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Verfahren : 2011/2114(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0421/2011

Eingereichte Texte :

A7-0421/2011

Aussprachen :

PV 19/01/2012 - 3
CRE 19/01/2012 - 3

Abstimmungen :

PV 19/01/2012 - 10.10
CRE 19/01/2012 - 10.10
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0011

Angenommene Texte
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Donnerstag, 19. Januar 2012 - Straßburg
Die Versorgungskette für landwirtschaftliche Betriebsmittel
P7_TA(2012)0011A7-0421/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Thema „Die Versorgungskette für landwirtschaftliche Betriebsmittel – Struktur und Folgen“ (2011/2114(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2011 zu dem Thema „Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete – die künftigen Herausforderungen“(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2010 zu dem Thema „Gerechte Einnahmen für Landwirte: die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2011 zur Anerkennung der Landwirtschaft als Sektor von strategischer Bedeutung für die Ernährungssicherheit(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2011 zu dem Thema „Das Proteindefizit in der EU: Wie lässt sich das seit langem bestehende Problem lösen?“(4),

–  unter Hinweis auf den vorläufigen Bericht der OECD vom Mai 2011 zu dem Thema „A Green Growth Strategy for Food and Agriculture“(5) (Grüne Wachstumsstrategie für Nahrungsmittel und Landwirtschaft),

–  unter Hinweis auf die Eurostat-Daten über Preisindizes für die Mittel der landwirtschaftlichen Erzeugung (Betriebsmittelkosten) und den Preisindizes für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Erzeugnispreise)(6),

–  unter Hinweis auf Artikel 349 AEUV, der spezifische Maßnahmen zugunsten der Regionen in äußerster Randlage vorsieht,

–  unter Hinweis auf den 3. Bericht des Ständigen Ausschusses der Kommission für landwirtschaftliche Forschung über die Perspektiven für Nachhaltigkeit beim Verbrauch und der Erzeugung von Lebensmitteln in einer Welt mit knappen Ressourcen (Sustainable food consumption and production in a resource-constrained world) vom Februar 2011(7),

–  unter Hinweis auf den Bericht des Weltagrarrats (International Assessment of Agricultural Knowledge, Science and Technology for Development, IAASTD) über die Landwirtschaft am Scheideweg (Global Report – Agriculture at a crossroads),

–  unter Hinweis auf den GFS-Bericht von 2008 mit dem Titel „Low input farming systems: an opportunity to develop sustainable agriculture“(8),

–  in Kenntnis des GFS-Berichts aus dem Jahr 2007 mit dem Titel „Consequences, opportunities and challenges of modern biotechnology in Europe“,

–  in Kenntnis des GFS-Berichts von 2010 mit dem Titel „Compendium of reference methods for GMO analysis“,

–  in Kenntnis des GFS-Berichts von 2010 mit dem Titel „Impacts of the EU biofuel target on agricultural markets and land use: a comparative modelling assessment“,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden(9),

–  unter Hinweis auf die am 12. Oktober 2011 von der Kommission vorgelegten Legislativvorschläge zur Reform der GAP (KOM(2011)0625/3, KOM(2011)0627/3, KOM(2011)0628/3, KOM(2011)0629, KOM(2011)0630/3, KOM(2011)0631/3) und den Vorschlag für eine Verordnung über die einheitliche GMO,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A7-0421/2011),

A.  in der Erwägung, dass die Einkommen der Landwirte und ihre langfristigen Investitionen durch die heftigen Schwankungen der Preise von landwirtschaftlichen Rohstoffen und Betriebsmitteln gefährdet sind, wobei die abgelegenen Gebiete, die Berggebiete, Inseln und Gebiete in äußerster Randlage besonders betroffen sind, weil die Faktoren Entfernung und Abgelegenheit hohe Zusatzkosten bedingen, die sich als erhebliche Belastung der Einkommen der Landwirte dieser Gebiete auswirken;

B.  in der Erwägung, dass laut Eurostat die Betriebsmittelkosten für die Landwirte der EU zwischen 2000 und 2010 durchschnittlich um fast 40 %, die Erzeugerpreise hingegen im Durchschnitt um weniger als 25 % gestiegen sind; in der Erwägung, dass in diesem Jahrzehnt die Kosten für Energie und Schmiermittel um 60 %, für synthetische Düngemittel und Bodenverbesserer um fast 80 %, für Tierfutter um über 30 %, für Maschinen und andere Geräte um etwa 36 %, für Saat- und Pflanzgut um etwa 30 % und für Pflanzenschutzmittel um fast 13 % gestiegen sind; in der Erwägung, dass der Zugang der Landwirte zu günstigeren Betriebsmitteln, insbesondere vom Weltmarkt, verbessert werden muss;

