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Verfahren : 2011/2107(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0302/2011

Eingereichte Texte :

A7-0302/2011

Aussprachen :

PV 26/09/2011 - 16
CRE 26/09/2011 - 16

Abstimmungen :

PV 27/09/2011 - 8.6
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0401

Angenommene Texte
PDF 294kWORD 104k
Dienstag, 27. September 2011 - Straßburg
EU-Finanzierung von Forschung und Innovation
P7_TA(2011)0401A7-0302/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2011 zum Grünbuch mit dem Titel „Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation“ (2011/2107(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere was die Artikel betrifft, in denen es um die Forschung geht,

–  unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission mit dem Titel „Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation“ (KOM(2011)0048),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 zu der Zwischenbewertung des Siebten Rahmenprogramms der EU für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2011 zu dem Thema „Innovationsunion: Europa umgestalten für eine Welt nach der Krise“(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. November 2010 zu dem Thema „Vereinfachung der Durchführung von Forschungsrahmenprogrammen“(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zu der Verwirklichung der Synergien von für Forschung und Innovation in der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und im Siebten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung vorgesehenen Mitteln in Städten und Regionen sowie in den Mitgliedstaaten und der Union(4),

–  unter Hinweis auf den Bericht des Sachverständigenausschusses „Towards a world class Frontier research Organisation - Review of the European Research Council's Structures and Mechanisms“ vom 23. Juli 2009,

–  unter Hinweis auf den Bericht der unabhängigen Sachverständigengruppe „Mid-Term Evaluation of the Risk-Sharing Financial Facility (RSFF)“ vom 31. Juli 2010,

–  unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Sachverständigengruppe über die Zwischenbewertung des Siebten Rahmenprogramms vom 12. November 2010,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. Februar 2011 mit dem Titel „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Antwort auf den Bericht der Sachverständigengruppe für die Zwischenbewertung des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration sowie auf den Bericht der Sachverständigengruppe für die Zwischenbewertung der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis“ (KOM(2011)0052),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der 3074. Tagung des Rates „Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Raumfahrt)“ vom 9. März 2011 als Teil der Zwischenbewertung des Siebten Rahmenprogramms für Forschung (RP7), einschließlich der Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. April 2009 „Neue Horizonte für die IKT - eine Strategie für die europäische Forschung auf dem Gebiet der neuen und künftigen Technologien“ (KOM(2009)0184),

–  unter Hinweis auf den Entschließungsantrag vom 9. Juni 2011 zum 100. Jahrestag der Verleihung des Nobelpreises an Maria Skłodowska-Curie(5),

–  unter Hinweis auf die Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ im Rahmen der Strategie EU 2020 (KOM(2011)0021),

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, des Fischereiausschusses und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0302/2011),

A.  in der Erwägung, dass die Kommission im Anschluss an die Überprüfung des Haushaltsplans beschlossen hat, eine Debatte darüber anzustoßen, wie Forschung und Innovationen auf regionaler, nationaler und auf EU-Ebene wirksamer finanziert werden können, und die Zuweisung von Finanzmitteln für EU-Forschungs- und Innovationsprogramme als oberste Priorität der EU zu behandeln;

B.  in der Erwägung, dass die EU es sich zum Ziel gesetzt hat, bis 2020 die Ausgaben für FEI auf 3 % des BIP aufzustocken, sowie in der Erwägung, dass höhere öffentliche und private Investitionen in FEI besonders wichtig sind, da viele Länder noch weit vom Erreichen dieses Ziels entfernt sind;

C.  in der Erwägung, dass im Zusammenhang mit den starken Zwängen, unter denen die öffentlichen Haushalte in den Mitgliedstaaten leiden, tendenziell ein starker Druck herrscht, die Mittel des EU-Haushalts einzufrieren oder sogar zu kürzen, sowie in der Erwägung, dass Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) zu den Bereichen gehören, in denen die europäische Zusammenarbeit im Gegensatz zu einigen anderen Haushaltsposten einen echten Mehrwert bewirkt hat, was deutlich macht, dass die verfügbaren Mittel der EU neu zugewiesen werden müssen;

D.  in der Erwägung, dass die wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Krise in den Mitgliedstaaten höchst unterschiedliche Auswirkungen hat und dass Forschung (als Grundlagen- und angewandte Forschung), Bildung und Innovation nicht nur für die Wiederankurbelung der Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Verwirklichung der Leitinitiativen der Strategie EU 2020 wesentliche Instrumente sind, sondern auch für die Definition eines Wachstumsmodells, das zukunftsfähig und inklusiv ist;

E.  in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Mittel aufbringen müssen, die ihnen eine gemeinsame Reaktion auf die großen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen, demografischen und ethischen Herausforderungen ermöglicht, vor denen die Völker Europas stehen, insbesondere Alterung der Bevölkerung und Gesundheit, Nahrungsmittelversorgung, nachhaltige Entwicklung und die großen ökologischen Herausforderungen usw., sowie in der Erwägung, dass die sich daraus ergebenden Lösungen die Einzelnen dazu motivieren müssen, mehr Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen;

F.  in der Erwägung, dass andere Regionen und Länder der Welt zunehmend in Forschung, Entwicklung und Innovation investieren und dass die EU-Investitionen in diesem Bereich daher auf den Ausbau der wissenschaftlichen Kapazität, die Förderung von Investitionen seitens der Industrie und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU generell ausgerichtet werden sollten; in der Erwägung, dass ein einheitliches Instrumentarium entlang der gesamten „Innovationskette“ erforderlich ist, mit dem ein ausgewogenes Verhältnis zwischen akademisch orientierter Forschung, angewandter wissenschaftlicher Forschung und Innovation sichergestellt wird;

G.  in der Erwägung, dass die EU in letzter Zeit mehr Mittel für FEI aufwendet, dass aber diejenigen Mitgliedstaaten, die wissenschaftlich oder technologisch auf einem höheren Stand sind, den Löwenanteil der durch die verschiedenen Rahmenfinanzierungssysteme und -programme zur Verfügung stehenden Mittel (auch für Großprojekte) abschöpfen können, was dazu führt, dass einige Mitgliedstaaten und ihre Regionen sowohl beim Zugang zur Finanzierung als auch bei der Beteiligung auf unbestimmte Zeit unterrepräsentiert bleiben werden; sowie in der Erwägung, dass im Interesse der Vollendung des Europäischen Forschungsraums (EFR) in allen Teilen der Union auf die Erbringung von Spitzenleistungen hingearbeitet werden muss und dass die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds dafür die vorrangigen Instrumente sind;

H.  in der Erwägung, dass es innerhalb der EU nach wie vor beträchtliche und zunehmende Ungleichgewichte gibt, was die Kapazitäten für die Finanzierung von FEI, die Industriestrukturen und das Hochschulwesen auf der Ebene der Mitgliedstaaten anbelangt, und dass sich diese Unterschiede teilweise in ihrer Beteiligung am Siebten Rahmenprogramm widerspiegeln; sowie in der Erwägung, dass Ausgleichsmechanismen geschaffen werden sollten, um die Kapazitäten aller Mitgliedstaaten und europäischen Regionen in den Bereichen Forschung und Innovation zu erhöhen;

I.  in der Erwägung, dass der gemeinsame strategische Rahmen nach den gleichen Grundsätzen ausgearbeitet werden sollte wie der EFR und dass dabei das enorme brachliegende Potenzial im Bereich der Koordinierung der 27 unterschiedlichen nationalen Forschungsstrategien und -programme genutzt und eine Zersplitterung weitgehend vermieden werden sollte;

