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Verfahren : 2011/2726(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0474/2011

Eingereichte Texte :

B7-0474/2011

Aussprachen :

PV 13/09/2011 - 20
CRE 13/09/2011 - 20

Abstimmungen :

PV 14/09/2011 - 7.4
CRE 14/09/2011 - 7.4
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0384

Angenommene Texte
PDF 194kWORD 41k
Mittwoch, 14. September 2011 - Straßburg
Umfassendes Konzept zur Verringerung klimaschädlicher anthropogener Emissionen außer CO2-Emissionen
P7_TA(2011)0384B7-0474/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. September 2011 zu einem umfassenden Konzept zur Verringerung der Emissionen klimaschädlicher Gase außer Kohlendioxid

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Montrealer Protokoll der Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht,

–  unter Hinweis auf das EU-Klima- und Energiepaket vom Dezember 2008 und die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase,

–  unter Hinweis auf die Mitteilungen der Kommission, nämlich KOM(2010)0265 – Analyse der Optionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um mehr als 20 % und Bewertung des Risikos der Verlagerung von CO2-Emissionen –, KOM(2010)0086 – internationale Klimapolitik nach Kopenhagen: jetzt handeln, um dem globalen Klimaschutz neue Impulse zu geben – und KOM(2011)0112, in der ein Konzept für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen bis 2050 dargelegt wird,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Klimawandel, insbesondere diejenigen vom 4. Februar 2009 zu dem Thema „2050: Die Zukunft beginnt heute – Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik“(1), und vom 10. Februar 2010 zu den Ergebnissen der Kopenhagener Klimakonferenz (COP15)(2) und vom 25. November 2010 zur Klimakonferenz in Cancún (COP16)(3),

–  in Kenntnis der mündlichen Anfrage des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, eingereicht gemäß Artikel 115 der Geschäftsordnung (O-000135/2011 - B7-0418/2011), und in Kenntnis der Erklärungen des Rates und der Kommission

–  gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der wissenschaftliche Beweis für den Klimawandel und seine Auswirkungen außer Zweifel steht und rasche, koordinierte und ambitionierte Maßnahmen auf europäischer und internationaler Ebene zwingend notwendig macht, um diese globale Herausforderung zu bewältigen;

B.  in der Erwägung, dass das übergeordnete Ziel der Begrenzung des Anstiegs des weltweiten Jahresmittelwerts der Oberflächentemperatur auf 2° C (Zwei-Grad-Ziel) nach den Vereinbarungen von Cancún im Rahmen der COP16 international anerkannt wurde;

C.  in der Erwägung, dass nur einige der für die globale Erwärmung ursächlichen Treibhausgase durch das Kyoto-Protokoll der UNFCCC erfasst werden, und zwar Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (Lachgas, N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6), während einige andere Halogenkohlenwasserstoffe mit einem hohen Treibhauspotenzial aufgrund ihres Ozonabbaupotenzials durch das Montrealer Protokoll erfasst werden;

D.  in der Erwägung, dass die Treibhausgase sich in ihren Auswirkungen auf die Erderwärmung (ausgedrückt als Strahlungsantrieb in Watt pro Quadratmeter) aufgrund ihrer unterschiedlichen Strahlungseigenschaften und Verweilzeiten in der Atmosphäre unterscheiden und dass gemäß dem vierten Sachstandsbericht des IPCC von 2007 diese Auswirkungen auf die Erderwärmung 1,66 W/m2 für CO2, 0,48 W/m2 für CH4, 0,16 W/m2 für N2O und 0,35 W/m2 für Halogenkohlenwasserstoffe betragen;