C.  in der Erwägung, dass höhere Nahrungsmittelpreise vor allem aufgrund der schnell steigenden Betriebsmittelkosten sowie aufgrund der im Laufe der Zeit ständig wachsenden Kluft zwischen Erzeuger- und Verbraucherpreisen nicht automatisch mit höheren Einkommen in der Landwirtschaft einhergehen;

D.  in der Erwägung, dass der Anstieg der Produktionskosten und die Schwierigkeiten bei deren Weitergabe entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette kurzfristig den Fortbestand bestimmter Unternehmen bedrohen und das Produktionsgefüge in mehreren Mitgliedstaaten gefährden können, wodurch sich die Handelsbilanz auf der Einfuhrseite verschlechtert und die Abhängigkeit von Schwankungen auf den externen Märkten steigt;

E.  in der Erwägung, dass auch die Verbraucher in Mitleidenschaft gezogen werden, weil die Erzeuger den exponentiellen Anstieg der Kosten von Produktionsmitteln nicht an die Großhändler weitergeben können, die ihrerseits diese Mehrkosten mit erheblichem Gewinn den Verbrauchern in Rechnung stellen;

F.  in der Erwägung, dass der Aufwärtsdruck auf die Betriebsmittelpreise voraussichtlich noch zunehmen wird, und zwar infolge der Ressourcenknappheit, der steigenden Nachfrage nach Nahrungsmitteln in den Schwellenländern und bedingt durch Maßnahmen, die EU-Landwirten den Zugang zu günstigeren Futtermitteln auf dem Weltmarkt erschweren;

G.  in der Erwägung, dass die Nahrungsmittelerzeugung regelmäßig durch eine Reihe von Faktoren, einschließlich der Folgen von Schädlingsbefall und Krankheiten, der Verfügbarkeit natürlicher Ressourcen und Naturkatastrophen, beeinträchtigt werden kann;

H.  in der Erwägung, dass die Landwirtschaft der EU in Bezug auf ihre Betriebsmittel zurzeit in hohem Maße von Einfuhren abhängig ist, und zwar nicht nur bei fossilen Brennstoffen, sondern auch bei Viehfutter und knappen Mineralien zur Bodenverbesserung, wie Phosphat, und deshalb von Preissteigerungen stark in Mitleidenschaft gezogen würde; in der Erwägung, dass dies zu großer Besorgnis über die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirte Anlass gibt, vor allem im Bereich Viehzucht;

I.  in der Erwägung, dass die derzeitigen Preisschwankungen eine europäische und eine globale Dimension haben und folglich eine gezielte EU-Problemlösung für die Lebensmittelversorgungskette gefordert ist, die deren strategischer Rolle in der Europäischen Union gerecht wird, gleichzeitig aber konzertierte Maßnahmen seitens der G20-Staaten verlangt werden;

J.  in der Erwägung, dass die EU zunehmend von den Produktionsfaktoren abhängig ist, die Voraussetzung für die Erhaltung der Landwirtschaft in ihrem Gebiet sind; in der Erwägung, dass diese Abhängigkeit daher durch Investitionen und rein politische Entscheidungen zügig abgebaut werden muss, sodass für mehr Selbstversorgung der EU mit Nahrungsmitteln gesorgt ist;

K.  in der Erwägung, dass die EU stark von der Einfuhr fossiler Brennstoffe abhängig ist; in der Erwägung, dass die Steigerung der Ressourceneffizienz ein Kernelement der Strategie Europa 2020 und des von der Kommission erarbeiteten Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa ist;

L.  in der Erwägung, dass die landwirtschaftliche Erzeugung in der EU im Grunde vom Erdöl abhängig ist und die Lebensmittelversorgungskette stark darauf angewiesen ist, dass Erdöl zu erschwinglichen Preisen verfügbar ist; in der Erwägung, dass die weltweite Erdölförderung voraussichtlich um durchschnittlich 2-3 % jährlich zurückgehen wird;

M.  in der Erwägung, dass zwischen steigenden Rohölpreisen und steigenden landwirtschaftlichen Betriebsmittelkosten eine untrennbare Verbindung besteht, die dazu führt, dass die Energie-, Futter- und Düngemittelpreise steigen, was wiederum die weltweite Nahrungsmittelproduktion beeinträchtigt;

N.  in der Erwägung, dass die Herstellung von Düngemitteln für die Landwirtschaft absolut von der Versorgung mit Phosphatgestein abhängt; in der Erwägung, dass der Preis dieses Rohstoffs 2007/2008 um 800 % gestiegen ist, dass zwischen 2033 und 2035 möglicherweise der Scheitelpunkt der Fördermenge erreicht wird und die Vorkommen anschließend immer knapper werden;

O.  in der Erwägung, dass besonders in der Viehzucht die Kosten auch wegen der Anforderungen in Bezug auf Pflanzenschutz, Tier- und Umweltschutz, Hygiene und Unbedenklichkeit der Nahrungsmittel steigen und infolgedessen die Wettbewerbsfähigkeit der Erzeuger aus der EU gegenüber den Erzeugern aus Drittländern, die diese strengen Anforderungen nicht einhalten müssen, weiter sinkt;

