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Verfahren : 2011/2011(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0323/2011

Eingereichte Texte :

A7-0323/2011

Aussprachen :

PV 24/10/2011 - 20
CRE 24/10/2011 - 20

Abstimmungen :

PV 25/10/2011 - 8.13
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0457

Angenommene Texte
PDF 169kWORD 68k
Dienstag, 25. Oktober 2011 - Straßburg
Globale wirtschaftliche Ordnungspolitik
P7_TA(2011)0457A7-0323/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2011 zu der globalen wirtschaftlichen Ordnungspolitik (2011/2011(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen und Vereinbarungen der G20-Gipfel von London, Pittsburgh, Toronto und Seoul,

–  in Kenntnis des am 8. Februar 2011 veröffentlichten Initiativberichts des Palais Royal mit dem Titel „Reform of the Monetary System: a cooperative approach for the twenty-first century“,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2010 zur Verbesserung der Economic Governance und des Stabilitätsrahmens in der Union, vor allem im Euroraum(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Mai 2011 zur EU als globalem Akteur: ihre Rolle in multilateralen Organisationen(2),

–  unter Hinweis auf die kontinuierliche einschlägige Arbeit des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber (TLD) und des Transatlantischen Wirtschaftsdialogs (TABD),

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0323/2011),

A.  in der Erwägung, dass die Weltwirtschaft in den vergangenen Jahrzehnten im Allgemeinen zunehmendes Wachstum und steigenden Wohlstand hervorgebracht und dadurch, trotz ungleicher Verteilung, Millionen Menschen aus der Armut herausgeführt hat, sowie in der Erwägung, dass die Zahl der Menschen, die nach wie vor in Armut und Verzweiflung leben, dennoch unvertretbar hoch ist; ferner in der Erwägung, dass die sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten zwischen und innerhalb von Ländern abgebaut werden müssen; darüber hinaus in der Erwägung, dass die Armutsbekämpfung in Europa eine der obersten Prioritäten der Strategie Europa 2020 sein muss;

B.  in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten und Europa nach wie vor mit den schlimmsten Auswirkungen der schlimmsten internationalen Rezession seit der großen Weltwirtschaftskrise zu kämpfen haben;

C.  in der Erwägung, dass die Entwicklung der Weltwirtschaft in den vergangenen Jahrzehnten durch nicht hinnehmbare Ungleichheiten beeinträchtigt worden ist;

D.  in der Erwägung, dass eine globale wirtschaftliche Ordnungspolitik es ermöglichen würde, die negativen Auswirkungen zu minimieren und die gefährlichen Folgen der Globalisierung wie beispielsweise die Vertiefung der Ungleichheiten oder die Zerstörung der Umwelt auszugleichen;

E.  in der Erwägung, dass das Auftreten neuer bedeutender Akteure in der Weltwirtschaft sowohl in Bezug auf den Welthandel als auch auf das wirtschaftliche Wachstum, allen voran China und Indien, tiefgreifende Auswirkungen hat, die wirtschaftliche Landschaft grundlegend verändert hat und Handelsreformen und konvertierbare Wechselkurse erforderlich macht;

F.  in der Erwägung, dass die aktuellen Ungleichgewichte nach wie vor in erster Linie durch fehlende Wettbewerbsfähigkeit und private und öffentliche Sparmaßnahmen in den Defizitländern und durch umfassende Sparmaßnahmen, verbunden mit einer mangelnden Nachfrage in den Überschussländern verursacht werden und dass sie heute ausgeprägter sind, sowie in der Erwägung, dass diese Ungleichgewichte die Weltordnungspolitik angesichts des hohen Globalisierungsgrades und des Umfangs der Kapitalflüsse vor neue Anforderungen stellen und die Strukturen der bestehenden institutionellen Regelungen infrage stellen,

G.  in der Erwägung, dass das wichtigste Element für die Wiederherstellung des Gleichgewichts in der Weltwirtschaft allgemein formuliert zwei Komponenten beinhaltet: stärkere Wettbewerbsfähigkeit und weitreichende Reformen zur Förderung des Wachstums in Defizitländern und der Öffnung der Märkte sowie einer soliden Geldpolitik in den Überschussländern;

H.  in der Erwägung, dass das erste Jahrzehnt des Bestehens der WWU gezeigt hat, dass eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik eine der Voraussetzungen für die Minimierung der Auswirkungen globaler finanzieller und wirtschaftlicher Erschütterungen darstellt;

