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Verfahren : 2011/2008(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0338/2011

Eingereichte Texte :

A7-0338/2011

Aussprachen :

PV 14/12/2011 - 22
CRE 14/12/2011 - 22

Abstimmungen :

PV 15/12/2011 - 9.10
CRE 15/12/2011 - 9.10
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0588

Angenommene Texte
PDF 176kWORD 86k
Donnerstag, 15. Dezember 2011 - Straßburg
EU-Strategie für Zentralasien
P7_TA(2011)0588A7-0338/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2011 zu dem Stand der Umsetzung der EU-Strategie für Zentralasien (2011/2008(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 21,

–  unter Hinweis auf die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA), die die EU mit Usbekistan, der Kirgisischen Republik, Kasachstan und Tadschikistan geschlossen hat, auf das Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Turkmenistan und auf das PKA EU-Turkmenistan, das am 25. Mai 1998 unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert wurde,

–  unter Hinweis auf die EU-Strategie für eine neue Partnerschaft mit Zentralasien, die am 21./22. Juni 2007 vom Europäischen Rat angenommen wurde(1), und auf die gemeinsamen Fortschrittsberichte der Kommission und des Rates vom 24. Juni 2008(2) und 28. Juni 2010(3),

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Zentralasien, insbesondere die vom 20. Februar 2008 zu einer EU-Strategie für Zentralasien(4), vom 6. Mai 2010(5) und 8. Juli 2010(6) zur Lage in Kirgisistan, vom 11. November 2010 zur Stärkung der OSZE – Rolle der Europäischen Union(7), vom 25. November 2010 mit dem Titel „Weg zu einer neuen Energiestrategie für Europa 2011-2020“ (8), vom 16. Dezember 2010 über den Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2009 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich(9) und vom 7. Juli 2011 über außenpolitische Maßnahmen der EU zur Förderung der Demokratisierung(10),

–  unter Hinweis auf die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte, die 2003 mit dem Ziel auf den Weg gebracht wurde, die Menschenrechte zu fördern und die Strafrechtsreform, die Demokratie, die verantwortungsvolle Regierungsführung, die Medienfreiheit, die Rechtsstaatlichkeit, die Sicherheitsstrukturen (Polizei/Armee) und die Konfliktverhütung zu unterstützen, und auf das nachfolgende Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (Verordnung (EG) Nr. 1889/2006) (11),

–  unter Hinweis auf die seit 2007 halbjährlich stattfindenden Ministertagungen EU-Zentralasien und auf die Ministertagungen EU-Zentralasien zu Sicherheitsfragen 2008 und 2009,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses sowie des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0338/2011),

A.  in der Erwägung, dass die nachhaltige Entwicklung eines Landes voraussetzt, dass der Schutz der Menschenrechte, die Verankerung und Umsetzung demokratischer Werte und Institutionen, Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten sowie eine verantwortungsvolle Staatsführung und eine starke Bürgergesellschaft sichergestellt sind;

B.  in der Erwägung, dass in den zentralasiatischen Staaten schwerwiegende Defizite in Bezug auf die Demokratie, die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundfreiheiten festzustellen sind;

C.  in der Erwägung, dass die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und den fünf zentralasiatischen Staaten von gegenseitigem strategischem Interesse ist, um die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen zu diversifizieren und zu vertiefen und das Potenzial vollumfänglich auszuschöpfen, das die Partnerschaftsabkommen bieten;

D.  in der Erwägung, dass Zentralasien in Bezug auf das Handelspotenzial und die Energieversorgungssicherheit von erheblicher Bedeutung für die Europäische Union ist, und in der Erwägung, dass sich die derzeitige weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise negativ auf die Region ausgewirkt hat;

E.  in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten enge bilaterale Beziehungen zu den zentralasiatischen Staaten unterhalten und eine führende Stellung in Bezug auf Investitionen und den Handel einnehmen, und in der Erwägung, dass die EU einen abgestimmten und kohärenten Ansatz für die Region benötigt, um Missverständnisse, Überschneidungen von Aufgaben und vor allem das Aussenden widersprüchlicher Signale zu vermeiden;

F.  in der Erwägung, dass einige zentralasiatischen Staaten erste Schritte in einem langen Demokratisierungsprozess eingeleitet haben, in dem stete und ernsthafte Bemühungen in den Bereichen Regierungsführung und regionale Zusammenarbeit wichtige Voraussetzungen für die Bewältigung fortbestehender Defizite sind, die sie bislang daran gehindert haben, ihr politisches, soziales und wirtschaftliches Entwicklungspotenzial voll auszuschöpfen;

G.  in der Erwägung, dass KMU der Inbegriff des Unternehmertums sind, den Geist des freien Marktes verkörpern sowie starke Triebkräfte für die Einrichtung von Demokratien sind;

H.  in der Erwägung, dass das mangelnde gegenseitige Vertrauen die Spannungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Nutzung natürlicher Ressourcen verschärft, die regionale Zusammenarbeit untergräbt und die Gefahr einer Konfrontation erhöht; in der Erwägung, dass die Probleme der Verfügbarkeit von Wasser jedoch stärker auf die schlechte Bewirtschaftung und die Verschwendung von Wasserressourcen zurückzuführen sind als auf einen quantitativen Mangel;

I.  in der Erwägung, dass die EU und die zentralasiatischen Staaten ein gemeinsames Interesse an der Diversifizierung von Exportrouten und der Zusammenarbeit in Bezug auf die Nachhaltigkeit in den Bereichen Energie und Umwelt teilen;

J.  in der Erwägung, dass sich die Besorgnis betreffend die Sicherheit und Stabilität in der Region nicht nur auf die Sicherheit des Staates, sondern auch auf die Sicherheit der Bevölkerungen beziehen sollte, unter anderem durch die Achtung der Menschenrechte, der Lebensgrundlagen, der Umwelt und des Zugangs zu grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen;

Engagement der EU

1.  unterstreicht das starke politische und wirtschaftliche Interesse der EU an der Stärkung ihrer bi- und multilateralen Beziehungen zu den zentralasiatischen Staaten in allen Bereichen der Zusammenarbeit wie Stabilität, Sicherheit und nachhaltige Entwicklung in der Region, Handel und Wirtschaftsbeziehungen, Energie- und Verkehrsverbindungen, Verstärkung des Dialogs über universelle Werte wie Demokratie, Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit sowie gemeinsame Herausforderungen und Bedrohungen, zu denen auch der Grenzschutz sowie die Bekämpfung des Drogen- und des Menschenhandels zählen;