J.  in der Erwägung, dass sich an ihrer gegenwärtigen Beteiligung an den Mitteln für FEI nicht ablesen lässt, welch große Bedeutung KMU für die Wirtschaft und die Beschäftigung in der EU haben; in der Erwägung, dass die Beteiligung von KMU an gemeinsam durchgeführten Projekten in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation einen Anteil von15 % erreichen sollte und dass in Anerkennung der Tatsache, dass die Zusammenarbeit mit der Industrie wichtige Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation seitens der Industrie gefördert hat, Vereinfachung und Bürokratieabbau notwendige Voraussetzungen für die Erreichung dieses Ziels und für die Erhöhung der Beteiligung der Industrie als Ganzes sind;

K.  in der Erwägung, dass armutsbedingte und vernachlässigte Krankheiten die wirtschaftliche Entwicklung, vor allem in Entwicklungsländern, behindern; in der Erwägung, dass mehr als eine Milliarde Menschen an solchen Krankheiten leiden und jedes Jahr Millionen Menschen an den Folgen dieser Krankheiten sterben;

L.  unter Hinweis darauf, dass 60 % der Hochschulabsolventen Frauen sind, dass aber die Mehrheit der leitenden Positionen an Hochschulen (z. B. Doktoratsstellen und Lehrstühle) noch immer von Männern besetzt sind;

M.  unter Hinweis darauf, dass seit der Arbeitsaufnahme des Europäischen Forschungsrats (EFR) im Jahr 2007 1.700 Projekte zur Förderung durch den EFR ausgewählt wurden, die rund 2,5 Mrd. Euro an Zuschüssen erhielten, und dass 90 % dieser Zuschüsse an männliche Bewerber gingen;

N.  in der Erwägung, dass für Wissenschaftlerinnen offensichtlich eine hochproblematische „gläserne Decke“ besteht, so dass auf den höheren Laufbahnstufen der Anteil von Wissenschaftlerinnen abnimmt;

O.   in der Erwägung, dass in den Bildungssystemen vieler Mitgliedstaaten in Forschungsbereichen wie den Naturwissenschaften nach wie vor viele Geschlechterstereotypen vorherrschen(6);

1.  begrüßt das Grünbuch der Kommission, in welchem ein gemeinsamer strategischer Rahmen für die Finanzierung von Forschung, Entwicklung und Innovation festgelegt wird, und ist der Auffassung, dass in diesem neuen Rahmen die Forschungsprogramme und Finanzierungssysteme der Europäischen Union auf der Grundlage der gemeinschaftlichen Forschungs- und Innovationspolitik und der Forschungsprogramme der Mitgliedstaaten zentral miteinander verknüpft werden sollten; vertritt die Auffassung, dass der gemeinsame strategische Rahmen einem integrierten Ansatz folgen sollte, der auf mehr Attraktivität und einen einfacheren Zugang für alle Teilnehmer zielt;

2.  ist der Ansicht, dass mit den Mitteln und Programmen der EU für die Forschung andere Ziele verfolgt werden als mit den Mitteln aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds, und die Mittel insofern voneinander getrennt bleiben sollten;

3.  räumt ein, dass die Beteiligung bestimmter Mitgliedstaaten am siebten Rahmenforschungsprogramm relativ gering ist und dass es weiterhin Unterschiede in der Forschungs- und Innovationsleistung verschiedener europäischer Regionen gibt, trotz der Bemühungen, ihre FEI-Kapazitäten mithilfe der Strukturfonds steigern; ist davon überzeugt, dass das Potenzial aller Regionen für Spitzenleistungen ausgeschöpft werden muss; vertritt daher die Auffassung, dass neue Herangehensweisen notwendig sind, um leistungsschwache Regionen und Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, Spitzenleistungen und eine intelligente regionale Spezialisierung zu erreichen;

4.  fordert die Kommission auf, alle relevanten Synergien zwischen dem gemeinsamen strategischen Rahmen, den Strukturfonds, dem Europäischen Fonds für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und dem Europäischen Fischereifonds zu stärken und einen fondsübergreifenden Ansatz zu entwickeln, wobei deren unterschiedliche Ziele zu berücksichtigen sind; ist davon überzeugt, dass Kohäsionsinstrumente die Entwicklung von Spitzenleistungen und den Aufbau von Kapazitäten durch bessere Kompatibilität mit Forschung und Innovation auf regionaler Ebene stärken sollten; ist der Ansicht, dass dadurch der Weg zu Spitzenleistungen geebnet wird, so dass sich die Regionen auf der Grundlage von Qualität und Exzellenz uneingeschränkt am gemeinsamen strategischen Rahmen beteiligen können;

5.  schlägt vor, dass dieser neue Ansatz die Finanzierung von Maßnahmen beinhalten könnte, die folgenden Zielen dienen: Modernisierung von Hochschulen, Erwerb wissenschaftlicher Ausrüstung, lokaler Technologietransfer, Förderung von Unternehmensneugründungen und Neugründungen aus Forschungsinstituten, Verbreitung der Ergebnisse von Projekten in den Bereichen FEI, Erhöhung der Kapazitäten der Programme zur länderübergreifenden Ausbildung für Wissenschaftler, Gründung von Spitzenforschungszentren, Schaffung von Spitzenleistungsnetzen und -clustern oder überregionale Kooperationstätigkeiten in den Bereichen FEI nach dem Peer Review-Prinzip, vertritt die Auffassung, dass bestimmte flankierende Maßnahmen des siebten Rahmenforschungsprogramms eine erfolgreiche Brückenfunktion gezeigt haben und im gemeinsamen strategischen Rahmen beibehalten werden sollten;

6.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Finanzierung von Vorschlägen für Projekte des EFR, Marie-Curie-Initiativen oder Kooperationsprojekte zu erwägen, die die Exzellenzkriterien erfüllen, aber aufgrund fehlender europäischer Mittel nicht finanziert werden können;

7.  weist darauf hin, dass für den Ausbau der institutionellen Kapazitäten der Regionen im Bereich der Forschungs- und Innovationspolitik unbedingt angemessene Unterstützungsinstrumente beibehalten werden sollten, da die regionale Ebene ein strategisches Bindeglied für die wirksame Zusammenführung der Mittel aus dem Rahmenprogramm und den Strukturfonds ist, zumal aufgrund ihrer engen Verbindungen zu lokalen Unternehmen, Diensten und Forschungs- und Ausbildungszentren;

8.  fordert, dass angesichts der zukünftigen Ausrichtung der Kohäsionspolitik auf die Strategie EU 2020 die Priorität „Innovation“ sowohl für die Ziel-1- als auch die Ziel-2-Regionen verpflichtend wird, was sich auch in der Mittelausstattung auf allen Ebenen niederschlagen muss;

9.  vertritt die Ansicht, dass lokale und regionale Stellen zu Innovation ermuntert werden sollten, u. a. durch die Fortführung und den Ausbau von Initiativen wie „Wissensorientierte Regionen“, „Living Labs“ und „Smart Cities“, in deren Rahmen die territoriale Dimension von Forschung und Entwicklung gefördert wird;

10.  weist darauf hin, dass die Konvergenzmaßnahmen unbedingt beibehalten werden sollten, und fordert die Kommission auf, den wirtschaftlich und sozial schwächeren und im Rahmenprogramm unterrepräsentierten Mitgliedstaaten und Regionen den Weg zu Spitzenleistungen ausgehend von ihren jeweiligen Stärken und anhand wirksamer und eindeutiger Kriterien zu ebnen, um den Ausbau der Infrastruktur in diesen Ländern beträchtlich zu intensivieren;

