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Verfahren : 2011/2043(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0160/2011

Eingereichte Texte :

A7-0160/2011

Aussprachen :

PV 06/06/2011 - 18
CRE 06/06/2011 - 18

Abstimmungen :

PV 07/06/2011 - 8.10
CRE 07/06/2011 - 8.10
PV 08/06/2011 - 6.3
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0256

Angenommene Texte
PDF 189kWORD 88k
Mittwoch, 8. Juni 2011 - Straßburg
7.Rahmenprogramm der EU für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration
P7_TA(2011)0256A7-0160/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2011 zu der Zwischenbewertung des 7. Rahmenprogramms der Europäischen Union für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2011/2043(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere die die Forschung betreffenden Artikel,

–  unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1982/2006/EC des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft (bzw. der Europäischen Union seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon) für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007–2013)(1),

–  unter Hinweis insbesondere auf Artikel 7 des oben genannten Beschlusses über die Überwachung, Evaluierung und Überprüfung des 7. Forschungsrahmenprogramms,

–  unter Hinweis auf Artikel 182 Absatz 2 AEUV über die Anpassung des Rahmenprogramms je nach Entwicklung der Lage,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. Februar 2011 mit dem Titel „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Antwort auf den Bericht der Sachverständigengruppe für die Zwischenbewertung des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration sowie auf den Bericht der Sachverständigengruppe für die Zwischenbewertung der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis“ (KOM(2011)0052),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der 3074. Tagung des Rates Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Raumfahrt) vom 9. März 2011 über die Zwischenbewertung des Siebten Rahmenprogramms für Forschung (RP7), einschließlich der Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung,

–  unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Sachverständigengruppe für die Zwischenbewertung des Siebten Rahmenprogramms vom 12. November 2010,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. November 2010 zum Thema „Vereinfachung der Durchführung von Forschungsrahmenprogrammen“(2),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Sachverständigengruppe für die Bewertung der Sechsten Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung 2002–2006 vom Februar 2009,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Experten-Panels für eine Einrichtung für Pionierforschung auf Weltniveau und für die Überprüfung der Strukturen und Mechanismen des Europäischen Forschungsrats vom 23. Juli 2009,

–  unter Hinweis auf den Bericht der unabhängigen Sachverständigengruppe für die Zwischenbewertung der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis vom 31. Juli 2010,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Sachverständigenausschusses für die erste Zwischenbewertung des gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für innovative Arzneimittel vom 20. Dezember 2010,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Sachverständigenausschusses für die erste Zwischenbewertung der gemeinsamen Technologieinitiativen ARTEMIS und ENIAC vom 30. Juli 2010,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Gremiums unabhängiger Sachverständiger für die erste Zwischenbewertung des gemeinsamen Programms „Umgebungsunterstütztes Leben“ von Dezember 2010,

–  unter Hinweis auf die in der Plenartagung vom 27. und 28. Januar 2011 angenommene Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zur Vereinfachung der Durchführung von Forschungsrahmenprogrammen,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zu der Verwirklichung der Synergien von für Forschung und Innovation in der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und im Siebten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung vorgesehenen Mitteln in Städten und Regionen sowie in den Mitgliedstaaten und der Union(3),

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs Nr. 9/2007 vom 22. November 2007 zum Thema „Evaluierung der EU-Rahmenprogramme im Bereich Forschung und technologische Entwicklung – Könnte die Kommission ihren Ansatz verbessern?“,

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes Nr. 8/2009 über Exzellenznetze und integrierte Projekte in der gemeinschaftlichen Forschungspolitik,

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes Nr. 2/2010 über die Wirksamkeit der Unterstützungsmaßnahmen „Designstudien“ und „Entwicklung neuer Infrastrukturen“ im Sechsten Forschungsrahmenprogramm,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 15. September 2010 zur „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vereinfachung der Durchführung von Forschungsrahmenprogrammen“,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A7–0160/2011),

A.  in der Erwägung, dass das 7. Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (RP7) im Weltmaßstab das umfangreichste Instrument zur Unterstützung der Forschung ist und das Hauptinstrument der Forschungspolitik der Europäischen Union darstellt,

B.  in der Erwägung, dass Anpassungen ermöglicht werden müssen, die sich infolge der zahlreichen Änderungen seit der Annahme des RP7 im Jahr 2006 (neue Institutionen, neue politische Instanzen, Wirtschaftskrise) aus seiner Halbzeitüberprüfung ergeben, die aber auch angesichts der bis zu seinem Auslaufen zur Verfügung stehenden erheblichen Finanzmittel vorzunehmen sind,

C.  in der Erwägung, dass mit dem Vertrag von Lissabon die Verwirklichung des europäischen Forschungsraums als besonderes Instrument der europäischen Politik eingeführt wurde,

D.  in der Erwägung, dass Forschung und Innovation in der Europa-2020-Strategie zu einem zentralen Bestandteil eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums erklärt wurden,

E.  In der Erwägung, dass Forschung die Umsetzung wirtschaftlicher Faktoren in Kenntnisse bedeutet, während Innovation umgekehrt die Umsetzung von Kenntnissen in wirtschaftliche Faktoren bedeutet;

F.  in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Mittel aufbringen müssen, die ihnen eine gemeinsame Reaktion auf die großen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen, demografischen und ethischen Herausforderungen ermöglicht, vor denen die Völker Europas stehen, insbesondere Bevölkerungsalterung und Gesundheit, Nahrungsmittelversorgung, nachhaltige Entwicklung und die großen ökologischen Herausforderungen usw., sowie in der Erwägung, dass die sich daraus ergebenden Lösungen die Einzelnen dazu motivieren müssen, mehr Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen,

G.  in der Erwägung, dass FEI-Investitionen die bestmögliche langfristige Antwort auf die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise darstellen und dazu beitragen werden, dass die EU zu einer Gesellschaft mit auf globaler Ebene wettbewerbsfähigen Qualifikationen wird,

H.  in der Erwägung, dass Europa im Wettbewerb mit Wirtschaftsmächten wie China, Indien, Brasilien, Australien, Vereinigte Staaten von Amerika und Russland steht, und in der Erwägung, dass unsere Fähigkeit, die eigenen Anstrengungen vor allem in der Forschung zu bündeln und zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten zu koordinieren, wesentlichen Einfluss auf unsere wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und damit auf die Möglichkeit hat, unsere sozialen Ambitionen zu finanzieren und unsere Verpflichtungen im Hinblick auf das Wohl der europäischen Bürger und den Umweltschutz einzuhalten,

