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Verfahren : 2011/2667(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0286/2011

Eingereichte Texte :

B7-0286/2011

Aussprachen :

PV 11/05/2011 - 12
CRE 11/05/2011 - 12

Abstimmungen :

PV 12/05/2011 - 12.6
CRE 12/05/2011 - 12.6
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0235

Angenommene Texte
PDF 312kWORD 58k
Donnerstag, 12. Mai 2011 - Straßburg
Überprüfung des „Small Business Act“
P7_TA(2011)0235B7-0286/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Mai 2011 zum Fortschrittsbericht zum „Small Business Act“

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Februar 2011 mit dem Titel „Überprüfung des Small Business Act für Europa“ (KOM(2011)0078),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2009 zum „Small Business Act“(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2011 zu praktischen Aspekten der Überarbeitung der EU-Instrumente zur Unterstützung der KMU-Finanzierung im nächsten Programmplanungszeitraum(2),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2011 zu einer Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung(3),

–  gestützt auf Artikel 115 Artikel 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die 23 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU, die ca. 99 % aller Unternehmen ausmachen und in denen 100 Millionen Menschen Arbeit finden, wesentlich zum Wirtschaftswachstum, zum sozialen Zusammenhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen, eine Hauptquelle für Innovationen darstellen, von entscheidender Bedeutung für die Erhaltung und Zunahme der Beschäftigung sind und dazu beitragen, die wichtigsten Ziele der Vorreiterinitiativen im Rahmen der Strategie EU 2020 zu erreichen,

B.  in der Erwägung, dass der „Small Business Act“ (SBA) auf mehreren wichtigen Maßnahmenbündeln etwa hinsichtlich des Zugangs zu Finanzmitteln, des Zugangs zu Märkten (Binnenmarkt, internationale Märkte, öffentliche Auftragsvergabe) und einer verbesserten Regulierung beruht, sowie dass der in den Mitgliedstaaten erzielte Fortschritt bei konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU unterschiedlich und häufig sehr klein ist, und dies trotz der politischen Verpflichtungen zur Einhaltung der Grundsätze des SBA,

C.  in der Erwägung, dass KMU weiterhin bei der Ausweitung ihrer Aktivitäten, der Verbesserung ihrer Innovationsfähigkeit oder dem Zugang zu Märkten vor erheblichen Problemen stehen, die sich vor allem aus den Schwierigkeiten der Unternehmen bei der Aufbringung von Finanzmitteln sowie aus dem weiterhin erforderlichen Verwaltungsaufwands ergeben, die stärker verringert werden sollten,

D.  in der Erwägung, dass das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) mit bisher 100 000 teilnehmenden KMU und weiteren KMU, die bis zum Auslaufen des Programms 2013 von diesem profitieren werden, ein Erfolg ist,

Umsetzung des „Small Business Act“

1.  begrüßt den Fortschrittsbericht der Kommission zum SBA und verleiht seiner Unterstützung für die neuen Vorschläge Ausdruck, die vor allem auf eine weitere Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und des Zugangs zu Märkten sowie eine weitere Entbürokratisierung durch eine verstärkte Ordnungspolitik und Überwachung und durch eine intelligente Regulierung und Maßnahmen wie die KMU-Leistungsprüfung abheben;

2.  begrüßt zudem die erfolgreiche Annahme von beinahe allen Legislativvorschlägen im Rahmen des SBA und fordert die Mitgliedstaaten auf, unverzüglich den letzten noch verbliebenen Vorschlag für das Statut der Europäischen Privatgesellschaft anzunehmen, das es den KMU ermöglichen würde, unionsweit Handel zu treiben, und das gleichzeitig durch die Förderung der im SBA erwähnten Verringerung des Verwaltungsaufwands um 25% die Kosten in diesem Bereich verringern und das Wachstum stärken und so zur Wirksamkeit der Binnenmarktakte beitragen, protektionistischen wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten entgegenwirken und die Wirtschaft beleben würde;

3.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die überarbeitete Zahlungsverzugs-Richtlinie schnell umzusetzen, um wirksam gegen Zahlungsverzug und seine bedrohlichen Auswirkungen insbesondere auf KMU vorgehen zu können und fordert die Kommission diesbezüglich außerdem auf, das genehmigte Pilotprojekt zur Unterstützung von KMU umzusetzen, mit dem die grenzüberschreitende Einziehung von Schulden durch die Einrichtung wirksamer Systeme zur Kreditverwaltung erleichtert wird;

