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Verfahren : 2011/2686(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0334/2011

Aussprachen :

PV 12/05/2011 - 16.3
PV 12/05/2011 - 17.3
CRE 12/05/2011 - 16.3
CRE 12/05/2011 - 17.3

Abstimmungen :

PV 12/05/2011 - 17.3
CRE 12/05/2011 - 17.3

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0244

Angenommene Texte
PDF 127kWORD 41k
Donnerstag, 12. Mai 2011 - Straßburg
Belarus
P7_TA(2011)0244RC-B7-0334/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Mai 2011 zu Belarus

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Belarus, insbesondere die Entschließungen vom 10. März 2011(1), vom 20. Januar 2011(2) und vom 17. Dezember 2009(3),

–  in Kenntnis der am 18. Februar 2011 abgegebenen Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, zu dem gegen einen Vertreter der belarussischen Opposition ergangenen Urteil und dem Strafmaß, das gegen ihn verhängt wurde, sowie in Kenntnis der Erklärung des Sprechers der Hohen Vertreterin der EU, Catherine Ashton, vom 10. April 2011 über das scharfe Vorgehen gegen unabhängige Medien in Belarus,

–  unter Hinweis auf den Beschluss 2011/69/GASP des Rates vom 31. Januar 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/639/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen einzelne belarussische Amtsträger,

–  unter Hinweis auf den abschließenden Bericht über die Präsidentschaftswahlen in Belarus des Büros der OSZE für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der OSZE und der Parlamentarischen Versammlung der OSZE (OSZE PV) vom 22. Februar 2011,

–  gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Präsidentschaftskandidaten Ales Michalewitsch, Uladsimir Njakljajeu, Wital Rymascheuski, Andrej Sannikau, Mikalaj Statkewitsch und Dsmitry Uss sowie ihre Wahlkampfleiter, insbesondere Pawel Sewjarynez, Uladsimir Kobez, Sjarhej Marzeleu unter Anklage stehen und dass ihnen Gefängnisstrafen von bis zu 15 Jahren drohen,

B.  in der Erwägung, dass eine Reihe Oppositionsaktivisten, darunter Anatol Ljabedska, Vorsitzender der Oppositionspartei „Vereinigte Bürgerpartei“, die ehemaligen Präsidentschaftskandidaten Wital Rymascheuski und Ales Michalewitsch, Natallja Radsina, die verantwortliche Herausgeberin eines Online-Nachrichtenportals, Andrej Dsmitryjeu, der Wahlkampfleiter des oppositionellen Präsidentschaftskandidaten Uladsimir Njakljajeu und der Aktivist der Gruppierung „Sag die Wahrheit“, Sjarhej Wasnjak, aus dem Untersuchungsgefängnis des KGB entlassen wurden und nunmehr unter Hausarrest stehen, während die Untersuchungen gegen sie fortgesetzt werden; in der Erwägung, dass Ales Michalewitsch und Natallja Radsina das Land verlassen haben, um sich der Anklage zu entziehen, während Dsmitry Bandarenka, während eines früheren Präsidentschaftswahlkampfes ein Unterstützer von Andrej Sannikau, zu einer Strafe von zwei Jahren in einem Gefangenenlager verurteilt wurde,

C.  in der Erwägung, dass Aljaksandr Atroschtschankau, Aljaksandr Maltschanau, Dsmitry Nowik und Wassil Parfenkau, Mitglieder der Wahlkampfstäbe der Oppositionskandidaten Uladsimir Njakljajeu und Andrej Sannikau, sowie Mikita Lichawid, Mitglied der Bewegung „Für die Freiheit“, die Aktivisten der „Jungen Front“ Ales Kirkewitsch, Smizer Daschkewitsch und Eduard Lobau, ein Aktivist der Gruppierung „Sag die Wahrheit“ Pawel Winahradau, der unabhängige Aktivist Andrej Pratassenja und der Historiker Dsmitry Drosd, der Teilnehmer an Protestaktionen Uladsimir Chamitschenka und Dsmitry Bandarenka, ein Koordinator der Bürgerbewegung für ein europäisches Belarus im Zusammenhang mit den Demonstrationen vom 19. Dezember 2010 zu Haftstrafen zwischen einem und vier Jahren verurteilt wurden,