11.  hält die Ausrufung eines Wettbewerbs zur Gründung von Spitzenforschungszentren in benachteiligten Regionen für ein geeignetes Instrument zur Entwicklung des Europäischen Forschungsraums; ist weiter der Ansicht, dass die Vergabe von Fördermitteln in Form eines Wettbewerbs eine erhöhte Dynamik und Kreativität erzeugt, die auch in strukturschwachen Regionen zur erfolgreichen Errichtung von neuen Forschungs- und Technologiestandorten mit zukunftsorientierten Arbeitsplätzen führen kann; vertritt die Auffassung, dass bei dem Wettbewerb Teams antreten sollten, die sich jeweils aus einer international anerkannten Forschungseinrichtung und einer benachteiligten Region zusammensetzen, und dass die wissenschaftlichen Konzepte der Gründungsvorschläge nach dem Exzellenzprinzip begutachtet werden sollten; ist der Ansicht, dass gleichzeitig ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept gefordert werden sollte, wenn eine Region – zum Beispiel mit Hilfe von Strukturfondsmitteln und durch geeignete Rahmenbedingungen – eine forschungs- und innovationsfreundliche Infrastruktur und Umgebung aufbaut;

12.  empfiehlt, dass die Kommission die Möglichkeit der Einrichtung eines aus den Strukturfonds finanzierten gesamteuropäischen gemeinsamen Fonds zur Förderung der europäischen Forschungskooperation prüft;

13.  ist davon überzeugt, dass die Glaubwürdigkeit des Rahmenprogramms auf wissenschaftlicher Qualität beruht, und betrachtet Spitzenleistungen daher als Hauptkriterium für die Finanzierung von Forschung; erinnert daran, dass die Art der Spitzenleistungen, die Bewertung von Spitzenleistungen je nach Art der Beteiligten oder nach Art und Weise des betreffenden Forschungs- und Innovationsprojekts unterschiedlich ausfällt (für ein Forschungsinstitut gelten demnach andere Kriterien als für einen einzelnen Wissenschaftler oder ein KMU, das Gleiche gilt für Projekte der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung); betont, dass technische Verbesserung, Innovation, Pilotprojekte und Marktschaffung gegebenenfalls wichtige Kriterien für die industrielle und die angewandte Forschung sein sollten;

14.  fordert eine bessere Koordinierung und Synergie der Forschungs- und Innovationsstrategien auf lokaler und regionaler, einzelstaatlicher und grenzüberschreitender europäischer Ebene, wobei die Besonderheiten des jeweiligen Umfelds zu respektieren sind und gleichzeitig die Möglichkeiten, sich gegenseitig zu ergänzen und zusammenzuarbeiten, verstärkt werden sollten; ist überzeugt, dass der Zugang zu und der Austausch von Informationen und bewährten Verfahren, verstärkte gemeinsame Anstrengungen auf dem Gebiet der Programmplanung, einfache, flexible Vorschriften und Instrumente und gegebenenfalls deren Konvergenz von zentraler Bedeutung sind, um die Wirksamkeit der Finanzierung und möglicherweise der Kofinanzierung zu erhöhen;

15.  ist der Überzeugung, dass Europa verpflichtet ist, sein großes Forschungs-, Technologie- und Innovationspotenzial zu nutzen und einen Beitrag zu Lösungen für die globalen gesellschaftlichen Herausforderungen zu leisten, die da lauten:

     demografische Veränderungen, infolge einer alternden Gesellschaft in Europa, darunter altersbedingte Krankheiten und altersbezogene Familienpolitik, Zunahme der Weltbevölkerung, vernachlässigte Krankheiten, Ernährung/Lebensmittelsicherheit, Verstädterung, Mobilität, sozialer Zusammenhalt und Migration;
     Übergang zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung knapper Ressourcen, darunter die Wasserbewirtschaftung, Flächennutzung und Bodenbewirtschaftung, Abschwächung des Klimawandels, Erhaltung der biologischen Vielfalt, marine Ökosysteme und Forstwirtschaft, erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Energiesicherheit, kritischen Rohstoffe und andere natürliche biologische oder physische Ressourcen;
     eine starke, stabile und gerechte wirtschaftliche Grundlage, einschließlich Erholung der Wirtschaft, Verbesserung der Bildung und Ausbildung sowie des Grundwissens und des angewandten Wissens in allen Disziplinen von den Sozial- und Geisteswissenschaften über Biologie, Medizin und die Forschung für die zivile Sicherheit der Bürger und der Infrastrukturen bis hin zu Schlüsseltechnologien zur Stärkung der Wirtschaft und der Beschäftigung in der EU;
  

ist der Auffassung, dass der gemeinsame strategische Rahmen darauf ausgerichtet sein sollte, diese großen gesellschaftlichen Herausforderungen mithilfe eines ausgewogenen Instrumentariums umfassend anzugehen, das das gesamte Spektrum der Tätigkeiten von allgemeiner und beruflicher Bildung, Forschung und Innovation abdeckt;

16.  erinnert daran, dass es darauf ankommt, die Kontinuität erfolgreicher Instrumente zwischen dem Rahmenprogramm und dem gemeinsamen strategischen Rahmen sicherzustellen, vor allem bei den Kooperationsprogrammen; fordert die Kommission auf, zu gegebener Zeit die Wirksamkeit der bestehenden Instrumente für die Erreichung bestimmter politischer Ziele zu bewerten und diejenigen anzupassen, deren Wirksamkeit oder konkreter Beitrag nicht eindeutig nachgewiesen wird;

17.  fordert eine unabhängige Prüfung der Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben im Forschungsbereich, die von den Mitgliedstaaten, der Europäischen Union und den lokalen Behörden getätigt werden, beispielsweise durch den Europäischen Rechnungshof in Zusammenarbeit mit den einzelstaatlichen Rechnungshöfen;

18.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der EU-Mehrwert bei Forschung und Innovation besser sichtbar wird;

19.  fordert gemeinsame öffentliche und private Anstrengungen auf europäischer und nationaler Ebene, damit das europäische Ziel, 3 % des BIP für FEI auszugeben, erreicht wird; fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, sich ohne weitere Verzögerungen auf einen konkreten Fahrplan zur Erreichung dieses Ziels zu verständigen;

20.  betont, dass Anstrengungen unternommen werden sollten, die Ausgaben innerhalb des gemeinsamen strategischen Rahmens so weit wie möglich mit den übergreifenden Politikzielen unter der EU-2020-Strategie in Einklang zu bringen; fordert eine klare Abstimmung mit den neuen Initiativen, wie der Innovationsunion und anderen Modellprojekten;

21.  erinnert daran, dass die künftige Finanzierung von Forschung und Innovation dem Ziel der Vollendung des EFR dienen sollte, indem die Synergien verstärkt werden und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen politischen Strategien und Finanzierungsprogrammen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und den lokalen Behörden verbessert wird;

Hin zu einem neuen einheitlichen strategische Rahmen

22.  hebt hervor, dass im Mittelpunkt dieses strategischen Rahmens der Gedanke stehen sollte, dass die Unterschiede zwischen den FEI-Projekten, auch was ihre Art und Größenordnung betrifft, sowie die Vielzahl der Finanzierungsmodalitäten so gestaltet werden müssen, dass sie kohärent und hinreichend repräsentativ sind, miteinander verzahnt und vereinfacht werden und sich gegenseitig ergänzen und so den Weg zu Spitzenleistungen ebnen;

23.  stellt fest, dass die unterschiedlichen nationalen Bestimmungen für Hochschulen und Forschungszentren in den Verwaltungsvorschriften für die Vertragsverfahren Berücksichtigung finden sollten, um allen Forschern die Teilnahme an CSF-Projekten zu ermöglichen; hebt insbesondere hervor, dass der Kofinanzierungsmechanismus nicht zu Lasten der Hochschulen und Forschungseinrichtungen gehen sollte und dass Hochschulen unter keinen Umständen gegenüber anderen Akteuren benachteiligt werden sollten;

