Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2010/2161(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0112/2011

Eingereichte Texte :

A7-0112/2011

Aussprachen :

PV 12/05/2011 - 9
CRE 12/05/2011 - 9

Abstimmungen :

PV 12/05/2011 - 12.10
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0239

Angenommene Texte
PDF 149kWORD 59k
Donnerstag, 12. Mai 2011 - Straßburg
Kulturelle Dimensionen der auswärtigen Politik der EU
P7_TA(2011)0239A7-0112/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Mai 2011 zu der kulturellen Dimensionen der auswärtigen Politik der EU (2010/2161(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  gestützt auf Artikel 27 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union,

–  unter Hinweis auf Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf das UNESCO-Übereinkommen von 2005 zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (UNESCO-Übereinkommen),

–  unter Hinweis auf den Beschluss 2010/427/EU des Rates vom 26. Juli 2010 über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes(1),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste)(2),

–  unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1041/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über ein Programm für die Zusammenarbeit mit Fachkräften aus Drittländern im audiovisuellen Bereich (MEDIA Mundus 2011-2013)(3),

–  unter Hinweis auf die Entscheidung Nr. 1983/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008)(4),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung (KOM(2007)0242),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über die Umsetzung der europäischen Kulturagenda (KOM(2010)0390),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Mai 2010 zu „Europeana - die nächsten Schritte“(5),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. und 19. November 2010 zum Arbeitsplan im Kulturbereich 2011–2014 (2010/C 325/01)(6),

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 20. November 2008 zur Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs in den Außenbeziehungen der Union und ihrer Mitgliedstaaten (2008/C 320/04)(7),

–  unter Hinweis auf die Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen (2000) und insbesondere auf deren Artikel über Menschenrechte, Demokratie und gute Lenkung,

–  unter Hinweis auf die Resolution der Vereinten Nationen mit dem Titel „Das Versprechen halten: vereint die Millenniums-Entwicklungsziele erreichen“ vom 22. September 2010,

–  unter Hinweis auf die Entschließung der Vereinten Nationen mit dem Titel „Kultur und Entwicklung“ vom 20. Dezember 2010,

–  unter Hinweis auf das am 23. Juni 2000(8) in Cotonou unterzeichnete Partnerschaftsabkommen AKP-EU in der zuerst am 25. Juni 2005 in Luxemburg geänderten Fassung(9) und in der zum zweiten Mal am 22. Juni 2010 in Ouagadougou geänderten Fassung(10),

–  unter Hinweis auf das Protokoll über kulturelle Zusammenarbeit im Anhang zum Freihandelsmusterabkommen,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung (A7-0112/2011),

A.  in der Erwägung, dass die EU eine kulturell vielfältige Wertegemeinschaft ist, deren Maxime – „In Vielfalt geeint“ – auf vielfältige Weise ihren Ausdruck findet,

B.  in der Erwägung, dass die aufeinanderfolgenden Erweiterungen der EU, die Mobilität der Bürger im gemeinsamen europäischen Raum, die alten und neuen Migrationsströme sowie der Austausch jeglicher Art mit dem Rest der Welt zu dieser kulturellen Vielfalt beitragen,

C.  in der Erwägung, dass die Kultur einen Eigenwert hat, das Leben der Menschen bereichert sowie gegenseitiges Verständnis und gegenseitige Achtung fördert,

D.  in der Erwägung, dass die Europäische Agenda für Kultur das strategische Ziel setzt, Kultur als einen wesentlichen Bestandteil der internationalen Beziehungen der EU zu fördern,

E.  in der Erwägung, dass die Kultur ein förderndes Element für Entwicklung, Integration, Innovation, Demokratie, Menschenrechte, Bildung, Konfliktprävention und Aussöhnung, gegenseitiges Verständnis, Toleranz und Kreativität darstellen kann und sollte,

F.  in der Erwägung, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten, Bürger, Unternehmen und Zivilgesellschaft in der EU und in Drittländern wichtige Akteure der kulturellen Beziehungen sind,

