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Verfahren : 2011/2838(RSO)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0619/2011

Eingereichte Texte :

B7-0619/2011

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 14/12/2011 - 7.5
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0570

Angenommene Texte
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Mittwoch, 14. Dezember 2011 - Straßburg
Beschluss über die Mitgliederzahl der ständigen Ausschüsse
P7_TA(2011)0570B7-0619/2011

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2011 über die Mitgliederzahl der ständigen Ausschüsse (2011/2838(RSO))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Konferenz der Präsidenten,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 15. Juli 2009 über die Mitgliederzahl der Ausschüsse(1),

–  gestützt auf Artikel 183 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass seine Tätigkeiten fortgesetzt werden müssen,

B.  in der Erwägung, dass nach dem Inkrafttreten des Protokolls zur Abänderung des Protokolls Nr. 36 über Übergangsbestimmungen die neuen Mitglieder das Recht auf Teilnahme an den Sitzungen des Europäischen Parlaments und seiner Organe mit vollen Rechten haben,

1.  beschließt, die Mitgliederzahl der Ausschüsse folgendermaßen zu ändern:

  

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten: 76 Mitglieder

  

Entwicklungsausschuss: 30 Mitglieder

  

Ausschuss für internationalen Handel: 29 Mitglieder

  

Haushaltsausschuss: 44 Mitglieder

  

Haushaltskontrollausschuss: 30 Mitglieder

  

Ausschuss für Wirtschaft und Währung: 48 Mitglieder

  

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten: 51 Mitglieder

  

Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit: 68 Mitglieder

  

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie: 60 Mitglieder

  

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz: 41 Mitglieder

  

Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr: 46 Mitglieder

  

Ausschuss für regionale Entwicklung: 50 Mitglieder

  

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung: 44 Mitglieder

  

Fischereiausschuss: 24 Mitglieder

  

Ausschuss für Kultur und Bildung: 32 Mitglieder

  

Rechtsausschuss: 25 Mitglieder

  

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres: 60 Mitglieder

  

Ausschuss für konstitutionelle Fragen: 25 Mitglieder

  

Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter: 35 Mitglieder

  

Petitionsausschuss: 35 Mitglieder

  

sowie die Mitgliederzahl der Unterausschüsse folgendermaßen zu ändern:

  

Unterausschuss Menschenrechte: 31 Mitglieder

  

Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung: 31 Mitglieder

   2. beschließt unter Bezugnahme auf den Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 9. Juli 2009 über die Zusammensetzung der Vorstände der Ausschüsse, dass den Vorständen der Ausschüsse bis zu vier stellvertretende Vorsitze angehören können;
   3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.

(1) ABl. C 224 E vom 19.8.2010, S. 34.

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