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Verfahren : 2011/2020(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0354/2011

Eingereichte Texte :

A7-0354/2011

Aussprachen :

PV 26/10/2011 - 3
CRE 26/10/2011 - 3

Abstimmungen :

PV 26/10/2011 - 8.2
CRE 26/10/2011 - 8.2
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0461

Angenommene Texte
PDF 380kWORD 107k
Mittwoch, 26. Oktober 2011 - Straßburg
Standpunkt des Parlaments zu dem vom Rat geänderten Entwurf des Haushaltsplans 2012
P7_TA(2011)0461A7-0354/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Oktober 2011 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 in der vom Rat geänderten Fassung – alle Einzelpläne (13110/2011 – C7-0247/2011 – 2011/2020(BUD)) und den Berichtigungsschreiben Nr. 1/2012 (KOM(2011)0372) und 2/2012 (KOM(2011)0576) zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  gestützt auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften(1),

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(2),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2011 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2012(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. April 2011 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2012 – Einzelplan I – Parlament(5),

–  in Kenntnis des von der Kommission am 26. Mai 2011 vorgelegten Entwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 (KOM(2011)0300),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2011 zu dem Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2012(6),

–  in Kenntnis des vom Rat am 25. Juli 2011 angenommenen Standpunkts zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union (13110/2011 – C7-0247/2011),

–  in Kenntnis der Berichtigungsschreiben Nr. 1/2012 und 2/2012 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, die am 17. Juni 2011 bzw. am 16. September 2011 von der Kommission vorgelegt wurden,

–  gestützt auf Artikel 75b seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses und der Stellungnahmen der anderen beteiligten Ausschüsse (A7-0354/2011),

ABSCHNITT III
Allgemeine Erwägungen

1.  weist darauf hin, dass die Förderung einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wirtschaft, die Arbeitsplätze und qualitativ hochwertige Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem Wege über die sieben Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 schafft, ein von den 27 Mitgliedstaaten und den Organen der EU gemeinsam unterstütztes Ziel ist; weist darauf hin, dass die Umsetzung dieser Strategie bis 2020 sehr umfangreiche zukunftsorientierte Investitionen erfordern wird, die von der Kommission in ihrer Mitteilung vom 19. Oktober 2010 mit dem Titel „Überprüfung des EU-Haushalts“ (KOM(2010)0700) mit mindestens 1 800 Milliarden Euro veranschlagt werden; unterstreicht deshalb, dass die notwendigen Investitionen – sowohl auf der Ebene der EU als auch der Ebene der Mitgliedstaaten – jetzt getätigt werden müssen und nicht länger hinausgeschoben werden dürfen;

2.  verweist darauf, dass die Strategie Europa 2020 für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum im Zentrum der Haushaltsstrategie der EU für 2012 stehen muss, um Europa dabei zu helfen, sich von der Krise zu erholen und gestärkt daraus hervorzugehen;

3.  ist vor diesem Hintergrund zutiefst besorgt darüber, dass die gegenwärtige Krise zu einem Rückgang der öffentlichen Investitionen in einigen dieser Bereiche geführt hat, was auf die Anpassungen zurückzuführen ist, die die Mitgliedstaaten an ihren nationalen Haushaltsplänen vorgenommen haben; fordert, dass diese Entwicklung umgekehrt wird, und ist zutiefst davon überzeugt, dass Investitionen sowohl auf der Ebene der EU als auch auf nationaler Ebene garantiert werden müssen, wenn die Strategie Europa 2020 in der gesamten Union verwirklicht werden soll; ist der Auffassung, dass dem EU-Haushalt insofern eine wichtige Rolle zukommt, als er als Hebel für die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Wiederbelebung der Wirtschaftstätigkeit dient und als solcher eingesetzt werden sollte, indem nationale Investitionen zur Ausweitung des Wachstums und der Beschäftigung ausgelöst und unterstützt werden; betont, dass dies uneingeschränkt in Einklang steht mit der Dynamik des Europäischen Semesters, das als neuer Mechanismus für eine verstärkte wirtschaftspolitische Steuerung in Europa darauf abzielt, Konsistenz, Synergien und Komplementariät zwischen dem EU-Haushalt und den nationalen Haushalten bei der Verwirklichung der gemeinsam vereinbarten Ziele der Strategie Europa 2020 zu verstärken;

4.  verweist erneut darauf, dass der Haushaltsplan der EU auf keinen Fall einfach als Finanzmasse aufgefasst und bewertet werden sollte, die den nationalen Haushalten als Belastung hinzugefügt wird, sondern im Gegenteil als Chance verstanden werden muss, die Initiativen und Investitionen voranzubringen, die für die Union insgesamt von Interesse sind und einen Zusatznutzen bringen, da die meisten dieser Initiativen und Investitionen vom Parlament und vom Rat im Wege der Mitentscheidung gemeinsam beschlossen werden und damit auch auf nationaler Ebene legitimiert sind;

5.  bekräftigt den komplementären Charakter des EU-Haushaltsplans gegenüber den nationalen Haushalten und die von ihm ausgelöste Dynamik zur Förderung von Wachstum und Arbeitsplätzen und unterstreicht, dass er angesichts seines sehr spezifischen Charakters und seines begrenzten Umfangs nicht durch willkürliche Kürzungen gedrosselt und beschnitten werden sollte, sondern dass im Gegenteil gezielte Bereiche verstärkt werden müssen;

6.  erkennt an, dass ein akuter Mangel an Finanzmitteln in der EU – sowohl auf der Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf der Ebene der Union – besteht; unterstreicht, dass dem Grundsatz eines angemessenen Gegenwertes für die eingesetzten Mittel wirkliche Bedeutung beizumessen ist und sämtliche Programme und Ausgaben sorgfältig mit Blick auf ihre Nachhaltigkeit, Effizienz und Effektivität analysiert werden sollten;

7.  verweist darauf, dass die aus dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) resultierenden Margen keinen wirklichen Handlungsspielraum zulassen, insbesondere in Teilrubrik 1a und in Rubrik 4, und die Fähigkeit der Union verringern, auf politische Veränderungen und einen unvorhergesehenen Bedarf zu reagieren und dabei gleichzeitig an ihren Prioritäten festzuhalten; verweist darauf, dass der Umfang der Herausforderungen, mit denen die Union konfrontiert ist, Mittel erfordern würde, die weit über die gegenwärtigen Obergrenzen des MFR hinausgehen; verweist in dieser Hinsicht darauf, dass die Mobilisierung der in der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung vorgesehenen Instrumente aufgrund der verschiedenen Herausforderungen und neuen Prioritäten, wie der Arabische Frühling und die Notwendigkeit, der Umsetzung der Strategie Europa 2020 als koordiniertes Instrument zur Bekämpfung der gegenwärtigen wirtschaftlichen und sozialen Krise einen starken Impuls zu geben, in diesem Jahr unvermeidbar geworden ist;

Standpunkt des Rates

8.  bedauert die vom Rat am Haushaltsentwurf der Kommission (HE) vorgenommenen Kürzungen um 1,59 Milliarden EUR bei den Verpflichtungen (-1,08 %) und um 3,65 Milliarden EUR bei den Zahlungen (-2,75 %) und weist darauf hin, dass diese Kürzungen zu Gesamtbeträgen von 146,25 Milliarden EUR bei den Verpflichtungen (bzw. +2,91 % im Vergleich zum Haushaltsplan 2011(7)) und 129,09 Milliarden EUR bei den Zahlungen (+2,02 %) geführt haben - im Vergleich zu +4,03 % und +4,91 % nach dem HE der Kommission (einschließlich des Berichtigungsschreibens Nr. 1/2012);

9.  stellt fest, dass der Rat bei mehreren Hunderten von Haushaltslinien Kürzungen vorgeschlagen hat, während er keine einzige Aufstockung vorschlägt; unterstreicht, dass diese linearen Kürzungen über sämtliche Rubriken des MFR – jedoch nicht im gleichen Ausmaß – verbreitet sind;

