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 Vollständiger Text 
Verfahren : 2010/0251(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0055/2011

Eingereichte Texte :

A7-0055/2011

Aussprachen :

PV 04/07/2011 - 21
CRE 04/07/2011 - 21

Abstimmungen :

PV 05/07/2011 - 7.17
CRE 05/07/2011 - 7.17
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
PV 15/11/2011 - 7.10
CRE 15/11/2011 - 7.10
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0312
P7_TA(2011)0486

Angenommene Texte
PDF 204kWORD 56k
Dienstag, 15. November 2011 - Straßburg
Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Kreditausfallversicherungen ***I
P7_TA(2011)0486A7-0055/2011
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2011 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (KOM(2010)0482 – C7-0264/2010 – 2010/0251(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0482),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0264/2010),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Stellungnahme der Europäischen Zentralbank(1),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses(2),

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 10. November 2011 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahme des Rechtsausschusses (A7-0055/2011),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest(3);

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 91 vom 23.3.2011, S. 1.
(2) ABl. C 84 vom 17.3.2011, S. 34.
(3) Dieser Standpunkt ersetzt die am 5. Juli 2011 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte P7_TA(2011)0312).


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 15. November 2011 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps
P7_TC1-COD(2010)0251

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 236/2012.)

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