I.  in der Erwägung, dass eine Vielzahl internationaler Organisationen wie IWF, Weltbank, WTO, UNCTAD und IFC der Steuerung der Weltwirtschaft dient, und zwar neben den zwischenstaatlichen Foren der G7 und G20, wobei der IWF und die G20 die wirksamsten Einrichtungen sind, auch wenn beide noch verbessert werden müssen;

J.  in der Erwägung, dass globale Märkte globale Regeln benötigen;

K.  in der Erwägung, dass die herrschenden Währungsregelungen zu einer erheblichen Anhäufung von Währungsreserven, vor allem des US-Dollars, in einigen Überschussländern geführt haben, wodurch wiederum das Angebot an Kapital in Defizitländern gestiegen ist und die Zinssätze nach unten gedrückt wurden, was wiederum zu der Preisblase bei Vermögenswerten beigetragen hat, die in der letzten Finanzkrise eine zentrale Rolle spielte;

L.  in der Erwägung, dass die globale Wirtschaftskrise, die im Finanzsektor begann, nunmehr zu einer hohen Verschuldung bei einigen der führenden Weltwirtschaftsakteure geführt hat, so in den USA, Japan und der EU;

M.  in der Erwägung, dass sich die G20 in ihrer Abschlusserklärung von Pittsburgh zu einem Rahmen für ein starkes, nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum darauf geeinigt haben, dass dringend ein neuer multilateraler Ansatz als Reaktion auf die Krise erforderlich ist;

N.  in der Erwägung, dass weltweit erkannt worden ist, welche Rolle einige Bereiche der Finanzwirtschaft bei der Mitverursachung der globalen Finanzkrise, der Demonstration von Schwächen in der Finanzregulierung und der Vertiefung der Staatsanleihenkrise gespielt haben, und dass die gemeinsame Auffassung besteht, dass die Rechenschaftspflicht und Transparenz des Finanzsektors gestärkt werden müssen und dass dieser einen angemessenen Anteil an den von der Krise verursachten Kosten übernehmen sollte;

O.  in der Erwägung, dass die häufig erwähnten Leistungsbilanzungleichgewichte eine Folge zugrunde liegender struktureller Ungleichgewichte in den Volkswirtschaften sind;

P.  in der Erwägung, dass das Fehlen einer koordinierten und wirksamen Regulierung und Überwachung des globalen Finanzsystems zu Schwächen im Finanzsektor geführt hat, die anschließend die Schwächen der Weltwirtschaft vertieft haben;

Q.  in der Erwägung, dass die wachsende Bedeutung und Wichtigkeit der G20 als Forum für informelle politische Diskussionen auf höchster globaler Ebene zu begrüßen ist, sowie in der Erwägung, dass die G20 als Institution keine Rechtsgrundlage und kein ständiges Sekretariat haben und über eine schwache Lenkungsstruktur verfügen, insbesondere im Hinblick auf andere internationale Institutionen wie den IWF und die WTO;

R.  in der Erwägung, dass das derzeitige internationale Währungssystem es mehreren Ländern ermöglicht hat, einen Wettlauf bei der Abwertung ihrer Währungen zu veranstalten, was zusammen mit den zunehmenden Spekulationsgeschäften mächtiger Marktakteure auf den Devisenmärkten in hohem Maße zu einer übermäßigen Volatilität der Wechselkurse beigetragen hat und beträchtliche Risiken für die Börsenmarkte sowie für den internationalen Handel in sich birgt;

S.  in der Erwägung, dass die EU nicht als starker Akteur bei der Neugestaltung des internationalen Währungs- und Finanzsystems gilt, da sie nicht mit einer Stimme spricht und ihre Außenvertretung in internationalen Wirtschaftsangelegenheiten bruchstückhaft erfolgt;

T.  in der Erwägung, dass unbedingt gewährleistet werden muss, dass die Wirtschafts- und Finanzsysteme nicht der Realwirtschaft schaden;

U.  in der Erwägung, dass dem IWF gemäß den Empfehlungen der G20 größere Befugnisse für die Aufsicht und Überwachung des globalen Finanzsystems eingeräumt und seine Finanzmittel aufgestockt wurden und eine grundlegende Reform seiner Verwaltungsstruktur im Gange ist;

