernde Harmonisierung und bessere ordnungspolitische Rahmenbedingungen aufzuzeigen, insbesondere im Bereich der Mehrwertsteuer, der Rechte des geistigen Eigentums und des EU-Patents, der internationalen Normung, der Kennzeichnung und der sektorspezifischen Normen;

91.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den Binnenmarkt schon im Vorfeld stärker zu forcieren, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und die Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften vor Ort verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Transaktionskosten durch zusätzliche Maßnahmen, wie besser funktionierende elektronische Behördendienste (E-Government), zu senken;

92.  betont, dass der Staat die Entwicklung von Schlüsseltechnologien fördern muss und dass die Entwicklung von Normen beschleunigt werden muss, da diese für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der EU und die Ankurbelung von neuem Wachstum entscheidend sind, insbesondere wenn es Normen zu entwickeln gilt, die innovative Lösungen für neue ökologische und gesellschaftliche Herausforderungen begünstigen;

93.  hält es für durchaus notwendig, beim europäischen Normungssystem den Besonderheiten der KMU und der handwerklichen Betriebe Rechnung zu tragen, insbesondere was eine Senkung der Kosten für den Zugang zu den Normen, die Verbreitung der Normen (durch die Veröffentlichung von Übersichten) oder die Bereitstellung finanzieller Unterstützung betrifft; weist nachdrücklich darauf hin, dass die nationalen Normungsgremien im Einklang mit dem Prinzip der „nationalen Delegation“ bei der Förderung und Verstärkung maßgeblich an der Beteiligung von KMU und handwerklichen Betrieben am Normungsprozess mitwirken müssen;

94.  betont, wie wichtig es ist, diejenigen Aspekte zu berücksichtigen, die derzeit nicht durch das europäische Patentrecht geregelt werden, wie etwa das Geschäftsgeheimnis, damit die europäische Industrie ihr geistiges Eigentum im Zusammenhang mit Erzeugnissen und Verfahren auch wirklich geschützt sieht, wie dies in den Vereinigten Staaten und in Japan schon der Fall ist;

95.  erinnert daran, dass zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der technologischen Führungsposition der europäischen Industrie

   der Europäische Standardsatz (ESS), dessen Vorzüge erwiesen sind, als Grundlage dienen und konsolidiert werden sollte, damit er dem Bedarf von innovativen Unternehmen und insbesondere von KMU besser entspricht, und
   die Beteiligung der Unternehmen und insbesondere von KMU am Normungsprozess verstärkt und intensive Maßnahmen zur Erhöhung des Bekanntheitsgrads der Normen ergriffen werden sollten;

96.  betont, dass der Binnenmarkt – wenn er endlich umgesetzt ist – noch große Potenziale für die Leistungsfähigkeit der europäischen Industrie freisetzen wird, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die noch bestehenden Hemmnisse und Barrieren im Binnenmarkt zügig abzubauen;

97.  stellt fest, dass die Umstrukturierung hauptsächlich in der Zuständigkeit von Unternehmen und Sozialpartnern liegt; fordert dennoch die Mitgliedstaaten auf, Task Forces für Umstrukturierungen einzurichten, die die Umstrukturierungsprozesse überwachen und für eine reibungslose Umgestaltung der Wirtschaft sorgen, indem sie z.B. die Mobilität am Arbeitsmarkt verbessern oder Umschulungs- und andere Maßnahmen auflegen, die innovative und nachhaltige Alternativen für Mitarbeiter und Unternehmen eröffnen können; fordert, dass der europäische Strukturfonds und der europäische Fonds für Forschung und Entwicklung bei der Förderung von Umstrukturierungsprozessen stärker eingebunden werden;

98.  fordert weitere Investitionen in den Arbeitskräftebestand der europäischen Industrie, wobei ein deutlicher Schwerpunkt auf den branchenbezogenen sozialen Dialog zur Bewältigung der durch die Globalisierung verursachten strukturellen Veränderungen und auf die Förderung einer ressourcen- und energieeffizienten Wirtschaft gelegt werden muss; fordert die Sozialpartner auf, in Sektoren, in denen die Beschäftigung zurückgeht, die Herausforderungen früh genug anzugehen und sowohl die betroffenen Arbeitnehmer als auch den Sektor während der Übergangsphase zu unterstützen; betont, dass während der Übergangsphase mittels gut funktionierender Systeme der sozialen Sicherheit für Sicherheit gesorgt werden muss, da die Betroffenen so leichter in Sektoren abwandern können, in denen neue Arbeitsplätze geschaffen werden;