P.  in der Erwägung, dass die EU bei der Lebensmittelsicherheit und beim Schutz von Mensch und Umwelt hohe Maßstäbe gesetzt hat, was sich in den vor- und nachgelagerten Bereichen der Lebensmittelversorgungskette auf den Zeit- und Kostenaufwand bei der Entwicklung neuer Verfahren und Arbeitsmittel auswirkt;

Q.  in der Erwägung, dass die Verbraucher aufgrund des Rückgangs ihrer Kaufkraft zunehmend veranlasst sind, Erzeugnisse zu wählen, deren Qualität und Unbedenklichkeit hinter den EU-Erzeugnissen zurückbleibt und die nicht zurückverfolgt werden können, was besonders für den Sektor Fleisch gilt;

R.  in der Erwägung, dass durchschnittlich 42 % der gesamten zur Verfügung stehenden Wassermengen in Europa für die Landwirtschaft aufgewendet werden (Griechenland 88 %, Spanien 72 %, Portugal 59 %) und dass die Kosten für die Bewässerung, die Ableitung von Wasser in Feuchtgebieten in Kanäle sowie für die Entwässerung bedingt durch die höhere Effizienz der Bewässerungstechniken gestiegen sind, sowie in der Erwägung, dass ein Teil des für die Landwirtschaft aufgewendeten Wassers in den normalen Wasserkreislauf zurückgeführt wird;

S.  in der Erwägung, dass sich der Preis für landwirtschaftliche Nutzflächen und die Pachtkosten für Land direkt auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit von landwirtschaftlichen Betrieben auswirken und darauf, ob Junglandwirte landwirtschaftliche Betriebe aufbauen können;

T.  in der Erwägung, dass die Marktkonzentration bei den Lieferanten landwirtschaftlicher Betriebsmittel sehr hoch ist und dass sechs Unternehmen fast 75 % des Marktes für Agrochemikalien und drei Unternehmen mehr als 45 % des Saatgutmarktes beherrschen; in der Erwägung, dass die Preise für Saatgut u. a. wegen dieser Konzentration hoch bleiben, dass sich dies negativ auf die Vielfalt der Anbaupflanzen auswirkt und dass die Landwirte kaum Einfluss auf die Entwicklung der Preise haben; in der Erwägung, dass nicht nur im vorgelagerten Bereich, sondern auch im Lebensmittel(einzel)handel hohe Marktkonzentrationen gegeben sind, die einen zusätzlichen Kostendruck auf die Landwirtschaft bewirken;

U.  in der Erwägung, dass die Lebensfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit von Kleinkulturen unverhältnismäßig stark durch legislative und strukturelle Änderungen in den Vorleistungssektoren beeinträchtigt werden und die Auswirkungen solcher Änderungen besser untersucht werden müssen;

V.  in der Erwägung, dass der Kostenanstieg für Landwirte großenteils auf den Anstieg bei den Kraftstoff-, Dünge- und Futtermittelpreisen zurückzuführen ist;

W.  in der Erwägung, dass angesichts der extremen Schwankungen der Preise landwirtschaftlicher Erzeugnisse in der gesamten Lebensmittelversorgungskette und der damit zusammenhängenden Finanzspekulationen mehr Markttransparenz in den Branchen am Anfang der Lebensmittelversorgungskette auch insofern von Bedeutung ist, als dadurch der Wettbewerb verbessert wird und die heftigen Preisschwankungen besser verkraftet werden können;

X.  in der Erwägung, dass langfristige Investitionen in einen effizienteren Einsatz der Betriebsmittel und der Ressourcen, einschließlich Energie, Boden und Nährstoffe, Wasserversorgungstechnik, Saatgut und Agrochemikalien, notwendig sind, um auf die neuen Herausforderungen in Wirtschaft und Umwelt zu reagieren, nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Strategie Europa 2020; in der Erwägung, dass Beratungsangebote sowie institutionelle Verbesserungen und Innovation, die sich auf den Betriebsmitteleinsatz und die Einstellungen und Kompetenzen der Landwirte auswirken, eine entscheidende Rolle spielen, wenn sich ressourceneffizientere, nachhaltigere und innovativere landwirtschaftliche Systeme durchsetzen sollen;

Y.  in der Erwägung, dass die Vergärung von Gülle pflanzenbaulich und ökologisch erwünscht ist, und dass zudem Anreize zur Erzeugung von Energie aus Biomasse geboten werden sollten, was im Übrigen auch zur Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft beitragen würde;