2.  weist darauf hin, dass im Rahmen der EU-Strategie für Zentralasien zwar sieben Prioritäten festgelegt, aber nur geringe Ressourcen bereitgestellt werden; stellt aufgrund dessen fest, dass die Unterstützungsmittel der EU zu begrenzt sind, als dass die EU in allen Politikbereichen Wirkung erzielen könnte; fordert die EU auf, eine gemeinsame Vision zu entwickeln und ihre Prioritäten besser festzulegen und klarer zum Ausdruck zu bringen; verweist darauf, dass die Entwicklungszusammenarbeit mit den zentralasiatischen Staaten nur zu Ergebnissen führen kann, wenn diese Staaten die internationalen Standards der Demokratie, der Regierungsführung, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte einhalten; betont, dass die Entwicklungszusammenarbeit der EU nicht wirtschafts-, energie- oder sicherheitspolitischen Interessen untergeordnet werden darf;

3.  ist der Auffassung, dass die EU in Zentralasien ein großes Engagement aufrechterhalten muss, indem sie ihre Strategien an den Fortschritten der Staaten in der Region ausrichtet; betont, dass der Umfang und die Art des Engagements der EU differenziert und an Bedingungen geknüpft werden müssen, und zwar in Abhängigkeit von messbaren Fortschritten in den Bereichen Demokratisierung, Menschenrechte, verantwortungsvolle Regierungsführung, nachhaltige sozioökonomische Entwicklung, Rechtsstaatlichkeit und Bekämpfung von Korruption, und dass die EU ihre Unterstützung anbieten muss, wenn sie erforderlich ist, um diese Fortschritte zu erzielen, wobei sie den Grundsätzen folgen sollte, die denen ähneln, die für die Nachbarschaftspolitik der EU gelten (d. h. der leistungsbezogene Ansatz „mehr für mehr“);

4.  unterstreicht, dass das Sicherheits- und Stabilitätskonzept der EU erläutert und gefördert werden muss, wenn es sich von dem Konzept der zentralasiatischen Staaten unterscheidet; betont, dass die EU eine kritische Haltung gegenüber Regierungen einnehmen muss, die im Namen der nationalen Sicherheit die Grundrechte ihrer Bürgerinnen und Bürger verletzen;

5.  vertritt die Auffassung, dass die künftige Strategie der EU für Zentralasien die Lehren aus der Reform der Europäischen Nachbarschaftspolitik beherzigen sollte, und zwar durch einen differenzierten Ansatz, die Förderung zwischenmenschlicher Kontakte, eine stärkere Beachtung der Demokratie und der Menschenrechte sowie die Berücksichtigung des größeren geopolitischen Umfeldes;

6.  erkennt an, wie wichtig die kontinuierliche Arbeit des EU-Sonderbeauftragten auf diesem Gebiet ist, um ein hohes Niveau des politischen Dialogs mit den zentralasiatischen Staaten zu gewährleisten; weist darauf hin, dass sein Mandat auch Kontakte zur lokalen Bürgergesellschaft beinhaltet und dass dies für eine stärkere Profilierung der EU erforderlich ist; fordert, dass der politische Dialog auf einer Bewertung der zentralasiatischen Staaten in Bezug auf die Einhaltung ihrer Verpflichtungen, die sie als OSZE-Mitglieder haben, basiert;

7.  ist der Auffassung, dass bei der Überarbeitung der Strategie für Zentralasien die Notwendigkeit berücksichtigt werden muss, für die Verwirklichung ihrer Ziele ausreichende finanzielle Mittel bereitzustellen und angemessene Verteilerschlüssel festzulegen, die den Realitäten jedes Landes in der Region Rechnung tragen; vertritt die Ansicht, dass aufgrund der finanziellen Einschränkungen denjenigen mittel- und langfristigen Programmen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, die die größten Auswirkungen auf die Entwicklung der Region haben können, insbesondere auf die Jugend und die Bildung, die technische Hilfe für die wirtschaftliche Entwicklung und die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie auf die sichere Wasserversorgung und die Bekämpfung des Drogenhandels;

8.  fordert die Kommission auf, ihre normativen, technischen und interessenorientierten Pläne für Zentralasien sichtbar miteinander zu verknüpfen oder zumindest miteinander in Einklang zu bringen; verweist ferner auf die Verpflichtungen zur Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung, die in Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert sind;

9.  betont, dass die Umsetzung der Strategie verbessert werden kann, indem einerseits die Koordinierung auf EU-Ebene intensiviert und andererseits die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Gebern und regionalen Akteuren vertieft wird;

10.  schlägt eine Straffung des regionalen Ansatzes über die Beziehungen zu China und Russland vor, da diese beiden Länder die wichtigsten Wirtschaftsakteure in der Region sind; vertritt die Auffassung, dass die Vorgehensweise bei fossilen Energiequellen mit der Programmplanung der EU im Kaukasus, im Schwarzmeerraum und in der Türkei verknüpft werden sollte;

11.  fordert die Kommission auf, sich streng an die Unterscheidung zwischen Programmen und Maßnahmen zu halten, die im Rahmen des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit (DCI) förderfähig sind, und denen, die mit anderen Finanzierungsinstrumenten wie dem Instrument für Stabilität (IfS) oder der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDMR) zu fördern sind, insbesondere was den Grenzschutz und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die verbesserte Anwendung rechtsstaatlicher Grundsätze und den Schutz der Menschenrechte anbelangt;

12.  betont, dass regelmäßige Menschenrechtsdialoge mit allen fünf Ländern weiterhin erforderlich sind; bedauert, dass die Fortschritte vor Ort insgesamt dürftig sind und dass in manchen Fällen Rückschritte beobachtet werden können; ist der Auffassung, dass die Abhaltung der Menschenrechtsdialoge nicht als eine Entschuldigung dafür dienen sollte, Menschenrechtsfragen, die sich in anderen Bereichen der Zusammenarbeit ergeben, auszuklammern, oder dafür, dass keine weiteren Maßnahmen erfolgen; fordert die systematische Einbindung von NRO und Akteuren der Zivilgesellschaft in die Vorbereitung dieser Dialoge und die Veröffentlichung des Ergebnisses dieser Dialoge, damit eine Bewertung ihrer Wirksamkeit und des Engagements der beteiligten Parteien möglich ist;

