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Verfahren : 2011/2079(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0289/2011

Eingereichte Texte :

A7-0289/2011

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 15/09/2011 - 6.1
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0385

Angenommene Texte
PDF 149kWORD 58k
Donnerstag, 15. September 2011 - Straßburg
Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen EU/Republik Moldau
P7_TA(2011)0385A7-0289/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. September 2011 mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments an den Rat, die Kommission und den EAD zu den Verhandlungen zwischen der EU und der Republik Moldau über das Assoziierungsabkommen (2011/2079(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und der Republik Moldau über das Assoziierungsabkommen,

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Juni 2009 zur Republik Moldau, mit denen die Verhandlungsleitlinien angenommen wurden,

–  unter Hinweis auf die Verhandlungsleitlinien für die Errichtung einer weitreichenden und umfassenden Freihandelszone mit der Republik Moldau, die vom Rat am 20. Juni 2011 angenommen wurden,

–  unter Hinweis auf das am 28. November 1994 zwischen der Republik Moldau und der Europäischen Union unterzeichnete Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA), das am 1. Juli 1998 in Kraft trat,

–  in Kenntnis des Protokolls zu dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Republik Moldau betreffend die Teilnahme der Republik Moldau an Gemeinschaftsprogrammen und -agenturen,

–  in Kenntnis des im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) erstellten gemeinsamen Aktionsplans EU-Republik Moldau, in dem die strategischen Ziele dargelegt sind, die auf dem Bekenntnis zu gemeinsamen Werten und zu einer wirksamen Durchführung politischer, wirtschaftlicher und institutioneller Reformen basieren,

–  unter Hinweis auf den am 15. Juni 2010 eingeleiteten Dialog zwischen der EU und der Republik Moldau über Visafragen und auf den Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Abschaffung der Visumpflicht vom 16. Dezember 2010,

–  in Kenntnis der gemeinsamen Erklärung über eine Mobilitätspartnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau,

–  in Kenntnis des am 25. Mai 2011 von der Kommission angenommenen Fortschrittsberichts zur Republik Moldau,

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zur Europäischen Nachbarschaftspolitik, die vom Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ am 20. Juni 2011 angenommen wurden,

–  in Kenntnis der gemeinsamen Mitteilung mit dem Titel: „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ vom 25. Mai 2011,

–  unter Hinweis auf die am 7. Mai 2009 auf dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft in Prag abgegebene gemeinsame Erklärung,

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ zur Östlichen Partnerschaft vom 25. Oktober 2010,

–  unter Hinweis auf die EU-Strategie für den Donauraum,

–  in Kenntnis des ersten Berichts des Lenkungsausschusses des Forums der Zivilgesellschaft im Rahmen der Östlichen Partnerschaft,

–  in Kenntnis der Empfehlungen des Forums der Zivilgesellschaft im Rahmen der Östlichen Partnerschaft,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Republik Moldau, insbesondere die Entschließung vom 7. Mai 2009 zur Lage in der Republik Moldau(1) und die Entschließung vom 21. Oktober 2010 zu den umgesetzten Reformen und den Entwicklungen in der Republik Moldau(2), sowie auf die Empfehlungen des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Republik Moldau,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Januar 2011 zu einer EU-Strategie für den Schwarzmeerraum(3),

–  gestützt auf Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union,

–  gestützt auf Artikel 90 Absatz 4 und Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0289/2011),

A.  in der Erwägung, dass die neue Philosophie der ENP, wonach entsprechend dem leistungsbezogenen Ansatz („mehr für mehr“) jene Länder vorrangig behandelt werden sollen, die am effektivsten ihren Anforderungen nachkommen, der Republik Moldau die Möglichkeit eröffnet, zur Erfolgsgeschichte der EU-Nachbarschaftspolitik zu werden;

B.  in der Erwägung, dass die Europäische Union die Menschenrechte und die Demokratie zu einem zentralen Bestandteil ihrer Europäischen Nachbarschaftspolitik gemacht hat;