V.  in der Erwägung, dass sich die Finanzmärkte in den letzten Jahrzehnten so entwickelt haben, dass über IT-intensive Prozesse und Netzwerke global agiert wird, und dass die Datenstandardisierung nicht Schritt hält und so eine markt- und oft sogar firmenweite Datenaggregation, Analyse und Tätigkeit behindert und die Transparenz von Finanztransaktionen verringert;

Politische Empfehlungen zur globalen wirtschaftlichen Ordnungspolitik

1.  hebt hervor, dass globale Ungleichgewichte eine potenzielle Bedrohung für die finanzielle und makroökonomische Stabilität in den führenden Volkswirtschaften darstellen, insbesondere wenn sie übermäßig werden, und sich auf andere Volkswirtschaften auswirken können; betont vor diesem Hintergrund, dass Ungleichgewichte, die auf die fehlende strukturelle Anpassung und die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Wirtschaft zurückzuführen sind, sowohl von Überschuss- als auch von Defizitländern bekämpft werden sollten, da dies auch die Quellen grundlegender Probleme sein könnten;

2.  betont, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise gezeigt hat, dass der Zufluss von Kapital aufgrund globaler Ungleichgewichte von einer verantwortungsvollen Geldpolitik und strengen Finanzregulierung und Aufsicht begleitet werden sollte;

3.  ist sich bewusst, dass politische Entscheidungsträger auf der ganzen Welt weiter an Lösungen zur Reform der globalen wirtschaftlichen Ordnungspolitik arbeiten müssen, um die Weltwirtschaft wieder ins Gleichgewicht zu bringen und einen weiteren Einbruch zu verhindern; betont, dass bei der Reform der Weltordnungspolitik sichergestellt werden sollte, dass die Märkte in einen umfassenden institutionellen Rahmen eingebettet sind, damit sie richtig funktionieren; ist außerdem der Auffassung, dass eines der vorrangigen Ziele der globalen wirtschaftlichen Ordnungspolitik in der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für langfristige Investitionen bestehen muss;

4.  betont die Bedeutung einer verantwortungsvollen Währungspolitik; fordert die Zentralbanken der größten Volkswirtschaften mit Nachdruck auf, bei der Umsetzung konventioneller oder unkonventioneller Maßnahmen mögliche negative externe Effekte wie Vermögenswertblasen, die Carry-Trade-Dynamik und die finanzielle Destabilisierung in anderen Ländern zu berücksichtigen;

5.  ist sich des Umstands bewusst, dass das Vertrauen in die Stärke der zugrunde liegenden Wirtschaft sowie die Tiefe, die Transparenz, der Entwicklungsgrad und die Stabilität ihrer Finanzmärkte letztlich die wichtigsten Faktoren sind, aufgrund derer Währungen von den Zentralbanken von Drittländern als Reserven gehalten werden; betont in diesem Zusammenhang, dass jede Währung, die in den Korb der Sonderziehungsrechte des IWF aufgenommen werden möchte, voll konvertierbar sein muss, und weist darauf hin, dass die Zusammensetzung des Korbs der Sonderziehungsrechte des IWF die relative Bedeutung der Währungen in den Handels- und Finanzsystemen der Welt widerspiegeln sollte;

6.  weist darauf hin, dass Wechselkurse die zugrunde liegenden Markteckdaten widerspiegeln sollten, um mehr Offenheit und Flexibilität zu schaffen und eine wirtschaftliche Anpassung zu ermöglichen, und dass sie daher nicht von nationalen Währungsbehörden verwaltet oder manipuliert werden sollten;

7.  fordert den IWF mit Nachdruck auf, seine Satzung einzuhalten, insbesondere die Verpflichtung, von einer Manipulation des Wechselkurses abzusehen, und sich auch an die einschlägigen Bestimmungen der GATT/WTO-Übereinkommen zu halten;

8.  drängt auf die erneute Erwägung der Nutzung von „Sonderziehungsrechten“ als möglichen Ersatz für den Dollar als Reservewährung der Welt, was zur Stabilisierung des globalen Finanzsystems beitragen könnte; fordert den IWF auf, die weitere Zuteilung sowie den breiteren Einsatz von Sonderziehungsrechten (SZR) insbesondere zum Zwecke der Verbesserung des multilateralen Wechselkurssystems zu prüfen;

