Künftiges Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2011 zu dem künftigen Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko (2011/2949(RSP))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko (Verordnung (EG) Nr. 764/2006 des Rates vom 22. Mai 2006(1)),
– in Kenntnis des Entwurfs des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko (11225/2011),
– unter Hinweis auf das Verfahren der Zustimmung gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (C7-0201/2011),
– in Kenntnis der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Haushaltsausschusses, die der Empfehlung des Fischereiausschusses beigefügt sind (A7-0394/2011),
– in Kenntnis der in der Empfehlung des Fischereiausschusses (A7-0394/2011) enthaltenen Begründung, in der die Mängel des derzeitigen einjährigen Protokolls dargelegt werden,
– gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass laut dem von der Kommission in Auftrag gegebenen Bericht über die externe ex-post-Evaluierung das derzeitige Protokoll aufgrund der geringen Ausschöpfung der ausgehandelten Fangmöglichkeiten, von Überfischung sowie aufgrund des Umstands, dass die ökologischen und sozialen Probleme nicht gelöst wurden, ein sehr unbefriedigendes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist;
B. in der Erwägung, dass ein künftiges Protokoll, das von der Kommission ausgehandelt werden soll, sich mit den ernsten Problemen befassen muss, die in Bezug auf das vorhergehende und das derzeitige Protokoll festgestellt wurden;
C. in der Erwägung, dass mit Hilfe des partnerschaftlichen Fischereiabkommens auf der Grundlage einer engen wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit wirtschaftliche und soziale Ziele erreicht werden sollten, damit gewährleistet ist, dass die Fischereiressourcen nachhaltig genutzt werden;
1. fordert die Kommission auf, die Verhandlungen über ein neues Protokoll vorzuziehen, um auszuschließen, dass es zu einer Situation kommt, in der das Protokoll vorläufig angewendet werden muss, weil das Parlament noch nicht seine Zustimmung gegeben hat;
2. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass ein künftiges Protokoll wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltig sowie von gegenseitigem Nutzen ist;
3. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass der Grundsatz, dass Fischereifahrzeuge der EU nur Zugang zu den Überschussbeständen erhalten können, in allen künftigen Protokollen eingehalten wird; betont insbesondere, dass alle Bestände einer gründlichen Bewertung unterzogen werden müssen;
4. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Fangmöglichkeiten im künftigen Protokoll an der wissenschaftlichen Einschätzung und Bestandsbewertung sowie an den Bedürfnissen des Fischereisektors ausgerichtet sind; verweist ferner mit Nachdruck darauf, dass Beschlüsse über technische Maßnahmen und Fangmöglichkeiten in Absprache mit den Fischern auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Einschätzung getroffen werden müssen;
5. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass ein künftiges Protokoll zur Entwicklung des marokkanischen Systems für die Bewirtschaftung der Fischerei beiträgt, einschließlich der Kontrolle und Überwachung, der wissenschaftlichen Forschung, des Ausbaus der örtlichen Flotten, von Schulungen usw.;
6. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Unterstützung des Fischereisektors effizienter genutzt wird, und verweist mit Nachdruck darauf, dass die Überwachung wirksamer sein muss; ist der Ansicht, dass das partnerschaftliche Fischereiabkommen wirksame Überwachungsmechanismen vorsehen muss, um sicherzustellen, dass die für die Entwicklung und insbesondere für die Verbesserung von Infrastruktureinrichtungen im Fischereisektor vorgesehenen Gelder sinnvoll verwendet werden;
7. fordert die Kommission auf, alle entsprechenden Maßnahmen einzuleiten, um die erforderlichen Angaben betreffend die Umsetzung des Protokolls zu erhalten und somit das Gesetzgebungsverfahren transparenter zu machen;
8. erinnert die Kommission daran, in das partnerschaftliche Fischereiabkommen die Klausel über die Achtung der Menschenrechte einzufügen, die auch in seiner Entschließung vom 25. November 2010 zu Menschenrechten, Sozial- und Umweltnormen in internationalen Handelsabkommen(2) aufgeführt ist,
9. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass das künftige Protokoll das Völkerrecht uneingeschränkt achtet und sich positiv auf alle betroffenen einheimischen Bevölkerungsgruppen auswirkt;
10. fordert die Kommission auf, ihm einen ausführlichen schriftlichen Bericht darüber zu übermitteln, inwieweit den Forderungen des Parlaments in dem künftigen Protokoll Rechnung getragen wurde;
11. fordert die Kommission ferner auf, im Einklang mit den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon das interinstitutionelle Rahmenabkommen und die Rolle des Europäischen Parlaments zu achten;
12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Regierung Marokkos zu übermitteln.