C.  in der Erwägung, dass innerhalb der ENP durch die Östliche Partnerschaft ein sinnvoller politischer Rahmen geschaffen wurde, mit dem die Beziehungen vertieft, die politische Assoziierung beschleunigt und die wirtschaftliche Integration zwischen der EU und der Republik Moldau, die durch starke geografische, historische und kulturelle Bande eng miteinander verbunden sind, weiter vorangetrieben wird, indem politische und sozioökonomische Reformen unterstützt werden und die Annäherung an die EU erleichtert wird;

D.  in der Erwägung, dass die Östliche Partnerschaft die multilateralen Beziehungen zwischen den teilnehmenden Staaten stärkt, den Austausch von Informationen und Erfahrungen in Fragen der Umgestaltung, der Reformen und der Modernisierung fördert und die Europäische Union mit zusätzlichen Instrumenten zur Unterstützung dieser Prozesse ausstattet;

E.  in der Erwägung, dass die bilateralen Beziehungen im Rahmen der Östlichen Partnerschaft durch neue Assoziierungsabkommen gestärkt werden, wobei der spezifischen Lage und den Bestrebungen des Partnerlandes und seiner Fähigkeit, die aus ihnen erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, Rechnung getragen wird;

F.  in der Erwägung, dass die zwischenmenschlichen Kontakte die Grundlage für die Umsetzung der Ziele der Östlichen Partnerschaft bilden; in dem Bewusstsein, dass dies ohne Liberalisierung der Visabestimmungen nicht in vollem Umfang möglich ist;

G.  in der Erwägung, dass die Republik Moldau und andere Länder der Östlichen Partnerschaft früher als andere angrenzende Drittstaaten von einem privilegierten Angebot der EU betreffend eine Visaliberalisierung profitieren werden, und zwar sowohl zeitlich als auch inhaltlich;

H.  in der Erwägung, dass das aktive Engagement der Republik Moldau und ihr Bekenntnis zu gemeinsamen Werten und Grundsätzen einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung und Achtung der Menschenrechte, auch der Rechte von Minderheiten, von wesentlicher Bedeutung sind, damit der Prozess vorangetrieben und der Erfolg der Verhandlungen sowie der anschließenden Umsetzung des Assoziierungsabkommens gewährleistet wird, welches den Bedürfnissen und Fähigkeiten des Landes gezielt Rechnung tragen sollte und welches sich nachhaltig auf die Entwicklung des Landes auswirken wird;

I.  in der Erwägung, dass die EU durch die Vertiefung ihrer Beziehungen zur Republik Moldau Stabilität und Vertrauensbildung fördern sollte, unter anderem indem sie proaktiv zur Suche nach einer baldigen und tragfähigen Lösung für den Transnistrienkonflikt beiträgt, der eine Quelle regionaler Instabilität darstellt;

J.  in der Erwägung, dass die Verhandlungen mit der Republik Moldau über das Assoziierungsabkommen sowie über den Dialog über Visafragen stetig vorankommen und bislang zu guten Fortschritten geführt haben; in der Erwägung, dass die Verhandlungen über eine weitreichende und umfassende Freihandelszone jedoch noch nicht begonnen haben;

1.  richtet im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen die folgenden Empfehlungen an den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD);