10.  verweist auf einige Widersprüche bei diesen Kürzungen im Vergleich zu den Standpunkten, die der Rat unlängst eingenommen hat, was z. B. für die Kürzungen gilt, die er im HE 2012 bei den Haushaltslinien für die neu errichteten Agenturen für die Finanzaufsicht vorgenommen hat, deren Errichtung er energisch vorangetrieben hat, für die er offensichtlich jedoch nicht die Finanzmittel bereitstellen will, die erforderlich sind, damit sie zufriedenstellend arbeiten können;

11.  erkennt die Besorgnisse des Rates über die wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Sachzwänge auf nationaler Ebene an; glaubt, dass die Union Verantwortungsbewusstsein im Bereich des Haushaltsplans an den Tag legen sollte, verweist jedoch darauf, dass der Haushaltsplan der EU gemäß den Bestimmungen des Vertrags kein Defizit aufweisen darf und dass der Haushaltsplan der EU einen Anteil von 2 % am Gesamtbetrag der öffentlichen Ausgaben in der Union hat;

12.  bedauert vor diesem Hintergrund, dass der Rat ungeachtet früherer Forderungen des Parlaments horizontale Kürzungen im Haushaltsplan vorgenommen und a priori über die Gesamthöhe der Mittel beschlossen hat, ohne einer genauen Bewertung des tatsächlichen Bedarfs für die Verwirklichung der vereinbarten Ziele und politischen Verpflichtungen der Union sowie den vom Parlament in seiner vorstehend genannten Entschließung vom 23. Juni 2011 zum Mandat für den Trilog dargelegten Prioritäten gebührend Rechnung zu tragen;

13.  unterstreicht, dass die einzige Berücksichtigung von Ausführungsraten der Vergangenheit – zusammen mit den Steigerungssätzen im Vergleich zum Haushaltsplan des Vorjahres – als Grundlage für die Auswahl von Haushaltslinien und Beträgen, bei denen Kürzungen vorzunehmen sind, einen rückwärts gerichteten Ansatz darstellt, der es im Kontext der mehrjährigen Planung nicht gestattet, die Beschleunigung der Ausführung im Laufe der Jahre angemessen widerzuspiegeln;

14.  stellt fest, dass die vom Rat vorgeschlagene geringe Höhe der Zahlungen zu einer größeren Diskrepanz zwischen Zahlungsermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen führen und mechanisch einen Anstieg der ausstehenden Verpflichtungen (RAL) am Jahresende – insbesondere in den Teilrubriken 1a und 1b – zur Folge haben würde; macht in diesem Kontext warnend auf den bereits hohen Betrag an akkumulierten RAL so kurz vor dem Ende dieses MFR aufmerksam;

Haushaltsvorschlag des Parlaments

15.  legt die Gesamthöhe der Mittel auf 147 763,82 Millionen EUR und 133 143,18 Millionen EUR für Verpflichtungs- bzw. Zahlungsermächtigungen fest;

16.  verweist darauf, dass das Parlament als eine seiner wichtigsten Prioritäten(8) für den Haushaltsplan 2012 die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Strategie Europa 2020 ermittelt hat, da sie wesentliche und notwendige Bestandteile der EU-Strategie für die wirtschaftliche Erholung sind; betont, dass die vorgeschlagene Aufstockung bei den Mitteln für eine ausgewählte Reihe von Haushaltsposten sowohl kurz- als auch langfristigen Strategien für die Zukunft der Union dienlich ist;

17.  ist der Auffassung, dass die von der Kommission vorgeschlagene Höhe der Zahlungen ein bloßer Mindestbetrag an Zahlungen ist, wie dies auch in mehreren Erklärungen von Präsident Barroso und Kommissionsmitglied Lewandowski zum Ausdruck gebracht worden ist; glaubt nicht, dass der Entwurf für eine Erklärung Nr. 1 des Rates zu den Zahlungsermächtigungen, mit der darauf abgezielt wird, die Frage eines möglichen zusätzlichen Bedarfs an Zahlungen anzugehen, in dieser Hinsicht von irgendwelchem Nutzen ist, insbesondere im Lichte der Erfahrungen, die Anfang 2011 gemacht wurden, als der Rat der vergleichbaren Erklärung, die er für den Haushaltsplan 2011 initiiert hatte, nur sehr zögerlich nachgekommen ist; beschließt deshalb ebenfalls, den Großteil der Mittel für Zahlungen auf der Höhe des HE wiedereinzusetzen, umso mehr deshalb, weil die vom Rat bei den Zahlungen vorgenommenen Kürzungen auch Bereiche und Haushaltslinien betreffen, die unter die Zielvorgaben der Strategie EU 2020 fallen, insbesondere in den Teilrubriken 1a und 1b;

Teilrubrik 1a

18.  verweist darauf, dass die Teilrubrik 1a die Schlüsselrubrik des MFR 2007-2013 im Hinblick auf die Verwirklichung der Zielvorgaben der Strategie Europa 2020 ist, was auf ihren direkten oder indirekten Beitrag zur Finanzierung aller fünf Kernziele und der sieben Leitinitiativen zurückzuführen ist;

19.  bedauert, dass die Kommission und der Rat im Allgemeinen nicht vorschlagen, über die ursprüngliche Planung hinaus die Unterstützung für dringend benötigte Investitionen zur Verwirklichung der sieben Leitinitiativen aufzustocken, und stellt fest, dass sie bedauerlicherweise dazu neigen, die unbedingt erforderliche Ausweitung der gemeinsamen finanziellen Anstrengungen auf den MFR nach 2013 zu verschieben; ist davon überzeugt, dass diese Verhaltensweise die Verwirklichung der Kernziele bis 2020 ernsthaft gefährden wird; schlägt deshalb in einigen Schlüsselbereichen, insbesondere Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmertum, Forschung und Innovation, Bildung und lebenslanges Lernen einige gezielte Aufstockungen im Vergleich zum HE der Kommission vor;

20.  verweist darauf, dass es zur Finanzierung des ITER notwendig sein wird, dass sich die Haushaltsbehörde auf eine Revision des MFR 2007-2013 einigt; nimmt den Vorschlag der Kommission vom 20. April 2011 zur Finanzierung der fehlenden 1,3 Milliarden EUR für ITER in den Jahren 2012 und 2013 zur Kenntnis, betont jedoch im Einklang mit dem vom Rat vorgenommenen Ausschluss zusätzlicher Finanzmittel für ITER aus seiner Lesung des Haushaltsplans, dass die Verhandlungen über die zusätzlichen Kosten von ITER vom Haushaltsverfahren 2012 abgekoppelt sind; bekundet dennoch seine Bereitschaft, die Frage der zusätzlichen Finanzierung, die für ITER erforderlich ist, bis Ende des Jahres 2011 zu regeln, um zu gewährleisten, dass die bestehenden EU-Strukturen auf dem Gebiet der Kernfusion infolge der Tatsache, dass kein Beschluss gefasst wird, nicht geschwächt werden;

21.  bekräftigt nachdrücklich seinen entschiedenen Widerstand gegen jegliche Umschichtung aus dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung (RP7) in der von der Kommission als Teil des Pakets zur Finanzierung von ITER vorgeschlagenen Form, da dies die erfolgreiche Ausführung des RP7 gefährden und dessen Beiträge zur Verwirklichung der Kernziele und zur Umsetzung der Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 erheblich verringern würde; setzt deshalb beim RP7 wieder die Beträge der Finanzplanung ein, indem es den von der Kommission gekürzten Haushaltslinien die 100 Millionen EUR hinzufügt; setzt ebenfalls den Großteil der Zahlungen, die vom Rat bei Haushaltslinien des RP7 gekürzt wurden, wieder ein (492 Millionen EUR), um jedwedes Risiko der Nichtausführung bestehender rechtlicher Verpflichtungen zu vermeiden, da dies zu zusätzlichen Kosten aufgrund von Zinsen für verspätete Zahlungen führen könnte;

