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Verfahren : 2011/0014(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0227/2011

Eingereichte Texte :

A7-0227/2011

Aussprachen :

PV 12/10/2011 - 19
CRE 12/10/2011 - 19

Abstimmungen :

PV 13/10/2011 - 6.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0439

Angenommene Texte
PDF 204kWORD 36k
Donnerstag, 13. Oktober 2011 - Brüssel
Zeichnung zusätzlicher Anteile am Kapital der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung ***I
P7_TA(2011)0439A7-0227/2011
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Oktober 2011 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zeichnung zusätzlicher Anteile am Kapital der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) durch die Europäische Union infolge des Beschlusses zur Erhöhung dieses Kapitals (KOM(2011)0034 – C7-0038/2011 – 2011/0014(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2011)0034),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 212 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0038/2011),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 14. September 2011 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A7-0227/2011),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 13. Oktober 2011 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. .../2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zeichnung zusätzlicher Anteile am Kapital der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) durch die Europäische Union infolge des Beschlusses zur Erhöhung dieses Kapitals
P7_TC1-COD(2011)0014

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss Nr. 1219/2011/EU.)

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