99.  fordert die Kommission auf, von sich aus eine Unterstützung des berufliches Wechsels vorzuschlagen, die sozialen Ungleichheiten zu verringern, die Agenda der IAO für menschenwürdige Arbeit zu fördern und mit Hilfe der beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU die Garantien festzulegen, die für die gesamte Dauer eines beruflichen Wechsels geboten werden müssen;

100.  verlangt, dass die Kommission aktiver in Umstrukturierungen von Unternehmen mit einem Europäischen Betriebsrat eingreift; stellt fest, dass die Kommission bei solchen Umstrukturierungen frühzeitig alle relevanten Informationen erhalten muss, damit sie ihre Aufgabe als Ansprechpartnerin auf EU-Ebene und Koordinatorin gegenüber den Mitgliedstaaten voll wahrnehmen kann, wodurch sie auch besser in der Lage sein dürfte, den möglichen Einsatz staatlicher Beihilfen bei Umstrukturierungen zu prüfen und zu bewerten;

101.  fordert, dass der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung bewertet und von Grund auf reformiert wird, damit seine Mittel rascher verfügbar werden, und dass sein Haushalt im Rahmen des nächsten Finanzrahmens aufgestockt wird; schlägt außerdem die Einrichtung eines Europäischen Fonds für die Anpassung an die Umwelt vor;

102.  betont, dass sich die internationale Wirtschaftskrise überall in Europa negativ auf die Beschäftigungsraten auswirkt und damit die sozialen und wirtschaftlichen Aussichten der EU verschlechtert und regionale Unterschiede verstärkt; betont in diesem Zusammenhang, dass das Bestehen eines wettbewerbsfähigen, diversifizierten, gerechten und nachhaltigen industriellen Sektors, der sich in erster Linie auf leistungsfähige und wettbewerbsfähige KMU stützt, von wesentlicher Bedeutung für die Zukunft der Arbeitnehmer in ganz Europa ist; hält es für vorteilhaft, wenn die Erfahrungen und Kompetenzen der älteren Generation den nachfolgenden Generationen zugute kommen;

103.  stellt fest, dass es regionale Unterschiede in der industriellen Entwicklung, v. a. bei Deindustrialisierungsprozessen in den neuen Mitgliedstaaten, gibt, und fordert, auch diese in die neue nachhaltige Industriepolitik und die Verteilung der Mittel der Strukturfonds einzubeziehen, um den territorialen Zusammenhalt zu stärken;

104.  betont die große Bedeutung von KMU in der Industrielandschaft, insbesondere bei der Sicherung dauerhafter Arbeitsplätze auf regionaler Ebene, für die Erhaltung der wirtschaftlichen und kreativen Dynamik und für ein anhaltendes hohes Wirtschaftswachstum, und fordert die Kommission auf,

