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Verfahren : 2011/2811(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0513/2011

Aussprachen :

PV 14/09/2011 - 11
CRE 14/09/2011 - 11

Abstimmungen :

PV 15/09/2011 - 6.2

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0386

Angenommene Texte
PDF 136kWORD 47k
Donnerstag, 15. September 2011 - Straßburg
Lage in Libyen
P7_TA(2011)0386RC-B7-0513/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. September 2011 zu der Lage in Libyen

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Resolutionen 1970 (2011) vom 26. Februar 2011 und 1973 (2011) vom 17. März 2011 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf die Aussetzung der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der EU und Libyen am 22. Februar 2011,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ zu Libyen vom 18. Juli 2011,

–  unter Hinweis auf die Konferenz der Internationalen Kontaktgruppe, die am 1. September 2011 in Paris stattfand,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Libyen, insbesondere diejenige vom 10. März 2011(1), und seine Empfehlung vom 20. Januar 2011(2),

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu Libyen vom 13. September 2011,

–  gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass das Gaddafi-Regime nach sechs Monaten des Kampfes, bei dem tausende Menschen ums Leben gekommen sind und der zu einer besorgniserregenden humanitären Lage und zu unermesslichem Leid geführt hat, zusammengebrochen ist und eine vom Übergangsnationalrat geleitete Übergangsregierung im Begriff ist, mit der Arbeit zum Aufbau eines neuen Libyens zu beginnen;

B.  in der Erwägung, dass die Resolutionen 1970 und 1973 des VN-Sicherheitsrates nach der brutalen Unterdrückung friedlicher Demonstranten einschließlich grober und systematischer Verletzungen der Menschenrechte angenommen wurden und es das libysche Regime versäumt hat, seiner völkerrechtlichen Verantwortung für den Schutz der libyschen Bevölkerung Geltung zu verschaffen;

C.  in der Erwägung, dass eine Koalition von Staaten gebildet wurde, die bereit waren, die Resolution 1973 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen umzusetzen; in der Erwägung, dass dieses Mandat in einer zweiten Phase von der NATO übernommen wurde; in der Erwägung, dass der Lufteinsatz „Odyssey Dawn“ unter der Führung der NATO so lange fortgesetzt wird, wie er notwendig ist, um die Zivilbevölkerung in Libyen zu schützen;

D.  in der Erwägung, dass der Übergangsnationalrat gleichzeitig den dringendsten humanitären Bedürfnissen seiner Bevölkerung Rechnung tragen, der Gewalt ein Ende bereiten und die Rechtsstaatlichkeit einführen sowie der schwierigen Aufgabe der Bildung einer Nation und des Aufbaus eines funktionierenden, demokratischen Staates begegnen muss; in der Erwägung, dass der Übergangsnationalrat zugesagt hat, durch die Ausarbeitung einer Verfassung und frühzeitige freie und faire Wahlen rasch demokratische Legitimität anzustreben;

E.  in der Erwägung, dass der Internationale Strafgerichtshof am 27. Juni 2011 Haftbefehle für Muammar Gaddafi, seinen Sohn, Saif Al-Islam Gaddafi, und seinen ehemaligen Geheimdienstchef, Abdullah Al Senussi, wegen seit Beginn des Volksaufstandes mutmaßlich verübter Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgestellt hat;

F.  in der Erwägung, dass laut dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen seit dem Beginn des gewalttätigen Vorgehens in Libyen etwa 1 500 Flüchtlinge aus Libyen beim Versuch, das Mittelmeer nach Europa zu überqueren, ihr Leben verloren haben;

G.  in der Erwägung, dass am 1. September 2011 in Paris ein Gipfel der „Freunde Libyens“ stattgefunden hat, an dem etwa 60 Staaten und internationale Organisationen teilgenommen haben, um die internationalen Bemühungen zur Unterstützung des Wiederaufbaus von Libyen zu koordinieren;

H.  in der Erwägung, dass die EU über 152 Millionen EUR für die humanitäre Hilfe bereitgestellt und die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin am 22. Mai 2011 in Benghazi ein EU-Büro eröffnet hat, um Kontakte mit dem Übergangsnationalrat Libyens aufzubauen und Libyen bei der Vorbereitung der nächsten Phase des demokratischen Wandels zu unterstützen; ferner in der Erwägung, dass in Tripolis am 31. August 2011 ein EU-Büro eröffnet wurde.