9.  unterstützt die Arbeit und den Einsatz, die die G20-Staaten für die Umsetzung zeitlich gut eingeteilter, wachstumsfreundlicher Pläne zur mittelfristigen Konsolidierung der öffentlichen Finanzen leisten, indem sie die Binnennachfrage in einem Tempo unterstützen, das von den Gegebenheiten der einzelnen Länder bestimmt wird, eine angemessene Währungspolitik verfolgen, die Flexibilität des Wechselkurses erhöhen, um den zugrunde liegenden wirtschaftlichen Eckdaten besser Rechnung zu tragen, und Strukturreformen durchführen, um die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern und zur Wiederherstellung des globalen Gleichgewichts beizutragen;

10.  stellt jedoch fest, dass sich die Aussichten für eine Korrektur globaler Ungleichgewichte auf G20-Ebene bislang nur in einem sehr engen Rahmen bewegen;

11.  fordert die Welthandelsorganisation (WTO) nachdrücklich auf, eine aktive Rolle bei der Feststellung und Beseitigung möglicher, durch unterschiedliche Regulierungssysteme verursachter Handelsverzerrungen bei Finanzdienstleistungen zu übernehmen;

12.  fordert die Kommission auf, einen umfassenden Mechanismus zu konzipieren, der zu einem großen Teil auf den WTO-Regeln basiert, eng mit diesen verflochten ist und den Einsatz des Handels als außenpolitisches Instrument in einer Weise verhindert, die im Widerspruch zu international anerkannten demokratischen Werten steht, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen zum Ausdruck kommen;

13.  fordert die Kommission auf, die Frage der Zusammenarbeit bei der Überwachung von Warenderivaten in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften in Bezug auf Transparenz und Marktmissbrauch auf den nächsten Tagungen des Transatlantischen Wirtschaftsrats EU-USA anzusprechen;

14.  fordert die EU auf, die auf den G8/G20-Gipfeln abgegebenen Erklärungen umzusetzen, insbesondere was die Beihilfen für fossile Brennstoffe und die Landwirtschaft – unter Berücksichtigung der OECD-Leitlinien in diesem Bereich – sowie die Preisschwankungen bei Nahrungsmitteln und auf den Rohstoffmärkten betrifft;

15.  fordert die Kommission auf, ihre Handelsstrategie mit Blick auf die Stärkung des Süd-Süd-Handels und des intraregionalen Handels in anderen Teilen der Welt zu überarbeiten, um die Anfälligkeit vieler kleiner Volkswirtschaften zu verringern und zur zukünftigen Entwicklung stärkerer Wirtschaftspartner beizutragen;

16.  befürwortet die Festlegung eines Zeitrahmens für einen Aktionsplan, mit dem der Rahmen der G20 für ein starkes, nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum umgesetzt wird;

17.  begrüßt alle Initiativen für eine weiterführende Debatte und Zusammenarbeit im Bereich gemeinsamer globaler Herausforderungen, stellt jedoch fest, dass viele der derzeit bestehenden Foren, wie die G20, lediglich zu informellen Diskussionen ohne rechtliche Grundlage oder die Attribute internationaler Organisationen bei der Entscheidungsfindung bzw. bei der Umsetzung und Kontrolle ihrer Beschlüsse dienen und daher schwache Führungsstrukturen bleiben werden;

18.  stellt fest, dass das Konsensverfahren bei der Entscheidungsfindung, das viele Gremien auf dem Gebiet der weltweiten Zusammenarbeit kennzeichnet, keine mutigen Beschlüsse fördert und häufig zu vagen unverbindlichen Vereinbarungen führt; fordert das Weltforum nachdrücklich auf, es der EU gleichzutun und sich nicht mehr ausschließlich auf Einstimmigkeit zu stützen;

19.  hält es für erforderlich, dass die G20 konkretere Zusagen machen und die Fortschritte von einer unabhängigen, formelleren und integrativeren Stelle mit Statut und Sekretariat wie z. B. dem IWF überwacht werden;

20.  begrüßt die auf dem Gipfeltreffen der G20-Finanzminister am 19. Februar 2011 in Paris vereinbarten Schritte zur Messung von Ungleichheiten anhand einer Reihe von Indikatoren; betont, dass diese Indikatoren interne Ungleichgewichte umfassen sollten, wie z. B. die Verschuldung und die Defizite der öffentlichen Haushalte, private Ersparnisse und Schulden sowie externe Ungleichgewichte infolge von Handels- und Investitionsströmen und Transfers;

