Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu einer Weltraumstrategie der Europäischen Union zum Nutzen der Bürger (2011/2148(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf Titel XIX, Artikel 189 des Vertrags über die Arbeitsweise der Union, der sich auf die Politik in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt bezieht und in dem es insbesondere heißt, dass die Union zur Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts, der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und der Durchführung ihrer Politik eine europäische Raumfahrtpolitik ausarbeitet,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „EUROPA 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010)2020),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Juni 2010 zur EU 2020(1),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2010 mit dem Titel „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung – Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit“ (KOM(2010)0614),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2011 zu einer Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung(2),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 4. April 2011 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Weltraumstrategie der Europäischen Union im Dienst der Bürgerinnen und Bürger“ (KOM(2011)0152),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 31. Mai 2011 zu dem Thema „Entwicklung einer Raumfahrtstrategie der Europäischen Union zum Nutzen der Bürger“,
– unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission vom 11. November 2003 mit dem Titel „Die Raumfahrt: Europäische Horizonte einer erweiterten Union – Aktionsplan für die Durchführung der europäischen Raumfahrtpolitik“ (KOM(2003)0673)),
– unter Hinweis auf den Beschluss 2004/578/EG des Rates vom 29. April 2004 über den Abschluss des Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Weltraumorganisation(3),
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission mit dem Titel „Halbzeitüberprüfung der europäischen Satellitennavigationsprogramme“ (KOM(2011)0005),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 zu dem Thema „Halbzeitbilanz der europäischen Satellitennavigationsprogramme: Bewertung der Umsetzung, künftige Herausforderungen und Finanzierungsperspektiven“(4),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Juni 2007 zur Finanzierung des europäischen Satellitennavigationsprogramms (Galileo) im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 und des mehrjährigen Finanzrahmens 2007–2013(5),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Juni 2011 mit dem Titel „Ein Haushalt für “Europa 2020„“ (KOM(2011)0500),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 683/2008 über die weitere Durchführung der europäischen Satellitenprogramme (EGNOS und Galileo)(6),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) – für einen sichereren Planeten“ (KOM(2008)0748),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) – Herausforderungen und nächste Schritte für die Weltraumkomponente“ (KOM(2009)0589),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 911/2010 vom 22. September 2010 über das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES) und seine ersten operativen Tätigkeiten (2011–2013)(7),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 über die Errichtung der Agentur für das Europäische GNSS(8),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Aktionsplan für Anwendungen des Globalen Satellitennavigationssystems (GNSS)“ (KOM(2010)0308),
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0431/2011),
A. in der Erwägung, dass Artikel 189 AEUV der Europäischen Union ausdrücklich die Aufgabe zuweist, zur Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts, der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und der Durchführung ihrer Politik eine Raumfahrtpolitik auszuarbeiten;
B. in der Erwägung, dass die Weltraumpolitik ein Schlüsselelement der Strategie Europa 2020 und fester Bestandteil der Leitinitiative zur Industriepolitik ist;
C. in der Erwägung, dass Satellitenkommunikationsdienste bereits von den Regierungen und Bürgern der EU genutzt werden;
D. in der Erwägung, dass die Weltraumpolitik die Verwirklichung der Ziele einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wirtschaft voranbringt, indem hochqualifizierte Arbeitsplätze geschaffen und Marktchancen eröffnet, Innovationen angeregt und das Wohlergehen und die Sicherheit der Bürger verbessert werden;
