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Verfahren : 2011/2807(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0505/2011

Aussprachen :

PV 15/09/2011 - 11.3
CRE 15/09/2011 - 11.3

Abstimmungen :

PV 15/09/2011 - 12.3

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0394

Angenommene Texte
PDF 118kWORD 37k
Donnerstag, 15. September 2011 - Straßburg
Eritrea: der Fall Isaak Dawit
P7_TA(2011)0394RC-B7-0505/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. September 2011 zu Eritrea: der Fall Dawit Isaak

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

–  gestützt auf Artikel 2, Artikel 3, Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben a und b des Vertrags über die Europäische Union,

–  unter Hinweis auf die von Eritrea unterzeichnete Afrikanische Charta der Rechte der Menschen und der Völker und insbesondere auf die Artikel 6, 7 und 9,

–  unter Hinweis auf Artikel 9 des von Eritrea unterzeichneten AKP-EU-Partnerschaftsabkommens in der 2005 geänderten Fassung (Abkommen von Cotonou),

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Ratsvorsitzes vom 22. September 2008 zu politischen Gefangenen in Eritrea und die anschließenden Erklärungen des Rates und der Kommission zu Eritrea und der Menschenrechtslage,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Eritrea und insbesondere zur Menschenrechtslage und zum Fall Dawit Isaak,

–  gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  äußert sich zutiefst besorgt angesichts der sich zuspitzenden Menschenrechtslage in Eritrea und der mangelnden Kooperationsbereitschaft, die von den eritreischen Behörden trotz wiederholter Appelle von Seiten der Europäischen Union und internationaler Menschenrechtsorganisationen offenkundig gezeigt wird;

B.  in der Erwägung, dass sich die Europäische Union entschieden und nachdrücklich für den Schutz der Menschenrechte als einem grundlegenden Wert einsetzt, und in der Erwägung, dass die Pressefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung zu den universellen und unverzichtbaren Grundrechten zählen;

C.  in der Erwägung, dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit niemals gefährdet werden darf;

D.  in der Erwägung, dass sich tausende Eritreer, darunter auch frühere hochrangige Mitglieder der regierenden Partei, aufgrund ihrer 2001 öffentlich geäußerten Kritik an Präsident Isayas Afewerki ohne Anklage und ohne faires Gerichtsverfahren in Haft befinden und ihnen der Kontakt zu Anwälten und zu ihren Familien verwehrt wird;

E.  in der Erwägung, dass sich seit September 2001 zehn unabhängige Journalisten in Asmara in Haft befinden, so auch der schwedische Staatangehörige Dawit Isaak, der keines Verbrechens angeklagt ist und zu dessen Schicksal die eritreischen Behörden eine Stellungnahme verweigert haben;

F.  in der Erwägung, dass Dawit Isaak, früherer Journalist einer unabhängigen Zeitung, am 23. September 2011 nunmehr zehn Jahre ohne Anklage, Gerichtsverfahren oder rechtliches Gehör in Haft verbracht haben wird, und in der Erwägung, dass er international als politischer Gefangener gilt;

G.  in der Erwägung, dass in einem dem Präsidenten des Parlaments im September 2010 vorgelegten Rechtsgutachten hervorgehoben wird, dass die Europäische Union die rechtliche und moralische Pflicht hat, ihre Bürger im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu schützen;

H.  bestürzt über die anhaltende Weigerung der eritreischen Regierung, Informationen über die Lage der Gefangenen vorzulegen, so etwa zu ihrem Inhaftierungsort und zur Frage, ob sie noch am Leben sind;

I.  in der Erwägung, dass Berichten früherer Gefängniswärter zufolge über die Hälfte der 2001 inhaftierten Beamten und Journalisten tot ist;

J.  in der Erwägung, dass die EU, was Entwicklungshilfe und Unterstützung angeht, ein wichtiger Partner für Eritrea ist;

1.  nimmt mit großer Besorgnis die anhaltend katastrophale Menschenrechtslage in Eritrea zur Kenntnis, insbesondere die fehlende Meinungsfreiheit und die Tatsache, dass es weiterhin politische Gefangene gibt, die unter Verstoß gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und gegen die eritreische Verfassung festgehalten werden;

