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Verfahren : 2011/2147(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0409/2011

Eingereichte Texte :

A7-0409/2011

Aussprachen :

PV 14/12/2011 - 23
CRE 14/12/2011 - 23

Abstimmungen :

PV 15/12/2011 - 9.11
CRE 15/12/2011 - 9.11
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0589

Angenommene Texte
PDF 291kWORD 105k
Donnerstag, 15. Dezember 2011 - Straßburg
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
P7_TA(2011)0589A7-0409/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2011 zu der Halbzeitüberprüfung der Strategie der Europäischen Union für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007–2012 (2011/2147(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere die Präambel und die Artikel 3 und 6,

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 3, 6, 9, 20, 151, 152, 153, 154, 156, 159 und 168,

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 1, 3, 27, 31, 32 und 33,

–  unter Hinweis auf die Europäische Sozialcharta vom 3. Mai 1996, insbesondere Teil I und Teil II Artikel 3,

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Philadelphia vom 10. Mai 1944 über die Ziele und Zwecke der Internationalen Arbeitsorganisation,

–  unter Hinweis auf die Übereinkommen und Empfehlungen der ILO auf dem Gebiet der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz(1),

–  gestützt auf die Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (Rahmenrichtlinie) und auf ihre Einzelrichtlinien(2),

–  gestützt auf die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung(3),

–  gestützt auf die Richtlinie 2007/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 zur Änderung der Richtlinie 89/391/EWG des Rates und ihrer Einzelrichtlinien sowie der Richtlinien 83/477/EWG, 91/383/EWG, 92/29/EWG und 94/33/EG des Rates im Hinblick auf die Vereinfachung und Rationalisierung der Berichte über die praktische Durchführung(4),

–  gestützt auf die Richtlinie 2010/32/EU des Rates vom 10. Mai 2010 zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor(5),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die Arbeitsplatzqualität verbessern und die Arbeitsproduktivität steigern: Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007-2012“ (KOM(2007)0062),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts“ (KOM(2008)0412),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über die Rahmenvereinbarung zu arbeitsbedingtem Stress, die von den Sozialpartnern geschlossen wurde (SEC(2011)0241),

–  unter Hinweis auf die Strategie „EUROPA 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010)2020) – und auf ihr Hauptziel, das darin besteht, das Beschäftigungsniveau in der Europäischen Union bis zum Ende des Jahrzehnts auf 75 % zu erhöhen,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Februar 2005 zur Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2006 mit Empfehlungen an die Kommission zum Schutz der in Europa im Gesundheitsbereich tätigen Arbeitnehmer vor durch Blut übertragbaren Infektionen aufgrund von Verletzungen mit Injektionsnadeln(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2007 zum Thema „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern“(8),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2008 zu der Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007–2012(9),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. März 2009 zur sozialen Verantwortung von Unterauftragnehmern in Produktionsketten(10),

–  unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 7. Juli 2011 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr für aktives Altern (2012)(11),

–  unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Dienststellen der Europäischen Kommission vom 24. April 2011 mit dem Titel „Halbzeitüberprüfung der Strategie der Europäischen Union für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007–2012“ (SEK(2011)0547),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. September 2001 zu Mobbing am Arbeitsplatz(12),

–  gestützt auf Artikel  48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0409/2011),

A.  in der Erwägung, dass das Recht auf Gesundheit ein Grundrecht darstellt und dass allen Arbeitnehmern das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen zusteht;

B.  in der Erwägung, dass das Ziel der Strategie Europa 2020 darin besteht, bis zum Jahr 2020 eine Beschäftigungsquote von 75 % für die Bevölkerungsgruppe im Alter von 20 bis 64 Jahren zu erreichen, indem die Erwerbstätigkeit von Frauen, jungen Menschen, älteren Arbeitnehmern, Geringqualifizierten und legal zugewanderten Arbeitnehmern gefördert wird, sowie den sozialen Zusammenhalt zu verbessern;

C.  in der Erwägung, dass sich Arbeitsplätze und -abläufe aufgrund des technischen Fortschritts und des Wandels der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen dauerhaft verändern; ferner in der Erwägung, dass schnelle Antworten aus den Bereichen Politik, Verwaltung und Technik daher äußerst wichtig sind, um ein hohes Maß an Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten;

D.  in der Erwägung, dass die Risikovorbeugung unverzichtbar ist, um die Zahl von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen zu senken; ferner in der Erwägung der positiven Auswirkungen einer guten Bewältigung der Probleme im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowohl auf einzelstaatlicher als auch auf europäischer Ebene sowie für die Unternehmen;

E.  in der Erwägung, dass angemessene Präventionsmaßnahmen für Arbeitnehmer das Wohlbefinden, die Qualität der Arbeit und die Produktivität begünstigen; in der Erwägung, dass sich die Kosten für Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle für die Unternehmen und die Systeme der sozialen Sicherheit schätzungsweise auf 5,9 %(13) des BIP belaufen;

F.  in der Erwägung, dass im Rahmen des Arbeitskräftemangels eine Verlängerung der aktiven Zeit für ältere Arbeitnehmer wünschenswert ist und die Maßnahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz frühzeitig greifen müssen;

G.  in der Erwägung, dass sich durch den Schutz junger Arbeitnehmer arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme vermeiden lassen, die in einer späteren Lebensphase auftreten können;

H.  in der Erwägung, dass junge Arbeitnehmer und Frauen im Dienstleistungssektor unzureichend von den Maßnahmen zur Wiedereingliederung und Weiterbeschäftigung erfasst werden(14);

I.  in der Erwägung, dass die Auslagerung von Arbeit über die Vergabe von Unteraufträgen und Zeitarbeit, die Beschäftigung geringqualifizierter Arbeitnehmer, nicht angemeldete Erwerbstätigkeit und lockerere Beschäftigungsverhältnisse implizieren kann, was die Zuordnung der Verantwortlichkeit für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erschwert;

J.  in der Erwägung, dass in der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG der Grundsatz der Verantwortung des Arbeitgebers für die Einführung systematischer Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren niedergelegt wurde, und dies unabhängig vom Status des Arbeitnehmers für alle Risiken gilt, wodurch dem Arbeitgeber die Verantwortung dafür obliegt, sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer keinen Schaden aufgrund der Arbeit erleiden, einschließlich infolge von Mobbing,

K.  in der Erwägung, dass Unfälle, Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats (MSD) und arbeitsbedingter Stress für die europäischen Unternehmen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz die wichtigsten Gründe zur Beunruhigung sind(15);

L.  in der Erwägung, dass mit der Strategie Europa 2020 eine allgemeine Beschäftigungsquote von 75 % der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren anvisiert wird; in der Erwägung, dass Arbeitnehmer mit chronischen oder langwierigen Erkrankungen oft nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren, obwohl ihr Gesundheitszustand es zuließe;

M.  in der Erwägung, dass berufsbedingte chronische Gesundheitsprobleme, wie beispielsweise Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats (MSD) und psychosoziale Risiken, zunehmen;

N.  in der Erwägung, dass unter psychosozialen Risiken diejenigen Risiken zu verstehen sind, die mit Stress, symbolischer Gewalt und Mobbing am Arbeitsplatz zusammenhängen; ferner in der Erwägung, dass Stress mit der Unsicherheit des Arbeitsplatzes, mit ethischen Konflikten, schlechter Arbeitsorganisation (zum Beispiel Druck durch Fristen oder Überlastung), Konflikten mit Kunden, mangelnder Unterstützung bei der Arbeit, Instabilität der Arbeitsbeziehungen sowie mit einem unausgewogenen Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben zusammenhängt;