E.  in der Erwägung, dass sich Abgase wie Kohlenmonoxid (CO), Stickoxide (NOx), Methan und andere flüchtige organische Verbindungen in der Troposphäre (bis 10–15 km über der Erdoberfläche) in Ozon umwandeln, und dass aufgrund des großen Anstiegs der Emissionen von Methan, Kohlenmonoxid, flüchtigen organischen Verbindungen und Stickoxiden seit der vorindustriellen Zeit die Menge des troposphärischen Ozons um etwa 30 % gestiegen ist und dessen Beitrag zur Erderwärmung 20 % dessen beträgt, was durch CO2 verursacht wird (0.36 W/m2);

F.  in der Erwägung, dass Ruß – ein Aerosol, dessen Partikel bei der unvollständigen Verbrennung von fossilen Brennstoffen und Biomasse emittiert werden – auf zweierlei Art zur Erderwärmung beiträgt: indem es in der Atmosphäre Sonnenstrahlung absorbiert, die die Umgebungsluft aufheizt, und indem es über die Luft verbreitet wird und Schnee und Eis dunkler färbt und so ihr Schmelzen beschleunigt (0.10 W/m2);

G.  in der Erwägung, dass ein Verfehlen des Zwei-Grad-Ziels äußerst schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt haben und enorm hohe wirtschaftliche Kosten verursachen wird und es unter anderem wahrscheinlicher macht, dass Kipp-Punkte erreicht werden, an denen das Temperaturniveau die Freisetzung von CO2 und CH4 aus Senken wie Wäldern und Permafrostböden bewirken und die Fähigkeit der Natur beeinträchtigen wird, Kohlenstoff in den Ozeanen zu absorbieren;

H.  in der Erwägung, dass das Montrealer Protokoll laut dem 2010 veröffentlichten Bericht des Ausschusses zur wissenschaftlichen Evaluierung im Rahmen des UNEP/der WMO sehr zur Verringerung der weltweiten Treibhausgasemissionen beigetragen hat, in der Erwägung und dass der durch das Montrealer Protokoll bewirkte Rückgang von Emissionen von für die Ozonschicht schädlichen Stoffen für 2010 auf etwa 10 Gigatonnen vermiedener CO2-Emissionen pro Jahr geschätzt wird, was etwa fünfmal so viel ist wie das im Kyoto-Protokoll festgelegte Ziel für die Emissionssenkung pro Jahr im ersten Verpflichtungszeitraum (2008–2012);

I.  in der Erwägung, dass die Kommission gegenwärtig die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase überarbeitet;

1.  stellt fest, dass europäische und internationale Klimaschutzmaßnahmen ihren Schwerpunkt hauptsächlich auf die langfristige Senkung der CO2-Emissionsmengen legen, etwa durch verbesserte Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen und andere Strategien, die geringe CO2-Emissionen mit sich bringen;

2.  fordert eine umfassende europäische Klimaschutzpolitik, bei der alle Ursachen für die Erderwärmung und alle möglichen Maßnahmen zu ihrer Eindämmung in Betracht gezogen werden, und die neben der Senkung der CO2-Emissionen auch einen Schwerpunkt auf Strategien legt, die das Klima schnellstmöglich beeinflussen können;

3.  stellt fest, dass schnell wirkende Regulierungsstrategien zur Verfügung stehen, die innerhalb von 2 bis 3 Jahren in Kraft treten und innerhalb von 5 bis 10 Jahren tatsächlich umgesetzt werden können, mit denen der Ausstieg aus der Erzeugung und dem Verbrauch von Fluorkohlenwasserstoffen veranlasst werden kann und die eine Verringerung der Rußemissionen und der Emissionen von Gasen, die zur Bildung von Ozon in der Troposphäre führen, bewirken würden, und dass so innerhalb von Jahrzehnten oder früher insbesondere im Fall bestimmter Fluorkohlenwasserstoffe die gewünschten Auswirkungen auf das Klima erzielt werden können, und zwar zu einem öffentlichen Preis von 5 bis 10 Cent pro Tonne bei einem gegenwärtigen Kohlendioxid-Preis von mehr als 13 EUR pro Tonne;