   die Besonderheiten und die spezifischen Schwierigkeiten der kleinen und mittleren Unternehmen besser zu berücksichtigen, indem die Umsetzung des „Small Business Act“ forciert wird, Mängel bei der Anwendung der verabschiedeten Leitsätze zu beheben und konkrete Maßnahmen, wie die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und die Anwendung des KMU-Tests, zu ergreifen, wobei auch andere Aspekte der Belastung durch gesetzliche Anforderungen, wie z. B. die mit der Einhaltung von Vorschriften verbundenen Kosten berücksichtigt werden sollen, damit endlich hinreichende Fortschritte für die europäischen KMU erreicht werden,
   die KMU dabei zu unterstützen, Zugang zu Forschungsergebnissen und -kompetenzen über Universitätskonsortien und Stiftungen zu erlangen, die mit ihren Strukturen als Mittler zwischen Forschung und Markt tätig sind,
   die Frage des Statuts der Europäischen Privatgesellschaft nicht außer Acht zu lassen, die seit vielen Jahren eines der zentralen Themen in den europäischen Debatten ist,
   weiterhin für einen verbesserten Zugang zu Möglichkeiten der Finanzierung von KMU zu kämpfen und insbesondere tragfähige Möglichkeiten für die Finanzierung mit Risikokapital zu entwickeln, bei der Neustrukturierung des Finanzmarktes lang- und kurzfristige Finanzierungsmöglichkeiten für KMU und deren bevorzugten Finanzierungsquellen zu stärken, die Märkte zu öffnen und faire Rahmenbedingungen für den Wettbewerb zu schaffen, damit mehr Betriebe und kleine Unternehmen wachsen und sich zu europaweit tätigen Unternehmen entwickeln können,
   die EU-Definition für kleine und mittlere Betriebe daraufhin zu prüfen, ob sie in bestimmten Industriebranchen, in denen KMU die festgelegten Schwellenwerte bei Umsatz oder Beschäftigungszahlen aufgrund der konkreten Marktstrukturen nicht erreichen, aber dennoch als Unternehmen mittlerer Größe anzusprechen sind, flexibler ausgelegt werden kann, obwohl die Definition von KMU in ihrer Leistungsfähigkeit durch eventuelle Änderungen nicht beeinträchtigt werden darf;
   für im Exportgeschäft tätige KMU Beratungsangebote zu entwickeln, insbesondere in Bezug auf den Zugang zu Märkten in Drittstaaten, die dauerhafte Etablierung auf diesen Märkten sowie den Schutz der Rechte am geistigen Eigentum und die Optimierung ihres finanziellen und technologischen Wertes,
   Maßnahmen zur Förderung der Internationalisierung zu stärken, damit KMU wettbewerbsfähiger werden und sich besser auf den Binnen- und Weltmarkt ausrichten können,
   mehr KMU an den Rahmenprogrammen für Forschung und Entwicklung zu beteiligen, indem die entsprechenden Verfahren vereinfacht und ein effizienteres Informations- und Begleitsystem auf lokaler Ebene eingeführt wird,
   Projekte auf den Weg zu bringen, mit denen die Vernetzung zwischen KMU und größeren Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette ermöglicht wird,
   Instrumente bereitzustellen, mit denen die Entwicklung und das Wachstum von ökologisch innovativen KMU und die Entwicklung ökologischer Industrieparks gefördert werden,
   zu überprüfen, ob mittlere Unternehmen oder Familienunternehmen, die nicht die Kriterien der geltenden Definition für KMU erfüllen, in hinreichendem Maße in der Lage sind, die vorhandenen und künftigen Finanzierungsmöglichkeiten für Forschung und Entwicklung zu nutzen, die speziell für KMU vorgesehen sind,
   Angebot und Nachfrage bei Patenten, insbesondere für KMU, aufeinander abzustimmen und die Kosten für deren Zugang zu den Normen zu senken;

105.  ist der Ansicht, dass die europäische Richtlinie betreffend öffentliche Übernahmeangebote überarbeitet werden muss, damit der EU Mittel an die Hand gegeben werden, mit denen sie sich Projekten widersetzen kann, die sich in unternehmerischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht als abträglich für den sozialen Zusammenhalt und die Stabilität des Binnenmarktes erweisen könnten; ist der Auffassung, dass die Union die Möglichkeit haben sollte, sich Übernahmeangeboten von Firmen zu widersetzen, die nicht sozial verantwortlich handeln und/oder nicht die Grundsätze der verantwortlichen Unternehmensführung einhalten, und in Einklang mit den von ihr eingegangenen internationalen Verpflichtungen auch Übernahmeangebote in Sektoren entgegenzuwirken, denen die Mitgliedstaaten strategische Bedeutung beimessen;

106.  fordert Verbesserungen bei der Entwicklung öffentlich-privater Partnerschaften;

107.  ist der Auffassung, dass zur Verwirklichung der Ziele von Europa 2020 und der Klimaschutz- und Energieziele bis 2020 die Beihilfepolitik für bestimmte Sektoren nicht nur unter Aspekten des Wettbewerbsrechts gesehen werden darf, sondern im europäischen Interesse vorausschauend, in transparenter Weise und mit klaren Regeln gehandhabt werden muss, um Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit und die Markteinführung nachhaltiger Produkte sowie Umstrukturierungen in der Industrie zu fördern; spricht sich gegen gesonderte nationale Regelungen über staatliche Beihilfen aus, den Regeln widersprechen und so ungleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen;