O.  in der Erwägung der Alterung der Bevölkerung in der EU, des Trends zu einem immer längeren Erwerbsleben und der Notwendigkeit, die Erhöhung der Zahl der zu erwartenden gesunden Lebensjahre sicherzustellen; in Erwägung der ungleichen Lebenserwartung je nach Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe bzw. einer Berufsgruppe und der Schwere der Arbeit; in der Erwägung, dass ältere Arbeitnehmer von über 55 Jahren neben vermehrten Erkrankungen des Bewegungsapparats (MSD) besonders anfällig für Krebs, Herzkrankheiten, Atemprobleme und Schlafstörungen sind(16);

P.  in der Erwägung, dass Arbeitnehmer, deren Berufstätigkeit auch Nachtarbeit umfasst, mangels regelmäßiger Arbeitszeiten häufig mit Problemen konfrontiert sind, die Berufskrankheiten verursachen können;

Q.  in der Erwägung, dass jährlich 168 000 europäische Bürger infolge von Arbeitsunfällen oder an Berufskrankheiten sterben(17), dass sich 7 Millionen in Unfällen Verletzungen zuziehen und sich die Unfälle im Zusammenhang mit dem Einsatz neuer Technologien und mit neuen Arbeitsformen noch nicht genau beziffern lassen;

R.  in der Erwägung, dass bisher kein Zusammenhang zwischen der Zahl der Unfälle und der Unternehmensgröße nachgewiesen wurde, dass jedoch durchaus ein Zusammenhang mit der Art der Produktion und dem Sektor besteht, in dem ein Unternehmen tätig ist, und dass dieser Zusammenhang in jenen Sektoren am stärksten ist, in denen überwiegend Handarbeit geleistet wird und ein direkter Kontakt zwischen Mensch und Maschine besteht;

S.  in der Erwägung, dass der technische Fortschritt neue Risiken für die Gesundheit und die Sicherheit der Arbeitnehmer mit sich bringt, und dass diese bewertet werden sollten;

T.  in der Erwägung, dass Krebserkrankungen die häufigste arbeitsbedingte Todesursache sind, gefolgt von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Atemwegserkrankungen, während nur eine kleine Minderheit der Todesfälle auf Arbeitsunfälle zurückzuführen ist(18);

U.  in der Erwägung, dass Frauen unabhängig von der Art der Arbeit häufiger über berufsbedingte Gesundheitsprobleme berichten als Männer(19), und die Maßnahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz daher einen geschlechtsspezifischen und am Lebenszyklus ausgerichteten Ansatz aufweisen müssen;

V.  in der Erwägung, dass Frauen in gleichem oder sogar höherem Maße von Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates betroffen sind, selbst wenn sie im Dienstleistungssektor tätig sind;

W.  in der Erwägung, dass ältere Frauen insbesondere durch altersbedingte Krankheiten gefährdet sind, denen im Rahmen der Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz angemessen begegnet werden sollte;

X.  in der Erwägung, dass Gesundheitsprobleme die Reproduktionsfähigkeit gefährden und sich die Umweltverschmutzung und die im Arbeitsumfeld vorhandenen Risikofaktoren auf die künftigen Eltern oder das ungeborene Kind auswirken können;

Halbzeitüberprüfung der Strategie

1.  erinnert daran, dass der europäische Bezugsrahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz nicht automatisch zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt, sondern dass hierbei der Schlüsselfaktor der ordnungsgemäßen Umsetzung vor Ort, insbesondere durch die Mitwirkung der Arbeitnehmer, den Mechanismus des Dreiparteiendialogs, die Erhebung und Verbreitung von Daten, Sensibilisierungskampagnen und die Vernetzung von Schulungs- und Informationsdiensten sowie der Schlüsselfaktor der Überwachung der Anwendung der Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten ausschlaggebend sind; fordert die Kommission auf, rasch zu handeln, wenn Verstöße festgestellt werden, und die Sanktionen gegebenenfalls zu verschärfen;

2.  verweist darauf, dass eines der Hauptziele der Gemeinschaftsstrategie für 2007–2012 darin besteht, nicht nur die ordnungsgemäße Umsetzung der Rechtsvorschriften der EU zu gewährleisten, sondern das bestehende Recht auch zu verbessern und zu vereinfachen, unter anderem durch die Anwendung nicht verbindlicher Instrumente; weist zudem darauf hin, dass die Europäische Union gemäß Artikel 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Bereich der Beschäftigung und der öffentlichen Gesundheit nur über eine mit den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit verfügt und dass die Kommission in ihrer Mitteilung von 2007 die Entwicklung und Umsetzung einzelstaatlicher Strategien betont; betont daher, wie wichtig es ist, die europäischen Rechtsvorschriften konsequent an die gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen und eine unnötige Rechtsetzung auf EU-Ebene zu vermeiden;

3.  bedauert die Tatsache, dass im Jahr 2009 mehrere Mitgliedstaaten ihre nationalen Strategien nicht auf die drei Prioritäten der EU-Strategie ausgerichtet hatten: Stress und Burnout am Arbeitsplatz, Erkrankungen des Bewegungsapparats sowie die Abfrage und die regelmäßige Erhebung von Daten über neue Risiken; vertritt die Auffassung, dass in den nationalen Strategien stärkere Bemühungen und mehr Mittel für Prävention vorgesehen werden müssen;

4.  ist der Auffassung, dass bei der Verabschiedung, Planung und Durchführung einzelstaatlicher Strategien die konkrete Situation des entsprechenden Mitgliedstaats berücksichtigt und jene Sektoren und Unternehmen erfasst werden sollten, in denen Berufsunfälle am häufigsten auftreten;

5.  vertritt die Auffassung, dass es notwendig ist, die auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene bestehenden Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit den öffentlichen Maßnahmen in anderen Bereichen (Gesundheit, Beschäftigung, Industrie, Forschung, Umwelt, Verkehr, Verkehrssicherheit, Energie, regionale Entwicklung, öffentliches Beschaffungswesen und Binnenmarkt) abzustimmen; vertritt die Auffassung, dass die Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen berücksichtigt werden sollte, damit den besonderen Risiken weiblicher Arbeitnehmer Rechnung getragen wird;

6.  erinnert daran, dass die rechtlichen Auflagen und die Forderungen der Arbeitnehmer – abgesehen vom Ruf des Unternehmens und den wirtschaftlichen Faktoren – in Bezug auf die Motivation der Arbeitgeber dahingehend, Maßnahmen zu ergreifen, zwei äußerst wichtige Faktoren darstellen;

7.  fordert, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge das Sicherheitsniveau und die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen stärker berücksichtigt werden;

8.  vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen auf europäischer Ebene in den Bereichen chemische Risiken und Prävention berufsbedingter Krebserkrankungen zum Schutz der Reproduktionsfähigkeit ehrgeiziger gestaltet und besser auf die bestehenden Risiken abgestimmt werden sollten;

9.  betont, wie wichtig die umfassende Umsetzung von REACH und größere Synergien zwischen REACH und den Maßnahmen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz auf der Ebene der EU und in den einzelnen Mitgliedstaaten sind;

10.  fordert, dass im Rahmen der nächsten europäischen Strategie eine höhere Anzahl an messbaren Zielen mit einem verbindlichen Zeitplan festgelegt wird, die in regelmäßigen Abständen überprüft werden müssen; wünscht, dass das von der ILO festgelegte Ziel eines Arbeitsaufsichtsbeamten je 10 000 Arbeitnehmer verbindlich eingeführt wird;