G.  in der Erwägung, dass kulturelle Güter einschließlich des Sports zu der ideellen Entwicklung und Wirtschaft der EU beitragen und die Verwirklichung einer wissensbasierten Gesellschaft insbesondere durch Kulturwirtschaft und Tourismus fördern,

H.  in der Erwägung, dass Künstler als De-facto-Kulturdiplomaten tätig sind, die verschiedene ästhetische, politische, moralische und soziale Werte austauschen und einander gegenüberstellen,

I.  in der Erwägung, dass die neuen Medien und Kommunikationstechnologien, wie das Internet, das Potenzial haben, ein Instrument für freie Meinungsäußerung, Pluralismus, Informationsaustausch, Menschenrechte, Entwicklung, Versammlungsfreiheit, Demokratie und Integration und zur Erleichterung des Zugangs zu kulturellen Inhalten und Bildung zu sein,

J.  in der Erwägung, dass die kulturelle Zusammenarbeit und der kulturelle Dialog, die Grundlagen der Kulturdiplomatie sind, als Instrumente für Frieden und Stabilität in der Welt dienen können,

Kultur und europäische Werte

1.  unterstreicht den bereichsübergreifenden Charakter und die Bedeutung der Kultur in allen Lebensbereichen und vertritt die Auffassung, dass sie im Einklang mit Artikel 167 Absatz 4 des AEUV beim außenpolitischen Handeln der EU stets berücksichtigt werden muss;

2.  betont, dass es notwendig ist, dass alle Institutionen der EU den Wert der Kultur als treibende Kraft für Toleranz und Verständnis sowie als Instrument für Wachstum und integrativere Gesellschaften stärker anerkennen;

3.  fordert eine Zusammenarbeit mit den Regionen der einzelnen Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Ausarbeitung, Durchführung und Förderung von Maßnahmen der Kulturpolitik;

4.  betont, dass die demokratischen Grundfreiheiten wie Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Freiheit von Angst und Not, Freiheit von Intoleranz und Hass und der freie Zugang zu gedruckten und digitalen Informationen sowie das Privileg, online und offline beliebige Inhalte und Dienste zu nutzen, wichtige Voraussetzungen für kulturellen Ausdruck, kulturellen Austausch und kulturelle Vielfalt darstellen;

5.  verweist auf die Bedeutung der Protokolle über kulturelle Zusammenarbeit und ihren Zusatznutzen in bilateralen Abkommen auf dem Gebiet Entwicklung und Handel; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Strategie für die künftigen Protokolle über kulturelle Zusammenarbeit vorzulegen und das Europäische Parlament und die Zivilgesellschaft zu dieser Strategie zu konsultieren;

6.  bekräftigt, dass die Kultur bei bilateralen Abkommen über Entwicklung und Handel und im Rahmen von Maßnahmen wie den Europäischen Instrumenten für Entwicklungszusammenarbeit, für Stabilität, für Demokratie und Menschenrechte und für Heranführungshilfe, der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), der Östlichen Partnerschaft, der Union für den Mittelmeerraum und dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) eine Rolle spielt, bei denen durchweg Mittel für Kulturförderprogramme bereitgestellt werden;

7.  betont, dass die transatlantische Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarstaaten wichtig ist, um gemeinsame Interessen und gemeinsame Werte voranzubringen;

8.  misst der öffentlich-privaten Zusammenarbeit mit einer starken Rolle für die Zivilgesellschaft, einschließlich der NGO und der europäischen kulturellen Netzwerke, bei der Behandlung der kulturellen Aspekte der Außenbeziehungen der EU einen hohen Wert bei;

EU-Programme

9.  ist besorgt über die Fragmentierung der externen EU-Kulturpolitik und -projekte, die die strategische und effiziente Nutzung der kulturellen Ressourcen und die Entwicklung einer sichtbaren gemeinsamen EU-Strategie für die kulturellen Aspekte der Außenbeziehungen der EU behindert;