22.  beschließt, die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen für ausgewählte Haushaltslinien des RP7 (Kapazitäten – Forschung zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen, Zusammenarbeit – Energie, Ideen, Menschen und Forschung im Bereich der Energie) weiter aufzustocken; ist der Auffassung, dass diese Haushaltslinien wichtig sind, um Wachstum und Investitionen in Schlüsselbereichen sicherzustellen, die den Kern der Strategie Europa 2020 bilden; ist der Auffassung, dass die gegenwärtige Ausführungsrate beim RP7 gewährleisten wird, dass diese zusätzlichen Beträge effektiv in die Finanzplanung dieser Programme integriert werden können;

23.  stockt außerdem die Gesamthöhe der Verpflichtungsermächtigungen für das Rahmenprogramm Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP – Intelligente Energie und CIP – Unternehmertum und Innovation) im Vergleich zu dem ursprünglich vorgesehenen Betrag weiter auf, um bei den Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 Ergebnisse vorzuweisen; hofft, dass diese Aufstockung dazu beitragen wird, den Zugang von KMU zu diesem Programm zu verbessern und spezifische Programme und innovative Finanzinstrumente zu entwickeln; verweist auf die wichtige Rolle der KMU im Hinblick auf die Ankurbelung der Wirtschaft in der EU und unterstützt insbesondere das Programm CIP/EIP als unerlässliches Instrument zur Überwindung der Krise;

24.  beschließt außerdem, eine beträchtliche Aufstockung der Mittel des Programms Lebenslanges Lernen aufgrund seines großen europäischen Zusatznutzens und wegen seines wesentlichen Beitrags zu den Leitinitiativen „Jugend in Bewegung“ und „Innovationsunion“ vorzunehmen; ist davon überzeugt, dass diese Aufstockungen uneingeschränkt durchführbar sind, weil die zusätzlichen Finanzmittel für dieses Programm, die im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan 2011 vom Europäischen Parlament vorgeschlagen und von der Haushaltsbehörde gebilligt wurden, bisher erfolgreich ausgeführt worden sind, was zu einer beträchtlichen Zunahme der Zahl der Teilnehmer geführt hat; bekräftigt sein entschiedenes Engagement für eine Unterstützung von EU-Programmen in den Bereichen Jugend und Bildung, da diese zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit beitragen können, und schlägt ferner eine beträchtliche Aufstockung bei den Verpflichtungsermächtigungen für das Programm Erasmus Mundus vor;

25.  beschließt, den im HE für die Haushaltslinie für den Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung (EGF) vorgesehenen Betrag an Zahlungen wieder einzusetzen, und bekräftigt seine Forderung nach weiteren Verbesserungen beim Verfahren zur Mobilisierung des EGF, um die Unterstützung vor Ort zu beschleunigen;

26.  schlägt diesbezüglich dem anderen Teil der Haushaltsbehörde die Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments über einen Betrag von 30,75 Millionen EUR unter Teilrubrik 1a vor;

Teilrubrik 1b

27.  stellt fest, dass der Standpunkt des Rates nicht auf eine Änderung des Vorschlags der Kommission für die Verpflichtungsermächtigungen hinausläuft, und betont, dass dieser Standpunkt zu den Verpflichtungsermächtigungen im Einklang mit den im MFR festgelegten Mitteln steht, wenn man die technische Anpassung am Finanzrahmen für 2012 entsprechend Nummer 17 der IIV vom 17. Mai 2006 berücksichtigt;

28.  verweist auf die wichtige Rolle der Regional- und der Kohäsionspolitik bei der Verwirklichung der Zielvorgaben der Strategie EU 2020 und für die wirtschaftliche Erholung der europäischen Regionen; bedauert den restriktiven Ansatz des Rates bei den Zahlungen, die im Vergleich zu dem von der Kommission veranschlagten Bedarf an Zahlungen für 2012 um etwa 1,3 Milliarden EUR gekürzt wurden; stellt fest, dass nur die Haushaltslinien für das Konvergenzziel und die technische Unterstützung von den vom Rat vorgenommenen Kürzungen verschont geblieben sind; verweist darauf, dass diese Kürzungen bei Haushaltsmitteln vorgenommen wurden, die bereits weit unter den Voranschlägen der Mitgliedstaaten (61 Milliarden EUR für 2012 bzw. etwa 50 % über den Ansätzen des HE) lagen und der fragliche Betrag weithin als das absolute Minimum angesehen wird, welches erforderlich ist, um bevorstehenden Zahlungsforderungen nachzukommen und der Beschleunigung der Ausführung am Ende der Planungsperiode gerecht zu werden; ist davon überzeugt, dass diese Haltung des Rates in keinerlei Weise hinnehmbar ist, da die Kommission kürzlich einige konkrete Vorschläge zur Aufstockung der Zahlungen bei den Strukturfonds und beim Kohäsionsfonds in den Ländern vorgelegt hat, die am stärksten von der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen sind; fordert eine Bewertung der Durchführung der Regional- und der Kohäsionspolitik und die Vorlage konkreter Vorschläge für Maßnahmen zur Verringerung der RAL;

29.  fordert die Kommission auf, die wichtige Rolle der kommunalen und regionalen Ebene bei der Bekämpfung des Klimawandels anzuerkennen;

30.  hebt deshalb die vom Rat gekürzten Zahlungsermächtigungen wieder auf das Niveau des HE an;

Rubrik 2

31.  hebt generell die vom Rat unter der Rubrik 2 gekürzten Mittel wieder auf den Betrag von 60 457,76 Millionen EUR an, der um 3,07 % über den Beträgen des Haushaltsplans 2011 liegt; ist der Auffassung, dass die von der Kommission vorgenommene Schätzung des Bedarfs an Haushaltsmitteln realistischer ist als die Vorschläge des Rates, insbesondere in Anbetracht der gegenwärtigen Situation, die durch eine große wirtschaftliche Unsicherheit und Instabilität der Märkte gekennzeichnet ist;

32.  weist darauf hin, dass mit dem im Herbst 2011 vorzulegenden traditionellen Berichtigungsschreiben zur Agrarpolitik die gegenwärtige Vorausschätzung im Hinblick auf eine genauere Bewertung des tatsächlichen Bedarfs angepasst wird; verweist vor diesem Hintergrund auf den endgültigen Umfang der 2012 voraussichtlich verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen (Berichtigung in Folge von Konformitätsabschlüssen, Unregelmäßigkeiten und der zusätzlichen Milchabgabe), die letztendlich für den Umfang der im Haushaltsplan 2012 zu beschließenden zusätzlichen Mittel maßgeblich sein werden; schätzt, dass die derzeit belassene Marge (352,24 Millionen EUR) ausreichen sollte, um den Bedarf in dieser Rubrik zu decken, falls keine unvorhergesehenen Umstände eintreten;

33.  fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zu verstärken, in dieser Rubrik klare Prioritäten für nachhaltige landwirtschaftliche Systeme festzulegen, die die biologische Vielfalt bewahren, Wasserressourcen und Bodenfruchtbarkeit schützen und den Tierschutz und die Beschäftigung nicht beeinträchtigen; glaubt, dass eine solche Politik als positive Nebenwirkung die Vorbeugung von Krisen wie der Ausbreitung von EHEC haben könnte;

34.  lehnt die Aufstockung bei der Haushaltslinie für die so genannten negativen Ausgaben (Rechnungsabschluss) ab, die als künstliche Kürzung der Gesamthöhe der Mittel der Rubrik 2 erscheint; ist jedoch der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten möglicherweise besser in der Lage sind, die Effektivität und Zuverlässigkeit ihrer nationalen Aufsichts- und Kontrollsysteme im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die offensichtlich überschätzt wird, zu bewerten;