108.  vertritt die Auffassung, dass die Wettbewerbspolitik unter Wahrung der Binnenmarktvorschriften den Erfordernissen einer ambitionierten Industriepolitik Rechnung tragen muss;

109.  betont, dass die Mitgliedstaaten eine nachhaltige und gerechte Entwicklung der Industrie am besten über den Grundsatz der Gegenseitigkeit handelspolitischer Maßnahmen erreichen können; weist darauf hin, dass regionale Netzstrukturen und wettbewerbsfähige Cluster nicht durch voneinander abweichende handelspolitische Regeln und Vorschriften beeinträchtigt werden sollten, die sich insbesondere auf KMU auswirken;

110.  betont, dass, wie in neueren Studien aufgezeigt wurde, sektorale Beihilfen das Wachstum fördern, wenn sie mit der Aufrechterhaltung des Wettbewerbs in den betreffenden Sektoren vereinbar sind und ihre Bereitstellung mit Mechanismen verbunden ist, mit denen sichergestellt wird, dass Projekte, die sich als ineffizient erweisen, keine weitere Förderung erhalten; fordert mit Nachdruck, dass bei der Gewährung solcher Beihilfen stets die Verpflichtung besteht, die geförderten Tätigkeiten mindestens fünf Jahre lang auf dem Hoheitsgebiet der EU durchzuführen, wobei dieser Zeitraum bei Tätigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung mindestens zehn Jahre beträgt;

111.  weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass europäische Standorte insbesondere im Bereich der Schlüsseltechnologien im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig sein müssen;

112.  ist der Ansicht, dass der Freihandel nach wie vor die wichtigste Grundvoraussetzung für Wirtschaftswachstum in Europa ist, und fordert daher, zukünftige multilaterale und bilaterale Handelsabkommen so zu gestalten, dass sie Teil einer industriepolitischen Strategie auf der Grundlage von fairem globalem Wettbewerb und Gegenseitigkeit seitens der Handelspartner Europas werden; ist der Ansicht, dass soziale und ökologische Belange und diesbezügliche Normen in den Freihandelsabkommen berücksichtigt werden sollten, damit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung Rechnung getragen wird; fordert, dass dafür gesorgt wird, dass europäische Industrien nicht durch unlautere Maßnahmen bedroht werden, wie es jetzt in der Solarbranche geschieht; weist darauf hin, dass mit den wichtigsten Handelspartnern intensivere Gespräche über Regulierungsfragen geführt werden müssen, damit Handelshemmnisse erst gar nicht entstehen oder beseitigt werden; fordert die Kommission auf, die Umweltschutzvorschriften, die Wechselkurspolitik, die Vorschriften über staatlichen Beihilfen und die Förderprogramme genau zu beobachten, die in Drittstaaten angenommen wurden, die mit der EU im Wettbewerb stehen; fordert, dass die EU eine Strategie für ausländische Direktinvestitionen in aufstrebenden Märkten in Erwägung zieht, damit ein besserer Zugang zu neuen Märkten und der Aufbau von Produktionskapazitäten vor Ort ermöglicht wird;

113.  vertritt die Ansicht, dass die EU-Handelspolitik – vor dem multilateralen Hintergrund der WTO und eines transparenten und wirksam regulierten Marktes – auf einer gut funktionierenden Produktion aufbauen muss, die von entsprechenden sektorbezogenen politischen Maßnahmen gestützt wird und auf Wachstum und nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist;

114.  vertritt die Ansicht, dass die konjunkturelle Wiederbelebung – mit Unterstützung durch auf EU-Ebene getroffene Entscheidungen und in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten – den europäischen Unternehmen, deren Teilnahme am Wettbewerb auf internationalen, offenen und transparenten Märkten zunehmend gefordert ist, neue Möglichkeiten bieten dürfte;

115.  vertritt darüber hinaus die Ansicht, dass die stärkere Vereinheitlichung der Zollkontrollen – eine Maßnahme, die für die Bekämpfung von Produktfälschungen und den Schutz der europäischen Verbraucher unverzichtbar ist – im Rahmen der industriepolitischen Leitlinien der EU gebührend berücksichtigt werden sollte; vertritt die Auffassung, dass im Zuge der Industriepolitik auch dafür gesorgt werden sollte, dass die Zollerhebungssysteme der Länder an den EU-Außengrenzen harmonisiert werden, damit Diskrepanzen und Nachteile für die Interessen der Importeure vermieden werden und der Entwicklung der Industriestruktur der EU kein Schaden zugefügt wird;