   a) das Engagement der EU und die laufenden Verhandlungen mit der Republik Moldau auf die Behauptung zu gründen, dass die EU-Perspektive, einschließlich Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union, die mit der Umsetzung von Strukturreformen einhergehen sollte, sowohl als ein wertvoller Hebel für die Durchführung von Reformen als auch als ein notwendiger Katalysator für die Unterstützung dieser Reformen durch die Öffentlichkeit wirken kann;
   b) in den Beziehungen mit der Republik Moldau den leistungsbezogenen Ansatz („mehr für mehr“) und den Grundsatz der Differenzierung anzuwenden und dabei die Leistungen und Errungenschaften der Republik Moldau der vergangenen zwei Jahre zugrunde zu legen;
   c) die stabile und zunehmende Mitwirkung der Republik Moldau bei den laufenden Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen und die verschiedenen Elemente der Zusammenarbeit, zu denen die Außen- und Sicherheitspolitik, die Energiezusammenarbeit, die Menschenrechte und der Handel zählen, zu begrüßen, wodurch die meisten Verhandlungskapitel erfolgreich und fristgemäß geschlossen werden konnten;
   d) die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Verhandlungen mit der Republik Moldau stetig fortgesetzt werden, und in diesem Zusammenhang den kontinuierlichen Dialog mit allen politischen Parteien zu verstärken sowie den Dialog zwischen den politischen Parteien der Republik Moldau zu fördern, da politische Stabilität innerhalb des Staates für die Fortsetzung des Reformprozesses unabdingbar ist;
   e) zu gewährleisten, dass das Assoziierungsabkommen einen umfassenden und zukunftsorientierten Rahmen für die weitere Entwicklung der Beziehungen zur Republik Moldau in den nächsten Jahren darstellt;
   f) sich die beträchtliche Wirkung der gemeinsamen und koordinierten Unterstützung der Mitgliedstaaten zu vergegenwärtigen, die in den Maßnahmen der Gruppe der Freunde der Republik Moldau zum Ausdruck kommt;
   g) die Anstrengungen zu verstärken, um eine dauerhafte Lösung für den Transnistrienkonflikt zu finden, und in diesem Zusammenhang eine energischere und direktere Einbeziehung in die politische Lösung des Transnistrienkonflikts gemäß dem Grundsatz der territorialen Integrität der Republik Moldau vorzusehen sowie vertrauensbildende Maßnahmen zu ergreifen, wozu auch die gemeinsame Festlegung von Wiederaufbauprogrammen und die Förderung von zwischenmenschlichen Kontakten zur Stärkung der Zivilgesellschaft und des kulturellen Austausches zählen, wobei es zu berücksichtigen gilt, dass es in der Region Transnistrien selbst keinen aktuellen Konflikt gibt;
   h) zu gewährleisten, dass ausreichende Ressourcen bereitstehen, damit die EU ihre proaktive Rolle in den 5+2-Gesprächen wahrnehmen kann, insbesondere seit dem Auslaufen des Mandats des EU-Sonderbeauftragten;
   i) die Russische Föderation nachdrücklich aufzufordern, eine konstruktivere und stärker ergebnisorientierte Haltung einzunehmen, um die Verhandlungen voranzubringen und die Voraussetzungen für eine dauerhafte und umfassende Lösung zu schaffen;
   j) sicherzustellen, dass die Region Transnistrien als integraler Bestandteil der Republik Moldau in den Anwendungsbereich des Assoziierungsabkommens und insbesondere der weitreichenden und umfassenden Freihandelszone fällt und von deren Auswirkungen profitiert;
   k) die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Republik Moldau bei der Erfüllung der Benchmarks für die Visaliberalisierung zu unterstützen, was vorzugsweise vor dem Abschluss des Abkommens geschehen sollte;
   l) die Bürgerinnen und Bürger der Republik Moldau von dem Assoziierungsabkommen und dem Aktionsplan zur Abschaffung der Visumpflicht zu informieren, um deren Unterstützung für die Reformagenda zu gewinnen;
   m) zu gewährleisten, dass die Verhandlungen über eine weitreichende und umfassende Freihandelszone Ende 2011 beginnen und gleichzeitig zu bewerten, wie sich die weitreichende und umfassende Freihandelszone auf die moldauische Volkswirtschaft auswirken wird und mit welchen sozialen und ökologischen Folgen zu rechnen ist;