Z.  in der Erwägung, dass es in der Landwirtschaft durch eine bessere Energieeffizienz erhebliche Potenziale für Energie- und Kosteneinsparungen gibt, welche durch die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen an Ort und Stelle zusätzlich verbessert werden könnten, sofern deren Potenzial voll ausgeschöpft wird (vor allem Windkraft und Solarenergie, Biomasse und Biogas, Biokraftstoffe, Verwendung von Abfallprodukten usw.);

AA.  in der Erwägung, dass eine Diversifizierung des Anbaus und Fruchtfolge einen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels leisten und den nachhaltigen Einsatz synthetischer Düngemittel und Pestizide ermöglichen können;

AB.  in der Erwägung, dass der Anbau von Hülsenfrüchten als Eiweißlieferanten und die Verbesserung der Produktionssysteme, bei denen Futtergras verwendet wird, zur Verringerung des Proteindefizits der EU und ihrer Abhängigkeit von Futtermittelimporten führen würde und für die Landwirte mit wesentlichen wirtschaftlichen Vorteilen verbunden sein könnte, dass dies jedoch keine Patentlösung für die vielfältigen Ungleichgewichte in der Betriebsmittelversorgungskette ist und auch mit einem Rückgang der Produktion anderer, ressourceneffizienterer Kulturpflanzen einhergehen würde;

AC.  in der Erwägung, dass Saatgut, das im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gezogen wird, unter bestimmten Bedingungen und bei bestimmten Arten als Alternative für kommerzielles Saatgut in Frage kommen kann;

AD.  in der Erwägung, dass durch nicht sachgerechte Lagerung und Transport erhebliche Mengen an landwirtschaftlichen Rohstoffen verderben und zwangsläufig entsorgt werden müssen und nicht mehr als Lebens- oder Futtermittel zur Verfügung stehen (FAO, Global Food Losses And Food Waste, 2011);

Allgemeine Lösungsansätze

1.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Transparenz der Betriebsmittelpreise für landwirtschaftliche Betriebe zu verbessern und dafür zu sorgen, dass die Wettbewerbsregeln Anwendung finden und in der gesamten vor- und nachgelagerten Lebensmittelvertriebskette durchgesetzt werden;

2.  fordert, dass in Bezug auf die ökonomischen Basisfaktoren, die den steigenden Nahrungsmittelpreisen zugrunde liegen, auf EU-Ebene und auf der internationalen Ebene eine stärkere Kontrolle stattfindet und gründlichere Analysen durchgeführt werden, vor allem, was die Zusammenhänge zwischen Schwankungen bei Angebot und Nachfrage und die zunehmenden Wechselwirkungen zwischen den Preisbewegungen bei Energie, Betriebsmitteln und Nahrungsmittelgütern betrifft;

3.  fordert die Kommission auf, ihre Analyse der Ursachen für die starken Schwankungen auf den Märkten zu verbessern und sich in Bezug auf das Zusammenspiel zwischen Spekulation und Agrarmärkten sowie Energiemärkten und Preisen für Nahrungsmittelgüter um mehr Klarheit zu bemühen; betont, dass dies Teil der Bemühungen sein sollte, auf internationaler und auf EU-Ebene mit Blick auf die Finanzmärkte für eine bessere Regulierung, mehr Transparenz und eine bessere Qualität der Informationen zu sorgen, und zwar auch im Rahmen der geplanten Überprüfung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Richtlinie über Marktmissbrauch;

4.  fordert die Kommission auf, sich für effizientere landwirtschaftliche Methoden und ein besseres, nachhaltiges Ressourcenmanagement in der Landwirtschaft einzusetzen, mit dem Ziel, die Landwirtschaft zu einem stabilen und produktiven Wirtschaftszweig zu entwickeln, die Betriebsmittelkosten und die Verschwendung von Nährstoffen zu senken und für mehr Innovation, Ressourceneffizienz, Effektivität und Nachhaltigkeit in den landwirtschaftlichen Betrieben zu sorgen; ist davon überzeugt, dass dies im Rahmen der angekündigten europäischen Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit erfolgen könnte; betont, dass im Interesse der Landwirte eine integrierte Herangehensweise gefordert ist, um Ausgewogenheit in allen Bereichen der Landwirtschaft (Erzeugung, Umwelt, Rentabilität, soziale Dimension) zu erreichen;

5.  fordert die Kommission auf, auch weiterhin eine nachhaltige und produktive Landwirtschaft zu fördern, um auf die Herausforderungen in Bezug auf die Umwelt und die Nahrungsmittelversorgung zu reagieren und dabei gleichzeitig sicherzustellen, dass die Landwirtschaft rentabel bleibt und sich auf dem Weltmarkt behaupten kann;

6.  begrüßt die Einführung eines europäischen Instruments für die Überwachung der Lebensmittelpreise durch Eurostat und die Einrichtung eines hochrangigen Forums zur Optimierung der Lebensmittelversorgungskette, in dem auch der vorgelagerte Betriebsmittelsektor vertreten sein muss, die für mehr Transparenz bei der Entwicklung der Betriebsmittelpreise sorgen und sich für bessere Erzeugerpreise einsetzen sollten; weist nachdrücklich darauf hin, dass regelmäßige Fortschrittsberichte und konkrete Vorschläge an das Europäische Parlament weitergeleitet und dort erörtert werden sollten;