116.  betont, dass der Freihandel für die Entwicklung der europäischen Industrie entscheidende Bedeutung hat;

117.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass bei der Festlegung konkreter Rechtsvorschriften zur Förderung des Handels der EU die Leitlinien der europäischen Industriepolitik als Grundlage dienen.

118.  fordert die Kommission auf, in ihren Legislativvorschlägen nicht nur auf die Verbesserung der Umweltleistung von EU-Unternehmen abzuzielen, sondern gleichzeitig zu gewährleisten, dass die Umweltnormen für in der Europäischen Union hergestellte Produkte auch für Produkte gelten, die in den Binnenmarkt eingeführt werden, wobei nicht nur die Festlegung dieser Vorschriften im Mittelpunkt stehen sollte, sondern auch ihre Durchsuchung;

119.  fordert die Kommission auf, alles dafür zu tun, dass die in der Mitteilung „Globales Europa“ und der anstehenden Mitteilung zur Handelspolitik festgelegten Ziele erreicht werden, indem insbesondere bei der Doha-Runde ein möglichst breiter Zugang zu neuen Märkten vereinbart wird, etwa im Rahmen sektoraler Übereinkommen für die Bereiche Chemie oder Maschinenbau;

120.  fordert, dass effiziente handelspolitische Schutzinstrumente beibehalten werden, die der Bekämpfung unfairer Handelspraktiken dienen, wie z. B. unterschiedliche Preise für Rohstofflieferungen oder die Subventionierung einheimischer Unternehmen;

121.  betont, dass die Ideen und Kompetenzen der Beschäftigten bei der Erneuerung der Industrie genutzt werden müssen, und weist deshalb darauf hin, dass diese möglichst auf breiter Front konsultiert werden sollen;

122.  fordert die Kommission auf, einen Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Tarifverträge zu schaffen, um zur Durchsetzbarkeit grenzüberschreitender Vereinbarungen beizutragen und die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Arbeitsorganisation, der beruflichen Bildung und den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen anzugehen;

123.  betont, dass bei der Formulierung und Umsetzung einer Industriepolitik innerhalb der EU dafür gesorgt werden muss, dass die Bedingungen und der Bestimmungsort für die Beseitigung von Industrieabfallprodukten, vor allem giftigen Abfallprodukten, eingehalten werden, damit diese für Gemeinschaften innerhalb der EU oder in Drittländern nicht zu einer ökologischen, ökonomischen oder gesellschaftlichen Belastung werden;

124.  fordert die Kommission auf, ehrgeizige Vorschläge zur Reformierung der derzeitigen Marktaufsicht vorzulegen und in diesem Rahmen dafür zu sorgen, dass die EU bei der Abstimmung zwischen der Marktaufsicht in den Mitgliedstaaten und den Zollbehörden eine größere Rolle spielt und in allen Mitgliedstaaten angemessene Ressourcen zur Verfügung gestellt werden;

125.  fordert die Kommission auf, unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von KMU die Strategie „Bessere Rechtsetzung“ fortzusetzen und die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen im Binnenmarkt zu verbessern, z. B. durch die Einrichtung eines Systems „zentraler Anlaufstellen“ und die Förderung grenzübergreifender Lösungen für elektronische Behördendienste;

126.  unterstreicht, dass das Anwachsen der Schattenwirtschaft und die Zunahme der Schwarzarbeit in Krisenzeiten eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung darstellen; fordert die zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten auf, die zur Bekämpfung dieses Phänomens erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen;

127.  betont, wie wichtig der Beitrag der Arbeitnehmer für mehr Wachstum und Fortschritte ist;