I.  in der Erwägung, dass die FuE-Ausgaben in Europa verglichen mit den anderen Weltmächten niedrig sind, unter anderem aufgrund des Mangels an privaten Investitionen und innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen, und die Attraktivität des RP7 für die Industrie und die Nutzung der Forschung im Interesse der Wirtschaft damit nicht vollständig nachgewiesen sind, sowie in der Erwägung, dass abgesehen von der Höhe der Mittel auch eine bessere Koordinierung und Kofinanzierung zwischen der Union, den Mitgliedstaaten und den Regionen bei uneingeschränkter Achtung der von den Mitgliedstaaten getroffenen ethischen Entscheidungen und ihrer jeweiligen Besonderheiten erforderlich ist,

J.  in der Erwägung, dass nur sehr begrenzte öffentliche FEI-Investitionen Gegenstand europäischen Zusammenarbeit sind,

K.  in der Erwägung, dass ein besseres Verhältnis zwischen Hochschulen, Forschung und Industrie im Hinblick auf eine bessere Umsetzung der Forschungsergebnisse in Erzeugnisse und Dienstleistungen unerlässlich ist, die zum wirtschaftlichen Wachstum und zum Wohl der gesamten Gesellschaft beitragen würde,

L.  in der Erwägung, dass das RP7 nach denselben Grundsätzen gestaltet werden sollte wie der Europäische Forschungsraum (EFR),

M.  in der Erwägung, dass von der Mittelausstattung des Programms (54,6 Mrd. EUR) während der ersten vier Jahre (2007 bis 2010) Mittelbindungen in Höhe von 25,8 Mrd. – d. h. durchschnittlich 6,5 Mrd. jährlich –vorgenommen wurden und in den letzten drei Jahren (2011 bis 2013) Mittelbindungen in Höhe von 28,8 Mrd. – d. h. durchschnittlich 9,6 Mrd. jährlich – vorgesehen sind,

N.  in der Erwägung, dass die Jahre 2011 bis 2013 von Ungewissheit geprägt sind und den Faktoren Wettbewerbsfähigkeit und sozialer Zusammenhalt besondere unmittelbare Aufmerksamkeit zuteil werden muss, wobei Forschung und Innovation eine maßgebliche Rolle spielen,

O.  in der Erwägung, dass die Komplexität der verwaltungstechnischen Handhabung, der erhebliche Verwaltungsaufwand, Bürokratie, mangelnde Transparenz, Ineffizienz und unbegründete Verzögerungen nach wie vor Nachteile des RP7 sind und Forscher, die Industrie und KMU von der Teilnahme am Programm abhalten, weshalb eine wesentliche Vereinfachung eine der höchsten Prioritäten sein sollte,

P.  in der Erwägung, dass die Zielvorgabe einer Beteiligung von 40 % weiblichen Forschern am RP7 ehrgeizig und richtig ist, während die gegenwärtige Beteiligung weiblicher Forscher bei enttäuschenden 25,5 % liegt,

1.  begrüßt die hochwertigen Sachverständigenberichte über die Zwischenbewertung des RP7 und der Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung, die die Qualität der Aktionen, die Umsetzung und die erreichten Ergebnisse umfassen, obzwar den Sachverständigengruppen sehr allgemeine Mandate erteilt wurden; weist gleichwohl darauf hin, dass nicht alle Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Union in der Bewertung erfasst wurden;

2.  hat kein Verständnis dafür, dass die Kommission ihre Mitteilung mit Verspätung erst am 9. Februar 2011 vorgelegt hat, obwohl sie sie spätestens im Jahr 2010 vorlegen hätte müssen, und bedauert angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen, insbesondere der derzeitigen Wirtschaftskrise und u. a. der im Rahmen des RP7 noch nicht gebundenen Mittel, die Schwächen der Mitteilung der Kommission;

3.  fordert die Kommission auf, insbesondere die zehn konkreten Empfehlungen der Sachverständigengruppe weiterzuverfolgen;

4.  unterstreicht, dass die Schlussfolgerungen auf der Grundlage der Zwischenbewertung mit Vorsicht zu genießen sind, da der überwiegende Teil der Mittel des RP7 noch nicht zugewiesen wurde, begonnene Projekte noch nicht abgeschlossen sind und weitere im Rahmen des RP7 finanzierte Projekte über den Zeitraum des Programms hinausreichen werden;

Ergebnisse des RP7

5.  ist der Ansicht, dass Europa zwar weiter hinter den USA liegt und gegenüber den Schwellenländern an Vorsprung verliert, die durch das RP7 erreichten Ergebnisse jedoch tendenziell einen europäischen Zusatznutzen bei FuE in Europa nachweisen; fordert die Kommission jedoch auf, ihre Bemühungen bei der Kommunikation der erfolgreichen Ergebnisse an die Mitgliedstaaten, die wissenschaftliche Gemeinde und die europäischen Bürger zu verstärken;

6.  bedauert, dass es keine Methode gibt, anhand derer bewertet werden kann, inwieweit durch im Rahmen des RP7 finanzierte Projekte neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen wurden;

7.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Kommunikationsbemühungen in Bezug auf das RP7 (auch durch den Einsatz neuer Technologien wie intelligenter Forschungsinformationssysteme) zu verstärken, um auf diese Weise den Zugang zu Informationen über die Teilnahme zu erleichtern, anzukündigen, welche Herausforderungen sich künftig für die Forschung stellen, und Forschungsergebnisse zu verbreiten; unterstützt die Initiativen der Kommission, die den offenen Zugang zu Ergebnissen der aus öffentlichen Mitteln finanzierten Forschung fördern, sofern dies relevant und im Hinblick auf die Rechte des geistigen Eigentums machbar ist;

8.  begrüßt die starke Beteiligung und die Fachkompetenz bei der Projektauswahl; bedauert jedoch, dass die Erfolgsrate bei diesem Programm im Allgemeinen nach wie vor gering ist, was insbesondere für KMU abschreckend wirkt, die bei der Umsetzung von Forschungsergebnissen in Erzeugnisse und Dienstleistungen eine wichtige Rolle spielen; ist der Ansicht, dass eine Vereinfachung der verwaltungstechnischen und finanziellen Vorschriften sowie eine bessere Ausrichtung der Projekte und Verfahren auf die Bedürfnisse von KMU die Situation verbessern könnten;

9.  stellt fest, dass die Vervielfachung der Ziele und Themen und die Diversifizierung der Instrumente den Umfang des RP7 vergrößert, jedoch seine Ausrichtung auf ein eindeutig europäisches Ziel beeinträchtigt haben;

