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 Vollständiger Text 
Verfahren : 2010/0281(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0183/2011

Eingereichte Texte :

A7-0183/2011

Aussprachen :

PV 22/06/2011 - 16
PV 22/06/2011 - 18
CRE 22/06/2011 - 16
CRE 22/06/2011 - 18

Abstimmungen :

PV 23/06/2011 - 12.13
CRE 23/06/2011 - 12.13
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
PV 28/09/2011 - 4.11
CRE 28/09/2011 - 4.11
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0287
P7_TA(2011)0424

Angenommene Texte
PDF 208kWORD 38k
Mittwoch, 28. September 2011 - Straßburg
Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte ***I
P7_TA(2011)0424A7-0183/2011
Entschließung
 Text
 Anlage

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. September 2011 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (KOM(2010)0527 – C7-0301/2010 – 2010/0281(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0527),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 121 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7–0301/2010),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Rechtausschusses zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Stellungnahme der Europäischen Zentralbank(1),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses(2),

–  gestützt auf die Artikel 55 und 37 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0183/2011),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest(3);

2.  nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis;

3.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 150 vom 20.5.2011, S. 1.
(2) ABl. C 218 vom 23.7.2011, S. 53.
(3) Dieser Standpunkt ersetzt die am 23. Juni 2011 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte, P7_TA(2011)0287).


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 28. September 2011 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte
P7_TC1-COD(2010)0281

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 1176/2011.)


ANHANG

Erklärung der Kommission

Die Kommission begrüßt die Annahme der Verordnung über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte. Die Verordnung trägt der Tatsache Rechnung, dass Art, Umfang und Dringlichkeit der politischen Herausforderungen in den betroffenen Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede aufweisen, und dass angesichts der bestehenden Schwächen und des Ausmaßes der notwendigen Anpassungen der Handlungsbedarf in den Mitgliedstaaten, die nach wie vor anhaltend hohe Leistungsbilanzdefizite und Wettbewerbsverluste aufweisen, besonders dringend ist. Sie berücksichtigt weiterhin, dass die Politik in den Mitgliedstaaten, die hohe Leistungsbilanzüberschüsse anhäufen, darauf abzielen sollte, die Maßnahmen zu ermitteln und durchzuführen, die dazu beitragen, ihre Binnennachfrage und ihr Wachstumspotenzial zu stärken. Die Kommission wird bei der Durchführung der Verordnung diesen Ansatz uneingeschränkt respektieren und sicherstellen, dass die Überwachung der Wirtschaftspolitik Staaten mit Leistungsbilanzdefizit und solche mit Leistungsbilanzüberschüssen gleichermaßen erfasst, wobei je nach Dringlichkeit des Handelns und Art der jeweils erforderlichen Korrekturmaßnahmen in geeigneter Weise differenziert werden wird.

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