4.  weist darauf hin, dass die im SBA vorgesehenen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten jeweils in unterschiedlichem Maße umgesetzt wurden, und fordert daher die Mitgliedstaaten dringend auf, diesbezüglich stärkere Anstrengungen zu unternehmen und sich auf der kommenden Sitzung des Rats für Wettbewerbsfähigkeit zu konkreten Schritten zu verpflichten;

5.  ist der Auffassung, dass die regelmäßige Überwachung der Kommission sicherstellen muss, dass die Umsetzung systematisch und umfassend erfolgt, und dass die Kommission über wirksamere Mittel verfügen sollte, um die Mitgliedstaaten dazu zu veranlassen, die Grundsätze des SBA umzusetzen, und fordert die Kommission auf, jährlich über die Fortschritte bei der Umsetzung des SBA sowohl auf Unionsebene als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten Bericht zu erstatten;

6.  begrüßt die Ernennung eines neuen KMU-Beauftragten durch die Kommission und unterstützt sein Mandat, die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des SBA zu überwachen sowie die Interessen der KMU in der gesamten Kommission zu vertreten und dabei insbesondere sicherzustellen, dass der Grundsatz, zuerst an die Kleinen zu denken, wirksam angewandt wird, und fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale KMU-Beauftragte zu ernennen, um die auf die KMU bezogenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen zu koordinieren und die Umsetzung des SBA in den einzelstaatlichen Verwaltungen zu beaufsichtigen;

7.  fordert die Kommission auf, angesichts der Tatsache, dass KMU-Politik bereichsübergreifend durchgeführt werden muss, und um eine Kohärenz der politischen Maßnahmen sicherzustellen in den einschlägigen Generaldirektionen (wie etwa die für Forschung, Umwelt, Binnenmarkt, Beschäftigung und Handel zuständigen Generaldirektionen ) jeweils einen für KMU-Angelegenheiten zuständigen stellvertretenden Generaldirektor zu ernennen, der eng mit dem KMU-Beauftragten zusammenarbeitet;

8.  ist darüber besorgt, dass der KMU-Test nach Aussage der Kommission bisher insbesondere auf nationaler Ebene nicht korrekt und stetig auf alle neuen Legislativvorschläge angewendet wird und ruft daher die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu auf, sicherzustellen, dass alle neuen Rechtsvorschläge im Hinblick auf ihre potenziellen Auswirkungen auf KMU bewertet werden und dass der KMU-Test als Teil der Folgenabschätzungen regelmäßig angewendet wird, und fordert die Kommission auf, auf bewährten Verfahren für den KMU-Test beruhende Mindeststandards und -anforderungen vorzulegen, damit der KMU-Test unionsweit und auf nationaler Ebene angewendet wird;

9.  hebt hervor, dass Folgenabschätzungen wie der KMU-Test unabhängig zu erfolgen haben und stets auf einer fundierten und objektiven Analyse der potentiellen Auswirkungen beruhen sollten und ist daher der Auffassung, dass die Mitglieder des Ausschusses für Folgenabschätzung auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission vom Europäischen Parlament und vom Rat ernannt werden und nicht länger an die Weisungen des Kommissionspräsidenten gebunden sein sollten und schlägt zudem vor, dass der KMU-Beauftragte ein ständiges Mitglied des Ausschusses für Folgenabschätzung sein sollte, um die korrekte Durchführung des KMU-Tests zu überwachen;

Intelligente Regulierung

10.  warnt vor dem unverändert hohen Verwaltungsaufwand, der ein großes Problem für KMU darstellt, und begrüßt die Ansicht der Kommission, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht eine Übererfüllung vermeiden sollten, bei der sie über die Anforderungen der Unionsvorschriften hinausgehen, und vertritt die Meinung, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht Entsprechungstabellen verwenden sollten, aus denen klar hervorgeht, welcher Teil des Vorschlags sich aus Unionsvorschriften ergibt und welcher zusätzliche nationale Vorschriften umfasst;

11.  hebt hervor, wie wichtig die elektronische Abwicklung des behördlichen Geschäftsverkehrs sowie das Prinzip der einmaligen Einreichung von Unterlagen ist, mit dem das unnötige Ersuchen um Information durch Behörden der Mitgliedstaaten verhindert werden soll;