   n) die Annahme des von der EU ausgearbeiteten Aktionsplans zur Umsetzung der wichtigsten Empfehlungen zum Handel zu begrüßen und ohne weitere Verzögerungen Verhandlungen mit der Republik Moldau über die Aufnahme der weitreichenden und umfassenden Freihandelszone als integralen Teil des Assoziierungsabkommens einzuleiten, um die vollständige politische und wirtschaftliche Integration der Republik Moldau in die EU zu fördern und das Land in die Lage zu versetzen, ausländische Investitionen anziehen und seine Produktivität zu steigern, damit seine Abhängigkeit von Überweisungen beendet und der Übergang zu einer in Bezug auf ihre Ausfuhren wettbewerbsfähigen Marktwirtschaft vollzogen wird;
   o) eine ehrgeizige und faire Verhandlungsagenda für die weitreichende und umfassende Freihandelszone zu erarbeiten, deren Schwerpunkt auf der Beseitigung von bilateralen Handels- und Investitionshindernissen, insbesondere von rechtlichen und regulatorischen Unterschieden bei den technischen Normen, den Hygienenormen und den pflanzenschutzrechtlichen Normen, sowie auf den verbleibenden Aufgaben im Zusammenhang mit dem Finanzsystem und dem Wettbewerbsrecht der Republik Moldau liegen sollte; in dieser Hinsicht die von der Republik Moldau bereits erzielten Fortschritte in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Verbraucherschutz, Zoll, Wirtschaftsdialog, Finanzdienstleistungen, Verwaltung der öffentlichen Finanzen und Energiezusammenarbeit, die Teil der Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen mit der EU sind, zu begrüßen;
   p) der Republik Moldau für die Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit größere Unterstützung anzubieten, damit dem Land die Vorteile zugute kommen, die die weitreichende und umfassende Freihandelszone bieten könnte;
   q) zu betonen, dass die Republik Moldau ihre inneren Reformen weiter vorantreiben muss, um dadurch das Geschäfts- und Investitionsklima des Landes zu verbessern, und Lösungen für interne Probleme finden muss, so etwa für die Tatsache, dass das Land keinen Staatspräsidenten hat, und für den Streit über Transnistrien, die die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit der EU beeinträchtigen;
   r) den starken Druck auf die moldauischen Staatsorgane aufrechtzuerhalten und sie gleichzeitig zu unterstützen, damit zum Wohle der Menschen die Reformen gefestigt und greifbare Fortschritte bei der Bekämpfung von Korruption, der Reform des Justizwesens, der Strafverfolgung und der Polizeidienste erzielt werden;
   s) die moldauischen Behörden zu unterstützen, damit sie im Zuge der Strafverfolgung konkrete Fortschritte bei der Beseitigung von Misshandlung und Folter erzielen können;
   t) in dem Abkommen zu betonen, wie wichtig die Rechtsstaatlichkeit, die verantwortungsvolle Regierungsführung und die Bekämpfung von Korruption sind, und die Reform des Justizwesens als eine der Prioritäten weiter zu unterstützen; der moldauischen Regierung zu vermitteln, wie außerordentlich wünschenswert die Fortsetzung der bereits eingeleiteten vollständigen, transparenten und unparteiischen Untersuchung der Ereignisse vom April 2009 ist;
   u) Standardkonditionalitätsklauseln für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte aufzunehmen, die den höchsten internationalen und europäischen Standards entsprechen, wobei auf dem Menschenrechtsdialog EU-Republik Moldau aufzubauen ist und der Rahmen des Europarates und der OSZE in vollem Umfang Berücksichtigung finden sollte, und die moldauischen Staatsorgane zu ermutigen, die Rechte von Personen, die nationalen Minderheiten angehören, unter Einhaltung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und der Charta der Grundrechte der EU zu fördern;