E. in der Erwägung, dass der Weltraum für Europa von strategischer Bedeutung ist und ein zentrales Element für unabhängige Entscheidungen und das selbständige Handeln Europas darstellt;
F. in der Erwägung, dass die europäische Weltraumbranche einen konsolidierten Umsatz von 5,4 Milliarden Euro generiert und über 31 000 hochqualifizierte Beschäftigte zählt;
G. in der Erwägung, dass der europäische Satellitenkommunikationssektor ein grundlegendes Element für die Förderung einer leistungsfähigen europäischen Weltraumbranche darstellt, da mehr als die Hälfte ihres Umsatzes auf die Herstellung oder den Start von Telekommunikationssatelliten entfällt;
H. in der Erwägung, dass es sich stets uneingeschränkt für das durch die Programme Galileo und EGNOS verwirklichte europäische „Globale Satellitennavigationssystem“ (GNSS) eingesetzt hat, mit dem darauf abgezielt wird, Verbesserungen im Alltag der Bürger Europas zu bewirken, Europas Autonomie und Unabhängigkeit sicherzustellen und einen erheblichen Anteil auf dem Weltmarkt für Hochtechnologieanwendungen im Zusammenhang mit der Satellitennavigation zu erlangen;
I. in der Erwägung, dass die EU derzeit vom amerikanischen System zur weltweiten Positionsbestimmung (GPS) abhängig ist und bei Tätigkeiten, die annähernd 7 % ihres BIP ausmachen, auf dieses System angewiesen sind, und dass Galileo wahrscheinlich Vorteile gegenüber dem amerikanischen GPS bietet, etwa größere Genauigkeit, globale Integrität, Authentifizierung und Dienstgarantie, und die strategische Unabhängigkeit der Europäischen Union sichern soll; in der Erwägung, dass Galileo möglicherweise von Bedeutung ist, um die Wettbewerbsfähigkeit und Qualität vieler Dienstleistungen in Europa zu verbessern;
J. in der Erwägung, dass infolge der steigenden Kosten des Programms, die vor allem auf ungenaue Kostenschätzungen und unzulängliche Kostenmanagementstrategien zurückzuführen sind, nur die anfängliche Einsatzfähigkeit aus dem laufenden Haushalt finanziert werden kann;
K. in der Erwägung, dass die Kommission einen Vorschlag für die Finanzierung von Galileo im mehrjährigen Finanzrahmen 2014–2020 vorgelegt hat, die Finanzierung des Programms GMES aber nicht in diesem Rahmen enthalten ist, wodurch die Zukunft dieses Programms ernsthaft gefährdet ist;
L. in der Erwägung, dass die Kommission, bevor für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen ein Beschluss über die Erhöhung der finanziellen Verpflichtungen aus dem EU-Haushalt gefasst wird, eine klare und detaillierte Bewertung aller in Frage kommenden technischen Optionen sowie der damit verbundenen Kosten und Vorteile sowohl für Galileo als auch für das Programm GMES vorlegen sollte;
M. in der Erwägung, dass GMES auch ein unter europäischer Führung stehendes Leitprogramm im Dienste der europäischen Bürger ist, das Geoinformationen zur Unterstützung öffentlicher Einrichtungen bei der Umsetzung politischer Strategien, darunter Umweltmanagement, Risikomanagement und Schutz der Bürger, liefert; in der Erwägung, dass mit dem Programm GMES für einen ununterbrochenen Zugang zu umwelt- und sicherheitsrelevanten Informationen gesorgt werden soll, die von einer ständig weltraumgestützten und In-situ-Beobachtungsinfrastruktur bereitgestellt werden, und dass die in Europa vorhandenen Ressourcen optimal genutzt werden müssen;
N. in der Erwägung, dass der Fortbestand einer wettbewerbsfähigen Weltraumbranche, die Spitzentechnologie nutzt und durch ein ehrgeiziges FuE-Programm und weitere Aktivitäten gefördert wird, die Weltraumforschung, der Schutz der Weltrauminfrastruktur und die internationale Zusammenarbeit Kernelemente einer erfolgreichen Weltraumpolitik sind;
O. in der Erwägung, dass auch die Kommission darauf hingewiesen hat, ein unabhängiger Zugang zum Weltraum müsse gewährleistet sein, damit die Ziele der europäischen Weltraumpolitik erreicht werden können;
P. in der Erwägung, dass das industrielle Know-how Europas für eine erfolgreiche Weltraumpolitik von zentraler Bedeutung ist und dass großangelegte europäische Programme für die Integration und Wettbewerbsfähigkeit Europas entscheidend sind;
Ziele einer europäischen Weltraumpolitik
1. begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Weltraumstrategie der Europäischen Union im Dienst der Bürgerinnen und Bürger“ als ersten Schritt zu einer globalen und auf die Nutzer ausgerichteten Weltraumpolitik der Europäischen Union zum Wohle ihrer Bürger, Politik und Diplomatie; vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union ihre Anstrengungen hauptsächlich auf den Ausbau von nachgelagerten Weltraumdiensten zum Nutzen der Bürger und zur Verbesserung der Gestaltung und Umsetzung der Politik konzentrieren sollte; ist der Ansicht, dass durch eine angemessene Nutzung von Weltraumprogrammen wie Galileo und GMES die Kosten in den beteiligten Sektoren erheblich gesenkt werden und Regionen und Gemeinden entsprechend davon profitieren könnten;
2. hält es für bedeutsam, dass die Weltraumpolitik realistisch gestaltet wird und darauf abzielt, Verbesserungen im Alltag der Bürger Europas zu bewirken, neues Wirtschaftswachstum zu ermöglichen, das Innovationspotenzial auszubauen und wissenschaftlichen Fortschritt auf Weltniveau zu fördern; betont, dass Weltraumlösungen mit modernster Technologie, die von einer wettbewerbsfähigen europäischen industriellen Basis erarbeitet werden, unentbehrlich sind, wenn es darum geht, die großen gesellschaftlichen Herausforderungen von heute, etwa Naturkatastrophen, Ressourcen und Klimaüberwachung, anzugehen, den Bereich Telekommunikation weiterzuentwickeln und einschlägige Anwendungen für politische Maßnahmen gegen den Klimawandel und in den Bereichen Flächennutzungsplanung, Umweltmanagement, Landwirtschaft, Sicherheit auf See, Fischerei und Verkehr zu fördern;
3. weist darauf hin, dass Satellitennetze für die flächendeckende Versorgung der EU mit Breitbandinternetanschlüssen bis 2013 wichtig sind und so zur Erfüllung der Ziele der digitalen Agenda der EU beitragen;
4. begrüßt die Absicht der Kommission, eine auf die einzelnen Teilsektoren der Branche zugeschnittene Weltraumpolitik auszuarbeiten; betont in diesem Zusammenhang, dass diese Politik nicht nur mit der ESA und den Mitgliedstaaten, sondern auch mit dem Europäischen Parlament abgestimmt werden sollte;
5. ist der Ansicht, dass die Europäische Union dafür zuständig ist, die Weltraumpolitik und -programme der Mitgliedstaaten zu koordinieren und zusammenzuführen, um in Zusammenarbeit mit allen maßgeblichen Interessenträgern einen schlüssigen europäischen Ansatz auszuarbeiten; betont, dass mit einem solchen Ansatz darauf abgezielt werden sollte, eine solide, wettbewerbsfähige und unabhängige industrielle Basis Europas zu unterstützen und industriepolitische Maßnahmen – darunter auch Finanz- und Legislativmechanismen – auszubauen, um die Wirtschaft in der Lage zu versetzen, Weltraumsysteme mittel- und langfristig zu konzipieren, zu starten, zu betreiben und zu nutzen;
6. begrüßt die Ziele der Strategie zur Stärkung der Weltrauminfrastruktur Europas und zur Forschungsförderung mit dem Ziel, die technologische Unabhängigkeit der industriellen Basis Europas zu vergrößern, den für beide Seiten nutzbringenden Austausch zwischen der Weltraumbranche und anderen Wirtschaftszweigen zu unterstützen und Innovationen als Triebkraft der Wettbewerbsfähigkeit Europas zu fördern;
7. stellt allerdings fest, dass die vorrangigen Aktionen in der Mitteilung der Kommission zwar deutlich benannt werden, jedoch teilweise vage bleiben; betont, dass diese Aktionen klarer gefasst werden sollten und eine Bewertung aller in Frage kommenden technischen Optionen, der damit verbundenen Kosten, Risiken und Vorteile sowie der sozialen Folgen ausgearbeitet werden sollte, in der auch auf alle möglichen Auswirkungen auf die industrielle Basis der Europäischen Union und die europäische Industriepolitik eingegangen werden sollte; weist darauf hin, dass ein europäisches Weltraumprogramm vor allem auf Bereiche mit europäischem Mehrwert ausgerichtet werden sollte, damit sich die Anstrengungen nicht auf zu viele Bereiche verteilen und auch keine Überlappung mit Aktivitäten der ESA entsteht;
8. hebt hervor, dass in der Weltraumpolitik eine klare Steuerung bei optimaler Nutzung der in Europa vorhandenen Kompetenzen und mit wirksamen Überwachungs- und Koordinierungsmechanismen notwendig ist, um die Prioritäten anzugleichen und für eine sinnvolle Verwaltung der Ressourcen zu sorgen, die aus einzelstaatlichen Mitteln und von der Europäischen Union, der ESA und anderen europäischen Einrichtungen kommen, die sich mit Weltraumangelegenheiten befassen und für die EU bedeutsam sind;
9. stellt fest, dass das europäische Verkehrswesen auf den bisher sieben Tagungen des Weltraumrates nur einmal beiläufig erwähnt und die Bedeutung der Weltraumpolitik für den Verkehrssektor in den Beratungen der Weltraumräte nicht ausreichend berücksichtigt wurde, wie an den Ergebnissen ihrer Beratungen zu erkennen ist;