11.  hebt hervor, dass Sparmaßnahmen, die aufgrund der Wirtschaftskrise ergriffen wurden, nicht dazu führen dürfen, dass Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz aus dem Blickfeld geraten, und betont, dass die Sparpolitik bei den öffentlichen Haushalten und Einschnitte bei den Sozialausgaben sich nicht negativ auf Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz auswirken sollten;

12.  ist der Ansicht, dass die wirtschaftlichen Folgen der Krise und die starke Rezession in einigen Mitgliedstaaten weder als Vorwand für die mangelhafte Anwendung der Vorschriften über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz dienen, noch die Maßnahmen zur Verhütung berufsbedingter Gefahren unterminieren dürfen;

13.  vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten und die Unternehmen in höherem Maße in Maßnahmen zur Risikoverhütung investieren und die Mitwirkung der Arbeitnehmer gewährleisten müssen; vertritt die Auffassung, dass sich diese Investitionen durch eine erhöhte Arbeitsproduktivität, eine größere Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und geringere Sozialversicherungskosten bezahlt machen würden, und dass dadurch außerdem die Lebensfähigkeit der Systeme der sozialen Sicherheit garantiert würde;

14.  vertritt die Auffassung, dass eine tatsächlich wirksame Unfallverhütung bereits in der Entwurfsphase beginnen muss, so dass die Innovation sowohl das Produkt als auch den gesamten Herstellungsprozess sicherer macht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, die Forschung in diesem Bereich zu unterstützen und zu fördern;

15.  erachtet es als notwendig, das Problem der Sicherheit am Arbeitsplatz durch die Umsetzung einer Strategie auf zwei Ebenen anzugehen, die insbesondere ein direktes spezifisches Vorgehen gegen Umweltrisiken und gleichzeitig Verbesserungen des psychosozialen Arbeitsumfelds umfasst; weist darauf hin, dass die Einbeziehung der Arbeitnehmer und der Sozialpartner auf nationaler und lokaler Ebene sowie direkt am Arbeitsplatz in eine solche Strategie für ihren Erfolg entscheidend sein wird; fordert die Kommission auf, den Dialog mit den Sozialpartnern und ihre Konsultation weiterzuführen und auszubauen, um in Bezug auf konkrete Fragen zu gemeinsamen und abgestimmten Maßnahmen zu gelangen;

16.  hebt hervor, dass arbeitsbedingter Stress als ein großes Hindernis für die europäische Produktivität anerkannt ist; beklagt die anhaltende Zunahme von Erkrankungen und Unfällen aufgrund psychosozialer Probleme bei Arbeitnehmern; weist darauf hin, wie häufig es zu arbeitsbedingtem Selbstmord kommt, sowie auf die konkrete Stresssituation, die sich aus einem unsicheren Arbeitsverhältnis ergibt; bedauert die EU-weit uneinheitliche Umsetzung der Rahmenvereinbarung über arbeitsbedingten Stress vom 8. Oktober 2004; fordert die Kommission auf, alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um dafür zu sorgen, dass diese Vereinbarung in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wird, und fordert die Sozialpartner auf, mehr zu unternehmen, damit das Bewusstsein und das Verständnis für arbeitsbedingten Stress sowohl unter Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern und ihren Vertretern gefördert werden;

17.  weist darauf hin, dass atypische Beschäftigungsformen (Zeitarbeit, Saisonarbeit, Sonntagsarbeit, Halbtagsarbeit, Telearbeit) zunehmen und diese in Bezug auf den Schutz der Arbeitnehmer einen gezielter ausgerichteten und spezifischeren Ansatz erfordern;

18.  kritisiert, dass die Kommission dem Gender-Mainstreaming-Ansatz in Bezug auf die Behandlung von Fragen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz weder in der Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz noch in deren Halbzeitevaluierung genügend Aufmerksamkeit geschenkt hat; unterstützt daher die Initiative der Kommission, einheitliche Methoden für eine Folgenabschätzung im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz unter geschlechtsspezifischen Aspekten auszuarbeiten; fordert die Kommission auf, die Verfügbarkeit von nach dem Geschlecht aufgeschlüsselten Statistiken über tödlich verlaufende und nicht tödlich verlaufende berufsbedingte Krankheiten auf Gemeinschaftsebene zu prüfen; fordert die Mitgliedstaaten auf, bei den Maßnahmen zur Gefahrenverhütung und den Methoden zur Risikobewertung die besonderen Risiken für Arbeitnehmerinnen zu berücksichtigen;

19.  ist der Auffassung, dass es vor dem Hintergrund, dass das Beschäftigungsniveau in der Europäischen Union im Jahresdurchschnitt um annähernd 1 % erhöht werden muss, von herausragender Bedeutung ist, die Gesundheit der alternden bzw. der behinderten Arbeitskräfte zu erhalten und für ein an die veränderte Situation der Betroffenen angepasstes Arbeitsumfeld Sorge zu tragen;

20.  weist darauf hin, dass weder der öffentliche noch der Privatsektor darauf vorbereitet sind, tatsächlich auf die demographische Entwicklung zu reagieren und zu erwägen, mehr Menschen mit Behinderungen, langfristigen Gesundheitsproblemen wie beispielsweise chronischen Erkrankungen oder Personen, die nur bedingt arbeitsfähig sind, zu beschäftigen; erachtet stärkere und gezielte Bemühungen für notwendig, um Arbeitsplätze auch für diese Arbeitnehmer zugänglich zu machen und sicher zu gestalten;

21.  äußert sein Bedauern über den Verzug der Kommission bei der Vorlage eines neuen Legislativvorschlags über Mindestvorschriften zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch elektromagnetische Felder nach der Verschiebung der Umsetzung der Richtlinie 2004/40/EG, und fordert die rasche Umsetzung der entsprechenden Rechtsvorschriften, sobald sie erlassen sind;

22.  vertritt die Auffassung, dass die soziale Verantwortung der Unternehmen ein wichtiges und wirksames Instrument darstellt, um sicherere Arbeitsbedingungen und ein besseres Arbeitsumfeld zu gewährleisten, und spricht sich daher dafür aus, diese zu fördern;

23.  hält eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU, der ILO und der WHO für erforderlich, damit Lösungen für den sozialen Wettbewerb zwischen europäischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmern aus Drittstaaten gefunden werden;

Erhebung statistischer Daten

24.  betont, dass die Kommission geschlechts- und altersspezifische statistische Daten erheben sollte, mittels derer nicht nur die Prävention von Unfällen, sondern auch die Prävention von Krankheiten und des prozentualen Anteils an Arbeitnehmern, die chemischen, physikalischen oder biologischen Arbeitsstoffen sowie Umständen ausgesetzt sind, die in Bezug auf die Arbeitsorganisation gefährlich sind, bewertet werden können;

25.  betont, wie wichtig geschlechtsspezifische Maßnahmen und ein am Lebenszyklus ausgerichteter Ansatz sind, um das Risiko eines vorzeitigen Ruhestands aufgrund gesundheitlicher Probleme auszuschließen;

26.  betont, dass sich die Erhebung derartiger Daten in vielen Mitgliedstaaten schwierig gestaltet; fordert, dass die Tätigkeiten der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen verstärkt vorangetrieben und weit verbreitet werden;

27.  fordert, dass die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) eine Liste der nationalen Indikatoren in Bezug auf Krebsrisiken erstellt und über die Kenntnisse in Bezug auf besonders gefährdete Arbeitnehmer, die einem Krebsrisiko ausgesetzt sind, berichtet;

28.  betont, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und den Sonderausschüssen der Kommission, etwa dem Ausschuss Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter und dem Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, ist, um bessere Ergebnisse zu erzielen und Vorschläge vorzulegen;