10.  fordert die Straffung interner Verfahren in der Kommission in den verschiedenen GD, die sich hauptsächlich mit Außenbeziehungen (Außenpolitik, Erweiterung, Handel, Entwicklung), Bildung und Kultur sowie der digitalen Agenda befassen;

11.  stellt fest, dass der Kultur- und Bildungsaustausch möglicherweise die Zivilgesellschaft stärken, die Demokratisierung und verantwortungsvolle Staatsführung unterstützen, die Entwicklung von Fähigkeiten verstärken, die Menschenrechte und Grundfreiheiten fördern und die Grundlagen für eine dauerhafte Zusammenarbeit liefern kann;

12.  unterstützt die zunehmende Einbeziehung von Drittländern in die Kultur-, Mobilitäts-, Jugend-, Bildungs- und Ausbildungsprogramme der EU und fordert, dass der Zugang zu diesen Programmen für Personen (Jugendliche) aus Drittländern, wie z. B. den europäischen Nachbarländern, erleichtert wird;

13.  fordert kohärente Strategien zur Förderung der Mobilität für junge Leute und der Mobilität von Kulturschaffenden, Künstlern und Kreativen, der kulturellen Entwicklung und Bildung (einschließlich der Medien- und IKT-Kompetenz) und des Zugangs zu künstlerischem Ausdruck in all seinen Formen; unterstützt daher Synergien zwischen Kultur-, Sport-, Bildungs-, Medien-, Mehrsprachigkeits- und Jugendprogrammen;

14.  unterstützt die Zusammenarbeit mit Vertretern der Praxis, Mittlerorganisationen und der Zivilgesellschaft in den Mitgliedstaaten und in Drittländern bei der Ausarbeitung und Durchführung von Maßnahmen der auswärtigen Kulturpolitik sowie der Förderung kultureller Veranstaltungen und Austauschprogramme mit dem Ziel, sich gegenseitig besser kennenzulernen und gleichzeitig die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas gebührend zu berücksichtigen;

15.  fordert die Einführung eines Kulturvisums für Drittstaatsangehörige, Künstler und andere Kulturschaffende nach dem Vorbild des bereits existierenden Programms für Wissenschaftlervisa, das seit 2005 in Kraft ist; fordert die Kommission ferner auf, eine Kurzzeitvisa-Initiative vorzuschlagen, um die Hindernisse für die Mobilität im Kultursektor zu beseitigen;

Medien und neue Informationstechnologien

16.  betont, wie wichtig es ist, dass sich die Europäische Union auf der ganzen Welt im Einklang mit dem Urheberrecht für die Achtung der freien Meinungsäußerung, der Pressefreiheit sowie des freien Zugangs zu den audiovisuellen Medien und neuen Informationstechnologien einsetzt;

17.  missbilligt, dass repressive Regime das Internet in zunehmendem Maße zensieren und überwachen und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dringend auf, die Internetfreiheit weltweit zu fördern;

18.  bekräftigt erneut den Grundsatz der Netzneutralität, durch den sichergestellt werden soll, dass das Internet eine freie und offene Technologie bleibt, die demokratische Kommunikation fördert;

19.  hebt hervor, dass das Internet für die Förderung der europäischen Kultur eine wichtige Rolle spielt, und fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, weiterhin unionsweit in die Infrastruktur für Breitband-Internetzugang zu investieren;

20.  unterstreicht die Bedeutung der neuen Medien und vor allem des Internets als freie, leicht zugängliche und nutzerfreundliche Kommunikations- und Informationsplattformen, die im Rahmen des interkulturellen Dialogs nach innen und nach außen aktiv genutzt werden sollten; betont ferner die Bedeutung der neuen Medien bei der Bereitstellung eines Zugangs zu kulturellen Gütern und Inhalten und bei der verstärkten Bekanntmachung des kulturellen Erbes und der Geschichte Europas innerhalb und außerhalb der EU, wie dies durch zentrale Projekte wie Europeana deutlich wird;

