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Verfahren : 2010/2304(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0221/2011

Eingereichte Texte :

A7-0221/2011

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 06/07/2011 - 6.2
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0322

Angenommene Texte
PDF 286kWORD 90k
Mittwoch, 6. Juli 2011 - Straßburg
Europäische Breitbandnetze: Investition in ein internetgestütztes Wachstum
P7_TA(2011)0322A7-0221/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2011 zu dem Thema „Europäische Breitbandnetze: Investition in ein internetgestütztes Wachstum“ (2010/2304(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 20. September 2010 über den regulierten Zugang zu Netzen der nächsten Generation (NGA)(1),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. September 2010 „Europa 2020: Investition in ein internetgestütztes Wachstum“ (KOM(2010)0472),

–  unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 11. Mai 2011 zu dem Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das erste Programm für die Funkfrequenzpolitik(2),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. August 2010 „Eine Digitale Agenda für Europa“ (KOM(2010)0245),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das erste Programm für die Funkfrequenzpolitik und auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europäische Breitbandnetze: Investition in ein internetgestütztes Wachstum“ (TEN/434–435 – CESE 362/2011),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. September 2009 mit dem Titel „Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“(3),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4 August 2009 mit dem Titel „Bericht über die digitale Wettbewerbsfähigkeit Europas: Hauptergebnisse der i2010-Strategie 2005–2009 (KOM(2009)0390),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Juni 2009 mit dem Titel „Internet der Dinge: Aktionsplan für Europa“ (KOM(2009)0278),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Januar 2009 mit dem Titel „Jetzt investieren in die Zukunft Europas“ (KOM(2009)0036),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. März 2006 mit dem Titel „Überwindung der Breitbandkluft“ (KOM(2006)0129),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25 April 2006 „Europa 2020: Beschleunigte Einführung elektronischer Behördendienste in Europa zum Nutzen aller“ (KOM(2006)0173),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. April 2004 mit dem Titel „Elektronische Gesundheitsdienste – eine bessere Gesundheitsfürsorge für Europas Bürger: Aktionsplan für einen europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste“ (KOM(2004)0356),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 2010 zum Internet der Dinge(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Mai 2010 zu einer neuen Digitalen Agenda für Europa: 2015.eu(5),

–  unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 26. März 2009 zur Stärkung der Sicherheit und der Grundfreiheiten im Internet(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. September 2008 zu dem Thema „Ausschöpfung der digitalen Dividende in Europa: ein gemeinsames Konzept für die Nutzung der durch die Digitalumstellung frei werdenden Frequenzen“,(7)

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Juni 2007 zu der Entwicklung einer europäischen Breitbandpolitik(8),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2007 zu dem Weg zu einer europäischen Frequenzpolitik(9),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2006 zu einer europäischen Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung(10),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23 Juni 2005 zur Informationsgesellschaft(11),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Oktober 1998 zu dem Thema „Globalisierung und Informationsgesellschaft: Notwendigkeit einer stärkeren internationalen Koordinierung(12)“,

–  unter Hinweis auf den überarbeiteten EU-Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation, insbesondere die Richtlinien 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie), 2002/20/EG (Genehmigungsrichtlinie), 2002/19/EG (Zugangsrichtlinie), 2002/22/EG (Universaldienst-Richtlinie) und 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie elektronische Kommunikation) und die Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 (GEREK-Verordnung),

–  unter Hinweis auf das Europäische Konjunkturprogramm (KOM(2008)0800),

–  unter Hinweis auf Anhang III der Änderungsverordnung (EG) Nr. 473/2009 des Rates vom 25. Mai 2009,

–  unter Hinweis auf Artikel 189 des Vertrags von Lissabon,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für Kultur und Bildung (A7-0221/2011),

A.  in der Erwägung, dass die EU-weite Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandnetzen für die Umsetzung der Ziele der Strategie EU 2020 von wesentlicher Bedeutung ist, um ein intelligentes, nachhaltiges, integratives und den territorialen Zusammenhalt begünstigendes Wirtschaftswachstum zu fördern, die Beschäftigungslage zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken, wissenschaftliche Forschung und Innovation zu erleichtern und dadurch eine Teilhabe aller Regionen, Städte, Gemeinden und Gesellschaftsgruppen am digitalen Leben zu ermöglichen und ihnen die Möglichkeit zu geben, neue digitale Technologien für öffentliche Dienstleistungen zu nutzen,

B.  in der Erwägung, dass der Breitbandzugang über viele Plattformen möglich ist (Kupferkabel, Glasfaser, fester oder mobiler drahtloser Funkverkehr, Satellit usw.), dass er für Nutzer verschiedenster Art interessant geworden ist (etwa Verbraucher, Unternehmen, Staat, öffentliche und gemeinnützige Institutionen, darunter auch Schulen, Bibliotheken, Krankenhäuser und Dienste im Bereich der öffentlichen Sicherheit), dass diese Nutzer die Breitbandkommunikation für verschiedenste Dienste nutzen (elektronischer Handel, Gesundheitsdienstleistungen, Sprach- und Videokommunikation, Unterhaltung, Fahrzeugflottensteuerung, staatliche Dienstleistungen, Leistungen im Bildungswesen, berufliche Bildung und vieles mehr) und dass sie auch Anwendungen für die Kommunikation von Gerät zu Gerät ermöglicht (intelligente Strommessgeräte und intelligente Netze, drahtlose Herzrhythmusmonitoren, Notdienste, Alarmsysteme, Telemetrie von Fahrzeugen, Inventory Tracking und mehr),

C.  in der Erwägung, dass dadurch, dass unterschiedliche Plattformen, Nutzer und Dienste als Teil des Breitband-Ökosystems anerkannt und wohlwollend aufgenommen werden, dazu beigetragen wird, einen hundertprozentigen Breitbandzugang herbeizuführen und die vielen damit verbundenen Vorteile für die Allgemeinheit zu erschließen, was wiederum die flächendeckende Übernahme der Breitbandtechnik begünstigen wird, und in der Erwägung, dass es auch ein Ziel der EU sein muss, eine Teilhabe aller Regionen und Gesellschaftsgruppen am digitalen Leben zu ermöglichen,

D.  in der Erwägung, dass ein dauerhafter Wettbewerb im Bereich des Zugangs zu Infrastrukturen und der Dienstleistungen, in Verknüpfung mit realistischen, brauchbaren Zielen „von oben“, die Anbindungen der nächsten Generation effizient und im Gleichklang mit der Nachfrage verfügbar machen wird,

E.  in der Erwägung, dass es mit der EU-Politik im Bereich Breitbandnetze das Fundament für eine Entwicklung zu legen gilt, in deren Verlauf die EU eine Spitzenposition übernehmen kann, was Breitbandzugang und -geschwindigkeiten, Mobilität, Versorgungsgrad und Kapazität anbelangt, und dass die weltweite Führungsposition im Bereich der IKT für den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit der EU ganz entscheidend ist, in der Erwägung, dass sich auf einem europäischen Markt mit fast 500 Millionen Menschen, die Zugang zu Hochgeschwindigkeits-Breitbandverbindungen haben, bahnbrechende Möglichkeiten für die Fortentwicklung des Binnenmarkts eröffnen könnten, wobei eine weltweit einmalige kritische Masse an Nutzern erreicht wird, sich in allen Regionen neue Chancen erschließen, den Nutzern ein Mehrwert geboten und die Union in die Lage versetzt wird, einer der weltweit führenden wissensgestützten Wirtschaftsräume zu sein, und in der Erwägung, dass der zügige Ausbau der Breitbandtechnik wesentlich dazu beiträgt, Innovation und EU-Produktivität anzukurbeln und das Entstehen von neuen KMU und Arbeitsplätzen in der EU zu fördern,

F.  in der Erwägung, dass es entscheidend darauf ankommt, die digitale Kluft zu überwinden und in der gesamten EU im Interesse des Mehrwerts für Europa Breitbandtechnik für alle zu verwirklichen, insbesondere in abgelegenen und ländlichen Gebieten, um den sozialen und territorialen Zusammenhalt zu gewährleisten,

G.  in der Erwägung, dass die Breitbandkommunikation für die Einführung neuer Technologieinfrastrukturen von Bedeutung ist, die wiederum die Voraussetzung für eine Führungsrolle der EU in den Bereichen Wissenschaft, Technik, Technologie und Unternehmertum darstellen – wie zum Beispiel Cloud-Computing, Supercomputer, Internet der Dinge und intelligente Computerumgebungen, und dass ein angemessener Breitbandzugang mit entsprechender Übertragungsgeschwindigkeit von zentraler Bedeutung für die Entwicklung und die effiziente Nutzung solcher innovativer IKT-Technologien ist, sowie in der Erwägung, dass diese Technologien und die damit bereitgestellten Dienste Verbrauchern und Unternehmen, darunter KMU, zugute kommen sollen,

H.  in der Erwägung, dass die Akteure des öffentlichen Sektors wesentlich zur Einführung des Breitbandzugangs für alle und des Zugangs zu Netzen der nächsten Generation (NGA) in unversorgten und unterversorgten Gebieten beitragen können, dass öffentliche Investitionen so getätigt werden sollten, dass sie private Investitionen ergänzen und den Wettbewerb intensivieren, und dass den Investoren in NGA auch künftig geeignete Anreize geboten werden müssen, damit sie weiter in Breitbandtechnik investieren,

I.  in der Erwägung, dass der private Sektor im zurückliegenden Jahrzehnt Hunderte von Milliarden Euro in Einrichtungen, Dienste, Anwendungen und Inhalte mit Breitbandkommunikation investiert hat, jedoch ohne dass alle Bürger in Europa in den Genuss der Vorteile der Breitbandtechnik gekommen wären, und dass die Förderung privater und öffentlicher Investitionen weiterhin die wichtigste Triebfeder für den Ausbau der Breitbandkommunikation in der EU sein sollte,

J.  in der Erwägung, dass die Ministerkonferenz der Union für den Mittelmeerraum vom 4. November 2008 in Marseille beschlossen hat, die digitale Kluft zwischen den beiden Seiten des Mittelmeers zu verringern, was zu dem Vorschlag in Bezug auf „BB-Med“ (Breitbanddienste für den Mittelmeerraum) führte,

Breitbandzugang für alle

1.  stellt fest, dass die Mitteilung nur ein Teil eines größeren Pakets ist, das auch die Digitale Agenda, die Innovationsunion, das Programm für die Funkfrequenzpolitik und Förderprogramme der EU und der Mitgliedstaaten umfasst und dazu dient, ein System mit allseitiger Unterstützung für die effiziente Weiterentwicklung, den Zugang und die Nutzung von Netzen zu schaffen, unabhängig davon, ob es terrestrische (Festnetz oder Mobilfunk) oder satellitengestützte Netze sind;

2.  stellt fest, dass sich die Breitbandkommunikation ständig dadurch fortentwickelt, dass die Zahl der Plattformen zunimmt und dass die Kundenbasis und das Spektrum der Verwendungsmöglichkeiten sich exponentiell ausgedehnt haben; stellt fest, dass es bei der Breitbandtechnik heute nicht nur um den Internet-Zugang geht und dass sie auch nicht auf den unmittelbaren Dialog zwischen Menschen beschränkt ist, insofern als sich Verbindungen von Gerät zu Gerät und entsprechende Anwendungen zügig ausbreiten;

3.  stellt fest, dass sowohl der Festnetz- als auch der Mobilfunkdatenverkehr exponentiell wachsen und eine Reihe sehr wichtiger Maßnahmen, beispielsweise die fortlaufende Harmonisierung der Frequenzzuteilungen für drahtlose Breitbanddienste, eine größere Effizienz der Frequenznutzung und eine schnellere Bereitstellung des Zugangs zu Netzen der nächsten Generation, zu treffen sein wird, um dieses Wachstum zu steuern;

4.  vertritt daher die Auffassung, dass eine weltweite Führungsrolle der EU in Bezug auf die IKT-Infrastrukturen angestrebt werden muss; stellt fest, dass zur Verwirklichung dieses Ziels bis 2013 eine lückenlose Abdeckung mit Breitbandtechnik für alle Europäer aufgebaut werden muss, wobei Nutzern in ländlichen Gebieten eine Geschwindigkeit von mindestens 2 Mbit/Sekunde und Nutzern in den übrigen Gebieten weitaus höhere Geschwindigkeiten geboten werden; weist die Kommission darauf hin, dass bei der Grundversorgung im ländlichen Raum der Mehrbedarf an Übertragungen im Zusammenhang mit innovativen Internetdiensten wie eGovernment, eHealth oder eLearning berücksichtigt werden muss, um der Entstehung einer „digitalen Kluft“ entgegen zu wirken; ist der Ansicht, dass bei der Prüfung der Art der Finanzierung solcher Ziele dem Wettbewerb weitestgehend Rechnung getragen werden sollte, um Marktverzerrungen zu verhindern und zuvörderst dem Markt Gelegenheit zu geben, Lösungen anzubieten;

5.  stellt fest, dass 2015 rund 15 % der EU-Haushalte Abonnements mit einer Geschwindigkeit von mindestens 100 Mbit pro Sekunde haben sollten, damit dieses Ziel zeitgerecht erreicht wird;

6.  weist auf die Bedeutung der Verwirklichung der Ziele der Digitalen Agenda hin, d. h. dass bis 2020 alle Unionsbürger einen Breitbandzugang mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 30 Mbit/s nutzen können und die Union in die Lage versetzt wird, die höchste mögliche Breitbandgeschwindigkeit und die größte mögliche Kapazität bereitzustellen; betont, dass die digitale Agenda mit Blick auf die Ziele im Rahmen der Strategie EU 2020 für die Breitbandtechnik Zielwerte sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene für die Etappen 2013, 2015 und 2018 setzen muss;

7.  betont, dass alle verfügbaren Technologien, auch die Mobil- und die Satellitenkommunikation, optimal genutzt werden müssen, um im ländlichen Raum, in Berggebieten und auf Inseln kostengünstig Breitbandversorgung zu erreichen, ohne dass das die Verbraucher, die Regionen der Mitgliedstaaten oder die Wirtschaft über Gebühr belastet;

8.  stellt fest, dass die künftige Zuweisung von Funkfrequenzen den Weg dafür ebnen muss, dass die EU die Spitzenposition bei drahtlosen Anwendungen und neuen Diensten einnimmt; weist darauf hin, dass der Zugang zu Funkfrequenzbändern im niedrigen Bereich, bei denen die Ausbreitung der Funkwellen für die Versorgung großer Gebiete günstig ist, entscheidende Bedeutung dafür hat, die Versorgung im ländlichen Raum und in Berg- und Inselregionen mit drahtloser Breitbandtechnik zu erleichtern und damit Zugang zu allen voraussehbaren Internet-Diensten zu schaffen; betont, dass Europa bei wissenschaftlicher Forschung und technologischen Innovationen für drahtlose Internetdienste seine Führungsrolle behaupten muss; betrachtet es als wesentlich, den Zugang zu Breitband-Infrastrukturen zu begünstigen und darin die bodengestützte Ausstattung der Nutzer einzubeziehen, um die Nutzer darin zu unterstützen, im ländlichen Raum und in Berg- und Inselregionen erschwingliches satellitengestütztes Breitband-Internet zu übernehmen und sich Zugang zu allen voraussehbaren Internet-Diensten zu verschaffen;

9.  empfiehlt die Förderung einer zügigen Umsetzung der „digitalen Dividende“ zugunsten neuer mobiler Breitbanddienste mit Hilfe eines harmonisierten und technologieneutralen Ansatzes für die gesamte EU, aus dem sich Kostenvorteile ergeben und mit dem die lästigen Interferenzprobleme von Land zu Land vermieden werden, ohne dass der bisherige, auf internationalen Normen beruhende digitale Fernseh- bzw. HDTV-Empfang gestört wird; betont, dass die EU Projekte und Erprobungsmaßnahmen in Bezug auf „drahtlose Städte“ fördern sollte;

10.  vertritt die Auffassung, dass der Zugang von Bildungs- und Forschungseinrichtungen zur Breitbandinfrastruktur eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung des freien Austauschs von Wissen im Hinblick auf die Vorbereitung der jüngeren Generationen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, europäische und nationale Programme zu entwickeln, um bis 2015 den Zugang aller Bildungs- und Forschungseinrichtungen zur Breitbandinfrastruktur zu gewährleisten und seine Finanzierung sicherzustellen; ist der Ansicht, dass alle europäischen Forschungs- und Hochschulinstitute bis 2015 durch Ultrahochgeschwindigkeitsnetze mit in GB pro Sekunde gemessenen Übertragungsgeschwindigkeiten verbunden werden müssen, sodass ein Intranet für den gemeinsamen Europäischen Forschungsraum entsteht;

11.  fordert die Mitgliedstaaten auf, offene Hochgeschwindigkeitsanbindungen an wichtige öffentliche Infrastrukturen (Schulen, Krankenhäuser, andere öffentliche Einrichtungen) in abgelegenen Gebieten zu fördern und auszuweiten, um öffentliche Dienstleistungen zu verbessern und Hochgeschwindigkeitsanbindungen in abgelegenen Regionen zu verankern und so die Investitionskosten für den privaten Vertrieb vor Ort zu senken;

12.  empfiehlt, die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufzufordern, begleitende politische Maßnahmen zur Einführung neuer Technologien zu ergreifen und die Einführung von IT-gestützten Ausbildungsmethoden zu unterstützen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, den Austausch bewährter Praxis zwischen den Mitgliedstaaten und mit Drittstaaten zu fördern;

13.  stellt fest, dass sich die neuen Technologien und der Zugang zu Hochgeschwindigkeitsverbindungen positiv auf die Bildung der Bürger – auch durch Schaffung günstiger Möglichkeiten für den Fernunterricht, gerade in Regionen in äußerster Randlage – sowie auf Information, Kommunikation und Erholung auswirken;

14.  hält es für notwendig, dass in der EU nachhaltig in die Erforschung künftiger Kommunikationstechnologien sowohl im Festnetz- als auch im Mobilnetzbereich investiert wird; fordert die Kommission auf, weiterhin gemeinsame Technologieinitiativen in diesen Bereichen zu entwickeln, in die Hochschulen, Forschungsinstitute, Gerätehersteller, Dienstleistungs- und Inhalteanbieter eingebunden werden; hält diese Plattformen für optimal geeignet, neue Technologien zu entwickeln und zu nutzen, und ist überzeugt, dass sie der EU einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil bringen werden;

15.  weist darauf hin, dass die Rundfunkanstalten in der Lage sein sollten, politisch vielfältige und hochwertige audiovisuelle Angebote auszustrahlen, indem sie die vorhandenen Verbreitungsmöglichkeiten, einschließlich terrestrischer Möglichkeiten und – unter der Voraussetzung, dass die Breitbandtechnologie hinsichtlich der Qualität der Dienstleistungen dieselben Anforderungen erfüllt – der Breitbandnetze, insbesondere für Abrufdienste, nutzen, und dass sie sich bemühen sollten, die Effizienz der Frequenznutzung und die Reichweite der Breitbandnetze zu maximieren;