24.  fordert die Kommission auf, ein einfaches und leicht zugängliches System zu errichten, um Innovationen zu beschleunigen, in FEI-Projekte zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu investieren und einen wirklich ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen, wobei der Schwerpunkt auf den verschiedenen entscheidenden Stufen der Innovations- und Wertschöpfungskette (vom Rohstofflieferanten bis zum Produkt für den Endverbraucher) liegen sollte;

25.  ist der Überzeugung, dass die unterschiedlichen Aufgaben innerhalb des gemeinsamen strategischen Rahmens getrennt, aber in enger Abstimmung und Partnerschaft angegangen werden sollten, wobei das Europäische Institut für Technologie (EIT) im Wesentlichen die Vernetzung der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) betreiben sollte, das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) sich mit seinen innovationsbezogenen Teilen auf seine Stärke bei der Unterstützung innovativer KMU konzentrieren sollte, das nächste Rahmenprogramm die Forschung insgesamt umfassen sollte und die Strukturfonds bzw. der Kohäsionsfonds direkt und auf gezieltere Weise, aber doch getrennt voneinander in Anspruch genommen werden sollten; vertritt die Auffassung, dass Kooperationsprojekte die tragende Säule des CSF bleiben sollten;

26.  betont die Notwendigkeit einer größeren Flexibilität im CSF, damit zum einen Mittel zwischen einzelnen Kapiteln und Ausschreibungen transferiert werden können, der CSF jedoch zum anderen so flexibel ist, dass Mittel für große gesellschaftspolitische Herausforderungen, die sich im Lauf des Haushaltsjahres ergeben, bereitgestellt werden können;

27.  fordert eine klare Definition des gesamten Finanzierungssystems und die engere Verknüpfung von Forschung, Bildung und Innovation; fordert im Interesse der Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020, dass die Mittel für die Forschungs- und Innovationsprogramme der EU für den nächsten Finanzierungszeitraum ab 2014 verdoppelt werden (ausgenommen die Mittel für Forschung, Entwicklung und Innovation innerhalb der Strukturfonds und die EIB, da dies eine angemessene Reaktion auf die derzeitige Wirtschaftskrise und die großen gemeinsamen Herausforderungen ist und die europäische Politik in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation einen europäischen Mehrwert erbringt; ist der Ansicht, dass ein erhöhtes öffentliches Forschungsbudget auf größere gesellschaftliche Nutzeffekte und eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit zielen sollte; verweist auf die Notwendigkeit, alle für Forschung, Entwicklung und Innovation förderlichen Instrumente der EU, auch mittels einer engeren Zusammenarbeit mit der EIB und mittels einer Vereinfachung der Verfahren für den Zugang zu Finanzmitteln zu verstärken und weiterzuentwickeln; schlägt daher ein neues Organisationsmodell vor, das sich auf drei verschiedene Finanzierungsebenen stützt und auf Stabilität und Konvergenz ausgerichtet ist:

Erste Ebene: Kapazitätsaufbau und Infrastruktur

28.  ist der Auffassung, dass auf dieser Ebene die EU-Mittel im Zusammenhang mit Infrastrukturen (im weiteren Sinne, also auch für Institutionen) und dem Kapazitätsaufbau angesiedelt sein sollten;

29.  spricht sich dafür aus, dass auf dieser Ebene auch folgende Teilbereiche einbezogen werden: der für den Aufbau von Kapazitäten vorgesehene Teil des Rahmenprogramms, die Marie-Curie-Initiativen, die europäische Finanzierungskomponente bei Forschungsinfrastrukturen und -projekten, der Zugang zu Darlehen der EIB (für Projekte von mehr als 50 Mio. Euro und die RSFF), die Zuschüsse, die aus den genannten Teilkomponenten des Rahmenprogramms gewährt werden, und die Zusammenarbeit mit den Infrastrukturvorhaben im Zusammenhang mit den Strukturfonds;

30.  fordert, dass die Rolle der Gemeinsamen Forschungsstelle gestärkt wird, zumal sie intern wissenschaftliche und wirtschaftliche Analysen für die Entwicklungspolitik nach Maßgabe der Strategie Europa 2020 bereitstellt;

31.   betont, dass künftige europäische Investitionsgroßprojekte (ITER, Galileo und GMES (Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung)) nicht mehr aus dem Rahmenprogramm finanziert werden sollten, sondern dass dazu eigenständige Haushaltslinien geschaffen werden, damit eine transparente und verlässliche Finanzierungsstruktur gewährleistet ist, wobei potenzielle Mittelüberschreitungen kontrolliert und eingeschränkt werden müssen; schlägt vor, dass diese Projekte zum Teil durch die Ausgabe von Anleihen der EIB finanziert werden sollten;

32.  unterstreicht die Schlüsselrolle großer Forschungsinfrastrukturen für die Entwicklung des EFR und fordert eine Erhöhung der gesamten für Forschungsinfrastrukturen verfügbaren EU-Mittel, insbesondere in den Bereichen mit dem größten Potenzial für einen Zusatznutzen auf europäischer Ebene, sowie die Ausdehnung der Fördermittel auf die Zeit nach der Vorbereitungsphase und einen offenen und leistungsbasierten Zugang zu den genannten Infrastrukturen;

Zweite Ebene: Forschung, Potenzial, Kooperation und Konsolidierung

33.  ist der Ansicht, dass diese Ebene für die Forschung insgesamt gelten sollte, für die Grundlagenforschung ebenso wie für die angewandte Forschung, einschließlich der Sozial- und Geisteswissenschaften, wobei die Koordinationspartner in erster Linie Universitäten und Forschungszentren/-institute sind; ist weiter der Ansicht, dass die Wirtschaft, insbesondere KMU, und innovative gemeinnützige Organisationen zur Teilnahme und zur Zusammenarbeit mit Hochschulen und öffentlichen Forschungszentren ermuntert werden sollten sowie gegebenenfalls dazu, als Koordinatoren zu agieren; vertritt die Auffassung, dass diese Ebene den größten Anteil am Rahmenprogramm ausmacht und darauf abzielen sollte, sowohl in der Grundlagenforschung als auch in der angewandten Forschung die starke wissenschaftliche Basis herauszubilden, die zur Ankurbelung von Innovationen notwendig ist;

34.  hält in diesem Zusammenhang die Begriffe Originalität und Relevanz der Idee, Qualität und Potenzial für wissenschaftliche Spitzenleistungen und Mehrwert von Projekten, einschließlich risikoreicher Forschung und Projekte, die „nicht technologische Innovation und soziale Innovation“ betreffen, für entscheidend; betrachtet den Geschäftsplan und das Marktpotenzial als positive Faktoren, die zu berücksichtigen sind, die jedoch keine notwendige Voraussetzung für die Genehmigung darstellen;

35.  ist der Ansicht, dass sich die Finanzierungsmodalitäten auf dieser Ebene aus den Zuschüssen des EU-Rahmenprogramms speisen sollten und die Finanzierung in Zusammenarbeit mit den forschungs-, entwicklungs- und innovationsbezogenen Strukturfonds erfolgen sollte; ist der Ansicht, dass die Synergie zwischen diesen beiden Finanzierungsquellen und eine vereinfachte Interaktion zwischen EU-finanzierten Projekten und externen Fördereinrichtungen von Vorteil wäre; weist darauf hin, dass Zuschüsse in erster Linie öffentlichen und privaten Forschungsinstituten und innovativen KMU zugutekommen sollten;