21.  fordert die Kommission auf, einen zentralen Informationszugang im Internet zu schaffen, der zum Einen über die bestehenden EU-Förderprogramme mit kulturellem Bezug in den Außenbeziehungen der EU sowie Planung und Organisation von kulturellen Veranstaltungen mit gesamteuropäischem Bezug durch die EU-Auslandsvertretungen informiert und zum Anderen eine zentrale Informationsplattform für die Vernetzung von Kulturschaffenden, Institutionen und der Zivilgesellschaft bietet, zugleich aber auch zu anderen Angeboten der EU wie Europeana weiterleitet;

Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit

22.  betont die Bedeutung der Kulturdiplomatie und der kulturellen Zusammenarbeit, wenn es darum geht, die Interessen und Werte der EU und der Mitgliedstaaten, die die europäische Kultur ausmachen, in der Welt voranzubringen und zu kommunizieren; hebt hervor, dass die EU als ein Akteur (auf internationaler Bühne) mit einer globalen Perspektive und einer globalen Verantwortung auftreten muss;

23.  vertritt die Auffassung, dass der Schwerpunkt der auswärtigen Politik der EU hauptsächlich auf der Förderung von Frieden und Aussöhnung, Menschenrechten, internationalem Handel und Wirtschaftsentwicklung liegen sollte, ohne die kulturellen Aspekte der Diplomatie zu vernachlässigen;

24.  betont die Notwendigkeit, wirksame Strategien für die interkulturellen Verhandlungen zu entwickeln, und ist der Auffassung, dass ein multikultureller Ansatz, bei dem die EU und ihre Partnerländer gleichberechtigt sind, den Abschluss vorteilhafter Vereinbarungen erleichtern kann;

25.  fordert nachdrücklich, dass eine Person in jeder EU-Vertretung im Ausland für die Koordinierung kultureller Beziehungen und Interaktion zwischen der EU und Drittländern sowie für die Förderung der europäischen Kultur in enger Zusammenarbeit mit kulturellen Akteuren und netzgestützten Organisationen, wie z.B. EUNIC, zuständig sein sollte;

26.  betont, dass die Kulturvermittlung und der kulturelle Austausch eines umfassenden Ansatzes bedürfen, und hebt die Rolle der Kultur bei der Förderung von Demokratisierung, Menschenrechten, Konfliktprävention und Friedenskonsolidierung hervor;

27.  unterstützt die Einführung von politischen Kulturdialogen, wie den vor kurzem aufgenommenen Dialog EU/Indien, um persönliche Kontakte zu intensivieren;

28.  unterstützt die Festlegung von Schwerpunkten, die einen unmittelbaren Zusammenhang mit der kulturellen Dimension aufweisen, im Rahmen des EIDHR, einschließlich der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, der Konfliktbewältigung und -prävention, der Zusammenarbeit der Zivilgesellschaft und der Rolle, die neue Technologien für Meinungsfreiheit, demokratische Teilhabe und Menschenrechte spielen;

EU-Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)

29.  erwartet, dass der Entwurf des Organisationsplans des EAD auf kulturelle Aspekte ausgerichtete Stellen umfasst, und schlägt die Schaffung einer diesbezüglichen Koordinierungsstelle vor;

30.  fordert den EAD und die Kommission auf, den strategischen Einsatz kultureller Aspekte der Außenpolitik zu koordinieren, die Kultur dabei durchgängig und systematisch in die EU-Außenbeziehungen einzubinden und Komplementarität mit den Maßnahmen der auswärtigen Kulturpolitik der Mitgliedstaaten anzustreben;

31.  fordert, dass das EAD-Personal eine entsprechende Schulung und Fortbildung in den kulturellen und digitalen Aspekten der Außenpolitik erhält, damit es in diesem Bereich koordinierend für die EU-Delegationen tätig sein kann, gemeinsame europäische Schulungsmöglichkeiten für nationale Sachverständige und Personal aus Kulturinstituten und Schulungseinrichtungen, die allgemein zugänglich gemacht werden sollen;

