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Verfahren : 2011/2071(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0384/2011

Eingereichte Texte :

A7-0384/2011

Aussprachen :

PV 30/11/2011 - 16
CRE 30/11/2011 - 16

Abstimmungen :

PV 01/12/2011 - 6.24
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0542

Angenommene Texte
PDF 276kWORD 106k
Donnerstag, 1. Dezember 2011 - Brüssel
Europäisches Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung
P7_TA(2011)0542A7-0384/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. Dezember 2011 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung (2011/2071(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union,

–  gestützt auf die Artikel 121, 126 und 148 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Protokoll Nr. 12 und die einschlägigen Bestimmungen der Protokolle Nr. 15 und 16 über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit,

–  unter Hinweis auf den in der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken vorgesehenen Verhaltenskodex für europäische Statistiken,

–  gestützt auf Artikel 152 und Artikel 153 Absatz 5 AEUV,

–  gestüzt auf Artikel 9 AEUV (soziale Querschnittsklausel),

–  in Kenntnis der Mitteilungen der Kommission vom 12. Mai 2010 über die Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung (KOM(2010)0250) und vom 30. Juni 2010 über die Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung – Instrumente für bessere wirtschaftspolitische Steuerung der EU (KOM(2010)0367),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010)2020),

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister vom 15. Februar 2011 und 7. September 2010,

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. und 24. März 2011,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für konstitutionelle Fragen und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0384/2011),

A.  in der Erwägung, dass die Krise, die zunehmenden Ungleichheiten und makrofinanziellen Ungleichgewichte und die Gefälle in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit seit der Einführung des Euro sowie die Funktionsweise des Finanzsystems für die Union die Notwendigkeit der Beseitigung der makroökonomischen Ungleichgewichte, gegebenenfalls auf der Grundlage eines symmetrischen Ansatzes, deutlich gemacht haben, der sowohl auf übermäßige Defizite als auch auf übermäßige Überschüsse abstellen, die Wirtschafts- und Finanzpolitik stärker koordinieren und die Haushaltsüberwachung verbessern würde;

B.  in der Erwägung, dass der verbesserte Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung sich auf verschiedene miteinander verknüpfte Politiken für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung stützen sollte, die miteinander kohärent sein müssen, insbesondere eine Unionsstrategie für Wachstum und Beschäftigung (Strategie EU 2020), wobei besonderer Wert zu legen ist auf den Ausbau und die Stärkung des Binnenmarkts, die Intensivierung der internationalen Handelsbeziehungen und der Wettbewerbsfähigkeit, einen wirksamen Rahmen zur Vermeidung und Korrektur übermäßiger Haushaltsdefizite (Stabilitäts- und Wachstumspakt), einen robusten Rahmen zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte, Mindestanforderungen an die nationalen Haushaltsrahmen, eine verstärkte Regulierung und Überwachung der Finanzmärkte sowie eine Aufsicht auf Makroebene durch den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken;

C.  in der Erwägung, dass die im ersten Jahrzehnt des Bestehens der Wirtschafts- und Währungsunion gesammelten Erfahrungen und begangenen Fehler die Notwendigkeit einer verbesserten wirtschaftspolitischen Steuerung in der Union zeigen, die auf einer stärkeren nationalen Eigenverantwortung für die einvernehmlich beschlossenen Regeln und Politikansätze und einem rigoroseren Rahmen zur Überwachung der nationalen Wirtschaftspolitik auf Unionsebene beruhen sollte;

D.  in der Erwägung, dass die Erfahrung gezeigt hat, dass übermäßige Schulden und Defizite in einigen Mitgliedstaaten weitreichende negative Auswirkungen auf andere Mitgliedstaaten und den Euroraum als Ganzes haben;

E.  in der Erwägung, dass die nationalen Parlamente in freier Wahl von den Bürgern gewählt wurden und demzufolge die Repräsentanten und Garanten der durch die Bürger erworbenen und übertragenen Rechte sind; in der Erwägung, dass bei der Einführung des Europäischen Semesters die Vorrechte der nationalen Parlamente vollständig gewahrt werden sollten;

F.  in der Erwägung, dass die Zustimmung der Parlamente zu den Staatshaushalten eine der Grundlagen der Demokratie darstellt;

G.  in der Erwägung, dass die Parlamente der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre gesetzgeberische Funktion heute mit den Organen der Union teilen und vielmals nur eine begrenzte Kontrolle über das europapolitische Handeln ihrer jeweiligen Regierungen haben;

H.  in der Erwägung, dass die geänderten und komplexen Prozesse der Gesetzgebung innerhalb der Europäischen Union der Mehrzahl der Bürger der Union nicht ausreichend bekannt sind; in der Erwägung, dass die mangelnde Transparenz bei Entscheidungs- und Meinungsbildungsprozessen, insbesondere im Europäischen Rat und dem Ministerrat, das Vertrauen der Bürger in die europäische Integration und die Demokratien der Europäischen Union untergräbt und eine aktive und konstruktive Kontrolle durch die Bürger erschwert;

I.  in der Erwägung, dass die sozialen Protestbewegungen gegen die Sparmaßnahmen in verschiedenen Mitgliedstaaten der Union auch eine wachsende Unzufriedenheit mit der demokratischen Qualität der europäischen Integration offenbaren; in der Erwägung, dass die demokratische Glaubwürdigkeit der europäischen Integration durch die bisherige Art und Weise des Umgangs mit der Eurokrise enorm gelitten hat;

J.  in der Erwägung, dass die Wirksamkeit der nationalen Wirtschaftspolitiken durch eine verstärkte Koordination auf der demokratischen Legitimation und Rechenschaftspflicht dieser Politiken durch das Eingreifen der Parlamente beruht;

K.  in der Erwägung, dass eine größere Interaktion zwischen Beschäftigungs-, Sozial- und Wirtschaftspolitik im Kontext des Europäischen Semesters erforderlich ist, und in der Erwägung, dass dies zugunsten aller Generationen und unter Förderung der demokratischen Rechenschaftspflicht, Eigenverantwortlichkeit und Legitimität aller beteiligten Akteure erfolgen muss; in der Erwägung, dass dies die volle Einbeziehung des Europäischen Parlaments erfordert;

L.  in der Erwägung, dass die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten am 24. März 2011 „entschiedene Maßnahmen auf EU-Ebene vereinbart [haben], um durch eine Stärkung des Binnenmarkts, eine Verringerung der Gesamtbelastung durch Vorschriften und die Förderung des Handels mit Drittländern das Wachstum anzukurbeln“;

M.  in der Erwägung, dass es sich beim Europäischen Semester um einen unter Federführung der EU-Organe durchgeführten institutionellen Prozess handelt, der ein besser koordiniertes Vorgehen der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der EU-Strategie, insbesondere was deren makroökonomische Dimension anbelangt, vorsieht;

N.  in der Erwägung, dass der EU-Haushalt gemäß den Verträgen gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Rat beschlossen wird und dass die nationalen Haushaltsverfahren der Verfassungsordnung des einzelnen Mitgliedstaates unterliegen; jedoch in der Erwägung, dass eine stärkere haushaltspolitische Koordinierung nicht gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt;

O.  in der Erwägung, dass der gemeinsame Markt, der die europäischen Volkswirtschaften so erfolgreich zusammengeführt hat, mit einem System der haushaltspolitischen Koordinierung verbunden werden muss, um beträchtliche Synergieeffekte nutzen zu können;

P.  in der Erwägung, dass die durch den Vertrag von Lissabon geschaffene ständige Präsidentschaft des Europäischen Rates das institutionelle Gleichgewicht der Union verändert hat;

Q.  in der Erwägung, dass ein rein zwischenstaatliches Koordinierungssystem unzureichend wäre, um den Anforderungen des Artikels 121 AEUV zu genügen, demzufolge die Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse betrachten sollen, und die notwendigen Maßnahmen der Union in den Bereichen nicht sicherstellen könnte, die der Gemeinschaftsmethode unterliegen;

R.  in der Erwägung, dass die Einführung des Europäischen Semesters zu einer stärkeren und deutlicheren Einbeziehung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente sowie zu Änderungen ihrer Arbeitsweise beitragen sollte;

S.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament im Haushaltsverfahren über eine Mitentscheidungsbefugnis verfügt;

T.  in der Erwägung, dass die europäische Beschäftigungsstrategie und die beschäftigungspolitischen Leitlinien gemäß Artikel 148 AEUV den politischen Rahmen für Maßnahmen im Bereich Beschäftigung und Arbeitsmarkt zum Erreichen der Ziele der Strategie Europa 2020 darstellen;

U.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament einen Beitrag zu den integrierten beschäftigungspolitischen Leitlinien 2010 leistete, der einem Beitrag in einem Mitentscheidungsverfahren gleichkam;

V.  in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote in Europa immer noch bei deutlich über 9 % liegt und insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit nach wie vor ein großes Problem darstellt; in der Erwägung, dass folglich Beschäftigungs-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ein wesentlicher Bestandteil der notwendigen Reformen im Rahmen der makroökonomischen Überwachung und der thematischen Koordinierung der Strategie Europa 2020 sind;

W.  in der Erwägung, dass die Strategie Europa 2020 und die im Europäischen Semester verankerte neue Steuerungsstruktur der EU dabei helfen dürften, die Krise und ihre Ursachen zu bewältigen; in der Erwägung, dass das hohe Maß an sozialem Schutz in der EU die schlimmsten Auswirkungen der Krise abgefedert hat, deren Folgen jedoch weithin spürbar sind, was dazu geführt hat, dass bei der Wirtschaftstätigkeit ein starker Einbruch zu verzeichnen ist, die Arbeitslosigkeit stark gestiegen ist, die Produktivität drastisch abgenommen hat und die öffentlichen Finanzen ganz erheblich geschwächt sind;

X.  in der Erwägung, dass mit dem Europäischen Semester zwei Ziele verfolgt werden: die Überprüfung der Einhaltung der Haushaltsdisziplin durch die Mitgliedstaaten und gleichzeitig die Überwachung der ordnungsgemäßen Erfüllung des Programms Europa 2020 durch die Absicherung der für seine Umsetzung erforderlichen Finanzmittel;

Y.  in der Erwägung, dass das Scheitern der Lissabon-Strategie im Wesentlichen darauf zurückgeführt werden kann, dass es kein eindeutiges Verfahren zur Überwachung der Umsetzung dieser Strategie durch alle betroffenen Akteure gegeben hat; in der Erwägung, dass deshalb unbedingt die richtigen Lehren gezogen werden müssen, um den Erfolg der Agenda Europa 2020 sicherzustellen;

Z.  in der Erwägung, dass dem Europäischen Parlament auf Grund seiner im geldpolitischen Dialog gewonnenen Erfahrung eine Rolle in den Bereichen der demokratischen Rechenschaftspflicht für die Wirtschaftspolitiken und der Haushaltsüberwachung zukommen sollte;

AA.  in der Erwägung, dass der Rat wesentliche Änderungen an den länderspezifischen Empfehlungen vorgenommen hat, die im ersten Jahr des Europäischen Semesters von der Kommission vorgeschlagen wurden;

AB.  in der Erwägung, dass die Tarifautonomie der Sozialpartner und die nationalen Lohnfindungssysteme uneingeschränkt gewahrt werden müssen;

AC.  in Erwägung der bei den jährlich vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments organisierten interparlamentarischen Treffen erworbenen Erfahrung;

Darstellung der Herausforderungen

1.  vertritt die Ansicht, dass in der derzeitigen Phase der Krise starke und ehrgeizige Antworten nötig sind;

2.  weist darauf hin, dass bei dem Gipfeltreffen der Mitgliedstaaten der Eurozone am 26. Oktober 2011 neben der Annahme des Pakets zur wirtschaftspolitischen Steuerung auch eine Reihe von Maßnahmen zur Änderung dieses Pakets beschlossen wurde; vertritt die Ansicht, dass bei jeglicher Änderung des Vertrags, die in der Zukunft möglicherweise beschlossen wird, das Verfahren nach Artikel 48 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union uneingeschränkt eingehalten werden sollte, und dass das Mandat des Konvents, der gemäß diesem Artikel einberufen wird, die Tatsache widerspiegeln sollte, dass die EU auf einer starken demokratischen Legitimation und Solidarität aufbauen muss;

3.  vertritt die Ansicht, dass das Europäische Semester bis auf Weiteres der geeignete Rahmen für die Umsetzung der EU-Strategie und für eine effektive Wirtschaftsregierung ist, insbesondere in Bezug auf die Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die durch eine gemeinsame Verantwortung miteinander verbunden sind, und dass es für die Organe und die Mitgliedstaaten der EU entgegen dem Wortlaut um einen Prozess über das ganze Jahr geht;

4.  betont, dass es vom Engagement der EU insgesamt sowie vom Mitverantwortungsgefühl der Mitgliedstaaten, der nationalen Parlamente, der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und der Sozialpartner abhängt, inwieweit die Strategie Europa 2020 erfolgreich sein wird; verweist auf die Bedeutung einer starken, wettbewerbsfähigen und reibungslos funktionierenden sozialen Marktwirtschaft sowie von Strukturreformen und Tarifvereinbarungen im Rahmen der Strategie Europa 2020 sowie der Förderung eines echten europäischen sozialen Dialogs über makroökonomische Strategien und Maßnahmen;

5.  bekräftigt erneut, dass die Mitgliedstaaten ihre Wirtschafts- und Fiskalpolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse betrachten sollten und dass daher durch eine stärkere Koordinierung bei der Einführung und Umsetzung fiskalpolitischer Maßnahmen sowie durch ein wirksames Vorgehen gegen Steuerhinterziehung und Steuerflucht und die schrittweise Einstellung bestehender schädlicher Maßnahmen eine Stärkung des wirtschaftlichen Pfeilers der Wirtschafts- und Währungsunion erfolgen muss, einschließlich ihrer steuerpolitischen Dimension;

6.  vertritt die Auffassung, dass die Einführung des „Europäischen Semesters“ und die bessere wirtschafts- und fiskalpolitische Koordinierung den EU-Mitgliedstaaten genügend Spielraum und Flexibilität lassen sollte, eine wirksame haushaltspolitische, wirtschaftliche und soziale Strategie umzusetzen, die im Einklang mit der Strategie Europa 2020 zweckdienlich ist, für eine gerechte Verteilung und für Wachstum sorgt und den Unionsbürgern ein angemessenes Niveau der öffentlichen Dienstleistungen und Infrastrukturen bietet; fordert die Kommission auf, in ihrem Jahreswachstumsbericht zu berücksichtigen, welche Maßnahmen die Mitgliedstaaten für die Vollendung des Binnenmarkts ergriffen haben;

7.  stellt fest, dass die weitere Entwicklung und die Stärkung des Binnenmarkts sowie die Förderung der internationalen Handelsbeziehungen entscheidend sind für die Ankurbelung des Wirtschaftswachstums, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die Beseitigung makroökonomischer Ungleichgewichte, und fordert die Kommission auf, in ihrem Jahreswachstumsbericht zu berücksichtigen, welche Maßnahmen die Mitgliedstaaten für die Vollendung des Binnenmarkts ergriffen haben;

8.  betont, dass die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten sowie die Grundzüge der Wirtschaftspolitik integrale Bestandteile des Europäischen Semesters und ebenso wichtig für die Umsetzung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums sind; fordert den Rat und die Kommission auf, für die Kohärenz aller Politikempfehlungen mit den integrierten Leitlinien Sorge zu tragen;

9.  hält den Mangel an Klarheit und die Überschneidungen bei den verschiedenen Instrumenten und Haushaltslinien, mit denen die Zielvorgaben der Strategie Europa 2020 über den EU-Haushalt verwirklicht werden sollen, für bedauerlich; verweist darauf, dass das Europäische Semester eine gute Gelegenheit bietet, eine größere Synergie zwischen den Haushaltsplänen der EU und der Mitgliedstaaten zu entwickeln;

10.  weist darauf hin, dass die Strategie Europa 2020 eine stärkere territoriale Dimension benötigt; ist folglich der Ansicht, dass – unter Berücksichtigung der Besonderheiten und unterschiedlichen Entwicklungsniveaus der europäischen Regionen – die direkte Einbeziehung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und Partner in die Planung und Umsetzung der relevanten Programme zu einem größeren Verantwortungsgefühl für die Ziele der Strategie auf allen Ebenen führen und vor Ort ein stärkeres Bewusstsein für die Zielsetzungen und Ergebnisse gewährleisten würde;

Rolle der Kommission
Einleitung

11.  stellt fest, dass das Europäische Semester eingeführt wurde, um die dauerhafte Konvergenz der Wirtschafts- und Haushaltsleistung der Mitgliedstaaten sicherzustellen, eine engere Koordinierung der Volkswirtschaften zu erzielen und die Staatsschuldenkrise zu überwinden; weist darauf hin, dass der Jahreswachstumsbericht als ursprüngliches Grundlagendokument des Zyklus eingeführt wurde;

12.  erinnert daran, dass die Rechte des Europäischen Parlaments gemäß dem AEUV durch das Europäische Semester nicht beeinträchtigt werden dürfen; fordert die Kommission auf, Vorschläge dahingehend zu erarbeiten, wie sich diese verschiedenen Instrumente voneinander abgrenzen, sich auf andere Politikbereiche auswirken und ineinander greifen;

Erkenntnisse aus dem ersten Zyklus

13.  betont, dass ungeachtet der Festschreibung des Europäischen Semesters die notwendige Flexibilität bewahrt werden muss, um gegebenenfalls entsprechend den Erkenntnissen aus dem ersten Zyklus Anpassungen vornehmen zu können; vertritt die Ansicht, dass sich die Kommission bei der Bewertung und Anpassung insbesondere damit beschäftigen sollte, dass der Rahmen mehr an das Euro-Währungsgebiet und seine Herausforderungen angepasst werden muss;

14.  stellt fest, dass es große qualitative Unterschiede bei der Fachbezogenheit, Transparenz, Machbarkeit und Ausführlichkeit der nationalen Reformprogramme des ersten Europäischen Semesters gibt; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten aufzufordern, die Qualität und Transparenz ihres Beitrags zu erhöhen und die qualitativ besten nationalen Reformprogramme zum Standard für die nächsten Europäischen Semester zu erheben;

15.  fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die in den nationalen Reformprogrammen angekündigten Strategien und Ziele zusammengenommen ehrgeizig genug sind, um die Leitziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass dies im Rahmen des ersten Europäischen Semesters nicht der Fall gewesen ist; fordert die Kommission auf zu gewährleisten, dass alle Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einer Verwirklichung der Leitziele beitragen, und einen genauen Fahrplan sowie den dazugehörigen Zeitplan für die erforderlichen Maßnahmen vorzulegen;

Jahreswachstumsbericht

16.  vertritt die Ansicht, dass der Jahreswachstumsbericht mit folgenden Maßnahmen in Einklang stehen sollte:

   der Strategie EU 2020
   den integrierten Leitlinien (Grundzüge der Wirtschaftspolitik und beschäftigungspolitische Leitlinien),
   spezifischen Übereinkünften des Rates bezüglich des Euro-Währungsgebiets oder der Union in ihrer Gesamtheit, wie z. B. dem Euro-Plus-Pakt;

17.  stellt fest, dass der Jahreswachstumsbericht in seiner auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates genehmigten Form Leitlinien für die Ausarbeitung folgender Programme der Mitgliedstaaten vorgibt:

   die nationalen Reformprogramme (NRP),
   die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme (SKP), auf deren Grundlage die Kommission für jedes Land Empfehlungen ausarbeitet;

18.  stellt fest, dass die Ausarbeitung des Jahreswachstumsberichts auf makroökonomischen Prognosen aus allen Mitgliedstaaten und der Europäischen Union beruht; hebt hervor, dass die zur Verbesserung der europäischen wirtschaftspolitischen Steuerung erforderlichen Maßnahmen mit ähnlichen Schritten zur Verbesserung der Legitimation und der Rechenschaftspflicht einhergehen sollten; warnt daher vor der derzeitigen Form des Jahreswachstumsberichts als technisches Dokument, in dem der Beitrag des Europäischen Parlaments nicht berücksichtigt wird;

19.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass sich der umfassende und multidimensionale Ansatz der Strategie Europa 2020 (intelligent, nachhaltig und integrativ) stärker in den Bezugsgrößen widerspiegelt, die verwendet werden, um die Fortschritte der Mitgliedstaaten zu bewerten und dementsprechend länderspezifische Empfehlungen herauszugeben;

20.  fordert die Kommission auf, die Reihe von Indikatoren zu erweitern, die sie verwendet, um die einzelstaatlichen Entwicklungen zu überwachen, und dabei die insbesondere im Rahmen der Folgemaßnahmen zu der Mitteilung „Das BIP und mehr“ (KOM(2009)0433 endgültig) geleistete Arbeit und den Fahrplan für ein ressourceneffizientes Europa zu berücksichtigen;

21.  fordert, dass der Jahreswachstumsbericht in „Jährliche Leitlinien für nachhaltiges Wachstum“ umgewandelt und der Schwerpunkt dabei auf die Förderung nachhaltigen Wachstums gelegt wird;

22.  fordert die Kommission auf, vor dem 10. Januar jedes Jahres die jährlichen Leitlinien für nachhaltiges Wachstum einschließlich eines speziellen Kapitels über das Euro-Währungsgebiet anzunehmen;

23.  fordert die Kommission auf, zur Erstellung der jährlichen Leitlinien für nachhaltiges Wachstum auf ein Höchstmaß an breitgefächerter wissenschaftlicher Expertise zurückzugreifen und entsprechende Empfehlungen des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu berücksichtigen;

24.  fordert die Kommission auf, in den jährlichen Leitlinien für nachhaltiges Wachstum die wichtigsten Wirtschafts- und Haushaltsprobleme der EU und der einzelnen Mitgliedstaaten eindeutig zu bewerten, vorrangige Maßnahmen für deren Überwindung zu empfehlen und die Initiativen anzugeben, die auf der Ebene der Union und der Mitgliedstaaten ergriffen werden, um die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und langfristige Investitionen zu fördern, Hindernisse für nachhaltiges Wachstum zu beseitigen, die in den Verträgen und der aktuellen Strategie EU 2020 festgelegten Ziele zu erreichen, die sieben Leitinitiativen umzusetzen und makroökonomische Ungleichgewichte abzubauen;

25.  fordert die Kommission und den Rat auf, zu gewährleisten, dass die politischen Leitlinien für eine Haushaltskonsolidierung und Strukturreformen mit der Strategie Europa 2020 für Wachstum und Beschäftigung in Einklang stehen; vertritt die Ansicht, dass die Union bei der Festlegung und Durchführung der jährlichen Leitlinien für nachhaltiges Wachstum Entwicklungen der makrofinanziellen Gesetzgebung berücksichtigen muss, insbesondere in Bezug auf Aufsichtsregeln und langfristige Investitionen zur Förderung von nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen; vertritt die Ansicht, dass auch eine Folgenabschätzung erstellt werden sollte, die die möglichen langfristigen Kosten eins Nichthandelns der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Ziele der Strategie Europa 2020 und von Strukturreformen betrifft;

26.  vertritt die Ansicht, dass länderspezifische Empfehlungen mit einer Bewertung ihrer sozialen Folgen einhergehen sollten, wobei den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung von Beschäftigung, mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, mit der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Umschulung und des Gesundheitsschutzes Rechnung getragen werden sollte;

27.  fordert die Kommission auf, in den jährlichen Leitlinien für nachhaltiges Wachstum ausdrücklich auf potenzielle grenzübergreifende Spill-over-Effekte wichtiger wirtschaftspolitischer Maßnahmen hinzuweisen, die auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden;

28.  fordert die für das Europäische Semester zuständigen Kommissionsmitglieder auf, die jährlichen Leitlinien für nachhaltiges Wachstum nach deren Annahme durch die Kommission mit den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments zu erörtern;

Länderspezifische Empfehlungen

29.  fordert die Kommission und den Rat auf, bei ihren an die Mitgliedstaaten und die EU als Ganzes gerichteten Leitlinien und Empfehlungen die Verwirklichung und Gleichbehandlung im Hinblick auf die Ziele und Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 sicherzustellen;

30.  weist darauf hin, dass es in der Richtlinie des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten(1) heißt: „Die Kommission veröffentlicht die Methoden, Annahmen und relevanten Parameter, auf die sich die makroökonomischen Prognosen und Haushaltsprognosen stützen“;

31.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, diese Richtlinie so bald wie möglich umzusetzen; fordert die Kommission auf, für eine bessere Vergleichbarkeit der nationalen Reformprogramme zu sorgen und gemeinsame Richtwerte für eine Beurteilung der Programme festzulegen;

32.  fordert die Kommission auf, zu gegebener Zeit – nach der Analyse der nationalen Reformprogramme und der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme – vor dem Europäischen Parlament zu erscheinen und ihre Empfehlungen zu erläutern sowie mit Blick auf die geplanten interparlamentarischen Foren und die Erörterung der länderspezifischen Empfehlungen im Rat potenzielle grenzübergreifende Spill-over-Effekte hervorzuheben, insbesondere innerhalb des Euro-Währungsgebiets;

33.  fordert den Rat auf, im Juli vor dem Parlament zu erscheinen und alle wesentlichen Änderungen, die er an den Vorschlägen der Kommission für länderspezifische Empfehlungen vorgenommen hat, zu erläutern; fordert die Kommission auf, an dieser Anhörung teilzunehmen und ihre Sicht der Dinge darzulegen;

34.  fordert die Kommission auf, eine Anhörung durchzuführen, um Informationen zu den in den verschiedenen Leitinitiativen angekündigten jährlichen Kontrollen bereitzustellen; fordert, dass diese Anhörung zwischen der Frühjahrs- und Sommertagung des Europäischen Rates stattfindet und dass alle einschlägigen europäischen, nationalen und regionalen Institutionen und sonstigen interessierten Kreise daran teilnehmen;

35.  fordert die Kommission und den Rat auf, die Rolle des auf der Tagung des Europäischen Rates in Köln im Juni 1999 beschlossenen makroökonomischen Dialogs zu stärken, um die Interaktion zwischen den für die Entwicklung der Gehälter und die Wirtschafts-, Fiskal- und Geldpolitik Verantwortlichen zu verbessern;

36.  regt an, Spill-over-Effekte wirtschaftspolitischer Entwicklungen in der Union auf außereuropäische Länder in Betracht zu ziehen und auf den Abbau weltweiter wirtschaftlicher Ungleichgewichte hinzuarbeiten; fordert die Kommission auf, sich aktiv in den wirtschaftspolitischen Dialog im Rahmen der zuständigen UN-Institutionen einzubringen; weist außerdem darauf hin, dass auf internationaler Ebene beschlossene Ziele ebenfalls Berücksichtigung finden müssen;

Rolle des Europäischen Parlaments

37.  weist erneut darauf hin, dass die parlamentarische Debatte über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik den Eckpfeiler jedes demokratischen Systems bildet;

38.  stellt fest, dass die Krise und die Entwicklungen, vor allem in der Eurozone, eine Aufwertung der europäischen Dimension der Wirtschaftspolitiken der EU-Mitgliedstaaten erforderlich machen, insbesondere im Euro-Währungsgebiet;

39.  weist darauf hin, dass es seine Struktur und seine Arbeitsmethoden weiter an die jüngsten Entwicklungen innerhalb des Rates und der Kommission bezüglich der Struktur des Euro-Währungsgebiets anpassen wird; weist erneut darauf hin, dass der wirtschaftspolitische Dialog ein Teil der Antwort darauf sein wird; vertritt die Auffassung, dass jedes neue oder weiterentwickelte Organisations- und Beschlussfassungsverfahren innerhalb des Rates und/oder der Kommission mit einer verstärkten demokratischen Legitimation und einer angemessenen Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament einhergehen muss;

40.  hebt hervor, dass die parlamentarische Dimension parallel zu derjenigen des Rates aufgewertet werden muss;

41.  teilt mit, dass es vor der Frühjahrstagung des Rates über die jährlichen Leitlinien für nachhaltiges Wachstum mit Änderungsanträgen abstimmen wird, die dem Europäischen Rat vorgelegt werden sollen; fordert, dass die jährlichen Leitlinien für nachhaltiges Wachstum ein Mitentscheidungsverfahren durchlaufen, das im Rahmen der nächsten Änderung des Vertrags eingeführt werden sollte; beauftragt seinen Präsidenten, bei der Frühjahrstagung des Europäischen Rates die jährlichen Leitlinien für nachhaltiges Wachstum einschließlich der Änderungen des Europäischen Parlaments vorzulegen;

42.  äußert sich besorgt über die demokratische Legitimität der Einführung des Europäischen Semesters; vertritt die Auffassung, dass das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente für die Herstellung der notwendigen demokratischen Legitimation und nationale Verantwortung eine wesentliche Rolle spielen;

43.  ist der Auffassung, dass das Europäische Parlament der geeignete Ort für den wirtschaftspolitischen Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten der Mitgliedstaaten und den EU-Organen ist;

44.  fordert die Mitgliedstaaten und deren Regionen auf, die nationalen und regionalen Parlamente, die Sozialpartner, die öffentlichen Behörden und die Zivilgesellschaft enger in die Gestaltung der nationalen Reform-, Entwicklungs- und Kohäsionsprogramme einzubeziehen und sie regelmäßig zu konsultieren; unterstreicht in diesem Zusammenhang die rechtzeitige Einschaltung des Ausschusses der Regionen als Plattform zur Koordinierung zwischen den Regionen, damit diese über den Stand der regionalen und lokalen Beteiligung am Europäischen Semester berichten;

45.  fordert, dass 2012 eine interparlamentarische Konferenz einberufen wird, an der Vertreter der Haushalts-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsausschüsse des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente teilnehmen, um Umfang, Methoden und Mittel einer demokratischen Legitimierung der Wirtschaftspolitik auf mehreren Ebenen und in mehreren Dimensionen festzulegen und um insbesondere sicherzustellen, dass die in den nationalen Reformprogrammen angekündigten Maßnahmen und Ziele zusammengenommen ehrgeizig genug sind, um die Leitziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen; weist jedoch darauf hin, dass für die Verabschiedung der Haushaltspläne der Mitgliedstaaten hinreichend Zeit zur Verfügung stehen muss;

46.  beabsichtigt, ab 2013 jedes Jahr vor der Frühjahrstagung des Europäischen Rates ein interparlamentarisches Forum im Europäischen Parlament zu organisieren, in dem Mitglieder der zuständigen Ausschüsse der nationalen Parlamente zusammenkommen; empfiehlt, diese Zusammenkunft zu einem integralen Bestandteil des jährlichen Treffens zu machen, das vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung für Mitglieder der nationalen Parlamente organisiert wird; schlägt vor, dass dieses Forum Sitzungen der Fraktionen und der zuständigen Ausschüsse sowie eine Plenarsitzung umfasst, und fordert die europäischen Sozialpartner auf, an dieser Sitzung teilzunehmen und ihre Standpunkte einzubringen;

47.  plant, ab 2013 jedes Jahr nach der Frühjahrstagung des Europäischen Rates ein zweites interparlamentarisches Treffen zu organisieren, bei dem die Vorsitzenden der für das Europäische Semester zuständigen Ausschüsse in den nationalen Parlamenten und im Europäischen Parlament (ECON, EMPL, BUDG, ENVI, ITRE) die vorgeschlagenen Empfehlungen der Kommission erörtern werden;

48.  warnt vor der Einführung von Verfahren, für die es auf europäischer oder nationaler Ebene keine parlamentarische Zustimmung gibt; betont, dass sich länderspezifische Empfehlungen auf demokratische Verfahren stützen müssen;

49.  hebt die Rolle des wirtschaftspolitischen Dialogs mit dem Europäischen Parlament hervor, der gemeinsam mit dem Paket zur wirtschaftspolitischen Steuerung angenommen wurde und darin besteht, einen Dialog sowohl zwischen den europäischen Organen als auch mit der einzelstaatlichen Ebene zu ermöglichen, um eine grenzübergreifende und öffentliche Debatte in Gang zu setzen, die Transparenz zu erhöhen und einen Gruppendruck („peer pressure“) zu erzeugen; weist darauf hin, dass der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments den Kommissionspräsidenten, den Vorsitzenden der Euro-Gruppe und den Präsidenten des Europäischen Rates einladen sowie einem Mitgliedstaat, der von Beschlüssen im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit und/oder übermäßigen Ungleichgewicht betroffen ist, die Möglichkeit bieten kann, an einem Meinungsaustausch teilzunehmen;

50.  spricht sich dafür aus, im Parlament einen wirtschaftspolitischen Dialog mit denjenigen Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, die auf die Europäische Finanzstabilitätsfazilität, den Europäischen Finanzstabilitätsmechanismus und den Europäischen Stabilitätsmechanismus zurückzugreifen beabsichtigen, zu führen, bevor Letzterer aktiviert wird; unterstreicht, dass das Europäische Parlament – in Anbetracht der Rolle, die die Europäische Finanzstabilitätsfazilität und der Europäische Stabilitätsmechanismus spielen sollen, – eine Anhörung mit den leitenden Beamten dieser Einrichtungen durchführen sollte;

51.  fordert den Rat und die Kommission auf, im Rahmen sämtlicher Rettungsprogramme die Konsistenz der wirtschaftlichen Auflagen und Anpassungsprogramme mit den EU-Zielen einer sozialen und nachhaltigen Entwicklung, insbesondere den beschäftigungs- und wirtschaftspolitischen Leitlinien und den EU-2020-Zielen, zu gewährleisten; fordert sie auf, Empfehlungen aufzunehmen, die im Rahmen des EU-Semesters an Mitgliedstaaten gerichtet werden, die finanzielle Unterstützung erhalten, um diesen Konsistenzanforderungen ausdrücklich Rechnung zu tragen;

52.  beabsichtigt, im Herbst eine Prüfung der makroökonomischen Lage der Union vorzunehmen und sich dabei auf ein großes Spektrum an Erfahrungen, wie auch internationalen unabhängigen externen Rat – in Abstimmung mit den maßgeblich Beteiligten und insbesondere den Sozialpartnern – zu stützen, um die Debatte zu fördern und um für seine Gespräche mit der Kommission vor der Erstellung des Jahreswachstumsberichtes über ein wirtschaftliches Gegengutachten zu verfügen;

53.  vertritt die Auffassung, dass das Europäische Parlament als das geeignete europäische demokratische Forum für die Abgabe einer Gesamteinschätzung am Ende des Europäischen Semesters anerkannt werden sollte;

54.  fordert, als Partner in den makroökonomischen Dialog einbezogen zu werden, um seine Ziele hinsichtlich eines kooperativen makroökonomischen Kurses zu verwirklichen;

Rolle des Rates

55.  fordert den Europäischen Rat auf, den Präsidenten des Europäischen Parlaments zu den Beratungen über das Europäische Semester einzuladen;

56.  fordert den Rat und die Kommission auf, gemäß den Bestimmungen des Pakets zur wirtschaftspolitischen Steuerung dem Parlament im Laufe der ersten Wochen jedes Jahres mittels einer exakten Zusammenfassung der Maßnahmen und Aktionen über Entwicklungen und Erfolge des vorangegangenen Europäischen Semesters Bericht zu erstatten;

57.  stellt fest, dass sich während des ersten Europäischen Semesters gezeigt hat, dass die Fristen knapp bemessen waren und daher die Gefahr besteht, dass die nationalen Parlamente in Zukunft nicht hinreichend einbezogen werden, falls ein Mitgliedstaat einen Plan für Korrekturmaßnahmen einreichen oder seine Stabilitäts- und Konvergenzprogramme sowie seine nationalen Reformprogramme entsprechend den Empfehlungen des Rates anpassen muss;

58.  fordert die Mitgliedstaaten auf, möglichst detaillierte Informationen über die in den nationalen Reformprogrammen vorgesehenen Maßnahmen und Instrumente zur Verwirklichung der nationalen Ziele, einschließlich der Umsetzungsfrist, der erwarteten Auswirkungen, möglicher Spill-over-Effekte, des Risikos einer nicht erfolgreichen Umsetzung, der Kosten und einer etwaigen Inanspruchnahme der EU-Strukturfonds, vorzulegen;

59.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die fachliche Unabhängigkeit der nationalen Statistikbehörden gemäß den im Paket zur wirtschaftspolitischen Steuerung vorgesehenen Bestimmungen sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass der in der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 vorgesehene Verhaltenskodex für europäische Statistiken eingehalten wird, damit gewährleistet ist, dass der Kommission für ihre Beurteilung im Rahmen des Europäischen Semesters hochwertige statistische Angaben übermittelt werden;

60.  ist der Ansicht, dass der Erfolg des Europäischen Statistischen Systems entscheidend von der guten Arbeit der nationalen Rechnungshöfe und deren gründlicher und genauer Überprüfung der Qualität der öffentlichen Finanzdaten sowie vom Verfahren zur Übermittlung von Daten der öffentlichen Stellen an die nationalen Statistikbehörden abhängt;

61.  fordert den Rat auf, den makroökonomischen Dialog insbesondere durch die Einführung solcher Dialoge auf nationaler Ebene zu stärken, damit das volle Potenzial der makroökonomischen Zusammenarbeit freigesetzt wird und mittels starker und ausgewogener Wachstumsdynamiken Beschäftigungsmöglichkeiten genutzt werden;

62.  vertritt die Ansicht, dass die Beteiligung der Europäischen Zentralbank am ständigen Dialog zwischen den europäischen Organen von größter Bedeutung ist;

Weitere Anliegen

63.  fordert die Ausarbeitung eines Konzepts für ein Europäisches Schatzamt, um die Umsetzungskapazität des Europäischen Semesters und den wirtschaftspolitischen Pfeiler der WWU zu stärken; stellt fest, dass bei künftigen institutionellen Änderungen die Entwicklung der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität und des Europäischen Stabilitätsmechanismus berücksichtigt werden sollte;

64.  stellt mit Besorgnis fest, dass die wirtschaftspolitische Koordinierung auf EU-Ebene aus einer Vielfalt von verbindlichen und unverbindlichen Instrumenten und Verpflichtungen(2) besteht, die die Rechtssicherheit der EU-Ordnung untergraben könnten und die in der Öffentlichkeit Unklarheit über den genauen Umfang der Zuständigkeiten hervorrufen, die von den Mitgliedstaaten in Bezug auf ihren Status als Mitglieder oder Nichtmitglieder des Euro-Währungsgebiets übernommen werden;

65.  stellt fest, dass die Mitgliedstaten nicht an den gemeinsam vereinbarten Vorgaben, insbesondere nicht am Stabilitäts- und Wachstumspakt, wonach das jährliche Haushaltsdefizit der Mitgliedstaaten unter 3 % des BIP und die Staatsverschuldung unter 60 % des BIP liegen müssen, festgehalten haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie weitere gemeinsam vereinbarte Vorgaben einzuhalten;

66.  betont, dass sich eine integrierte Überwachung der Wirtschaftspolitik nicht auf die Bewertung der Fiskal- und Strukturpolitik der einzelnen Mitgliedstaaten beschränken darf, wenn sie wirksam sein soll, sondern auch auf die Ziele und Maßnahmen auf EU-Ebene sowie auf die Höhe und die Art der Finanzmittel der Union abgestimmt sein muss; betont in diesem Zusammenhang die wesentliche Rolle der Maßnahmen und Aktionen der EU im Rahmen der Strategie Europa 2020, insbesondere der kohäsionspolitischen Maßnahmen und von Forschung und Innovation;

67.  hebt hervor, dass sich die politischen Vorgaben für die Mitgliedstaaten zum Teil auf Politikbereiche wie Löhne und Renten beziehen, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner fallen, aber durch die Europäische Union gemäß den Bestimmungen von Artikel 153 AEUV unterstützt und ergänzt werden; hebt hervor, dass die demokratische Rechenschaftspflicht gewährleistet werden muss und die Grundsätze der Subsidiarität und des sozialen Dialogs zu achten sind, um den politischen Spielraum für die nationale Umsetzung zu wahren;

68.  weist erneut darauf hin, dass die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte vorsieht, dass „bei der Anwendung dieser Verordnung [...] Artikel 152 AEUV uneingeschränkt geachtet [wird], und bei den im Rahmen dieser Verordnung ausgesprochenen Empfehlungen [...] die nationalen Praktiken und die für die Lohnbildung zuständigen Einrichtungen berücksichtigt [werden]. Berücksichtigt wird Artikel 28 der Charta über die Grundrechte der Europäischen Union; sie beeinträchtigt nicht das Recht, Tarifverträge gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten auszuhandeln, abzuschließen und durchzusetzen und gemeinsame Aktionen durchzuführen“;

Sektorale Beiträge zum „Europäischen Semester“

69.  ist im Hinblick auf die Verwirklichung der gemeinsamen Ziele der Auffassung, dass Europa 2020 und das Europäische Semester als Rahmen für die Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Governance einen einheitlichen Ansatz in Bezug auf die Herausforderungen, die Reaktionen und die Bewertung der beschäftigungspolitischen und sozialen Situation in den Mitgliedstaaten unterstützen können, wenn sie nicht auf Absichtserklärungen beschränkt blieben und das Europäische Parlament wirklich in diesen Prozess einbezogen würde, anders als während des ersten Europäischen Semesters, durch im Zusammenhang mit dem ersten Jahreswachstumsbericht, mit dem ein neuer Zyklus der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU eingeleitet wurde;

70.  fordert den Rat und die Kommission auf, bei ihren unter anderem bildungs-, beschäftigungs- und sozialpolitischen, makroökonomischen und haushaltstechnischen Vorgaben für die Mitgliedstaaten die Grundsätze der Subsidiarität und des sozialen Dialogs im Lohn- und Rentenbereich gemäß Artikel 153 Absatz 5 AEUV zu beachten, damit die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner in diesen Bereichen und der für eine nationale Umsetzung erforderliche politische Spielraum gewahrt wird, und vor der Abgabe von Empfehlungen die Sozialpartner zu konsultieren; betont, dass die demokratische Rechenschaftspflicht auf allen Ebenen gewährleistet sein muss;

71.  fordert die Kommission auf, alle verfügbaren Informationen und Fachkenntnisse, auch von der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, in ihre Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele der Strategie Europa 2020 und damit zusammenhängender Initiativen einzubeziehen;

72.  wünscht, dass sich die Empfehlungen der Kommission und des Rates hauptsächlich auf sozialpolitische Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, des Zugangs zum Arbeitsmarkt und der Wiedereingliederung von Arbeitslosen und einer besseren Koordinierung der einzelstaatlichen Sozialschutzsysteme sowie auf die Vollendung des Binnenmarkts und den Abbau von Wettbewerbsschranken beziehen; fordert, dass die Empfehlungen ausreichend lange im Voraus verfasst werden, damit sie die nationalen Haushaltsbeschlüsse tatsächlich beeinflussen;

73.  bekräftigt seine Bereitschaft, aktiv dazu beizutragen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die ehrgeizigen Ziele der Strategie Europa 2020 und des Europäischen Semesters, einschließlich ihrer beschäftigungspolitischen und sozialen Aspekte, die für die europäischen Bürger von entscheidender Bedeutung sind, umsetzen; erklärt seine Absicht, dies sowohl durch spezifische Maßnahmen als auch durch Beiträge zu wichtigen Initiativen wie etwa dem Europäischen Jahr des aktiven Alterns zu erreichen; erklärt ferner, dass es darauf hinwirken wird, diese Aspekte der Strategie Europa 2020 sowie die Beschäftigung und sozialen Belange von Frauen und Männern in Europa das ganze Jahr über ganz oben auf die politische Tagesordnung zu setzen;

74.  bekräftigt darüber hinaus seine Absicht, zu den beschäftigungspolitischen und sozialen Aspekten von Europa 2020 in einer entsprechenden Entschließung Stellung zu nehmen, die vor der Frühjahrstagung des Europäischen Rates verabschiedet werden soll;

75.  erklärt seine Bereitschaft zu einem regelmäßigen politischen Dialog und Meinungsaustausch mit den einzelstaatlichen Parlamenten und anderen einschlägigen Interessengruppen, einschließlich Sozialpartner, Unternehmen und NRO, zu den beschäftigungspolitischen und sozialen Aspekten von Europa 2020 und dem Europäischen Semester und:

   a) fordert die Kommission auf, dem Parlament ihren Jahreswachstumsbericht, einschließlich des Entwurfs für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht, ihren Vorschlag für die jährlichen beschäftigungspolitischen Leitlinien sowie Vorschläge für länderspezifische Empfehlungen auf der Grundlage von Artikel 148 Absatz 4 AEUV vorzulegen,
   b) fordert Transparenz zwischen den verschiedenen Akteuren des Europäischen Semesters und ermuntert in diesem Zusammenhang den Beschäftigungsausschuss (EMCO), die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments regelmäßig über die Ergebnisse seines Überwachungsverfahrens im Bereich der Beschäftigung zu unterrichten,
   c) fordert die Sozialpartner, NRO des Sozialbereichs sowie andere Interessengruppen auf, sich an einem regelmäßigen Meinungsaustausch mit dem Parlament zu beteiligen, insbesondere über die Umsetzung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik und die Fortschritte bei der Umsetzung der einschlägigen Gemeinschaftsziele; fordert, dass die vorbereitenden Dokumente für den Meinungsaustausch den Mitgliedern des zuständigen parlamentarischen Ausschusses im Voraus übermittelt werden;

76.  fordert die Kommission auf, das Parlament über die Ergebnisse der Maßnahmen im Rahmen des Programms „Voneinander lernen“, insbesondere in den in den strategischen Leitlinien des Europäischen Rates hervorgehobenen Bereichen, zu informieren; weist darauf hin, wie wichtig es ist, regelmäßig zu kontrollieren, in welchem Umfang die für dieses Programm bereitgestellten Mittel zugänglich sind und in Anspruch genommen werden, damit zeitnah ermittelt werden kann, welche Korrekturmaßnahmen eventuell ergriffen werden müssen, damit die Verwirklichung der Programmziele nicht durch die üblichen bürokratischen Schwierigkeiten vereitelt wird;

77.  vertritt die Auffassung, dass die beschäftigungs- und sozialpolitischen Strategien im Mittelpunkt der Strategie Europa 2020 und ihrer Durchführung stehen; erachtet es im Lichte der Krise als notwendig, diese Strategien zu stärken, und ist der Ansicht, dass das Europäische Semester einen entscheidenden Beitrag zur Verwirklichung dieser Zielsetzung leisten kann;

78.  ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters und im Hinblick auf eine effektive Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien Nr. 7 bis 10 aufgefordert werden sollten, bestimmten Themen besonderes Gewicht beizumessen, wie etwa Verbesserung des Zugangs junger Menschen zu Bildung, Berufsberatung und Ausbildung, Verhinderung des vorzeitigen Schulabbruchs, Förderung des lebenslangen Lernens und der Beschäftigung, Verringerung der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit, Förderung der Integration älterer Menschen in den Arbeitsmarkt, Bekämpfung der Schwarzarbeit, Erleichterung der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben sowie Verbesserung der Kinderbetreuungseinrichtungen;

79.  fordert den Rat und die Kommission auf, umfassend zu bewerten, ob die in nationalen Programmen vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung und zur Erhöhung des Beschäftigungsniveaus im Einklang mit den Zielen und Leitzielvorgaben der Strategie Europa 2020 stehen; appelliert an die Mitgliedstaaten, die gar keine bzw. eine nur unzureichend ehrgeizige nationale Verpflichtung in Bezug auf die Verwirklichung des Ziels, bis zum Jahre 2020 in Europa eine Frauen- und Männerbeschäftigungsquote von 75 % zu erreichen, eingegangen sind, dieses Ziel zu verfolgen und dabei besonderes Augenmerk auf die Überwindung der wichtigsten strukturellen Defizite der Arbeitsmärkte zu legen;

80.  weist darauf hin, dass die im Rahmen der Nationalen Reformpläne, der wirtschaftspolitischen Steuerung und des Europäischen Semesters getroffenen Maßnahmen nicht zur Verschärfung der sozialen Krise in wirtschaftlich schwächeren Ländern beitragen dürfen, indem sie das Leben der Familien und insbesondere der Frauen und Kinder erschweren, die am stärksten unter wachsender Armut, Arbeitslosigkeit und unsicheren und schlecht bezahlten Arbeitsverhältnissen zu leiden haben;

81.  betont die Notwendigkeit einer Stärkung und Institutionalisierung des makroökonomischen sozialen Dialogs und vertritt die Auffassung, dass die Sozialpartner an der Entwicklung von Maßnahmen der Kommission im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester und der Umsetzung der neuen wirtschaftspolitischen Steuerung beteiligt werden müssen; weist darauf hin, dass die Sozialpartner eine Stellungnahme oder gegebenenfalls eine Empfehlung zu diesen Maßnahmen an die Kommission richten sollten;

82.  unterstreicht die Bedeutung eines verstärkten Zusammenspiels zwischen mikro- und makroökonomischen Maßnahmen einerseits sowie beschäftigungs- und sozialpolitischen Maßnahmen andererseits als grundlegende Voraussetzung für die Verwirklichung der Gesamtziele der Strategie Europa 2020;

83.  steht nach wie vor zu seiner Verpflichtung, den Auswirkungen der beschäftigungspolitischen und sozialen Situation auf die makroökonomische Lage und umgekehrt besondere Aufmerksamkeit zu widmen, unter anderem in seinen Beratungen zum Europäischen Semester, und hält die Kommission ebenfalls dazu an;

84.  fordert die Kommission und den Rat auf zu gewährleisten, dass nachhaltiges und integratives Wachstum im Zusammenhang mit der Beschäftigung und der Schaffung von Arbeitsplätzen im Mittelpunkt aller Vorschläge für politische Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Semesters stehen;

85.  erinnert daran, dass eine gebührende Berücksichtigung der Finanzierung der Zielvorgaben der Strategie Europa 2020 in den jährlichen Haushaltsplänen der EU und der Mitgliedstaaten gewährleistet werden muss; unterstreicht, dass der einfachste, demokratischste, europäischste und effizienteste Weg zur Verwirklichung dieses Zieles darin besteht, zu Beginn eines jeden Europäischen Semesters eine interparlamentarische Debatte über die gemeinsamen Haushaltsleitlinien der Mitgliedstaaten und der Union zu organisieren; ist der Auffassung, dass eine solche Debatte zu einem umfangreichen Abbau doppelter Strukturen beitragen und den Mitgliedstaaten helfen würde, in ihren Haushaltsentwürfen der europäischen Dimension stärker Rechnung zu tragen, und gleichzeitig dem Europäischen Parlament die Möglichkeit gäbe, nationale Belange besser zu berücksichtigen;

86.  verweist auf die wichtige Rolle des EU-Haushalts bei der Finanzierung der Agenda Europa 2020, für die jährlich mehr als die Hälfte der Finanzmittel der Union zur Verfügung gestellt werden; stellt jedoch fest, dass in Anbetracht des Inhalts der prioritären Maßnahmen und der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten die Finanzmittel für diese Strategie größtenteils aus den nationalen oder regionalen Haushalten kommen sollten; zieht daher die Schlussfolgerung, dass bei dem Teil des Verfahrens des Europäischen Semesters, in dem es um die Umsetzung der Agenda Europa 2020 geht, sowohl der EU-Haushalt als auch die nationalen Haushalte Berücksichtigung finden müssen;

87.  hebt die ausschlaggebende Rolle der Kohäsionspolitik als Schlüsselinstrument für die Strategie Europa 2020 hervor; ist der Auffassung, dass eine starke und solide finanzierte Kohäsionspolitik aufgrund ihrer langfristigen Entwicklungsprogramme, der Haushaltsdimension, des dezentralisierten Verwaltungssystems und der Aufnahme der Prioritäten der EU für die nachhaltige Entwicklung ein wirksames und effizientes Instrument zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 sowie zur Vermeidung künftiger Wirtschafts- und Finanzkrisen darstellt; hebt in diesem Zusammenhang hervor, wie wichtig die Einbeziehung der Regionen in die Realisierung des EU-2020-Ziels ist;

88.  weist darauf hin, dass die Regionalpolitik aufgrund des Ansatzes der Mehrebenen-Governance über eine konsolidierte Methodik im Hinblick auf ein integriertes Konzept verfügt und ein verlässliches Steuerungssystem zur Mobilisierung von Investitionen und Anregung von neuen Initiativen vor Ort bietet, die die wirtschaftspolitische Effizienz und die Herausbildung größerer Synergien zwischen den Haushalten der EU und der Mitgliedstaaten in geeigneter Weise unterstützen könnten; fordert die Kommission deshalb auf, konkrete Empfehlungen dahingehend vorzulegen, wie die Strukturfonds im Rahmen der Operationellen Programme zu diesem Zweck eingesetzt werden können;

89.  hält die Kohäsionspolitik für wesentlich, um den Herausforderungen zur Verringerung der strukturellen Ungleichgewichte und der Unterschiede in der internen Wettbewerbsfähigkeit zu begegnen, und betont, dass die politischen Maßnahmen auf die Besonderheiten und Bedürfnisse der jeweiligen Regionen zugeschnitten sein müssen, um ihr Potenzial zu stärken und ihre Nachteile zu verringern;

90.  weist auf die bedeutende Rolle der Regionalpolitik für die Entwicklung nationaler Programme im Rahmen des Europäischen Semesters hin, unter anderem durch Festlegung von Zielvorgaben und Aktivitäten, welche die wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohäsion fördern;

91.  unterstreicht, dass es für zahlreiche Mitgliedstaaten wichtig ist, die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Regionen zu verbessern, um makroökonomische Ungleichgewichte auszugleichen;

92.  erachtet deshalb die Ausrichtung der Kohäsion auf die Stärkung gerade der regionalen (und nicht nur der nationalen) Potenziale und Interessengruppen für notwendig; vertritt die Auffassung, dass sich die Kohäsionspolitik zur koordinierten Stärkung der regionalen und nationalen Potenziale erneut als notwendiges Instrument zur Verwirklichung der erforderlichen Synergien erweist;

93.  hebt hervor, dass das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Ex-ante-Koordinierung der Förderung des Übergangs zu einer umweltverträglichen Wirtschaft Rechnung tragen muss;

94.  begrüßt die Empfehlung im aktuellen Jahreswachstumsbericht, Subventionen mit negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu streichen, und fordert eine Auswertung der Umsetzung dieser Politik während des Europäischen Semesters 2012;

95.  fordert den Europäischen Rat und die Kommission auf, im Rahmen des Europäischen Semesters das Augenmerk verstärkt auf den Binnenmarkt zu richten, der die wirtschaftliche Säule der EU ist, um dessen Potenzial voll auszuschöpfen, öffentliches und privates Kapital zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten und innovativen Projekten zu beschaffen und den effizienten Einsatz von Energie zu fördern; betont, dass bei einer europäischen Wirtschaftsregierung, die auf die Förderung von intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum, Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt durch die Überwindung interner Ungleichgewichte, die Herbeiführung von wirtschaftlicher Konvergenz und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet ist, der Binnenmarkt im Mittelpunkt stehen muss;

96.  fordert, dass jede Frühjahrstagung des Europäischen Rates teilweise der Bewertung des Stands des Binnenmarktes gewidmet wird und mit einem Überwachungsprozess einhergeht; fordert den Präsidenten des Europäischen Rates auf, dem Parlament jährlich die im Anschluss an die Frühjahrstagung des Europäischen Rates zu ergreifenden Maßnahmen, unter anderem in Bezug auf den Binnenmarkt, vorzulegen;

97.  fordert die Kommission auf, eine jährliche Einschätzung der Umsetzung des Binnenmarkts durch die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer nationalen Reformprogramme vorzunehmen und dabei die Fortschritte bei der Umsetzung in nationales Recht und bei den Überprüfungen nach erfolgter Durchführung zu untersuchen;

98.  fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten, die laut Bewertung ihrer Nationalen Reformprogramme keinen optimalen Gebrauch von EU-Mitteln machen, konkret darauf hinzuweisen, in welchen spezifischen Bereichen noch immer ungenutzte Potenziale existieren;

99.  begrüßt, dass die Ausschöpfung des Binnenmarktpotenzials im Jahreswachstumsbericht 2011 als eines von zehn Zielen festgelegt wurde, die es bis 2012 umzusetzen gilt;

100.  fordert den Rat und die Kommission auf, das Europäische Semester noch systematischer mit laufenden EU-Initiativen wie dem Binnenmarktanzeiger und der Binnenmarktakte zu verknüpfen und dabei die oberste Priorität genießenden zwölf „Hebel“ der Binnenmarktakte umzusetzen, um der Vollendung des Binnenmarktes in vollem Ausmaß Rechnung zu tragen und die Kohärenz der europäischen Wirtschaftspolitik zu sicherzustellen;

101.  fordert die Kommission insbesondere auf, die 12 vorrangigen Maßnahmen der Binnenmarktakte, die bis Ende 2012 verabschiedet werden sollen, im Jahreswachstumsbericht 2012 zu verankern;

102.  ist der Ansicht, dass die Wiederbelebung des Binnenmarktes und insbesondere die Umsetzung der Binnenmarktakte eine wesentliche Voraussetzung dafür sind, bis zum Jahr 2020 zu einem nachhaltigen Wachstum in Europa zu gelangen; ist der Ansicht, dass zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit Europas in der Welt umgehende Verbesserungen in entscheidenden Bereichen wie etwa Dienstleistungssektor, öffentliches Auftragswesen, Forschung, Innovation, Bildung, Energie, elektronischer Geschäftsverkehr, um nur einige zu nennen, erforderlich sind;

103.  hebt hervor, dass die Strategie EU 2020 bei der Verwirklichung des Europäischen Semesters berücksichtigt werden muss; betont, dass die Initiativen, die im Rahmen der Binnenmarktakte ergriffen werden, mit den Zielen der sieben Leitinitiativen der Strategie EU 2020 für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in Einklang stehen und zu deren Verwirklichung beitragen müssen;

104.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, KMU stärker zu unterstützen, die nach den Befunden des Jahreswachstumsberichts das Rückgrat der Wirtschaft des Binnenmarktes bilden, insbesondere durch die vollständige Umsetzung des „Small Business Act“ sowie mit Hilfe eines Pakets von Maßnahmen zur Beseitigung der Hindernisse, denen sich KMU beim Zugang zu Finanzmitteln gegenübersehen;

105.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, wirksame Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU und innovativen Unternehmensneugründungen zu Finanzmitteln zu ergreifen und für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, eine Vereinfachung der Verfahren und eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen im Binnenmarkt zu sorgen;

106.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter in den Prozess des Europäischen Semesters einzubinden und den Bedürfnissen und der Lage von Frauen bei der Umsetzung der im Jahreswachstumsbericht enthaltenen politischen Vorgaben Rechnung zu tragen; lobt die Mitgliedstaaten, die die geschlechtsspezifische Dimension im ersten Europäischen Semester als Querschnittsaufgabe in ihre nationalen Reformprogramme (NRP) eingebunden haben und Frauen bei der Konzeption und Überwachung von Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, Bekämpfung der Armut und Bildung besondere Aufmerksamkeit einräumen; ist enttäuscht über die Mitgliedstaaten, die in ihren nationalen Reformprogrammen in keiner Weise auf geschlechtsspezifische Aspekte eingehen;

107.  fordert den Rat auf, sicherzustellen, dass der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter nach der Vorlage der länderspezifischen Leitlinien durch die Kommission die geschlechtsspezifischen Aspekte der nationalen Reformprogramme und länderspezifischen Leitlinien mit dem zuständigen amtierenden Vorsitz des Rates Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) erörtern kann;

108.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die wirksame Einbeziehung von Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich Frauenorganisationen, in die Ausarbeitung, Umsetzung und Bewertung der NRP sicherzustellen;

109.  fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihren NRP qualitative Zielvorgaben für den Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, die Förderung unternehmerischer Initiativen von Frauen und die Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und ältere Menschen festzulegen;

110.  fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihren NRP konkrete quantitative Ziele für die Beschäftigungsquote von Frauen allgemein sowie spezifische Maßnahmen für Gruppen von Frauen mit sehr niedriger Erwerbsquote, wie etwa junge und ältere Frauen, Migrantinnen, Frauen mit Behinderungen, alleinerziehende Mütter und Roma-Frauen festzulegen;

111.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zivilgesellschaft, die Sozialpartner und die Öffentlichkeit allgemein für die Kernziele der Strategie Europa 2020 und die nationalen Zielvorgaben unter Berücksichtigung von nach Geschlechtern aufgeschlüsselten Beschäftigungszielen zu sensibilisieren;

112.  fordert die Kommission auf, die Zivilgesellschaft und die Sozialpartner zur Ausarbeitung eines jährlichen Schattenberichts über die Fortschritte der Mitgliedstaaten in Hinblick auf die Kernziele und die Umsetzung der in den nationalen Reformprogrammen vorgeschlagenen Maßnahmen anzuhalten, die mit den Schattenberichten über die Anwendung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) vergleichbar sind;

113.  bedauert die Kürzung staatlicher Ausgaben und Investitionen vieler nationaler Haushalte im Bildungsbereich; bekräftigt die Notwendigkeit, staatlichen Investitionen in nachhaltige wachstumsfreundliche Bereiche wie FuE und Bildung Vorrang zu geben, und weist darauf hin, dass in Anbetracht der schwerwiegenden Belastungen durch berufliche Ausgrenzung der jungen Generation Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung eine wirtschaftspolitische Maßnahme darstellen; betont die Bedeutung der Sicherstellung kontinuierlicher und umfangreicher Investitionen in die Ausbildung von Lehrkräften, die Weiterbildung und lebenslanges Lernen, unter Beibehaltung koordinierter EU-weiter Bestrebungen, auch andere gemeinsame Bildungsziele zu erreichen; weist auf die Schlüsselrolle des Programms „Lebenslanges Lernen“ hin;

114.  fordert die Kommission auf, anhand der im Rahmen des Europäischen Semesters bestimmten gegenwärtigen und zukünftigen Beschäftigungstrends mit den Hochschulen Qualifizierungsstrategien abzustimmen;

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115.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Rat, den nationalen Parlamenten, der EZB und dem Vorsitzenden der Euro-Gruppe zu übermitteln.

(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
(2) Artikel 121, 126 und 148 AEUV, Protokoll Nr. 12 zum Vertrag von Lissabon, Entschließung des Europäischen Rates vom 17. Juni 1997 zum Stabilitäts- und Wachstumspakt, Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 20. März 2005, Verordnung (EG) Nr. 1466/97, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1467/97 Verhaltenskodex „Spezifikationen für die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“, am 7. September 2010 vom Rat „Wirtschaft und Finanzen“ gebilligt, Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom Oktober 2006 und Oktober 2007, von den Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets geschlossener Euro-Plus-Pakt, dem am 24./25. März 2011 Bulgarien, Dänemark, Lettland, Litauen, Polen und Rumänien beigetreten sind.

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