35.  betont, dass die Vorbeugungs- und Reaktionsmechanismen für Krisen im Sektor Obst und Gemüse eindeutig unzureichend sind und deshalb eine unverzügliche Lösung gefunden werden muss, bis die neue GAP in Kraft ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dem Europäischen Parlament und dem Rat einen konkreten Vorschlag vorzulegen, um eine ausreichende Aufstockung des Beitrags der Union zum Krisenfonds innerhalb der operationellen Mittel für die Erzeugerorganisationen sicherzustellen; fordert, dass diese Aufstockung spezifischen Maßnahmen zugunsten der von der E. coli-Krise betroffenen Erzeuger und zur Vorbeugung künftiger Krisen dient;

36.  stellt eine gesteigerte Unterstützung für das Schulmilchprogramm und eine anhaltende Unterstützung für das Programm zur Ausgabe von Obst an den Schulen zur Verfügung;

37.  hält an der Mittelzuweisung für das EU-Programm für die Abgabe von Lebensmitteln an Bedürftige in der Union fest, welches 18 Millionen Menschen in der Union, die von Problemen der Unterernährung betroffen sind, unterstützt; begrüßt die jüngsten Bemühungen der Kommission (siehe den abgeänderten Kommissionsvorschlag vom 3. Oktober 2011 für eine Verordnung zu diesem Thema (KOM(2011)0634)), eine politische und rechtliche Lösung zu finden, um drastischen Kürzungen bei der Ausführung des Programms in den Jahren 2012 und 2013 vorzubeugen; fordert den Rat nachdrücklich auf, diesen Vorschlag unverzüglich anzunehmen, insbesondere in Anbetracht der schwierigen sozialen Lage in vielen Mitgliedstaaten im Anschluss an die Finanz- und Wirtschaftskrise;

38.  stellt Mittel für eine anhaltende angemessene Unterstützung des Programms LIFE+ bereit, bei dem ausschließlich Vorhaben im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes Vorrang eingeräumt wird; verweist erneut darauf, dass Umweltprobleme und ihre Lösungen keine nationalen Grenzen kennen, so dass ein Umgang damit auf der Ebene der EU selbstverständlich ist; fordert in dieser Hinsicht die Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung der auf der Ebene der EU geltenden Umweltvorschriften erheblich zu verbessern;

39.  unterstreicht, dass die gemeinsame Fischereipolitik weiterhin eine bedeutende politische Priorität darstellt, und hält in Anbetracht ihrer bevorstehenden Reform an Finanzmitteln in der im HE vorgeschlagenen Höhe fest; ist der Ansicht, dass die Finanzierung der integrierten Meerespolitik nicht zu Lasten anderer Maßnahmen und Programme für die Fischerei in Rubrik 2 erfolgen sollte; betrachtet eine erfolgreiche Bewirtschaftung der Fischerei als entscheidenden Faktor für die Erhaltung der Fischbestände und die Vorbeugung von Überfischung; begrüßt eine zusätzliche Unterstützung für die neuen internationalen Fischereiorganisationen;

Teilrubrik 3a

40.  verweist auf seine nachdrückliche Forderung nach einer angemessenen und ausgewogenen Reaktion auf die gegenwärtigen Herausforderungen im Bereich Migration und Solidarität mit Blick auf die Steuerung der legalen Migration und die Verhütung und Bekämpfung der illegalen Migration, wobei die Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten anzuerkennen ist, sich an bestehendes Unionsrecht zu halten; unterstreicht die Notwendigkeit, dass ausreichende Finanzmittel und Unterstützungsinstrumente zur Bewältigung von Krisensituationen in einem Geist der uneingeschränkten Wahrung der internen Schutzbestimmungen und der Menschenrechte sowie der Solidarität unter allen Mitgliedstaaten bereitgestellt werden; fordert demgemäß eine ausgewogene Aufstockung der Mittel des Haushaltsentwurfs einerseits für Frontex und das Unterstützungsbüro für Asylfragen – da deren Aufgaben zugenommen haben – sowie andererseits für den Europäischen Flüchtlingsfonds; stellt darüber hinaus die Mittelansätze des HE bei den Verpflichtungsermächtigungen für den Europäischen Rückkehrfonds und den Außengrenzenfonds wieder her; ist der festen Überzeugung, dass eine angemessene Ausstattung dieser Fonds angesichts der derzeitigen Entwicklungen insbesondere im Mittelmeerraum sowie der Herausforderungen an die Sicherheit der Außengrenzen der Union und die Steuerung der Migrationsströme unerlässlich ist;

41.  bedauert die erheblichen Kürzungen des Rates bei den Mitteln für Frontex, den Außengrenzenfonds und den Europäischen Rückkehrfonds; ist der festen Überzeugung, dass eine Aufstockung dieser Mittel angesichts der derzeitigen Entwicklungen insbesondere im Mittelmeerraum sowie der Herausforderungen an die Sicherheit der Außengrenzen der Union und die Steuerung der Migrationsströme unerlässlich ist;

42.  beabsichtigt, durch die Wiedereinsetzung der Mittel des HE für die Vorbeugung von Verbrechen und die Vorbeugung des Terrorismus entsprechend der Finanzplanung die immer dringender erforderliche Zusammenarbeit in Bereichen wie der Strategie zur Gewährleistung der Computer- und Netzsicherheit in Europa oder der Beschlagnahme von Vermögenswerten krimineller Organisationen weiter voranzubringen;

43.  ist der Auffassung, dass das Programm Daphne bisher unterfinanziert gewesen ist, und wird für seine angemessene Finanzierung Sorge tragen, damit der anerkannte Bedarf für die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen bewältigt wird;

Teilrubrik 3b

44.  bekräftigt, dass die Finanzierung für bildungsorientierte Programme, Initiativen und Einrichtungen in Anbetracht ihres Beitrags zur Vollendung der Leitinitiativen „Jugend in Bewegung“ und „Innovationsunion“ der Strategie Europa 2020 aufgestockt werden sollte; beabsichtigt insbesondere, die Finanzmittel für das Programm „Jugend in Aktion“ weiter aufzustocken;

45.  ist sich der Bedeutung bewusst, die der Beteiligung der Bürger an der Entwicklung der Zivilgesellschaft und am politischen Leben unter einem europäischen Blickwinkel zukommt, und betrachtet es als bedauerlich, dass die Ausgaben der Haushaltslinie „Unionsbürgerschaft“ vom Rat gekürzt worden sind;

46.  widersetzt sich jedweder weiteren Kürzung bei der Finanzierung des Finanzinstruments für den Katastrophenschutz, da die Ansätze im HE bereits unter der Finanzplanung liegen und es sich beim Katastrophenschutz um eine neue Zuständigkeit der Union handelt; setzt dementsprechend die Beträge aus dem HE wieder ein;

47.  ist in Bezug auf die europäischen öffentlichen Räume der Auffassung, dass der Haushaltsbehörde rechtzeitig ein Auswertungsbericht und ein Arbeitsprogramm vorgelegt werden müssen, damit sie im Haushaltsverfahren berücksichtigt werden können; beschließt, einen Teil der Mittel für die Kommunikation in der Reserve zu belassen, bis die Kommission ihre Bereitschaft zeigt, die einschlägige interinstitutionelle Zusammenarbeit zu verbessern;

48.  setzt eine Reihe von Beträgen in die Reserve ein, bis spezifische Bewertungsberichte eingehen und eine formelle Verpflichtung zu einer verstärkten interinstitutionellen Zusammenarbeit abgegeben wird;

49.  begrüßt den Mittelansatz für das Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit, das die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der Gesundheitsförderung und der Krankheitsprävention ergänzt und diesbezüglich einen Mehrwert bringt; unterstützt die Anstrengungen der Kommission zur Weiterführung der HELP-Kampagne für ein rauchfreies Leben im Rahmen des Aktionsprogramms im Bereich der öffentlichen Gesundheit;