32.  fordert die Einbeziehung einer GD Kultur und digitale Diplomatie in die Organisation des EAD;

33.  ruft den EAD auf, beim Aufbau seiner Ressourcen und Kompetenzen im Kulturbereich mit Netzwerken wie EUNIC (European Union National Institutes for Culture) zusammenzuarbeiten, um auf ihre Erfahrungen als autonomes Bindeglied zwischen den Mitgliedstaaten und Kulturmittlerorganisationen zurückzugreifen sowie Synergien zu schaffen und zu nutzen;

34.  fordert den EAD auf, der vor kurzem gebilligten Maßnahme der Europäischen Union im Hinblick auf das Europäische Kulturerbesiegel als Instrument Rechnung zu tragen, das im Rahmen der Beziehungen zu Drittländern berücksichtigt werden sollte, um das Wissen um die Kultur und die Geschichte der Völker Europas und dessen Verbreitung zu verbessern;

35.  fordert die Kommission auf, eine interinstitutionelle Taskforce für Kultur im Rahmen der Außenbeziehungen der EU einzusetzen, um eine Koordinierung, eine rationellere Gestaltung, Strategien und den Austausch bewährter Praktiken zu entwickeln und auszuweiten, dabei die Aktivitäten und Initiativen des Europarats mit zu berücksichtigen sowie dem Europäischen Parlament über die Umsetzung zu berichten;

36.  schlägt vor, dass die Europäische Kommission dem Parlament regelmäßig einen Bericht zur Umsetzung dieser Entschließung zur Rolle der Kultur in den Außenbeziehungen der EU vorlegt;

37.  schlägt die Einrichtung spezifischer Informationssysteme zur Unterstützung der Mobilität von Künstlern und anderen Kulturschaffenden vor, wie dies in der Studie mit dem Titel „Information systems to support the mobility of artists and other professionals in the culture field: a feasibility study“(11) vorgesehen ist;

38.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Jahr 2011 ein Grünbuch über eine Strategie für Kultur und kulturelle Zusammenarbeit im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU vorzulegen und anzunehmen, dem eine Mitteilung folgen sollte;

39.  regt konkrete Maßnahmen an, um den Aufbau von Kapazitäten durch die Beteiligung der Zivilgesellschaft sowie die Finanzierung unabhängiger Initiativen zu fördern;

UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

40.  fordert den EAD auf, Drittländer zur Entwicklung von kulturpolitischen Maßnahmen anzuregen und gezielt aufzufordern, das UNESCO-Übereinkommen zu ratifizieren und umzusetzen;

41.  erinnert die Mitgliedstaaten an die wichtigen Verpflichtungen, die sie mit der Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens eingegangen sind, da der weltweite Schutz der kulturellen Vielfalt eine vernünftige und ausgewogene Politik in Bezug auf digitale Systeme erfordert;

42.  ruft die Kommission dazu auf, die duale Natur kultureller Güter und Dienstleistungen bei der Aushandlung bilateraler und multilateraler Handelsabkommen und dem Abschluss von Kulturprotokollen in geeigneter Weise zu berücksichtigen und den Entwicklungsländern gemäß Artikel 16 des UNESCO- Übereinkommens eine Präferenzbehandlung einzuräumen;

43.  begrüßt die vor kurzem erfolgte Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der EU und der UNESCO über eine Beratungsfazilität in Höhe von einer Million EUR zur Unterstützung des staatlichen Handelns im Kultursektor und durch die es den Regierungen der Entwicklungsländer auch ermöglicht werden soll, das Wissen der Experten bei der Konzipierung einer effektiven und nachhaltigen Kulturpolitik zu nutzen;