7.  vertritt die Ansicht, dass Primärerzeuger nicht im vollen Umfang von den gestiegenen Erzeugerpreisen profitieren können, da sie zwischen den Fronten aufgerieben werden: einerseits durch niedrige Erzeugerpreise aufgrund der starken Position von Verarbeitern und Einzelhändlern – andererseits durch hohe Betriebsmittelpreise aufgrund der zunehmenden Konzentration der Betriebsmittelunternehmen;

8.  fordert die Kommission auf, die Auswirkungen von EU-Rechtsvorschriften auf die Nachhaltigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft besser abzuschätzen; glaubt, dass besonderes Augenmerk auf die Kosten gerichtet werden sollte, die infolge der Einhaltung der Rechtsvorschriften entstehen, und auf deren Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Betriebsmitteln sowie die Betriebsmittelpreise;

9.  fordert die einzelstaatlichen und die europäischen Wettbewerbshüter auf, insbesondere in der Düngemittelbranche, wo Landwirte beim Terminkauf der für ihren Betrieb wichtigen Düngemittel mit enormen Schwierigkeiten konfrontiert sind, hart gegen den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Agrarhandelsunternehmen, Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen und betriebsmittelerzeugende Unternehmen vorzugehen; vertritt die Ansicht, dass die europäischen Wettbewerbsbehörden (GD Wettbewerb, usw.) daher eine umfassende Untersuchung wettbewerbswidriger Verhaltensweisen im gesamten Sektor Düngemittel- und Pflanzenschutzmittel durchführen sollten;

10.  stellt fest, dass die Voraussetzung für alle Maßnahmen auf diesem Gebiet zunächst eine objektive und genaue begriffliche Festlegung dessen ist, was unter missbräuchlichen, unlauteren und wettbewerbswidrigen Praktiken zu verstehen ist, damit diese Praktiken gezielt reguliert und überwacht werden können;

11.  fordert die Kommission dringend auf, in einer eingehenden Studie die Unterschiede zwischen den Herangehensweisen der nationalen Wettbewerbsbehörden und entsprechenden Maßnahmen in den 27 Mitgliedstaaten zu untersuchen und auf Lösungen hinzuwirken, an denen alle Partner in der Lebensmittelerzeugungskette beteiligt sind und mit denen verhindert wird, dass ein Akteur oder einige wenige Akteure der Betriebsmittel- oder Lebensmittelversorgungskette eine marktbeherrschende Stellung einnehmen, da dies oft auf Kosten der landwirtschaftlichen Erzeuger geht;

12.  stellt fest, dass ein wirkungsvolles System zur Kontrolle dieser Praktiken mit administrativen oder gerichtlichen Mitteln und ein System der Bewertung und Beobachtung der Mitgliedstaaten durch die Kommission geschaffen werden müssen und dass es zudem Sanktionen einzuführen gilt, die ausreichend abschreckend wirken und zeitnah angewandt werden;

13.  hält es außerdem für notwendig, ein EU-weites System für den Informationsaustausch über bewährte Verfahren im Zusammenhang mit dem Einsatz von Nährstoffen, Energie und natürlichen Ressourcen und der Verwaltung anderer Betriebsmittel einzuführen, um auf diese Weise die Effektivität und die Effizienz der Betriebsmittel zu erhöhen;

14.  fordert, dass in die neue GAP spezifische Unterstützungsmaßnahmen für ein besseres und effizienteres Ressourcenmanagement und für nachhaltige Verfahren eingeführt werden, damit der Betriebsmitteleinsatz und die Betriebsmittelkosten gesenkt werden und die Landwirte starke Preisschwankungen besser verkraften können, das heißt auch Maßnahmen, mit denen kurze Betriebsmittel- und Lebensmittelversorgungsketten gefördert werden;

15.  begrüßt, dass die Kommission sich verstärkt der Bio-Wirtschaft in Europa widmet; fordert, dass ein wesentlicher Teil des nächsten Forschungsrahmenprogramms für die FuE in den Bereichen zweckgebunden wird, die auf einen effizienten Einsatz und eine effiziente Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Betriebsmittel sowie die Steigerung der agronomischen Effizienz abzielen; hebt hervor, dass die Forschungsergebnisse in die Praxis übertragen werden müssen, indem die landwirtschaftlichen Produktionsprozesse durch Aus- und Fortbildung und Kapazitätsaufbau für Landwirte verbessert werden; hält eine bessere Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor und den landwirtschaftlichen Berufsverbänden in diesem Bereich für notwendig, die in konkrete Maßnahmen zur Verbesserung und Modernisierung des Erzeugungssystems münden sollte;