I.  in der Erwägung, dass ein demokratisches, stabiles, wohlhabendes und friedliches Nordafrika für die EU von großem Interesse ist,

1.  erwartet die Beendigung des sechsmonatigen Konflikts in Libyen und begrüßt den Sturz des 42 Jahre währenden autoritären Regimes von Muammar Gaddafi, der für den langen und ungeheuren Leidensweg des libyschen Volkes die Verantwortung trägt; beglückwünscht das libysche Volk zu seinem Mut und seiner Entschlossenheit und betont, dass die Bestrebungen der Menschen in Libyen nach Freiheit und Souveränität die treibende Kraft des Übergangsprozesses sein sollten, da sein Erfolg nur durch eine umfassende Beteiligung der libyschen Bevölkerung sichergestellt werden kann;

2.   fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin auf, eine echte, wirksame und glaubwürdige gemeinsame Strategie für Libyen auszuarbeiten, und fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, diese Strategie umzusetzen und dabei von einseitigen Aktionen oder Initiativen, die diese schwächen könnten, Abstand zu nehmen; fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, den Übergangsprozess uneingeschränkt zu unterstützen, der umgehend stattfinden muss, um koordiniert sowie unter Vermeidung von Doppelungen und mittels eines multilateralen Ansatzes ein freies, demokratisches und wohlhabendes Libyen zu schaffen;

3.  erklärt seine uneingeschränkte Unterstützung für den Übergangsnationalrat und seine schwierige Aufgabe, einen neuen Staat zu errichten, der alle Libyer vertritt; begrüßt die jüngsten Anerkennungen des Übergangsnationalrats und fordert sämtliche Mitgliedstaaten der EU sowie die internationale Gemeinschaft auf, diesem Beispiel zu folgen; begrüßt die Tatsache, dass alle ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, seit kurzem auch China, den Übergangsnationalrat als legitime Führung Libyens anerkannt haben; fordert alle Staaten der Afrikanischen Union dringend auf, den Übergangsnationalrat anzuerkennen; fordert den Übergangsnationalrat auf, seiner Verantwortung für die Sicherheit und das Wohlergehen des libyschen Volkes uneingeschränkt nachzukommen und in transparenter Weise sowie unter umfassender Beachtung der demokratischen Grundsätze und des humanitären Völkerrechts zu handeln; fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin, den Rat und die Kommission auf, die Beziehungen mit dem Übergangsnationalrat weiterzuentwickeln und die neuen libyschen Behörden beim Aufbau eines vereinten, demokratischen und pluralistischen Libyens zu unterstützen, in dem Menschenrechte, Grundrechte und Gerechtigkeit für alle Bürger Libyens sowie auch für Fremdarbeiter und Flüchtlinge gewährleistet werden;

4.  betont, dass es bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit keine Straffreiheit geben kann und dass Muammar Gaddafi und die Vertreter seines Regimes zur Verantwortung gezogen und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen für ihre Verbrechen vor Gericht gestellt werden müssen; fordert die Kämpfer des Übergangsnationalrates auf, sich Repressalien und außergerichtlicher Hinrichtungen zu enthalten; erwartet, dass sie wegen aller während der Diktatur begangenen Verbrechen in Libyen vor Gericht gestellt werden und nicht nur wegen der Verbrechen, für die sie vom Internationalen Strafgerichtshof angeklagt wurden, erwartet ferner, dass durch die libyschen Gerichte und bei den Verfahren die umfassende Einhaltung von Völkerrechtsnormen für faire Gerichtsverfahren gewährleistet wird, einschließlich der Transparenz für internationale Beobachtung und des Ausschlusses der Todesstrafe;

5.  fordert alle Länder und vor allem Libyens Nachbarn auf, mit den neuen libyschen Behörden zusammenzuarbeiten, und fordert ferner die internationalen Justizbehörden, namentlich den Internationalen Strafgerichtshof, auf, zu gewährleisten, dass Gaddafi und seine Anhänger vor Gericht gestellt werden; erinnert daran, dass beispielsweise Niger und Burkina Faso Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs und deshalb verpflichtet sind, mit dem Gericht zusammenzuarbeiten und Gaddafi sowie seine angeklagten Verwandten dem Internationalen Strafgerichtshof auszuliefern, wenn sie in ihre Hoheitsgebiete einreisen; bedauert, dass Guinea–Bissau bereit ist, Gaddafi Asyl zu gewähren und ihm angeboten hat, in diesem Land zu leben, und warnt, dass ein solches Angebot nicht mit den Verpflichtungen von Guinea–Bissau gemäß dem Abkommen von Cotonou vereinbar ist;