10. betont, dass ein besseres Verständnis der bestehenden Abhängigkeit wichtiger Sektoren vom Weltraum notwendig ist, und legt den Mitgliedstaaten und der Kommission nahe, die Bedeutung des Weltraums stärker zur Geltung zu bringen;
11. weist erneut darauf hin, dass der Verkehrssektor bei der Verwirklichung der „20-20-20-Ziele“ der EU in den Bereichen CO2-Emissionen und Energieverbrauch wie auch der Ziele der Strategie Europa 2020 eine Schlüsselrolle spielt und dass nachhaltiges Wachstum nur mit Hilfe eines effizienten Verkehrssektors erzielt werden kann;
12. ist der Ansicht, dass die Europäische Union eine Raumfahrtstrategie benötigt, mit der gewährleistet wird, dass die Raumfahrttechnologie uneingeschränkt zu einer sicheren und effizienten Verkehrsabwicklung und -steuerung bei allen Verkehrsträgern beiträgt;
13. stimmt mit der Kommission überein, dass Europa einen unabhängigen Zugang zum Weltraum behalten muss, um die selbstgesteckten Ziele seiner Weltraumpolitik erreichen und weiterhin einen Nutzen aus den Nebeneffekten der Weltraumanwendungen ziehen zu können; legt der Kommission deshalb nahe, konkrete Vorschläge für den strategischen Bereich der Startsysteme vorzulegen und diesen insbesondere im Rahmen der Weltraumindustriepolitik besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
14. hebt hervor, dass der Frage der Startsysteme im Rahmen der Weltraumpolitik besondere Bedeutung zukommt und dass angesichts der gegenwärtig angespannten Wirtschaftslage ein neuer politischer Impuls der EU für den weltweiten Sektor der Startsysteme erforderlich ist;
Galileo und GMES als richtungsweisende Projekte
15. vertritt die Auffassung, dass Galileo ein richtungsweisendes Projekt der Europäischen Union und das erste weltweite Satellitennavigationssystem für zivile Zwecke ist, das der Union zu Unabhängigkeit in einem strategisch bedeutsamen Bereich verhelfen könnte;
16. fordert die Kommission auf, den Rechts- und Finanzrahmen angemessen zu gestalten, vor allem im Hinblick auf die Aufstellung des Finanzrahmens 2014–2020, einen Ansatz zur wirksamen Steuerung, die Galileo-Dienste und die Regeln über die Zuständigkeit; erachtet es in diesem Zusammenhang – um Galileo einsatzfähig zu machen und in vollem Umfang nutzen zu können – als notwendig,
–
die Grundsätze zur Verwaltung der künftigen Nutzung von Galileo festzulegen,
–
die Organisationsstruktur des Programms insgesamt zu verschlanken;
17. ist der Ansicht, dass die anfängliche Einsatzfähigkeit, d. h. die tatsächliche Erbringung der ersten Dienstleistungen, spätestens bis 2014 erreicht sein sollte, damit sichergestellt ist, dass Galileo sich wirklich zur zweitwichtigsten GNSS-Referenz-Konstellation, insbesondere für die Hersteller von Empfängern, entwickelt; begrüßt, dass am 21. Oktober 2011 vom europäischen Weltraumbahnhof Kourou aus zwei einsatzfähige Satelliten zur Validierung in die Erdumlaufbahn gebracht wurden;
18. ist überzeugt, dass die angestrebte volle Einsatzfähigkeit, die auf einer Konstellation von 27 Satelliten, einer geeigneten Anzahl von Ersatzsatelliten und einer angemessenen Bodeninfrastruktur beruht, eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass Galileo seinen Mehrwert in Bezug auf Authentifizierung, hohe Präzision und ununterbrochene Dienstleistung erzielt und damit für Wirtschaft und Gesellschaft auch tatsächlich Vorteile bringt; befürchtet, dass Galileo seinen Wettbewerbsvorteil verliert, wenn das System nicht rechtzeitig fertiggestellt wird und die Dienstleistungen nicht angemessen vermarktet und international ausgerichtet werden; hält die klare und uneingeschränkte Unterstützung aller europäischen Organe für notwendig, damit die volle Einsatzfähigkeit erreicht wird und die Nutzer und Investoren von der Dauerhaftigkeit des Engagements der EU überzeugt sind;
19. ist der Ansicht, dass der für Galileo zu verabschiedende Finanzplan so konzipiert werden muss, dass der langfristige und fortlaufende Finanzbedarf, einschließlich Betriebs-, Wartungs- und Ersatzbeschaffungskosten, gedeckt ist;
20. fordert die Kommission und die Agentur für das Europäische GNSS eindringlich auf, wesentlich mehr zu tun, um bei potenziellen Nutzern und Investoren das GNSS bekannter zu machen, für die Nutzung von GNSS-gestützten Diensten zu werben und die Nachfrage nach diesen Diensten in Europa zu ermitteln und zu bündeln;
