Beschluss des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2011 über die vorgeschlagene Ernennung von Karel Pinxten zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0349/2011 – 2011/0814(NLE))
(Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0349/2011),
– nach Anhörung des vom Rat vorgeschlagenen Kandidaten für die Ausübung der Aufgaben eines Mitglieds des Rechnungshofs durch den Haushaltskontrollausschuss in seiner Sitzung vom 23. November 2011,
– gestützt auf Artikel 108 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0417/2011),
A. in der Erwägung, dass Karel Pinxten die Erfordernisse gemäß Artikel 286 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllt;
1. gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Karel Pinxten zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.