36.  fordert flexiblere Finanzierungsmodalitäten, um das Thema „Kooperation“ für KMU attraktiver zu machen, so dass KMU in die Lage versetzt werden, Kooperationsprojekten wenn möglich während der Projektdurchführung beizutreten, und fordert weiterhin, dass eine entsprechende offene Haushaltslinie für dieses Projekt verfügbar sein sollte; ist der Ansicht, dass die KMU auf diese Weise die Chancen deutlicher erkennen können, da der Zeitraum zwischen dem Beitritt zum Projekt und der Vermarktung der Ergebnisse verkürzt wird;

37.  weist darauf hin, dass der Europäische Forschungsrat ein Erfolgsmodell bei der Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen ist und wesentlich zur Stärkung des EFR beigetragen hat; fordert eine weitere Verbesserung der Strukturen und Mechanismen des EFR und eine Stärkung seiner Instrumente; hält es für notwendig, dass die Mittel für Stipendien sowohl für junge Wissenschaftler als auch für Frauen in der Wissenschaft sowie für Wissenschaftler aus innovativen KMU (sowohl Forschungsgruppen als auch Einzelpersonen) anteilig aufgestockt werden und dass auch die Marie-Curie-Aktionen und -Initiativen besser ausgestattet werden, um so (durch die Einführung einer „fünften Freiheit“ des Wissens) die Mobilität, die Karriereentwicklung und die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, öffentlichen Forschungsinstituten und der Wirtschaft zu verstärken und den Zugang zu den großen Forschungsinfrastrukturen zu verbessern; fordert, dass sich die Wirtschaft stärker an Forschungsprogrammen für Doktoranden und promovierte Wissenschaftler beteiligen sollte; fordert, dass die zur Sicherstellung angemessener Arbeitsbedingungen für Wissenschaftler in der EU notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden, um Europa für Wissenschaftler international attraktiver zu machen, der Abwanderung von Spezialisten entgegenzuwirken und Spitzenleistungen in Europa zu erreichen;

38.  hebt hervor, dass der Mobilität der Forscher Vorrang eingeräumt werden sollte, und fordert eine Verstärkung der Maßnahmen (zum Beispiel Übertragbarkeit von Rentenansprüchen und Vorschriften über soziale Sicherheit, gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familien- und Arbeitsleben und Forschungsgutscheine, die Forscher beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat mitnehmen können), die zur Mobilität der europäischen Wissenschaftler und zur Eindämmung der Abwanderung von Fachkräften beitragen und die Perspektive einer Forschungskarriere in der EU attraktiver machen; fordert die Einführung einer Mobilitätskomponente bei den Finanzhilfen des EFR in den Fällen, in denen dies angebracht ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zu verstärken, um rasch die gegenseitige Anerkennung akademischer Laufbahnen zu erreichen;

39.  ist der Ansicht, dass weiteres Potenzial für die Ausweitung des Geltungsbereichs des EFR-Konzepts auf multidisziplinäre und Verbundforschungsprojekte besteht, sofern ihnen ein Bottom-up-Charakter eigen ist und wissenschaftliche Spitzenleistungen weiterhin das oberste Auswahlkriterium sind;

40.  begrüßt den stetigen Fortschritt hin zu einer ausgewogenen Beteiligung von Männern und Frauen am Rahmenprogramm; teilt die Auffassung, dass Maßnahmen zur Erhöhung der Beteiligung von Frauen über die Projektzyklen hinweg verstärkt werden sollten und die Kommmission ihrem Ansatz zur Förderung von weiblichen Wissenschaftlern neue Dynamik verleihen und sich darum bemühen sollte, die Mitgliedstaaten dazu zu bewegen, die geschlechtsspezifischen Diskrepanzen anzugehen und dabei der Überwindung geschlechtsspezifischer Hindernisse besondere Aufmerksamkeit zu widmen; unterstreicht, dass angestrebt werden solle, Programm- und beratende Ausschüsse zu 40 % mit Frauen zu besetzen; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen einen Aktionsplan zur Geschlechtergleichstellung aufzustellen, in dem Gleichstellungsindikatoren und -ziele festgelegt sind, und seine Umsetzung zu überwachen;

41.  betont, dass gemäß dem Gender Mainstreaming Wissenschaftler auf allen Ebenen die Möglichkeit erhalten müssen, bei Projekten, bei denen dies durchführbar ist, aus Gründen von Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternurlaub die Einleitung eines Förderverfahrens bzw. dessen Ausführung aufzuschieben, und dass es ihnen bei Projekten, die keinem Aktualitätsverlust unterliegen, gestattet wird, Förderverträge aus den genannten Gründen zu verlängern; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Wissenschaftlern diese Möglichkeiten einzuräumen;

42.  betont, dass die Vollendung des Europäischen Forschungsraums Legislativmaßnahmen erfordert, die die Beteiligung aller europäischen Akteure an den einzelstaatlichen Programmen gewährleisten, indem sie die Öffnung der Ausschreibungen der einzelnen Mitgliedstaaten für alle und die Harmonisierung der Regeln, Verfahren, Verträge und Bewertungskriterien vorsehen;

Dritte Ebene: Markt und Innovation zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele

43.  ist der Ansicht, dass auf dieser Ebene die Entwicklung und Förderung die Marktakzeptanz von innovativen Produkten und Dienstleistungen stattfinden und die Schaffung öffentlichen Nutzens erfolgen sollte; die Wirtschaft, insbesondere innovative KMU, spielt dabei für die Entwicklung neuartiger Produkte, Dienstleistungen und Verfahren eine Schlüsselrolle;

44.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ausgehend von der Notwendigkeit, Jugendliche zu Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu ermutigen und Jungunternehmer zu fördern, die zu Forschung, Entwicklung und Innovation beitragen und die Ergebnisse von Forschung, Entwicklung und Innovation für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der lokalen oder regionalen Gemeinschaften nutzen, das Erasmus-Programm für Jungunternehmer im kommenden Mehrjahres-Finanzrahmen weiterzuführen und die Mittelzuweisungen für dieses Programm zu erhöhen;

45.  ist durchaus der Auffassung, dass mehr auf die Beteiligung von KMU geachtet werden sollte, damit neue Ideen und Möglichkeiten bereits in der Entstehungsphase flexibel und effizient kommerziell genutzt werden können und im Bereich Innovation neue Wege beschritten werden; betont, dass eine sektorbezogene Definition der KMU eine Voraussetzung für ihre erfolgreiche Beteiligung an der gemeinsamen Strategie ist; weist darauf hin, dass der Erfolg von Innovationstätigkeiten auch von der Qualifikation und den Erfahrungen des Führungspersonals abhängt;

46.  hebt hervor, dass der Zugang von KMU zu Forschungs- und Innovationsdienstleistungen auf lokaler und europäischer Ebene verbessert werden muss; ist der Ansicht, dass erfolgreiche Programme wie Eurostars einen reichen Erfahrungsschatz besitzen, was die Erfüllung der Bedürfnisse innovativer Unternehmen angeht, und deshalb weiter ausgebaut werden müssen; fordert auf allen Ebenen Bemühungen um innovative Lösungen für spezifische Bedürfnisse des öffentlichen Sektors, indem Ideenwettbewerbe für KMU veranstaltet werden, die zu kurzfristigen Entwicklungsverträgen führen;