4.  stellt fest, dass die innerstaatlichen Maßnahmen bezüglich fluorierter Treibhausgase in Form der diesbezüglichen Verordnung die Erwartungen bei weitem nicht erfüllt haben und dass ein Fortbestehen dieser Mängel die Verhandlungsposition der EU bei der UNFCCC deutlich schwächen wird;

5.  fordert die Kommission auf, eine Überarbeitung der Verordnungen über fluorierte Treibhausgase und Vorschläge für einen schnellen Ausstieg aus Erzeugung und Verbrauch von Fluorkohlenwasserstoffen vorzulegen, das Auslaufen von teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen in verschiedenen Erzeugnissen und Anwendungen zu beschleunigen und entsorgten Produkten und Geräten die Treibhausgase, die das Ozon in der Stratosphäre zerstören, zu entziehen und es unschädlich zu machen;

6.  begrüßt die Selbstverpflichtung der Europäischen Union, im Rahmen des Montrealer Protokolls Maßnahmen in Bezug auf FCK zu unterstützen, als ausgezeichnetes Beispiel für einen nicht marktorientierten Ansatz zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf der COP17 in Durban;

7.  stellt fest, dass beim letzten Treffen der Vertragsparteien des Montrealer Protokolls die Kommission als Verhandlungsführerin der EU die Vorschläge der nordamerikanischen Staaten und der Föderierten Staaten von Mikronesien, die Verwendung von FKW auslaufen zu lassen und als Nebenerzeugnis entstandenes HFC-23 zu vernichten, im Grundsatz unterstützt hat und stellt fest, dass die EU auf der jüngsten Konferenz der UNFCCC-Vertragsparteien in Cancún einen Vorschlag für einen Beschluss vorgelegt hatte, mit dem sich die Parteien dazu verpflichten, im Rahmen des Montrealer Protokolls unbeschadet des Geltungsbereichs des UNFCCC eine entsprechende Einigung anzustreben;

8.  fordert die Kommission in Anbetracht des vor kurzem festgestellten Missbrauchs von HFC-23-Emissionsrechten im Rahmen des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) auf, zu prüfen, wie ein sofortiger Ausstieg auf internationaler Ebene im Rahmen des erfolgreichen Montrealer Protokolls anstatt durch die flexiblen Mechanismen im Rahmen des Kyoto-Protokolls gefördert werden kann;

9.  fordert, unverzüglich zur Senkung der Rußemissionen tätig zu werden, da dies ein schnell wirkendes Mittel ist, um das Schmelzen der Gletscher zu stoppen, und dabei den Emissionen, die sich auf Schnee- und Eiszonen auswirken, wie etwa die Arktis, Grönland und die Gletscher des Himalaja und Tibets, Priorität einzuräumen;

10.  fordert die EU auf, bestehende Technologien, mit der Rußemissionen drastisch reduziert werden, zu fördern; fordert ferner die Annahme von Rechtsvorschriften, mit denen das Abholzen und Niederbrennen von Wäldern verboten wird und mit denen strenge und regelmäßige Tests zur Überprüfung von Fahrzeugemissionen durchgesetzt werden;

11.  fordert eine strenge weltweite Durchführung der Vorschriften gegen Luftverschmutzung und eine weltweite Einführung der verfügbaren Technologien, mit denen NOx- und CO-Emissionen verringert werden können, was den Gehalt an anthropogenem Ozon in der Troposphäre, einem wichtigen Treibhausgas, verringern würde;

12 fordert die Kommission dringend auf, es darüber in Kenntnis zu setzen, was sie in dieser Richtung unternimmt, und ruft sie dazu auf, die verlorene Zeit wettzumachen, indem sie in Bezug auf diese strategischen Optionen unverzüglich den Rechtsetzungsprozess einleitet;

13.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 67 E vom 8.3.2010, S. 44.
(2) ABl. C 341 E vom 16.12.2010, S. 25.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0442.

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