29.  fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, ein europäisches Programm zur Überwachung berufsbedingter Gesundheitsrisiken (insbesondere Erkrankungen des Bewegungsapparates und psychosoziale Probleme) auf der Grundlage von für die 27 Mitgliedstaaten gemeinsamen Gesundheitsindikatoren, Definitionen und epidemiologischen Instrumenten zu entwickeln; betont, dass ein integrierter Ansatz für die Überwachung benötigt wird, bei dem sowohl der berufliche Werdegang der Arbeitnehmer als auch der Gesundheitszustand von Personen, die sich im Ruhestand befinden, berücksichtigt werden;

30.  nimmt den Rückgang von Arbeitsunfällen in der EU zur Kenntnis und fordert die Kommission auf, zu untersuchen, inwiefern dies auf eine niedrigere Beschäftigungsquote und die anhaltende Verlagerung der wirtschaftlichen Tätigkeit auf den Dienstleistungssektor zurückzuführen ist; wünscht, dass diesem makroökonomischen Aspekt im Rahmen der auf europäischer und nationaler Ebene festgelegten Ziele und der Bewertung ihrer Verwirklichung besser Rechnung getragen wird;

31.  nimmt die Ergebnisse des Projekts „Scoreboard 2009“ der Kommission zur Kenntnis, aus dem die Leistungen der Mitgliedstaaten ersichtlich sind; vertritt die Auffassung, dass dieses Projekt alle Bereiche der Europäischen Strategie 2007–2012 umfassen muss; bedauert, dass die Zuverlässigkeit der Daten und deren Repräsentativität nicht immer von unabhängiger Seite geprüft werden und dass sie auf vollkommen freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt werden; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitgliedstaaten zuverlässige und umfassende Daten bereitstellen und dass diese Daten von unabhängigen Stellen auf nationaler Ebene geprüft werden;

32.  kritisiert, dass nicht alle Mitgliedstaaten über messbare Ziele im Zusammenhang mit ihren einzelstaatlichen Strategien für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verfügen und dass die große Mehrheit unter ihnen im Hinblick auf Berufskrankheiten, beschäftigungsbedingte gesundheitliche Probleme und Krankheiten, berufsbedingte Risikofaktoren oder Sektoren mit hohem Risiko keine Ziele formuliert hat; betont, dass weder aus der Halbzeitüberprüfung noch aus dem Anzeiger 2009 über die Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz aussagekräftige Informationen darüber hervorgehen, welche Fortschritte die Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung des einzigen quantifizierten Ziels, die Anzahl der Arbeitsunfälle bis 2012 um 25 % zu senken, verzeichnet haben; fordert weitere Bewertungsberichte, um besser beurteilen zu können, inwieweit die Rechtsvorschriften der EU über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz von den Mitgliedstaaten tatsächlich eingehalten werden;

33.  hebt hervor, dass zunächst eine klare Definition von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Krankheiten vorgenommen werden muss, die Wegeunfälle (auf dem Weg vom Wohn- zum Arbeitsort) einschließt sowie arbeitsbedingten Stress, der anhand genauer Indikatoren messbar sein sollte;

34.  hält es für notwendig, den Zusammenhang zwischen gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz und der Arbeitsorganisation sowie der Arbeitszeitgestaltung zu untersuchen; fordert, bei der Untersuchung von Gesundheitsproblemen einen gesamtheitlichen Ansatz zu verfolgen, in dessen Rahmen die Arbeitsorganisation, statistische Komponenten und individuelle Gesundheitsprobleme berücksichtigt werden;

35.  fordert die Kommission auf, statistische Daten dahingehend zu erheben und vorzulegen, wie sich die Forschung mit dem Schwerpunkt der Vorbeugung bereits ab der Entwurfsphase auf die Senkung der Unfallzahlen auswirkt;

36.  verweist auf das Problem der Umsetzung der Bestimmungen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Bezug auf Arbeitnehmer, die nicht angemeldeten Tätigkeiten nachgehen; vertritt die Auffassung, dass dieser Unrechtmäßigkeit nur durch schärfere Kontrollen und entsprechende Sanktionen vorgebeugt werden kann, und fordert, der Organisation derartiger Aktivitäten mit strikten Maßnahmen zu begegnen; betont, dass das Recht auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unabhängig vom Status des Arbeitnehmers besteht und dass diesem Recht Wirksamkeit verliehen wird, indem die derzeit geltenden Vorschriften besser umgesetzt werden;

37.  hebt hervor, dass es wichtig ist, die wissenschaftlichen Daten an die Unternehmen weiterzuleiten, um neue und neu auftretende Risiken vorwegzunehmen;

38.  stellt fest, dass die europäischen Länder mit der geringsten Häufigkeit von Arbeitsunfällen auch die wettbewerbsfähigsten sind(20); hält es für notwendig, mehr Daten zur Bewertung der Auswirkungen einer angemessenen Risikovorbeugung auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erheben;

39.  fordert die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Eurofound auf, die Ursachen für den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand unter Frauen und Männern zu untersuchen;

40.  fordert die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auf, die Auswirkungen von Doppelschichten auf die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen zu untersuchen, d. h. wenn Frauen zu Hause im Anschluss an ihr reguläres und vertraglich vergütetes Beschäftigungsverhältnis unbezahlte Arbeit leisten;

41.  fordert einen besseren grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den verschiedenen einzelstaatlichen Behörden, um eine effizientere Kontrolle bei der Entsendung von Arbeitnehmern in andere EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten;

Für eine Kultur der Gefahrenverhütung

42.  bedauert den Mangel an Informationen über Risiken und Lösungen zu deren Beseitigung, der unter Arbeitnehmern, Arbeitgebern, den Sozialpartnern und sogar den Gesundheitsdiensten besteht; erinnert an die positive Rolle der Beteiligung und der Vertretung der Arbeitnehmer in diesem Bereich;

43.  vertritt die Ansicht, dass sich die Arbeitnehmervertretung positiv auf die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auswirkt, insbesondere in den KMU und bei einer formellen Regelung der Vertretung; vertritt die Ansicht, dass die Beteiligung der Arbeitnehmer ein weiterer entscheidender Erfolgsfaktor für das Risikomanagement im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist(21);

44.  erinnert daran, dass das Konzept der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz immer multidisziplinärer Natur ist, da es insbesondere die Bereiche Arbeitsmedizin, Sicherheit, Ergonomie, Epidemiologie, Toxikologie, Betriebshygiene und Psychologie umfasst;

45.  ist der Auffassung, dass die Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften durch nicht verbindliche Instrumente, wie etwa den Austausch bewährter Verfahren, Sensibilisierungskampagnen und umfangreichere Informationsmaßnahmen, verbessert werden muss;

46.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Leitlinien zum Schutz von Arbeitnehmern praxisfreundlicher zu gestalten, ohne jedoch die Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu unterminieren;

47.  weist darauf hin, dass etwa 50 % der Arbeitnehmer in der EU noch immer keinen Zugang zu Diensten der Gefahrenverhütung haben, insbesondere in KMU und Subunternehmerketten; betont, dass die Mehrzahl der bestehenden Dienste nicht in vollem Umfang multidisziplinär ausgerichtet ist und zudem der in der Rahmenrichtlinie festgelegten Hierarchie der Präventionsmaßnahmen nicht in ausreichendem Maße Rechnung trägt; vertritt die Auffassung, dass alle Arbeitnehmer, d. h. jene des öffentlichen sowie auch jene des Privatsektors, durch Maßnahmen zur Risikoprävention und wirksame gesetzliche Bestimmungen zur Prävention geschützt werden sollten, und dass sich diese auf Barrierefreiheit, Schulungen und Workshops für Arbeitnehmer erstrecken sollte, wobei der Situation schutzbedürftiger Arbeitnehmer besondere Aufmerksamkeit eingeräumt werden sollte, was auch jene Personen umfasst, die an obligatorischen Beschäftigungsprogrammen teilnehmen müssen, jedoch im Vorfeld keine Schulungen erhalten und nicht über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen; vertritt ferner die Auffassung, dass auch die neuen Beschäftigungsformen berücksichtigt werden müssen, damit die Vorbeuge- und Kontrollmaßnahmen alle Arbeitnehmer einschließen, ungeachtet der Art der ausgeübten Arbeit und der Beschäftigungsform; wünscht die Festlegung der Zielvorgabe eines Arbeitsschutzbeauftragten je 3000 Arbeitnehmer;

48.  vertritt die Auffassung, dass die soziale Verantwortung der Unternehmen bei der Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz eine Rolle spielen muss;

49.  vertritt die Auffassung, dass die Unabhängigkeit der für Prävention zuständigen Stellen gegenüber dem jeweiligen Arbeitgeber gewährleistet sein muss; vertritt die Ansicht, dass mit Blick auf die Gewährleistung des Schutzes der Gesundheit am Arbeitsplatz die Überwachung, die Meldungen, die Gesundheitsgutachten und die daraus resultierenden kompetenten Ratschläge nur von unabhängigen Gesundheitsexperten erbracht werden dürfen; bedauert, dass die Verwaltung der Arbeitsgesundheitsfürsorge in bestimmten Mitgliedstaaten den Arbeitgeberverbänden obliegt, deren Generalversammlung das wirkliche Entscheidungsgremium ist und die hierdurch gleichzeitig Richter und Ankläger sind;

50.  ist der Ansicht, dass die Fortschritte in der Forschung im Bereich der Gesundheit, die sich ständig ändernden sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen, die Entwicklungen bei den neuen Technologien sowie die Änderungen am Arbeitsmarkt eine Überwachung im Hinblick auf die Entstehung neuer berufsbedingter Gefahren auf europäischer und nationaler Ebene, aber auch die rechtzeitige Aktualisierung der maßgeblichen Rechtsvorschriften, ihres Durchführungsrahmens sowie der Listen der anstrengenden und gesundheitsgefährdenden Berufe erfordern;

51.  erinnert daran, dass die Arbeitsinspektoren durch Schulungen, Überzeugungsarbeit und Unterstützung und im Hinblick auf die Überprüfung der Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften und somit für die Prävention eine unentbehrliche Rolle spielen, insbesondere bei der Überprüfung der Einhaltung angemessener Arbeitsbedingungen für gefährdete Arbeitnehmergruppen oder im Rahmen von Tätigkeiten, die häufig nicht angemeldet werden; betont, dass die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Aus- und Weiterbildung von Arbeitsinspektoren hohe Qualitätsstandards garantieren müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr Personal und mehr Ressourcen für den Bereich Arbeitsaufsicht zur Verfügung zu stellen, um das Ziel eines Arbeitsaufsichtsbeamten je 10 000 Arbeitnehmer zu erreichen und somit den Empfehlungen der ILO zu entsprechen; fordert, die Sanktionen für Unternehmen, die ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Grundrechte der Arbeitnehmer nicht nachkommen, zu verschärfen, und vertritt die Auffassung, dass die diesbezüglichen Sanktionen wirksam, angemessen und abschreckend sein müssen;

52.  fordert die Mitgliedstaaten auf, dem bürokratischen Aufwand und der schwerfälligen Struktur der staatlichen Kontrollmechanismen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und der Arbeitsaufsichtsbehörden entgegenzutreten, indem sie sie dynamischer gestalten und zeitaufwändige interne Verfahren vereinfachen, um mehr und effizientere Kontrollen durchführen zu können;

53.  fordert, dass die Mitgliedstaaten das Versäumnis der Meldung von Arbeitsunfällen strenger kontrollieren;

54.  fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Einzelpersonen vorzulegen, die der zuständigen Arbeitsaufsichtsbehörde berechtigte nicht erkannte Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz melden, um zu vermeiden, dass auf diese Personen Druck ausgeübt wird (Androhung der Entlassung usw.); fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, dafür zu sorgen, dass keine schwarzen Listen von Arbeitnehmern mehr erstellt werden, indem derartigen Verstößen gegen die grundlegenden Arbeitnehmerrechte mittels wirksamer, angemessener und abschreckender Sanktionen vorgebeugt wird;

55.  fordert, dass der Vorbeugung von Problemen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im privaten und im öffentlichen Sektor die gleiche Aufmerksamkeit gewidmet wird; erinnert daran, dass der Grundsatz der Nichtdiskriminierung verbindlich ist;

56.  bedauert die mangelnde Koordinierung zwischen der Politik im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der Politik im Bereich des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz in einer Reihe von Mitgliedstaaten;

57.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die regelmäßigen medizinischen Untersuchungen besser zu überwachen und ihre Ergebnisse zu bewerten, um dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer sich in einem Gesundheitszustand befinden, der es ihnen erlaubt, ihre Tätigkeit auszuüben;

58.  fordert die Kommission auf, für diesen Bereich Leitfäden für bewährte Verfahren zu erstellen; hält es für erforderlich, dass die Mitgliedstaaten bewährte Verfahren austauschen, mit denen sich die Effizienz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz steigern lässt;

59.  ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten mit dem 7. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation bei ihren Forschungstätigkeiten zu neuen Risiken und bei der Einführung neuer Verfahren zur wirksameren Anwendung der Sicherheitsbestimmungen unterstützt werden können;

60.  vertritt die Auffassung, dass die Risikobewertung multidisziplinär erfolgen und sich auf die Beteiligung der Arbeitnehmer stützen muss;

61.  nimmt zur Kenntnis, dass die meisten Unternehmen eine Risikobewertung vornehmen, dass dies in kleinen Unternehmen und in bestimmten Mitgliedstaaten jedoch seltener der Fall ist(22);

62.  vertritt die Ansicht, dass KMU nicht per se ein geringeres Niveau an Sicherheit aufweisen, sondern dass die Risiken vielmehr mit einer mangelhaften Arbeitsorganisation und mit einem geringeren Mittelaufwand für den Arbeitsschutz zusammenhängen; vertritt die Auffassung, dass KMU bei der Einführung ihrer Risikopräventionsmaßnahmen unterstützt werden müssen; weist darauf hin, dass das OiRA, vergleichbare Initiativen und wirtschaftliche Anreize nützlich sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre bewährten Verfahren auszutauschen;

63.  erachtet es als wichtig, dass die für die Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich Gesundheit und Sicherheit in den Mitgliedstaaten zuständige öffentliche Behörde alle Anstrengungen unternimmt, um zur Bewertung und Eindämmung sämtlicher Risiken beizutragen und um einen angemessenen Schutz der Arbeitnehmer sicherzustellen; erachtet es als wichtig, KMU bei der Umsetzung ihrer Risikopräventionsmaßnahmen zu unterstützen; betont, dass einfach gestalteten, kostenlosen und zielgerichteten Initiativen, wie beispielsweise dem OiRA hierbei eine positive Rolle zukommt; vertritt die Ansicht, dass die Risikobewertung auf der Ebene der Unternehmen regelmäßig durchgeführt und schrittweise an die neuen Bedingungen und die neu entstehenden Risiken angepasst werden muss;

64.  weist auf die Bedeutung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen hin, damit die Unternehmen, und insbesondere die KMU, ein Bewusstsein für Risken entwickeln und angemessene Vorbeugemaßnahmen gut durchführen können;