16.  fordert die Kommission auf, im Hinblick auf die Schaffung einer kohärenten, schlüssigen und effizienten EU-Struktur, in der alle Ressourcen mobilisiert werden, möglichst bald einen geeigneten Vorschlag für einen Strategieplan mit einem einheitlichen Rahmen für sämtliche Belange der Computer- und Netzsicherheit in der EU vorzulegen, mit dem für umfassenden Schutz und vollständige Ausfallsicherheit der Netzinfrastrukturen und der Infrastrukturen für Daten von entscheidender Bedeutung gesorgt wird, wozu auch ein Mindestniveau an Sicherheitsnormen und -zertifizierungen, eine gemeinsame Terminologie, die Bewältigung von Störfällen in den Netzen und ein Fahrplan für die Computer- und Netzsicherheit gehören; stellt fest, dass in diesem Plan die Beiträge festgelegt werden sollten, die von den einzelnen Akteuren zu fordern sind, und zwar von der Kommission, den Mitgliedstaaten, der ENISA, Europol, Eurojust, den IT-Notfallteams der EU und der Mitgliedstaaten und sonstigen zuständigen Einrichtungen und Behörden der EU und der Mitgliedstaaten sowie der Privatwirtschaft, und dass in dem Plan außerdem die Aufgaben und die Vertretung der EU auf internationaler Ebene behandelt werden sollten;

17.  vertritt die Auffassung, dass Universaldienstverpflichtungen letztlich einen zusätzlichen Anreiz für den Ausbau der Breitbandkommunikation schaffen könnten, und legt der Kommission nahe, den Geltungsbereich der Universaldienste in diesem Zusammenhang rasch zu überprüfen;

18.  fordert die Mitgliedstaaten auf, in enger Zusammenarbeit mit allen Interessenträgern nationale Breitbandpläne aufzustellen und operative Pläne mit konkreten Maßnahmen zur Erfüllung der in der Digitalen Agenda festgelegten Ziele für 2013 und 2020 zu verabschieden; fordert die Kommission auf, diese Pläne zu prüfen, Vorschläge für optimale Lösungen vorzulegen und deren Umsetzung mit den Mitgliedstaaten zu koordinieren;

Breitbandkommunikation im Dienst von Wachstum, Innovation und weltweiter Wettbewerbsfähigkeit

19.  vertritt die Auffassung, dass zur Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der EU und zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze neue Hochgeschwindigkeitsnetze und -dienste benötigt werden;

20.  vertritt die Auffassung, dass eine Kombination aus Wettbewerbszielen und anderen sorgfältig ausgewählten Zielen auf der Ebene der Infrastrukturen und Dienste die beste Basis für Nachhaltigkeit in Bezug auf Investitionstätigkeit, Innovation und Übernahme der Technik bietet; betont jedoch, dass in manchen Fällen Investitionen auch durch eine engere Zusammenarbeit der Interessenträger gefördert werden könnten;

21.  vertritt die Auffassung, dass Breitbandnetze mit hoher Kapazität und Netze für Glasfaser-Hausanschlüsse (FTTH) unter dem Blickwinkel der Endnutzer und deren zukünftiger Bedürfnislage wie auch der wirtschaftlichen Entwicklung und wegen der immer aufwändiger werdenden Breitbandanwendungen unentbehrlich sind;

22.  befürwortet die Förderung von Wettbewerbsbedingungen für Investitionen in leitungsgebundene und drahtlose Breitbandinfrastrukturen und für deren Nutzung; stellt fest, dass ein wettbewerbsgeprägter Markt zusätzliche Investitionen und Innovationen auf Seiten von Kommunikation, Anwendungen und Inhalteanbietern beschleunigt und eine wichtige Plattform für die Digitalwirtschaft ist; stellt fest, dass über eine tragfähige Breitbandplattform künftig Verbindungen zwischen Nutzern in Regierungsstellen und Unternehmen und Einzelnutzern an Standorten diesseits und jenseits des Atlantiks hergestellt werden und dass deshalb insbesondere die EU und die USA eine anspruchsvolle Politik zur Förderung von Breitbandtechnik betreiben sollten;

23.  legt der Kommission, dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und den Dienstanbietern nahe, sich bis 2013 um einen gemeinsamen Ansatz zu bemühen, durch den der Binnenmarkt für Unternehmen und Kommunikation in der gesamten EU gestärkt wird;

24.  betont, dass eine in Wettbewerbsform vollzogene rechtzeitige Zuweisung von Frequenzen für drahtlose Breitbandkommunikation über das Programm für die Funkfrequenzpolitik wichtig ist, damit im Bereich der Mobilkommunikation Wettbewerbsmärkte geschaffen werden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, bis 2013 das 800-MHz-Band verfügbar zu machen, dabei aber Rücksicht auf bereits bestehende Dienste zu nehmen;

25.  weist darauf hin, dass die Welt der Digitaltechnik und die IKT Triebkräfte für Innovationen sind und der Zugang zu Hochgeschwindigkeits-Breitbandkommunikation als Mittel zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Bürgerbeteiligung eine wesentliche Voraussetzung aller Europäischen Innovationspartnerschaften ist;

26.  hält es für wichtig, dass für diese Sektoren vorkommerzielle öffentliche Aufträge über FuE-gestützte Lösungen ausgeschrieben werden, mit denen ein positiver Kreislauf technologischer Entwicklung in Gang gesetzt und Nachfrage nach Hochgeschwindigkeits-Breitbanddiensten generiert wird;

27.  ist der Auffassung, dass die für Breitbanddienste bestimmten öffentlichen Finanzmittel ein wirksames Mittel sein können, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Regionen zu erhöhen, wenn sie dazu verwendet werden, eine moderne Infrastruktur auf dem neuesten Stand und mit hoher Übertragungskapazität in Gebieten zu schaffen, die große Defizite aufweisen, was Breitbandverbindungen angeht; ist überzeugt, dass diese Gebiete, insbesondere diejenigen mit breiter industrieller Basis und hoher Bevölkerungsdichte, sehr schnell vom Innovations- und Kreativpotenzial der neuen Dienste für Bürger und Unternehmen profitieren könnten;