12.  begrüßt die in ihrer Mitteilung zum Ausdruck kommenden erneuten Anstrengungen der Kommission, die Verringerung des Verwaltungsaufwands für KMU auf nationaler Ebene zu fördern, da nicht jeder Mitgliedstaat eigene Ziele in diesem Bereich festgelegt hat bzw. nicht jeder Mitgliedstaat seine eigenen Ziele erreicht, und fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, sich für die Festschreibung dieser Ziele stärker politisch zu engagieren und größere Anstrengungen zu unternehmen, um diese Ziele zu erreichen;

13.  hebt hervor, dass der Verwaltungsaufwand mit abnehmender Größe eines Unternehmens verhältnismäßig zunimmt und fordert daher eine Unterscheidung zwischen Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und solchen von mittlerer Größe und betont, dass Kleinstunternehmen, d.h. Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, 91,8% aller Unternehmen in der EU ausmachen und daher mehr Aufmerksamkeit und eine entsprechend auf sie zugeschnittene Herangehensweise verdienen;

Zugang zu Finanzmitteln

14.  hebt hervor, dass eine erfolgreiche Strategie zur Stärkung innovativer KMU nicht hauptsächlich aus der Bereitstellung von höheren Subventionen bestehen sollte, sondern darin, Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen die KMU tatsächliche, stimulierende, reizvolle, kostengünstige, effektive, ganzheitliche und umfassende Handlungsfreiheit und besseren Zugang zu allen Formen von Finanzmitteln und Finanzierungsinstrumenten wie etwa Kapitalsubventionen, Garantien und Kapitalbeteiligungen genießen, und stellt fest, dass Misserfolge bei Innovationsprojekten bis zu einem gewissen Grade unvermeidlich sind und betont daher, dass KMU-Unternehmern bei nicht betrugsbedingten Insolvenzen Finanzmittel für einen eventuellen zweiten Versuch keinesfalls verweigert werden dürfen;

15.  fordert insbesondere einen verbesserten Zugang zu finanzieller Unterstützung für die Anfangsphasen der Innovation in Form von Startfinanzierungen, Finanzierungen durch „Business Angels“ und mehr Beteiligungen oder beteiligungsähnlichen Finanzierungen zur Unterstützung neugegründeter sowie kleiner innovativer Unternehmen, sowohl auf Ebene der EU als auch auf regionaler und lokaler Ebene und hebt hervor, dass die Einrichtung eines europäischen Fonds für Risikokapital daher erforderlich ist und vertritt die Auffassung, dass die europäische Union die von der Europäischen Investitionsbank über die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF) angebotenen dauerhaften Produkte auf Risikoteilungsbasis vermehrt einsetzen sollte; hebt die wichtige Rolle hervor, die die EIB spielen könnte, insbesondere indem sie Programme wie JASMINE und JEREMIE fördert, die nachhaltige Unterstützung für die Bedürfnisse von KMU bieten können;

16.  ist der Auffassung, dass zur Gewährleistung, dass die neuen Basel-III-Anforderungen für Banken keine Auswirkungen auf ihre Bereitstellung von Finanzmitteln für KMU haben werden, besonderer Wert auf einen umfassenden KMU-Test gelegt werden sollte, der Teil der Folgeabschätzung für die sich gegenwärtig in Vorbereitung befindliche CRD-IV-Verordnung ist, sowie Maßnahmen gelegt werden sollte, die sicherstellen, dass Banken auch weiterhin ihrer gesellschaftlichen Funktion nachkommen und die Realwirtschaft finanzieren, und dass auf Unionsebene die Bereitstellung von Garantieregelungen als alternative Finanzierungsmethode verstärkt ermöglicht werden muss;

17.  begrüßt daher die Tatsache, dass die EIB eine Milliarde EUR bereitgestellt hat, die in ihrem Namen durch den Europäischen Investitionsfonds als „Mezzanine Facility for Growth“ über Investitionsfonds, die sich an wachsende, innovative und wettbewerbsfähige KMU in ganz Europa wenden, investiert werden sollen, und fordert daher eine weitere Verbesserung der Mittelausstattung dieser Finanzinstrumente, da sie dazu beitragen, Innovation zu fördern, die die Grundlage für die europäische Wettbewerbsfähigkeit darstellt;

