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Verfahren : 2010/0363(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0273/2011

Eingereichte Texte :

A7-0273/2011

Aussprachen :

PV 13/09/2011 - 14
CRE 13/09/2011 - 14

Abstimmungen :

PV 14/09/2011 - 5.8
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0376

Angenommene Texte
PDF 204kWORD 48k
Mittwoch, 14. September 2011 - Straßburg
Integrität und Transparenz des Energiemarkts ***I
P7_TA(2011)0376A7-0273/2011
Entschließung
 Text
 Anlage

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. September 2011 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiemarkts (KOM(2010)0726 – C7-0407/2010 – 2010/0363(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0726),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 194 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0407/2010),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 16. März 2011(1),

–  nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

–  unter Hinweis auf die im Schreiben vom 29. Juni 2011 vom Vertreter des Rates gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A7-0273/2011),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Parlaments, des Rates und der Kommission;

3.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 132 vom 3.5.2011, S. 108.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 14. September 2011 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts
P7_TC1-COD(2010)0363

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 1227/2011.)


ANLAGE

Europäisches Parlament/Rat/Kommission

Gemeinsame Erklärung zu Sanktionen

Die Kommission wird ihre Bemühungen um Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzsektor fortsetzen und gedenkt, Vorschläge darüber zu unterbreiten, wie die nationalen Sanktionsregelungen in konsistenter Weise im Zusammenhang mit den bevorstehenden Gesetzgebungsinitiativen im Bereich der Finanzdienstleistungen gestärkt werden können. Bei den im Rahmen dieser Verordnung zu verhängenden Sanktionen wird den endgültigen Beschlüssen des Gesetzgebers zu den vorgenannten Vorschlägen der Kommission Rechnung getragen.

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