28.  vertritt die Ansicht, dass die Ausweitung der Breitbandnetze besonders im ländlichen Raum eine Verbesserung der Kommunikation und des Zugangs zu Diensten für die dort lebenden Menschen ermöglicht, besonders im Fall von Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder von in Abgeschiedenheit lebenden Menschen, und dass sie den Aufbau von KMU im ländlichen Raum unterstützen wird, was wiederum die Entstehung neuer Arbeitsplätze und die Entwicklung neuer Dienstleistungen in den betreffenden Gemeinden begünstigt;

29.  bedauert, dass der 2008 im Europäischen Konjunkturprogramm angekündigte Betrag von 1 Milliarde Euro, der für eine flächendeckende Breitbandversorgung bis Ende 2010 gedacht war, nicht verfügbar gemacht und dieses Ziel somit nicht erreicht wurde; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Revision des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens die für die Verwirklichung des Ziels einer flächendeckenden Breitbandversorgung bis 2013 erforderlichen Beträge bereitzustellen;

30.  betont, dass unverzüglich ein wettbewerbsgeprägter Binnenmarkt für digitale Dienste geschaffen werden muss, der als Instrument zur Öffnung des Binnenmarkts für alle Unionsbürger dient; fordert die Einrichtung einer zentralen Mehrwertsteuer-Anlaufstelle in jedem Mitgliedstaat, damit KMU und Unternehmen Geschäftsvorgänge einfacher als bisher länderübergreifend über das Internet abwickeln können;

31.  ist der Auffassung, dass die starke Nachfrage nach Anbindung, die gleichzeitig das Profil der Online-Wirtschaft der EU verbessert, zur Vernetzungsbereitschaft in der EU beiträgt und eine Reaktion auf die gesellschaftlichen Veränderungen im Binnenmarkt ist, sich auf angemessene Mittel und eine solide Wettbewerbsinfrastruktur stützen können sollte, die für die Verwirklichung des europäischen Breitbandprojekts notwendig sind;

32.  betont, dass Breitbanddienste der Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der EU sind und erheblich zu Wachstum, sozialem Zusammenhalt und hochwertiger Beschäftigung in der EU sowie zur Teilhabe aller Regionen und Gesellschaftsgruppen am digitalen Leben in der EU beitragen; ist der Ansicht, dass die erfolgreiche Umsetzung des Breitbandpakets eine entscheidende Rolle dabei spielt, die Arbeitslosigkeit, besonders die Arbeitslosigkeit junger Menschen, durch intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in Europa, wie es mit der Strategie „Europa 2020“ angestrebt wird, zu bekämpfen;

33.  begrüßt die Initiative der Kommission zur Einberufung einer Digitalen Versammlung im Juni 2011;

Ankurbelung der Investitionstätigkeit und des Wettbewerbs

34.  betont, dass die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Industrie zur Verwirklichung der Breitbandkommunikation für alle hauptsächlich auf die Nachfrageseite zielen müssen und keine Marktverzerrungen und keine unnötige Belastung des betreffenden Wirtschaftszweigs schaffen dürfen;

35.  stellt fest, dass die möglichen Risiken beim Aufbau der kostspieligen Breitband-Infrastruktur der nächsten Generation erheblich sind und lange Amortisierungszeiträume mit sich bringen; vertritt die Auffassung, dass die Regulierungstätigkeit nicht von Investitionen in diese Infrastruktur abschrecken, sondern dafür sorgen sollte, dass alle Marktteilnehmer ausreichende Investitionsanreize haben;

36.  hebt hervor, dass die Kosten von Investitionen in die Infrastruktur über den Markt finanziert werden müssen; stellt jedoch fest, dass in dem Fall, dass offene Infrastrukturen voraussichtlich nicht innerhalb einer vertretbaren Zeit mithilfe der Marktkräfte geschaffen werden, der Rechtsrahmen für staatliche Beihilfen im Bereich der Breitbandtechnik und ein gezielter Einsatz von Mitteln der Union, auch über die EIB, die Strukturfonds und den ELER, unter Umständen die fortschrittlichsten ergänzenden Mittel zur Beschleunigung der Einführung der Breitbandtechnik sind; fordert die Kommission auf, bei ihrer Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen im Bereich der Breitbandkommunikation einen stabilen und konsequenten Rahmen vorzugeben, der den Wettbewerb und effiziente Investitionen in offene Netze begünstigt und die flexible Zuweisung von EU-Mitteln in den jeweiligen Planungszeiträumen möglich macht;

37.  befürwortet alle Maßnahmen, die die Kosten auf der technischen Seite senken helfen, und betont, dass innovative Dienste nötig sind, um die Übernahme der Technik anzukurbeln; betont, dass neue Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden müssen, um innovative Dienste anzubieten und für den technologischen Wandel gerüstet zu sein, und vertritt die Auffassung, dass Investitionen in neue, offene und wettbewerbsgerechte Netze durch Maßnahmen der lokalen, regionalen und nationalen Behörden unterstützt werden müssen, um Kosten zu verringern; fordert, dass öffentliche Mittel (auf nationaler und EU-Ebene) für die Entwicklung von Infrastrukturen für Breitbandkommunikation in abgelegenen oder schwach bevölkerten Gebieten bzw. Gebieten in Randlage vorgesehen werden, die aufgrund des Kosten-Nutzen-Verhältnisses für die Betreiber nicht attraktiv genug sind;

38.  betont, dass die lokalen und regionalen Behörden bessere Leitlinien für Investitionen in Breitbandkommunikation benötigen, um darauf hinzuwirken, dass EU-Mittel vollständig abgerufen werden, weil die Zahlen zu den Ausgaben der Strukturfonds nahelegen, dass die Regionen Schwierigkeiten haben, die verfügbaren Mittel abzurufen und gezielt für Breitbandvorhaben einzusetzen; ist der Ansicht, dass staatliche Beihilfen für Investitionen in die Breitbandkommunikation in Kombination mit Mitteln aus den Strukturfonds genutzt werden sollten, um das Unternehmertum und die Wirtschaft auf lokaler Ebene zu stärken, dort Arbeitsplätze zu schaffen und den Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt zu fördern; vertritt die Auffassung, dass im Hinblick auf die optimale Nutzung der begrenzten öffentlichen Finanzmittel – unabhängig davon, ob sie direkt von den Mitgliedstaaten oder über die EU bereitgestellt werden – der Schwerpunkt klar auf solche Vorhaben gelegt werden muss, bei denen wahrscheinlich am ehesten auch private Investitionen bewirkt werden, um die flächendeckende Versorgung und den Kapazitätsausbau weiter zu verbessern; betont, dass im Einklang mit den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen öffentliche Finanzmittel oder verbilligte Darlehen für zukunftssichere, langfristige und offene Infrastrukturen benötigt werden, durch die der Wettbewerb gefördert und die Auswahl für die Verbraucher vergrößert wird;