18.  unterstützt das CIP und begrüßt seinen erwiesenen Erfolg und warnt vor möglichen Auswirkungen auf seine Wirksamkeit und Flexibilität, die eine Änderung seiner Struktur nach einer eventuellen Eingliederung in das zukünftige Forschungsprogramm der EU haben könnte, und fordert, das CIP weiterhin als unabhängiges Vorreiterprogramm für KMU zu begreifen und eine eigene SBA-Haushaltslinie in das zukünftige CIP-Programm einzugliedern, um Prioritäten im Rahmen des SBA zu finanzieren;

19.  bedauert, dass bis Ende 2009 nur 75% der für finanzielle Unterstützung vorgesehenen Gesamtsumme von 21 Milliarden EUR durch zwischengeschaltete Geldinstitute vollständig bereitgestellt wurden und dass damit nur 50 000 KMU von 23 Millionen Unterstützung erhielten und fordert daher, Maßnahmen zu ergreifen, die das Auszahlungsverfahren – und insbesondere das System der zwischengeschalteten Partnerinstitute – transparenter, zugänglicher und wirksamer machen, damit die Entstehung von Defiziten vermieden und das Ziel, zwischen 2008 und 2011 die Gesamtsumme von 30 Milliarden EUR an KMU zu verleihen, erreicht wird;

Marktzugang

20.  begrüßt die Annahme der Binnenmarktakte aufgrund einer Initiative des Europäischen Parlaments und im Einklang mit dem Monti-Bericht und begrüßt insbesondere die Legislativmaßnahmen, die es KMU ermöglichen, die Vorteile des Binnenmarkts im vollen Umfang zu nutzen, wie etwa die europäischen Regelungen für Risikokapitalfonds, eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, die überarbeiteten MWSt.-Vorschriften und die Vereinfachung der Richtlinien zur Rechnungslegung, und fordert den Rat dazu auf, sich eindeutig für die Umsetzung der Binnenmarktakte zu engagieren, und zwar insbesondere für die Annahme ihrer vorrangigen Maßnahmen bis Ende 2012, und fordert die Kommission und den Rat auf, die Interessen der KMU hinsichtlich aller im Rahmen dieses Verfahrens getroffenen Maßnahmen sorgfältig zu berücksichtigen;

21.  fordert die Kommission eindringlich auf, die Rolle des Netzes zur Unterstützung der Unternehmen in Europa „Enterprise Europe Network“ (EEN) zu stärken und auszubauen, um kleine Unternehmen bei sämtlichen Bemühungen im Zusammenhang mit einer effektiveren Nutzung der Möglichkeiten, die der Binnenmarkt bietet, zu unterstützen;

22.  ist der Auffassung, dass der Dialog zwischen KMU und öffentlichen Beschaffern im Hinblick auf eine erleichterte Teilnahme der KMU bei Vergabeverfahren intensiviert werden sollte, und schlägt zu diesem Zweck vor, Möglichkeiten zu prüfen, wie KMU bei der Bildung von Partnerschaften und Konsortien und bei gemeinsamem Auftreten in öffentlichen Vergabeverfahren unterstützt werden können, und fordert die Kommission auf, eine Folgenabschätzung durchzuführen und die Schwellen für EU-Vergabeverfahren zu prüfen, wodurch KMU an Vergabeverfahren teilnehmen könnten, die sonst besonderen Anforderungen unterworfen und so für sie nicht zugänglich wären, und fordert die Kommission auf, zu überprüfen, wie die europaweite Bekanntmachung öffentlicher Vergabeverfahren verbessert und der Verwaltungsaufwand beseitigt werden kann, der europäische Unternehmen davon abhält, sich an grenzüberschreitenden öffentlichen Vergabeverfahren zu beteiligen, und fordert alle Mitgliedstaaten auf, den Leitfaden für bewährte Verfahren zur Erleichterung des Zugangs kleiner und mittlerer Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen systematischer anzuwenden;

23.  fordert die Kommission auf, in den nächsten Vorschlägen für eine Aktualisierung des europäischen Normungssystems die angemessene Vertretung der Interessen der KMU in den europäischen Normungsgremien sicherzustellen und die Normen für KMU zugänglicher zu machen;

24.  hebt die Rolle von Initiativen wie die Forschungsinitiative für KMU (SBRI) bei der Unterstützung von Behörden bei der Vergabe von Aufträgen im Bereich Forschung und Entwicklung an kleine Unternehmen hervor, um so Lösungen für Bedürfnisse der Gesellschaft zu erarbeiten und gleichzeitig die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen zu fördern;

Unterstützung der KMU

25.  wiederholt seine Forderung, im Einklang mit dem Prinzip einer einzigen Anlaufstelle in den Mitgliedstaaten jeweils reale oder virtuelle Anlaufstellen und Unterstützungseinrichtungen für KMU einzurichten, über die ihnen der Zugang zu einem breitgefächerten Angebot von Informationen und Unterstützung ermöglicht wird, das gemäß dem Lebenszyklus eines Unternehmens strukturiert ist;

26.  vertritt die Auffassung, dass kleine Unternehmen Unterstützung erhalten sollten, um ihre Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten zu verbessern, und zwar durch: Verbesserung ihrer Exportkapazitäten, Bereitstellung von Informationen über Programme und Initiativen, die den Zugang zu internationalen Märkten und die Erhöhung des Marktanteils von Gütern und Dienstleistungen von KMU erleichtern, und Sicherstellung, dass die Interessen kleiner Unternehmen in bi- und multilateralen Handelsverhandlungen angemessen vertreten sind;

27.  unterstützt die Initiative der Kommission für KMU, „Zweite Chance“, die in den Rahmen der Europäischen KMU-Woche einbezogen werden soll

Forschung und Innovation

28.  fordert stetige Anstrengungen bei der Vereinfachung einer Bereitstellung von Finanzmitteln für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) und eine angemessene Verwaltung der diesbezüglichen Programme, insbesondere im Interesse der KMU und entsprechend der Entschließung des Parlaments vom 11. November 2010 zur Vereinfachung der Durchführung von Forschungsrahmenprogrammen und vom 16. Februar 2011 zu praktischen Aspekten der Überarbeitung der EU-Instrumente zur Unterstützung der KMU-Finanzierung im nächsten Programmplanungszeitraum;

29.  begrüßt die Absicht der Kommission, weniger belastende Verwaltungs- und Finanzierungsregelungen für KMU und ein Paket von vereinfachten Instrumenten innerhalb des zukünftigen Finanzierungsrahmens für Forschung und Entwicklung und insbesondere der Nachfolgeprogramme des Siebten Forschungsrahmenprogramms und des CIP vorzuschlagen, um die Innovationskapazitäten von KMU im gesamten Innovationszyklus auch für nicht-technische Innovationen zu verbessern, und erinnert die Kommission daran, wie wichtig für KMU eine Unterstützung vor Ort ist, etwa mit Hilfe von Innovationszentren, Handelskammern, Wirtschaftsorganisationen und Innovationsclustern;

30.  fordert die Schaffung eines einheitlichen europäischen Patents sowie eine weitere Entwicklung und Koordination auf Unionsebene von Instrumenten und Programmen wie dem Innovationsvoucher, die die Fähigkeiten der KMU zum Innovationsmanagement sowie ihren Zugang zu Dienstleistungen im Bereich Forschung und Innovation und anderen wissensbasierten Unternehmensdienstleistungen (Modellieren der Unternehmensprozesse, Risikoabschätzung usw.) verbessern, und weist dabei insbesondere auf die in den Mitgliedstaaten angewandten optimalen Praktiken von Zentren für den Technologietransfer in den Universitäten hin, die den Zugang von KMU zu FuE erleichtern, und fordert die Kommission auf, die Machbarkeit der Schaffung eines europäischen Patentfonds zur Förderung dieses Technologietransfers zwischen Forschungszentren und Unternehmen, insbesondere innovativen KMU, zu überprüfen;

31.  sieht es mit Bedauern, dass nur wenige unserer innovativen KMU zu größeren Unternehmen werden, an denen mehr Personen mitarbeiten; weist darauf hin, dass es in der EU auch weniger junge, FuE-intensive, innovative Firmen als in den USA gibt und dass schwerwiegende Mängel in Bezug auf Innovations- und digitale Kompetenzen dazu führen, dass KMU keine innovativen, intelligenten Geschäftsmodelle und keine neuen Technologien nutzen;

32.  fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, steuerliche Anreize für neugegründete innovative kleine Unternehmen in den ersten Jahren ihres Bestehens zu erwägen;

Fähigkeiten, Bildung und Berufsbildung
33. bedauert, dass im SBA soziale und arbeitsmarktbezogene Themen nicht ausreichend berücksichtigt werden, die Auswirkungen auf das Unternehmertum und die Möglichkeiten der KMU haben, ihr Beschäftigungspotential auszuschöpfen und Arbeitskräfte mit den benötigten Fähigkeiten einzustellen;
34. hat zur Kenntnis genommen, dass Wachstum und Innovation zum großen Teil engagierten KMU zu verdanken sind, und betont, dass die Ausbildung eines unternehmerischen Denkens auf allen Ebenen des Bildungs- und Ausbildungssystems mit Hilfe von innovativen Methoden wie etwa echten Kleinstunternehmen, die in weiterführenden Schulen gegründet werden, verstärkt gefördert werden sollte, und betont, dass die Förderung des Erwerbs der für kleine Unternehmen unter den heutigen Marktbedingungen erforderlichen Managementfähigkeiten und IT-Kompetenzen von wesentlicher Bedeutung ist;
35. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Initiativen zu entwickeln und zu fördern, die eine verbesserte Feststellung und Vorhersage der von den KMU benötigten Fähigkeiten ermöglichen, insbesondere damit die Unternehmen nachhaltiger tätig sein können, und Strategien für die Vermittlung von unternehmerischem Denken sowie für die Berufsausbildung auf der Grundlage bewährter Praktiken in den Mitgliedstaaten zu entwickeln;
36. fordert die Kommission auf, angesichts der sehr ermutigenden Ergebnisse der zwar immer noch nur eingeschränkt stattfindenden vorbereitenden Maßnahmen die Erasmus-Programme für junge Unternehmer zu einer dauerhaften Einrichtung mit einem ausreichenden Haushalt zu machen;
Ressourceneffizienz
37. begrüßt, dass die Kommission anerkannt hat, dass KMU eine wesentliche Rolle beim Übergang zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft spielen, und ist der Auffassung, dass zur Erreichung der Ziele im Bereich Ressourceneffizienz ein auf die Wertschöpfungskette ausgerichteter Ansatz erforderlich ist, und fordert daher von der Kommission die Einrichtung koordinierter Projekte und Aktivitäten sektoraler KMU mit dem Ziel, mögliche ressourceneffiziente Innovationen innerhalb der Wertschöpfungs- und Lieferketten zu identifizieren;
38. begrüßt den Vorschlag der Kommission, einen Aktionsplan für Öko-Innovationen anzunehmen, und fordert ehrgeizige Maßnahmen zur Unterstützung von KMU bei der Einführung ökologisch innovativer Lösungen in allen Phasen der Wertschöpfungskette, einschließlich der Produktgestaltung, und ist der Meinung, dass die Finanzmittel für Initiativen in diesem Bereich etwa durch das zukünftige CIP gesteigert werden müssen, aber auch durch eine gezielte Verwendung der Strukturfonds, und fordert die Kommission auf, alle zwei Jahre einen Bericht über die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Förderung der ökologischen Innovationen der KMU vorzulegen;
39. weist auf das Energiesparpotenzial der KMU hin, da gegenwärtig lediglich höchstens 24% der KMU aktiv an Aktionen zur Verringerung ihrer Umweltbelastung beteiligt sind, und hebt hervor, dass kosteneffiziente Energieeffizienzmaßnahmen KMU dabei helfen würden, ihre Energiekosten zu verringern und ihre Kapazitäten für Neuinvestition zu erhöhen, und ist der Auffassung, dass es dringend notwendig ist, den Kenntnisstand hinsichtlich Treibhausgasen in kleinen und mittleren Unternehmen zu verbessern, und betont, dass zwar zumindest ein Finanzberater pro KMU vorhanden ist, es aber nur wenige Fachleute gibt, die KMU zu Energieeinsparungen und -effizienz beraten;

40.  stellt fest, dass in allen Mitgliedstaaten der illegale Handel mit gefälschten und nachgeahmten Produkten aus Drittländern, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen KMU bedrohen, zunimmt;

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41.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 87 E vom 1.4.2010, S. 48.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0057.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0093.

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