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Verfahren : 2011/0819(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0443/2011

Eingereichte Texte :

A7-0443/2011

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 14/12/2011 - 7.7

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0572

Angenommene Texte
PDF 198kWORD 30k
Mittwoch, 14. Dezember 2011 - Straßburg
Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank
P7_TA(2011)0572A7-0443/2011

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2011 zu der Empfehlung des Rates zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (17227/2011 – C7-0459/2011 – 2011/0819(NLE))

(Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 1. Dezember 2011 (17227/2011),

–  gestützt auf Artikel 283 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Europäischen Rat konsultiert wurde (C7-0459/2011),

–  gestützt auf Artikel 109 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0443/2011),

A.  in der Erwägung, dass der Europäische Rat das Europäische Parlament mit Schreiben vom 1. Dezember 2011 zur Ernennung von Benoît Coeuré zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank für eine Amtszeit von acht Jahren konsultiert hat;

B.  in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung die Qualifikationen des vorgeschlagenen Kandidaten bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und vor dem Hintergrund des Erfordernisses einer völligen Unabhängigkeit der EZB gemäß Artikel 130 des Vertrags; in der Erwägung, dass der Ausschuss im Laufe dieser Bewertung einen Lebenslauf des Kandidaten und dessen Antworten auf den schriftlichen Fragenkatalog, der ihm übermittelt worden war, erhalten hat;

C.  in der Erwägung, dass der Ausschuss im Anschluss daran am 12. Dezember 2011 eine eineinhalbstündige Anhörung des Kandidaten durchgeführt hat, bei der dieser zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete;

1.  gibt eine befürwortende Stellungnahme zu der Empfehlung des Rates ab, Benoît Coeuré zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank zu ernennen;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Europäischen Rat, dem Rat und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

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