21.  fordert die G20 auf, regelmäßig einen Gemeinsamen Bewertungsprozess durchzuführen, der auf einem G20-Rahmen und den oben genannten Indikatoren basiert, um so zu Entscheidungsvarianten zu gelangen, mit denen sich ein starkes, nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum erzielen lässt;

22.  hebt hervor, dass die Finanzakteure global agieren, und ist deshalb der Auffassung, dass die Koordinierungslücken bei der Finanzmarktregulierung von nun an angegangen werden müssen, um zu verhindern, dass bestimmte Finanzakteure von der Aufsichtsarbitrage profitieren;

Reform des internationalen Währungs- und Finanzsystems und seiner Institutionen

23.  hebt hervor, dass die Europäische Union bei der weltweiten Wirtschaftsreform zur Legitimierung der internationalen Institutionen und ihrer transparenten und verantwortungsvollen Gestaltung eine führende Rolle einnehmen sollte und dass die Europäische Union immer mehr als einheitlicher Akteur in internationalen Wirtschaftsangelegenheiten auftreten sollte;

24.  fordert einen Sitz der EU im IWF und in der Weltbank; fordert einen demokratischeren IWF, wozu eine offene und leistungsbezogene Wahl seines geschäftsführenden Direktors und eine wesentliche Stärkung der Stimmrechte für Entwicklungs- und Schwellenländer gehören;

25.  ist der Auffassung, dass die globale wirtschaftliche Ordnungspolitik ausreichend entwicklungsfähig, flexibel und pragmatisch sein muss, um zu den unter den gegebenen Umständen und unter Achtung des Subsidiaritätsprinzips angemessensten Regelungen zu gelangen;

26.  hebt hervor, dass die Europäische Union innerhalb der weltweiten Wirtschaftsreform bei der Legitimierung der internationalen Institutionen und informellen Gremien sowie ihrer transparenten und verantwortungsvollen Gestaltung eine führende Rolle einnehmen muss;

27.  stellt fest, dass diesen Institutionen und Gremien, insbesondere den G20, eine bestimmte parlamentarische Legitimität auf globaler Ebene fehlt, und fordert daher die Einbeziehung der Parlamente in deren Entscheidungsprozesse; bedauert die demokratischen Defizite bestimmter Partner;

28.  verweist auf die Schwierigkeiten, die sich aus der mangelnden Übereinstimmung der von den verschiedenen informellen Gremien und internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen vertretenen Politiken ergeben; ist der Auffassung, dass Maßnahmen zur weltweiten institutionellen Koordinierung über den IWF erfolgen sollten;

29.  hebt hervor, dass ein umfassendes Verständnis und ein gemeinsamer Ansatz für die Währungspolitik, den internationalen Handel, tragfähige öffentliche Finanzen und flexible Währungen auf der Basis der wirtschaftlichen Eckdaten notwendig sind; vertritt die Ansicht, dass die Weltwirtschaft durch offene Märkte zum gegenseitigen Nutzen aller Beteiligten gekennzeichnet sein sollte; hebt hervor, dass soziale und ökologische Standards unabdingbar sind und in jeder Hinsicht weiterentwickelt werden müssen; hebt hervor, dass der IWF und die WTO im Zentrum eines solchen Prozesses stehen sollten;

30.  fordert die Mitglieder der WTO mit Nachdruck auf, multilateralen Handelsabkommen beizutreten und weitere internationale Handelsrunden mit dem Ziel durchzuführen, Hindernisse für den internationalen Handel in wesentlichem Umfang abzubauen, dabei für gleiche Bedingungen in allen Sektoren zu sorgen und somit zum wirtschaftlichen Wachstum und zur wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen;

31.  glaubt, dass die EU ein starkes Interesse an der Stärkung der IAO und an der Ermutigung ihrer Mitwirkung an der Tätigkeit der WTO und der Überwachung der Nachhaltigkeitskapitel in Verbindung mit dem APS hat, um es den Entwicklungsländern zu ermöglichen, einen größeren Nutzen aus dem Handel zu ziehen und würdige Arbeitsbedingungen und eine würdige Entlohnung für alle Arbeitnehmer sicherzustellen;

