Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Mai 2011 zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates, der Richtlinie 96/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (13807/4/2010 – C7-0017/2011 – 2009/0006(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Standpunkts des Rates in erster Lesung (13807/4/2010 – C7-0017/2011),
– in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 16. Dezember 2009(1),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung(2) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2009)0031),
– in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 20. April 2011 gemachten Zusage, den Standpunkt des Parlaments in zweiter Lesung gemäß Artikel 294 Absatz 8 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 66 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz für die zweite Lesung (A7-0086/2011),
1. legt den folgenden Standpunkt in zweiter Lesung fest;
2. billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in zweiter Lesung am 11. Mai 2011 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 1007/2011.)
ANHANG
Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates
Das Europäische Parlament und der Rat sind sich bewusst, wie wichtig es ist, den Verbrauchern zutreffende Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere indem Erzeugnisse mit einer Ursprungsangabe gekennzeichnet werden, um sie vor betrügerischen, unzutreffenden oder irreführenden Angaben zu schützen. Der Einsatz neuer Technologien wie der elektronischen Etikettierung, einschließlich der Radiofrequenz-Identifikation, kann ein nützliches Mittel für die Bereitstellung solcher Informationen sein, wodurch auch mit den technischen Entwicklungen Schritt gehalten wird. Das Europäische Parlament und der Rat ersuchen die Kommission, bei der Ausarbeitung des Berichts gemäß Artikel 24 der Verordnung zu prüfen, wie sich diese Technologien auf mögliche neue Etikettierungsvorschriften auswirken würden, auch im Hinblick auf die Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Textilerzeugnissen.