21. ist fest davon überzeugt, dass zusätzliche Finanzmittel für das GNSS nur dann gesichert werden können, wenn den Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit die Kosten und Vorteile, die Wirtschaft und Gesellschaft in der EU durch das GNSS erwachsen, sehr viel deutlicher vor Augen geführt werden; begrüßt, dass konkrete Initiativen ergriffen wurden, etwa der jährliche Ideenwettbewerb „Galileo Masters“;
22. weist darauf hin, dass sich EGNOS bereits in Betrieb befindet; ist davon überzeugt, dass dieses System in vollem Umfang ausgeschöpft und seine Anwendungen konkret genutzt werden müssen; hebt hervor, dass eine Abdeckung der gesamten EU durch EGNOS erforderlich ist, um den Binnenmarkt zu stärken, und dass das System auf den Süden, Osten und Südosten Europas, den Mittelmeerraum, Afrika und den arktischen Raum ausgeweitet werden muss;
23. betont, dass die Programme Galileo und EGNOS für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums und die Weiterentwicklung eines sicheren und kostengünstigen Systems für das Flugverkehrsmanagement in Europa von großer Bedeutung sind, und fordert daher die Festlegung eines ehrgeizigen und festen Zeitplans und eine stabile Finanzierung für Forschung und Innovation, um den technologischen Fortschritt und den Ausbau der industriellen Kapazitäten zu gewährleisten, fordert außerdem die Erleichterung des Zugangs der KMU zur Finanzierung im Hinblick auf die Durchführung beider Programme als Vorbedingung für eine rechtzeitige Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums, was einen aus strategischer Sicht sehr wichtigen Schritt zur Stärkung der europäischen Integration und des Binnenmarktes darstellt;
24. hält es im Hinblick auf die Umsetzung des Programms SESAR für strategisch notwendig, die Nutzung von EGNOS und Galileo in der Zivilluftfahrt zu fördern, insbesondere hinsichtlich seiner Nutzung bei Landeverfahren und auf kleinen Flughäfen;
25. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihr Engagement für die Weltraumprojekte der EU, z. B. SESAR, erneut zu bekräftigen, da sie für künftiges Wachstum und künftige Arbeitsplätze in einer ganzen Reihe von Sektoren von wesentlicher Bedeutung sein werden;
26. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Transparenz bei der Finanzierung der Strategien für die Nutzung des Weltraums zu militärischen bzw. zivilen Zwecken und im Hinblick auf das Zusammenspiel dieser beiden Nutzungsbereiche zu gewährleisten;
27. hebt hervor, dass Galileo und EGNOS für die effiziente und ökologisch nachhaltige Steuerung des Straßenverkehrs, Mauterhebungssysteme, das System eCall, Echtzeit-Positionsverfolgungssysteme und zukünftige digitale Fahrtenschreiber unentbehrlich sind;
28. betont, dass die Überwachung des Transports von gefährlichen und umweltschädlichen Gütern eine Priorität für die satellitengestützten Beobachtungs- und Navigationssysteme darstellen sollte;
29. vertritt die Auffassung, dass GMES auch ein Leitprogramm der Europäischen Union mit grundlegender Bedeutung für die Erdbeobachtung ist; betont, dass GMES einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 und zur Förderung des Wachstums, einer umweltfreundlichen Wirtschaft und langfristiger Investitionen in Technologie und Infrastruktur leistet; bekräftigt, dass GMES im Hinblick auf die Bekämpfung des Klimawandels und der Umweltzerstörung ein wesentliches Instrument ist; weist darauf hin, dass GMES es durch die Erfassung und Analyse von Informationen auf nationaler, regionaler und globaler Ebene ermöglichen wird, genaue Daten in den Bereichen Atmosphären-, Gewässer- und Landüberwachung, Katastrophenschutz, Risikoprävention, Frühwarnsysteme, Notfallmanagement und Bergungsoperationen nach Umwelt- und Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen, See- und Küstenüberwachung, landwirtschaftliche Entwicklung, Wasserbewirtschaftung, Bodennutzung und Raumplanung zu erheben, wobei innovative Technologien im Bereich der Umweltprüfung und -berichterstattung zur Anwendung gelangen, bei denen Weltraumdaten mit In-situ-Daten verbunden werden können;
30. fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Rechtsrahmen zu vervollständigen und einen Vorschlag zur wirksamen Steuerung der einzelnen Entwicklungs- und Verwaltungsebenen des Programms vorzulegen, wobei sie bei der Entwicklung und Koordinierung nutzergesteuerter Dienste auf die Sachkenntnis der öffentlichen Einrichtungen der EU, beispielsweise ihrer Agenturen, und des Privatsektors zurückgreifen sollte; fordert die Kommission und die anderen Organe eindringlich auf, Mittel für die Finanzierung des Programms GMES in den mehrjährigen Finanzrahmen 2014–2020 aufzunehmen; bekräftigt, dass durch die Aufnahme von Mitteln für die Finanzierung von GMES in den mehrjährigen Finanzrahmen verhindert würde, dass die bisher getätigten Investitionen in Dienste und Informationen im Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramm zu verschwendeten Mitteln würden; weist darauf hin, dass die bisher getätigten Investitionen vergeblich sein werden, wenn kein Finanzplan für eine langfristige wirtschaftliche Unterstützung aufgestellt wird; ist der Ansicht, dass durch eine Aufforderung an die Mitgliedstaaten, auch weiterhin die Kosten für die Einleitung und die jährliche Finanzierung des Programms zu übernehmen, bewirkt würde, dass die Kosten langfristig steigen, der Zugang zu den Informationen und Vorteilen des Programms nicht für alle europäischen Bürger gleich wäre, es wahrscheinlich vorübergehend ausgesetzt würde, danach die Bereitstellung von Daten unterbrochen wäre und sich schließlich eine Abhängigkeit von außereuropäischer Weltrauminfrastruktur ergeben würde, wodurch die Unternehmen des Sektors in eine schwierige finanzielle Lage gebracht würden;
31. betont, dass die Kosten für GMES bis 2013 bereits gedeckt sind und insgesamt 3 Mrd. EUR betragen (ca. 2,3 Milliarden EUR für die Satelliten und 700 Millionen EUR für die entsprechenden Dienste) und dass sich die operativen Kosten des Programms für den Zeitraum 2014–2020 Schätzungen zufolge auf durchschnittlich 850 Millionen EUR pro Jahr belaufen werden; fordert die Kommission auf, öffentlich-private Partnerschaften zu fördern und mehr privates Kapital anzulocken;
32. fordert die Kommission auf, nach Prüfung aller möglichen Optionen einen langfristigen Betriebs- und Finanzplan vorzuschlagen und eine Organisationsstruktur festzulegen, die für die ordnungsgemäße Verwaltung und Bereitstellung der Daten sorgt, um das Programm dauerhaft zum Erfolg zu führen und das Ziel des Programms – volle Einsatzfähigkeit ab 2014 – zu erreichen; ist der Ansicht, dass dies mit einer gemeinsamen europäischen Datenpolitik einhergehen sollte, um einen offenen Zugang zu den vorhandenen Daten und ihre Verfügbarkeit zu gewährleisten; hält es für wichtig, Vereinbarungen zu treffen, die mit den einzelstaatlichen Stellen umzusetzen sind, um für größtmögliche Interoperabilität, Kontinuität und einen optimalen Betrieb des Systems zu sorgen; erachtet es als notwendig, die Unterscheidungen zwischen wissenschaftlichem und kommerziellem Betrieb einerseits und den Entwicklungsaktivitäten der ESA sowie den Aktivitäten zur Einführung, dem Einsatz und der Weiterentwicklung der Systeme andererseits aufrechtzuerhalten, wofür besondere europäische Strukturen und Kompetenzen erforderlich sind;
33. weist auf die sozialen Vorteile für die Nutzer der GMES-Dienste hin, für die Kontinuität und Nachhaltigkeit äußerst wichtig sind, wenn sie den größtmöglichen Nutzen aus der Beobachtungsinfrastruktur, die das Programm bietet, ziehen sollen;
Ein gesicherter Bereich im Dienst von Sicherheit und Verteidigung
34. unterstützt die Überlegungen der Kommission zur Stärkung der sicherheitsbezogenen Komponente des Programms GMES in Bezug auf die Überwachung der Grenzen, die Unterstützung des außenpolitischen Handelns der EU, die Meeresüberwachung, komplexe Notsituationen, humanitäre Hilfe, den Katastrophenschutz usw., wobei der Sensibilität der verarbeiteten Daten und dem notwendigen Schutz der Privatsphäre und anderer Rechte der Bürger Rechnung zu tragen ist;
35. vertritt die Auffassung, dass die Weltraumpolitik auch Strategien zum Schutz der unentbehrlichen europäischen Weltrauminfrastruktur sowie zur sicheren Rückgewinnung von ausgedienten Geräten und Anlagen umfassen sollte; stellt fest, dass die Abhängigkeit von der Weltrauminfrastruktur in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft in Europa wächst, und betont, dass die Weltrauminfrastruktur als unentbehrliche Infrastruktur von wesentlicher Bedeutung ist, wenn es darum geht, die Autonomie Europas bei Entscheidungen zu stärken; vertritt die Auffassung, dass die Einrichtung eines europäischen Systems zur Weltraumlageerfassung zum Schutz der unentbehrlichen europäischen Weltrauminfrastruktur gegen die Kollision mit Raumschiffen, Weltraumschrott oder erdnahen Objekten sowie gegen die Risiken des Weltraumwetters beitragen würde; ist der Ansicht, dass alle neuen europäischen Programme auf der Grundlage der Kapazitäten, Kompetenzen und Infrastruktur geschaffen werden sollten, die bereits bestehen und in die die einzelnen Mitgliedstaaten bereits investieren mussten, und dass die Kapazitäten dort, wo sie derzeit fehlen oder unzulänglich sind, aufgebaut werden sollten;
