Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Mai 2011 zur Krise im europäischen Fischereisektor infolge des steigenden Ölpreises
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Energie ein wichtiger Faktor der Betriebskosten im Fischereisektor ist, und ferner in der Erwägung, dass die Kosten der Fischerei sehr stark vom Ölpreis bestimmt werden,
B. in der Erwägung, dass der jüngste Anstieg der Ölpreise die wirtschaftliche Lebensfähigkeit des Fischereisektors beeinträchtigt und dazu geführt hat, dass sich viele Fischer Sorgen darüber machen, wie sie diese Mehrkosten ausgleichen können; in der Erwägung, dass sich der steigende Ölpreis direkt auf das Einkommen der Fischer auswirkt,
C. in der Erwägung, dass aufgrund verschiedener Faktoren wie der Unregelmäßigkeit dieser Wirtschaftstätigkeit, den Besonderheiten der Vermarktung in diesem Sektor und der Bildung der Erstverkaufspreise die Einkommen und Löhne der in der Fischerei Tätigen unsicher sind, was die Beibehaltung bestimmter nationaler und gemeinschaftlicher Beihilfen erforderlich macht,
D. in der Erwägung, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise vor allem Auswirkungen auf den Industriesektor und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hat und die Tätigkeit und Arbeitsplätze im primären und sekundären Sektor gefährdet,
E. in der Erwägung, dass die Kommission in der Vergangenheit vorübergehende Notfallmaßnahmen angenommen hat, um die Probleme zu bewältigen, mit denen der Fischereisektor angesichts steigender Treibstoffpreise konfrontiert war,
F. in der Erwägung, dass sich der Preis für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage bildet und dass die Erzeuger aufgrund der hohen Abhängigkeit der Europäischen Union von Einfuhren aus Drittstaaten (60 %) zur Versorgung ihres Binnenmarktes nur wenig oder gar keinen Einfluss auf das Preisniveau von Fischereierzeugnissen haben,
G. in der Erwägung, dass die Kommission es den Mitgliedstaaten gestattet, Unternehmen im Fischereisektor während eines Zeitraums von drei Jahren De-minimis-Beihilfen bis zu einer Obergrenze von 30 000 EUR pro begünstigtem Unternehmen zu gewähren,
1. äußert seine Besorgnis angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation, mit der viele europäische Fischer konfrontiert sind und die durch den Anstieg der Treibstoffpreise noch weiter verschärft wurde; äußert seine Unterstützung für die Fischer der Europäischen Union und fordert die Kommission und den Rat auf, angemessene Maßnahmen zur Unterstützung ihrer Tätigkeit zu ergreifen;
2. fordert die Kommission auf, Notfallmaßnahmen zu ergreifen, um die schwierige wirtschaftliche Situation, in der sich viele europäische Fischer befinden, zu lindern, und dabei auch den finanziellen Problemen Rechnung zu tragen, mit denen mehrere Länder derzeit konfrontiert sind;
3. ersucht die Kommission, die Obergrenze der De-minimis-Beihilfen von 30 000 auf 60 000 EUR pro Unternehmen für einen Übergangszeitraum von drei Jahren zu erhöhen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die ökologische und soziale Nachhaltigkeit nicht untergraben und der Wettbewerb unter den Mitgliedstaaten nicht verzerrt wird;
4. betont, dass alle im Fischereihaushalt der Union gegebenen Möglichkeiten und finanziellen Spielräume dazu genutzt werden müssen, Sondermaßnahmen zur Unterstützung dieses Wirtschaftszweigs zu finanzieren, damit er die durch die Kraftstoffpreiserhöhung bedingten Schwierigkeiten bewältigen kann, bis Maßnahmen anderer Art getroffen werden;
5. fordert die Einführung von Mechanismen, die den Erstverkaufspreis verbessern und eine gerechte und angemessene Verteilung des Mehrwerts auf die Wertschöpfungskette im Fischereisektor begünstigen und dabei die in der Produktionsphase gezahlten Preise in die Höhe treiben und die Preise für die Endverbraucher so niedrig wie möglich halten;
6. verweist nachdrücklich darauf, dass der Europäische Fischereifonds (EFF) auch weiterhin Beihilfen zur Verbesserung der Selektivität der Fanggeräte und zum Austausch von Motoren aus Gründen der Sicherheit, des Umweltschutzes und/oder der Kraftstoffeinsparung – vor allem für die kleine Küstenfischerei und die handwerkliche Fischerei – gewähren sollte; fordert die Kommission auf, einen mittel- und langfristigen Plan zu erstellen, mit dessen Hilfe die Kraftstoffeffizienz im Fischereisektor (einschließlich der Aquakultur) verbessert werden soll; fordert die Kommission ferner auf, im Rahmen ihrer bevorstehenden Vorschläge für die Reform der GFP und insbesondere ihres Vorschlags für eine Regulierung der Reform des EFF angemessene Maßnahmen vorzuschlagen, um die Kraftstoffeffizienz im Fischerei- und Aquakultursektor zu verbessern;
7. fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan für Küstenregionen und Inseln vorzuschlagen, die einen aktiven Fischereisektor aufweisen;
8. fordert die Kommission auf, dringend Investitionen, sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene, in neue Technologien vorzuschlagen, um die Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen zu erhöhen und somit die Abhängigkeit der Fischer von fossilen Brennstoffen zu verringern;
9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.