32.  fordert die Kommission auf, die Handels- und Investitionsstrategie der EU zu überarbeiten und auch die BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien und China) als zukünftige wichtige Handelspartner mit eigenen Interessen in ein gemeinsames globales Netzwerk miteinander verflochtener Interessen einer sozial und ökologisch nachhaltigen Entwicklung einzubeziehen;

33.  ist der Ansicht, dass multilaterale Entwicklungsbanken effizienter zusätzliche Mittel bereitstellen sollten, um diese auf konkrete lokale Bedürfnisse auszurichten, langfristige Investitionen zu unterstützen und lokale Wirtschaften zu konsolidieren;

34.  empfiehlt einen starken und unabhängigen IWF mit ausreichenden Instrumenten und Mitteln, die es ihm ermöglichen, verstärktes Augenmerk auf länderübergreifende Verbindungen zu legen, indem er nicht nur die multilaterale Überwachung stärkt, sondern auch einen Schwerpunkt auf Volkswirtschaften von systemischer Bedeutung und auf Entwicklungsindikatoren zur Bewertung dauerhafter starker Ungleichgewichte legt; fordert eine Erweiterung des Interventionsmandats des IWF auf Risiken aus Kapitalverkehrsbilanzen;

35.  betont, dass sichergestellt werden muss, dass multilaterale Abkommen über den Steuerinformationsaustausch Bestimmungen über den automatischen Informationsaustausch beinhalten, und fordert Maßnahmen zur Stärkung der Rechtsgrundlage für die schwarze Liste der nicht mit der OECD kooperierenden Gerichtsbarkeiten, um die Transparenz im steuerlichen Bereich und die Bekämpfung von Steuerbetrug und -hinterziehung zu verstärken; fordert die Kommission nachdrücklich auf, bis Ende 2011 einen soliden Standard für die länderbezogene Berichterstattung für grenzübergreifend tätige Unternehmen vorzulegen, um die Transparenz zu erhöhen und den Zugang der Steuerbehörden zu relevanten Daten zu verbessern;

36.  verweist auf die Bedeutung der internationalen Initiativen im Bereich der Rechnungslegungs- und Rechnungsprüfungsstandards;

37.  fordert die Staats- und Regierungschefs der G20 auf, die Debatte über gemeinsame Mindestelemente für eine weltweite Finanztransaktionssteuer ohne weitere Verzögerungen abzuschließen;

38.  hält die G20 für ein wichtiges Forum für die globale Konsultation, ungeachtet der Bedeutung anderer Gremien, stellt jedoch fest, dass sie einige Mängel als globale Institution aufweisen, darunter die mangelnde Repräsentation kleiner Länder, mangelnde Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht sowie eine fehlende Rechtsgrundlage, die ihre Beschlüsse rechtsverbindlich machen könnte;

39.  legt dem IWF und den G20 nahe, Volkswirtschaften mit niedrigem Haushaltsdefizit und disziplinierten Staatsausgaben um Rat zu ersuchen und den entsprechenden Rat zu befolgen;

40.  betont, dass das Euro-Währungsgebiet im Zusammenhang mit den Debatten um globale Währungsmodalitäten ausgehend von seiner einheitlichen Währung und Wechselkurspolitik als einheitlicher Akteur betrachtet werden muss;

41.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, Lösungen für eine stärkere Koordinierung zwischen den G-Formationen und dem System der Vereinten Nationen anzustreben;

42.  fordert die Einrichtung eines internationalen Gremiums der Zentralbanken, in erster Linie bestehend aus den Zentralbanken der EU, Japans, des Vereinigten Königreichs und der USA, mit dem Mandat zur Koordinierung der Währungspolitik, zur Überwachung der Finanzaufsicht und zur Erweiterung und Förderung der Sonderziehungsrechte als globale Reservewährung;

43.  empfiehlt, dass der IWF durch jährliche Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der im Exekutivdirektorium des IWF vertretenen Länder politisch gestärkt wird; legt den Mitgliedstaaten des IWF vor diesem Hintergrund auch nahe, Personen der höchsten staatlichen Ebene für das Exekutivdirektorium zu benennen, damit dieses die Führung als Forum für Diskussionen und Entscheidungen bezüglich der globalen wirtschaftlichen Ordnungspolitik übernehmen kann;

