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Verfahren : 2010/0254(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0224/2011

Eingereichte Texte :

A7-0224/2011

Aussprachen :

PV 13/12/2011 - 15
CRE 13/12/2011 - 15

Abstimmungen :

PV 14/12/2011 - 7.2
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0567

Angenommene Texte
PDF 203kWORD 35k
Mittwoch, 14. Dezember 2011 - Straßburg
Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung ***I
P7_TA(2011)0567A7-0224/2011
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2011 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/112/EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung (KOM(2010)0490 – C7-0278/2010 – 2010/0254(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0490),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0278/2010),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 19. Januar 2011(1),

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 18. November 2011 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A7-0224/2011),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 84 vom 17.3.2011, S. 45.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 14. Dezember 2011 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2012/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/112/EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung
P7_TC1-COD(2010)0254

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2012/12/EU.)

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