10.  billigt die Stärkung des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“, das angesichts der gegenwärtigen wissenschaftlichen und technologischen Herausforderungen relevant bleibt; unterstreicht dessen Rolle bei der Entwicklung einer kritischen Masse von FEI, die auf nationaler/regionaler Ebene in diesem Maße nicht erreicht werden könnte, was den europäischen Zusatznutzen deutlich macht; ist der Ansicht, dass die grenzüberschreitende Verbundforschung weiterhin eine Priorität sein sollte; empfiehlt die Anwendung der Maßnahme „neue und künftige Technologien“ und die Ausweitung der „Fahrpläne“ auf alle Themenbereiche; verlangt eine größere Flexibilität bei der Festlegung der Ausschreibungsthemen und der Finanzierungsober- und -untergrenzen, um zwischen großen und kleinen Projekte zu unterscheiden; betont, dass das Programm „Zusammenarbeit“ derzeit zu eng ausgelegt ist und die Themen oft zu speziell sind, um den großen gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht zu werden; empfiehlt, dass das nächste Rahmenprogramm Möglichkeiten für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit einer breiteren thematischen Ausrichtung bieten sollte;

11.  betont, dass zur wirksamen Auseinandersetzung mit den wachsenden gesellschaftlichen Herausforderungen auch breitere interdisziplinäre Perspektiven erforderlich sein werden; unterstreicht, dass die Sozial- und Geisteswissenschaften eine entscheidende Rolle bei der Reaktion auf die großen Herausforderungen spielen, denen die EU gegenübersteht; bedauert, dass die sehr spezifischen und eng gefassten Ausschreibungen unter dem Kapitel „Zusammenarbeit“ im Bereich der Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften neue und innovative Forschungsarbeiten erheblich erschweren;

12.  schlägt vor, zur Erfüllung der Ziele der EU-2020-Strategie die im Rahmen des RP7 geförderte Forschung auf die Bewältigung der für die EU dringendsten Herausforderungen in den Bereichen auszurichten, die im Kapitel „Zusammenarbeit“ des RP7 aufgeführt sind: Gesundheit (einschließlich klinische und Präventionsforschung und Medizintechnik), Ernährung und Biotechnologie (einschließlich Lebensmittelsicherheit), IKT, Nanowissenschaft und Nanotechnologien, Energie (einschließlich Energieeffizienz, intelligenter Netze, erneuerbarer Energien, Kohlenstoffabscheidung und -speicherung, des SET-Plans und der Nutzung von Biogas), Umwelt (einschließlich Klimawandel, Wasser, Boden und Wälder), nachhaltiger Verkehr, Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften, Weltraum und Sicherheit;

13.  schlägt eine Stärkung der Verbundforschung vor, wie etwa der im Rahmen des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“ geförderten Tätigkeiten; fordert, dass die Möglichkeit geschaffen wird, kleinere und mittelgroße Projekt- und Partnerkonsortien zu bilden, die nicht nur wissenschaftliche Spitzenleistungen fördern, sondern auch eine effiziente Koordinierung ermöglichen; betont, dass der Ansatz der Verbundforschung das Kernelement des Rahmenprogramms bleiben muss;

14.  begrüßt die vom Europäischen Forschungsrat (ECR) erzielten vielversprechenden Ergebnisse im Bereich „Ideen“ und sein Bemühen um höhere Wahrnehmbarkeit und Attraktivität der europäischen Forschung; bedauert, dass der Privatsektor nicht am ECR teilnimmt bzw. nicht darin einbezogen wird; fordert die Kommission auf, die Mittelausstattung des ECR zu erhöhen (was auch zu einer höheren Erfolgsrate führen würde) sowie Möglichkeiten zu prüfen, wie seine Struktur und Mechanismen verbessert werden können, u. a. indem sie den ECR zu einer eigenständigen juristischen Person macht, die mit Entscheidungsvollmachten ausgestattet und für ihre Wissenschaftsstrategie und ihre Verwaltung unmittelbar verantwortlich ist, was auch als Pilotprojekt für die größere Unabhängigkeit anderer Finanzierungsagenturen für FuE und Innovation dienen könnte; unterstützt eine größere Transparenz bei der Benennung der Mitglieder des Forschungsrats und der Zusammensetzung der Überprüfungsgremien; empfiehlt, dass der ECR an der Unterstützung einzelner herausragender Wissenschaftler festhält; fordert den ECR jedoch auf, auch die Unterstützung von in Teamarbeit durchgeführten Projekten zu ermöglichen, sofern solche Projekte in einem Bottom-up-Prozess entwickelt werden;

15.  unterstützt im Rahmen des Kapitels „Personen“ die „Marie-Curie-Maßnahmen“, die für die berufliche Laufbahn von Forschern sehr wertvoll sind, individualisierte Bottom-up-Forschung zu einem breiten Spektrum von Themen sicherstellen, der Abwanderung von Wissenschaftlern Einhalt bieten und die Forschungslaufbahn für vielversprechende junge Forscher sowohl aus Europa als auch aus Drittländern attraktiver machen; empfiehlt im Hinblick auf die relativ starke Überzeichnung, das Marie-Curie-Programm für Mobilität mit einer größeren Mittelausstattung im Rahmen des RP7 fortzuführen, um die Möglichkeiten für die Mobilität von Forschern und Doktoranden (auch zwischen Universitäten und dem Privatsektor oder zwischen Mitgliedstaaten, beispielsweise durch die Einführung eines Forschungsschecks, der es ermöglicht, dass der jeweilige Forscher die ihm zugeteilten Forschungsmittel mitnimmt) noch weiter zu verbessern; ist gleichwohl der Ansicht, dass bei den „Marie-Curie-Maßnahmen“ noch Möglichkeiten für eine Vereinfachung bei der Anzahl der Maßnahmen bestehen; bedauert, dass der Großteil der in der EU ausgeführten wissenschaftlichen Tätigkeit immer noch unter prekären Arbeitsbedingungen erfolgt;

16.  ist der Auffassung, dass die beruflichen Laufbahnen von Forschern attraktiver gestaltet werden müssen, indem verwaltungstechnische Hürden beseitigt und Leistungen, Ausbildungszeiten und Tätigkeiten in jedem Forschungszentrum anerkannt werden, sodass sich mehr Menschen in Europa der Forschung widmen; legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, zu diesem Zweck ein gemeinsames System einzurichten, mit dem Spitzenleistungen und die Laufbahnen von Forschern evaluiert werden und die Leistung von Universitäten bewertet wird; bekräftigt, wie wichtig Investitionen in Bildung, Ausbildung und den Erwerb von Qualifikationen sowie die vollständige Verflechtung von Bildung, Forschung und Innovation sind;

17.  ist skeptisch angesichts der Verschiedenartigkeit der Ziele des Bereichs „Kapazitäten“ und der daraus erwachsenden Schwierigkeiten, insbesondere im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und des Fortschritts bei den wichtigsten Forschungsinfrastrukturen (ESFRI); ist der Auffassung, dass ein realer Bedarf an Maßnahmen zugunsten von KMU und innovativen KMU besteht, und ersucht die Kommission, diese Maßnahmen und die für sie bestimmten Finanzmittel zumindest beizubehalten und gleichzeitig Schritte zur Verbesserung ihrer Umsetzung zu ergreifen; ist der Ansicht, dass die Projekte „Infrastrukturen“, ERA-NET, ERA-NET+ sowie die Initiativen gemäß Artikel 185 ihrer Rolle gerecht werden, den Europäischen Forschungsraum (EFR) zu strukturieren;

18.  würdigt den Nutzen der „gemeinsamen Technologieinitiativen“ (GTI) für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie; bedauert die gesetzlichen und verwaltungstechnischen Hemmnisse (Rechtspersönlichkeit, Finanzregeln und in einigen Fällen auch geistiges Eigentum), die einen großen Teil der wichtigsten Forschungsakteure und KMU von einer Teilnahme abhalten könnten; bedauert ebenfalls die Unterschiede bei der Verwaltung und der Rechtsform sowie die hohen Anlaufkosten für die GTI; fordert die Mitgliedstaaten auf, nach ihrer Zustimmung zur Kofinanzierung von GTI ihre Verpflichtungen zu erfüllen; fordert die Kommission auf, die Regeln und Fördersätze für ähnliche Kategorien von Teilnehmern in allen GTI, einschließlich der nationalen Kofinanzierung, entsprechend dem RP7-Modell zu vereinfachen; verlangt, stärker in die politische Kontrolle dieser Instrumente einbezogen zu werden, insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung eines Gleichgewichts bei der Beteiligung und den Tätigkeiten; betont, dass diese Initiativen nicht zum Outsourcing öffentlicher Mittel führen dürfen und innerhalb der für staatliche Beihilfen und den vorwettbewerblichen Bedarf festgelegten Grenzen bleiben sollten;

19.  fordert die Kommission auf, dem Parlament klare und umfassende Informationen über die Arbeitsweise der GTI vorzulegen und dabei jeweils deren Rechtsstatus, die Mitglieder des Verwaltungsrates und die durchgeführten Aktivitäten anzugeben;

20.  nimmt den systematischeren Rückgriff auf allzu offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen (Bottom-up-Ansatz) zur Kenntnis, durch den langfristige Forschungskapazitäten sichergestellt werden sollen; betont jedoch, dass das Verhältnis zwischen den beiden Ansätzen (Bottom-up und Top-down), die jeweils spezifischen Erfordernissen folgen, ausgewogen bleiben muss; betont die Notwendigkeit, bei der Zusammenstellung der Forschungsagenda mit Forschern, Industrie und zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammenzuarbeiten und sich mit ihnen zu beraten;

21.  ist der Ansicht, dass insbesondere unter Berücksichtigung der EU-2020-Strategie und der Zielsetzung des „intelligenten Wachstums“ unter den Forschungsfeldern, die im Hinblick auf konkrete Anwendungen am vielversprechendsten sind, gemeinsame Themen auszuwählen sind, die einen möglichst weitreichenden Konsens unter ethischen Gesichtspunkten erlauben; weist darauf hin, dass diese Themen Gegenstand einer von der EU finanzierten und durch ein gemeinsames Netz für den Datenaustausch unterstützten gemeinsamen Forschungsplattform werden könnten, die als von größter Bedeutung und von vorrangigem Interesse angesehen werden sollte;

22.  bedauert, dass die Finanzierung der Forschung in Europa noch immer stark fragmentiert ist und verschiedene Finanzquellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft mit unterschiedlichen Prioritäten, Bewertungskriterien, Definitionen und Verfahren bestehen, was zu unnötigen Überschneidungen, Verwirrung, Fehlern und einem Mangel an kritischer Masse führt; fordert die Kommission und den Rat auf, die Themen Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den einzelnen gemeinschaftlichen und nationalen Programmen ganz oben auf ihre Tagesordnung zu setzen; fordert die Kommission auf, eine Analyse im Hinblick auf eine bessere Verzahnung der Maßnahmen auf EU- und einzelstaatlicher Ebene durchzuführen, einschließlich einer eventuellen Koordination in den Phasen der Formulierung von Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen und der Projektevaluierung, sowie nationale Vorschriften oder Gesetze auszumachen, die die Finanzverwaltung internationaler Forschungskooperationsprojekte behindern oder erschweren; verlangt, dass die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, einschließlich jener von Juli 2011, in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und nicht parallel oder in Konkurrenz zu den nationalen Initiativen, sondern ergänzend dazu erfolgen; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass das ERA-NET-Programm, das die Grundlage für die Koordinierung von Programmen oder Joint Ventures darstellt, als Instrument für die Unterstützung von Exzellenz und die Entwicklung von Kriterien für Qualitätsindikatoren gestärkt werden sollte; schlägt vor, dass in das RP7 auch die nationalen Programmverwalter eingebunden werden sollten, die an der gemeinsamen Programmplanung beteiligt sind, so dass die FTE-Rahmenprogramme nicht mehr nach der Logik der Projektverwaltung, sondern der Programmverwaltung durchgeführt werden, ohne jedoch die Verwaltung kleiner Projekte zu vernachlässigen; ist der Ansicht, dass die Projekte auf der Grundlage von Fachkompetenz ausgewählt und auf die Besonderheiten des jeweiligen Sektors zugeschnitten sein sollten, die Koordinierungsfunktion der Kommission gestärkt werden sollte und die teilnehmenden Mitgliedstaaten ihren finanziellen Zusagen nachkommen sollten, wenn die gemeinsame Programmplanung Erfolg haben soll; verlangt, dass die letzten drei Jahre des RP7 für die Gestaltung des Europäischen Forschungsraums genutzt werden;

23.  ist skeptisch angesichts der Tatsache, dass häufig nur ein einziger Vorschlag pro Aufforderung finanziert werden kann, was zu einer Verschwendung von Mitteln für die Vorbereitung und Bewertung exzellenter Vorschläge führt und bedeutet, dass manche exzellenten Ideen nicht finanziert werden; fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten der Finanzierung exzellenter, nicht ausgewählter Forschungsvorschläge durch einen zusätzlichen Forschungshaushalt (matching research funds) zu prüfen, an dem sich die Mitgliedstaaten, die Regional- und Strukturfonds sowie der Privatsektor beteiligen;

24.  unterstreicht die Bedeutung direkter Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle und ihres Beitrags zu nachhaltiger Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und nuklearer Sicherheit;