44.  hält es für notwendig, die Transparenz internationaler Kapitalflüsse zu erhöhen, insbesondere durch ein Eintreten für die Abschaffung des Bankgeheimnisses;

Ordnungspolitik für den Finanzsektor auf globaler Ebene

45.  hebt hervor, dass die fehlende Zusammenarbeit der Finanzaufsichtsbehörden zur Ausbreitung der Finanzkrise beigetragen und ihre Auswirkungen verschlimmert hat; fordert in dieser Hinsicht, dass die Aufsichtsbehörden der Union die Führung beim Aufbau der internationalen Zusammenarbeit und bei der Etablierung bewährter Verfahren der Finanzregulierung übernehmen; betont ferner, dass eine Annäherung in Richtung eines gemeinsamen Finanzregulierungsrahmens zwischen den USA und der EU vorteilhaft wäre;

46.  weist darauf hin, dass weltweit Reformen umgesetzt werden müssen, die die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Finanzinstitute verbessern;

47.  betont, dass in den Finanzzentren der Welt zwar Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Regulierung einiger Bereiche des Finanzsektors verabschiedet wurden, weitere Reformen der Vorschriften und Verfahren im Banken- und Schattenbankensystem jedoch gerechtfertigt sind;

48.  hebt die Notwendigkeit hervor, die europäischen Finanzaufsichtsorgane eindeutig anzuweisen, mit den entsprechenden Gremien von Drittländern bzw. auf internationaler Ebene zusammenzuarbeiten, wie dies beim Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) in Bezug auf den Rat für Finanzstabilität (FSB) der Fall ist;

49.  hebt die Notwendigkeit hervor, die mikro- und die makroprudentielle Aufsicht mittels eines stringenten und einheitlichen Ansatzes miteinander zu verbinden;

50.  weist darauf hin, dass auf die USA und die EU zusammen nahezu 40 % des weltweiten Handels und nahezu 50 % des weltweiten BIP entfallen, und empfiehlt einen verstärkten Dialog über die makroprudentielle Aufsicht mit Schwerpunkt auf dem transatlantischen Dialog, eine vollständige und ausgewogene Umsetzung des Basel-III-Pakets und eine weiterführende Debatte über die Ausweitung der Überwachung auf nicht dem Bankenwesen angehörende Finanzeinrichtungen; fordert anhaltende Impulse für die Reform der Finanzsektorregulierung, um sicherzustellen, dass der Sektor Stabilität und Wachstum in der globalen Realwirtschaft wirksam unterstützt;

51.  achtet den Ansatz der G20, der WTO, von Basel III und anderen multinationalen Stellen, erkennt jedoch zugleich die potenziellen Gefahren einer Überregulierung und eines Regulierungswettbewerbs;

52.  begrüßt die Einrichtung des „Global Economy Meeting“ der Zentralbank-Gouverneure unter der Schirmherrschaft der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) als Referenzgruppe für die Gestaltung der Zusammenarbeit der Zentralbanken;

53.  ist beunruhigt über die Gefahr von Zersplitterung aufgrund der Unterschiedlichkeit der Regelungen, die einen Einfluss auf die Tätigkeit von globalen Finanzakteuren haben; fordert deshalb ein größeres Maß an Übereinstimmung zwischen den in unterschiedlichen Bereichen erlassenen Bestimmungen;

54.  erkennt die Rolle der EIB bei der Förderung von Wachstum durch langfristige Investitionen an;

55.  unterstreicht, dass es notwendig ist, angemessene Kriterien für die Ermittlung systemisch wichtiger Finanzinstitute zu entwickeln, um Institute zu vermeiden, die „zu groß oder zu verflochten sind, um zu scheitern“, und somit das Systemrisiko durch die Nutzung zusätzlicher Reserve- und Kapitalanforderungen sowie von Kartellgesetzen zu vermindern;

56.  fordert den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht auf, Maßnahmen zur Zweckbindung des Privatkundengeschäfts systemisch wichtiger Institute vorzuschlagen und es ihnen zur Auflage zu machen, dass sie eigenständig kapitalisiert sein müssen;

57.  fordert den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht nachdrücklich auf, einen Standardansatz zur Berechnung der risikogewichteten Aktiva zu entwickeln, um die Exposition der Banken gegenüber Kredit- und Marktrisiken genau bewerten zu können;