Industriebranchen

128.  ist überzeugt, dass neben einem horizontalen Ansatz sektorspezifische Initiativen zur Modernisierung und zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit einzelner Branchen, ihrer Lieferketten und damit verbundener Dienstleistungen beitragen müssen, indem optimierte Verfahren ausgetauscht, Normungsverfahren angewandt, Leistungsvergleiche durchgeführt und ähnliche sogenannte „weiche“ Instrumente der Politikgestaltung genutzt werden, fordert,

   dass die Empfehlungen der bereits vorliegenden sektorspezifischen Strategien (Task Forces, hochrangige Gremien, Technologie- und Innovationsplattformen wie z. B. Cars 21) mit Mitteln umgesetzt werden, die auf die Bedürfnisse der jeweiligen Branchen zugeschnitten sind und von der Kommission unter Beteiligung aller Interessenträger weiterentwickelt werden und so als Vergleichsmaßstäbe taugen, und gleichzeitig neue branchenbezogene Initiativen in anderen geeigneten Sektoren festgelegt werden,
   dass die Nachhaltigkeit der branchenbezogenen Ansätze entsprechend den klima- und energiepolitischen Zielen der EU und den ehrgeizigen Zielen im Bereich der effizienten Ressourcennutzung unter Beweis zu stellen ist,
   dass die Anwendung des gesamten Spektrums möglicher politischer Maßnahmen in Betracht gezogen wird, einschließlich Leistungsvergleiche und Normen sowie stetige FuE- und Innovationsanstrengungen,
   dass insbesondere die europäischen Kernsektoren im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen sollen, die sowohl größere gesellschaftliche Herausforderungen als auch wirtschaftliches sowie Beschäftigungspotenzial mit sich bringen,
   dass die Komplementarität zwischen verschiedenen Querschnittstechnologien und die Gemeinsamkeiten zwischen den betreffenden Sektoren, die durch den Übergang zu einer digitalen Wirtschaft ermöglicht wurden, in den Mittelpunkt gerückt werden;
   dass die Entwicklung neuer Bereiche wie die erneuerbaren Energien und die Kreativindustrie, in denen die Position der EU vorteilhaft ist und potenziell zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen werden können, gefördert wird,
   dass die Kommission regelmäßig Fortschrittsberichte vorlegt;

129.  vertritt die Auffassung, dass die Industriepolitik der EU auch auf konkreten Projekten basieren sollte, die – wie die Projekte GMES, Galileo oder ITER – den Unternehmen und Bürgern Europas greifbare Vorteile bringen;

130.  weist darauf hin, dass die europäische Industrie in immer stärkerem Maße von unternehmensbezogenen Dienstleistungen abhängig ist und dass allen wichtigen Gliedern der Produktionskette besondere Beachtung geschenkt werden muss; begrüßt in diesem Zusammenhang die von der Kommission bekundete Absicht, diesen Interdependenzen verstärkte Bedeutung beizumessen;

131.  hebt es erneut als notwendig hervor, zügig mit der Vernetzung des Registers der europäischen Unternehmen voranzukommen, weil dadurch die Bereitstellung transparenter und zuverlässiger Informationen nicht nur für Hersteller, sondern auch für Verbraucher sichergestellt wird;

132.  betont, dass der Tourismus für die EU, das wichtigste touristische Reiseziel der Welt, von Bedeutung ist und in einigen Regionen den Hauptpfeiler der Wirtschaft bildet; unterstützt die Strategie der Kommission zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusindustrie durch Maßnahmen in den Bereichen Qualität und Nachhaltigkeit und ein besseres Image für Europa als Reiseziel;

133.  fordert die Kommission auf, sich an die im Rahmen branchenbezogener Ansätze ausgearbeiteten Ablaufpläne und Schlussfolgerungen zu halten; ist der Ansicht, dass diese Ablaufpläne den Unternehmen langfristige Planungssicherheit geben und ein wertvolles Instrument für die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit sind;

Verantwortung

134.  fordert die europäischen Unternehmen und Unternehmer auf, ihre Investitionstätigkeit sowie ihre unternehmerisches, soziales und ökologisches Engagement zu verstärken und eng zusammenzuarbeiten, um gute Rahmenbedingungen zu schaffen; vertritt die Auffassung, dass die Industrie ihre Investitions- und Produktionstätigkeit in Europa beibehalten, ihre eigenen Forschungsanstrengungen auf dem jetzigen Niveau halten und nachhaltiges Wachstum, Innovation und gerecht entlohnte Beschäftigung anstreben sollte; ist der Ansicht, dass die Unternehmen durch die Bereitstellung eines Angebots an hochqualifizierten Ausbildungsmaßnahmen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung einer neuen Kultur der Qualifikation und von noch mehr nachhaltigen Produkt- und Prozessinnovationen spielen und, wann immer möglich, strategische Partnerschaften in Europa eingehen müssen;

135.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, neue Mediationskonzepte zur Begleitung und Umsetzung von neuer Infrastruktur zu erarbeiten und zur Stärkung der Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen, so dass notwendige Infrastrukturen für die nachhaltige Erneuerung der industriellen Basis (z.B. intelligente Netze, Windkraftanlagen, neue Eisenbahnstrecken) zügig verwirklicht werden können;

136.  ist davon überzeugt, dass die weltweite Wirtschaftskrise verdeutlicht hat, dass Unternehmen sowohl im Hinblick auf die verantwortungsvolle Unternehmensführung als auch auf den Umweltschutz und soziale Errungenschaften mit der gebührenden Sorgfalt und unter umfassender Achtung ihrer sozialen Verantwortung agieren müssen;

Regionen

137.  hebt hervor, dass regionale Strukturen einen wichtigen Beitrag zu Stärkung der Industrie in Europa leisten; betont, dass Wettbewerbscluster und Innovationsnetzwerke (Betriebe, Universitäten, Forschungszentren, technologische Dienstleistungen, Bildungseinrichtungen usw.) sowie Vernetzungen von Unternehmen untereinander (Wertschöpfungsketten, Synergien) und mit anderen Akteuren wesentlich für Investitionsentscheidungen sind und deswegen

   innovative Cluster und Netze – insbesondere die europäischen Cluster für Wettbewerbsfähigkeit und den neuen Innovationspartnerschaften, die 2011 im Rahmen der Initiative „Innovationsunion“ insbesondere im Bereich der Schlüsseltechnologien eingeleitet werden – gezielter gefördert werden sollten, um in koordinierter Weise nicht nur den Wissens- und Technologietransfer und die Forschung, sondern auch die Verbesserung von Qualifikationen sowie die Infrastruktur zu unterstützen, was auch ein Schwerpunkt des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sein sollte,
   die EU regionale Netzwerkstrukturen und ländliche Regionen bei ihrer Förderung der industriellen Basis stärken sollte,
   die Cluster und Netze unter dem Dach europäischer Plattformen zusammengefasst werden sollten, damit die Förderung von Clustern und Netzen verbessert werden kann,
   Initiativen wie der Bürgermeisterkonvent und die Initiative „Intelligente Städte“ unterstützt werden sollten, weil die Industrie und KMU ebenfalls von ihnen profitieren;
   die Europäische Investitionsbank die Verbindung zwischen Industriepolitik und territorialem Zusammenhalt stärken sollte;

138.  erkennt den Beitrag der Industrie in der EU zur Verwirklichung der Vision des sozioökonomischen und territorialen Zusammenhalts an und sieht in einer prosperierenden Industrie eine entscheidende Bedingung für wirtschaftliches Wachstum und soziale Stabilität in den verschiedenen Regionen der EU;

139.  fordert daher aufeinander abgestimmte Bemühungen zur Nutzung und Stärkung vorhandener wissenschaftlicher und technologischer Kompetenzen in den Regionen, insbesondere im Bereich der Schlüsseltechnologien, sowie eine stärkere Verlagerung des Schwerpunkts auf die Clusterpolitik;

140.  weist darauf hin, dass der Ausbau einer angemessenen digitalen Infrastruktur und innovativer Technologien ein strategisches Element zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und der Industrie in der EU ist; weist darauf hin, dass die IKT-Branche eine Schlüsselrolle bei der Steigerung der Produktivität anderer Industriebranchen spielt und dass eine moderne Kommunikationsinfrastruktur mit einer hohen Übertragungskapazität vorzugsweise in unterversorgten Regionen aufgebaut werden sollte; ist der Ansicht, dass dies für öffentliche und private Investitionen ein geeignetes Umfeld schaffen und vor allem dazu beitragen könnte, die digitalen Kompetenzen bei den Unternehmen zu verbessern;

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141.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0223.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0209.
(3) ABl. C 279 E vom 19.11.2009, S. 65.

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