65.  ist beunruhigt über die Auswirkungen der Vergabe von Unteraufträgen, beispielsweise in den Bereichen zivile und militärische kerntechnische Anlagen und unterstreicht, dass jeder Arbeitgeber, auch Unterauftragnehmer, Verantwortung für seine Arbeitnehmer trägt und vorbeugende Maßnahmen auf sie auszurichten sind;

66.  vertritt die Auffassung, dass alle Arbeitnehmer eine spezifische Fortbildung in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit benötigen, damit am Arbeitsplatz ein höheres Sicherheitsniveau herrscht, und dass dies vor allem für Zeitarbeitskräfte, Teilzeitkräfte und Unterauftragnehmer gilt; bringt seine Besorgnis über die Zunahme stressbedingter Erkrankungen zum Ausdruck, und nimmt den Mangel an Schulungsmaßnahmen zur Bewältigung von Stress am Arbeitsplatz zur Kenntnis; fordert Präventionsmaßnahmen unter Einbindung der Sozialpartner für jedermann, jedoch insbesondere für junge Menschen, und zwar in Form von Schulungen zum Thema Stressbewältigung, in denen soziale Fähigkeiten, einschließlich zwischenmenschlicher Kommunikation und Konfliktlösung, behandelt werden, sowie in Form von Sensibilisierungskampagnen in Schulen und an Arbeitsstätten; fordert die Mitgliedstaaten auf, zu diesem Zwecke den Europäischen Sozialfonds besser zu nutzen;

67.  ermutigt die Mitgliedstaaten, in die Arbeitswissenschaften zu investieren; fordert die bessere Erforschung dieses Themas auf gemeinschaftlicher und einzelstaatlicher Ebene;

68.  hebt hervor, dass die größten Hindernisse für die Berücksichtigung psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz darin liegen, dass dieses Thema nicht mit der gebotenen Sensibilität wahrgenommen wird und dass es an Bewusstsein, an Mitteln und an Fachwissen mangelt(23);

69.  fordert die Kommission auf, die Erarbeitung von europäischen Gesundheits- und Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz zu fördern; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die Mitgliedstaaten bei der Ermittlung der Ursachen für Arbeitsunfälle zusammenarbeiten und bewährte Verfahren austauschen müssen;

70.  fordert die Mitgliedstaaten auf, das Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsschutz ab der Erstausbildung und später in Form des lebenslangen Lernens zu integrieren; erachtet es als wünschenswert, die Risikoerziehung in bestimmte Ausbildungsgänge der Bereiche Technik, Wissenschaft, Kunst und Sport sowie in Managementkurse aufzunehmen; wünscht, dass die Mitgliedstaaten das Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in die Lehre an den Hochschulen integrieren, um die künftigen Ingenieure, Architekten, Geschäftsleute, Manager usw. zu erreichen;

71.  vertritt die Auffassung, dass zum Abbau des Stresses am Arbeitsplatz spezielle Schulungen zur besseren Bewältigung von Stresssituationen im Beruf, aber auch Workshops zum Thema Gruppenarbeit und zur Verbesserung der Integration von bestimmten Arbeitnehmergruppen, entwickelt und angeboten werden sollten;

72.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Qualität der Ausbildung der in ihrem Land für den Bereich Risikovorbeugung am Arbeitsplatz zuständigen Manager zu bewerten, und unterstützt den Austausch bewährter Verfahren unter den Mitgliedstaaten;

73.  betont, dass es notwendig ist, durch eine bessere Koordinierung der Gemeinschaftspolitik Fortbildungsprogramme zu fördern und die bestehenden Programme auszubauen, um durch die Nutzung lokaler, regionaler und nationaler Erfahrungen eine Politik der Risikovorbeugung zu entwickeln;

74.  hebt hervor, dass das Entstehen neuer Arten von Beschäftigung (zum Beispiel „grüne“ Arbeitsplätze) neue Möglichkeiten für den Arbeitnehmerschutz(24) und die Anpassung der Berufsausbildung bietet;

75.  vertritt die Auffassung, dass die Risikovorbeugung bezüglich langer Krankheitszeiten streng den Rechtsvorschriften über krankheitsbedingte Abwesenheiten und Mutterschaftsurlaub folgen muss, da Druck seitens des Arbeitgebers während dieser Zeit die Verlängerung der Abwesenheit bewirken kann;

76.  weist erneut darauf hin, dass der Arbeitsplatz als bevorzugte Plattform für die Förderung der Präventivstrategien der EU und der Mitgliedstaaten gegen übertragbare und nicht übertragbare Krankheiten anzusehen ist, und dass die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie andere Sozialpartner bei der Förderung gesunder Lebensweisen und bei der Entwicklung von Gesundheitskompetenzen der erwerbstätigen Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung sind;

77.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, entschiedener gegen ungleiche Behandlung in Bezug auf die Gesundheit vorzugehen und sich für den Abbau von Unterschieden bei den Arbeitsbedingungen und beim Zugang zu Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheitsförderung von Arbeitnehmern sowie Prävention und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz einzusetzen;

Besonders gefährdete Arbeitnehmer und spezifische Risiken

78.  betont, dass neben Arbeitnehmern, die schwere Arbeit verrichten, Migranten, junge und ältere Arbeitnehmer, Frauen im gebärfähigen Alter, Angehörige ethnischer Minderheiten, geringqualifizierte Arbeitnehmer, Gelegenheitsarbeitnehmer, Personen in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und Langzeitarbeitslose, die auf den Arbeitsmarkt zurückkehren, einem besonderen Risiko ausgesetzt sind; hebt hervor, dass insbesondere mit Blick auf diese Gruppen Anreize für eine wirksamere Anwendung der Bestimmungen über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz geschaffen werden sollten; ist der Auffassung, dass vor der Einstellung dieser Arbeitnehmer gegebenenfalls besondere vorbereitende Schulungsmaßnahmen notwendig sind;

79.  stellt fest, dass junge Arbeitnehmer zwischen 15 und 24 besonders hohen Verletzungsrisiken ausgesetzt sind(25) und die Langzeitfolgen einer Krankheit oder Verletzung in jungem Alter beträchtlich sein können; betont des Weiteren die Notwendigkeit, das Thema Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in bereits bestehende EU-Programme zu integrieren, wie zum Beispiel „Jugend in Bewegung“;

80.  fordert die Kommission und die Mitgliedsstaaten auf, durch eine bessere Anpassung der Gesundheits- und Sicherheitsmassnahmen am Arbeitsplatz an die Bedürfnisse älterer Arbeitnehmer den demographischen Wandel zu begleiten; betont die positiven Auswirkungen des lebenslangen Lernens auf die Arbeitsmotivation sowie von Maßnahmen, die dem Rückgang der körperlichen Kräfte vorgreifen, beispielsweise eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung; unterstreicht, dass ein Rahmenabkommen zwischen den Sozialpartnern eine konstruktive Initiative darstellen würde;

81.  ist der Auffassung, dass nicht qualifizierte Arbeitnehmer und Langzeitarbeitslose nicht ohne die notwendigen vorbereitenden Schulungsmaßnahmen zu Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz eingestellt werden sollten;

82.  ist besorgt über die Zunahme atypischer Beschäftigungsverhältnisse wie beispielsweise Teilzeitarbeit, Telearbeit, übermäßig lange Arbeitsunterbrechungen und Sonntags- sowie Nachtarbeit, wenn diese den Arbeitnehmern aufgezwungen werden; fordert, dass die Risiken dieser unfreiwilligen Beschäftigungsverhältnisse und der Mehrfachtätigkeit insbesondere in Bezug auf Frauen bewertet werden sollten, stellt jedoch fest, dass diese Beschäftigungsverhältnisse einigen Arbeitnehmern auch sehr entgegenkommen können, wenn sie freiwilliger Natur sind;