58.  empfiehlt die Entwicklung einer geeigneten internationalen Infrastruktur unter der Ägide des IWF, die Behörden ebenso wie der Branche eine einheitliche Quelle für standardisierte Finanzbasisdaten bietet, auf diese Weise fachliche Unterstützung für internationale Aufsichtsaufgaben liefert und zugleich für sicherere und effizientere Prozesse in der Branche sorgt;

Umgestaltung des internationalen Währungssystems
Die Rolle der EU und ihre Herausforderungen

59.  weist nachdrücklich auf die positiven Auswirkungen eines stärkeren Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung in der EU und dem Euro-Währungsgebiet auf die globale Zusammenarbeit und Koordinierung hin;

60.  verweist auf die große Bedeutung einer Stärkung und Vertiefung des Europäischen Binnenmarktes nicht nur als interne Zielvorgabe, sondern auch als Vorbild für andere Handelsblöcke in der ganzen Welt;

61.  unterstreicht die Notwendigkeit von EU-Politiken sowohl im Agrar- als auch im Finanzbereich, die dazu beitragen, globale Erschütterungen beim Angebot und bei den Preisen für Lebensmittel zu vermeiden;

62.  betont die positiven Auswirkungen eines stärkeren Rahmens der wirtschaftspolitischen Steuerung, der den Stabilitäts- und Wachstumspakt in der EU und im Euro-Währungsgebiet im Sinne der weltweiten Zusammenarbeit und Koordinierung unterstützt;

63.  weist darauf hin, dass sich die EU durch eine stärkere Vertretung nach außen auf der Grundlage einer wirksameren und transparenteren internen Entscheidungsfindung gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Vertrags von Lissabon aktiv an der Neugestaltung des internationalen Währungs- und Finanzsystems beteiligen sollte;

64.  begrüßt die Schaffung der vier neuen europäischen Finanzregulierungsstellen – der Europäischen Bankaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken – und hofft, dass sie die entsprechende Stärke und Wirksamkeit erlangen;

65.  ist der Auffassung, dass die Notwendigkeit, für international gleiche Bedingungen zu sorgen, die EU oder andere regionale Blöcke und Länder nicht davon abhalten sollte, regionale Regelungen zu stärken, die der vollen Ausnutzung der von WTO und anderen internationalen Standards gebotenen Flexibilität dienen, um die makroökonomischen Eckdaten neu auszugleichen und den Wohlstand zu erhöhen;

66.  fordert die EU auf, ihr Augenmerk auf die Verringerung ihrer Energieabhängigkeit zu lenken, um die importierte Inflation einzudämmen und die Handelsbilanz mit den Öl produzierenden Ländern wieder ins Gleichgewicht zu bringen;

67.  hebt hervor, dass die Schaffung globaler öffentlicher Güter wie Klimaschutz und die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele durch einen EU-Rahmen für den qualifizierten Marktzugang gefördert werden könnte;

68.  fordert die Kommission auf, einen Vorschlag dafür vorzulegen, wie das interne Verfahren der Entscheidungsfindung der EU mit stärkerer Kohärenz im Hinblick auf die Vertretung nach außen in Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten verbessert werden kann, um sicherzustellen, dass die Vertretung der EU dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten und den nationalen Parlamenten gegenüber demokratisch rechenschaftspflichtig ist;

69.  fordert nachdrücklich, dass die G20 oder die WTO die Möglichkeit eines globalen Abkommens für eine CO2-Abgabe auf Importe von Produkten und Dienstleistungen erörtern;

70.  verweist darauf, dass das Euro-Währungsgebiet gemäß Artikel 138 des Vertrags von Lissabon eine einheitliche Außenvertretung einrichten sollte; fordert die Kommission eindringlich auf, einen diesbezüglichen Vorschlag vorzulegen;

71.  hebt hervor, dass eine umfassende Teilnahme an der Weltwirtschaft für Europa entscheidend ist, um all seine Chancen zu nutzen, und die beste Gelegenheit bietet, dabei mit einer Stimme zu sprechen;

72.  fordert die EU auf, in ihrer Handelspolitik jederzeit fairen Handel, Demokratie, Menschenrechte, würdige Arbeitsbedingungen und eine nachhaltige Entwicklung in Übereinstimmung mit dem Vertrag von Lissabon, ihrer internen Agenda und den Millenniums-Entwicklungszielen zu fördern.

o
o   o

73.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0377.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0229.

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