Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. September 2011 zu dem Entwurf eines Beschluss des Rates über den Abschluss des Übereinkommens über die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen der Hohen See im Südpazifik im Namen der Europäischen Union (08135/2011 – C7-0098/2011 – 2011/0047(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (08135/2011),
– in Kenntnis des Übereinkommens über die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen der Hohen See im Südpazifik (08135/2011),
– in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7–0098/2011),
– gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Fischereiausschusses (A7–0274/2011),
1. gibt seine Zustimmung zum Abschluss des Übereinkommens;
2. fordert die Kommission auf, sich in allen jenen internationalen und bilateralen Foren, in denen Länder zusammentreffen, deren Fischereiflotten in der unter das Übereinkommen fallenden Region operieren, tatkräftig für die Unterzeichnung, Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens einzusetzen, damit es schneller in Kraft treten kann;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung Neuseelands, die das Übereinkommen verwahrt, zu übermitteln.