Rubrik 4

50.  wiederholt, dass Rubrik 4 des Haushaltsplans 2012 in diesem Jahr sogar noch stärker als in der Vergangenheit unterfinanziert ist und der unter dieser Rubrik verfügbare Spielraum nicht ausreicht, um den größeren politischen Herausforderungen in unserer Nachbarschaft und weltweit begegnen zu können;

51.  begrüßt die Aufstockung der Mittel für das Nachbarschaftsinstrument – wie im Berichtigungsschreiben Nr. 1/2012 vorgeschlagen – und glaubt, dass diese Aufstockung im Einklang mit seiner Unterstützung für eine eindeutige und in sich schlüssige Antwort der EU auf die jüngsten politischen und sozialen Entwicklungen im südlichen Mittelmeerraum steht und für die externe Dimension der innenpolitischen Maßnahmen und der makroregionalen Strategien der Union einen Mehrwert erbringt; bekräftigt nichtsdestoweniger sehr deutlich, dass eine solche finanzielle Unterstützung bestehende Prioritäten auf keinen Fall beeinträchtigen darf;

52.  ist der Auffassung, dass zwecks Erleichterung einer Einigung im Rahmen der Konzertierung mit dem anderen Teil der Haushaltsbehörde Kürzungen bei den Verpflichtungsermächtigungen bei mehreren Haushaltslinien vereinbart werden können, insbesondere bei der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik; hält im Hinblick auf die letztgenannte Politik die für den Haushaltsplan 2011 verabschiedete Mittelhöhe für angemessen und beschließt, den Standpunkt des Rates entsprechend zu ändern;

53.  glaubt, dass die von ihm vorgeschlagene Aufstockung der Finanzmittel für Palästina und die UNRWA von ausschlaggebender Bedeutung ist, um die Sicherheit und die Existenzgrundlage von Flüchtlingen sowie den Erfolg der gegenwärtigen Bemühungen um die Schaffung eines lebensfähigen palästinensischen Staates besser sicherzustellen; fordert erneut eine klare Strategie für Palästina, bei der die finanzielle Hilfe der Union mit einer stärkeren politischen Rolle der Union im Friedensprozess in Beziehung auf beide Konfliktparteien verknüpft wird;

54.  verweist darauf, dass der zunehmende Bedarf in Verbindung mit der Zusammenarbeit mit Asien und Lateinamerika im Haushaltsplan 2012 anerkannt werden sollte;

55.  bedauert, dass der von seinen Fachausschüssen ermittelte Bedarf und die von ihnen festgelegten begrenzten Prioritäten nicht innerhalb der Obergrenze des MFR für die Rubrik 4 hätten finanziert werden können, und hält die von ihm in seiner Lesung festgelegten Beträge für das Minimum, welches für eine glaubwürdige Haltung der Union als globaler Akteur erforderlich ist;

56.  schlägt dem anderen Teil der Haushaltsbehörde diesbezüglich die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments in Höhe eines Betrags von 208,67 Millionen EUR unter der Rubrik 4 vor;

Rubrik 5

57.  lehnt den generellen Standpunkt des Rates zu den Ausgaben der Rubrik 5 ab, der in einer allgemeinen Kürzung um etwa 74 Millionen EUR besteht, von denen 33 Millionen EUR auf die Kommission entfallen, wobei dieser Betrag das Ergebnis der pauschalen Kürzungen bei den Haushaltsplänen der einzelnen Organe ist;

58.  unterstreicht, dass ein derart restriktiver Ansatz zwar zu kurzfristigen Einsparungen für den EU-Haushalt und die Mitgliedstaaten führt, allerdings die Durchführung von Politiken und Programmen der EU gefährdet, was letztlich zum Schaden der Bürger ist und sich später auch negativ auf die nationalen Haushalte auswirkt; unterstreicht außerdem, dass die Kommission und andere Organe mit angemessenen Ressourcen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausgestattet werden sollten, insbesondere nach dem Inkrafttreten des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV);

59.  stellt fest, dass diese Senkung durch eine Anhebung des so genannten pauschalen Abschlagsatzes für das Personal (nicht finanzierte Stellen) erreicht wurde, was einer gewissen Verbesserung bei den Quoten der Besetzung der von der Haushaltsbehörde gebilligten Stellenpläne im Wege steht (aufgrund der direkten Auswirkung auf die Einstellungen); fragt sich diesbezüglich, wie der Rat in der Lage ist, den möglichen Personalbestand in den Dienststellen der Kommission mit größerer Genauigkeit zu veranschlagen als die Dienststellen der Kommission; lehnt ebenfalls die Kürzungen bei Ausgabenposten ab, für die die Kommission bereits Nettoeinsparungen in ihrem Haushaltsentwurf vorgeschlagen hatte (z.B. Amt für Veröffentlichungen, Studien und Konsultationen, Ausrüstung und Mobiliar);

60.  würdigt die beträchtlichen Bemühungen, die die Kommission bereits in ihrem HE-Vorschlag unternommen hat mit dem Ziel, ihre Verwaltungsausgaben nominal einzufrieren, und beschließt, sämtliche Ausgaben der Rubrik 5 innerhalb von Einzelplan 3 in dieser Höhe wieder einzusetzen;

61.  stellt in Erwartung spezifischer Aktionen, Folgemaßnahmen oder Vorschläge der Kommission bzw. mit Blick auf den Erhalt zusätzlicher Informationen durch die Kommission die Mittel bei bestimmten administrativen Haushaltslinien in die Reserve ein;

Agenturen

62.  billigt generell die von der Kommission veranschlagten Beträge für den Bedarf der Agenturen an Haushaltsmitteln und lehnt die Grundsätze ab, auf die sich die vom Rat vorgenommenen willkürlichen und pauschalen Kürzungen gegenüber 2011 stützen;

63.  ist der Auffassung, dass jedwede Kürzung, die während des Haushaltsverfahrens am Haushaltsplan der Agenturen vorgenommen wird, stärker mit dem Prozess der Arbeitsplanung und den Aufgaben der Agenturen verknüpft sein sollte, sofern nicht einige präzise Quellen für Effizienzgewinne ermittelt werden können; hält in dieser Hinsicht die bei Frontex, deren Mandat erst vor kurzem überarbeitet worden ist, vorgenommenen Kürzungen für ein typisches Beispiel für die vollständige Abkoppelung, die der Rat zwischen den Aufgaben und Tätigkeiten der Agenturen, wie sie in Rechtstexten und einschlägigen Auflagen festgelegt worden sind, und den für sie bereitgestellten Haushaltsmitteln vornimmt;

64.  ist im Allgemeinen auch der Ansicht, dass die Überschüsse der Agenturen bei der Aufstellung des HE berücksichtigt und auf klare und transparente Weise ausgewiesen werden sollten; bekräftigt jedoch, dass Überschüsse von Agenturen, die sich teilweise selbst finanzieren, von dieser allgemeinen Regel ausgenommen werden sollten, um der Unzuverlässigkeit ihrer Einnahmen Rechnung zu tragen;

65.  beschließt außerdem, die für das Jahr 2012 vorgesehenen Haushaltsmittel für die drei neuen Agenturen im Bereich der Finanzmarktaufsicht aufzustocken, da dies in der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise und für die Verfahren zu ihrem Aufbau von größter Bedeutung ist;

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

66.  unterstreicht, dass Pilotvorhaben und vorbereitende Maßnahmen, die in einer begrenzten Zahl angenommen worden sind, eingehend geprüft und bewertet worden sind, auch im Lichte der ersten Bewertung durch die Kommission im Juli 2011, um eine Verdoppelung von Aktionen zu vermeiden, die bereits durch bestehende EU-Programme abgedeckt werden; verweist darauf, dass Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen darauf abzielen, politische Prioritäten zu formulieren und neue Initiativen einzuführen, die sich zu künftigen Aktivitäten und Programmen der EU entwickeln könnten;

EINZELPLÄNE I, II, IV, V, VI, VII, VIII, IX
Allgemeiner Rahmen

67.  verweist auf den von ihm in seiner vorgenannten Entschließung vom 6. April 2011 eingenommenen Standpunkt und die in dieser Entschließung enthaltene Forderung, dass sämtliche Organe ihre Haushaltspläne auf der Grundlage eines wirtschaftlichen und effizienten Managements aufstellen und nach Einsparungen suchen sollten, wo immer solche möglich sind, was dem Schreiben von Kommissionsmitglied Lewandowski vom 3. Februar 2011 entspricht, in dem er alle Organe aufforderte, alle möglichen Anstrengungen für eine Begrenzung des Ausgabenanstiegs auf unter 1% im Vergleich zu 2011 zu unternehmen;

68.  erkennt die Bemühungen an, die von sämtlichen Organen unternommen worden sind und die zu realen Kürzungen bei ihren Haushaltsplänen geführt haben; weist darauf hin, dass die Haushaltszuwächse real gesehen bei sämtlichen Organen ungeachtet ihrer neuen Zuständigkeiten, neuen Arbeitsplätze, Aktionen und Aktivitäten infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon negativ sind;

69.  stellt fest, dass die administrativen und operationellen Ausgaben sämtlicher Organe 5,59 % des EU-Haushaltsplans insgesamt ausmachen, wobei eine Marge in Höhe von 497,9 Millionen EUR unter Rubrik 5 verbleibt;

70.  bekräftigt, dass Sparmaßnahmen die Zahlung von Dienstbezügen und Ruhegehältern sowie die Wartung der Gebäude und die Sicherheit nicht beeinträchtigen dürfen, da die Organe über das notwendige Minimum für ihren Betrieb verfügen müssen, und dass Kürzungen angemessen sein müssen in dem Sinne, dass Organe, die bei den Einsparungen an der Obergrenze angelangt sind, nicht bestraft werden dürfen und dass die Einsparungen zudem rechtmäßig sein und ihre Wirksamkeit im Jahre 2012 behalten müssen;

Einzelplan I – Europäisches Parlament
Allgemeiner Rahmen

71.  weist darauf hin, dass die Steigerung des Haushaltsplans 2012 nach dem gegenwärtigen Stand 1,44 % gegenüber 2011 beträgt (ohne das Berichtigungsschreiben zu Kroatien), nachdem das Berichtigungsschreiben zu Kroatien im Rahmen des Vermittlungsausschusses mit dem Rat behandelt werden wird; erwartet, dass die notwendigen Ausgaben für Kroatien hinzugefügt werden; erwartet, dass die endgültige Steigerungsrate beim Haushaltsplan 2012 deshalb 1,9 % (einschließlich Kroatien) nach der Sitzung des Vermittlungsausschusses betragen wird; weist darauf hin, dass es sich bei den 1,9 % um die niedrigste Steigerungsrate seit 12 Jahren handelt und sie ohne die Ausgaben für den Beitritt Kroatiens und die 18 neuen MdEPs im Anschluss an den Lissabon-Vertrag nur 0,8 % beträgt; 0,8% ist die niedrigste Steigerungsrate seit mindestens 15 Jahren; in den letzten 15 Jahren betrug die durchschnittliche Steigerungsrate 4,5%; angesichts der derzeitigen Inflationsrate von 2,9% ergibt sich beim Haushaltsplan 2012 in realen Zahlen eine Kürzung der Mittel; trotz neuer Zuständigkeiten, neuer Stellen, Maßnahmen und Tätigkeiten infolge des Lissabon-Vertrags hat das Parlament reale Kürzungen vorgenommen;

72.  weist darauf hin, dass sich der Haushaltsplan 2012 auf insgesamt 710,1 Millionen EUR beläuft (einschließlich der 18 MdEPs nach dem Vertrag von Lissabon); dies bedeutet eine Nettokürzung um 14,5 Millionen EUR im Vergleich zum Voranschlag sowie um 74,085 Millionen EUR im Vergleich zu den ursprünglichen Vorschlägen für den Haushaltsplan vor der Konzertierung mit dem Präsidium;

73.  weist darauf hin, dass der Haushaltsplan 2012 im Zeichen der Konsolidierung steht und dass das Parlament alles getan hat, um Einsparungen zu erzielen, ohne dass dabei die Qualität der Arbeit und die vorbildliche Gesetzgebungstätigkeit gefährdet werden; der Haushaltsplan 2012 und der folgende Haushaltsplan 2013 dienen als Bezugspunkt für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen;

74.  betont erneut, dass durch die Einsparungen, die bei den Haushaltslinien für Übersetzen und Dolmetschen erwartet werden, der Grundsatz der Mehrsprachigkeit im Parlament und beim Dialog mit anderen Organen nicht gefährdet werden darf; wiederholt, dass die Einsparungen erzielt werden, ohne dass das Recht aller Mitglieder beeinträchtigt wird, sich im Plenum, in Ausschusssitzungen, Sitzungen der Koordinatoren und Trilogen in ihrer Muttersprache zu äußern; die Mitglieder sollten ferner weiterhin das Recht haben, Dokumente in ihrer Sprache zu verfassen und zu lesen;

75.  glaubt, dass das Parlament in Zeiten zunehmender Finanzschwierigkeiten zahlreicher Europäer und anhaltender Sparprogramme ein Beispiel der Zurückhaltung durch den Abbau der Reisekosten geben sollte; ersucht das Präsidium darum, Bedingungen zu schaffen, damit Einsparungen in Höhe von 5 % bei jeder Art von Reisekosten, einschließlich Delegationen von Ausschüssen und interparlamentarischer Delegationen, unter vollständiger Achtung des Abgeordnetenstatuts und seiner Durchführungsbestimmungen möglich werden; glaubt, dass eine Verringerung der Dienstflüge von Mitgliedern des Parlaments dabei helfen würde, solche Einsparungen zu erzielen; fordert, dass 15 % der Mittel für Reisen bis zu einem Bericht des Generalsekretärs des Parlaments, der dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss bis 31. März 2012 vorzulegen ist, in die Reserve eingestellt werden; fordert, dass in einem solchen Bericht die Durchführbarkeit von Maßnahmen zur Gewährleistung der größtmöglichen Effizienz der Reisen von Mitgliedern untersucht wird, um Empfehlungen geben zu können, wie Haushaltseinsparungen möglich wären, wobei alle Vorschläge und Entschließungen zu berücksichtigen sind, die das Parlament bereits zu dieser Frage angenommen hat; fordert das Parlament auf, Vorschläge zur Verringerung der Zahl von Flügen in der Businessklasse vorzulegen und den Kauf von Flugtickets in der Economy-/Flexieconomyklasse anzuregen, eine angemessene Behandlung der Vielfliegerpunkte zu gewährleisten und die Regeln für die Öffnungszeiten des Registers der Mitglieder zu ändern, insbesondere an Freitagen; erwartet, dass die Mittel für Reisen 2012 und in den Folgejahren bis zum Ende der Wahlperiode gekürzt werden; regt an, dass bei Einsparungen im Zusammenhang mit institutionellen Reisen der Primat des Pluralismus vor der Verhältnismäßigkeit bei der Festlegung der Zusammensetzung von Delegationen berücksichtigt wird;

76.  weist darauf hin, dass der Haushaltsplan 2012 die Ausgaben einschließt, die sich aus 18 zusätzlichen Mitgliedern, die das Ergebnis des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sind, ergeben (10,6 Millionen EUR);

77.  hält an seinem Standpunkt fest, dass auf jeden Fall eine Politik der Ermittlung von Einsparungen, wo immer solche möglich sind, und die kontinuierliche Fortsetzung der organisatorischen Umgestaltung und Umschichtung von bestehenden Ressourcen ausschlaggebende Elemente seiner Haushaltspolitik sind, insbesondere in diesen Zeiten der Wirtschaftskrise; ist deshalb der Auffassung, dass solche Einsparungen für den Haushaltsplan 2012 im weiteren Kontext von strukturellen Änderungen mit längerfristigen Auswirkungen vorgenommen werden sollten; die Kürzungen, die das Parlament akzeptiert hat, erfordern, dass strukturelle Änderungen vorgenommen werden, die keine Gefahr für die Qualität der legislativen Arbeit des Parlaments darstellen dürfen; ist der Ansicht, dass das Ziel ist, sich auf den Kernbereich der Arbeit des Parlaments zu konzentrieren; ist der Ansicht, dass Einsparungen bei Dolmetschen und Übersetzung den Grundsatz der Vielsprachigkeit nicht gefährden, sondern aufgrund von Innovation, Reorganisationen der Strukturen und neuen Arbeitsmethoden möglich sind;

78.  begrüßt die gute Zusammenarbeit zwischen dem Haushaltsausschuss und dem Präsidium auf der Grundlage des gegenseitigen Vertrauens und Respekts; ist der Auffassung, dass die in der Konzertierung von 22. September 2011 und im Kontext des Voranschlags (am 6. April 2011 im Plenum mit 479 Ja-Stimmen angenommene Entschließung) erzielte Vereinbarung nicht in Frage gestellt werden sollte und keines der Elemente dieser Vereinbarung neu zur Debatte gestellt werden sollte, wenn sich seither keine neuen Umstände ergeben haben;

79.  stellt fest, dass die allgemeine Kostenvergütung auf dem Stand des Jahres 2011 eingefroren wird; fordert das Präsidium auf, keine der Vergütungen für die Mitglieder (einschließlich des Tagegeldes) zu indexieren;

80.  weist erneut darauf hin, dass einige Reserven während der Haushaltsverhandlungen des Parlaments vorgeschlagen worden sind; fordert unbeschadet des im Rahmen der Konzertierung zwischen dem Haushaltsausschuss und dem Präsidium erzielten Kompromisses, dass die diesen Reserven zu Grunde liegenden Fragen hinsichtlich des Haushalts des Parlaments geklärt und transparent dargestellt werden, indem klare Informationen zum Bedarf an Übersetzung und Dolmetschen, Kantinen, Reinigung und Wartung sowie Reisediensten und -einrichtungen, sonstigen externen Diensten und zur Preisstruktur oder etwaigen Subventionen für diese Dienste geliefert werden;

Humanressourcen

81.  begrüßt die nachstehenden Änderungen im Stellenplan:

   Umwandlung von zwei AST3-Stellen auf Zeit in zwei AST1-Dauerplanstellen für den Ärztlichen Dienst,
   30 Höherstufungen von AD5-Stellen nach AD7 zwecks Berücksichtigung der Ergebnisse der internen AD7-Auswahlverfahren,
   Umwandlung von 15 AST-Stellen (fünf AST3, fünf AST5 und fünf AST7) in AD5-Stellen;

82.  beschließt, die Internalisierung des Sicherheitsdienstes, wie sie im Berichtigungsschreiben angeregt wird, zu billigen, und dementsprechend 29 neue Stellen (26 AST1 und 3 AD5) im Stellenplan zu schaffen;

83.  billigt die nachstehenden, im Berichtigungsschreiben enthaltenen Maßnahmen, bei denen mithilfe von anderen Einsparungen ein Ausgleich erzielt worden ist:

   Freigabe von Mitteln aus der Reserve für die neue Sicherheitspolitik;
   Ausgleich für die durch Verwaltungstätigkeiten verursachten Kohlendioxidemissionen;
   Aufstockung der Mittel für Vertragsbedienstete zur Unterstützung der Durchführung der Immobilienpolitik des Parlaments;
   Aufstockung des jährlichen Zuschusses für die EPA;

Gebäude sowie Kommunikations- und Informationspolitik

84.  glaubt, dass die Immobilienpolitik des Parlaments einer gründlichen Analyse bedarf und dass die Verwaltung die Immobilienpolitik weiterhin in Zusammenarbeit mit dem Haushaltsausschuss entwickeln sollte; fordert deshalb, auf regelmäßiger Grundlage über die neuen Entwicklungen bei den Gebäudevorhaben, die eine beträchtliche Auswirkung auf den Haushaltsplan haben, z. B. das Konrad-Adenauer-Gebäude, das Haus der Europäischen Geschichte sowie Bau-/Erwerbsprojekte an den Arbeitsorten des Parlaments, unterrichtet zu werden; ersucht darum, über die Schaffung neuer Stellen im Zusammenhang mit dem Dreijahresplan der GD INLO auf dem Laufenden gehalten zu werden, bevor sie von der Verwaltung gebilligt werden; fordert die Verwaltung auf, eine Dienstleistungsvereinbarung für die Kostenteilung mit der Kommission und anderen Institutionen, die die Einrichtungen des Hauses der Europäischen Geschichte nutzen möchten, im Hinblick auf die laufenden Kosten aufzustellen; fordert die EU-Organe auf, ihre Besucherprogramme besser zu koordinieren mit dem Ziel, Synergien zu nutzen, die Zufriedenheit der Besucher zu steigern und die Kosten zu teilen; fordert die Verwaltung auf, die organisatorische Verwaltung von interinstitutionellen Vorhaben zu verbessern;

85.  weist darauf hin, dass die Finanzierung der neuen Vertragsbediensteten zur Unterstützung der Umsetzung der Immobilienpolitik des Parlaments in den nächsten Haushaltsjahren auf transparente Weise gewährleistet werden muss; will außerdem über jedwede Absicht, neue Stellen zu schaffen, und über jedwede Anhebung der Mittel im Zusammenhang mit der Politik der GD INLO unterrichtet werden, ehe sie von der Verwaltung gebilligt werden;

86.  glaubt, das das Projekt des Hauses der Europäischen Geschichte eine aktive Zusammenarbeit und finanzielle Beteiligung anderer Organe erfordert; begrüßt die Zusage des Präsidenten der Kommission, die er in seinem Schreiben vom 28. September 2011 gegeben hat, einen wesentlichen Beitrag zu dem Projekt zu leisten und für eine Unterstützung der Arbeit des Hauses der Europäischen Geschichte zu sorgen; erinnert an seine Entschließung vom 6. April 2011, in der um einen Geschäftsplan ersucht wurde, der Aufschluss über die langfristige Geschäftsstrategie des Hauses der Europäischen Geschichte gibt, und stellt fest, dass die Verwaltung die angeforderten Informationen zur Verfügung gestellt hat; betont erneut, dass Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Projekt Gegenstand einer offenen Debatte und eines fruchtbaren Dialogs sein und einen transparenten Entscheidungsfindungsprozess gewährleisten sollten; fordert, so schnell wie möglich gemäß Artikel 179 Absatz 3 der Haushaltsordnung über das Bauprojekt unterrichtet zu werden; fordert das Präsidium auf sicherzustellen, dass der in dem Geschäftsplan enthaltene Kostenplan strikt eingehalten wird;

87.  glaubt, dass der Haushaltsplan des Parlaments Gegenstand einer vergleichenden Studie mit den Haushaltsplänen einer repräsentativen Auswahl von Mitgliedstaaten und mit dem Haushalt des Kongresses der Vereinigten Staaten sein sollte, um langfristige Einsparungen zu ermöglichen, die die Organisation moderner und effizienter gestalten;

Fragen des Umweltschutzes

88.  begrüßt die Einführung konkreter Anreize für die Nutzung weniger verschmutzender Verkehrsmittel durch Einführung des 50 %-Jobcard-Systems in Brüssel; verweist darauf, dass die Reserve bei den verschiedenen Haushaltslinien für Reisekosten auch vom Ergebnis eines Berichts abhängt, der vom Präsidium angefordert wurde und in dem die Durchführbarkeit von Maßnahmen zur Gewährleistung der größtmöglichen Effizienz der Reisekosten geprüft werden soll und Empfehlungen für Haushaltseinsparungen gegeben werden sollen;