6.  begrüßt die am 1. September 2011 in Paris auf dem Gipfel der „Freunde Libyens“ eingegangene Verpflichtung der teilnehmenden Staaten und internationalen Organisationen, unverzüglich 15 Milliarden USD aus eingefrorenen libyschen Vermögenswerten freizugeben, sowie darüber hinaus den Beschluss der EU, Sanktionen gegen 28 libysche Unternehmen aufzuheben, darunter Hafengesellschaften, Ölfirmen und Banken; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, die Zustimmung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu erlangen und noch eingefrorene libysche Vermögenswerte freizugeben, um den Übergangsnationalrat zu unterstützen, eine in dieser Übergangsperiode erforderliche Regierungsführung aufzubauen, und fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, speziell die auf der Pariser Konferenz abgegebenen Versprechen zu erfüllen; fordert eine internationale Untersuchung des Verbleibs von gestohlenen Vermögenswerten und Geld der Gaddafi-Familie und deren Rückgabe an Libyen;

7.  begrüßt, dass die EU unmittelbar, nachdem das Stadtzentrum befreit war, ihre Anwesenheit in Tripolis gezeigt und ein EU-Büro in der Hauptstadt eröffnet hat; erwartet, dass es so bald wie möglich mit voller Personalstärke besetzt wird, um auf der bedeutenden Arbeit des EU-Büros in Benghazi aufzubauen sowie die Beziehungen mit dem Übergangsnationalrat weiterzuentwickeln und die neuen libyschen Behörden bei der Bewältigung der dringendsten Probleme des libyschen Volkes zu unterstützen;

8.  empfiehlt, unverzüglich eine Delegation des Europäischen Parlaments nach Libyen zu entsenden, um die Lage zu bewerten, ein Zeichen der Unterstützung und Solidarität zu setzen und einen Dialog mit dem Übergangsnationalrat, der Zivilgesellschaft und den wichtigsten Akteuren an der Basis aufzubauen;

9.  hebt hervor, dass die Glaubwürdigkeit des Übergangsnationalrats an seiner Fähigkeit gemessen werden wird, den dringlichsten Problemen zu begegnen und dabei gleichzeitig die Rahmenbedingungen für demokratische Institutionen zu schaffen; fordert den Übergangsnationalrat auf, einen transparenten, sich auf möglichst umfassende Beteiligung stützenden Prozess einzuleiten, bei dem sämtliche wichtigen Interessengruppen aus allen Teilen des Landes berücksichtigt werden, um Legitimität und einen nationalen Konsens zu schaffen und einer regionalen, ethnischen oder stammesbedingten Teilung vorzubeugen, die zu weiterer Gewalt führen könnte; fordert den Übergangsnationalrat auf, die Einbeziehung des gesamten Spektrums der libyschen Gesellschaft zu gewährleisten sowie Frauen und Minderheiten am Übergangsprozess zur Demokratisierung zu beteiligen, und zwar durch die Förderung ihrer Teilnahme an der Zivilgesellschaft, an den Medien, an politischen Parteien und an allen Formen beschlussfassender Gremien in Politik und Wirtschaft;

10.  nimmt den jüngsten Bericht von Amnesty International zur Kenntnis und fordert den Übergangsnationalrat auf, die bewaffneten Gruppierungen zu kontrollieren und zu entwaffnen, Menschenrechtsverletzungen zu unterbinden und die berichteten Fälle von Kriegsverbrechen zu untersuchen, um einen Teufelskreis von Verbrechen und Vergeltungen zu vermeiden; fordert die neu gebildeten Behörden auf, unverzüglich alle Haftanstalten unter die Kontrolle des Ministeriums für Justiz und menschenrechte zu stellen sowie zu gewährleisten, dass Verhaftungen ausschließlich von offiziellen Gremien vorgenommen werden und alle Anklagen in faire Gerichtsverfahren, bei denen Völkerrechtsnormen eingehalten werden, münden;

11.  nimmt die Rede des Vorsitzenden des Übergangsnationalrates, Dschalil, in Tripolis zur Kenntnis, in der er angekündigt, dass sich Libyen zu einem gemäßigten muslimischen Land, dessen Verfassung dies widerspiegelt und in dem die Beteiligung von Frauen am öffentlichen Leben begrüßt wird, entwickeln wird; erklärt seine Erwartung, das der Übergangsnationalrat seinen Verantwortlichkeiten gerecht werden und sich an seine Zusagen, die er zum Aufbau eines toleranten, vereinigten und demokratischen Staates in Libyen, der die allgemeinen Menschenrechte für alle Bürger Libyens wie auch für Fremdarbeiter und Ausländer schützt, gemacht hat, halten wird; fordert den Übergangsnationalrat auf, Frauen und junge Menschen aktiv für die auf den Aufbau politischer Parteien und demokratischer Institutionen abzielenden politischen Prozesse zu interessieren und sie in diese einzubeziehen;