39.  hebt hervor, dass die Maßnahmen in diesem Bereich vor allem auf lokaler Ebene durchgeführt werden, und unterstützt die Kommission bei der Initiative, Verfahren zu entwickeln und zu verbessern, die den lokalen Akteuren Zugang zu den relevanten Informationen verschaffen und es ihnen ermöglichen, ihre Investitionskosten zu senken; hält nicht nur eine Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten für wesentlich, damit die Breitbandkommunikation bezogenen Pläne umfassend umgesetzt werden, sondern auch eine Einbeziehung der Regionen und der Gebietskörperschaften bei der Aufstellung der Pläne;

40.  stellt fest, dass Rechtssicherheit die Voraussetzung dafür ist, in Bezug auf die Netze der nächsten Generation Investitionen zu fördern und Investitionshemmnisse zu überwinden, und legt den nationalen Regulierungsbehörden nahe, eine wettbewerbsfreundliche Politik zu betreiben, damit der Telekommunikationsmarkt der großen Anbieter transparent und diskriminierungsfrei funktioniert, wodurch für alle Wettbewerber gleicher Zugang zu Infrastrukturen geschaffen würde; fordert die Mitgliedstaaten zur Einhaltung der EU-Regelungen im Bereich Telekommunikation und die nationalen Regulierungsbehörden zur Umsetzung der NGA-Empfehlung auf; fordert die Kommission auf, mehr Investitionsanreize in den Regelungsrahmen aufzunehmen und die Nutzung von Synergien bei Infrastrukturvorhaben zu begünstigen;

41.  hebt hervor, dass Wettbewerbsmärkte wichtig sind, wenn Breitbandkommunikation erschwinglich sein soll, und betont, dass die Mitgliedstaaten und die nationalen Regulierungsbehörden den überarbeiteten EU-Rechtsrahmen im Bereich Telekommunikation und die Empfehlung für den Zugang der nächsten Generation rasch umsetzen müssen;

42.  stellt fest, dass die Mitgliedstaaten klare Leitlinien benötigen, damit für die Verwirklichung der wichtigsten Ziele im Bereich Breitbandkommunikation unter Wahrung der Kosteneffizienz und Verhältnismäßigkeit rechtzeitig Mittel bereitgestellt werden;

43.  verlangt die Schaffung eines investitionsfreundlichen Rahmens für die NGA und den (mobilen oder satellitengestützten) drahtlosen Hochgeschwindigkeitszugang, durch den u. a. für Rechtsicherheit gesorgt und Investitionen, Wettbewerb und Technologieneutralität begünstigt werden, sodass den Marktteilnehmern technologische Optionen gelassen werden;

44.  fordert die Mitgliedstaaten auf, für einen Zugang zu Bautätigkeiten ohne Diskriminierung zu sorgen und den Zugang zu Leitungskanälen zu erleichtern, wodurch sie die Schwelle für Investitionen wesentlich herabsetzen;

45.  fordert die Kommission auf, mit Unterstützung der Mitgliedstaaten nicht oder nur unzureichend erschlossene Gebiete zu kartieren;

46.  weist darauf hin, dass die Politik der EU den Einsatz effizienter und erschwinglicher Netze, Anwendungen, Zugangseinrichtungen, Dienste und Inhalte begünstigen muss, damit Breitbandkommunikation in möglichst großem Umfang verfügbar wird und Abnehmer findet; fordert die Mitgliedstaaten auf, elektronische Behördendienste, elektronische Teilhabe an der Demokratie, das rechnergestützte Lernen und elektronische Gesundheitsdienste auszubauen, weil sie die Nachfrage nach Breitbandkommunikation ankurbeln werden;

47.  betont, dass staatliche Politik private Investitionen und Innovationen durch Beseitigung von Hemmnissen für die Einführung der Technik fördern muss, soweit die Marktkräfte in der Lage sind, unter Wettbewerbsbedingungen Zugang zu Breitbandtechnik zu schaffen;

48.  unterstützt die Bemühungen der Kommission, gemeinsam mit der EIB die Finanzierung schneller und ultraschneller Netze zu verbessern, und hebt es als notwendig hervor, dass diese Finanzierung Projekten für offene Infrastrukturen zugeleitet wird, die Dienstleistungsvielfalt begünstigen;

49.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, neue Finanzierungsquellen und innovative Finanzierungsinstrumente zu erschließen; befürwortet in dieser Hinsicht die Schaffung eines projektbezogenen EU-Wertpapiersystems, das in Zusammenarbeit mit der EIB und aufgrund einer Garantie aus dem EU-Haushalt die gegenwärtige Finanzierungslücke schließen dürfte, die aufgrund der Zurückhaltung privater Investoren und der erheblichen Einschränkungen in den Haushalten der Mitgliedstaaten entstanden ist; fordert deshalb die Kommission auf, so rasch wie möglich konkrete Legislativvorschläge in Bezug auf die Einführung dieser alternativen Finanzierungsquelle für große Infrastrukturvorhaben mit europäischem Mehrwert vorzulegen;

50.  tritt weiterhin für geeignete öffentliche Investitionen und Trägerschaftsmodelle, insbesondere unter Einbeziehung der kommunalen Gebietskörperschaften, sowie für öffentlich-private Partnerschaften und steuerliche Anreize für die Einführung schneller und ultraschneller Netze ein; betont, dass staatliche Politik auf allen Ebenen koordiniert werden muss;

51.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich auf einen EU-Pakt für die Einführung von Breitbandkommunikation zu einigen, um im Einklang mit den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen nationale und europäische Förderprogramme und private Investitionsmittel besser miteinander zu verzahnen, wobei dies besonders auf ländliche Gebiete auszurichten ist und wobei durch schlüssige Output-Indikatoren EU-weit für die nötige Koordinierung gesorgt wird;

52.  verlangt die Einsetzung eines einzigen hochrangigen EU-Arbeitsstabs, in dem die einschlägigen Interessenträger, darunter die Nutzer und Anbieter elektronischer Netze und Dienste, die nationalen Regulierungsbehörden und das GEREK, an der Formulierung einer künftigen Strategie für IKT-Infrastrukturen und der Schaffung spezieller Dienste der Informationsgesellschaft mitwirken;

53.  fordert die Kommission auf, die grundsätzliche Neutralität und Offenheit des Internets zu wahren und die Möglichkeiten der Endnutzer zu begünstigen, was den Zugang zu Informationen und deren Verbreitung sowie die Nutzung von Anwendungen und Diensten ihrer Wahl betrifft; fordert die Kommission auf zu prüfen, ob gezielte Leitlinien zur Umsetzung des überarbeiteten EU-Rechtsrahmens im Bereich Telekommunikation erforderlich sind;

54.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Förderung der Durchsetzung neuer Unternehmen auf dem Markt zu ermitteln, um den Wettbewerb zu beleben;

55.  betont, dass Regulierungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten, was die Auferlegung einer funktionalen Trennung betrifft, nur in Ausnahmefällen getroffen werden sollten, nachdem eine Folgenabschätzung der erwarteten Auswirkungen auf die Regulierungsbehörde und das Unternehmen, insbesondere auf dessen Personalbestand und die Anreize zu Investitionen in seine Netze, durchgeführt worden ist; ist der Ansicht, dass diese Folgenabschätzung mit allen Interessenträgern, darunter auch der Personalvertretung, diskutiert werden sollte;

Vorteile für die Verbraucher

56.  nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, Leitlinien in Bezug auf Kostenanrechnung und Nichtdiskriminierung – entscheidende Grundsätze des EU-Rechtsrahmens – auszuarbeiten, und legt der Kommission nahe, den Wettbewerb im Bereich der schnellen und ultraschnellen Netze zu fördern und allen Betreibern gleichen Zugang zu den Infrastrukturen zu bieten, um für die Verbraucher eine breite Auswahl an Diensten, faire Netzzugangstarife und erschwingliche Preise herbeizuführen und Anreize für eine effiziente Investitionstätigkeit und den zügigen Übergang zu schnellen und ultraschnellen Netzen zu schaffen;

57.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gegen soziale Ausgrenzung im Bereich Digitaltechnik und andere Hindernisse anzugehen, die einem Teil der Bevölkerung bislang den Zugang zum Internet versperrt haben, besonders einkommensschwachen Gruppen und Menschen mit Behinderungen, und von allen einschlägigen Interessenträgern zu verlangen, dass sie für Schulungen und öffentlichen Zugang zu Breitbanddienstleistungen, finanzielle Unterstützung beim Ankauf von Breitbanddienstleistungen und –ausrüstung und Anreize zur Entwicklung von Technik und Inhalten, die auf die Bedürfnisse bestimmter Nutzer zugeschnitten sind, Sorge tragen;

58.  fordert die Kommission auf, mehr qualitative Merkmale des Breitbandzugangs, wie die Herunterlade- und Hochladegeschwindigkeiten, die Latenzzeiten, die von den Nutzern tatsächlich festgestellten Geschwindigkeiten und die für die effiziente Erbringung solcher Dienstleistungen erforderlichen Merkmale, zu spezifizieren, um praktikable interaktive Dienstleistungen zu erreichen und die Überwachung der Einhaltung der Ziele im Bereich der Breitbandkommunikation zu ermöglichen; begrüßt die Arbeit der Kommission an Methoden zur Ermittlung der relevanten Aspekte der tatsächlich von den Nutzern gemachten Erfahrungen;

59.  legt Wert auf die Unterscheidung zwischen der theoretisch möglichen Übertragungsgeschwindigkeit in den Netzen und der tatsächlichen Erfahrung der Nutzer, weil diese auch mit der Kapazität von Websites, Überlastungen usw. zusammenhängt; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit dem GEREK die Messgrößen für die tatsächlich erzielten Breitband-Übertragungsgeschwindigkeiten zu verfeinern und ihre Zielvorgaben entsprechend anzupassen, und fordert das GEREK auf, EU-Leitlinien auszuarbeiten, mit denen sichergestellt wird, dass in der Werbung für Breitband-Übertragungsgeschwindigkeiten die durchschnittlichen Hoch- und Herunterladegeschwindigkeiten, die die Nutzer tatsächlich erwarten dürfen, angemessen wiedergegeben werden, und mit denen für umfassende Verbraucherinformationen über die angebotenen Dienste gesorgt wird, um Transparenz in Bezug auf die Vorteile neuer Technologien zu schaffen, die Vergleichbarkeit voranzubringen und den Wettbewerb zu verbessern; fordert das GEREK auf, darauf hinzuwirken, dass die typischen Breitbandgeschwindigkeiten, die von den Verbrauchern registriert werden können, korrekt beworben werden, damit in Bezug auf die Vorteile neuer Technologien für das Hoch- und Herunterladen für Transparenz gesorgt wird; fordert die nationalen Regulierungsbehörden auf, gegen Betreiber vorzugehen, die sich nicht an die Empfehlungen des GEREK halten;

60.  weist erneut auf die Bedeutung der künftigen Hochgeschwindigkeitsdienste hin, die die Ziele der EU in den Bereichen Energieeffizienz und Sicherheit verwirklichen und andere Kommunikationsmöglichkeiten schaffen werden (beispielsweise effiziente und intelligente Verkehrssysteme oder auch Systeme für die Kommunikation zwischen Mensch und Mensch, Mensch und Maschine sowie Maschine und Maschine);

61.  stellt fest, dass neue Glasfasernetze den Verbrauchern Zugang in hoher Qualität bei durchgehend höherer Geschwindigkeit als mit den bisher eingesetzten Technologien bieten; hält es für sinnvoll, einem Ausbau der glasfaserbasierten Breitbandkommunikation dort Vorrang zu geben, wo diese langfristig die wirtschaftlichste und nachhaltigste Lösung ist;

62.  fordert die Kommission auf, ihm alljährlich einen Bericht über die für die Nutzer in der EU tatsächlich verfügbaren Breitband-Angebote und -Optionen sowie über die Fortschritte bei der Verwirklichung des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation und der NGA-Empfehlung vorzulegen;

63.  fordert die Kommission auf, im Bereich der öffentlich zugänglichen Hochgeschwindigkeits-WLAN-Netze im öffentlichen Verkehr den Austausch bewährter Praxis zwischen den Mitgliedstaaten zu koordinieren;

64.  hebt hervor, dass die Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien in Zusammenhang mit dem Breitband-Internet eine vorzügliche Möglichkeit bietet, die Kommunikation und den Dialog zwischen den Bürgern und den Organen der Europäischen Union weiter zu verbessern;

65.  fordert die Kommission auf, ausführlichere Bewertungen der möglichen Auswirkungen bestimmter Breitbandtechnologien auf die Gesundheit vorzulegen, insbesondere solche von Systemen für die Kommunikation zwischen Mensch und Mensch, Mensch und Maschine sowie Maschine und Maschine; betont, dass die EU die Gesundheitsrisiken des drahtlosen Internets fortlaufend abwägen und bewerten muss, damit die Bürger keiner gesundheitsschädlichen Strahlung ausgesetzt sind;

E-Initiativen: Ankurbelung der Nachfrage

66.  fordert, dass gezielte Maßnahmen getroffen werden, damit KMU die Potenziale der Breitbandkommunikation in den Bereichen elektronischer Handel und elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge umfassend nutzen können; fordert die Kommission auf, den Austausch bewährter Praxis zu veranlassen und im Rahmen der Digitalen Agenda ein spezifisches Programm für KMU und Breitbandverbindungen in Erwägung zu ziehen;

67.  hält es zur Verbesserung der Wirkung und in Interesse eines größeren gesellschaftlichen Nutzens für notwendig, dass die Einführung von Breitbandtechnik mit Informations- und Aufklärungsmaßnahmen auf der Nachfrageseite einhergeht;

68.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bemühungen um die Beseitigung von Mängeln bei IT-bezogenen Qualifikationen auf allen Ebenen des Bildungswesens und durch lebenslanges Lernen für alle Bürger, aber mit besonderem Schwerpunkt bei Bürgern, die in Informationstechnologien weniger beschlagen sind, zu intensivieren; weist darauf hin, dass Investitionen in Breitbandtechnik in der EU nur dann Erfolg haben können, wenn die technischen Investitionen mit Investitionen in die IT-Kompetenzen der Bürger einhergehen; betont die Bedeutung der neuen Technologien im Bildungssektor und stellt fest, dass technologische Kompetenz heute nicht mehr nur ein Ziel, sondern auch ein wichtiges Instrument für die Verwirklichung des lebenslangen Lernens und des sozialen Zusammenhalts ist;

69.  fordert die Mitgliedstaaten und die Wirtschaft auf, den Erwerb neuer Kenntnisse und Fertigkeiten durch umfassende Umschulungs- und Fortbildungsprogramme zu ermöglichen und den technologischen Wandel durch aktive Arbeitsmarktpolitik zu begleiten;

70.  fordert die Mitgliedstaaten auf, sich die Empfehlungen der Kommission in ihrem Aktionsplan für elektronische Behördendienste zu Eigen zu machen durch Heranziehung der elektronischen Vergabe öffentlicher Aufträge, Übernahme einer offenen Strategie für den Zugang zu Daten des öffentlichen Sektors, Förderung der „elektronischen Identität“ und Maßnahmen für die europaweite und weltweite Interoperabilität elektronischer Signaturen; weist darauf hin, dass alle Maßnahmen darauf abzielen sollten, bürokratische behördliche Vorgänge zu vereinfachen;

71.  fordert die Kommission auf, Vorgänge im Bereich der öffentlichen Aufträge mithilfe von Online-Ressourcen und elektronischer Übermittlung von Rechnungen (Initiative „e-invoice“) zu beschleunigen;

72.  befürwortet Initiativen wie elektronische Gesundheitsdienste und europaweite Infrastruktur für Gesundheitsinformationen, um die Eigenständigkeit und Lebensqualität von Patienten zu verbessern; stellt fest, dass mit Blick auf die Alterung der Bevölkerung in der EU solche Dienste überall und jederzeit, auch über mobile Geräte, zugänglich und vor allem erschwinglich sein sollten; ist der Ansicht, dass folgende Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um eine europaweite Infrastruktur für Gesundheitsinformationen in einem auf die Patienten ausgerichteten Gesundheitssystem aufzubauen:

   - Einführung EU-weiter Vereinbarungen zwischen den EU-Gesundheitsbehörden über Normen für den integrierten Zugang zu relevanten Informationen in der europäischen Infrastruktur für Gesundheitsinformationen, und zwar mit Einbeziehung der zuständigen Stellen auf allen Ebenen, d. h. auf lokaler, nationaler und EU-Ebene;
   - Schaffung der europäischen Infrastruktur für Gesundheitsinformationen, was mit erheblichem Entwicklungsaufwand verbunden ist, um die Integration der an verschiedenen Orten gespeicherten Daten sowie die Verwirklichung wesentlicher auf die Patienten ausgerichteter Dienstleistungen zu erleichtern durch Vorkehrungen für die Genehmigung und Bezahlung von Behandlungen an jedem Ort und jederzeit;

73.  unterstützt innovative Breitbanddienste für den Seeverkehr und begrüßt die Diskussion zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten über eine neue Initiative für elektronische Dienste im Seeverkehr, die auf dem Projekt SafeSeaNet aufbaut und auch auf Informationen in den Bereichen Logistik, Zoll, Grenzkontrollen, Umweltschutz, Fischereitätigkeit, Kommunikation und Sicherheit abzielt;

74.  fordert die Kommission auf, die Nutzung der neuesten Generation von Satelliten als innovative Nutzung der Breitbandkommunikation in Vorhaben mit europäischem Mehrwert zu fördern, darunter auch die Nutzung des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems sowie die Dienste der neuen Generation Broadband Global Area Network (BGAN) und FleetBroadband;

75.  weist erneut darauf hin, dass die Digitale Agenda und die Bereitstellung neuer wachstumsfördernder Dienstleistungen wie elektronischer Handel, elektronische Gesundheitsdienste, rechnergestütztes Lernen und Online-Bankgeschäfte miteinander verknüpft werden müssen;

76.  betont die Bedeutung eines tragfähigen EU-Rechtsrahmens für den Schutz der Privatsphäre und begrüßt die gegenwärtige Überarbeitung der Datenschutzrichtlinie;

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77.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 251 vom 25.9.2010, S. 35.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0220.
(3) ABl. C 235 vom 30.9.2009, S. 7.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0207.
(5) ABl. C 81 E vom 15.3.2011, S. 45.
(6) ABl. C 117 E vom 6.5.2010, S. 206.
(7) ABl. C 8 E vom 14.1.2010, S. 60.
(8) ABl. C 146 E vom 12.6.2008, S. 87.
(9) ABl. C 287 E vom 29.11.2007, S. 364.
(10) ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 133.
(11) ABl. C 133 E vom 8.6.2006, S. 140.
(12) ABl. C 104 vom 14.4.1999, S. 128.

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