16.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die mögliche Rolle der Erzeugerverbände und Genossenschaften bei einem gemeinsamen Erwerb von Betriebsmitteln genauer zu untersuchen, damit Landwirte ihre Verhandlungsposition gegenüber den vorgelagerten Branchen stärken können;

17.  fordert die Kommission auf, Landwirte und Verbraucher verstärkt dafür zu sensibilisieren, dass in der gesamten Lebensmittelversorgungskette ein effizienterer Umgang mit Energie, Wasser und natürlichen Ressourcen notwendig ist, damit weitaus weniger Ressourcen und Lebensmitteln verschwendet werden;

18.  weist darauf hin, dass nachhaltiges Wachstum eine zentrale Priorität der Strategie Europa 2020 ist und dass Abhängigkeit von fossilen Kraftstoffen bedeutet, dass die EU Erschütterungen auf den betreffenden Märkten hilflos ausgesetzt ist; weist nochmals darauf hin, dass an die Stelle der Abhängigkeit von endlichen Ressourcen wirklich tragfähige Alternativen treten müssen, bei denen das Gleichgewicht zwischen Aufrechterhaltung der Nahrungsmittelproduktion und Förderung von Energiequellen gewahrt wird;

Energie

19.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Investitionen in die Energieeinsparung und die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in den Betrieben selbst oder in lokalen Partnerschaftsprojekten (für Windkraft, Solar-, Biomasse, Biogas- und Geothermie-Anlagen usw.) ortsansässiger Betreiber zu fördern und dabei besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass Abfälle und Nebenprodukte Verwendung finden;

20.  misst der Verarbeitung von Dung große Bedeutung bei, der nicht nur ein erneuerbarer Energieträger ist, sondern auch für eine Abnahme der Umweltbelastung sorgt und einen Ersatz für Kunstdünger in Form eines Mineralienkonzentrats bietet; fordert die Kommission auf, im Interesse der Verwertung von Dung als Energielieferant verarbeiteten Dung in der Nitratrichtlinie als Kunstdüngerersatz anzuerkennen;

21.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, dafür zu sorgen, dass staatliche Unterstützung für Biomasse und Agrokraftstoffe – einschließlich Biogas – nicht dazu führt, dass es zu einer der Nachhaltigkeit abträglichen Konkurrenz zwischen den Ressourcen für die Nahrungsmittel- und die Energieerzeugung kommt, die nachhaltig erfolgen muss;

22.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Landwirten insofern dabei behilflich zu sein, neue Einkommensquellen zu erschließen, als sie die Einspeisung von Energie und Wärme, die von landwirtschaftlichen Betrieben aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden, in private und öffentliche Energienetze und -verbundsysteme begünstigen;

23.  ist der Auffassung, dass mithilfe der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raumes und freiwilliger „Ökologisierungsmaßnahmen“ der künftigen GAP in der gesamten EU effiziente Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Energiemanagement in landwirtschaftlichen Betrieben und auf lokaler Ebene durchgeführt werden sollten;

24.  fordert die Kommission auf, die Energiekosten in den verschiedenen heutigen landwirtschaftlichen Systemen und den damit verbundenen betriebsmittelerzeugenden Unternehmen, in den Verarbeitungsbetrieben und im Vertrieb im Verhältnis zu Produktivität und Produktion zu analysieren und dabei zu berücksichtigen, dass Energieeffizienz und Nutzung nachhaltiger Energiequellen den neuen Herausforderungen entsprechen müssen;

Bodenverbesserer und Pflanzenschutzmittel

25.  fordert, dass bei der GAP-Reform nach 2013 wirksame Maßnahmen und Anreize wie Diversifizierung der Anbaupflanzen greifen, einschließlich Anbau von Leguminosen und eine an die lokalen Bedingungen angepasste Fruchtfolge, zumal diese sich positiv auf die Eindämmung des Klimawandels, die Boden- und Wasserqualität auswirken und die Landwirte in die Lage versetzen, ihre Betriebsmittelkosten zu verringern;

26.  fordert darüber hinaus, dass Investitionen in die Präzisionslandwirtschaft von der Kommission und dem Rat in eine unverbindliche EU-weite Liste mit „Ökologisierungsmaßnahmen“ übernommen werden, die innerhalb der GAP belohnt werden, da diese innovativen Verfahren (beispielsweise GPS-gestützte Bodenbeobachtung) ähnliche positive Auswirkungen auf die Eindämmung des Klimawandels, die Qualität von Boden und Wasser und die Finanzen der Landwirte haben (erheblich geringerer Verbrauch von Düngemitteln, Bodenverbesserern, Pflanzenschutzmitteln und Pestiziden, wodurch die Betriebsmittelkosten für Landwirte sinken);