47.  spricht sich dafür aus, dass die Finanzierung auf dieser Ebene durch EU-Mittel, die über das EIT zur Verfügung gestellt werden, Mittel im Zusammenhang mit dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP), mit dem Zugang zu Bonitätsverbesserung durch den EIF, mit spezifischen Darlehen durch die EIB (hauptsächlich für Projekte unter 50 Mio. Euro) sowie in Zusammenarbeit mit den Strukturfonds zur Förderung des Unternehmertums erfolgt; weist darauf hin, dass der Innovationspolitik der EU jedoch eines fehlt: geeignete Finanzierungsinstrumente, die den Besonderheiten der KMU gerecht werden; ist überzeugt, dass der europäische Forschungsraum erheblich davon profitieren würde, wenn nach gebührender Prüfung einer Folgenabschätzung ein EU-Programm für KMU geschaffen würde, das sich als spezialisierter Teilbereich der EIB ganz auf Innovationsprojekte für KMU konzentrieren könnte;

48.  weist darauf hin, dass das Europäische Innovations- und Technologieinstitut ein Erfolgsmodell ist und wesentlich zur Stärkung des Europäischen Forschungsraums beigetragen hat; betont, dass (KIC) mit engerer Ausrichtung und folglich einem stärker konzentrierten Netz mit kleinerem Budget erforderlich sind, was aufgrund niedrigerer Jahresbeiträge auch mehr KMU die Teilnahme ermöglicht; ist der Ansicht, dass diese kleineren KIC im Sinne besserer Wettbewerbschancen auf dem Weltmarkt eine einheitliche Anlaufstelle in der EU und einen Treffpunkt für Wissenschaftler aus der gesamten Union bilden können;

49.  ist weiter der Ansicht, dass im Sinne der erhöhten Beteiligung von KMU an den Programmen folgende Finanzierungsinstrumente und -maßnahmen in Erwägung gezogen werden sollten:

     zinsgünstige Darlehen, die bei Erfolg zurückgezahlt werden, jedoch ohne Verwaltungskosten;
     Bemühungen, für KMU (vor allem in der Gründungs- und Anfangsphase) eine umfassende Finanzierung bereitzustellen, die den gesamten Innovationszyklus umfasst, einschließlich des Zugangs zu Dienstleistungen und Beratungsleistungen im Bereich FEI;
     Anwendung der RSFF in einer Weise, die die Gewährung von Finanzmitteln geringeren Umfangs über nationale Zwischenstellen ermöglicht;
     leichterer Zugang zu Risiko- und Wagniskapital;
     stärkere Beteiligung von KMU an der Festlegung von Forschungsagenden;

50.  fordert eine Erprobung neuer und innovativer Finanzierungsmethoden wie projektspezifischer EU-Anleihen und EU-Innovationsgutscheine, mit denen die Unternehmen diese Mittel unmittelbar in zugelassenen Forschungszentren einsetzen können; vertritt die Auffassung, dass für diese Gutscheine keine Kostenabrechnung notwendig sein sollte, da ihr Einsatz von den Zentren, in denen sie eingelöst werden, geprüft würde; ist der Auffassung, dass die Akkreditierungszentren auf nationaler oder regionaler Ebene errichtet und von einer europäischen Einrichtung wie beispielsweise der Gemeinsamen Forschungsstelle validiert werden könnten; vertritt die Auffassung, dass der Beitrag der Gemeinsamen Forschungsstelle zur Innovation im Rahmenprogramm eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Wirtschaft umfassen sollte;

51.  begrüßt das Innovations- und Forschungsprogramm der EU für kleine Unternehmen (SBIR-Programm), mit dem Herausforderungen im technologieorientierten öffentlichen Sektor ermittelt und FEI-Vorhaben zur Entwicklung neuer Lösungen sowohl für alte als auch für sich abzeichnende neue Probleme finanziert werden sollen;

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52.  ist der Auffassung, dass nicht für alle Innovationen geforscht werden muss und dass die Forschung nicht unbedingt auf Innovationen ausgerichtet ist; vertritt daher die Auffassung, dass die vorgeschlagene Neugestaltung das gesamte Spektrum innovationsbezogener Tätigkeiten vom Entwurf zur Marktreife umfassen sollte, auch bei Innovationen, die nicht auf technologische, ökologische und soziale Neuentwicklungen zurückgehen; vertritt die Auffassung, dass dies die Förderung innovativer Verfahren (zum Beispiel die innovative und vorkommerzielle öffentliche Auftragsvergabe, Auslobung von Preisen als Anreize Maßnahmen zu den Rechten des geistigen Eigentums und Leitmarktinitiativen) und die Erleichterung ihrer umfassenden Verbreitung umfassen sollte; erinnert daran, dass bei der Bewältigung der großen Herausforderungen und bei der Ausgestaltung von Prioritätsbereichen des strategischen Rahmens eine Standardisierung erwogen werden, aber kein neues gesondertes Instrument oder eine neue gesonderte Tätigkeit darstellen sollte;

53.  weist auf den bisherigen Erfolg des CIP hin und fordert unbedingte Kontinuität und einen weiteren Ausbau des Programms, um insbesondere innovative KMU als Motor der europäischen Wirtschaft zu stärken;

54.  betont jedoch, dass bestimmte Instrumente des CIP ganz natürlich an das künftige Rahmenprogramm anknüpfen und so den europäischen Forschungs- und Innovationsprojekten Kontinuität verleihen könnten; ist der Ansicht, dass die Technologien, deren Entwicklung durch das Rahmenprogramm gefördert worden ist, auch in weiteren Innovationsprojekten aufgegriffen werden könnten:

     zur weiteren Verbreitung in anderen Industrie- und Dienstleistungszweigen,
     zur Entwicklung weiterer Anwendungsmöglichkeiten in verwandten oder ergänzenden Bereichen;

55.  erinnert daran, dass Forschung sowie wissenschaftliches, technologisches und innovatorisches Arbeiten generell sehr konkurrenzgeprägt sind und dass die Erhaltung wissenschaftlicher Kapazitäten und der Aufbau innovativer Kapazitäten zum Teil auf Doppelarbeit und Fragmentierung zurückzuführen ist, ohne die die Zusammenarbeit in der Forschung gefährdet würde;

56.  betont, dass im Rahmenprogramm geeignete Maßnahmen mit dem Ziel eines starken und wirksamen Rechtsrahmens für den Schutz der geistigen Eigentumsrechte in einem frühen Stadium des Forschungsprozesses ergriffen werden sollten, um wirksamer private Investoren anzulocken und sicherzustellen, dass Forschung und Entwicklung so effektiv wie möglich zur Verbesserung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit beitragen;

57.  spricht sich nachdrücklich für die Durchführung von Schulungsprogrammen für alle potenziell Beteiligten aus, insbesondere in Bezug auf die Anwendung betriebswirtschaftlicher Regeln, und fordert die Kommission auf, in Einklang mit den gestaffelten Hilfestellungen, unter anderem für die Erreichung von Spitzenleistungen, Kriterien für die Auswahl, die Evaluierung und die Bewertung von Ausbildungsprojekten auszuarbeiten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, öffentlichen Stellen; insbesondere denjenigen, die in unterrepräsentierten Mitgliedstaaten ansässig sind, im Rahmen eines proaktiven Ansatzes dabei zu helfen, ihr Verwaltungssystem durch Bewertungen zu verbessern und diesen Stellen Empfehlungen für die Verbesserung ihrer Finanzierungsanwendungen und ihres Projektmanagements auszusprechen;

