Erklärung des Europäischen Parlaments vom 15. September 2011 zu Epilepsie
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Epilepsie die häufigste schwere Erkrankung des Gehirns ist,
B. in der Erwägung, dass 6 000 000 Menschen in Europa unter Epilepsie leiden und jedes Jahr 300 000 neue Fälle diagnostiziert werden,
C. in der Erwägung, dass bis zu 70 % der Menschen mit Epilepsie bei richtiger Behandlung anfallsfrei sein könnten, während 40 % der Epileptiker in Europa eine solche Behandlung nicht erhalten,
D. in der Erwägung, dass 40 % der unter Epilepsie leidenden Kinder Schwierigkeiten in der Schule haben,
E. in der Erwägung, dass Epileptiker in Europa in hohem Maße von Arbeitslosigkeit betroffen sind,
F. in der Erwägung, dass Epileptiker Stigmatisierung und Vorurteilen ausgesetzt sind,
G. in der Erwägung, dass Epilepsie nicht nur der Gesundheit schadet, sondern auch jeden anderen Aspekt des Lebens in Mitleidenschaft zieht und dem Einzelnen sowie seiner Familie physische, psychische und soziale Belastungen auferlegen kann,
1. fordert die Kommission und den Rat auf,
–
Forschung und Innovation im Bereich der Prävention sowie der Frühdiagnose und Behandlung der Epilepsie zu verstärken;
–
Epilepsie als eine wichtige Krankheit einzustufen, die für Europa eine erhebliche Belastung darstellt;
–
Initiativen zu ergreifen, um die Mitgliedstaaten zu ermutigen, für Menschen mit Epilepsie gleiche Lebensqualität zu gewährleisten, darunter in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Beförderung und öffentliches Gesundheitswesen, indem beispielsweise der Austausch von beispielhaften Verfahren angeregt wird;
–
bei allen wichtigen Politiken der EU und der Mitgliedstaaten wirksame Gesundheitsfolgenabschätzungen vorzunehmen;
2. fordert die Mitgliedstaaten auf, angemessene Vorschriften zu erlassen, um die Rechte aller Menschen mit Epilepsie zu schützen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner(1) der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.