   v) die moldauischen Staatsorgane darin zu bestärken, umfassende und wirksame Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung anzunehmen, die im Einklang mit den Rechtsvorschriften der EU und der Charta der Grundrechte der EU stehen und ihren Geist widerspiegeln, wobei diese Rechtsvorschriften unter anderem Bestimmungen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung beinhalten sollten, Bildungsprogramme zur Bekämpfung von Intoleranz und Diskriminierung zu institutionalisieren sowie die Arbeit der Zivilgesellschaft zu unterstützen, mit der diese Achtung und Verständnis auf beiden Seiten fördern und der Intoleranz in Familien, Gemeinden, Schulen und sozialen Gruppen entgegenwirken will;
   w) dafür Sorge zu tragen, dass die Förderung der Werte freier Medien auch weiterhin einen Schwerpunkt in den laufenden Verhandlungen mit der Republik Moldau darstellt, und die moldauischen Staatsorgane anzuhalten, unabhängige Medien zu stärken und zu unterstützen, die Neutralität der öffentlichen Medien zu gewährleisten und eine pluralistische Medienlandschaft zu fördern, mit der die Transparenz der Entscheidungsprozesse erhöht wird; die moldauischen Staatsorgane zu ermutigen, dafür Sorge zu tragen, dass alle verantwortlichen Stellen im Medienbereich die EU-Standards zur Medienfreiheit und zum Pluralismus einhalten;
   x) die Kommission zu ermuntern, die Entwicklung der neuen Medien zu fördern und technische Unterstützung für den Aufbau des Breitband-Internets in der Republik Moldau bereitzustellen;
   y) die moldauischen Staatsorgane zu ermutigen, sich stärker für eine transparente Verwaltung der öffentlichen Finanzen und die Verbesserung der Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen sicherzustellen, um eine verantwortungsvolle Regierungsführung, eine größere Rechenschaftspflicht, gleichen Zugang und fairen Wettbewerb zu gewährleisten;
   z) die positiven Auswirkungen zur Kenntnis zu nehmen, die die der Republik Moldau im Jahr 2008 gewährten autonomen Handelspräferenzen auf die Ausfuhren des Landes gehabt haben, und zu bedauern, dass ihre Nutzung durch die unterschiedlichen Standards der beiden Parteien behindert wurde; zu berücksichtigen, dass die Republik Moldau auch weiterhin eine raschere wirtschaftliche Entwicklung sowie die europäische Integration fördern muss;
   aa) hervorzuheben, dass ein transparentes wirtschaftliches Umfeld und eine geeignete Reform des ordnungspolitischen Rahmens unerlässlich sind, um ausländische Direktinvestitionen zu fördern;
   ab) in Anbetracht der derzeit hohen Marken- und Produktpiraterie im Abkommen speziell darauf hinzuweisen, welch große Bedeutung der Umsetzung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zukommt;
   ac) sich auf konkrete Maßnahmen zu stützen, die auf der Grundlage des Protokolls zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Republik Moldau betreffend die Beteiligung der Republik Moldau an Gemeinschaftsprogrammen und -agenturen getroffen wurden, welche in dem Assoziierungsabkommen ihren Niederschlag finden sollten;
   ad) in das Assoziierungsabkommen die höchsten Umweltnormen aufzunehmen und dabei unter anderem der Beteiligung der Republik Moldau an der Strategie für den Donauraum Rechnung zu tragen, und die Modernisierung großer Industrieanlagen zu fordern, insbesondere solcher, die am rechten Ufer des Flusses Dnjestr liegen; weitere Überlegungen zur Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum und der aktiven Beteiligung der Republik Moldau an den einschlägigen EU-Maßnahmen anzustellen, auch im Rahmen einer möglichen EU-Strategie für den Schwarzmeerraum;
   ae) angesichts der Bedeutung der Wiedereröffnung der Eisenbahnlinie zwischen Chisinau und Tiraspol für die wirtschaftliche Entwicklung zu prüfen, welche weiteren Schritte erforderlich sind, um den öffentlichen Verkehr zu verbessern und den reibungslosen Warenverkehr durch das Land sicherzustellen, und ob die Grenzmission der Europäischen Union für Moldau und die Ukraine (EUBAM) dabei weitere Unterstützung leisten könnte;
   af) die Demarkation der gesamten moldauisch-ukrainischen Grenze weiter zu unterstützen und die Verlängerung des EUBAM-Mandats zu prüfen, das demnächst ausläuft;