58.  weist erneut darauf hin, dass die Vereinfachung der Verwaltung der europäischen Forschungsfinanzierung einen Quantensprung erfordert; ist der Auffassung, dass ein Schlüsselelement bei der Vereinfachung darin besteht, anstatt des derzeitigen auf Kontrolle beruhenden Ansatzes einem Ansatz zu folgen, der stärker auf Vertrauen beruht und mehr Risiken in Kauf nimmt, was insbesondere KMU zugute kommt; fordert die Umsetzung aller im neuen Rahmenprogramm festgelegten Vereinfachungsmaßnahmen, darunter ein größeres hinnehmbares Fehlerrisiko, eine breite Akzeptanz gängiger Rechnungslegungsverfahren, die Verwendung von Pauschalbeträgen und einer Finanzierung nach Pauschalsätzen (auf freiwilliger Basis), eine Vereinfachung der Antrags- und Vertragsverfahren und der Vorschriften über die Vorfinanzierung und die Zuschussfähigkeit von Kosten, ein deutlicher Abbau der finanziellen und wissenschaftlichen Berichterstattungsanforderungen, eine Verkürzung der Vorlaufzeiten bis zur Unterzeichnung des Vertrags auf maximal sechs Monate und eine bedeutende Verkürzung der Zeit bis zur Gewährung und Auszahlung der Unterstützung sowie größere Flexibilität für die Beteiligten bei der Organisation und Verwaltung ihrer Projekte und bei der Auswahl ihrer Partner;

59.  ist davon überzeugt, dass die Vereinfachung zu einer Verringerung der Kombinationen von Finanzierungssätzen und Methoden zur Berechnung indirekter Kosten bei den verschiedenen Finanzierungssystemen führt, wobei jedoch die Differenzierung zwischen Hochschulen, Forschungsorganisationen und der Wirtschaft nicht abgeschafft werden sollte;

60.  empfiehlt die Erstellung eines gemeinsamen, aber begrenzten Regelwerks (für Verwaltungs-, Finanz- und organisatorische Aspekte), das leicht verständlich ist und für alle Programme und Instrumente in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation gilt;

61.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu europäischen Forschungsprogrammen zu erleichtern, zum Beispiel durch die Einrichtung einer einzigen Kontaktstelle, die Einführung des Grundsatzes „ein Projekt/ein Dokument“ und den Aufbau eines Forums für den Austausch bewährter Verfahren; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass ein leicht zugänglicher einheitlicher Zugangspunkt für potenzielle Beteiligte zu Beratung und finanzieller Unterstützung notwendig ist; kritisiert die derzeit mangelnde Transparenz und den Mangel an Informationen bezüglich künftiger Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungsprojekte, die zur Folge haben, dass Forscher und Institute sich nicht angemessen vorbereiten und folglich nicht teilnehmen können;

62.  hebt hervor, dass eine konsistente Politik zur Schaffung einer wissensbasierten europäischen Gesellschaft die Stärkung der Verknüpfungen zwischen Ausbildung, Forschung und Innovation voraussetzt; betont, dass mit dem gemeinsamen strategischen Rahmen die gesamte Wissenskette umfasst und integriert werden sollte, beispielsweise durch Entwicklung von Infrastrukturen, Normung, Bildungsprogramme und Maßnahmen zur Stützung der Schlüsseltechnologien; befürwortet eine Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Unternehmen und Forschungsinstituten in jeder Form und ist der Ansicht, dass der Transfer von Fähigkeiten und Technologie dabei eine entscheidende Komponente darstellt; fordert die Bereitstellung praktischer Instrumente zur Förderung des Technologietransfers aus der Forschung in die industrielle Anwendung, sowohl im Dienstleistungssektor als auch in den Sektoren des verarbeitenden Gewerbes;

63.  fordert eine stärkere zwischenstaatliche Beteiligung im Rahmen der gemeinsamen Planungsmaßnahmen, um die europaweite Zusammenarbeit im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation zu stärken;

64.  betont die Bedeutung der Gemeinsamen Technologieinitiativen (GTI) und Europäischen Technologieplattformen (ETP), plädiert für einen gemeinsamen und zielgenauen Rahmen für alle ÖPP, mit klaren, allgemein gültigen Bedingungen und einer klaren Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen privater und öffentlicher Hand; hält es für notwendig, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Transparenz zu verbessern und diese Instrumente für KMU und den öffentlichen Forschungssektor zugänglich zu machen; fordert die Kommission auf, vor der Konsolidierung oder der Förderung der Schaffung zusätzlicher Partnerschaften eine eingehende Analyse des aktuellen Stands, der Auswirkungen und der Relevanz der derzeit bestehenden unterschiedlichen Formate öffentlich-privater Partnerschaften vorzunehmen, um ihre Verwaltung zu verbessern und somit eine bessere Einbeziehung einer größeren Vielfalt von Akteuren sowohl bei der Festlegung der Forschungsagenda als auch bei der Sicherstellung des Zugangs für neue Teilnehmer zu gewährleisten; ist außerdem der Ansicht, dass diese Instrumente eindeutiger auf gesamtgesellschaftliche prioritäre Ziele (Bewertung von gesellschaftlichen Ergebnissen und Ergebnissen im Bereich Nachhaltigkeit) ausgerichtet sein und als Multiplikator für private Investitionen fungieren sollten;

65.  betont, dass der gemeinsame strategische Rahmen ein attraktiver Fördermechanismus für Akteure des öffentlichen und privaten Sektors (einschließlich nichtstaatliche und zivilgesellschaftlichen Organisationen) sein sollte; vertritt die Ansicht, dass alle Beteiligten an hochwirksamen Projekten in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation sowie ETP sich an der Diskussion um die Prioritätensetzung beteiligen und Zugang zu Forschungsinfrastrukturen haben sollten;

Leitfaden für das nächste Rahmenprogramm

66.  befürwortet die Hinwendung zu einem Ansatz, der sich auf wissenschaftliches Arbeiten stützt, und fordert gegenüber den Beteiligten in jeder Phase des Finanzierungssystems eine Haltung, die von Vertrauen in die Forscher geprägt ist und mehr Risiken in Kauf nimmt, einschließlich der Aufwertung von wissenschaftlicher Arbeit und Innovation; fordert ein angemessenes Finanzierungsmodell für akademische Forschung im nächsten Rahmenprogramm;

67.  ist der Ansicht, dass der gemeinsame strategische Rahmen nicht allein auf forschungsorientierte oder technologische Innovation beschränkt sein darf, sondern damit verschiedene Innovationsquellen unterstützt werden sollten; stellt fest, dass viele Unternehmen – insbesondere KMU – auf andere Innovationsquellen zurückgreifen, wie Kunden, Märkte, Nutzer und nicht zuletzt die Arbeitnehmer, und dass diese Form der Innovation häufig einen stärkeren Praxisbezug hat und auf die Lösung spezifischer Probleme im Zusammenhang mit Verfahren, Dienstleistungen oder Produkten ausgerichtet ist, da die Lösungsvorschläge oftmals von Arbeitnehmern kommen, die dem Produktionsprozess, den Märkten und den Kunden am nächsten sind; vertritt daher die Auffassung, dass die EU praxisorienterte und arbeitnehmergestützte Innovation stärken sollte;

68.  fordert die Kommission nachdrücklich auf sicherzustellen, dass die Gemeinkosten im Rahmen des Rahmenprogramms HORIZON 2020 überarbeitet werden; fordert die Kommission daher auf zu prüfen, welchen Anteil die Gemeinkosten im siebten Rahmenprogramm ausmachen, und Vorschläge dahingehend vorzulegen, wie dieser Anteil möglichst niedrig gehalten werden kann;

69.  fordert, dass die Zusammenarbeit in der Forschung (das derzeitige Kooperationsprogramm) weiterhin den Mittelpunkt des Rahmenprogramms bildet und Synergien gestärkt werden mit dem Ziel, die Wirkung und Verbreitung von Forschungsprojekten zu verstärken und zu beschleunigen, die in Zusammenarbeit mit innerhalb und außerhalb der EU tätigen Partnern von Weltruf erfolgen; ist der Auffassung, dass die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Forschung thematisch flexibler sein sollte (weiter gefasste Aufforderungen) und nutzerfreundliche Finanzierungsregelungen beinhalten sollte, um herausragende Wissenschaftler gewinnen zu können und den Bedürfnissen sowohl großer Konsortien als auch kleinerer Gruppen gerecht zu werden; ist weiterhin der Auffassung, dass die gesamte Innovationskette von der Pionierforschung über große Pilotprojekte und -versuche abgedeckt werden sollte, gegebenenfalls mit zweckgebundenen Budgets für Sektoren, die eine strategische Vision zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen mit langfristigen Investitionszyklen entwickelt haben;