27.  hebt hervor, dass die landwirtschaftliche Produktion der EU von der Einfuhr von Phosphatgestein abhängig ist, das für die Herstellung von Düngemitteln benötigt wird und im Wesentlichen in fünf Ländern der Welt abgebaut wird; fordert die Kommission auf, sich mit diesem Problem zu befassen;

28.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Recycling von Nährstoffen (vor allem Phosphat und Stickstoff) aus Abfallströmen zu fördern, vorausgesetzt, dass gründlich untersucht wird, wie und wo sie zum Einsatz kommen können, dass etwaige Schadstoffe angemessen behandelt und strikte Kontrollen durchgeführt werden oder insbesondere das Recycling im Sinne der Kaskadennutzung nach einer thermischen Nutzung erfolgt; betont in diesem Zusammenhang, dass Gülle, die die Qualitätsanforderungen des Düngerechts einhält und zur Verwertung als Düngemittel bestimmt ist, auch dann kein Abfall ist, wenn sie zuvor in einer landwirtschaftlichen Biogasanlage vergoren wird;

29.  fordert die Kommission auf, sich stärker mit der Einschätzung der Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Landwirtschaft zu befassen, die dadurch bedingt sind, dass bestimmte Pflanzenschutzerzeugnisse nicht mehr zugelassen sind, und in diesem Zusammenhang insbesondere die Eignung der noch verfügbaren Erzeugnisse und die Auswirkungen auf die durch einige wenige wettbewerbsfähige Erzeugnisse auf dem Markt zu prüfen;

30.  fordert die Kommission auf, Wege zu prüfen, wie gewährleistet werden kann, dass Klein- und Nebenkulturen erhalten bleiben, wobei die vollständige Vereinbarkeit und Kohärenz mit der Gemeinsamen Agrarpolitik sicherzustellen ist und alle Akteure der Lebensmittelkette einzubeziehen sind;

Tierfutter

31.  fordert die Kommission erneut auf, dem Parlament und dem Rat rasch einen Bericht darüber vorzulegen, welche Möglichkeiten und Optionen sich bieten, um den Anbau heimischer Eiweißpflanzen in der EU zu steigern; hebt hervor, dass der verstärkte Anbau von Eiweißpflanzen in der EU zwar einige Vorteile bietet, dass er sich aber kaum wesentlich auf die Einfuhr von Futtermitteln aus Drittländern auswirken dürfte; ist daher der Ansicht, dass kurzfristig andere Lösungswege geprüft werden müssen, wenn dem Proteindefizit in der EU begegnet werden soll, und weist in diesem Zusammenhang konkret auf die fundamentale Bedeutung der Sojaeinfuhren hin; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass diese Maßnahmen das übergeordnete Ziel der EU, die Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung in der EU in Bezug auf Produktivitäts- und Produktionsniveau, nicht gefährden;

32.  hält es außerdem nach wie vor für erforderlich, dass in die neue GAP geeignete Maßnahmen und Instrumente eingeführt werden, mit denen diejenigen Landwirte, die Eiweißpflanzen anbauen, unterstützt werden, zumal dadurch nicht nur das Eiweißpflanzendefizit der EU verringert werden kann und die starken Preisschwankungen abgemildert werden können, sondern auch die landwirtschaftlichen Verfahren verbessert und die Bodenfruchtbarkeit erhöht werden;

Saatgut

33.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Zuge der bevorstehenden Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz den Landwirten auch weiterhin die Möglichkeit einzuräumen, gemäß Artikel 14 Absätze 1 und 2 dieser Verordnung selbstgezogenes Saatgut einzusetzen, zumal Wirtschaft, Kultur und Umwelt und auch die Artenvielfalt in der Landwirtschaft davon profitieren; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Pflanzenzuchtrechte und die derzeit geltenden Beschränkungen der Verwendung von selbstgezogenem Saatgut einer fairen und ausgewogenen Prüfung zwecks Verbesserung und Vereinfachung des Rechtsrahmens unterzogen werden, damit zwischen dem bestehenden Neuerungsbedarf und der Erhaltung und Erhöhung der Vielfalt bei Kulturpflanzen ein ausgewogenes Verhältnis hergestellt und gleichzeitig die Lebensgrundlage von Kleinbauern gestärkt wird;

34.  hält es für wichtig, dass Forschungsprojekte durchgeführt werden, mit denen die Zucht von Pflanzensorten untersucht wird, die ihre Merkmale langfristig behalten, und regt an, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission solche Vorhaben unterstützen und zusätzlich dazu Maßnahmen zur Förderung des Anbaus von lokalen Futterpflanzen wie Flachs, Triticale und Platterbsen-Wicke (Vicia Lathyroides) usw. ergreifen;

35.  fordert die Kommission auf, die Einrichtung einer europäischen Saatgutbank in Erwägung zu ziehen, die der Aufbewahrung von Saatgut und der Erhaltung der genetischen Vielfalt der Pflanzen dient, gegen den Verlust an biologischer Vielfalt vorgeht und sich der Verbindung widmet, die zwischen der Vielfalt der Kulturpflanzen und dem kulturellen Erbe der Mitgliedstaaten besteht;

36.  fordert angesichts der bevorstehenden globalen Konferenz Rio+20 eine neue Initiative der EU, mit der die Artenvielfalt in der Landwirtschaft erhalten, nachhaltig genutzt und als Zeichen von Qualität vermarktet wird, damit der von der Landwirtschaft erwirtschaftete Mehrwert steigt;

Bodenpreise und Grundertrag

37.  fordert die Kommission auf, eine Studie über die Auswirkungen durchzuführen, die von der Pacht und den gestiegenen Kosten für Landerwerb und Pacht auf die Landwirtschaft in den EU-Mitgliedstaaten ausgehen;

38.  hebt hervor, dass die Zahlungsansprüche in Bezug auf die einheitliche Betriebsprämie, wenn sie auf historischen Daten beruhen oder unabhängig vom Land gehandelt werden können, von Investoren und Spekulanten zu überhöhten Preisen aufgekauft werden können, um Einkommen zu generieren, statt damit aktiv Landwirtschaft zu betreiben; weist darauf hin, dass die so entstandenen Verzerrungen sich als hohe Betriebsmittelkosten und Barriere für den Markteintritt neuer Landwirte niederschlagen; fordert die Kommission, das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und die Regionen auf, dafür zu sorgen, dass in der GAP-Reform angemessen auf diese Probleme eingegangen wird und alle Landwirte Zahlungsansprüche haben, wenn sie aktiv Landwirtschaft betreiben;

39.  fordert die Kommission auf, einen Bericht über den Einfluss von Flächenverbrauch durch Infrastrukturmaßnahmen, Wohnungsbau und Ausgleichsflächennutzung auf die Kostenbelastung der landwirtschaftlichen Betriebe zu erstellen;

Wasser

40.  fordert die Kommission auf, im Zuge der GAP-Reform und der Wasserrahmenrichtlinie an besseren Bewässerungs- und Drainagesystemen und Wasserspeicheranlagen für die Landwirtschaft zu arbeiten, die das Wasser effizienter nutzen, und dabei nicht nur auf die Verbesserung der Wasserrückhaltefähigkeit der Böden, sondern auch auf das Auffangen von Wasser in Trockengebieten und die Drainage von Wasser in Feuchtgebieten einzugehen, zumal mit solchen Methoden der Süßwasserverbrauch verringert werden kann und sie auch als Vorsorgemaßnahme für durch den Klimawandel bedingte Änderungen der Niederschlagsmuster taugen;

41.  fordert die Kommission auf, an Lösungen für das Problem der Entwässerung zu arbeiten und dabei auch Faktoren wie hohe Niederschläge, tiefe Lagen und Stauwasser zu beachten;

42.  weist die Kommission in diesem Zusammenhang auf die positiven Auswirkungen der Präzisionslandwirtschaft auf die Wassernutzung hin (durch GPS-gestützte Überwachung der Bodenbedingungen und Wettervorhersagen) und fordert, dass Investitionen in diese und andere innovative Lösungen, die zur Senkung des Betriebsmittelverbrauchs, also beispielsweise des Wasser-, Düngemittel- und Pflanzenschutzmittelverbrauchs, beitragen, zu den Ökologisierungsmaßnahmen der künftigen GAP gehören sollten;

43.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verwaltung der Wasserrechte und deren Neuzuteilung zu verbessern und mehr für die Multifunktionalität der Ökosysteme in Land- und Forstwirtschaft zu tun;

44.  fordert mehr Unterstützung für die Schulung von Landwirten zu den Themen effiziente Wasserbewirtschaftung, Be- und Entwässerung, einschließlich konkreter praktischer Maßnahmen zur Wasserspeicherung und Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffverlusten oder Versalzung und Versumpfung, sowie eine bessere Gestaltung der Wasserpreise und der Wasserbewirtschaftungssysteme auf lokaler und regionaler Ebene, um so die Betriebsmittelkosten langfristig zu senken, wobei auch die Kontrolle der Wasserleitungen gefördert werden sollte, damit sich Wasserverluste nicht zu stark auf die Produktionskosten und die Qualität der Erzeugnisse auswirken;

o
o   o

45.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0297.
(2) ABl. C 308 E vom 20.10.2011, S. 22.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0006.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0084.
(5) Siehe http://www.oecd.org/dataoecd/38/10/48224529.pdf.
(6) http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/statistics/search_database.
(7) http://ec.europa.eu/research/agriculture/conference/pdf/feg3-report-web-version.pdf.
(8) http://agrienv.jrc.ec.europa.eu/publications/pdfs/LIFS_final.pdf.
(9) ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 71.

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