   ag) dafür Sorge zu tragen, dass die moldauischen Staatsorgane konkrete Maßnahmen zur Unterbindung des Schmuggels innerhalb des Staates ergreifen;
   ah) zur Verbesserung der Energiesicherheit der Republik Moldau größere Reformen im moldauischen Energiesektor zu fördern, insbesondere durch die Förderung von Energieeinsparung und Energieeffizienz und von erneuerbaren Energieträgern, die Diversifizierung der Infrastruktur und die Beteiligung der Republik Moldau an regionalen Projekten der EU sowie die Senkung der für eine anhaltend hohe Inflation verantwortlichen Energiekosten;
   ai) die moldauischen Staatsorgane in ihren Bemühungen zu unterstützen, das moldauische Energienetz an den Elektrizitätsnetzverbund von Kontinentaleuropa anzuschließen;
   aj) die moldauischen Staatsorgane zu ermutigen und zu unterstützen, sich mit den Bedürfnissen der 34,5 % der Bevölkerung, die in absoluter oder extremer Armut leben, auseinanderzusetzen, wobei die Hilfe der EU für die Republik Moldau diesen Gegebenheiten besser Rechnung tragen sollte und ihre Programme entsprechend gezielter ausgerichtet werden sollten;
   ak) zu gewährleisten, dass sich die Konjunkturerholung in der Schaffung von Arbeitsplätzen niederschlägt und dass sich die Republik Moldau weiter an die EU-Standards im Bereich der Beschäftigung annähert, auch in Bezug auf die Nichtdiskriminierung sowie den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz;
   al) den moldauischen Staatsorganen gegenüber die Notwendigkeit zu betonen, die Flugverkehrsdienste zu liberalisieren, was beträchtliche Auswirkungen auf die Mobilität der moldauischen Gesellschaft hätte;
   am) auf die positiven länderübergreifenden Initiativen hinzuweisen, die im Rahmen der Östlichen Partnerschaft auf den Weg gebracht wurden, insbesondere auf das umfassende Programm für den Institutionenaufbau und die Maßnahmen im Bereich der Zollzusammenarbeit;
   an) ausreichende finanzielle und technische Unterstützung für die Republik Moldau vorzusehen, um sicherzustellen, dass das Land die Verpflichtungen erfüllen kann, die sich aus den Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen und aus dessen vollständiger Umsetzung ergeben, indem weiterhin umfassende Programme für den Institutionenaufbau aufgelegt werden und sichergestellt wird, dass dieses Ziel in die Finanzierungsprogramme der EU Eingang findet;
   ao) den Organisationen der Zivilgesellschaft in der Republik Moldau verstärkt Hilfe und Fachkenntnisse der EU zur Verfügung zu stellen, um es ihnen zu ermöglichen, die interne Überwachung und eine größere Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Reformen und die Verpflichtungen, die die Regierung eingegangen ist, sicherzustellen;
   ap) klare Benchmarks für die Umsetzung des Assoziierungsabkommens aufzunehmen und Überwachungsmechanismen vorzusehen, einschließlich der Übermittlung regelmäßiger Berichte an das Parlament;
   aq) die Hochrangige Beratergruppe der EU für die Republik Moldau aufzufordern, dem Europäischen Parlament regelmäßig über ihre Tätigkeit Bericht zu erstatten;
   ar) weiterhin eine vertiefte Zusammenarbeit mit und innerhalb der Östlichen Partnerschaft zu fördern und das Europäische Parlament regelmäßig über die dabei erzielten Fortschritte zu unterrichten;
   as) das Europäische Parlament in Bezug auf die Regelungen betreffend die parlamentarische Zusammenarbeit zu konsultieren;
   at) das EU-Verhandlungsteam zu ermutigen, die gute Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament fortzusetzen und eine ständige Rückmeldung zu den Fortschritten gemäß Artikel 218 Absatz 10 AEUV zu geben, wonach das Parlament in allen Phasen des Verfahrens unverzüglich und umfassend unterrichtet wird;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments dem Rat, dem EAD und der Kommission sowie, zur Information, der Republik Moldau zu übermitteln.

(1) ABl. C 212 E vom 5.8.2010, S. 54.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0385.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0025.

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