2.  äußert sein Bedauern darüber, dass Dawit Isaak seine Freiheit bislang nicht wiedererlangt hat und bereits zehn Jahre als politischer Gefangener in Haft verbringen musste; bekundet angesichts der bekanntermaßen harten Haftbedingungen in Eritrea und des mangelnden Zugangs zu der notwendigen medizinischen Versorgung seine Sorge um das Leben von Dawit Isaak;

3.  fordert die eritreischen Behörden auf, Dawit Isaak und frühere hochrangige Beamte im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unverzüglich freizulassen;

4.  fordert die eritreischen Behörden auf, das Verbot der unabhängigen Presse des Landes aufzuheben und den unabhängigen Journalisten sowie allen anderen Menschen, die allein aufgrund der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert wurden, unverzüglich die Freiheit zu gewähren;

5.  fordert die Regierung des Staates Eritrea erneut auf, alle politischen Gefangenen einschließlich Dawit Isaak unverzüglich freizulassen; fordert die Regierung des Staates Eritrea, sofern keine sofortige Freilassung möglich ist, auf, medizinische Versorgung und Rechtshilfe für diese und sonstige Häftlinge zu gewährleisten; verlangt darüber hinaus, dass Vertreter der EU und ihrer Mitgliedstaaten Zugang zu Dawit Isaak erhalten, um seinen Bedarf an medizinischer Versorgung und anderen Maßnahmen zur Unterstützung festzustellen;

6.  fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, die Bemühungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten um die Freilassung von Dawit Isaak zu verstärken;

7.  fordert den Rat auf, die im Rahmen des EU-Entwicklungshilfeprogramms für Eritrea bestehenden Mechanismen des Dialogs aktiver zu nutzen, um schnellstmöglich Lösungen zu ermitteln, die zur Freilassung der politischen Gefangenen und zu einer verbesserten demokratischen Staatsführung in Eritrea führen; fordert den Rat in diesem Zusammenhang auf, sicherzustellen, dass die Entwicklungshilfe der EU nicht der Regierung in Eritrea zugute kommt, sondern gezielt auf die Bedürfnisse der eritreischen Bevölkerung ausgerichtet wird;

8.  fordert die Afrikanische Union als Partner der EU mit einem ausdrücklichen Engagement für die universellen Werte der Demokratie und der Menschenrechte auf, ihre Maßnahmen in Bezug auf die besorgniserregende Lage in Eritrea zu verstärken und mit der EU zusammenzuarbeiten, um die Freilassung von Dawit Isaak und weiteren politischen Gefangenen sicherzustellen;

9.  beobachtet mit Interesse das auf den Grundsatz „habeas corpus“ gestützte Rechtsmittelverfahren im Fall Dawit Isaak, das beim Obersten Gericht Eritreas im Juli 2011 von europäischen Anwälten eingeleitet wurde;

10.  bekräftigt seine Forderung nach einer innerstaatlichen Konferenz in Eritrea, in deren Rahmen die verschiedenen Führer der politischen Parteien und Vertreter der Zivilgesellschaft zusammentreffen sollten, um eine Lösung für die gegenwärtige Krise zu ermitteln und das Land auf den Weg zu Demokratie, zu politischem Pluralismus und zu einer nachhaltigen Entwicklung zu lenken;

11.  unterstreicht in aller Entschiedenheit den Ernst und die Dringlichkeit des vorstehend geschilderten Sachverhalts;

12.  bringt seine uneingeschränkte Unterstützung und sein tief empfundenes Mitgefühl für die Familien der politischen Gefangenen zum Ausdruck;

13.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Parlament und der Regierung Eritreas, dem Panafrikanischen Parlament, dem Gemeinsamen Markt für das östliche und südliche Afrika, der Zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung, den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU sowie der Afrikanischen Union zu übermitteln.

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