36. ist der Ansicht, dass durch die größtmögliche Nutzung von Satellitenkommunikationsdiensten die Wettbewerbsfähigkeit des verarbeitenden Gewerbes in Europa unmittelbar unterstützt, die industrielle Basis in Europa gestärkt und den folgenden zentralen politischen Zielen entsprochen wird:
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Verwirklichung einer flächendeckenden Versorgung mit Breitbandinternetanschlüssen in der EU, auch für Dienste der nächsten Generation, da Satellitennetze einen wesentlichen Bestandteil des Technologiemix für die Erfüllung der Vorgaben der digitalen Agenda der EU bilden;
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Verwirklichung eines nachhaltigen, sicheren und intelligenten Verkehrssystems zu Wasser, zu Lande und in der Luft;
–
Maximierung des EU-Beitrags zu Kooperationsprogrammen mit Entwicklungsländern und Erhöhung des EU-Beitrags zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele;
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Sicherstellung einer angemessenen Rolle der EU bei der Reaktion auf künftige Katastrophen innerhalb und außerhalb der EU.
Anreize für Forschung und Innovation
37. vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union eine solide Wissens- und Technologiebasis braucht, wenn sie Weltraumanwendungen optimal für ihre Bürger nutzen, unabhängig handeln und über eine wettbewerbsfähige Weltraumbranche verfügen will, die unter fairen Bedingungen mit den entsprechenden Branchen außerhalb Europas konkurrieren kann; betont, dass für Investitionen seitens der Branche in Forschung und Innovation ein Rechts-, Verwaltungs- und Finanzrahmen von entscheidender Bedeutung ist; vertritt die Auffassung, dass die EU investieren muss, um sich einen eigenen Zugang zum Weltraum und der entsprechenden Infrastruktur zu sichern;
38. hält eine Strategie für Forschung und Innovation im Bereich Weltraumpolitik für wichtig, mit der der technologische Fortschritt, die industrielle Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit der EU gesichert und Arbeitsplätze in der EU geschaffen werden; vertritt die Auffassung, dass eine europäische FuE-Politik für den Weltraum dafür Sorge tragen muss, dass die benötigten Technologien hinreichend ausgereift, mit der erforderlichen Unabhängigkeit und unter Wettbewerbsbedingungen zur Verfügung stehen; fordert die Kommission auf, einen strategischen Zeitplan auszuarbeiten, um im Zusammenhang mit allen Technologien, Kompetenzen und doppelten Quellen, die erforderlich sind, um die Wettbewerbsfähigkeit, Unabhängigkeit und den Zugang Europas zu den internationalen Märkten zu erreichen und die Risiken der europäischen Programme zu senken, für Kohärenz zwischen den Bestrebungen der Europäischen Union, der ESA und der Mitgliedstaaten im Bereich FuE zu sorgen;
39. hält es für notwendig, Mechanismen und Programme einzurichten, mit denen der Markt für Anwendungen und Dienstleistungen auf der Grundlage der Programme Galileo/EGNOS und GMES sowie der Markt im Telekommunikationssektor und der Markt für Dienstleistungen, bei denen mehrere Weltraumdienste gemeinsam genutzt werden, stimuliert werden, damit den Ansprüchen der Bürger konkret entsprochen wird;
40. erachtet es außerdem als erforderlich, zur Stärkung der Unabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit Europas die Autonomie in Bezug auf den Zugang zum Weltraum zu finanziell tragbaren Bedingungen zu wahren, indem die Nutzung europäischer Start- und Transportsysteme begünstigt und die Zweckmäßigkeit der betrieblichen und industriellen Organisation, gemessen an den gemeinsamen Ansprüchen, überprüft wird, und fordert die Kommission deshalb zu konkreten Vorschlägen zugunsten des strategischen Teilsektors der Trägerraketen auf, dem im Rahmen der Weltraumindustriepolitik besondere Aufmerksamkeit zuteil werden sollte;
41. fordert die Kommission auf, in den künftigen Forschungsrahmenprogrammen in angemessener Weise auf die finanziellen und praktischen Anforderungen einzugehen; ist insbesondere der Ansicht, dass Forschung und Entwicklung im Bereich Weltraumanwendungen als Schlüsseltechnologien in verschiedene sektorale Forschungsbereiche wie Klimawandel, Umwelt, Verkehr, Landwirtschaft usw. integriert werden sollten, anstatt sie in einen gesonderten Themenbereich Weltraum aufzunehmen;
42. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit der ESA Optionen für die Weltraumforschung zu prüfen und dabei die potenziellen Kosten und Vorteile zu nennen; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass eine gemeinsame Strategie mit den internationalen Partnern ausgearbeitet werden sollte, und zwar mit Hilfe eines Kooperationsabkommens im allgemeinen Einvernehmen aller beteiligten Interessenträger und durch vernünftige Beiträge seitens der Europäischen Union;
Internationale Zusammenarbeit
43. bekräftigt erneut, dass die internationale Zusammenarbeit zu friedlichen Zwecken als Grundwert der Europäischen Union im Zentrum ihrer Politik steht; ist der Ansicht, dass im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit Technologien und Dienstleistungen aus Europa, die Infrastruktur und Spitzenleistungen in Wissenschaft, Technik und Wirtschaft in Europa, ein optimaler Datenzugang für europäische Nutzer sowie der Wissensaustausch und die Entwicklung untereinander kompatibler Anwendungen gestärkt werden sollte, die für die Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen nützlich sind, vor denen Europa und die Welt derzeit stehen; weist darauf hin, dass die EU in Bezug auf den Weltraum führend sein und weltweit auch weiterhin eine strategisch bedeutende Rolle spielen sollte, insbesondere bei internationalen Verhandlungen im Zusammenhang mit dem System zur Weltraumlageerfassung und in der Weltraumforschung; betont, dass die Bemühungen in der Weltraumpolitik effizienter gestaltet werden können, wenn auf industrieller Ebene zusammengearbeitet und gemeinsam in Großprogramme, beispielsweise die internationale Raumstation ISS, investiert wird;
44. hält es für wichtig, dass für eine angemessene Rolle der EU bei der Reaktion auf künftige Katastrophen innerhalb und außerhalb der EU gesorgt wird;
45. fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der ESA eine internationale Strategie für die Zusammenarbeit auszuarbeiten, um den weltraumpolitischen Dialog mit den strategischen Partnern (Vereinigte Staaten, Russische Föderation und Japan) zu stärken und dabei die Möglichkeit zu prüfen, einen ähnlichen Dialog mit anderen aufstrebenden Mächten wie China, Indien und Brasilien ins Leben zu rufen;
46. weist die politischen Entscheidungsträger der Europäischen Union erneut darauf hin, dass der größte Teil der institutionellen Aufträge in der Welt leider nicht für den internationalen Wettbewerb geöffnet ist und dass sich die angestrebte internationale Zusammenarbeit auf Bedingungen stützen muss, die einen fairen Handel gestatten;
47. hebt hervor, dass die internationale Zusammenarbeit zwar wünschenswert ist, vor allem in der Forschung, aber auf Gegenseitigkeit und gemeinsamem Nutzen beruhen muss; bedauert, dass ausländische Unternehmen und damit auch europäische Unternehmen von den institutionellen Aufträgen der wichtigsten Wettbewerber der EU im Weltraumsektor ausgeschlossen sind;
Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der ESA
48. weist darauf hin, dass aufgrund des Artikels 189 AEUV die Europäische Union geeignete Verbindungen zur ESA aufzubauen hat, um die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche festzulegen, ohne dass sich die Aufgaben und Investitionen überlappen;
49. ist der Ansicht, dass das wachsende Engagement der Union im Weltraum eine Neudefinition der Beziehungen zur ESA und den nationalen Agenturen erfordert, wobei zu berücksichtigen ist, dass die von der ESA und den nationalen Agenturen aufgebauten technischen und planerischen Kompetenzen von grundlegender Bedeutung dafür sind, die technologischen Kapazitäten und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft auf hohem Niveau zu sichern, und vertritt die Auffassung, dass sich die Europäische Union auf die für sie notwendigen Operationen, die Weiterentwicklung und die Kontinuität der Weltraumsysteme sowie auf die internationale Ausweitung der Märkte und die Anforderungen der Nutzer konzentrieren könnte;
50. fordert die Kommission auf, ihre Rolle als politisches Führungs- und Kontrollorgan gegenüber Organisationen auszufüllen, die in ihrem Auftrag tätig werden;
o o o
51. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.