12.  fordert den Übergangsnationalrat auf, unverzüglich einen Prozess für Gerechtigkeit und nationale Aussöhnung einzuleiten; fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin auf, Sachverständige und Ausbilder für Mediation und Dialog zu entsenden, um den Übergangsnationalrat und weitere libysche Akteure zu unterstützen;

13.  unterstreicht die Bedeutung dessen, dass alle Menschenrechtsverletzungen unabhängig von den jeweiligen Tätern untersucht werden; vertritt die Auffassung, dass dies ein wichtiger Bestandteil des vom libyschen Volk im Land selbst gestalteten Prozesses zur Versöhnung sein sollte;

14.  fordert alle bewaffneten Kräfte des Übergangsnationalrates auf, bei der Behandlung von Kriegsgefangenen, und zwar der verbliebenen Gaddafi–treuen Angehörigen der Streitkräfte und der Söldner, das humanitäre Völkerrecht zu achten; fordert den Übergangsnationalrat dringend auf, unverzüglich afrikanische Fremdarbeiter und schwarze Libyer, die willkürlich in der Annahme, sie seien Gaddafi–treue Söldner, inhaftiert wurden, frei zu lassen und diejenigen, die Verbrechen begangen haben, vor ein unabhängiges Gericht zu stellen;

15.  fordert den Übergangsnationalrat ferner auf, die Rechte von Minderheiten und gefährdeten Gruppen, einschließlich tausender subsaharischer afrikanischer Einwanderer zu schützen, die nur wegen ihrer Hautfarbe Schikanen ausgesetzt sind, und den Schutz sowie die Evakuierung der immer noch in den Zentren der IOM oder anderen improvisierten Lagern gestrandeten Immigranten zu gewährleisten; fordert dazu die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin auf, dem Übergangsnationalrat die Unterstützung Europas im Bereich der Mediation zu gewähren, um dieser dringenden Situation in Übereinstimmung mit den Menschenrechten und den humanitären Normen gerecht zu werden; fordert die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission auf, bei der Neuansiedlung von Flüchtlingen, die sich immer noch in Lagern unter anderem an der tunesischen Grenze aufhalten und vor dem Konflikt geflohen sind und für die eine Rückkehr nach Libyen lebensgefährlich sein würde, Unterstützung zu leisten;

16.  betont, dass das libysche Volk die Revolution begonnen und die Führung übernommen hat; ist der Ansicht, dass die Zukunft Libyens fest in den Händen des libyschen Volk bleiben muss, wodurch die volle Souveränität Libyens gewährleistet wird;

17.  betont, dass die Vereinten Nationen eine koordinierende Rolle übernehmen werden, um internationale Unterstützung für den politischen Wandel in Libyen und den Wiederaufbau des Landes entsprechend den von Libyen auf der Pariser Konferenz zum Ausdruck gebrachten Erwartungen zu gewährleisten;

18.  fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin, die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten auf, Unterstützung zu gewähren, die die Reform des libyschen Sicherheitssektors einschließlich der Polizei und der Streitkräfte sowie die Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration ehemaliger Kämpfer und die Verstärkung der Kontrolle der Grenzen und des Waffenhandels in Zusammenarbeit mit benachbarten Staaten zum Ziel hat; ist besonders besorgt über die riesige Menge an Waffen, die sich im Besitz von Kämpfern und Zivilisten befinden, da dadurch das Leben der Bevölkerung und insbesondere von gefährdeten Gruppen wie Frauen und Kindern bedroht wird;

19.  betont, wie wichtig eine erfolgreiche Überwindung des Libyen-Konflikts für die Region und in Hinblick auf den Arabischen Frühling ist; fordert andere politische Führer in der Region auf, Lehren aus den Ereignissen in Libyen zu ziehen und den zunehmenden Volksbewegungen sowie ihren Forderung nach der Wahrung ihrer Rechte und Freiheiten gebührend Beachtung zu schenken;

20.  fordert den Übergangsnationalrat auf, sich hohen Normen der Transparenz in einheimischen strategischen Wirtschaftsbereichen zu verpflichten, damit die die gesamte Bevölkerung aus den Naturressourcen Libyens Nutzen ziehen kann;

21.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum, der Afrikanischen Union, der Arabischen Liga und dem Übergangsnationalrat Libyens zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0095.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0020.

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