70.  hat Zweifel daran, ob die Mittel, die für die Schaffung von Exzellenznetzen und die Durchführung von Tagungen und Veranstaltungen aufgewandt werden, effizient eingesetzt werden, und fordert verstärkte Maßnahmen zur elektronischen Vernetzung von Forschung und Innovation und eine Verbreitung der Forschungsergebnisse über das Internet;

71.  ist skeptisch angesichts der Tatsache, dass häufig nur ein einziger Vorschlag pro Aufforderung finanziert werden kann, was einer Verschwendung von Mitteln für die Vorbereitung und Bewertung exzellenter Vorschläge gleichkommt und bedeutet, dass manche exzellenten Ideen nicht finanziert werden; fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten der Finanzierung exzellenter, nicht ausgewählter Forschungsvorschläge durch einen zusätzlichen Forschungshaushalt (matching research funds) zu prüfen, an dem sich die Mitgliedstaaten und die Regional- und Strukturfonds beteiligen;

72.  fordert die Konsolidierung der interdisziplinären und transdisziplinären Forschung und die Anerkennung ihrer sozialen Dimension; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die großen Herausforderungen für die Gesellschaft – abgesehen von technologischen Lösungen – durch Forschung auf europäischer Ebene im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften und der gesellschaftlichen Innovation in Angriff genommen werden sollten, die nach wie vor ausschlaggebend sind, wenn diese Herausforderungen erfolgreich bewältigt werden sollen; vertritt daher die Ansicht, dass in dem gemeinsamen strategischen Rahmen sowohl ein eigenständiger Themenbereich „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“ als auch dessen Einbeziehung als verstärkte Komponente in alle agendabezogenen Maßnahmen gewährleistet werden sollten;

73.  fordert die Weiterführung des Themas Wissenschaft in der Gesellschaft, sowohl als eigenständigen Bereich als auch in seiner horizontalen Ausweitung auf die großen sozialen Herausforderungen, um das Interesse und die Beteiligung der Bürger und der Zivilgesellschaft an Forschung zusätzlich zu fördern; ist zudem der Ansicht, dass die Kommission die Weiterentwicklung und verstärkte Verbreitung ethischer Leitlinien und die Weiterentwicklung der auf zivilgesellschaftliche Organisationen zugeschnittenen Instrumente unterstützen sollte;

74.  fordert eine transparentere und stärker partizipative Festlegung der Forschungsschwerpunkte und Forschungsziele durch die ausgewogene Beteiligung der Akteure wie der wissenschaftlichen Gemeinschaft, Wissenschaftlern (auch von kleineren Forschungseinrichtungen), dem öffentlichen Sektor, zivilgesellschaftlichen Organisationen und KMU; fordert die Schaffung einer besonderen Plattform für Gespräche zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Wissenschaftlern über Forschungsschwerpunkte in spezifischen Sektoren; ist der Ansicht, dass besondere Plattformen für eine engere Zusammenarbeit zwischen KMU und Wissenschaftlern ebenfalls gefördert werden sollten;

75.  ist der Ansicht, dass nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die gesellschaftliche, ethische und nachhaltigkeitsbezogene Prüfung und Bewertung der spezifischen Forschungsprogramme ein wichtiger Prozess ist, der sowohl auf europäischer Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten verbessert werden und umfassender gefördert werden muss; unterstützt Initiativen der Kommission in diesem Bereich, etwa die Entwicklung der Grundsätze verantwortungsvoller Forschung und Innovation, und setzt sich für ihre weitere Förderung und Ausweitung ein;

76.  fordert, dass das Verhältnis zwischen Projekten „von unten“, wie dem derzeitigen FET-Open-Projekt, und denen „von oben“ (d. h. den großen gesellschaftlichen Herausforderungen) ausgewogen bleibt und dass kleinere Projekte und Verbundforschungsvorhaben „von unten nach oben“ auf den Weg gebracht werden; ist der Ansicht, dass eine Lockerung der Teilnahmebedingungen für Kooperationsprojekte eine Stärkung der wissenschaftlichen Kapazitäten bewirken würde; ist weiterhin der Ansicht, dass strategische Prioritäten mit aufkommenden Problemen verknüpft werden müssen; fordert die Kommission auf, das Verhältnis zwischen Projekten „von unten“ und Projekten „von oben“ zu untersuchen und sowohl unter gesellschaftlichen wie finanziellen Aspekten zu betrachten; betont die Notwendigkeit, bei der Zusammenstellung von Forschungsagenden mit Forschern, Industrie und zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammenzuarbeiten und sich mit ihnen zu beraten;

77.  spricht sich dafür aus, dass kleine und mittlere Projekte den Schwerpunkt der künftigen Forschungsförderung darstellen; ist der Ansicht, dass kleine und mittlere Projekte von Hochschulen und KMU leichter und mit geringerem Aufwand zu managen sind; ist weiterhin der Ansicht, dass sie auch eine Steigerung der bisher zu niedrigen Erfolgsquoten bei der Antragsstellung ermöglichen werden;

78.  ist der Ansicht, dass neue öffentliche Lizenzverfahren und Auszeichnungen als Innovationsanreize genutzt werden können, um die Forschung auf diese Bereiche zu fokussieren und die Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben sicherzustellen, wenn unsere derzeitigen Innovationsmodelle bestimmten gesellschaftlichen Erfordernissen nicht gerecht werden; fordert die Kommission auf, so früh wie möglich eine mögliche Pilotinitiative für Preisverleihungen als Innovationsanreize im medizinischen Sektor zu starten;

79.  fordert eine kohärente Abdeckung der gesamten FEI-Kette durch Umsetzung von Transparenzbestimmungen und eine klare Abstimmung zwischen den verschiedenen mit Forschungs- und Innovationsförderung befassten GD;

80.  fordert gegebenenfalls eine intensivere internationale Zusammenarbeit auf Gegenseitigkeit mit den strategischen Partnern der Europäischen Union, u.a. mit schnell wachsenden Ländern wie den BRIC-Staaten, um die globalen Herausforderungen besser bewältigen zu können; erinnert daran, dass vereinfachte Verfahren und deutlich kürzere Vorlaufzeiten für Anträge die Beteiligung von Forschern aus Drittländern fördern würden; betont, dass in den Nachbarländern auf der Grundlage einer besseren Koordinierung zwischen der Gemeinsamen Strategie und den Instrumenten der EU-Nachbarschaftspolitik mehr wissenschaftliche Kapazitäten aufgebaut werden müssen; vertritt die Auffassung, dass es für die Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Entwicklungsländern entscheidend ist, dass der Kapazitätsaufbau auch wirklich gestärkt wird und faire und umfassende Partnerschaften mit diesen Ländern eingegangen werden;

81.  ist der Ansicht, dass die Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Forschung mit potenziellem doppeltem Verwendungszweck nur mit Ländern erfolgen sollte, die die Menschenrechte, die UNO-Resolutionen und das Völkerrecht achten;

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82.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0256.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0236.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0401.
(4) ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 104.
(5) B7-0343/2011.
(6) Siehe Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2008 zum Thema „Frauen und Wissenschaft“, Ziffer 2. (ABl. C 279 E vom 19.11.2009, S. 40).

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