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Verfahren : 2011/0139(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0394/2011

Eingereichte Texte :

A7-0394/2011

Aussprachen :

PV 12/12/2011 - 13
CRE 12/12/2011 - 13

Abstimmungen :

PV 14/12/2011 - 7.4
CRE 14/12/2011 - 7.4
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0569

Angenommene Texte
PDF 198kWORD 30k
Mittwoch, 14. Dezember 2011 - Straßburg
Partnerschaftliches Fischereiabkommen EU-Marokko ***
P7_TA(2011)0569A7-0394/2011

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2011 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko (11226/2011 – C7-0201/2011 – 2011/0139(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (11226/2011),

–  in Kenntnis des Entwurfs eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko (11225/2011),

–  in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0201/2011),

–  gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis der Empfehlung des Fischereiausschusses sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Entwicklungsausschusses (A7-0394/2011),

1.  verweigert seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Rat davon in Kenntnis zu setzen, dass das Protokoll nicht geschlossen werden kann;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und des Königreichs Marokko zu übermitteln.

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