13.  betont erneut, wie wichtig es ist, die Länder mit mittlerem Einkommen, wie die zentralasiatischen Staaten, in den Rahmen der Gesamtentwicklungsstrategie der EU und in die Bemühungen zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele (MDG) einzubeziehen, da sich die Entwicklungsanstrengungen – insbesondere vor dem Hintergrund der Kürzung von Entwicklungshilfe im Zuge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise – oftmals auf die am wenigsten entwickelten Länder konzentrieren, wodurch die zentralasiatische Region vernachlässigt wird;

14.  ist der Ansicht, dass die EU aufgrund der begrenzten Mittel und der in der Region bestehenden vielfältigen Bedürfnisse ihre Hilfe unbedingt gezielt einsetzen und Prioritäten aufstellen muss, wobei auch die Auswirkungen der tief verwurzelten Korruption und des unzureichenden administrativen Fachwissens über die Wirksamkeit ihrer Hilfe berücksichtigt werden müssen; fordert eine gleichbleibende Höhe vereinbarter Entwicklungshilfe verbunden mit einer größeren Flexibilität in Bezug auf die Bereitstellung und spricht sich für Hilfe für Kirgisistan und Tadschikistan aus, die in dieser Hinsicht den größten Bedarf aufweisen;

15.  äußert jedoch Zweifel an der Verwendung der Budgethilfe in Kirgisistan und Tadschikistan, insbesondere in Anbetracht der dort weit verbreiteten Korruption; fordert die Kommission auf, einen Bericht über die Verwendung der Budgethilfe in diesen Ländern vorzulegen;

16.  unterstützt nachdrücklich die Eröffnung vollwertiger EU-Delegationen in allen zentralasiatischen Staaten als ein Mittel, um die Präsenz und Sichtbarkeit der EU in der Region und die langfristige Zusammenarbeit und Interaktion mit allen Teilen der Gesellschaft zu verstärken und Fortschritte im Hinblick auf ein besseres Verständnis von und die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte zu fördern; ist davon überzeugt, dass das Bestehen von Delegationen dieser Art einen großen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Strategie und zur Verwirklichung der Interessen der EU in der Region beitragen wird; weist darauf hin, dass eine angemessene Personalausstattung dieser Vertretungen mit Spezialisten auf den Gebieten Politik, Wirtschaft und Handel erforderlich ist, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen und wirksame Hilfe bereitzustellen;

17.  empfiehlt, dass die Instrumente TAIEX, Twinning und SIGMA den zentralasiatischen Staaten in Zukunft zugänglich gemacht werden, damit die Verbesserung von Standards und die Durchführung der erforderlichen Reformen unterstützt werden;

18.  nimmt mit Besorgnis die Schwierigkeiten, auf die die EU in ihren Beziehungen zur unabhängigen Bürgergesellschaft in den Bereichen Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung stößt, und die anhaltende Schikane von NRO in der Region zur Kenntnis; fordert größere Transparenz in Bezug auf die Bereitstellung der für die Entwicklungszusammenarbeit vorgesehenen Mittel der EU und der Mitgliedstaaten und in Bezug auf ihre Empfänger und fordert ferner, dass die EU-Delegationen und die Botschaften der Mitgliedstaaten wirklich unabhängige Partner im nichtstaatlichen Sektor unterstützen, damit diese in die Lage versetzt werden, eine wirksame Rolle bei der Entwicklung und Festigung der Zivilgesellschaft zu spielen; ist der Auffassung, dass die stetige Förderung von Programmen für die zentralasiatischen Staaten seitens der EU ein wichtiges grenzübergreifendes Instrument zur Verbesserung des Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen den Staaten der Region ist;

19.  betont, wie wichtig es ist, dass Oppositionsparteien in der Region uneingeschränkt aktiv sein können, und fordert die Regierungen aller zentralasiatischen Staaten auf, die politische Freiheit zu garantieren;

20.  befürwortet die Veranstaltung regelmäßiger regionaler Gipfeltreffen EU-Zentralasien und fordert, dass die mögliche künftige Einrichtung eines parlamentarischen Ad-Hoc-Forums EU-Zentralasien im Rahmen der bestehenden parlamentarischen Kooperationsausschüsse und interparlamentarischen Treffen mit den zentralasiatischen Ländern als ein Mittel in Erwägung gezogen wird, um den Inhalt der Gipfelgespräche zu bewerten und einen Beitrag zu ihnen zu leisten; betont, wie wichtig regelmäßige bilaterale und multilaterale parlamentarische Zusammenarbeit ist; betrachtet die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen als die institutionelle Grundlage für einen verstärkten Austausch zwischen Parlamentariern, der zu gegenseitigem Verständnis und Respekt führt; spricht sich daher für PKA mit allen fünf zentralasiatischen Staaten aus; betont, wie wichtig es ist, dass sich das Europäische Parlament aktiver an der Überwachung der Verhandlungen über die Partnerschaftsabkommen mit den zentralasiatischen Staaten und der Umsetzung bestehender Abkommen beteiligt;

21.  fordert die Europäische Union auf, die Reformierung des öffentlichen Sektors in den zentralasiatischen Staaten durch geeignete technische und finanzielle Hilfe weiterhin zu unterstützen, um stabile, reformierte und modernisierte Verwaltungsstrukturen in allen betreffenden Ländern zu schaffen;

Demokratisierung, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit

22.  stellt fest, dass die Gesamtsituation in den Bereichen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit weiterhin besorgniserregend ist, obwohl in der Region einige positive verfassungsrechtliche oder rechtliche Veränderungen (Bemühungen um Abschaffung der Todesstrafe, die Schaffung von Bürgerbeauftragten, einige Verfahrensreformen im Justizwesen) zu verzeichnen sind;

23.  unterstützt die Schlussfolgerungen des „Central Asia Competitiveness Outlook“ der OECD vom Januar 2011 und ist besonders besorgt über die Lage der Menschen- und Arbeitnehmerrechte und über den Mangel an Unterstützung für die Bürgergesellschaft in den zentralasiatischen Staaten sowie über das Bildungswesen, die mittelständische Wirtschaft, die Landreformen und die Investitionspolitik der Region, die derzeit vor allem auf den Energiesektor und den Bergbau ausgerichtet ist und einer größeren wirtschaftlichen Diversifizierung bedarf;