83.  beklagt den Mangel an Initiativen zur Behandlung der Situation selbständiger Arbeitnehmer sowie von Zeitarbeitskräften, in Privathaushalten tätigen Personen oder von kurzfristig Beschäftigten, der besteht, obwohl auch ihnen das Recht auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zusteht;

84.  erinnert daran, dass Zeitarbeit beispielsweise im Bausektor und in der Landwirtschaft verbreitet ist, wo es zu einer erhöhten Zahl von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Krankheiten kommt, sowie im Dienstleistungsbereich, zu dem nur begrenzte Angaben vorliegen(26);

85.  vertritt die Auffassung, dass die Förderung von Teilzeitarbeit bei älteren Arbeitnehmern einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand ermöglichen und das Wohlbefinden und die Fähigkeiten älterer Arbeitnehmer steigern könnte;

86.  greift die Empfehlung des europäischen HIRES-Berichts auf, die darauf abzielt, dass Zeitarbeitskräfte die gleichen Rechte im Bereich Gesundheitsförderung genießen wie die anderen Arbeitskräfte eines Unternehmens, wenn ihre Arbeit langfristig angelegt ist und unter Leitung des Hauptarbeitgebers geleistet wird;

87.  unterstreicht, dass Männer und Frauen unterschiedlich von berufsbedingten Gesundheitsrisiken sowohl psychosozialer als auch physischer Art (auch hinsichtlich des Stütz- und Bewegungsapparats) betroffen sind; verweist zudem darauf, dass ein Zusammenhang bestehen könnte zwischen unsicheren Arbeitsverhältnissen, insbesondere Zeitarbeits- und Teilzeitarbeitsverhältnissen, und der Zunahme von physischen und psychosozialen arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken; fordert die Mitgliedstaaten aus diesem Grund auf, die geschlechtsspezifische Dimension und die mit den verschiedenen Arbeitsverhältnissen verbundenen Risiken in ihren innerstaatlichen Strategien zu berücksichtigen;

88.  bekundet seine Besorgnis angesichts der Bewertung der Risikoschwelle für Schwangere am Arbeitsplatz; spricht sich dafür aus, dass die Folgen, die sich für Schwangere ergeben, wenn sie speziellen Arbeitsbedingungen wie Chemikalien, Ionenstrahlen, elektromagnetischen Wellen, Stress, übermäßiger Hitze ausgesetzt sind und schwere Lasten heben müssen, eingehend untersucht werden sollten; und fordert zudem eine genaue Analyse der Zusammenhänge zwischen Totgeburten, Komplikationen bei der Entbindung, Neugeborenen mit gesundheitlichen Problemen und Arbeitsplätzen, die mit Gefahren für Schwangere verbunden sind;

89.  fordert die Ausarbeitung einer Folgenabschätzung der potenziellen Risiken neuer Technologien, schädlicher Stoffe und von Risikofaktoren, einschließlich der Arbeitsorganisation; ist der Auffassung, dass umfassendere Forschungsarbeiten, der Austausch von Wissen und die praktische Anwendung von Ergebnissen zur besseren Ermittlung und Bewertung möglicher neuer Gefahren beitragen; fordert legislative Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Nanomaterialien vollständig unter die europäischen Rechtsvorschriften im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz fallen;

90.  vertritt die Auffassung, dass übermäßig lange Arbeitszeiten und unzureichende Ruhezeiten sowie unverhältnismäßige Zielvorgaben in Bezug auf die Anzahl der Arbeitsunfälle und das Ausmaß an Berufskrankheiten einen wesentlichen Faktor darstellen; betont, dass derartige Klauseln gegen die grundlegenden Prinzipien der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz verstoßen; fordert ein ausgewogenes Verhältnis von Berufs- und Familienleben; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie 2003/88/EG vollständig umzusetzen;

91.  ist der Auffassung, dass es dringend einer abschließenden wissenschaftlichen Überprüfung der Auswirkungen der Sonntagsarbeit auf die Gesundheit der Arbeitnehmer bedarf; vertritt die Auffassung, dass die EU-Kommission zeitnah eine neutrale Studie in Auftrag geben sollte, in deren Rahmen alle bisherigen Ergebnisse überprüft werden sollten und ein abschließender wissenschaftlicher Befund vorgelegt werden sollte;

92.  bedauert das Fehlen einer gemeinsamen einheitlichen Definition des Phänomens Mobbing auf EU-Ebene; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, auf der Grundlage einer den 27 Mitgliedstaaten gemeinsamen Definition des Begriffs Mobbing wirksame einzelstaatliche Strategien zur Bekämpfung von Gewalt am Arbeitsplatz zu konzipieren;

93.  vertritt die Ansicht, dass Stress, der häufig durch Mobbing hervorgerufen wird, ein Faktor ist, durch den sich Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats und psychosoziale Risiken verschlimmern, und dass eine eingehende Studie der Kommission zu diesen Faktoren zu wünschen wäre;

94.  fordert, dass der zu erwartende Legislativvorschlag über Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats für alle Arbeitnehmer gilt;

95.  befürwortet eine Gesetzesinitiative zum Schutz von Arbeitnehmern vor Tabakrauch am Arbeitsplatz, weil bisher kein umfassender Schutz gewährleistet ist;

96.  fordert die Kommission auf, dem Parlament und dem Rat im Jahr 2012 einen Vorschlag für ein Rauchverbot in allen zur Arbeit genutzten Räumlichkeiten vorzulegen, einschließlich der Innenräume von Bewirtungseinrichtungen, sowie in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen öffentlichen Gebäuden in der EU;

97.  fordert die Kommission auf, einen breite Konsultationsprozess mit den europäischen Sozialpartnern über die Liste der Berufskrankheiten einzuleiten, der auf ausführlichen wissenschaftlichen und medizinischen Bewertungen der derzeit anerkannten Hauptrisikobereiche beruht (insbesondere psychische Erkrankungen und Asbest); fordert die Kommission auf, die möglichen Vorteile einer Aktualisierung und verbindlichen Umsetzung der Empfehlung 2003/670/EG über die europäische Liste der Berufskrankheiten eingehend zu bewerten;

98.  vertritt die Auffassung, dass die Erforschung der Auswirkungen, die bestimmte Tätigkeiten auch langfristig auf die Gesundheit haben, vertieft werden muss, um so Erkrankungen, die erst im Ruhestand auftreten, soweit wie möglich vorzubeugen; vertritt die Auffassung, dass bei der Festlegung der Tätigkeiten, die einer Vertiefung der Forschung im Bereich Gesundheit und Sicherheit bedürfen, die obersten Prioritäten der Sozialpartner berücksichtigt werden sollten;

99.  fordert die Kommission auf, unverzüglich angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern zu ergreifen, falls neue Studien oder wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass bestimmte Berufsfelder hohe Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit bergen;

100.  vertritt die Ansicht, dass die Rehabilitation und Wiedereingliederung nach einer Krankheit oder nach einem Unfall von entscheidender Bedeutung sind und daher gefördert werden sollten;

101.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie 2010/32/EU zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe und spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor so rasch wie möglich umzusetzen und ein Höchstmaß an Schutz für Patienten und Beschäftigte des Gesundheitssektors vor therapieassoziierten Infektionen zu gewährleisten;

102.  ist äußerst besorgt über die hohe Anzahl an berufsbedingten Krebsarten; bedauert, dass viele Arbeitnehmer weiterhin einem Asbestrisiko ausgesetzt sind, insbesondere in den Sektoren Instandhaltung und Asbestsanierung; und fordert erneut eine Initiative der Kommission zu Asbest sowie eine Anhörung zu dem Thema, wie den enormen Gesundheits- und Sicherheitsproblemen im Zusammenhang mit der Existenz von Asbest in Gebäuden und anderen Konstruktionen wie Schiffen, Zügen und Maschinen begegnet werden kann; fordert die Mitgliedstaaten darüber hinaus auf, die schrittweise Beseitigung von Asbest voranzutreiben, beispielsweise durch die Kartografierung von Asbest in Gebäuden und die Gewährleistung der sicheren Entfernung von Asbest;

103.  hebt den Mehrwert der Unionspolitik in Bezug auf chemische Stoffe und das Verbesserungspotenzial hervor, das im Hinblick auf die Vorbeugung von berufsbedingten Krebserkrankungen ausgeschöpft werden sollte;

104.  hebt hervor, dass das Krebsrisiko in erster Linie Arbeiter in der Industrie, im Handwerk und in der Landwirtschaft betrifft sowie im Dienstleistungssektor arbeitende Frauen, die mehrfachen Risiken ausgesetzt sind(27); fordert eine Bewertung der Auswirkungen des Kontakts landwirtschaftlicher Arbeitnehmer mit chemischen Stoffen;

105.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung von REACH und insbesondere die Ersetzung von besonders besorgniserregenden chemischen Stoffe zu beschleunigen;

106.  weist darauf hin, dass die neue Strategie insbesondere das Potenzial der REACH-Verordnung nutzen sollte, um Verbesserungen in Bezug auf den Schutz der Arbeitnehmer vor chemischen Risiken, die Vorbeugung von Berufskrankheiten, die Lebensqualität der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, die Stärkung der Kontroll- und Durchsetzungsbefugnisse der Gewerbeaufsicht, die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Gestaltung, Kontrolle und Umsetzung der Vorbeugungsmaßnahmen und die Anerkennung von Berufskrankheiten herbeizuführen sowie Flexibilität, Unsicherheit, Auslagerung von Diensten an Subunternehmer usw. als Hindernisse für eine angemessene Risikovorbeugung anzuerkennen;

107.  fordert die Kommission auf, bis Ende 2012 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über Karzinogene oder Mutagene vorzulegen, in dessen Rahmen ihr Geltungsbereich analog zu den besonders besorgniserregenden Stoffen der REACH-Verordnung auf fortpflanzungsgefährdende Stoffe ausgeweitet und die Anwendung des Grundsatzes der Substitution gestärkt wird; fordert in diesem Rahmen eine Verbindung mit der reproduktiven Gesundheitsfürsorge;

108.  fordert die Kommission auf, bei künftigen Rechtsvorschriften zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz den Gebrauch von Technologien, mit denen die von gefährlichen Substanzen ausgehenden Risiken bei Arbeitsunfällen vermindert werden, nach Möglichkeit zu fördern, und dafür Sorge zu tragen, dass diese Technologien den Gebrauch von chemischen und radioaktiven Substanzen ersetzen;

109.  fordert, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten Maßnahmen vorschlagen, um die Arbeitsbedingungen von Menschen, die an Krebs oder anderen arbeitsbedingten Erkrankungen sowie chronischen Krankheiten leiden, besser anzupassen;

110.  fordert die Kommission erneut auf, dafür Sorge zu tragen, dass das durch die europäischen Richtlinien zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz erreichte Maß an Schutz bei der Prüfung einer möglichen Vereinfachung der Rechtsvorschriften nicht gefährdet wird;

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o   o

111.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 70.
(2) ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1.
(3) ABl. L 299 vom 18.11.2003, S. 9.
(4) ABl. L 165 vom 27.6.2007, S. 21.
(5) ABl. L 134 vom 1.6.2010, S. 66.
(6) ABl. C 304E vom 1.12.2005, S. 400.
(7) ABl. C 303E vom 13.12.2006, S. 754.
(8) ABl. C 102E vom 24.4.2008, S. 321.
(9) ABl. C 41 E vom 19.2.2009, S. 14.
(10) ABl. C 117E vom 6.5.2010, S. 176.
(11) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0332.
(12) ABl. C 77 E vom 28.3.2002, S. 138.
(13) Australische Regierung: Die Kosten arbeitsbedingter Verletzungen und Erkrankungen für australische Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Allgemeinheit, Australischer Sicherheits- und Entschädigungsrat, Commonwealth of Australia, 2009, S. 41, März 2009 („The Cost of Work-Related Injury and Illness for Australian Employers, Workers and the Community“).
(14) EU-OSHA, Junge Arbeitnehmer – Fakten und Zahlen (http://osha.europa.eu/en/publications/reports/7606507/view) und Factsheet, (http://osha.europa.eu/fr/publications/factsheets/70), 2007; „Fakten und Zahlen – Erkrankungen des Bewegungsapparats“, 2010 (http://osha.europa.eu/en/publications/reports/TERO09009ENC/view); und „Fakten und Zahlen – Verkehrssektor“ („Facts and Figures – The Transport Sector“) 2011.
(15) EU-OSHA, ESENER-Studie, 2009, http://osha.europa.eu/sub/esener/fr/front-page/document_view?set_language=en
(16) Eurofound, Arbeitsbedingungen einer alternden Erwerbsbevölkerung.
(17) Hämäläinen P, Saarela KL, Takala J: Weltweite Tendenzen der geschätzten Anzahl an Arbeitsunfällen und tödlich verlaufenden arbeitsbedingten Krankheiten auf regionaler und nationaler Ebene, Journal of Safety Research 40, S. 125–139, 2009. Elsevier B.V. („Global trend according to estimated number of occupational accidents and fatal work-related diseases at region and country level“).
(18) Internationale Arbeitsorganisation, 2005, Schätzung für die EU-27; http://www.ilo.org/public/english/protection/safework/wdcongrs17/index.htm
(19) Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz für besonders gefährdete Arbeitnehmer, Europäisches Parlament, Fachabteilung A: Wirtschafts- und Wissenschaftspolitik, 2011, S. 40.
(20) EU-OSHA und Weltwirtschaftsforum 2011.
(21) EU-OSHA, ESENER-Studie.
(22) EU-OSHA, ESENER-Studie.
(23) EU-OSHA, ESENER-Studie.
(24) EU-OSHA, Vorausschau neuer und aufkommender Risiken für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit durch neue Technologien an grünen Arbeitsplätzen bis zum Jahr 2020, Phase 1: (http://osha.europa.eu/en/publications/reports/foresight-green-jobs-drivers-change_TERO11001ENN/view) und Phase 2 (http://osha.europa.eu/en/publications/reports/foresight-green-jobs-key-technologies/view); und NIOSH http://www.cdc.gov/niosh/topics/PtD/greenjobs.html
(25) Verjans M., de Broeck V., Eckelaert L., OSH in Zahlen: Junge Arbeitnehmer – Fakten und Zahlen, Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Bericht der Europäischen Beobachtungsstelle für Risiken, Luxemburg 2007, S. 133 („OSH in figures: Young workers - Facts and figures, European Agency for Safety and Health at work, European Risk Observatory Report“).
(26) Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Europa (1999–2007) - ein statistisches Porträt (http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_OFFPUB/KS-31-09-290/EN/KS-31-09-290-EN.PDF); Ursachen und Begleitumstände von Arbeitsunfällen in der EU, Europäische Kommission 2008, http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/product_details/publication?p_product_code=KS-SF-09-063
(27) ETUI, 2010, http://hesa.etui-rehs.org/uk/publications/pub54.htm

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