25.  erkennt die Bedeutung des Projekts „Vernetzung der Schwarzmeer-Region“ für die Schaffung eines regionalen Forschungs- und Bildungsnetzes im Schwarzmeerraum und seine Verbindung zu GEANT an und fordert die Kommission auf, weitere Forschungsprojekte im Schwarzmeerraum wie die Projekte HP-SEE, SEE-GRID, SCENE, CAREN und BSRN zu unterstützen;

26.  ersucht die Kommission, im Rahmen des RP7 und des künftigen Finanzrahmens ausreichende Mittel für Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Anwendungen und Dienstleistungen weltweiter Satelliten-Navigationssysteme (GNSS) bereitzustellen;

27.  betont, dass die im Rahmen des RP7 durchgeführte Forschung stets gemäß den in der Europäischen Charta festgeschriebenen Grundrechten durchgeführt werden muss; ersucht daher die Kommission, sofort alle Unterlagen im Zusammenhang mit INDECT (ein unter dem RP7 finanziertes Forschungsprojekt zur Entwicklung eines automatischen Beobachtungssystems zur laufenden Überwachung von Websites, Überwachungskameras und einzelnen Computersystemen) zur Verfügung zu stellen und ein klares und strenges Mandat für das Forschungsziel, die Anwendung und die Endanwender von INDECT festzulegen; betont, dass INDECT vor einer eingehenden Untersuchung der möglichen Auswirkungen auf die Grundrechte keine Finanzmittel aus dem RP7 erhalten sollte;

Beteiligung am RP7

28.  unterstreicht, dass die Industrie ihre Beteiligung, insbesondere am Kapitel „Zusammenarbeit“, gegenüber den früheren Rahmenprogrammen nicht erhöht hat; verlangt daher von der Kommission eine eingehende Untersuchung der Frage, wie mit diesem Programm Investitionen des Privatsektors besser gefördert werden können;

29.  vertritt die Auffassung, dass bei den Verfahren für wettbewerbsorientierte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für zusätzliche Partner im Wesentlichen davon auszugehen ist, dass die beteiligten Unternehmen und Forscher das Projekt am besten kennen und wissen, welche Partner beteiligt werden sollten, und dass die Kommission sie nicht zwingen sollte, sich an die von den Bewertungssachverständigen erstellten Ranglisten zu halten, sondern eine schriftliche Begründung der Wahl des Konsortiums auswerten sollte;

30.  ist erfreut über die Ergebnisse des RP7 für KMU sowohl hinsichtlich der Unterstützungsmaßnahmen für KMU im Kapitel „Kapazitäten“ und des Programms „Eurostars“ als auch des im Kapitel „Zusammenarbeit“ festgelegten Ziels von 15 %; fordert im Hinblick auf eine weitere Erleichterung der Teilnahme für KMU mehr nicht themenbezogene Aufforderungen für KMU, eine häufigere Öffnung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für KMU-spezifische Tätigkeiten (oder eine ständige offene Aufforderung), die weitere Vereinfachung der Regeln (einschließlich der Regeln für das Programm „Eurostars“) und kürzere Zeitspannen zwischen Antragstellung und Finanzhilfegewährung; empfiehlt die aktivere Einbeziehung von KMU in den Prozess der Nutzung der erzielten Ergebnisse;

31.  ist der Ansicht, dass für die Teilnahme von Nachwuchswissenschaftlern an Projektteams, die in der Verbundforschung von Industrie und Forschungsorganisationen tätig sind, Anreize geschaffen werden sollten; ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, damit sich zunehmend Nachwuchswissenschaftler an den Rahmenprogrammen beteiligen; fordert die Kommission auf, die Halbzeitüberprüfung des 7. Forschungsrahmenprogramms zu nutzen, um die Beschäftigung von Nachwuchswissenschaftlern zu fördern, indem Teilnahmeregeln und -modi derart gestaltet werden, dass ein bedeutender Anteil der Mittel für die Einstellung junger Forscher verwendet wird;

32.  stellt mit Besorgnis fest, dass die relativ bescheidene Beteiligung bestimmter Mitgliedstaaten am RP7 dem territorialen Zusammenhalt und einer ausgewogenen Entwicklung in Europa nicht förderlich ist; ist der Ansicht, dass eine bessere Koordinierung, Kohärenz und Synergie des RP7 mit den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds sowie eine bessere Nutzung des Programms „Personen“ die Teilnahme unterrepräsentierter Mitgliedstaaten fördern könnten; ist der Ansicht, dass durch die Nutzung der Strukturfonds zur Stärkung der Forschungsinfrastruktur und zur Förderung des Aufbaus von Kapazitäten in den Bereichen Forschung und Innovation alle Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden können, ein höheres Exzellenzniveau zu erreichen („Stufenleiter zur Verwirklichung von Forschungsexzellenz“); begrüßt daher die Einsetzung einer Sachverständigengruppe für Synergien (SEG), die Synergien zwischen dem RP7, den Strukturfonds und dem CIP ausmachen soll; unterstreicht jedoch, dass unbedingt zwischen Kriterien für das RP7 und für die Strukturfonds zu unterscheiden ist, da das Prinzip der Exzellenz (mit alleiniger Verwaltung und Koordinierung durch die Kommission) bei der Zuweisung von RP7-Mitteln Vorrang haben sollte, um so einen europäischen Zusatznutzen im FEI-Bereich zu erreichen; weist mit Genugtuung darauf hin, dass für den Zeitraum 2007–2013 im Kohäsionsfonds 86 Mrd. EUR (25 % der Gesamtsumme) für die Innovationsförderung vorgesehen sind, davon 50 Mrd. EUR – dies entspricht dem Gesamthaushalt des RP7 – für Kernaktivitäten in der Forschung und Technologieentwicklung; betont, dass die territoriale Dimension der FuE von größter Bedeutung ist und die besonderen Erfordernisse und Fähigkeiten der einzelnen Gebiete bei der Entwicklung von Maßnahmen berücksichtigt werden müssen („intelligente Spezialisierung“); betrachtet daher die Einbeziehung regionaler und lokaler Stellen als wesentlich für die Verbesserung der Forschungs- und Innovationskapazitäten der jeweiligen Region; empfiehlt, dass die gegenwärtig nicht ausgeschöpften Haushaltsmittel der EU bis Ende 2013 sowie die für den Zeitraum 2014–2020 vorgesehenen Mittel stärker auf Innovation, Wissenschaft und Forschung ausgerichtet werden, und zwar sowohl in Bezug auf die Humanressourcen als auch auf die Entwicklung und die Infrastrukturen;

33.  begrüßt den stetigen, aber bescheidenen Fortschritt hin zu einer ausgewogeneren Beteiligung von Männern und Frauen am RP7, da Vielfalt wichtig für Kreativität und Innovation ist; weist darauf hin, dass weibliche Forscher häufig an kleineren, weniger Aufsehen erregenden Forschungsprojekten und Aufgaben arbeiten und dass es offenbar eine äußerst problematische „gläserne Decke“ für Forscherinnen gibt, so dass der Anteil von Frauen unter den Forschern mit zunehmendem Alter abnimmt, was auch durch die geringe Anzahl von Forscherinnen deutlich wird, die für eine Förderung des ERC als Spitzenforscherinnen ausgewählt werden; teilt die Auffassung, dass Maßnahmen zur Erhöhung der Beteiligung von Frauen in allen Projektzyklen verstärkt werden sollten (unter besonderer Berücksichtigung flexibler Arbeitszeiten, verbesserter Kinderbetreuung, der Vorschriften über soziale Sicherheit und der Elternzeit) und die Kommission ihrem Ansatz zur Förderung von weiblichen Wissenschaftlern neue Dynamik verleihen und sich darum bemühen sollte, die Mitgliedstaaten dazu zu bewegen, die geschlechtsspezifischen Diskrepanzen zu beseitigen; unterstreicht, dass das Ziel einer Beteiligung von Frauen mit 40 % in den Programm- und beratenden Ausschüssen umsichtig umgesetzt werden sollte; fordert die Kommission auf, einen Ausschuss für Querschnittsfragen zur Überwachung und Beratung der Vertretung von Forscherinnen einzusetzen und einen Aktionsplan zur Geschlechtergleichstellung zu entwickeln, wie in der Ex-Post-Evaluierung des RP6 empfohlen wurde; fordert Hochschulen und die EU-Organe auf, die Wissenschaft von frühen Bildungsphasen an als interessanten Tätigkeitsbereich für beide Geschlechter zu fördern und hierzu Forscherinnen als Vorbilder zu propagieren;

34.  fordert, dass die wichtige Rolle von Vertretungsorganisationen (wie Handelskammern, Enterprise Europe Network und regionale Innovationsagenturen) als Schnittstelle zwischen innovativen KMU in der jeweiligen Region und der Kommission auf regionaler Ebene anerkannt wird;

35.  vertritt die Auffassung, dass die Programme für internationale Partner geöffnet werden sollten; betont, dass alle Programme grundsätzlich auch für die Finanzierung ausländischer Gruppen (mit spezifischen Kompetenzen) offen sein sollten; weist die Annahme zurück, die Kommission sei zur Auswahl von Kooperationspartnern besser geeignet als Forscher;

36.  ist der Ansicht, dass die vorrangige Orientierung des RP7 auf die internationale Zusammenarbeit bekräftigt werden sollte; ist der Ansicht, dass die Auswahl der Zielländer und Zielthemen für Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten erfolgen muss, damit die Komplementarität dieser Maßnahmen zwischen allen Beteiligten gewährleistet ist; bekräftigt jedoch seinen Standpunkt, dass der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist;

Finanzierung

37.  ist der Ansicht, dass die Höhe der Finanzierung des RP7, die glaubwürdig und notwendig ist, zumindest beibehalten werden muss, um den großen gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht zu werden, und weist darauf hin, dass FEI-Investitionen langfristiger Natur sind und im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Strategie 2020 ausschlaggebend sind;

38.  ist der Ansicht, dass die Ausgaben für das RP7 sowie die allgemeine Ausrichtung der Forschung so weit wie möglich mit den übergeordneten politischen Zielen der Strategie „Europa 2020“ abgestimmt werden sollten; ist der Überzeugung, dass wissenschaftlicher Fortschritt bei den großen Herausforderungen die mittel- bis langfristige Bereitstellung von Finanzierungsinstrumenten erfordert, die sowohl Grundlagenforschung als auch Zusammenarbeit mit der Industrie und anderen externen Partnern unterstützen;

39.  unterstreicht die Schlüsselrolle der Forschungsinfrastrukturen und betont, dass ihre Weiterentwicklung und Finanzierung (Orientierung entsprechend der ESFRI-Liste und einschließlich der Bereitstellung von Laborausrüstungen und -geräten sowie deren Wartung) einer besseren Koordinierung und Kofinanzierung zwischen dem RP7, den Instrumenten der EIB, den Strukturfonds und den nationalen und regionalen Politiken bedarf; ist der Überzeugung, dass eine Dopplung der Forschungsinfrastruktur in verschiedenen Mitgliedstaaten vermieden und der offene und exzellenzbasierte Zugang zu Forschungsinfrastrukturen ausgeweitet werden sollte; fordert Anstrengungen zur Förderung der Finanzierung von Forschungsinfrastrukturen im Rahmen des RP7, insbesondere in Bereichen mit dem größten Potenzial für einen europäischen Zusatznutzen;

40.  ist der Auffassung, dass die Begünstigten der Finanzierung von Forschungsinfrastrukturen ihre Rolle, die Nutzung der Geräte und Labors und den Einsatz der Forschungsmitarbeiter bzw. des technischen Personals eindeutig nachweisen sollten; ist deshalb der Auffassung, dass ein Überwachungs- und Kontrollsystem zum Nachweis der Einhaltung der Vereinbarungen geschaffen werden sollte;

41.  fordert die Mitgliedstaaten und die EU auf, ihre finanziellen Verpflichtungen im Rahmen der internationalen Forschungsabkommen einzuhalten, einschließlich jener im Zusammenhang mit den Maßnahmen gemäß den Artikeln 185 und 187;

42.  fordert die Kommission – angesichts des Ziels, Forschung und Technologie bis zum Jahr 2020 mit einem Anteil von 3 % des BIP zu finanzieren, und in dem Wissen, dass Forschung und Innovation den einzig sicheren Weg hin zum wirtschaftlichen Aufschwung der EU darstellen – auf, zu prüfen, ob ein verbindliches Zwischenziel in der Größenordnung von 1 % des BIP bis zum Jahr 2015 für die Finanzierung von Forschung und Technologie festgelegt werden könnte;

Rolle der Innovation

43.  stellt eine Verstärkung der Dimension „Innovation“ in künftigen Arbeitsprogrammen fest; ist der Ansicht, dass Maßnahmen entwickelt werden müssen, die die bestmögliche Nutzung und Vermarktung von Forschungsergebnissen ermöglichen, damit Forschung und Innovation deutliche Auswirkungen auf den Markt und die Gesellschaft haben; ist der Ansicht, dass das Vermarktungspotenzial von Forschungsergebnissen beispielsweise durch eigene Ausschreibungen oder Bewertungskriterien für bestimmte Bereiche erschlossen werden könnte; fordert die Kommission auf, vor Ende des RP7 mit der Finanzierung von Demonstrations-, Pilot- und Konzeptprüfungsprojekten zu beginnen und ein Finanzierungssystem zu prüfen, das in Ergänzung zur gegenwärtigen Vorausfinanzierung auf der Förderung erfolgreicher Projekte und der Unterstützung ihrer Markteinführung beruht; hält in diesem Zusammenhang eine enge Koordinierung zwischen dem RP7, dem CIP und den Strukturfonds für erforderlich;

44.  weist darauf hin, dass bei einer Gliederung des RP7 in Wissenschaft im wissenschaftlichen Interesse, Wissenschaft für den Wettbewerb und Wissenschaft für die Gesellschaft das Risiko besteht, dass der allmähliche Übergang von Grundlagenforschung zu angewandter Forschung und Innovation außer Acht gelassen wird; unterstreicht, dass sichergestellt werden muss, dass die erfolgreiche Durchführung integrierter Projekte nicht durch unflexible Strukturen blockiert wird;

45.  ist der Ansicht, dass das RP7 und das kommende RP8 verstärkt zur Entwicklung der europäischen Industrie beitragen sollten, und ersucht die Kommission sowie die Mitgliedstaaten, die angewandte Forschung zu fördern;

46.  erkennt an, dass das RP7 in erster Linie auf Forschung und technologische Entwicklung ausgerichtet ist, und unterstreicht, wie wichtig eine Entwicklung von EU-Maßnahmen und -Programmen ist, bei der der umfassenden Nutzung von Synergien in der gesamten FuE-Wertschöpfungskette (von Forschung und Bildung über Innovation zur Schaffung von Arbeitsplätzen) Rechnung getragen wird; ist der Ansicht, dass dies die einzige Möglichkeit ist, die im Kapitel „Innovationsunion“ gesetzten Ziele zu erreichen und Europas Wandel hin zu einer wissensbasierten Gesellschaft zu beschleunigen; begrüßt in diesem Zusammenhang zwar die derzeitige Entwicklung eines Innovationsanzeigers, fordert jedoch eine weiter gefasste Definition von Innovation (einschließlich nicht-technologischer und von Mitarbeitern ausgehender Innovation) und die Entwicklung effizienterer Modelle, Methoden und Instrumente zur Messung und Förderung von Innovation, auch durch die Vergabe öffentlicher Aufträge, Normung und Finanzierungsinstrumente;

47.  erkennt an, dass die europäischen Technologieplattformen, die GTI und die öffentlich-privaten Partnerschaften zu einer größeren Beteiligung der Industrie beitragen, und fordert ihre Konsolidierung in künftigen Programmen; betont die Notwendigkeit angemessener Regelungen für die Teilnahme (einschließlich Vorschriften über das geistige Eigentum) und die Finanzierungssätze (einschließlich der Finanzierungssätze für indirekte Kosten) und von Bemühungen um eine weitere Vereinfachung, um mehr KMU, öffentliche Forschungsinstitute und kleinere Forschungseinrichtungen für die Teilnahme an Projekten zu gewinnen und so für ein ausgewogeneres Verhältnis beim Zugang und bei der Beteiligung der Akteure an GTI und öffentlich-privaten Partnerschaften zu sorgen;

Überprüfung der Vereinfachungsmöglichkeiten

48.  ist beunruhigt über die verwaltungstechnische Überfrachtung des RP7; betont, dass Vereinfachungsmaßnahmen, die keine Änderung von Rechtsvorschriften erfordern, so rasch wie möglich unter Achtung der Grundsätze der Einfachheit, Stabilität, Kohärenz, Rechtssicherheit, Transparenz, Exzellenz und Vertrauen umgesetzt werden sollten, und ermuntert die Kommission, weitere Möglichkeiten für Vereinfachungen, einschließlich Sachleistungen von den Antragstellern, sowie eine weitere Ausrichtung an den in nationalen Finanzierungssystemen verwendeten Berechnungs- und Buchhaltungsmethoden zu prüfen; fordert die Kommission auf, dringend Maßnahmen für eine erhebliche Verkürzung der Zeitspanne zwischen Antragstellung und Finanzhilfegewährung, eine Verringerung des bürokratischen Aufwands für die Vorbereitung, Vorlage und Bewertung von Projekten (auch durch die Nutzung eines EU-Antragsportals nach dem Vorbild des entsprechenden Modells der Vereinigten Staaten), eine Reduzierung der Anzahl der regelmäßigen Finanzberichte und Auditdokumente pro Berichtszeitraum und ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Forschungsrisiko und Kontrolle zu treffen; hebt hervor, dass Risikoscheu in der Forschungspolitik der EU vermutlich die Ursache dafür ist, dass Ideen für Forschungsvorhaben, die zwar mit hohem Risiko verbunden sind, aber das höchste Potenzial für einen Durchbruch haben, nicht finanziert werden, und schlägt deshalb ein Konzept vor, das sich auf Vertrauen stützt und bei dem stärker akzeptiert wird, dass die Projekte mit Risiken behaftet sind und durchaus auch scheitern können, und ausdrücklich keine ergebnisorientierte Vorgehensweise, die einer innovativen Forschung eher im Wege stünde; empfiehlt, die Auslegung des Begriffs „zuschussfähige Kosten“ zu vereinfachen und weiter zu klären; unterstützt den Vorschlag, die Haushaltsordnung im Interesse einer Vereinfachung der Verfahren zu überarbeiten, und fordert die Überarbeitung bzw. erweiterte Auslegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in Bezug auf die persönliche Haftung; fordert genauere, konsequentere und transparentere Regeln für die Rechnungsprüfungsverfahren, auch indem statt gelegentlicher Stichproben realistischere Kriterien wie die Erfahrungen der Teilnehmer oder frühere Fehler zur Anwendung gelangen;

49.  verweist einmal mehr darauf, dass die jetzige Verwaltung des RP7 unverzüglich in verfahrens-, verwaltungs- und finanztechnischer Hinsicht vereinfacht werden muss, wie in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. November 2010 gefordert wurde; begrüßt den Beschluss der Kommission vom 24. Januar 2011 über die Einführung dreier Vereinfachungsmaßnahmen sowie die Schaffung eines zentralen Registrierungssystems; fordert die Kommission auf, diese Maßnahmen schnell und einheitlich umzusetzen und zu untersuchen, wo weitere Maßnahmen zur Vereinfachung möglich sind; bedauert die ernsthaften Auslegungsprobleme und die daraus resultierende Rechtsunsicherheit für die Teilnehmer am RP7 und bekräftigt seinen Wunsch, die derzeit bei allen Rahmenprogrammen zwischen der Kommission und den Empfängern anhängigen Streitfälle unter Wahrung des Grundsatzes eines seriösen Umgangs mit öffentlichen Geldern schnell beizulegen; fordert die Kommission auf, Begünstigten zu gestatten, sich während oder nach einem Projekt an den Forschungskoordinierungsausschuss zu wenden, um Fragen im Zusammenhang mit der Kostenkalkulation, den Teilnahmeregeln und Audits, einschließlich Ex-post-Audits, zu klären; betont die Notwendigkeit, gut funktionierende Vorschriften beizubehalten und nur die Regeln zu ändern, die angepasst werden müssen;

50.  erwartet Maßnahmen zur Verkürzung der Zeitspanne zwischen Antragstellung und Finanzhilfegewährung, um den Anteil der innerhalb von acht Monaten gewährten Finanzhilfen im Jahr 2011 und der innerhalb von sechs Monaten gewährten Finanzhilfen im restlichen Zeitraum zu erhöhen;

51.  begrüßt mit größter Genugtuung die Empfehlungen, die Vergabefristen zu verkürzen, und fordert vor der Schaffung neuer Instrumente im Rahmen des RP7 eine Evaluierung der bereits vorhandenen;

52.  schlägt vor, dass die Kommission den staatlichen Stellen bei der Verbesserung ihrer Verwaltungssysteme Unterstützung gewährt, indem sie Bewertungen ohne wirtschaftliche Folgen vornimmt, die diesen Stellen nahelegen würden, eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Projektverwaltung zu treffen und binnen höchstens eines Jahres umzusetzen;

Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF)

53.  ist der Auffassung, dass die RSFF in der Krise, als der Bankensektor nicht mehr in der Lage war, seiner Aufgabe nachzukommen, sowohl qualitativ als auch quantitativ ausschlaggebend zur Erhöhung der FEI-Investitionen beigetragen hat, wobei in den ersten Jahren Darlehen in Höhe von insgesamt 8 Mrd. EUR vergeben wurden, die wiederum zu mehr als 20 Mrd. EUR an Investitionen führten;

54.  äußert gleichwohl seine Sorge angesichts der lächerlich geringen Mittel, die den Forschungsinfrastrukturen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und KMU – vor allem innovativen KMU – gewährt werden, sowie angesichts eines notorischen geografischen und sektorbezogenen Ungleichgewichts in der Gewährung von Darlehen; unterstützt daher die konkreten Empfehlungen der Sachverständigengruppe zur Verbesserung der Teilnahme bestimmter unterrepräsentierter Zielgruppen und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 4. Februar 2011, vor allem in Bezug auf die Prüfung der Einführung eines Instruments für die Verwertung von Rechten des geistigen Eigentums auf europäischer Ebene, insbesondere um den KMU einen leichteren Zugang zum Wissensmarkt zu ermöglichen;

55.  bedauert, dass die RSFF-Projekte nur in 18 EU-Mitgliedstaaten und in 2 assoziierten Ländern angesiedelt sind und dass KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Forschungsinfrastrukturen gegenwärtig in der RSFF unterrepräsentiert sind; ersucht die Kommission, die Ursachen zu untersuchen, die dazu geführt haben, dass die anderen 9 EU-Mitgliedstaaten diesen neuen Mechanismus nicht nutzen können, der sich als entscheidender Beitrag zur Erhöhung der Investitionen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation erwiesen hat und der die Beteiligung aller Länder gewährleisten soll;

56.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu untersuchen, inwieweit die Verfügbarkeit von RSFF-Darlehen in den Mitgliedstaaten bekannt ist, und zu gewährleisten, dass potenzielle Teilnehmer ausreichend Informationen und Unterstützung zur Inanspruchnahme dieser RSFF-Darlehen erhalten, insbesondere in den Mitgliedstaaten, deren Landeswährung nicht der Euro ist;

57.  empfiehlt, die Anwendung dieses innovativen Finanzierungsinstruments im RP7 und künftig auch im RP8 weiterzuverfolgen und zu intensivieren, da es einen Beitrag zur Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zu Finanzmitteln und zur Förderung privater Investitionen leistet; unterstreicht die Notwendigkeit der KMU-tauglichen Ausgestaltung dieser Finanzierungsinstrumente;

Allgemeine Schlussfolgerungen und künftige Ausrichtung

58.  verlangt, dass bei der Durchführung des RP7 in den letzten Programmjahren (2011 bis 2013), in denen noch beträchtliche Beträge (28,8 Mrd. EUR für drei Jahre) verplant werden müssen, im Hinblick auf die im Rahmen der EU-2020-Strategie zu erreichenden Ziele und die Vorbereitung des Europäischen Forschungsraums und der Innovationsunion die unterschiedlichen Auswirkungen der Wirtschaftskrise in den einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden; fordert insbesondere eine Ausrichtung der Ziele des RP7-Programms an den EU-Strategien „Ressourcenschonendes Europa“, „Europäische Rohstoffstrategie“ und „Digitale Agenda für Europa“;

59.  ist der Ansicht, dass die restlichen Beträge nicht für die Forschung, sondern für andere Programme und Instrumente ausgegeben werden sollten, die nicht zum Innovations- und Forschungssektor oder zu den Zielen und Zwecken des RP7 gehören;

60.  betont, dass die Finanzierung von Forschung und Entwicklung in der Union durch eine bedeutende Aufstockung der Forschungsausgaben nach 2013 verbessert, gefördert und gesichert werden muss; ist der Auffassung, dass diese Erhöhung der Mittel, idealerweise durch eine Verdoppelung der Haushaltsmittel, nachhaltiges Wachstum und Wettbewerb durch Exzellenz fördern wird; betont dabei, dass diese Mittelerhöhung von einem ergebnis- und leistungsorientierten Konzept und einer radikalen Vereinfachung der Finanzierungsverfahren begleitet werden muss; unterstützt eine weitere Zusammenarbeit zwischen verschiedenen FEI-Programmen der EU, beispielsweise unter dem Titel „Strategischer Gemeinschaftsrahmen für Forschung und Innovation“; ist der Ansicht, dass nach der Einrichtung künftiger Programme insbesondere deren Kontinuität für alle Beteiligten wichtig ist;

61.  erachtet es als wichtig, eine Bewertung der Ergebnisse in den Bereichen vorzunehmen, die als politische Prioritäten für die Finanzierung definiert wurden, und ihre Wirksamkeit zu ermitteln, damit die Evaluierung zukünftiger Programme verbessert wird;

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62.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0401.
(3) ABl. C161 E vom 31.5.2011, S. 104.

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