24.  fordert eine Stärkung der Menschenrechtsdialoge, um sie effektiver und ergebnisorientierter zu gestalten; fordert in diesem Zusammenhang eine weitreichende Einbeziehung des Europäischen Parlaments in die Überwachung dieser Dialoge; fordert den Rat und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) mit Nachdruck auf, die Auswirkungen der früheren Dialoge zu bewerten, in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament Benchmarks zu den Fortschritten der Staaten in der Region in den Bereichen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu berücksichtigen und die Wirksamkeit der Hilfsprojekte der EU in Bezug auf die Verwirklichung dieses Ziels zu evaluieren;

25.  verurteilt die Anwendung von Folter und die strengen Beschränkungen der Medien und der Freiheit der Meinungsäußerung, der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit; fordert die EU und ihre HV/VP eindringlich auf, öffentlich auf das Schicksal politischer Häftlinge, verhafteter Menschenrechtsverteidiger und Journalisten aufmerksam zu machen, und deren unverzügliche Freilassung zu fordern;

26.  würdigt außerordentlich die Arbeit politischer Stiftungen, die durch ihre langfristige Präsenz vor Ort für die praktische Zusammenarbeit im Zuge des Demokratisierungsprozesses sorgen;

27.  betrachtet die Rechtsstaatlichkeitsinitiative als eine Schlüsselkomponente der Zusammenarbeit mit den zentralasiatischen Staaten und befürwortet die beispielhafte Interaktion zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Hilfsprojekten; stellt fest, dass es wenig Wechselwirkungen zwischen den Projekten und der örtlichen Zivilgesellschaft gibt und dass umfangreichere Kontakte mit der Bürgergesellschaft und ein besserer Zugang der Akteure der örtlichen Bürgergesellschaft zu Informationen über die Initiative die Sichtbarkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf ihre Aktivitäten erhöhen würden, die im Einklang mit den im gemeinsamen Fortschrittsbericht dargelegten weiter reichenden Zielen der EU mit Blick auf die Verbesserung der Strategie für Zentralasien stehen; betont, dass das Projekt Plattform für Rechtsstaatlichkeit klare Ziele und eine transparente Bewertung ihrer Umsetzung und Ergebnisse beinhalten und jedwede Verstärkung der repressiven Elemente der Sicherheitskräfte vermieden werden muss; betont, dass eine ordnungsgemäße Umsetzung der Initiative zu den wichtigsten Kriterien für die Bereitstellung von Hilfe und Budgethilfe zählen muss;

Bildung, Kinder und direkte Kontakte zwischen den Menschen

28.  betont, dass Bildung die Grundlage für die demokratische Entwicklung der Gesellschaft darstellt; fordert daher, dass die Bemühungen fortgesetzt werden sollten, den öffentlichen Bildungssektor, auch die betriebswirtschaftliche Ausbildung, dahingehend zu modernisieren, dass er gebührenfrei und allen zugänglich ist, und dass die Bildungsinitiative intensiviert wird, vor allem der internationale Austausch von Studenten und Dozenten im Rahmen umfassender Maßnahmen zur Förderung des Aufbaus einer auf stabilen Menschen- und Arbeitnehmerrechten gründenden Bürgergesellschaft in allen Ländern dieser Region; hält es darüber hinaus auch für unumgänglich, die Teilhabe von Frauen am und ihren Zugang zum Arbeitsmarkt zu fördern;

29.  stellt fest, dass die Arbeit der EU in den Bereichen Bildung und Menschenrechte durch Aktionen und Programme ergänzt werden sollte, deren Schwerpunkt auf Jugendlichen liegt, da sie die schutzbedürftigste Gruppe dieser Gesellschaften sind; fordert in diesem Zusammenhang eine stärkere Unterstützung seitens der EU für Jugendinitiativen in der Region und insbesondere für solche, mit denen die wachsende Radikalisierung verringert und Toleranz unter den Jugendlichen dieser Länder gefördert wird;

30.  fordert die EU auf, weiterhin die direkten Kontakte zwischen den Menschen und Austauschprogramme in den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft und Bildung zu unterstützen; stellt in diesem Zusammenhang die Schwachstellen bei der Organisation und Durchführung der Bildungsinitiative EU-Zentralasien fest und fordert die Kommission mit Nachdruck auf, diese in enger Zusammenarbeit mit Bildungsfachleuten und den zentralasiatischen Partnern zu beheben;

31.  betont, dass es nach wie vor besorgt über die Lage von Kindern ist, insbesondere über die weit verbreitete Kinderzwangsarbeit in verschiedenen Formen und in unterschiedlichem Umfang, und dass alle Länder in der Region, vor Ort ihre internationalen Verpflichtungen umsetzen müssen, vor allem ihre Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, des Übereinkommens der IAO über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung und des Übereinkommens der IAO zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit;

Wirtschaftliche Integration und nachhaltiges Wachstum

32.  betont, dass die Rechtsstaatlichkeit und wirtschaftlicher Fortschritt miteinander verknüpft sind; bekräftigt seine Unterstützung für die wirtschaftliche Diversifizierung der zentralasiatischen Staaten, die Entwicklung eines nachhaltigen Energiesektors und verbesserte Verkehrsverbindungen zur Anknüpfung der Ressourcen im Kaspischen Becken an den europäischen Markt als ein Mittel, um die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und ein stetiges Wachstum des BIP zu erzielen; fordert die EU auf, die Schaffung eines Klimas der wirtschaftlichen Stabilität durch einen sicheren und stabilen Rechtsrahmen und die Bekämpfung von Korruption und Nepotismus zu fördern, was entscheidend für die Anziehung ausländischer Investitionen, die Förderung von Innovation und die Stimulierung eines echten privaten Unternehmertums, wozu auch Mikrokredite für von unabhängigen Frauen ins Leben gerufene Projekte zählen, unter Einhaltung internationaler Sozial-, Arbeits- und Umweltnormen ist;