44.  ermutigt die Mitgliedstaaten und die Kommission, ihre Bemühungen auf dem Gebiet der Zusammenarbeit zu verstärken, um – im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung und den internationalen Rechtsrahmen – die nationalen Rechtsrahmen und Maßnahmen zum Schutze und zur Bewahrung des kulturellen Erbes und der Kulturgüter weiter zu verbessern, wozu auch Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern und geistigem Eigentum gehören, sowie die illegale Aneignung von kulturellem Erbe und der Erzeugnisse des kulturellen Schaffens zu verhindern und gleichzeitig die Bedeutung der Urheberrechte und der Rechte des geistigen Eigentums anzuerkennen, um die Kulturschaffenden zu unterstützen;

45.  fordert eine kohärente EU-Strategie für die internationale Förderung europäischer kultureller Aktivitäten und Programme basierend auf dem Schutz der Vielfalt und der dualen Natur kultureller Güter und Aktivitäten, die unter anderem eine bessere Koordination der bereits bestehenden EU-Außenprogramme mit kulturellen Komponenten und ihre Umsetzung in den Verträgen mit Drittländern und die Berücksichtigung der in den Verträgen enthaltenen Kulturverträglichkeitsklauseln und des Subsidiaritätsprinzips sowie des UNESCO-Übereinkommens umfasst;

46.  fordert eine kohärente Strategie für den Schutz und die Förderung des materiellen und immateriellen Kultur- und Naturerbes und eine internationale Zusammenarbeit in Konfliktgebieten, zum Beispiel durch das Blue-Shield-Netzwerk, wodurch der Kultur eine Rolle bei der Konfliktprävention und Wiederherstellung des Friedens zugewiesen wird;

47.  fordert, dass das in Konflikt- und Postkonfliktgebiete entsandte Personal eine Schulung in den kulturellen Aspekten von Maßnahmen erhält, um das Erbe zu erhalten sowie Aussöhnung, Demokratie und Menschenrechte zu fördern;

48.  möchte gewährleisten, dass im Rahmen der vorhandenen Finanzierungsinstrumente der Schwerpunkt operationeller Programme auf Vereinfachung, Effizienz und der Koordinierung der Maßnahmen der EU liegt;

49.  unterstützt die Förderung der Rolle der Kultur im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) bei dessen Arbeit hinsichtlich der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, der Konfliktbewältigung und -prävention, der Zusammenarbeit der Zivilgesellschaft und der Rolle, die neue Technologien für Meinungsfreiheit, demokratische Teilhabe und Menschenrechte spielen;

50.  erkennt an, dass alle Menschenrechte im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und der Charta der Grundrechte der EU geachtet werden müssen und erkennt deshalb den Zusammenhang zwischen kulturellen Rechten, kultureller Vielfalt und Menschenrechten an und lehnt den Rückgriff auf kulturelle Argumente zur Rechtfertigung von Menschenrechtsverletzungen ab;

51.  schlägt vor, in den Jahresbericht über Menschenrechte ein Kapitel zum Thema Kultur aufzunehmen und die Kultur bei der Tätigkeit der interparlamentarischen Delegationen zum Querschnittsthema zu machen;

52.  fordert, dass die Entwicklung kultureller Aktivitäten nicht als Argument für die Beschränkung des freien Verkehrs der Kulturschaffenden zwischen der EU und Drittländern benutzt werden darf;

53.  unterstützt die Herstellung kultureller Beziehungen mit Ländern, mit denen es keine andere Partnerschaft gibt, als ersten Schritt hin zur Entwicklung weiterer Beziehungen;

o
o   o

54.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 201 vom 3.8.2010, S. 30.
(2) ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1.
(3) ABl. L 288 vom 4.11.2009, S. 10.
(4) ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 44.
(5) ABl. C 81 E vom 15.3.2011, S. 16.
(6) ABl. C 325 vom 2.12.2010, S. 1.
(7) ABl. C 320 vom 16.12.2008, S. 10.
(8) ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.
(9) ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27.
(10) ABl. L 287 vom 4.11.2010, S. 3.
(11) GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen