Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2011/2191(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0389/2011

Eingereichte Texte :

A7-0389/2011

Aussprachen :

PV 30/11/2011 - 15
CRE 30/11/2011 - 15

Abstimmungen :

PV 01/12/2011 - 6.20
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0539

Angenommene Texte
PDF 141kWORD 55k
Donnerstag, 1. Dezember 2011 - Brüssel
Antrag Kroatiens auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union
P7_TA(2011)0539A7-0389/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. Dezember 2011 zu dem Antrag Kroatiens auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union (2011/2191(INI))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Entwurfs eines Vertrags über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union, Protokoll und Schlussakte,

–  in Kenntnis des von der Republik Kroatien am 21. Februar 2003 gestellten Antrags auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme der Kommission vom 20. April 2004 zu dem Antrag der Republik Kroatien auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union,

–  in Kenntnis des Beschlusses des Rates vom 3. Oktober 2005, Beitrittsverhandlungen mit der Republik Kroatien zu eröffnen,

–  in Kenntnis der regelmäßigen Berichte der Kommission über die Fortschritte Kroatiens auf dem Weg zu seinem Beitritt für den Zeitraum 2005-2011,

–  unter Hinweis auf den Zwischenbericht der Kommission über Reformen in Kroatien im Bereich Justiz und Grundrechte vom 2. März 2011,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes zu der Tagung des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003 zu den westlichen Balkanländern,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. und 24. Juni 2011,

–  unter Hinweis auf die Gesamtheit seiner früheren Entschließungen und Berichte über die Fortschritte der Republik Kroatien und den Erweiterungsprozess,

–  unter Hinweis auf alle früheren Empfehlungen des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Kroatien,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A7-0389/2011),

A.  in der Erwägung, dass Kroatien zwanzig Jahre nach seiner Unabhängigkeit und acht Jahre nach Stellung seines Antrags auf EU-Mitgliedschaft nun mit dem erfolgreichen Abschluss der Beitrittsverhandlungen einen „historischen Meilenstein“ in Bezug auf seine Eingliederung in die Europäische Union erreicht hat; ferner in der Erwägung, dass Kroatiens diesbezügliche Erfolge uneingeschränkte Anerkennung verdienen;

B.  in der Erwägung, dass der Beitrittsprozess bedeutend dazu beigetragen hat, dass Kroatien eine auf europäischen Werten gründende solide und reife Demokratie geworden ist; in der Erwägung, dass sich die Aussicht auf einen EU-Beitritt wie ein starker Katalysator auf Reformbestrebungen auswirkt, weil verschiedene Akteure aus Politik und Wirtschaft sowie aus Gesellschaft und Kultur mobilisiert werden; unter Hinweis darauf, dass die Reformmaßnahmen auch nach dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen und dem Beitritt selbst beibehalten werden müssen, damit das Land und seine Bürger in vollem Umfang von den Vorteilen der EU-Mitgliedschaft profitieren können;

C.  in der Erwägung, dass die Mitgliedschaft Kroatiens die EU stärken, die europäische Kultur und das Kulturerbe bereichern und einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Glaubwürdigkeit des Erweiterungsprozesses leisten wird, und dass sie gleichzeitig ein gutes Beispiel dafür ist, wie die gewissenhafte Einhaltung aller gegebenen Zusagen zur Erreichung aller vorgegebenen Ziele führen kann;

D.  in der Erwägung, dass es für den Beitrittsprozess von wesentlicher Bedeutung ist, dass jedes Land auf der Grundlage seiner individuellen Leistungen beurteilt wird und dass das Tempo der Beitrittsverhandlungen von der tatsächlichen Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen abhängig gemacht wird und auch das endgültige Beitrittsdatum davon bestimmt wird, in welchem Umfang diese Kriterien erfüllt wurden;

E.  in der Erwägung, dass fortgesetzte Reformen und ihre vollständige Durchführung unter anderem in den Bereichen Justiz und Grundrechte sowie Korruptionsbekämpfung unbedingt nötig sind, um die Rechtstaatlichkeit im Interesse aller kroatischen Bürger zu stärken;

F.  in der Erwägung, dass eine echte Aussöhnung zwischen verschiedenen Volksgruppen und die Herstellung gutnachbarschaftlicher Beziehungen einen wichtigen Beitrag zu einem echten europäischen Integrationsprozess leisten; in der Erwägung, dass die Verfolgung von Kriegsverbrechen und die Wiedereingliederung von Flüchtlingen und Vertriebenen grundlegende Elemente des Aussöhnungsprozesses sind;

G.  in der Erwägung, dass der erfolgreiche Beitritt Kroatiens zur EU weitreichende EU-weite und regionale Auswirkungen haben und dem europäischen Integrationsprozess sowohl in der EU als auch in der westlichen Balkanregion neuen Schwung verleihen wird; in der Erwägung, dass die Aussicht auf eine EU-Mitgliedschaft einen starken Anreiz für Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer im westlichen Balkan darstellt, um auf dem Weg zur europäischen Integration die notwendigen politischen, wirtschaftlichen und legislativen Reformen in Angriff zu nehmen und um Frieden, Stabilität und Aussöhnung in der Region auf der Grundlage gutnachbarlicher Beziehungen zu stärken; in der Erwägung, dass die EU die europäische Perspektive bezüglich der Nachbarländer Kroatiens stärker in den Vordergrund rücken und diese Länder ständig darin bestärken sollte, ihre Verpflichtungen auf ihrem eigenen Weg zur Vollmitgliedschaft in der EU zu erfüllen;

1.  begrüßt den Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien, wodurch fast sechs Jahre der Verhandlungen und einige Jahre der Heranführung zu Ende gehen, die das Land in soziopolitischer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht beträchtlich verändert haben; betont die Notwendigkeit, die Reformbewegung weiter zu führen, und ist der Auffassung, dass dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist, sondern mit der gleichen Konsequenz und harten Arbeit auch nach Abschluss der Beitrittsverhandlungen sowie nach dem Beitritt fortgeführt werden muss; ist zuversichtlich, dass positive Ergebnisse dieses Prozesses die Unterstützung bei den Bürgern Kroatiens für die EU-Mitgliedschaft und ihr Vertrauen in sie stärken und die Menschen ermuntern werden, an dem EU-Referendum teilzunehmen und den Beitrittsvertrag zu unterstützen; tritt dafür ein, dass der Beitrittsvertrag unterzeichnet wird, und fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, seine Ratifizierung rasch abzuschließen; freut sich darauf, parlamentarische Beobachter aus Kroatien empfangen zu können;

2.  weist darauf hin, dass durch die befristeten Bestimmungen des Beitrittsvertrags eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die Höchstzahl der Sitze im Europäischen Parlament gemäß den Bestimmungen der Verträge bis zum Ende der Wahlperiode 2009-2014 eingeführt wird; ist entschlossen, seinen Vorschlag für den Beschluss über die neue Zusammensetzung des Europäischen Parlaments rechtzeitig vor den Wahlen 2014 gemäß Artikel 14 Absatz 2 EUV vorzulegen; weist darauf hin, dass alle relevanten institutionellen Aspekte des Beitritts in ihrer Gesamtheit berücksichtigt werden müssen;

3.  weist darauf hin, dass die Verfahren für die Annahme des Beitrittsvertrags mit der Republik Kroatien einerseits und der von Irland und der Tschechischen Republik geforderten Protokolle andererseits mit Artikel 49 EUV bzw. Artikel 48 EUV unterschiedliche Vertragsgrundlagen haben und dass sie daher aus rechtlichen Gründen nicht Gegenstand eines einzigen Rechtsakts sein konnten;

4.  glaubt fest daran, dass der Abschluss der Beitrittsverhandlungen einen Beweis für die Glaubwürdigkeit des Erweiterungsprozesses der EU darstellt; betont, dass der auf dem Weg zur Mitgliedschaft erreichte Fortschritt die Tatsache widerspiegelt, dass die Beitrittsaussichten politische und wirtschaftliche Reformen vorantreiben, und dass die europäische Integration ein Mittel zur Aussöhnung von Ländern auch über die Grenzen der EU hinaus darstellt;

5.  erwartet von der Kommission, dass sie weitere Beitrittsvorbereitungen objektiv verfolgt und den kroatischen Behörden dabei behilflich ist, ihren Zusagen und Verpflichtungen nachzukommen, die sie im Laufe der Verhandlungen eingegangen sind; begrüßt den Hinweis im Beitrittsvertrag, wonach die Zivilgesellschaft am gesamten Beobachtungsprozess beteiligt werden soll, und fordert die Kommission auf, diese Bestimmung voll auszuschöpfen und engen Kontakt zu Vertretern der Zivilgesellschaft zu halten; ist der Auffassung, dass die Mechanismen zur Beobachtung der Fortschritte im Rahmen des Heranführungsprozesses Kroatien zusätzliche Unterstützung für seine fortgesetzten Reformbemühungen bieten; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) gewährte Hilfe weiterhin so zweckmäßig und wirksam wie möglich ist;

6.  unterstreicht die Notwendigkeit, sich insbesondere zu konzentrieren auf die von Kroatien gegebenen Zusagen in den Bereichen Justiz, Innenpolitik und Grundrechte – einschließlich des Schutzes der Medienfreiheit als eines der wichtigsten Instrumente der Demokratie sowie weiterer Umsetzung der Justizreform und der Steigerung der Effizienz der Justiz, unvoreingenommener Bearbeitung von Fällen von Kriegsverbrechen, Bekämpfung von Korruption, Schutz von Minderheiten, Grenzschutz, polizeilicher Zusammenarbeit, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, justizieller Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen – sowie Zusagen im Bereich der Wettbewerbspolitik im Hinblick auf die Umstrukturierung der Schiffbauindustrie und der Stahlindustrie; hält es für wichtig, dass Kroatien bis zu seinem Beitritt in diesen Bereichen eine positive Entwicklung vorweisen kann;

7.  wird den Beobachtungsprozess mitverfolgen und fordert die Kommission auf, es regelmäßig darüber zu informieren, inwieweit die kroatischen Behörden den im Beitrittsvertrag verankerten Verpflichtungen nachkommen, um ihre Verpflichtungen als Mitgliedsland nach dem Beitritt am 1. Juli 2013 dann voll und ganz erfüllen zu können; fordert die kroatischen Behörden auf, den im Beitrittsprozess übernommenen Verpflichtungen in transparenter und umfassender Weise nachzukommen, dabei das kroatische Parlament und die Zivilgesellschaft einzubeziehen und den Fortschritt von Reformen regelmäßig zu bewerten; behält sich das Recht vor, Empfehlungen an die Kommission und die kroatischen Behörden während des gesamten Beobachtungsprozesses zu richten;

8.  erkennt zwar die guten Fortschritte bei der Justizreform an, legt aber Kroatien die fortgesetzte Durchführung der Justizreform in Einklang mit den diesbezüglichen Empfehlungen der Kommission nahe, da ein effizientes, unabhängiges und unparteiisches Justizwesen wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung und die Stärkung des Vertrauens der Bürger in die Rechtsstaatlichkeit ist; empfiehlt Kroatien, sich mit den Problemen zu befassen, die weiterhin in diesem Bereich bestehen, besonders im Hinblick auf die Verbesserung der Effizienz der Justizbehörden und der Umsetzung der Bestimmungen über die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Rechenschaftspflicht der Justiz und über objektive und auf Verdiensten basierende Kriterien für die Ernennung und Beförderung von Richtern;

9.  begrüßt zwar, dass Kroatien entschlossen gegen die Korruption vorgehen will, hält aber die Bekämpfung der Korruption, insbesondere der Korruption auf hoher Ebene – in der Justiz, den Vollstreckungsbehörden, der öffentlichen Verwaltung und staatseigenen Unternehmen – für eine der Aufgaben mit höchster Priorität; dieser Kampf muss entschlossen überall dort, wo Korruption vorkommt, geführt werden, indem das Recht rigoros durchgesetzt und eine positive Bilanz von Strafverfolgungen erreicht wird; stellt fest, dass Transparenz und Integrität in der öffentlichen Verwaltung und der Polizei weiter gestärkt werden müssen; hält es für wesentlich, die Rechtsvorschriften im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens wirksam durchzusetzen, um Transparenz im öffentlichen Sektor zu gewährleisten, Bürgern Zugang zu Informationen über öffentliche Ausgaben zu gewähren und die Transparenz bei der Parteienfinanzierung zu steigern;

10.  fordert die kroatischen Behörden auf, die Verwaltungskapazitäten der Korruptionsbekämpfungsstellen – auch nach dem Muster bewährter Verfahren in der EU – weiter zu stärken und eine Kultur der Rechenschaftspflicht in der Politik, im öffentlichen Sektor und in der Justiz als Voraussetzung für den Aufbau und die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit zu fördern; betont, dass kontinuierliche Bemühungen erforderlich sind, um die Bilanz der wirksamen Bearbeitung von Fällen von organisierter Kriminalität und Korruption weiter zu verbessern und um die Rechtsvorschriften zu stärken, die Unternehmen mit Verbindungen zu kriminellen Organisationen verbieten, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen; hält es für wichtig, die Reformen im Zusammenhang mit Vollstreckungsbehörden fortzusetzen, um dafür zur sorgen, dass sie effizient, wirksam und politisch neutral arbeiten und die Bürgerrechte und Grundfreiheiten achten;

11.  empfiehlt Kroatien, seine Bemühungen im Bereich der Strafverfolgung von Kriegsverbrechen zu verstärken, die neue Strategie im Hinblick auf Straflosigkeit anzuwenden, die eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherung des Friedens und einer dauerhaften Aussöhnung in der Region ist, und sich mit der Frage der Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen in Fällen zu befassen, in denen es sich bei den Opfern um Angehörige der serbischen Volksgruppe bzw. bei den mutmaßlichen Tätern um Mitglieder der kroatischen Sicherheitskräfte handelte; legt der kroatischen Regierung nahe, den kroatischen Justizbehörden – als wichtiger Schritt im Kampf gegen die Straflosigkeit – angemessene Finanzmittel und uneingeschränkte politische Unterstützung zu gewähren, um die Untersuchungen von Kriegsverbrechen zu beschleunigen; ermuntert darüber hinaus die Behörden, weiterhin aktiv mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) zusammenzuarbeiten und allen Empfehlungen der Anklagebehörde des ICTY Folge zu leisten, bei denen das noch nicht geschehen ist; empfiehlt Kroatien und Serbien, im Bereich der Justiz rückhaltlos zusammenzuarbeiten, insbesondere hinsichtlich der Verfolgung von Kriegsverbrechen;

12.  empfiehlt der Regierung, die Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen weiter zu fördern und wirksam zu erleichtern, wobei der Situation der Angehörigen der serbischen Volksgruppe besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte, und ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern; fordert die kroatischen Behörden auf, weiterhin Projekte für den sozialen und wirtschaftlichen Wiederaufbau für hilfsbedürftige Bevölkerungsgruppen, insbesondere Flüchtlinge, ins Leben zu rufen und nach Wegen zu suchen, wie wohnungs-, beschäftigungs- und sozialpolitische Maßnahmen wirksam und nachhaltig so umgesetzt werden können, dass sie mit anderen sozial- und beschäftigungspolitischen Programmen im Einklang stehen; erwartet von den Ländern der Region, dass sie bei der Rückkehr von Flüchtlingen eine unvoreingenommene Politik verfolgen;

13.  begrüßt die Fortschritte im Bereich der Frauenrechte und der Gleichstellung von Männern und Frauen; ist jedoch besorgt darüber, dass Frauen weiterhin in wirtschaftlichen und politischen Entscheidungsgremien erheblich unterrepräsentiert sind; fordert die kroatischen Behörden auf, das Gesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau zügig zu verabschieden, die Beteiligung von Frauen am politischen Leben aktiver zu fördern, die Stellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu stärken und den Grundsatz der gleichen Entlohnung einzuführen;

14.  unterstützt Bemühungen, ein Klima der Toleranz im Land zu fördern; ermuntert die kroatischen Behörden, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um alle Arten von Diskriminierung zu bekämpfen, Rechtsvorschriften zur Beseitigung von Diskriminierung durchzusetzen und sich entschlossen mit Fällen von Hassverbrechen, von Hassreden, von Einschüchterungen aufgrund der Rasse und von gegen ethnische und LGBT-Minderheiten gerichteter Intoleranz zu befassen; fordert außerdem von Kroatien, weiterhin in einem Geist der Toleranz zu handeln und geeignete Maßnahmen zum Schutz derjenigen zu ergreifen, die möglicherweise nach wie vor bedroht oder eingeschüchtert werden;

15.  ist tief besorgt über die gewaltsamen Ausschreitungen gegen Teilnehmer an der LGBT-Pride-Parade in Split am 11  Juni 2011 und das Unvermögen der kroatischen Behörden, die Teilnehmer zu schützen; fordert die kroatischen Verantwortlichen auf, im Zusammenhang mit den begangenen Straftaten umfassende Untersuchungen und Strafverfolgungen einzuleiten und Strategien zu entwickeln, um solche Vorfälle künftig zu verhindern; fordert die kroatischen Behörden auf, unverzüglich einen Aktionsplan gegen Homophobie anzunehmen und umzusetzen;

16.  fordert die kroatischen Behörden auf, weiterhin gegen Menschenhandel vorzugehen;

17.  empfiehlt Kroatien, die Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte weiter zu stärken, den sozialen Dialog im Rahmen des Entscheidungsprozesses und bei der Politikgestaltung zu stärken sowie den Aufbau von Kapazitäten für die Sozialpartner zu fördern, einschließlich einer weiteren Stärkung des Wirtschafts- und Sozialrates;

18.  stellt anerkennend fest, dass die Meinungsfreiheit im kroatischen Recht anerkannt ist und im Allgemeinen respektiert wird; ermuntert die kroatischen Behörden, weitere Maßnahmen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit und Professionalisierung der Medien zu ergreifen; fordert die kroatischen Behörden auf, weiterhin ihre Bereitschaft unter Beweis zu stellen, dafür zu sorgen, dass die Medien ohne politische Einflussnahme funktionieren und dass die Unabhängigkeit von Regulierungsbehörden garantiert wird;

19.  fordert Kroatien auf, angesichts der bestehenden wirtschaftlichen Probleme bei seinen Strukturreformen der Wirtschaft nicht nachzulassen, für mehr Beschäftigung durch eine Belebung des Arbeitsmarktes zu sorgen und die haushaltspolitische Konsolidierung weiterzuverfolgen, um den Wettbewerb anzukurbeln und ihm die Möglichkeit zu eröffnen, mit den anderen EU-Mitgliedstaaten gleichzuziehen und optimal von seinem EU-Beitritt zu profitieren; hält es für wichtig, dass die wirtschaftliche Erholung von einer ökologischen Modernisierung begleitet wird, auch durch verbesserte Energieeffizienz, eine verstärkte Politik im Bereich erneuerbarer Energiequellen und die Harmonisierung der Raumentwicklungs- und der Energiepolitik; legt der Regierung nahe, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu verbessern, kleinen und mittleren Unternehmen besondere Aufmerksamkeit zu schenken und weitere Anstrengungen zu unternehmen, um Kroatiens Sozialsystem zu reformieren, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu sichern; fordert die kroatischen Behörden auf, den Prozess der Raumentwicklung transparenter zu gestalten und das öffentliche Interesse und die Umweltstandards in vollem Umfang zu beachten;

20.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Beschlüsse über Übergangsbestimmungen, die den Zugang kroatischer Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsmärkten betreffen, auf der Grundlage sachlicher Informationen und nicht nur im Falle ernsthafter Störungen des nationalen Arbeitsmarktes anzuwenden;

21.  fordert die Mitgliedstaaten, die Übergangsfristen einführen wollen, um den freien Zugang zu ihrem Arbeitsmarkt zu beschränken, auf, der Kommission Angaben über die erwartete Zahl der Arbeitssuchenden in ihrem Hoheitsgebiet zu machen;

22.  betont, dass die finanziellen Auswirkungen der Erweiterung im Rahmen der bevorstehenden Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2010 und über Beschlüsse betreffend das Eigenmittelsystem der Union umfassend behandelt werden müssen;

23.  fordert alle beteiligten Parteien auf, Kroatien soweit wie irgend möglich in seiner Eigenschaft als Beitrittsland in alle Formen des Meinungsaustauschs und in sämtliche Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 einzubinden; glaubt, dass die kroatischen Beobachter im Europäischen Parlament, die Vertreter im Rat und die Beobachter im Ausschuss der Regionen die Gelegenheit nutzen sollten, für ihre Vision für die Union einzutreten und einen Beitrag zur Ausgestaltung des Haushaltsplans und der Prioritäten der EU für die Zeit bis 2020 zu leisten;

24.  nimmt den Standpunkt der EU zu den Finanz- und Haushaltsbestimmungen, die auf der Konferenz zum Beitritt Kroatiens auf der Grundlage des 1. Juli 2013 als Beitrittstermin festgelegt wurden, zur Kenntnis; verweist darauf, dass die erforderlichen Mittelansätze für den Beitritt Kroatiens nach Rubriken und Teilrubriken des Haushaltsplans für das letzte Halbjahr des letzten Haushaltsjahres des gegenwärtigen mehrjährigen Finanzrahmens die Ausgaben im Haushaltsplan der EU beträchtlich anheben würden; stellt fest, dass die Mittelzuweisung für Kroatien, die im Rahmen des IPA bereitgestellt wurde, von den ursprünglich für 2013 vorgesehenen Beträgen gekürzt werden wird, was zu einem gewissen Grad einen Ausgleich für die Nettoauswirkungen auf den EU-Haushalt schafft;

25.  nimmt den Standpunkt des AStV zur Kenntnis, wonach die Gesamthöhe der Ausgaben für das Haushaltsjahr 2013 nicht verändert werden sollte, verweist jedoch nichtsdestoweniger darauf, dass beim gegenwärtigen mehrjährigen Finanzrahmen – zum Zeitpunkt seiner Vorlage, Aushandlung und Annahme im Jahre 2006 – der mögliche Beitritt Kroatiens während der Laufzeit dieses mehrjährigen Finanzrahmens nicht berücksichtigt wurde;

26.  fordert die Kommission daher mit Nachdruck auf, wie geplant Anfang 2012 im Anschluss an die Unterzeichnung des Beitrittsvertrags im Dezember 2011 und entsprechend den Bestimmungen von Nummer 29 der interinstitutionellen Vereinbarung eine Revision des mehrjährigen Finanzrahmens für das Haushaltsjahr 2013 vorzuschlagen, um einer Finanzierung des Beitritts Kroatiens durch Mittelumschichtungen vorzubeugen;

27.  fordert die kroatischen Behörden in Anbetracht der fortbestehenden Schwachpunkte bei den Verwaltungskapazitäten der einschlägigen kroatischen Institutionen auf, die Verwaltungsstrukturen weiter zu stärken und die institutionellen Kapazitäten zu schaffen, die notwendig sind, um eine adäquate Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes zu gewährleistenden, was eine Voraussetzung dafür darstellt, dass das Land nach seinem Beitritt alle Vorteile der EU-Mitgliedschaft optimal nutzen kann;

28.  begrüßt die Annahme der Erklärung der kroatischen Regierung vom Juli 2011 über die Förderung der europäischen Werte in Südosteuropa; fordert Kroatien auf, sich in der Region weiterhin für die EU-Erweiterung und die Förderung europäischer Werte wie Frieden, Wohlstand, Freiheit, Rechtstaatlichkeit, Demokratie und soziale Marktwirtschaft einzusetzen; ermutigt Kroatien, gutnachbarschaftliche Beziehungen auszubauen, ein wichtiger und pro-aktiver Förderer der regionalen Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu bleiben und seine Entschlossenheit zu wahren, Aussöhnungsbemühungen in praktische Schritte umzusetzen, die wirtschaftlich und sozial Vorteile und Nutzen für alle Bürger dieser Region bedeuten;

29.  fordert einen verstärkten Rückgriff auf die Finanzinstrumente, mit denen die KMU, die Infrastrukturentwicklung und das unternehmerische Umfeld gefördert werden, als Teil der Mehrempfängerprogramme auf dem gesamten westlichen Balkan; weist darauf hin, dass die regionale Zusammenarbeit für die wirtschaftliche Entwicklung Kroatiens und die fruchtbare Zusammenarbeit mit den Nachbarländern Kroatiens von allergrößter Bedeutung ist;

30.  fordert Fortschritte bei der Lösung noch offener bilateraler Probleme mit Nachbarländern, insbesondere mit Serbien, hauptsächlich bezüglich Grenzfestlegung, vermisster Personen, Rückgabe von Grundeigentum und Flüchtlingen, und ist der festen Überzeugung, dass ungelöste bilaterale Probleme zwar dem Prozess des EU-Beitritts eines Kandidatenlandes oder eines potenziellen Kandidatenlandes im Westbalkan nicht im Wege stehen sollten, sie doch im Allgemeinen vor dem Beitritt gelöst werden sollten, und begrüßt deshalb die diesbezügliche Erklärung des kroatischen Parlaments vom 21. Oktober 2011;

31.  fordert die kroatischen Behörden und die Zivilgesellschaft mit Hinblick auf die Tatsache, dass der Beitrittserfolg weitgehend von der Unterstützung und dem Engagement der Bürger abhängt, auf, mit Hilfe der Kommission eine umfassende und objektive Informationskampagne über die sich aus einer EU-Mitgliedschaft ergebenden Verpflichtungen, Konsequenzen und Vorteile durchzuführen, damit das kroatische Volk sich der im Rahmen des Referendums zu treffenden Entscheidung voll und ganz bewusst ist und das europäische Aufbauwerk auch als das seine ansehen kann;

32.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Kroatien zu übermitteln.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen