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Verfahren : 2011/2900(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0576/2011

Eingereichte Texte :

B7-0576/2011

Aussprachen :

PV 30/11/2011 - 18
CRE 30/11/2011 - 18

Abstimmungen :

PV 01/12/2011 - 6.25
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0543

Angenommene Texte
PDF 125kWORD 41k
Donnerstag, 1. Dezember 2011 - Brüssel
Binnenmarktforum
P7_TA(2011)0543B7-0576/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. Dezember 2011 zu den Ergebnissen des Binnenmarktforums

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Binnenmarktforum, dass am 3./4. Oktober 2011 in Krakau (Polen) stattfand,

–  unter Hinweis auf die „Krakauer Erklärung“ des ersten Binnenmarktforums,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 13. April 2011 mit dem Titel: Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen - Gemeinsam für neues Wachstum' (KOM(2011)0206),

–  in Kenntnis des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen vom 16. August 2011 mit dem Titel „Der Binnenmarkt in den Augen der Bevölkerung: Eine Momentaufnahme der 20 wichtigsten Kritikpunkte von Bürgern und Unternehmen “(SEK(2011)1003),

–  gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der Binnenmarkt riesige Vorteile für 500 Millionen Europäer gebracht, gleichzeitig neue Expansionsmöglichkeiten für mehr als 21 Millionen europäische Unternehmen eröffnet und sich zum eigentlichen Wachstumsmotor der Wirtschaft in Europa entwickelt hat;

B.  in der Erwägung, dass in einer Vielzahl von Bereichen weiterhin eine Kluft zwischen den Erwartungen der Bevölkerung an den Binnenmarkt und ihren einschlägigen praktischen Erfahrungen besteht;

C.  in der Erwägung, dass der Binnenmarkt kurz vom dem 20. Jahrestag seines Bestehens wichtiger denn je für einen Wiederaufschwung der Volkswirtschaft in Europa und den Bestand des Projekts Europa auf lange Sicht ist;

D.  in der Erwägung, dass am ersten Binnenmarktforum europäische Unternehmen, Sozialpartner, nichtstaatliche Organisationen, Ideenwerkstätten, Journalisten, Vertreter der nationalen Parlamente, der europäischen Institutionen, von Behörden verschiedener Verwaltungsebenen und europäische Bürger teilnahmen;

1.  hebt hervor, wie wichtig es wäre, das Binnenmarktforum regelmäßig zu veranstalten, um Unternehmen und Bürger ebenso wie lokale und regionale Gebietskörperschaften in die Lage zu versetzen, direkt an der Weiterentwicklung des Binnenmarkts mitzuwirken bzw. diese zu beeinflussen;

2.  fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern und den EWR-Partnern 2012 anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Binnenmarkts bedeutende öffentliche Veranstaltungen zu organisieren und zu fördern; ist der Ansicht, dass das Ziel mindestens eine Veranstaltung in allen teilnehmenden Ländern, gegebenenfalls unter Einbeziehung regionaler Aktivitäten, sein sollte, in Verbindung mit einer zentralen, bedeutenden, möglicherweise mit dem EU-Vorsitz organisierten EU-Veranstaltung;

3.  fordert die Kommission auf, alle 12 Prioritäten der Binnenmarktakte bis Ende 2011 vorzulegen, um den Rat und das Europäische Parlament in die Lage zu versetzen, in enger Zusammenarbeit mit der Kommission Ende 2012 ein erstes Paket vorrangiger Maßnahmen zu verabschieden, um dem Binnenmarkt neuen Schwung zu verleihen;

4.  fordert eine kontinuierliche Überwachung der Umsetzung der Binnenmarktakte auf höchster politischer Ebene, u.a. durch eine regelmäßige Überprüfung und Berichterstattung der Kommission, ihre Einbeziehung als wesentlichen Tagesordnungspunkt für die Tagungen des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ und Fortschrittsberichte an den Europäischen Rat; unterstreicht diesbezüglich die Notwendigkeit einer frühzeitigen und korrekten Umsetzung und Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften;

5.  unterstreicht, dass der europäische Binnenmarkt einen wertvollen Beitrag zur Innovation leistet und dass durch koordinierte Initiativen der Kommission und ein starkes Engagement der Mitgliedstaaten neue Chancen für Unternehmen, insbesondere für innovative KMU, eröffnet und außerdem die Schaffung von Arbeitsplätzen und der soziale Zusammenhalt intensiv unterstützt, neues und nachhaltiges Wirtschaftswachstum herbeigeführt und die sozialen Bedürfnisse von Bürgern und Verbrauchern in der EU erfüllt werden;

6.  betont, dass sich die Bürger, Verbraucher und KMU ihrer Rechte und Möglichkeiten innerhalb des Binnenmarktes nicht bewusst sind und sie nur unzureichend kennen; fordert die Kommission auf, die Verabschiedung einer nutzerfreundlichen, regelmäßig aktualisierten und problemlos zugänglichen Charta der Bürgerrechte für alle Bürger in Betracht zu ziehen, die grenzübergreifend umziehen, arbeiten, einkaufen und verkaufen, wie dies in seiner Entschließung vom 20. Mai 2010(1) gefordert wurde, die als praktisches Handbuch dienen wird, in dem die Rechte und Pflichten der Bürger innerhalb des Binnenmarktes aufgezeigt werden;

7.  nimmt die von den Teilnehmern des Binnenmarktforums ermittelten Unzulänglichkeiten zur Kenntnis; fordert die Verabschiedung von Maßnahmen, um sie unverzüglich zu beheben;

8.  hebt hervor, dass im Rahmen des Forums der umfassende Erfolg des automatischen Anerkennungsverfahrens in Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen anerkannt wurde, und vertritt die Auffassung, dass dieses Verfahren daher auf andere Berufe ausgeweitet werden sollte; fordert die Mitgliedstaaten, die zuständigen Behörden und die Kommission auf, ein höheres Maß an Transparenz zu gewährleisten, damit die Antragsteller die ausführlichen Gründe dafür erfahren können, warum ihre Berufsbefähigungsnachweise bzw. ihre Berufsqualifikation nicht anerkannt wurden; begrüßt die Bekanntgabe der Ergebnisse der Pilotprojekte betreffend den Berufsausweis und ist der Ansicht, dass ein derartiger Ausweis ein nützliches Instrument sein könnte, um die Mobilität in einigen Berufen zu unterstützen, die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und die Sicherheit zu erhöhen;

9.  unterstreicht die Notwendigkeit effizienter, erschwinglicher und einfacher alternativer Streitbeilegungssysteme, um das Vertrauen der Verbraucher in den Binnenmarkt zu stärken; betont, dass ein effizientes System der Online-Streitbeilegung zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt entscheidend wäre;

10.  empfiehlt, die zentralen Anlaufstellen zu vollwertigen Zentren für elektronische Behördendienste zu entwickeln, in denen die Unternehmer alle Verwaltungsformalitäten online erfüllen können; unterstreicht ihr Potenzial im Kontext der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie und bedauert, dass einige Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Aufbau der zentralen Anlaufstellen noch nicht vollständig nachgekommen sind;

11.  unterstreicht die Notwendigkeit, den digitalen Binnenmarkt zu vollenden und technische Hemmnisse im grenzüberschreitendem Geschäfts- und Dienstleistungsverkehr zu überwinden, insbesondere durch Verbesserung der Interoperabilität und gegenseitige Anerkennung elektronischer Identifizierungen, Signaturen und Dokumente;

12.  weist darauf hin, dass es zur Verbesserung der Rechtssicherheit im elektronischen Geschäftsverkehr wesentlich ist, in der Europäischen Union ein effizientes und aktuelles Urheberrecht zu schaffen und die europäischen Datenschutzrechtsvorschriften zu aktualisieren;

13.  betont, dass die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen und die Mobilität entsandter Arbeitnehmer wichtige Aspekte des Binnenmarkts sind, und hebt hervor, dass die Entsenderichtlinie gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen und die Achtung der Rechte entsandter Arbeitnehmer EU-weit gewährleisten sollte; vertritt die Auffassung, dass die betreffenden Vorschriften transparent und klar sein sollten, um Missbrauch und ihre Umgehung zu vermeiden; weist darauf hin, dass die Sozialpartner beim Schutz der Rechte entsandter Arbeitnehmer eine wichtige Rolle spielen;

14.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die korrekte und frühzeitige Umsetzung der Binnenmarktrechtsvorschriften sicherzustellen und deren Nichterfüllung einzuschränken; betont, dass die Verwendung von Entsprechungstabellen bei der Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien für alle Parteien von Vorteil ist;

15.  verweist auf die Bedeutung der Vereinfachung und ordnungsgemäßen Umsetzung der Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, diese innerhalb des bestehenden und künftigen Rechtsrahmens sicherzustellen; verweist auf die Notwendigkeit, die öffentliche Auftragsvergabe durch bessere Ausbildung professioneller zu gestalten, die Ziele der Auftragsvergabe zu bestätigen und Möglichkeiten zur Verwirklichung weiterer politischer Ziele zu prüfen; ist der Ansicht, dass die Beteiligung von KMU an öffentlichen Ausschreibungen verbessert werden muss und dass Auftragsvergabeverfahren weniger schwerfällig, billiger und offener für KMU sein müssen, und unterstreicht die Notwendigkeit einer stärkeren Anwendung des Grundsatzes des „wirtschaftlich günstigsten Angebots“ statt des Grundsatzes des „niedrigsten Preises“;

16.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Bürger und die sonstigen Markteilnehmer enger in die Entwicklung des Binnenmarkts einzubeziehen, insbesondere durch eine partnerschaftlich mit nationalen und lokalen Akteuren und Sozialpartnern sowie NRO und Medien vorausschauend organisierte frühzeitige öffentliche Konsultationen zu neuen Rechtsvorschriften; ist der Ansicht, dass Dokumente im Zusammenhang mit einer Konsultation in allen EU-Amtssprachen verfügbar und für die Durchschnittsbürger verständlich sein sollten;

17.  fordert die EU-Institutionen ebenso wie die nationalen Behörden auf allen Ebenen auf, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um das Bewusstsein der Bürger und der Marktteilnehmer für die bestehenden Instrumente zur Erleichterung der Funktionsweise des Binnenmarkts, darunter zentrale Anlaufstellen, SOLVIT-Netz, Ihr Europa und sonstige, zu stärken;

18.  fordert die Kommission auf, ein Online-Binnenmarktforum als Plattform für die Bürger zu schaffen, damit diese sich über die Entwicklungen auf dem Binnenmarkt informieren sowie Erfahrungen und aktuelle Anliegen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt austauschen können;

19.  fordert die nationalen Regierungen, regionale und lokale Gebietskörperschaften, Unternehmen, Gewerkschaften und nichtstaatliche Organisationen auf, im Hinblick auf eine effiziente Funktionsweise der Binnenmarktvorschriften für Bürger und Unternehmen vor Ort zusammenzuarbeiten;

20.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 161 E vom 31.05.2011, S. 84.

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