D.  in der Erwägung, dass die Polizei nachweislich Folterungen vorgenommen hat, um Geständnisse im Zusammenhang mit Beschuldigungen wegen staatsfeindlicher Handlungen zu erpressen, wie die Fälle von Wolha Klassowska und Ales Michalewitsch zeigen,

E.  in der Erwägung, dass das belarussische Informationsministerium am 25. April 2011 zusammen mit dem Höchsten Gericht für Wirtschaftsangelegenheiten Schritte zur Einstellung der beiden unabhängigen Zeitungen „Narodnaja Wolja“ und „Nascha Niwa“ unternommen hat,

F.  in der Erwägung, dass Andrzej Poczobut, ein Journalist des Kanals Belsat-TV und der polnischen Tageszeitung „Gazeta Wyborcza“ inhaftiert wurde und ihm wegen seiner jüngst veröffentlichten Artikel eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren wegen sogenannter „Verunglimpfungen des Präsidenten“ droht, sowie in der Erwägung, dass Andrzej Poczobut laut Amnesty International ein Gefangener aus Gewissensgründen ist und die Journalistin Iryna Chalip, die Ehefrau von Andrej Sannikau, ebenfalls festgenommen wurde und ihr eine Anklage wegen der Proteste droht, sowie in der Erwägung, dass sie zurzeit unter Hausarrest steht und es ihr nicht gestattet ist, mit ihrem Mann zu sprechen,

G.  in der Erwägung, dass die Repressionen gegen Mitglieder der demokratischen Opposition, freie Medien, die Vertreter der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsaktivisten weiter zugenommen haben und die wiederholten Aufrufe der internationalen Gemeinschaft, diese umgehend einzustellen, ignoriert wurden; in der Erwägung, dass es damit zu schwerwiegenden Verstößen gegen zahlreiche internationale Verpflichtungen von Belarus kommt,

1.  verurteilt in aller Schärfe alle Verurteilungen im Zusammenhang mit dem Tatbestand „Massenunruhen“; vertritt die Auffassung, dass diese willkürlich und politisch motiviert sind; weist darauf hin, dass die Behörden Berichten zufolge die Schuld der Angeklagten nicht nachweisen konnten, dass unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde, dass den Inhaftierten untersagt wurde, eigene Zeugen hinzuzuziehen und sich allein und regelmäßig mit ihrem Rechtsbeistand zu treffen, dass die Anwälte der Angeklagten verschiedene Warnungen aus dem Justizministerium erhielten und einigen von ihnen die Zulassung entzogen wurde; erklärt deshalb, dass die Prozesse nicht unparteiisch geführt wurden;

2.  vertritt die Auffassung, dass die Vorwürfe gegen die Präsidentschaftskandidaten Uladsimir Njakljajeu, Wital Rymascheuski, Mikalaj Statkewitsch, Dsmitry Uss und Andrej Sannikau unbegründet und ungerechtfertigt sind; fordert die Freilassung der Kandidaten und die Einstellung jeglicher weiterer Strafverfolgungen; verurteilt in diesem Zusammenhang den fehlenden Respekt der belarussischen Behörden gegenüber den Grundrechten auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit; fordert die unverzügliche Freilassung aller Demonstranten, die sich noch in Haft befinden, und dass die Anklagen gegen sie fallengelassen werden;

3.  ist besorgt angesichts der sich immer weiter verschlechternden Lage der Menschenrechtsaktivisten in Belarus; verurteilt aufs Schärfste die haltlosen Beschuldigungen des belarussischen Präsidenten und verschiedener Journalisten staatlicher Medien über eine vermeintliche „fünfte Kolonne im Land“, die diese in ihren Erklärungen zu dem Bombenanschlag in der Minsker U-Bahn, z. B. gegen Ales Bjaljazki, Leiter des Zentrums für Menschenrechte „Wjasna“, erhoben;

4.  verurteilt das anhaltende von Angst und Einschüchterungen gegen die politische Opposition geprägte Klima in Belarus und die andauernden Verfolgungen von Oppositionsaktivisten seit den Präsidentschaftswahlen im Dezember 2010;

5.  fordert die belarussischen Behörden auf, die Einreiseverbote der ukrainischen Staatsangehörigen Maryna Zapok, Maxym Kyzjuk und des russischen Staatsangehörigen Andrej Jurow, die als Vertreter des Internationalen Komitees zur Kontrolle der Menschenrechtslage in Belarus fungieren und denen die Einreise nach Belarus verweigert wurde, aufzuheben; weist darauf hin, dass diesen die Einreise nach Belarus verweigert wurde; fordert die Wiederherstellung der Einreiseerlaubnis für die russischen Menschenrechtsaktivisten Alik Mnazkanjan und Wiktorija Gromowa, die am 4. Mai 2011 im Zentrum für Menschenrechte „Wjasna“ verhaftet und kurze Zeit später aus Belarus ausgewiesen wurden, wobei gegen sie ein zweijähriges Einreiseverbot verhängt wurde; verurteilt in diesem Zusammenhang alle Maßnahmen gegen Menschenrechtsaktivisten durch die belarussischen Behörden;

6.  verurteilt die systematischen Bedrohungen und Einschüchterungen sowie den zunehmenden Druck auf unabhängige Journalisten und Medien in Belarus; fordert die belarussischen Behörden in diesem Zusammenhang auf, das Verfahren zur Einstellung der Wochenzeitschriften „Narodnaja Wolja“ und „Nascha Niwa“ einzustellen und den Zugang zu den beiden unabhängigen Internet-Portalen „Charta “97' und „Bielorusskij Partizan“ nicht einzuschränken, was zu einer weiteren ernsthaften Beschränkung der Medienvielfalt in Belarus führen würde; fordert ferner die unverzügliche Freilassung von Andrzej Poczobut und den Verzicht auf die Anklagen gegen seine Person;

7.  verurteilt die Unterlassung unabhängiger Untersuchungen des brutalen Polizei- und KGB-Einsatzes gegen die Demonstranten am Wahltag, insbesondere die Weigerung von Belarus, der Forderung von 14 Mitgliedstaaten der EU nach einer Erkundungsmission zur Lage der Menschenrechte unter Leitung der OSZE nachzukommen, um die massive Niederschlagung der Opposition nach den Wahlen im Dezember 2010 zu untersuchen; begrüßt den Zwischenbericht von Dr. Neil Jarman, Sonderberichterstatter des Internationalen Komitees zur Kontrolle der Menschenrechtslage in Belarus; verurteilt die neuerlichen Verhaftungen von Menschenrechtsaktivisten aus verschiedenen OSZE-Staaten in Minsk;

8.  fordert die Kommission, den Rat, die Hohe Vertreterin und die anderen EU-Partnerländer auf, ihre restriktiven Maßnahmen gegen das belarussische Regime auszuweiten, einschließlich zielgerichteter Wirtschaftssanktionen, insbesondere gegen Staatsunternehmen;

9.  weist darauf hin, dass die EU angesichts der laufenden beispiellosen Unterdrückung der Opposition neue Wege finden muss, um die Zivilgesellschaft in Belarus dabei zu unterstützen, das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu schärfen, eine vollständige Zerstückelung der politischen Opposition zu verhindern und eine politische Alternative für das Lukaschenka-Regime anzubieten; fordert die Beibehaltung und Aufstockung der Unterstützung der EU für die demokratischen Oppositionsparteien, Organisationen der Zivilgesellschaft und unabhängige Medien, z. B. über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte;

10.  weist darauf hin, dass mögliche Kontakte der EU mit Belarus an strenge Bedingungen geknüpft werden müssen und die Bereitschaft von Belarus vorhanden sein muss, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu achten, wie es in der Gemeinsamen Erklärung des Prager Gipfeltreffens zur Östlichen Partnerschaft vom 7. Mai 2009 vereinbart wurde, die auch von der belarussischen Regierung unterzeichnet wurde;

11.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten, den parlamentarischen Versammlungen der OSZE und des Europarats und dem Parlament und der Regierung von Belarus zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0099.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0022.
(3) ABl. C 286 E vom 22.10.2010, S. 16.

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