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Verfahren : 2010/0389(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0142/2011

Eingereichte Texte :

A7-0142/2011

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 10/05/2011 - 9.33
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0192

Angenommene Texte
PDF 199kWORD 29k
Dienstag, 10. Mai 2011 - Straßburg
Hafenstaatmaßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei ***
P7_TA(2011)0192A7-0142/2011

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2011 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Genehmigung des Übereinkommens über Hafenstaatmaßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei im Namen der Europäischen Union (05571/2011 – C7-0068/2011 – 2010/0389(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (05571/2011),

–  in Kenntnis des Entwurfs eines Übereinkommens über Hafenstaatmaßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (05571/2011),

–  in Kenntnis des vom Rat gemäß den Artikeln 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0068/2011),

–  gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis der Empfehlung des Fischereiausschusses (A7-0142/2011),

1.  gibt seine Zustimmung zu der Genehmigung des Übereinkommens;

2.  fordert die Europäische Kommission auf, sich im Rahmen der Handelsabkommen, der regionalen Fischereiorganisationen (RFO), der partnerschaftlichen Fischereiabkommen und der Entwicklungspolitik der Union aktiv für die Unterzeichnung, Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens über Hafenstaatmaßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei einzusetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Generaldirektor der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zu übermitteln.

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