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Verfahren : 2010/0372(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0203/2011

Eingereichte Texte :

A7-0203/2011

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 13/09/2011 - 5.20
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0362

Angenommene Texte
PDF 203kWORD 34k
Dienstag, 13. September 2011 - Straßburg
Fakultative Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik ***I
P7_TA(2011)0362A7-0203/2011
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. September 2011 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 378/2007 des Rates hinsichtlich der Regeln für die Anwendung der fakultativen Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (KOM(2010)0772 – C7-0013/2011 – 2010/0372(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0772),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0013/2011),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 15. März 2011(1),

–   in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 30. Juni 2011 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A7-0203/2011),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 132 vom 3.5.2011, S. 87.


Standpunkt des Europäischen Parlaments, festgelegt in erster Lesung am 13. September 2011 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 378/2007 des Rates hinsichtlich der Regeln für die Anwendung der fakultativen Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
P7_TC1-COD(2010)0372

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 1231/2011.)

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