89.  fordert weitere Maßnahmen zur Verringerung des Energie-, Wasser- und Papierverbrauchs im Hinblick auf Einsparungen im Haushalt des Parlaments;

Einzelplan IV – Gerichtshof

90.  weist darauf hin, dass die vom Rat vorgenommenen Kürzungen den Gerichtshof in eine Lage bringen würden, in der er nicht imstande wäre, seine Kernaufgaben im Kontext zunehmender gerichtlicher Arbeitsbelastung ordnungsgemäß wahrzunehmen; hat deshalb beschlossen, die Mittel des HE teilweise wieder einzusetzen, insbesondere hinsichtlich der Mittel für Mitglieder, Personal und IT;

Einzelplan V – Rechnungshof

91.  stellt fest, dass sich der Rechnungshof stark darum bemüht, Mitarbeiter von Unterstützungsdiensten zu Prüftätigkeiten zu versetzen, um die zunehmende Belastung des Organs zu bewältigen und beträchtliche Einsparungen bei seinen Verwaltungsausgaben zu ermitteln; stellt fest, dass der Rat die Mittel für Gehälter auf der Grundlage der niedrigen Ausführung im Jahr 2010 gekürzt hat; erwartet bei der Ausführung für 2011 bessere Ergebnisse und hat deshalb beschlossen, die Mittel des HE teilweise wieder einzusetzen;

Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

92.  weist darauf hin, dass einige vom Rat vorgenommene Kürzungen die Kernaufgaben des EWSA gefährden und seine Fähigkeit infrage stellen würden, seine Rechtspflichten gegenüber seinem Personal zu erfüllen; beschließt deshalb, die für die EWSA-Mitglieder verfügbaren Mittel des HE wieder einzusetzen, damit die Kerntätigkeiten des Organs wahrgenommen werden können, nämlich Organisationen der Zivilgesellschaft aus den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, ihre Ansichten auf EU-Ebene zu äußern, was bei einer vorsichtigen Schätzung der Inflation in der Praxis bedeutet, dass die Mittel real eingefroren werden, die Mittel des HE für Personalvergütungen und -zulagen teilweise wieder einzusetzen, um dem EWSA zu ermöglichen, seine Pflichten gegenüber seinem Personal zu erfüllen, und die Mittel des HE für Dolmetschen teilweise wieder einzusetzen, um wieder das Niveau der Ausführung im Jahr 2009 zu erreichen, was angesichts höherer Tarife für Dolmetschen immer noch eine Verringerung in absoluten Zahlen bedeuten würde;

Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen

93.  lehnt die vom Rat vorgenommenen Kürzungen teilweise ab; nimmt bei einem Großteil der betroffenen Posten eine Aufstockung vor, da der Rat die Mittel beträchtlich unterhalb der Ausführung der Jahre 2010 und 2011 gekürzt hat; beschließt deshalb, die Mittel des HE wieder einzusetzen, damit das Organ seine politischen Aktivitäten auf dem Niveau des Jahres 2011 fortführen kann;

Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter

94.  vertritt die Auffassung, dass die Mittel für diese Einrichtung in den letzten zwei Jahren bereits beträchtlich gekürzt worden sind; setzt deshalb bei den meisten Haushaltslinien wieder die Beträge des HE ein;

Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter

95.  hat einen anderen Standpunkt eingenommen als der Rat und die Schaffung von zwei zusätzlichen Dauerplanstellen (1 AD 9 und 1 AD 6) im Stellenplan des EDSB wegen der neuen Aufgaben gebilligt, die dieser Einrichtung durch Artikel 16 AEUV übertragen werden, zu überwachen und zu gewährleisten, dass die Grundrechte des Schutzes der Privatsphäre und des Schutzes der personenbezogenen Daten durch sämtliche Organe und Einrichtungen der EU eingehalten werden; billigt die Höherstufung der Stelle des Direktors von AD14 nach AD15, um rechtlichen Verpflichtungen zu genügen, obwohl die Gesamtzahl der Stellen des EDSB 43 beträgt;

96.  hat aus dem gleichen Grund beschlossen, bei den übrigen Haushaltslinien wieder die Beträge des HE einzusetzen;

Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst

97.  nimmt zur Kenntnis, dass der EAD als neue Organisation, die einen hohen europäischen Anspruch darstellt, mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden muss; insofern müssen bei den Mitteln für die Vergütungen des Personals im Jahr 2012 die aktuellen Raten an unbesetzten Stellen im Herbst 2011 berücksichtigt werden; fordert den EAD auf, Zurückhaltung zu üben, wenn es in Zukunft darum geht, hochrangige Stellen zu schaffen; glaubt, dass eine Möglichkeit, dies zu erreichen, darin bestehen könnte, schrittweise Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige (ANS) durch ständige Stellen für Beamte der Mitgliedstaaten zu ersetzen; nimmt zur Kenntnis, dass abgeordnete nationale Sachverständige bei dem einen Drittel des EAD-Personals auf der AD-Ebene nicht gerechnet werden; erinnert allerdings daran, dass es in dem Beschluss des Rates über die Organisation und die Arbeitsweise des EAD heißt, dass „bei Ablauf des Vertrags eines nach Artikel 7 zum EAD versetzten ANS ... der betreffende Posten in eine Zeitbedienstetenstelle umgewandelt [wird], sofern die von dem ANS wahrgenommenen Aufgaben den Aufgaben entsprechen, die normalerweise von Personal der AD-Ebene erfüllt werden, und sofern die erforderliche Stelle im Stellenplan vorgesehen ist“; betont darüber hinaus, dass die betrieblichen Anforderungen für die Errichtung des EAD mit seinen eigenen Systemen der Informationstechnologie in einem neuen Gebäude finanziert werden müssen;

98.  berücksichtigt die Klarstellungen, die vom EAD in dem Schreiben an den Vorsitz des Haushaltsausschusses vom 30. September 2011 zum Anteil von EU-Beamten am Stellenplan entsprechend der Zusage der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin eingegangen sind; beschließt deshalb, den Stellenplan des EAD entsprechend dem Vorschlag in dem von der Kommission vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans wieder einzusetzen, und glaubt, dass alle Vorbehalte im Zusammenhang mit der Einstellung von Personal und der Einrichtung einer EU-Delegation in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufgehoben werden sollten;

99.  ist besorgt über den Standpunkt des Rates, der den HE des EAD für 2012 auf +2,25% gekürzt hat; hat ebenfalls im Hinblick auf den finanziellen Gesamtkontext einen umsichtigen Ansatz im Hinblick auf Aufstockungen verfolgt und akzeptiert die Forderungen des EAD nur zum Teil;

100.  akzeptiert die geforderten Änderungen am Stellenplan des EAD, insbesondere hinsichtlich der Stärkung der Delegationen; wird allerdings weiterhin die Zusammensetzung des Personals des EAD und die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtung aufmerksam verfolgen, dass EU-Beamte mindestens 60 % des AD-Personals des EAD stellen; fordert, dass der EAD regelmäßig Berichte über diese Angelegenheit vorlegt; merkt an, das der gestiegene Bedarf des EAD an Haushaltsmitteln das Ergebnis einer Neuzuweisung von Zuständigkeiten, die vorher vom Rat und von der Kommission wahrgenommen wurden, und des Auftretens eines unterschätzten Bedarfs ist, wie etwa Anlaufkosten, neue Pflichten und Aufgaben, die derzeit vom Rat und von der Kommission wahrgenommen werden;

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101.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission und den anderen betroffenen Organen und Einrichtungen zu übermitteln.

(1) ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0114.
(5) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0140.
(6) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0296.
(7) Einschließlich Berichtigungshaushaltspläne 1 bis 3/2011.
(8) Siehe beispielsweise die Entschließung des Parlaments vom 23. Juni 2011 zu dem Mandat für den Trilog.

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