33.  betont, dass die Regierungen der zentralasiatischen Staaten die Verbreitung von KMU fördern und unterstützen müssen, da diese zu den Elemente gehören, die für die Entwicklung der betreffenden Länder unverzichtbar sind, und betont, dass die EU diesen Umstand bei der Unterstützung von KMU im Rahmen des EIB-Mandats für Zentralasien stärker berücksichtigen und ihre Visabestimmungen für Geschäftsleute und Studenten sowie Hochschuldozenten aus Zentralasien lockern sollte, wobei sie gleichzeitig internationale Normen in den Bereichen Arbeit, Umwelt und soziale Verantwortung von Unternehmen fördern sollte; ist auch der Ansicht, dass diskriminierende Praktiken gegenüber europäischen Unternehmen vermieden werden müssen, auch in dem wichtigen Sektor der öffentlichen Auftragvergabe, und fordert die EU auf, die Zusammenarbeit zwischen in der EU niedergelassenen KMU und in Zentralasien ansässigen KMU zu erleichtern;

34.  unterstützt eine stärkere Integration der zentralasiatischen Staaten in die Weltwirtschaft, insbesondere durch die internationale Zusammenarbeit mit der WTO und den Beitritt zu ihr; ist der Auffassung, dass Strukturreformen, die auf den Aufbau einer Marktwirtschaft und den Beitritt zur WTO abzielen, von entscheidender Bedeutung für die Wirtschaftsentwicklung dieser Länder und der Region sowie für die Integration der Region in die Weltwirtschaft sind;

35.  betont, dass die internationale wirtschaftliche Integration und die regionale wirtschaftliche Zusammenarbeit sich ergänzende Ansätze sind und daher in Zentralasien wirksam verfolgt werden sollten;

36.  ist sich der Tatsache bewusst, dass sich die regionale Integration der zentralasiatischen Staaten auf einem geringen Niveau befindet; fordert die Kommission auf, für jedes der fünf Länder Zentralasiens nach Maßgabe ihrer Bedürfnisse differenzierte Handelsstrategien zu konzipieren und die Integration innerhalb dieser Region zu fördern;

Energie, Wasser und Umwelt

37.  betont, wie wichtig die Diversifizierung der Versorgung mit Energie und Rohstoffen, insbesondere mit seltenen Erden, für die EU und die Diversifizierung der Exportmärkte, von Technologien und Know-how für Zentralasien ist; hält es für äußerst wichtig, dass Energiekooperationsprojekte langfristige Liefervereinbarungen beinhalten, in denen die Grundsätze der ökologischen Nachhaltigkeit und der Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (EITI) verankert sind; fordert, dass die EU die EITI und weitere Initiativen dieser Art in allen Staaten der Region fördert, die über beträchtliche Bodenschätze verfügen;

38.  betont, wie wichtig Energie in den Beziehungen zu den zentralasiatischen Ländern ist, weil sie eine wichtige Einnahmequelle für diese Staaten darstellt und gleichzeitig auch eine potenzielle Quelle der Energieversorgungssicherheit für die EU ist;

39.  fordert den EAD und die Kommission auf, die Energieprojekte weiter zu unterstützen und die Verbindungen in Richtung wichtiger Ziele wie etwa die transkaspische Route zu fördern; begrüßt die Beteiligung aller zentralasiatischen Länder an der Baku-Initiative;

40.  räumt ein, dass die Zusammenarbeit mit Kasachstan und Turkmenistan im Energiebereich wichtig ist, weil sie für die beiden genannten Staaten und für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Vorteil ist; begrüßt daher die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit Kasachstan und einer mit Turkmenistan über die Abnahme von Erdgas sowie die eingeleiteten Schritte zum Ausbau des Südlichen Korridors, insbesondere in Form des Nabucco-Vorhabens; betont jedoch, dass Turkmenistan bislang nicht der Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (EITI) beigetreten ist; bekräftigt erneut, dass für mehr Transparenz bei den Rohstoffeinnahmen gesorgt werden muss; fordert die EU dementsprechend auf, in ihrem energiepolitischen Dialog den Beitritt Turkmenistans zur EITI zu unterstützen, damit die verantwortungsvolle Regierungsführung zum festen Bestandteil der Energieprogrammierung der EU wird;

41.  hebt angesichts der zunehmenden Stromengpässe in Zentralasien die Chancen für regionale Synergien hervor, auch im vielversprechenden Bereich der erneuerbaren Energieträger; fordert die EU auf, politische Unterstützung und technische Hilfe für einschlägige Initiativen bereitzustellen;

42.  stellt mit Besorgnis die negativen Auswirkungen, die die weltweite Finanzkrise in Zentralasien hervorgerufen hat, sowie die zunehmende Armut, fest; ist der Auffassung, dass wirtschaftlicher Wohlstand eine Voraussetzung für ein gesundes gesellschaftliches und politisches Leben darstellt und dass sich die EU in ihrer Strategie für die Region in erheblichem Maße mit der Entwicklung der zentralasiatischen Volkswirtschaften befassen muss; fordert, dass Programme zur Linderung der Armut stärker unterstützt werden, und stellt fest, wie wichtig Investitionen der EIB sind;

43.  betont, dass die zentralasiatischen Volkswirtschaften durch Ungleichgewichte gekennzeichnet sind, da sie übermäßig von natürlichen Ressourcen abhängen, und ist der Auffassung, dass die Diversifizierung ein wichtiges mittel- und langfristiges Ziel in der Region darstellt; stellt in diesem Zusammenhang fest, wie wichtig das Investitionsprogramm für Zentralasien ist, und fordert, dass dies in allen fünf Ländern angewendet wird;

44.  hält die Gewährleistung der konsequenten und umfassenden Wiederanlage der nationalen Erlöse aus natürlichen Ressourcen für eine nachhaltige Entwicklung und für eine weitreichende soziale und wirtschaftliche Entwicklung für entscheidend;

45.  ist der Auffassung, dass die Reform des Agrarsektors von größter Bedeutung ist, insbesondere für die Erzielung von Ernährungssicherheit, die Diversifizierung der Produktion, die Gewährleistung einer nachhaltigen Saatgutverwaltung und die Verringerung der Abhängigkeit vom Anbau von Baumwolle und die Verlagerung auf andere Kulturen; betont ferner, dass fortschrittliche Verfahren und Techniken der Gewässerbewirtschaftung, des Gewässerschutzes und der Bewässerung eingeführt werden müssen, um diese Ziele zu erreichen; fordert die zentralasiatischen Regierungen auf, in dieser Strategie eine Führungsrolle zu übernehmen;

46.  betont, dass der Energiemangel (z. B. beim Heizen und beim elektrischen Strom) zu einer Verschärfung der Lage armer Bevölkerungsgruppen in den zentralasiatischen Staaten führt; fordert die EU auf, im Einklang mit ihren Zusagen im Bereich Klimawandel ihre Hilfe für die Entwicklung einer nachhaltigen Energiepolitik, auch durch Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen, aufzustocken;

47.  betont, dass Wasserfragen in der Region weiterhin zu den wichtigsten Ursachen für Spannungen und potenzielle Konflikte zählen, und betont, wie wichtig ein regionaler Ansatz für den Schutz und die ordnungsgemäße Verwaltung der gemeinsamen Wasserressourcen ist; stellt insbesondere fest, dass Wasserkraft- und Wasserbewirtschaftungsprojekte in den flussaufwärts gelegenen Staaten Kirgisistan und Tadschikistan zu zunehmenden regionalen Spannungen mit den flussabwärts gelegenen zentralasiatischen Staaten geführt haben; fordert in diesem Zusammenhang die Länder der Region, die dies noch nicht getan haben, auf, unverzüglich das Übereinkommen von Espoo und das Übereinkommen von Århus zu unterzeichnen und zu ratifizieren und die Einbeziehung örtlicher Akteure in die Entscheidungsprozesse zu fördern;

48.  betont, dass ein glaubwürdiger und effektiver ständiger Rahmen geschaffen werden muss, in dem die flussaufwärts und flussabwärts gelegenen Länder über die Maßnahmen diskutieren und entscheiden können, die angenommen werden sollen, um die Wasserprobleme in der Region anzugehen und zu lösen;

49.  begrüßt das verstärkte Engagement der Europäischen Entwicklungsbanken in der Region und insbesondere die Ausweitung des Mandats der EIB auf Zentralasien mit einem Schwerpunkt auf Umwelt- und Wasserfragen; fordert die Entwicklungsbanken auf, die von der EBWE festgelegten Grundsätze aufrechtzuerhalten, denen zufolge von der Unterstützung staatlicher Unternehmen in Ländern Abstand zu nehmen ist, in denen systematische Menschenrechtsverletzungen stattfinden;

50.  fordert die EU auf, im Zusammenhang mit der regionalen Wasserknappheit ihre Hilfe im Bereich der Wasserbewirtschaftung im Rahmen der Umwelt- und Wasserinitiative der EU aufzustocken und zur Bewältigung der Energieknappheit der flussaufwärts gelegenen Staaten weitere Optionen für Sonnen- und Windenergie zu prüfen, die ländliche Gemeinden in kleinem Maßstab unterstützen könnten; bedauert, dass das Projekt zur Wasserbewirtschaftung der EU weitgehend auf die Wasserqualität ausgerichtet ist, was zwar wichtig ist, aber für die Situation in Zentralasien weniger von Bedeutung ist als Fragen der gemeinsamen Nutzung und der Verteilung von Wasserressourcen;

51.  ist der Auffassung, dass der Sachverstand der EU im Bereich der Bewirtschaftung länderübergreifender Wasserressourcen und ihre Beteiligung an der bilateralen Zusammenarbeit mit Blick auf integrierte nationale Pläne für die Wasserbewirtschaftung und an der multilateralen Zusammenarbeit in Bezug auf das regionale Projekt zur Wasserbewirtschaftung („Water Governance project“) und den Internationalen Fonds für den Aralsee eine Chance für die EU bieten, sich als Vermittler und Förderer der gemeinsamen Nutzung der Wasserressourcen der flussaufwärts und flussabwärts gelegenen Länder (einschließlich Nordafghanistans) zu profilieren und sich für die Schaffung eines nachhaltigen Rahmens für die Zusammenarbeit bei der Wasserbewirtschaftung basierend auf dem Völkervertragsrecht einzusetzen und damit eine Rolle zu spielen, die kein anderer internationaler Akteur willens oder in der Lage ist zu übernehmen, trotz der Forderungen seitens der betroffenen Länder;

Sicherheit/Grenzschutz

52.  begrüßt, dass die fünf zentralasiatischen Republiken derzeit die kernwaffenfreie Zone in Zentralasien umsetzen; ist der Ansicht, dass der Vertrag mit seiner rechtsverbindlichen Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung durch Länder, auf deren Hoheitsgebiet früher Kernwaffen stationiert waren und die Nachbarn mit Kernwaffen haben, einen beträchtlichen Beitrag zu den Bemühungen um eine kernwaffenfreie Welt leistet und ein eindrucksvolles Beispiel für die Zusammenarbeit im Bereich der Nichtverbreitung ist;

53.  erkennt an, dass die Verweigerung grundlegender Rechte und Chancen aufgrund fehlender Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu Unsicherheit führen kann;

54.  bekräftigt seine Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit, die eine wichtige Möglichkeit darstellt, um die vielen grenzübergreifenden Probleme zu bewältigen, die durch ethnische Spannungen entstehen oder in den Bereichen Sicherheit, Ressourcenbewirtschaftung, Umwelt und Entwicklung angesiedelt sind sowie bei der Bekämpfung von Terrorismus und des gewalttätigen religiösen Extremismus innerhalb der betreffenden Staaten auftreten; unterstützt die Fortsetzung und Verstärkung des Grenzschutzprogramms für Zentralasien BOMCA und die Drogenaktionsprogramme für Zentralasien CADAP;

55.  betont, dass BOMCA und CADAP nicht aus dem IfS, sondern aus Mitteln des DCI finanziert werden; weist darauf hin, dass das IfS darauf ausgelegt ist, flexibel auf kurzfristig auftretende Krisen reagieren zu können, zugleich aber auch an der Bewältigung langfristiger und transregionaler sicherheitspolitischer Herausforderungen zu arbeiten, und dass es daher sinnvoll wäre, diese Programme an das IfS anzubinden;

56.  betont, dass die regionale Sicherheit im Interesse sowohl der EU als auch der anderen Akteure in diesem Raum liegt, und zwar der Russischen Föderation, Chinas und der Vereinigten Staaten, die alle besorgt über die zunehmende Instabilität und Radikalisierung in der Region sowie über die durchlässigen Grenzen zu Afghanistan und den damit verbundenen Drogenhandel sind;

57.  nimmt den Beitritt Kasachstans zur Zollunion mit Russland und Belarus zur Kenntnis und hofft, dass die Entwicklung dieser Union keine Hindernisse für die regionale Zusammenarbeit schaffen und die Intensivierung der bilateralen Beziehungen zur EU nicht erschweren wird;

58.  betont, dass die strukturelle Einbeziehung Afghanistans in die sektorbezogene Zusammenarbeit, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit/den Grenzschutz, die menschliche Sicherheit und die Wasserbewirtschaftung, von entscheidender Bedeutung ist, um die Stabilität und Sicherheit in der Region zu garantieren; fordert eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Afghanistan und betont, dass der Ansatz der EU für Afghanistan und die Strategie für Zentralasien kohärent sein müssen, insbesondere in Bezug auf Maßnahmen und Programme in den Bereichen Verkehr, Energie, Handel und Entwicklung;

59.  fordert die EU auf, ihre Hilfe auf die Bekämpfung des Drogen- und Menschenhandels zu konzentrieren, d. h. auf Probleme, die zu den Hauptursachen für Instabilität in Zentralasien gehören und zu deren Bewältigung die Bemühungen der EU einen Beitrag leisten können; stellt mit Besorgnis die Ausweitung dieses Problems in der gesamten Region fest und fordert, dass die EU grenzübergreifende Anstrengungen anregt und fördert; befürwortet die Einrichtung von zentralasiatischen Foren für die Bekämpfung von Drogenkriminalität;

60.  ist besorgt über das zweidimensionale Problem der sich verbreitenden fundamentalistischen Ansichten und Bewegungen als Ausstrahlungseffekt von Afghanistan, jedoch auch als Reaktion auf die problematische Bilanz der Regierungen in der Region in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie; stellt fest, dass die Bekämpfung von Terrorismus ein wichtiger Bestandteil der Strategie der EU für Zentralasien ist;

61.  fordert, dass die Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in den zentralasiatischen Staaten auf die politische Tagesordnung der Treffen mit den politischen Verantwortlichen der zentralasiatischen Staaten gesetzt wird, und fordert, dass Bereiche der Reform des Sicherheitssektors geprüft werden, die in der Region neben der laufenden Arbeit auf den Gebieten Rechtsstaatlichkeit und Grenzschutz unterstützt werden könnten;

62.  betont, dass die OSZE und die Missionen der Vereinten Nationen in den Gebieten der betreffenden Länder uneingeschränkt tätig sein müssen, weil diese Organisationen wichtig für die Bereitstellung der Hilfe sind, die für die Reform des Sicherheitssektors dringend erforderlich ist;

Länderspezifische Absätze

63.  betont, dass in den folgenden länderspezifischen Absätzen einige wichtige dringende Fragen aufgeworfen werden, wobei jedoch keine umfassende Analyse für jedes Land angestrebt wird;

Kasachstan

64.  fordert die HV/VP auf, den Druck auf die kasachischen Staatsorgane aufrechtzuerhalten, damit diese die im Vorfeld ihres OSZE-Vorsitzes 2010 gegebenen Zusagen vollständig erfüllen, die Durchführung von Wahlen und die Medienfreiheit im Einklang mit den zentralen Verpflichtungen der OSZE-Mitgliedstaaten und dem Nationalen Menschenrechtsplan, der 2009 von der kasachischen Regierung angenommen wurde, zu verbessern;

65.  fordert die kasachischen Staatsorgane auf, ihre internationalen Verpflichtungen und Zusagen zu erfüllen, einschließlich derer, die sie im Rahmen der Menschlichen Dimension der OSZE eingegangen sind;

66.  begrüßt die Bemühungen Kasachstans um engere und verstärkte Beziehungen zur EU und die vor kurzem eingeleiteten Verhandlungen über ein neues verstärktes PKA EU-Kasachstan und betont, dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der politischen Zusammenarbeit Hand in Hand gehen und auf dem politischen Willen beruhen muss, gemeinsame Werte umzusetzen und aufrechtzuerhalten; sieht in diesem Zusammenhang konkreten Fortschritten in den Bereichen Medien-, Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit und Verbesserungen bei der Durchführung des Wahlprozesses bei den bevorstehenden Parlamentswahlen 2012 hoffnungsvoll entgegen;

67.  bedauert, dass die Aufsicht über die Strafvollzugsanstalten kürzlich vom Justizministerium auf das Innenministerium übertragen wurde, und fordert die Regierung Kasachstans auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um Folter und anderer unmenschlicher, grausamer oder erniedrigender Behandlung vorzubeugen und diesbezüglich Abhilfe zu schaffen;

68.  legt Kasachstan nahe, sein erneuertes Bekenntnis zur Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (EITI) durch die Beseitigung aller rechtlichen und ordnungspolitischen Hindernisse für die erfolgreiche Umsetzung dieser Initiative deutlich zu machen;

Kirgisistan

69.  lobt Kirgisistan für seine Anstrengungen, demokratische Reformen fortzusetzen und einen Übergang zu einem echten Mehrparteiensystem zu vollziehen; hofft, dass weitere Fortschritte bei der Durchführung der bevorstehenden Präsidentschaftswahlen, die für Ende dieses Jahres geplant sind, erzielt werden; weist darauf hin, dass stetige Anstrengungen erforderlich sind, um eine voll und ganz funktionierende Demokratie zu entwickeln, und fordert die EU angesichts der Tatsache, dass Kirgisistan eines der Pilotländer ist, denen die EU Unterstützung für deren Demokratie bereitstellt, in diesem Zusammenhang auf, die kirgisischen Staatsorgane in den Bereichen Aufbau von Institutionen, Festigung demokratischer Verfahren, Bekämpfung von Korruption und der Infiltration der organisierten Kriminalität in die kirgisische Verwaltung zu unterstützen;

70.  begrüßt den Beschluss der kirgisischen Regierung, eine Sonderkommission einzurichten, um die Empfehlungen der Internationalen Unabhängigen Kommission (IIC) für die Untersuchung der Unruhen im Juni 2010 in Südkirgisistan umzusetzen und die Umsetzung zu überwachen, und fordert die kirgisischen Staatsorgane auf, die erforderlichen Maßnahmen anzunehmen, um die interethnischen Spannungen abzubauen, den ethnischen Nationalismus zu verringern, die Situation zu stabilisieren, den kulturellen Dialog und die Achtung der Minderheitenrechte und die Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung zu fördern, unter anderem durch Einleitung echter Reformen des Justizwesens und der Polizei als eine Voraussetzung für die Vorbeugung vor Menschenrechtsverletzungen wie Folter und anderen Formen des Missbrauchs durch die Polizei; fordert die EU auf, zusammen mit den kirgisischen Staatsorganen und NRO EU-Hilfsprogramme zu konzipieren und umzusetzen, die auf Konfliktverhütung, Aussöhnung und Verhinderung der Straffreiheit abzielen;

Tadschikistan

71.  äußert Besorgnis über die Ineffizienz der EU-Entwicklungshilfe in dem Land, die auf das hohe Maß an Korruption, den Einfluss der organisierten Kriminalität auf die Staatsführung und die drohende regionale Zersplitterung aufgrund der schlechten wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen zurückzuführen ist; fordert daher einen auf der menschlichen Sicherheit basierenden alternativen Ansatz, der sich auf alternative Hilfskanäle stützt;

72.  ist besorgt über Berichte über Folter in der Haft und den weiterhin fehlenden Zugang von Beobachtern der Bürgergesellschaft zu Haftanstalten; fordert, dass dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und internationalen Beobachtern Zugang zu Strafvollzugsanstalten gewährt wird, damit Transparenz und Kontrolle erhöht werden;

73.  empfiehlt der tadschikischen Regierung in diesem Zusammenhang, als ein Ziel die Erreichung von Fortschritten in den oben genannten Bereichen festzulegen, welche zu erheblichen und stetigen Verbesserungen des Rangs des Landes in Bezug auf Transparenz, Staatsführung und sonstige einschlägige Indices, die von internationalen Organisationen erstellt werden, führen; fordert, dass die über staatliche Strukturen bereitgestellte Hilfe der EU an strenge Bedingungen geknüpft wird;

74.  fordert die EU auf, durch Machbarkeitsstudien, technischen Sachverstand und gegebenenfalls geeignete Darlehen der EIB die Entwicklung kleiner Wasserkraftwerksvorhaben entlang von Flussläufen sowie alternativer erneuerbarer Energieträger zu fördern und zu unterstützen;

Turkmenistan

75.  begrüßt die in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Soziales und Bildung angenommenen Rechtsvorschriften, betont jedoch, dass umfangreiche Durchführungsmaßnahmen folgen müssen; fordert den Rat und die HV/VP in diesem Zusammenhang auf, die turkmenischen Staatsorgane zu ermutigen, die neuen Rechtsvorschriften vollständig umzusetzen und sich aktiver in internationalen und regionalen Organisationen zu engagieren;

76.  fordert, dass die vom Europäischen Parlament im Februar 2008 festgelegten Bedingungen, insbesondere der freie und ungehinderte Zugang für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, die Freilassung aller politischen Gefangenen und Gefangenen aus Gewissensgründen, die Abschaffung aller von der Regierung beschlossener Reiseeinschränkungen und die Möglichkeit für NRO, im Land tätig zu werden, vollständig erfüllt werden; ist der Auffassung, dass diese Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Turkmenistan die internationalen Standards, die es ratifiziert hat, einhält;

77.  ist besonders besorgt darüber, dass die derzeitigen Staatsorgane systematisch eine repressive Politik betreiben, die sich gegen jede Form der Opposition, unabhängige NRO und Menschenrechtsaktivisten richtet; hält es für besonders bedauerlich, dass es sich als unmöglich erwiesen hat, mit der Bürgergesellschaft in Turkmenistan in einen Dialog einzutreten;

Usbekistan

78.  nimmt die Schlussfolgerungen des Rates vom Oktober 2009 zur Kenntnis, mit denen alle gegen Usbekistan verhängten Sanktionen außer Kraft gesetzt wurden und in denen der Wille der EU bestätigt wurde, die Beziehungen zu dem Land in umfassender Weise zu stärken; weist darauf hin, dass der Umfang des Engagements von den Fortschritten abhängt, die Usbekistan in den Bereichen Menschenrechte, Demokratisierung und Rechtsstaatlichkeit sowie bei der Bekämpfung des Drogenhandels erzielt, und erwartet, dass der EAD und der Rat eine Politik des kritischen, an Bedingungen geknüpften und kohärenten europäischen Engagements in Usbekistan entwickeln;

79.  wiederholt seine Besorgnis über Berichte, denen zufolge Kinderzwangsarbeit kontinuierlich praktiziert wird, insbesondere in der Landwirtschaft; nimmt die von der IAO, von Arbeitnehmervertretern, Arbeitgebern und NRO zum Ausdruck gebrachte Besorgnis über die derzeit praktizierte und vom Staat gebilligte Kinderzwangsarbeit in der usbekischen Baumwollindustrie zur Kenntnis; fordert die usbekischen Staatsorgane auf, sich mit der IAO auszutauschen und der IAO uneingeschränkten Zugang zu gewähren, damit sie die Baumwollernte vor Ort beobachten kann, und eine wirksame Strategie zur dauerhaften Beseitigung der Kinderzwangsarbeit zu entwickeln, umzusetzen und zu kontrollieren; fordert die Europäische Union auf, die Regierung Usbekistans in ihren Bemühungen in diesem Bereich zu unterstützen;

80.  ist beunruhigt über den vor kurzem gefassten Beschluss der usbekischen Staatsorgane, das Büro von Human Rights Watch in Taschkent zu schließen; weist sie auf ihre Verpflichtungen gegenüber der OSZE hin und fordert sie auf, nationalen und internationalen NRO und Beobachtern ungehinderten Zugang zu gewähren und ihnen zu gestatten, Maßnahmen im ganzen Land durchzuführen;

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81.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, dem EAD, dem EU-Sonderbeauftragten für Zentralasien und den Regierungen und Parlamenten von Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan zu übermitteln.

(1) http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/librairie/PDF/EU_CtrlAsia_EN-RU.pdf
(2) http://eeas.europa.eu/central_asia/docs/progress_report_0609_en.pdf
(3) http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/10/st11/st11402.en10.pdf
(4) ABl. C 184 E vom 6.8.2009, S. 49.
(5) ABl. C 81 E vom 15.3.2011, S. 80.
(6) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0283.
(7) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0399.
(8) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0441.
(9) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0489.
(10) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0334.
(11) ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 1.

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